Christian Schmitt
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier den Etat des Finanzministers und den der allgemeinen Finanzverwaltung. Zahlreichen Ausführungen meiner Vorredner kann ich mich voll und ganz anschließen. Zum Etat des Finanzministeriums gab es keine Abänderungsanträge seitens der Koalitionsfraktionen - das ist nicht unbedingt eine Überraschung -, aber auch keine und das ist hier herauszustellen - von den Oppositionsfraktionen. Leider waren Sie damit in Ihrem Handeln nicht konsequent. Sie sind stur Ihrer Rolle als Fundamentalopposition gefolgt und haben den Einzelplan im Haushaltsausschuss abgelehnt - wohl einfach aus Prinzip.
Aber was bedeutet das? Für mich bedeutet das erstens, dass Sie nichts zu kritisieren haben, zweitens dass Sie aus nicht einsehbaren Gründen dagegen sind und drittens, dass Sie keine eigenen Ideen haben.
Zusammengefasst würde ich formulieren: Eigentlich stimmen Sie hier heimlich zu und erkennen unsere Ideen an. Aber auch der Blick in die Globalanträge bringt in dem Bereich nichts Neues. Es kommt auch hier nichts. Außer allgemeinen Aussagen und der Flucht auf andere Ebenen bringen Sie keine Beiträge. Sie werfen uns vor, wir hätten keine Lösungsansätze, so steht es zumindest im Antrag der SPDFraktion, aber es sind eigentlich Sie, die keine haben.
Besonders interessant ist es bei der LINKEN. Sie bezeichnen die Schuldenbremse als Sackgasse. Sie fordern ein soziales und gerechtes Steuersystem; bei Letzterem bin ich als Grüner bei Ihnen.
Da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Linsler. - Wir haben auf unserem Bundesparteitag in Kiel auch hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst. Nur war der deutlich qualifizierter und konkreter als Ihre Vorschläge. Ich gebe zu, dass der Teufel hier im Detail steckt. Wie genau ein soziales und gerechtes Steuersystem aussehen soll, darüber kann man trefflich streiten. Nur, viele Ideen und Diskussionspunkte, die wir umsetzen könnten, nennen Sie in Ihrem Antrag nicht. Und neue Ideen, wie wir das ganz konkret im Saarland mit dem Haushalt 2012 verbinden sollen, nennen Sie erst recht nicht. Dazu stand nichts in Ihren Abänderungsanträgen. Es findet sich auch nichts in Ihrem Globalantrag außer den bekannten Stichwörtern Vermögenssteuer & Co. Diese Ansätze haben aber nichts mit einer Lösung für das Saarland zu tun; die können wir auch nicht im Haushalt 2012 beschließen. Das, was das Finanzministerium mit den Einzelplänen 04 und 21 anbietet, ist für uns eine Lösung. Es ist auch ein Etappensieg auf dem Weg zur Null-Neuverschuldung im Jahr 2020. Ich fordere Sie deshalb zur Zustimmung auf, weil wir gewillt sind, ein Saarland im Jahr 2030 erleben zu dürfen, vielleicht ein grünes Saarland 2030. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir geht es ähnlich wie meinem Kollegen Tobias Hans: Die Debatte über den Einzelplan 07 Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz erinnert mich sehr an den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“, was die Forderungen der Opposition angeht.
Bill Murray lässt grüßen, aber auch falsches Wiederholen wird bekanntlich nicht belohnt. Ich kann Ihnen sagen: Ihr dritter Versuch, das Gesundheitsministerium abzuschaffen, wird genauso scheitern wie die ganzen Versuche vorher. Ich kann Ihnen mit folgenden guten und nachvollziehbaren Argumenten Dinge liefern, die Sie vielleicht davon überzeugen, dass Sie dem Haushalt des Gesundheitsministeriums zustimmen können.
Der Stellenplan ist im Vergleich zum Jahr 2011 mit insgesamt 256 Stellen unverändert. Trotzdem konnten in einigen Bereichen, die ich Ihnen jetzt nenne, starke Akzente gesetzt werden. Ihrem dritten Versuch, das Ministerium abzuschaffen, will ich mit drei guten Argumenten begegnen. Erstens gab es eine deutliche Erhöhung der Zuwendungen für die Ausbil
dung in der Altenpflege um 300.000 Euro auf insgesamt 1,5 Millionen Euro. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen, wenn es um die zukünftige Versorgung älterer Menschen in unserem Land geht. Ein zweiter Schwerpunkt wurde bei den Projekten der Krebsanalyse sowie bei der Krebstherapie gesetzt. Speziell unterstützt wird in diesem Bereich die psychosoziale Krebsberatung. Darüber hinaus werden wir künftig die Arbeit der Saarländischen Krebsgesellschaft mit 50.000 Euro im Jahr fördern. Die Betroffenen sind neben der körperlichen Belastung zum Beispiel durch Chemotherapie - einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt. Die herrschenden Sorgen darüber, ob und wie es familiär weitergeht und ob der Beruf weiterhin ausgeübt werden kann, können den Heilungsprozess stark gefährden. Deshalb hat die Saarländische Krebsgesellschaft das Angebot der psychosozialen Beratung geschaffen, um die Patienten in der Behandlungsphase und darüber hinaus entsprechend begleiten zu können. Ihren Angehörigen werden ebenfalls begleitende Hilfen angeboten. Zum Dritten wurde mehr Geld für die Präventionsarbeit eingestellt, speziell für das Gesundheitsvorsorgeprojekt „Das Saarland lebt gesund“. Konkret gearbeitet wird an folgenden Themenfeldern: gesunde Ernährung, Bewegung im Alltag, Bekämpfung von Komatrinken, Krebsvorsorge und Suchtprävention. Und am heutigen Welt-AIDSTag sollte man auch die Präventionsarbeit nicht vergessen, die in diesem Bereich geleistet wird.
Investitionen in Präventionsprojekte zahlen sich nämlich doppelt aus: Sie sensibilisieren die Menschen für eine gesündere Lebensweise und verhindern dadurch Krankheiten.
Die von den Oppositionsparteien vorgeschlagene Auflösung des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz führt nach unserer Ansicht in die völlig falsche Richtung. Die Einspareffekte sind nicht seriös zu beziffern. Die Maßnahme hätte wohl weniger Nutzen als Komplikationen zur Folge. Speziell die Stabsstelle „Demografischer Wandel“ ist unter dem Dach des Gesundheitsministeriums absolut richtig angesiedelt und leistet hervorragende Arbeit. Die Stabsstelle wird im Jahr 2012 mit dem Bereich „Ambient Assisted Living“ einen Schwerpunkt setzen, um älteren Menschen altersgerechte Hilfen anzubieten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung zu ermöglichen. An diesem Projekt ist nicht nur das DFKI beteiligt, sondern etliche andere führende saarländische Unternehmen.
Einen wichtigen Beitrag des Gesundheitsministeriums - und hier will ich Herrn Minister Weisweiler ganz besonderen Dank zollen - ist die Erstellung des saarländischen Krankenhausplanes. Der Minister hat es geschafft, durch moderierende Gespräche ein Ergebnis zu erreichen, das die Versorgungsstruktur
durch Krankenhäuser im Saarland und die Versorgung in der Fläche erhalten hat. Das ist keine selbstverständliche Leistung.
Im Gesundheitshaushalt wurde trotz aller Sparzwänge nicht massiv der Rotstift angesetzt, denn die gesundheitliche Versorgung der Saarländerinnen und Saarländer steht auf dem Spiel. Mit einem solch unbezahlbaren Gut wollen wir nicht fahrlässig umgehen. - Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorgelegten Haushalt im Einzelplan 07 für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Eines möchte ich hinzufügen. Liebe Opposition, überlegen Sie sich für das nächste Jahr, ob Sie nicht einmal neue und nicht mehr so langweilige Forderungen präsentieren, sonst müssen wir irgendwann fordern, die Opposition wegen Ideenlosigkeit abzuschaffen. Das würde Ihrer Forderung irgendwo gleichkommen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So viel vorweg: Wir werden den Antrag der LINKEN „Den Bankensektor strikt regulieren - die Interessen des Gemeinwohls stärken“ ablehnen, aber Mut will ich Ihnen als LINKE schon einmal zusprechen. Sie stellen einen aufgewärmten Antrag zur Rettung der Welt in einer Phase, in der wir versuchen, mit einem ordentlichen Haushalt die Existenz des Saarlandes zu bewahren.
Auch wir GRÜNE sehen zwar die weltweiten Verwerfungen als Folge eines unregulierten Bankensektors mit größter Sorge; über die möglichen Alternativen haben wir jedoch ganz klar andere Vorstellungen als Sie. Ein „Weiter so!“ darf es nach unserem Plan ebenfalls nicht geben. An der sich weltweit etablierenden Occupy-Bewegung lässt sich ablesen, wie groß die Wut der Bürger darüber ist - zu Recht, sage ich an dieser Stelle -, dass sie die Zeche zahlen müssen. Was die LINKE hier macht, ist deshalb populistisch geschickt. Wenn Sie jedoch die Sorgen der Bürger ernst nehmen und die Menschen vor teuren Bankenrettungen schützen wollen, sind Ihre Forderungen völlig wertlos. Herr Lafontaine, Ihnen muss ich sagen: Sie haben weitgehend Ihren Antrag formuliert und die Sachen waren mit etlichen Halbwahrheiten gespickt.
Gerne.
Abg. Schnitzler (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Schmitt, wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie zusammen mit mir auf der Occupy-Demonstration in Saarbrücken. Dann müssten Sie doch wissen, dass unser Antrag genau die Forderung dieser Bewegung enthält. Die Frage ist, warum Sie jetzt dagegen sprechen.
Herr Schnitzler, dann haben Sie dort etwas falsch verstanden.
Ich habe zugehört; deswegen habe ich mich auch so geäußert.
Aber es spricht für die Selbstüberschätzung der LINKEN, wenn Sie glauben, dass man mit der Regulierung der saarländischen Sparkassen und einer nicht EU-konformen Gewährträgerhaftung das weltweit verzweigte Finanzsystem regulieren könnte. Herr Linsler, eigentlich könnten Sie - weil Sie Verwaltungsratsmitglied sind - bestätigen, wie sauber die saarländischen Sparkassen arbeiten. Das wäre vielleicht einmal ein Gespräch mit Ihrem Kollegen Lafontaine wert. Ich bin der Ansicht, wir sollten realistische Alternativen prüfen, die unserem Wirtschaftssystem gerecht werden und dem Steuerzahler wirklich weiterhelfen. Vieles ist ja hier schon angesprochen worden, aber ich will noch einiges aus unserer Sicht ergänzen. Nach unserem Dafürhalten ist neben der Einführung einer Finanztransaktionssteuer die Festlegung risikogewichtiger Eigenkapitalforderungen die ganz zentrale Maßnahme, denn nur wenn Gläubiger auch haften müssen, haben sie einen Anreiz, keine hohen Risiken einzugehen. Hinterfragt werden muss beispielsweise auch, wieso man Kreditausfallversicherungen kaufen kann, obwohl man gar keinen Kredit hat, den man versichern könnte. Das ist ein klassisches Beispiel für reines Zocken. Eine Regulierung des Bankensektors sollte auch die Möglichkeit einer Trennung von Geschäftsund Investmentbanken in Betracht ziehen, wie sie derzeit in Großbritannien diskutiert wird. In Amerika hat es so etwas schon einmal gegeben; leider wurde es dort wieder rückgängig gemacht. Um all diesen Fragen in einer fundierten, wissenschaftlich untermauerten Art und Weise gerecht zu werden, haben wir GRÜNE auf Bundesebene die Einrichtung einer Kommission zur Regulierung von Großbanken gefordert, und da gehört sie meiner Ansicht nach auch hin.
Wir werden den Antrag der SPD zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überweisen, denn er enthält einige richtige Aspekte, die im Ausschuss noch einmal näher beleuchtet werden sollten. Und Ihnen, liebe LINKE, will ich heute noch einen kostenlosen Tipp geben: Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Kümmern Sie sich um Baustellen, die Sie auch meistern können!
Schuster, bleib bei deinen Leisten, könnte man auch sagen.
Sie sollten lieber versuchen, Ihre globalen Gedanken, wie sie Herr Lafontaine vorgetragen hat, in lokale Handlungsweisen umzusetzen. Richtig gute
Vorschläge zu unserem saarländischen Haushalt und zur Verbesserung unserer Situation habe ich von Ihnen noch nicht gehört. Erzeugen Sie mit Ihren Schaufensteranträgen keine Politikverdrossenheit, wo Sie doch ganz genau wissen, dass diese Anträge eine Halbwertszeit von weit unter 24 Stunden haben. Oder glauben Sie wirklich, dass G-20-Staaten auf einen ehemaligen Bundesfinanzminister hören, der seinen Vorruhestand im saarländischen Landtag verbringt? - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel vorweg: Wir werden Ihren Antrag „Keine Amnestie für Steuerflucht“ ablehnen. Nicht, weil wir GRÜNE dieses Abkommen mit der Schweiz unbedingt wollten, sondern weil wir, verglichen mit Ihren Positionen, andere Vorstellungen bezüglich der Alternativen haben.
Auch wir sind gegen eine Amnestie für Steuerflüchtige. Auch wir setzen uns konsequent für Steuergerechtigkeit ein. Und auch wir sind für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Wir wollen eine gerechtere Besteuerung der Kapitaleinkünfte. Wir wollen Regelungen, die die Erbschaftssteuer einbeziehen. Vor allem aber wollen wir eine gesamteuropäische Lösung. Im Zeitalter globaler Finanzmärkte und hochflexibler Kapital- und Geldströme ist eine bilaterale Lösung der falsche Weg. Ein automatischer Informationsaustausch, wie ihn die EU-Zinsrichtlinie vorsieht, ist der richtige Weg.
Wir hätten uns gewünscht, die Bundesregierung hätte in den Verhandlungen erreicht, dass die Schweiz von ihrem traditionellen Standortvorteil „Bankgeheimnis“ abrückt. Diesbezüglich wollen wir einfach mehr. Optimal wäre es gewesen, wäre die Schweiz ebenso wie Österreich und Liechtenstein dem Informationsaustausch beigetreten. „Legalität statt Anonymität“ beschreibt hier die vernünftige Lösung.
Man muss aber auch sehen, dass wir eine Lösung brauchen, denn der jetzige Zustand ist nachvollziehbar unhaltbar. Pragmatisch müssen wir jede Verbesserung diskutieren. Ein Schritt nach vorn bleibt ein Schritt nach vorn, auch wenn er nicht gleich über die Ziellinie führt. 50 Jahre ohne Regelung kann ich nun auch nicht als Erfolg betrachten.
Es ist auch keine Form der Steuergerechtigkeit, wenn wir darauf hoffen, dass mal wieder eine Steuer-CD im Finanzministerium auftaucht und daraufhin vermutlich nur die Spitze des Eisbergs nachzahlt. Die, die starke Nerven haben und die, die nicht auf der CD sind, kommen ungeschoren davon. Ist das dann Steuergerechtigkeit?
Auch ein anderes Argument muss betrachtet werden. Wir müssen unsere Einnahmesituation verbessern. Als Folge des Abkommens werden wir einen zweistelligen Milliardenbetrag erhalten. Und der wird gezahlt, egal wie hoch der Faktor X von Herrn Hinschberger ist. Das ist weniger, als dem Staat durch die Steuerflüchtlinge entgeht, aber mehr, als die CDs uns gebracht haben. Würden diese Mittel nach dem üblichen Schlüssel zwischen Bund und Ländern verteilt, würde dies auch für das Saarland eine entsprechende Summe bedeuten. Und ich bin in erster Linie gewählt, um die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer zu vertreten, das sage ich Ihnen hier ganz deutlich.
Dies alles muss abgewogen werden. Wir brauchen ein Konzept, eine Strategie und eine wirkliche Lösung. Das fehlt mir bei Ihrem Antrag, und deswegen lehnen wir ihn heute ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Erstes darf ich mich bei meinem Kolle
gen Christoph Kühn bedanken, der die ganze Geschichte hier sehr sachlich und in würdigem Maß vorgetragen hat, in einem Maß, das dem Standort auch entspricht. Ich darf anknüpfen und darf die ganze Geschichte aus unserer Sicht, aus Sicht der GRÜNEN, beleuchten.
Vor etwas mehr als einem Jahr wurde der Untersuchungsausschuss Grube Reden ins Leben gerufen. Ziel war es, die Art und die Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden zu untersuchen. Es wurden Ordner mit Tausenden von Dokumenten studiert und der Ausschuss ist in 19 Sitzungen zusammengetreten. Die Fraktion der GRÜNEN hat dabei an keiner Stelle ihre Kritik aus der Oppositionszeit zurückgenommen.
Wir haben unsere Kritik so ernst genommen, dass wir sogar im Koalitionsvertrag die Evaluierung des Gesamtprojektes vereinbart haben.
Dies hat Früchte getragen, dies wird Früchte tragen, und es hat auch seinen Niederschlag im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses gefunden, den wir ausdrücklich, komplett und voll unterstützen.
Was konnten wir wirklich feststellen? Ergebnis des Untersuchungsausschusses ist es, dass die Förderung des Projekts beihilferechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Kritikpunkte, die wir in der Vergangenheit geäußert hatten, haben sich hier zum Teil bestätigt. Sie werden bei der künftigen Entwicklung des Standortes entsprechend berücksichtigt werden. Das Problem der ZfB-Halle hat sich zwischenzeitlich durch die Verhandlungen zu Gondwana 2 erledigt. Die Halle und das Grundstück sind ohne Kosten wieder zurück ins Eigentum der IKS gegangen. Ein vertragsrechtlicher Abriss zulasten des Landes wurde so vermieden. Die Miethöhe für das Verwaltungsgebäude bewegt sich an der oberen Grenze der Angemessenheit, ist aber nicht rechtswidrig. Auch hier griff unsere kritische Betrachtung. Die Ein-DrittelFörderzusage im Letter of Intent führte zu Missverständnissen und Diskussionen, da nur eine 28-prozentige Förderung rechtlich zulässig ist. Sie wurde auch eingehalten. Um in Zukunft Missverständnisse zu vermeiden, muss die Landesregierung hier klare Rahmendaten setzen. Im Abschlussbericht haben wir sie klar dazu aufgefordert.
Welche Erkenntnisse gibt es noch? Es hat sich gezeigt, dass Standortentwicklung ihren Preis hat, und dieser ist gezahlt worden. Die durchgeführten Infrastrukturmaßnahmen kommen allerdings der Allgemeinheit zugute und dienen auch zukünftigen Inves
titionen. Dies muss der Rechnungshof ebenfalls eingestehen, Denkmalschutz und Standortentwicklung gibt es leider nicht zum Nulltarif. Wichtig ist aus unserer Sicht die Weiterentwicklung des zugegebenermaßen schwierigen Standortes. Das Land und der Landkreis Neunkirchen sowie die beteiligten Kommunen müssen weiter zusammenarbeiten, damit die Halde, wie es die Landrätin Cornelia HoffmannBethscheider formuliert, einzigartig in der Region bleibt. Mein Fazit zur Arbeit des Untersuchungsausschusses Reden aus Sicht der GRÜNEN: Wir haben in der Opposition kritisch und in der Regierungsverantwortung konstruktiv gehandelt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weise gleich darauf hin, dass mein Vortrag nicht ganz so bunt wird wie der des Kollegen Hinschberger. Ich versuche, das Ganze etwas sachlicher anzugehen.
Der von der LINKEN vorgelegte Antrag zu einer Steuersenkungsbremse enthält viele richtige Einzelaussagen, die ich als grüner Finanz- und Haushaltspolitiker sofort unterschreiben kann. Schade nur, dass Sie meinen, wenn Sie viele richtige Einzelsätze zusammenschreiben, entsteht daraus ein richtiges Gesamtkonzept; dies ist leider nicht der Fall. Erst recht nicht, wenn man sich anschaut, was Ihre Aussagen für das Saarland konkret bedeuten. Ich kann es aber auch anders formulieren: Nicht jeder, der einen Malkasten besitzt, kann auch eine Mona Lisa zeichnen.
Wir werden deshalb Ihren Antrag ablehnen. Aber wir befürworten, dass Sie sich wieder an der Diskussion über den richtigen Weg in der Finanzpolitik beteiligen, nachdem Sie Ihre Mitarbeit in der Haushaltsstrukturkommission verweigert haben. Hausaufgaben machen gehört eben auch zum politischen Tagesgeschäft.
Aber lassen Sie mich ein Detailbeispiel bringen. In Ihrem Antrag steht, eine Begrenzung der Staatsverschuldung sei grundsätzlich zu begrüßen. Da bin ich noch voll bei Ihnen, denn es ist die falsche Haushaltspolitik, wenn man glaubt, dass man langfristig mehr Geld ausgeben kann, als man einnimmt. Wir GRÜNE haben immer gefordert, dass die Haushaltsund Finanzpolitik nachhaltig sein muss. Sie muss die Interessen unserer Kinder mit bedenken. Genauso, wie ich meinen Kindern eine Umwelt mit möglichst wenig Belastungen, also ökologischen Schulden, hinterlassen will, will ich ihnen auch keine finanziellen Schulden hinterlassen, die die politischen Gestaltungsspielräume einschränken.
Das Prinzip der Erhöhung der Ausgaben im Wege der Staatsverschuldung war seit den Siebzigern übliche Praxis der deutschen Haushalts- und Finanzpolitik, und es wurde nicht gemacht, um konjunkturelle Einbrüche oder soziale Schieflagen auszugleichen. Ein Hauptfehler der Vergangenheit war, dass die Mittel nicht konsequent und nachhaltig investiert wurden, diese hätten in Bildung, Forschung und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen fließen müssen. So sieht grüne Finanzpolitik aus. Das Gute
ist, dies ist auch die Politik der aktuellen saarländischen Landesregierung, auch unter den Zwängen der Schuldenbremse. In den letzten zwei Haushaltsjahren haben wir in diesen Bereichen investiert. Ich erinnere daran, dass die demografische Rendite im Bildungssystem verankert ist. Wir werden diesen Kurs auf Grundlage des Koalitionsvertrages weiterhin fortsetzen. Anregungen, wie sie das Gutachten für die Haushaltsstrukturkommission vorsieht, werden darauf geprüft, ob sie diesem Ansatz entsprechen, nur unter diesen Voraussetzungen werden sie umgesetzt. Die Politik macht die Politik! Ein Gutachter darf uns lediglich die Zutaten liefern.
Natürlich müssen wir auf eine positive Entwicklung der Einnahmeseite setzen. Dazu sind auch die Konsolidierungshilfen zu rechnen, unsere Einflussmöglichkeiten sind hier jedoch sehr gering. Ob das Instrument der Steuersenkungsbremse das Geeignete ist, sehe ich eher kritisch. Dass die finanzpolitischen Aufgaben der kommenden zehn Jahre nur mit Anpassungen des Steuersystems durchführbar sind, dürfte inzwischen fast allen Akteuren klar sein. Dass diese Anpassungen sozial gerecht erfolgen müssen, ist ebenso einhelliger Konsens. Auch hier gilt der Grundsatz: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache Schultern. Wir GRÜNE sehen in der aktuellen Situation keinerlei Möglichkeiten für Steuersenkungen, die außer der Bundes-FDP wohl auch sonst niemand sieht.
Wir sehen aber auch noch Potenzial bei den Ausgaben. Gerade im Bundeshaushalt gibt es eine Vielzahl von Subventionen. An die müssen wir heran. Viele davon sind zudem ökologisch schädlich. Diese Potenziale müssen genutzt werden. Hier kann man sinnvoll und nachhaltig sparen. Es ist der Mix aus gerechten Einnahmeverbesserungen, gezielten Ausgabenkürzungen und Investitionen in die Zukunft, der Sinn macht.
Wir müssen Haushalts- und Finanzpolitik konsequent in Richtung Zukunft denken. Wir müssen Einnahmen und Ausgaben im Gleichklang entwickeln. Konsequenter Schuldenabbau und gezielte Investitionen in eine gerechtere, grünere Zukunft für unser Land und unsere Kinder ist die Aufgabe, der wir uns stellen müssen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche mich heute hier nicht als Dichter, ich versuche mich heute hier einmal als Denker.
Umso länger ich über die Rede von meinem Kollegen Magnus Jung nachdenke, merke ich, dass das hier nicht so ergiebig war. Es war auch nicht sehr viel Neues, was hier vorgetragen wurde. Aber damit mehr Verständnis in die Sache kommt, versuche ich einmal, das Verfahren hier in einfacher Form darzustellen.
Artikel 59 der saarländischen Verfassung formuliert den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage als besondere Aufgabe unseres Landes. Tiere, Pflanzen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft, also die ganze Naturlandschaft, sind der besonderen Fürsorge des Staates unterstellt. Diesem Punkt fühlten sich die Landesregierung und wir als Regierungskoalition selbstverständlich besonders verpflichtet.
Mit der Ausweisung und dem Schutz der Natura2000-Gebiete kommt das Land zunächst einmal einer europäischen Verpflichtung nach. Die Sinnhaftigkeit haben Sie ja auch nicht angezweifelt. In der Öffentlichkeit, in der Anhörung des Ausschusses und auch heute im Plenum können wir den Weg diskutieren, wie wir dieses Ziel des Naturschutzes umsetzen. Und da - das muss ich Ihnen von der Opposition mal sagen - kommt Ihr Antrag viel zu spät und ist damit ein bloßer Schaufensterantrag, den wir deshalb auch ablehnen werden.
Ich kann das auch gerne begründen. Denn da, wo es Sinn macht, hat die Landesregierung Ihre Forderungen schon längst umgesetzt. Sie ist längst bei der Arbeit und es gibt auch schon viele gelöste Fälle. Die von Ihnen geforderten runden Tische - ich kann nur das beantworten, was Sie in Ihren Anträgen schreiben - gibt es schon heute. Es hat sie aber auch gestern schon gegeben und es wird sie, wenn die besonders kritischen Verordnungen überarbeitet und neu aufgelegt werden, was wir ja angeboten haben, auch morgen wieder geben. Von daher ist Ihre Forderung nach meiner Ansicht schon längst zu hundert Prozent erfüllt.
Es wird hier auch weiterhin ein breites öffentliches Beteiligungsverfahren und Informationsveranstaltungen vor Ort gegeben. Die hat es schon gegeben und die wird es immer geben, es ist ein fließender Prozess. Denn die Landesregierung hat die dem Ministerium vorgetragenen Einwände geprüft, entspre
chende Anregungen bereits aufgenommen und teilweise auch schon umgesetzt. Auch Ihnen müsste zu Ohren gekommen sein, dass das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr inzwischen das Ministerium der runden Tische genannt wird. Dies ist ein Ausweis für einen transparenten, offenen und bürgernahen Politikstil dieser Landesregierung, für den ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte.
Die breite Einbindung aller Beteiligten, die Wahl eines kooperativen Verfahrens, das zum bestmöglichen Interessensausgleich von Naturschutz und Naturnutzung führt, macht die Sache eben kompliziert und langwierig. Die hohen Fallzahlen tun ihr Übriges dazu. Eine einfache Lösung gibt es hier sicherlich nicht. Dass man den gleichen Schutzumfang im Wege des Vertragsnaturschutzes erzielen kann, davon ist diese Landesregierung nicht unbedingt überzeugt, zumal hier nicht das Saarland, sondern die EU im Streitfall erster Ansprechpartner wäre. Diesen Vorteil sollte man an dieser Stelle auch einmal erwähnen dürfen. Denn Regelungen für die Allgemeinheit, die zur Naturerhaltung notwendig sind, können so nicht getroffen werden.
Auch die Ausgleichszahlung im Rahmen des vertragsrechtlich geregelten Naturschutzes macht die Sache unpraktikabel und ist - das sage ich hier ganz offen - aktuell nicht ohne Weiteres finanzierbar. Naturschutz darf nicht von der Kassenlage abhängen, nicht von der Kassenlage unseres Landes, die bekanntermaßen extrem angespannt ist, aber auch nicht von der Kassenlage des Eigentümers, der einen Vertrag kündigt, um höhere Zahlungen zu erzielen.
Ich glaube, dass der von der Landesregierung eingeschlagene Weg gerade auch durch die Überarbeitung der Verordnung - das gestehe ich zu - unter Berücksichtigung der begründeten Anregungen geeignet ist, um einen sinnvollen Ausgleich zwischen Naturschutz und Naturnutzung zu erzielen. Ich sehe uns auf einem guten Weg. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor rund einem Jahr hatten wir hier bereits eine Debatte zum Thema Transparenz in öffentlichen Unternehmen. Damals haben Sie sich noch auf den Bereich der Sparkassen konzentriert. Diesmal ist Ihr Antrag weiter gefasst. Insofern zeigt uns das, dass die Debatte damals etwas gebracht hat. Aber wie Sie sehen, mussten wir unsere Position nicht groß verändern, denn wir haben unseren alten Antrag noch mal eingebracht.
Meine Vorredner aus der Regierungskoalition, aber auch Herr Jost von der SPD haben hier bereits alle wichtigen Punkte dargelegt. Einen Punkt möchte ich aber auch noch ansprechen, weil er mir besonders wichtig ist. Der gesamte öffentliche Sektor unseres Landes steht im Wettbewerb. Er steht im Wettbewerb um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gerade weil diese Unternehmen mehr oder weniger vom Steuerzahler finanziert werden, müssen die, die täglich mit unseren Geldern wirtschaften, auch entsprechend qualifiziert sein. Da konkurrieren die öffentlichen Unternehmen nicht nur mit anderen Unter
nehmen im Land, sondern auch mit denen in anderen Bundesländern und vor allem mit Arbeitgebern aus dem Bereich der Privatwirtschaft. Der öffentliche Bereich muss aber als Arbeitgeber attraktiv bleiben.
Die Landesregierung wird diese Gemengelage in ihrem Entwurf angemessen berücksichtigen. Wir GRÜNE werden unseren Beitrag dazu leisten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der finanzpolitischen Perspektive anderer Bundesländer betrachtet ist unser Land vor allem arm und klein. Beides ist nicht von der Hand zu weisen. Wir sind das kleinste aller Bundesländer. Rein von der Fläche entspricht das Saarland einem bayerischen Landkreis und unsere Einwohnerzahl entspricht etwa der von Köln. Auch das andere Etikett ist leider richtig. Wir sind nicht reich, wir sind ein Haushaltsnotlagenland.
Danke, Herr Ministerpräsident, man lernt auch hier vorne immer noch ein bisschen was dazu.
Die Haushaltsnotlage hat uns das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Auch die angekündigten Hilfen im Rahmen der Schuldenbremse, die hier schon
Thema waren, beruhen auf dieser Tatsache. Unser Problem ist hauptsächlich eine drückende Schuldenlast aus der Vergangenheit, aber nicht nur dies. Die Wirtschaftsund Steuerkraftpotenziale sind in Deutschland eben unterschiedlich verteilt. Die Voraussetzungen und Gegebenheiten in Bremen, Bayern oder bei uns im Saarland sind eben nicht gleich. Das lässt sich auch nicht durch gute oder schlechte Politik auf Landesebene völlig ausgleichen beziehungsweise steuern.
Deshalb gibt es ja den Länderfinanzausgleich. Er ist das Kernstück unseres Föderalismus und ein Gebot des Grundgesetzes. Jenseits aller komplizierten Maßstäbe, Schlüssel und Berechnungen geht es darum, einen Ausgleich zwischen starken und schwachen Schultern, zwischen armen und reichen Ländern in Deutschland zu schaffen. Auf diese Weise sollen alle Länder in der Lage sein, ihre Aufgaben adäquat zu erfüllen. Dass das den Ländern, die aktuell mehr einzahlen, als sie bekommen, nicht immer gefällt, ist nachvollziehbar, aber definitiv nicht akzeptierbar. Denn diese Diskussion wird zum falschen Zeitpunkt und mit den falschen Argumenten geführt. Statt wie in der Vergangenheit eine Länderneugliederung zulasten der kleinen finanzschwachen Länder zu fordern, soll diesmal nur der Länderfinanzausgleich beklagt werden. Beides bedroht jedoch die Existenz unseres Saarlandes.
Dass die Argumente der Geberländer leicht zu widerlegen sind, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon deutlich gemacht. Trotzdem will ich einen Punkt noch einmal aufgreifen. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen will man wohl in Wahlkampfzeiten von den Unzulänglichkeiten der eigenen Politik ablenken, wenn man den Nehmerländern unterstellt, dass sie selbstverschuldet in ihre Lage geraten wären, und wenn man ihnen dann auch noch völlige Inaktivität vorwirft. Kein verantwortlicher Politiker eines Landes wird seinen Bürgerinnen und Bürgern deutlich schlechtere Lebensverhältnisse zumuten wollen als im Nachbarland. Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, dass die Anreizwirkung kontraproduktiv wäre.
Der Haushalt, den wir vor Kurzem verabschiedet haben, ist ein Beispiel für eine verantwortliche Finanzpolitik des Nehmerlandes Saarland. Er belegt, dass wir die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um unsere Finanz- und Wirtschaftskraft zu verbessern. Meine Hoffnungen richten sich dabei vor allem auf die Bildung. Andere reden viel davon, wir handeln und investieren. Dies ist ein langfristiger und nachhaltiger Prozess. Er wird aber Früchte tragen auch im Hinblick auf die Haushaltssituation unseres Landes. Natürlich kann und muss ein so hochkompliziertes System wie der Länderfinanzausgleich immer noch verbessert werden.
Aber bei uns GRÜNEN wird darüber diskutiert; Anregungen werden aufgenommen. Doch eine Ad-hocVerdammung je nach Kassenlage lehnen wir kategorisch ab. Pacta sunt servanda. Der aktuelle Finanzausgleich besitzt eine Gültigkeit bis 2019. Verbesserungsvorschläge können nicht früh genug diskutiert werden, aber sie müssen seriös und vor allen Dingen nicht gegeneinander, sondern miteinander diskutiert werden. Meine Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich, dass dieser Antrag von uns allen gemeinsam verabschiedet wird. Der aktuelle Länderfinanzausgleich ist besser als sein Ruf. Ich sage Ihnen: Das Saarland als Nehmerland im Länderfinanzausgleich ist bedeutend besser als sein Ruf. - Vielen Dank.
Das ist einfach ein schöner Name, nicht wahr? Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Äußerlich betrachtet ist der Einzelplan 04 eher unauffällig. Er umfasst gerade mal 60 Seiten. Die dazugehörige allgemeine Finanzverwaltung Einzelplan 21 hat sogar nur 50 Seiten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam er leider so gut wie gar nicht vor. Dabei ist er das Herzstück jedes Haushaltsentwurfes, enthält er doch die Schuldenverwaltung, den Finanzausgleich und - was besonders wichtig ist - die Einnahmeseite einschließlich derer, die sich darum kümmern, dass die Einnahmen stimmen, nämlich die Finanzämter mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Dass wir die Einnahmesituation des Landes verbessern müssen, haben wir gerade von den Kolleginnen und Kollegen der Opposition öfters gehört. Wir sind ja grundsätzlich Ihrer Meinung. Auch in Ihren beiden Anträgen haben Sie es so formuliert. Leider haben Sie jedoch kaum konkrete Vorschläge gemacht, wie dies vonstatten gehen soll, beziehungsweise Sie haben Vorschläge in Bezug auf Dinge gemacht, die wir als saarländischer Landtag nicht ändern können oder worauf wir keinen Einfluss haben. Ein Beispiel, das letzte Woche durch die Presse ging: Das Saarland hat mehr Einnahmen dadurch erhalten, dass wir saarländische Steuersünder endlich zur Kasse bitten können. Die Daten, an deren Kauf wir beteiligt
waren, haben uns ein Vielfaches von dem gebracht, was wir dafür bezahlen mussten.
Wir GRÜNEN haben schon immer mehr Konsequenz bei der Steuerverwaltung gefordert bis hin zu einer besseren personellen Ausstattung. Denn wir sind überzeugt, dass unser Gemeinwesen seine Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger nur dann erbringen kann, wenn wir uns alle daran beteiligen. Wir leben in einer Solidargemeinschaft. Da sind wir völlig d’accord mit dem Ministerpräsidenten, der immer wieder fordert, dass starke Schultern mehr tragen müssen als die schwachen. Dass dies nach Recht und Gesetz geschieht, dafür muss Sorge getragen werden.
Zurück zu Ihren Abänderungsvorschlägen. Sie haben die entsprechenden Titel einfach erhöht. Wissen Sie mehr als die saarländische Steuerverwaltung? Wissen Sie, wie viele Gelder noch am Fiskus vorbeigeschleust worden sind? Ich halte das für einen billigen Buchungstrick, der nicht so schlimm wäre, wenn Sie nicht aufgrund solcher Scheinbuchungen behaupten würden, Ihre Vorschläge wären gegenfinanziert.
Ein weiteres Beispiel. Sie werfen uns vor, wir würden das Land kaputtsparen. Beide Oppositionsparteien wollen aber die globale Minderausgabe erhöhen oder wollten dies. Auf dem Papier ist das recht unscheinbar und tut keinem weh, da Sie damit Ihre Mehrausgaben decken können. In der Realität würde es aber vielen Menschen wehtun. In der Realität wären globale Minderausgaben auf die einzelnen Etats umzulegen. In der Realität würden die gestaltbaren Aufgaben noch weiter gekürzt werden.
Genau das würde weniger Geld für die Kulturszene des Landes, für die Verbesserung der Situation der Menschen in Lebach, für Frauenprojekte, für Integrationsprojekte, für Präventionsprojekte und für den Tierschutz bedeuten. Wenn es das ist, was Sie wollen, dann geben Sie es doch offen zu, dass Ihre Segnungen für die einen durch die Belastungen der anderen finanziert werden müssen. Auch wir hätten gerne noch mehr getan. Nur haben wir einen seriösen Weg gewählt, ohne Scheinbuchungen und ohne Erhöhungen der globalen Minderausgabe.
In all den eben erwähnten Bereichen haben die Koalitionsfraktionen trotz der Sparzwänge die Ansätze konstant halten können oder sogar noch Verbesserungen zum eigentlichen Entwurf vornehmen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche, von der Märchenstunde Ries zu den Fakten zurückzukehren.
Ich gebe zu, dass der Haushalt des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz formal steigt.
Doch auch hier gelten die Sparzwänge des Landes. Die Sparleistungen im Ministerium werden erbracht, und zwar in den Bereichen, wo Synergieeffekte in der Krankenhausfinanzierung entstehen, und im eigentlichen Etat des Ministeriums. Das genügt Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, leider nicht. Zumindest die Linkspartei will gleich das ganze Ministerium abschaffen. Mir ist aber immer noch nicht ganz klar, ob Sie einfach Ihre Reden des letzten Jahres recyceln wollten oder ob Sie diese Forderung wirklich ernst meinen.
Gegen Letzteres spricht, dass Sie Ihren eigenen Abänderungsantrag, das Haus betreffend, im Ausschuss in letzter Minute zurückgezogen haben.
Andererseits fehlt mir bei Ihrer ständig vorgetragenen Forderung schlicht und einfach das Alternativkonzept. Wie wollen Sie denn Gesundheits- und Präventionspolitik hier im Saarland machen? Das Ministerium mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Sie alle einsparen wollen, leistet nach unserer Ansicht sehr gute Arbeit. Zum Glück ist das ja auch nicht so einfach möglich. Für die Arbeit, die dort im Sinne der Gesundheit und des Verbraucherschutzes geleistet wird, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.
Damit sind wir an dem Punkt, warum der Etat einen formalen Aufwuchs aufweist. Er entsteht durch die Neugestaltung des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz in diesem Etat. Die Bündelung von Aufgaben wie die Arzneimittelüberwachung, die Lebensmittelüberwachung, die Trinkwasserüberwachung und eben die des Verbraucherschutzes macht aus unserer Sicht sehr viel Sinn. Teure Laboreinrichtungen können gemeinsam genutzt werden. Selbst wenn wir hier einmalig mehr investieren müssen, dann dient dies nur dazu, in der Zukunft besser wirtschaften zu können und eine effektive Politik im Sinne der saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen.
Der zweite Punkt, der uns GRÜNE bei der Arbeit dieses Ministeriums besonders wichtig ist, ist der Präventionsaspekt. Hierbei möchte ich auch die gute Arbeit des LPH in St. Ingbert erwähnen. Gerade das Saarland muss bei seiner Haushaltssituation und der demografischen Entwicklung sehr stark auf Prävention setzen. Schäden zu verhindern - das lehrt die Erfahrung und wird auch von der Wissenschaft immer wieder bestätigt - ist einfach billiger, als sie später wiedergutzumachen. Kollege Schnitzler hat dies heute Morgen genauso gesehen. Deshalb haben wir Koalitionsfraktionen zusätzliche Mittel in die
sem Bereich eingestellt; übrigens nicht nur in diesem Etat, sondern auch im Hause von Ministerin Kramp-Karrenbauer.
Wir GRÜNE setzen uns bekanntermaßen für den Nichtraucherschutz im Saarland ein. Das ist eben auch angesprochen worden. Dies macht meines Erachtens aber nur dann Sinn, wenn man entsprechende Angebote der Suchtprävention bereithält. Dies ist durch den Haushaltsentwurf gesichert.
Hier spielt die Musik. - Es hat mich gefreut, dass Sie dem Änderungsantrag der Regierungskoalition im Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt haben. Dafür bedanke ich mich. Ich sehe das als Zeichen an, das wir bei den nächsten Haushaltsberatungen inhaltlich und konzeptionell diskutieren können. Wir sollten nicht erneut die Frage diskutieren müssen, ob das Saarland ein Gesundheits- und Verbraucherministerium braucht. Ich betrachte den Arbeitsplatz von Minister Georg Weisweiler und allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als gesichert.
Ich habe Ihnen zwei Aspekte dargelegt und hoffe, die Opposition endlich davon überzeugt zu haben, dass wir dieses Ministerium brauchen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu diesem Einzelplan.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist die Erste Lesung des Saarländischen Gaststättengesetzes. Bisher wurde dieser Bereich auf Bundesebene durch das Gaststättengesetz geregelt. Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit an die Länder übergegangen. Diese Möglichkeit haben die Regierungsfraktionen jetzt mit dem vorliegenden Entwurf wahrgenommen. Das Saarland ist damit unter den ersten Ländern, die ein eigenes Gaststättengesetz ausarbeiten, das das Bundesgesetz ablösen soll. Zwei Aspekte sind hierbei von besonderer Bedeutung. Erstens, dieses Gesetz ist ein Beitrag zur Deregulierung und zur Entbürokratisierung. Zweitens, das Schutzniveau für die Gäste muss durch dieses saarländische Gesetz erhalten bleiben.
Zunächst komme ich jedoch zum Aspekt der Deregulierung und Entbürokratisierung. Dazu ist von meinen Vorrednern ja schon einiges gesagt worden. Neu ist, dass das Gaststättengewerbe ein anzeigenpflichtiges, überwachungsbedürftiges Gewerbe wird. Die personen- und ortsbezogene Erlaubnispflicht des Bundesgesetzes entfällt hiermit. Es entfallen ebenfalls die zeit- und kostenintensiven Doppelprüfungen. Dabei ist das Präfix „Doppel-“ entscheidend. Es sind nicht die Prüfungen als solche, die wegfallen. Damit sind wir beim zweiten Punkt. Dieser ist für uns als GRÜNE besonders wichtig. Uns ist es wichtig, dass das Schutzniveau erhalten bleibt. Verbraucherschutz bleibt nach wie vor an erster Stelle. Die Saarländerinnen und Saarländer, die eine Gaststätte aufsuchen, sollen sicher sein, dass sie den gleichen Schutz genießen wie unter dem alten Bundesrecht. Dieser Schutz ist maßgeblich von den Kontrollen abhängig. Die Kontrollen müssen weiterhin von den zuständigen Behörden durchgeführt werden. Es wird auch künftig baurechtliche, lebensmittelrechtliche sowie emissionsrechtliche Prüfungen der Gaststätten geben.
Dieses Gesetz will die Bürokratie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reduzieren und die Sicherheit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erhalten oder teilweise sogar verbessern. Wir sagen dazu: gelebter Verbraucherschutz. Die fachlichen Detailfragen sind im Ausschuss mit den Expertinnen und Experten und den Interessenvertretungen der Betroffenen auf jeden Fall noch zu diskutieren. Ich bitte um Ihre Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verbraucherschutz ist ein wichtiges Thema, dessen Bedeutung stetig wächst, denn unsere Konsumwelt verändert sich mit hoher Geschwindigkeit auf allen Ebenen. Und dies hat erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Neue Produkte und Kommunikationsmöglichkeiten verändern unser Leben viel stärker als erwartet. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit herrscht heute oftmals mehr Verunsicherung als früher, wie die Lebensmittelskandale der jüngsten Vergangenheit beweisen. All diese Aspekte legen nahe, dass die Verbraucher von heute eines besonderen Schutzes bedürfen.
Wir stimmen heute in Zweiter Lesung über die Einrichtung des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz ab. Dieses Landesamt wird zur Stärkung der Verbraucherrechte sowie zur Bündelung der unterschiedlichen Verbraucherschutzbereiche im Saarland beitragen. Der spezielle Baustein Tierschutz wird hier eine verbesserte Position erfahren. Laut Abänderungsantrag - das ist auch die Begründung, warum wir hier ein wenig Zeitverzögerung zu verzeichnen haben - werden wir nun dem neuen Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz diese Aufgaben übertragen, wobei das Landesamt hierbei der Fachaufsicht des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr untersteht.
Aus Sicht der GRÜNEN ist diese Aufteilung, die eben angegriffen wurde, durchaus angebracht und dazu geeignet, unser Ziel zu erreichen, nämlich die Qualität der Aufgabenerledigung im Bereich des Tierschutzes zu verbessern. Bei der alten Aufgabenverteilung wäre diesem Anliegen nur Rechnung getragen gewesen, wenn es zu einem deutlichen personellen Aufwuchs bei den Tierärzten und einer entsprechenden Ausstattung ihrer Infrastruktur gekommen wäre. Dies, liebe Opposition, vor allem lieber Herr Schmidt, haben wir zwar im Ausschuss schon
geklärt und intensiv erläutert, aber Sie wollten es mir ja einfach nicht glauben.
Andererseits hätte eine Trennung des Aufgabenbereiches Tierschutz von allen übrigen den Amtstierärzten übertragenen Aufgaben ohne gleichzeitige personelle Aufstockung einen Wegfall von Synergien ausgelöst und damit automatisch eine Qualitätsverschlechterung im Tierschutz zur Folge gehabt. Im Ergebnis scheint der nun gewählte Weg in Form des Abänderungsantrages eine gelungene Entscheidung im Sinne der Qualitätsverbesserung im Tierschutzbereich zu sein.
Tritt das Gesetz zum 01. Januar 2011 in Kraft, ist der Vollzug der Aufgaben des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz in manchen Bereichen in einer einzigen Behörde gebündelt. Herr Schmidt, ich nenne Ihnen jetzt einmal die Bereiche, wo Dienst- und Fachaufsicht gebündelt werden, damit Sie sehen, dass das Grundanliegen immer anstrebenswürdig ist, aber eben aufgrund von Personalstrukturen mit Doppelaufgaben nicht immer funktioniert. Darunter fallen die Arzneimittelüberwachung, die Lebensmittelüberwachung, die Trinkwasser- und Badegewässerüberwachung, die zentralen Laboreinrichtungen im Gesundheits- und Veterinärwesen sowie der komplette Verbraucherschutz. Wir GRÜNE begrüßen ausdrücklich diese Umorganisation zu einem Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz und die dadurch verbesserte Möglichkeit, Aufgaben effizienter wahrzunehmen.
Ich verweise an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf, dass hierdurch keine einzige neue Stelle geschaffen wurde. Das vorliegende Ergebnis wird allen saarländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute kommen. Wir werden dem Gesetz deshalb zustimmen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich unterstelle, dass uns alle ein Interesse eint, nämlich das Saarland finanzpolitisch so zu ordnen, dass es seine Eigenständigkeit nicht verliert. Wir sollten es so ordnen, dass es auch für unsere Kinder und Kindeskinder eine Zukunft bietet. Die Vorstellungen, wie man dieses Ziel erreichen kann, sind unterschiedlich. Sie differieren zwischen den Parteien dieses Hauses, ja, das möchte ich gar nicht verschweigen, sie differieren auch punktuell zwischen den Koalitionspartnern. Dies ist auch ein Grund, warum wir Ihren Antrag ablehnen werden. Aber - und da sollten Sie ehrlich sein - dies ist auch der Grund, warum Sie, die SPD-Fraktion und die LINKE-Fraktion, den Antrag hier und heute gestellt haben.
Eigentlich gehört das Thema in den Rahmen der Haushaltsdebatte, die erst in der nächsten Plenarsitzung auf der Tagesordnung steht.
In diesem Kontext müsste er eigentlich diskutiert werden. Einnahmeseite und Ausgabenseite lassen sich nicht getrennt voneinander behandeln, Herr Jost.
Die hier bestehenden Wechselwirkungen müssen berücksichtigt werden. Zur Ausgabenseite sagt Ihr Antrag nichts aus, außer, dass er der Landesregierung willkürliche Sparpolitik vorwirft, zeitweise auch Kahlschlagpolitik. Ich bin gespannt, wie Sie Ihre Sparpolitik beschreiben, die Sie uns die nächste Woche präsentieren werden.
Hören Sie ruhig einmal bis zum Ende zu. - Willkürlich ist unsere Sparpolitik nicht. Sie fällt uns nicht leicht, doch bleibt sie uns, wenn wir die Interessen künftiger Generationen mit berücksichtigen wollen, nicht erspart.
Beim Drehen an der Steuerschraube ist Vorsicht geboten. Wir GRÜNE - und da gehe ich mit unserer Bundespartei völlig konform - können uns bei der aktuellen Finanz- und Wirtschaftslage ein Abdrehen oder Drosseln nicht vorstellen. Steuergeschenke kann sich weder der Bund, geschweige denn das Saarland leisten. Für die Tendenz in eine andere
Richtung hegen ich und meine Partei bei maßvollem Einsatz an der richtigen Stelle durchaus Sympathie, erst recht, wenn es dazu beiträgt, dass Lasten sozial ausgewogen verteilt werden, wenn es dazu beiträgt, politische Handlungsspielräume zu erhalten und eine nachhaltige Finanzpolitik auch im Interesse künftiger Generationen zu betreiben.
Aber - und das ist der zentrale Punkt - mit einem bloßen Drehen an der Steuerschraube werden wir das grundlegende Problem des Saarlandes leider nicht lösen. Hierzu bedarf es einiges mehr. Das grundlegende Problem ist unser Schuldenberg, ein Schuldenberg, der auch in Zeiten kräftig sprudelnder Steuerquellen aufgetürmt wurde, ein Schuldenberg, der uns immer weniger Spielräume lässt, da erhebliche Anteile des Haushaltes in den Schuldendienst fließen. Selbst bei deutlichen Verbesserungen auf der Einnahmeseite, die wir dann auch noch alle in den Schuldenabbau stecken müssen, wird es Jahre dauern, bis wir diesen Berg deutlich reduziert haben.
Alle Gutachter einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes haben uns zugestanden, dass wir es ohne Hilfen nicht schaffen können. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle: der aktuelle Finanzausgleich, die Schuldenbremse und die damit verbundenen Konsolidierungshilfen. Deshalb brauchen wir ein Gesamtkonzept, das alle Möglichkeiten berücksichtigt, diese Aufgaben zu bewältigen. An diesem Konzept sollten wir im Interesse unseres Landes alle konstruktiv arbeiten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag, den wir hier und heute diskutieren, hat eine positive Zielsetzung. Frau Kolb hat schon angedeutet, dass es der SPD gefällt. Uns geht es nicht anders. Wir GRÜNEN teilen das Anliegen dieses Antrages im Kern, denn wir GRÜNE haben die Sinnhaftigkeit von Einkaufszentren auf der grünen Wiese schon immer angezweifelt. Wir stehen für sparsamere und nachhaltigere Flächennutzung. Wir bevorzugen die Revitalisierung und die Nutzung von Altflächen. Wir stehen für den Grundsatz der Innen- vor der Außenentwicklung. In all diesen Punkten gehen wir mit dem Antrag konform.
Es muss aber auch gesagt werden, dass der derzeitige Landesentwicklungsplan bereits vieles davon abdeckt. Wir alle wollen doch attraktive Innenstädte, die eine bunte Geschäftsstruktur bieten und ihren Bürgerinnen und Bürger vielfältige, gut sortierte Einkaufsmöglichkeiten bieten. In den Städten und Gemeinden des Saarlandes sollte Leben, Wohnen und Arbeiten in einem nachhaltigen Dreiklang stehen. Auf Wunsch ist eine gute gemischte Versorgung fußläufig, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV oder wie auch immer zu erreichen.
Aber hier sind die Kommunen gefordert, weniger die Landesseite. Diese Debatte gehört in die Stadt- und Gemeinderäte unseres Landes, denn das, was wirklich notwendig ist und was wir wirklich brauchen, sind kommunale Einzelhandelskonzepte mit integriertem Leerstandsmanagement und entsprechende städtebauliche Entwicklungsszenarien.
Meine Heimatgemeinde bietet hier genügend Beispiele. Dem Ortskundigen wird der Leerstand seit der Schließung von Sinn-Leffers und der Arbeitsamtverwaltungsschule inmitten der schönen Innenstadt bekannt sein. Für all dies kann das Land nur die Rahmenbedingungen setzen. Der Rest liegt in der kommunalen Selbstverwaltung - beim Stadtrat oder beim Gemeinderat.
Unseren Teil der Aufgabe übernehmen wir gerne. Der Landesentwicklungsplan wird gerade von der Landesregierung neu erstellt. Wir GRÜNEN werden diesen Prozess aufmerksam begleiten. Wir gehen davon aus, dass sich die positiven Zielsetzungen dieses Antrages in diesem neuen Landesentwicklungsplan wiederfinden werden. Wie gesagt, die Richtung des Antrages können wir unterstützen, aber mit der Ausführung haben wir einige Probleme, die ich kurz zusammenfassen möchte.
Erstens ist mir die Feststellung des Antrages zu kategorisch. Würde diese Forderung so umgesetzt, dann gäbe es keine Einzelhandelsneuansiedlung im Saarland über 800 Quadratmeter mehr. Damit ist aber noch kein einziger zusätzlicher kleiner Einzelhändler im Saarland angesiedelt; damit ist noch kein Leerstand beseitigt und keine Versorgung des ländlichen Raumes gewährleistet. Ich darf noch ein Beispiel aus meiner Heimatstadt St. Ingbert bringen. Die Flächen Kaufpark und altes Hallenbad blieben leer und werden nicht weiterentwickelt. Diese Intention des Antrages kann ich sowohl als Kommunal- als auch als Landespolitiker nicht teilen.
Zweitens. Der Antrag hat einfach handwerkliche Mängel. Die unterstellte Gesetzgebungskompetenz haben wir in diesem Fall gar nicht. Meine Vorredner haben das mehrfach betont. Wenn wir uns außerdem diese Kompetenz anmaßen würden, würden wir damit zusätzlich eine über das Grundgesetz abgesicherte kommunale Planungshoheit verletzen. Dies sind nur zwei der wichtigsten Fehler in Ihrem Antrag.
Mein Fazit: Der Antrag ist gut gewollt, aber leider nicht gut gemacht. Meine Fraktion kann deshalb diesem Antrag nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes vor, konkret die Begrenzung der Überziehungszinsen. Diese Initiative war bereits im Vorfeld in der Presse angekündigt und entsprechend begleitet worden. Populistischer Tenor: Wir kämpfen gegen überhöhte Zinsen, gegen die Überschuldung der Verbraucherinnen und Verbraucher, gegen ein Finanzwesen, dass trotz der gerade erst vorbeigegangenen Finanzkrise sein Geschäftsgebaren nicht nachhaltig verändert hat. Es gilt hier das, was wir später auch noch bei einem anderen Antrag der LINKEN sehen werden: Die Zielsetzung ist nicht falsch, aber die Umsetzung und der Ansatzpunkt sind für uns nicht nachvollziehbar.
Die LINKE hat bereits 2009 ein entsprechendes Gesetz auf der Bundesebene eingebracht. Dies wurde von mehreren Vorrednern bereits erwähnt. Hält man eine Begrenzung der Zinsen für eine sinnvolle Maßnahme, was auch die GRÜNEN auf der Bundesebene so sehen, ebenso die Verbraucherzentrale, muss man die entsprechenden Regelungen auf der Bundesebene ändern. Wir haben schlicht und ergreifend nicht die dafür erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Würden wir das als Entwurf vorgelegte Gesetz beschließen, würden wir nach Meinung der Experten gegen die Verfassung verstoßen. Dies ist für uns ein Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Zu be
denken sind zudem noch diverse rechtliche Vorbehalte gegen das Gesetz, die vor allem aus dem deutschen und dem europäischen Wettbewerbsrecht resultieren.
Jenseits solcher juristischen Feinheiten ist auch festzustellen, dass dieses Gesetz nur einen Teil der saarländischen Bankenlandschaft, nämlich die Sparkassen, treffen würde. Das würde eine erhebliche einseitige Wettbewerbsverzerrung zulasten der Sparkassen bedeuten. Dieser Ansatz wäre insoweit vergleichbar mit der Idee, dass man beispielsweise die Preise von VW festsetzt, während die anderen Automarken, etwa Renault oder Volvo, ihre Preise weiterhin frei gestalten dürfen.
Damit sind wir bei einem weiteren Punkt. Die Kunden anderer Banken müssten zur Sparkasse wechseln, wenn sie in den Genuss der niedrigen Zinsen kommen wollten. Allerdings würden sich dann bei der Sparkasse auch erhebliche Ausfallrisiken häufen, denn die gehen nach Branchenerkenntnissen mit den Überziehungszinsen einher. Die Wirtschaftlichkeit unserer Sparkassen wäre damit gefährdet. Als langjähriger Vertreter im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saarpfalz kann ich diese Wirkung des Gesetzesentwurfes nicht gutheißen. Und gerade hinsichtlich dieses Aspektes befinde ich mich mit meiner Einschätzung in guter Gesellschaft mit Landrat Clemens Lindemann von der SPD. Die gewünschte Zielsetzung würde auch gar nicht erreicht werden.
Diese Feststellungen zu treffen heißt nun aber nicht, dass wir GRÜNEN uns nicht aktiv für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen würden. Das Ziel, sie vor Überschuldung zu schützen, teilen wir voll und ganz. Dazu bedarf es einer guten Beratung im Vorfeld und einer guten Beratung der Betroffenen. Billige Zinsen hingegen stellen diesbezüglich einen zwar sicherlich populären, aber eben nicht richtigen Lösungsansatz dar. Leicht verfügbares und billiges Geld führt sicher nicht dazu, dass Konsumentscheidungen überdacht werden. Überschuldung ist damit nicht zu bekämpfen.
Eine weitere Frage an meine Kollegen von der LINKEN: Wer profitiert eigentlich von Ihrer Initiative? Doch nur diejenigen, die überhaupt über ein Konto mit Dispo-Kredit verfügen. Alle diejenigen aber, die nur über ein Guthabenkonto verfügen, ziehen keinerlei Vorteile aus Ihrer Initiative.
Ich fasse zusammen. Dieser Gesetzentwurf hat eine gute Zielsetzung. Leider ist diese Zielsetzung aber auf dem von Ihnen beschrittenen Weg nicht zu erreichen. Ein Gesetz, das nur für die Sparkassen und nur für das Saarland gilt, wird der Problematik nicht gerecht. Wir lehnen diesen Entwurf deshalb ab.
Herr Lafontaine, kopieren Sie doch nicht alte Anträge aus Ihrer Zeit im Bundestag, um sie hier nur aufzuwärmen! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Thema Datenschutz wächst die Sensibilität der Menschen, nicht erst seit den aufgedeckten Datenmissbräuchen der jüngsten Zeit. Datenschutzerklärungen werden aufmerksamer gelesen, die Proteste gegen zu lasche datenschutzrechtliche Vorgaben gewinnen immer mehr Unterstützer. Datensicherheit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Datenschutz der Zukunft.
Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung betont. Die Datenskandale der Vergangenheit haben wiederholt gezeigt, dass vor allem Unternehmen wenig Interesse an der Sicherheit und dem Schutz unserer persönlichen Daten haben. So werden Daten schamlos weitergegeben oder gar verkauft. Es herrscht datenschutzrechtliche Goldgräberstimmung. Daten werden illegal gehandelt, die Betroffe
nen sind diesen Aktivitäten schutzlos ausgeliefert. Da sollte es von größtem Interesse sowohl für den Staat als auch für Unternehmen sein, wenn Bürgerinnen und Bürger frei von Angst vor Missbrauch oder Datendiebstahl neue Technologien nutzen können. Sie brauchen die Sicherheit, dass nicht jede Information, die sie von sich preisgeben, sofort verwertet, verkauft oder gegen sie verwendet werden kann. Für uns GRÜNE gilt: Deine Daten gehören dir! Wir wollen deshalb den Bürgerinnen und Bürgern die Kontrolle über ihre Daten zurückgeben und sie zur informationellen Selbstbestimmung ermutigen.
Um Verstöße wie Fälle von Datendiebstahl schneller und angemessener zu ahnden, bedarf es einer starken und unabhängigen Datenschutzaufsicht auch hier im Saarland. Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 09. März 2010 deutlich gemacht. Er rügt darin die mangelnde Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland. Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ausführen können. Dies bedeutet, jedes Risiko einer Einflussnahme auf ihre objektive und unabhängige Entscheidung muss vermieden werden. Dies wäre bei einer Ansiedlung im Innenministerium nicht gegeben.
Wir GRÜNE treten für die Gewährleistung von Unabhängigkeit bei der Aufsicht des Datenschutzes ein. Wesentlicher Baustein hierbei ist die Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums, eine der kommenden Aufgaben der neuen Landesbeauftragten für Datenschutz.
Das Zentrum soll als niederschwelliges Angebot bürgernahe Kontroll- und Beratungsinstanz im Saarland sein und Anlaufstelle der Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen des Datenschutzes werden. Die geplante Zusammenlegung der Aufsicht über Daten des öffentlichen und nicht öffentlichen Bereichs in diesem neuen Zentrum und damit die Abkehr von der bisherigen Teilansiedlung im Innenministerium ist ganz im Sinne der Anforderung der europäischen Datenschutzrichtlinien. Wie das EuGH-Urteil gezeigt hat, besteht auf dem Gebiet des unabhängigen Datenschutzes nicht nur im Saarland erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wir hoffen, dass die neue Spitze der Datenschutzaufsicht im Saarland den bevorstehenden Herausforderungen gerecht wird und wünschen Frau Thieser für ihre Amtszeit gutes Gelingen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern hat mein Kollege Heiko Maas die Existenzberechtigung des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz in Frage gestellt, heute war es die Kollegin Hoffmann-Bethscheider. In den
Etat sind 51 Millionen Euro eingestellt, es arbeiten 98 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Haus. Die Berichterstattung hat dargelegt, dass die Opposition - namentlich die SPD - für den Bereich lediglich einen Abänderungsantrag eingebracht hat. Dieser Abänderungsantrag betraf aber nicht die Auflösung des Ministeriums, sondern eine Mittelerhöhung! Da frage ich mich, wie passt das zusammen?
Ich möchte einen Aspekt hervorheben, der die Einrichtung einer Stabsstelle „Demografischer Wandel“ mit sich gebracht hat, eine urgrüne Forderung. Der demografische Wandel ist eines unserer drängendsten Zukunftsprobleme, dem sich das Saarland besonders stellen muss. Geburtenrate und Wanderungssaldo zwingen uns, uns viel früher und intensiver mit diesem Thema auseinanderzusetzen, als es in anderen Ländern der Fall ist. In der letzten Wahlperiode hat es im Landtag deswegen eine Enquêtekommission gegeben, an der sich alle Fraktionen beteiligt haben. Was dort erarbeitet wurde, ist in diesen Haushalt eingeflossen und soll nun Niederschlag im Handeln finden. Es ist eine Querschnittsaufgabe, die auch andere Politikbereiche tangiert: den Sozialbereich, den Wirtschaftsbereich, aber auch den Bereich der Kommunen und der Infrastruktur. All dies in einer Stabsstelle zu bündeln, ist sinnvoll und richtig. Dies hat die Koalition vereinbart, wir GRÜNE haben das in der Vergangenheit immer gefordert, das ist ein grüner Fleck in diesem Haushalt geworden.
Die Stabsstelle befindet sich noch im Aufbau. Der Etat des entsprechenden Kapitels ist mit rund 250.000 Euro und vier Mitarbeitern ausgestattet. Wir haben auch Mittel eingestellt, um externes Knowhow punktuell und ergänzend hinzuziehen zu können. Der Hauptanteil der Mittel fließt in die Projektförderung in Höhe von 150.000 Euro. Es sollen die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen, aber auch die Verwaltungen und die Unternehmen unseres Landes für das Problem sensibilisiert und fit für den demografischen Wandel gemacht werden. Es ist eine Investition der Regierungskoalition in die Zukunft unseres Landes. Es ist eine Investition, die unser Land attraktiver und zukunftsfähiger macht für alle Generationen, eben auch für unsere zukünftigen Generationen. Deswegen sage ich zu diesem Einzelplan 07: Ich mag dich! Ich mag unseren Gesundheitsminister! Ich empfehle die Zustimmung zu diesem Einzelplan. - Vielen Dank.
(Der Redner hält einen Aufkleber mit der Auf- schrift „Ich mag dich“ hoch. - Heiterkeit und Bei- fall bei den Regierungsfraktionen. - Sprechen bei den Oppositionsfraktionen.)
Einzelplan 19 - Der Rechnungshof des Saarlandes. Personalsoll des Rechnungshofes: Das Personal des Rechnungshofes steigt um eine neue Stelle von 48 Stellen in 2009 auf 49 Stellen 2010. Gesamtsumme der Einnahmen Kapitel 19 01: Die Gesamtsumme der Einnahmen des Kapitels 19 01 ist 2010 - wie auch schon in 2009 - mit einem Nullansatz eingestellt. Gesamtsumme der Ausgaben Kapitel 19 01: Die Gesamtsumme der Ausgaben des Rechnungshofes steigt von 2.726.800 Euro im Jahr 2009 auf 2.823.400 Euro im neuen Ansatz. Dies entspricht einem Plus von 96.600 Euro.
Einzelplan 17 - Zentrale Dienstleistungen im Bereich des Rechnungshofes des Saarlandes -, Kapitel 17 19: Die Gesamtausgaben des Kapitels 17 19 schließen 2010 mit 201.100 Euro.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der bundesweit diskutierten Finanzierung unseres Krankenversicherungssystems halten wir die bundespolitische Linie unserer Partei auch im Land, in unserer Jamaika-Koalition, ein. Aus unserer
Sicht ist die Einführung einer von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler vertretenen Kopfpauschale beziehungsweise Gesundheitsprämie der falsche Weg. Die damit einhergehende Einkommensunabhängigkeit bedeutet eine ungerechte Belastung der Menschen mit geringen Gehältern, weil alle Versicherten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens gleich stark herangezogen werden. Das ist schlicht und ergreifend unsozial.
Das bisherige solidarische System, das noch den Ausgleich zwischen besser und schlechter Verdienenden herstellt, hätten wir dadurch verlassen. Bezüglich der Organisation eines Sozialausgleichs hält man sich auf Bundesebene bedeckt. Unklar ist, ob die Gegenfinanzierung über die Erhöhung von Einkommensteuer und/oder der Mehrwertsteuer erfolgen soll. Auch den Abschied vom paritätischen Anteil Arbeitgeber zu Arbeitnehmer halten wir nach wie vor für fatal. Die zentrale Frage hierbei ist, ob er als Gewinn des Unternehmens angesehen oder in die Krankenversicherung gesteckt wird. Erwirtschaftet hat ihn jedenfalls der Arbeitnehmer. Wem dies am Ende zukommt, der Gesundheit des Arbeitnehmers oder dem Eigenheim des Arbeitgebers, ist der wesentliche Punkt. Deswegen, meine ich, darf die paritätische Versicherung nicht aufgegeben werden. Wir müssen auch weiterhin bei dieser Parität bleiben.
Lassen Sie mich unser grünes Modell noch etwas näher vorstellen. Das spezielle grüne Modell ist das wurde auch von vielen anderen mittlerweile vom Wort her übernommen - die Bürgerversicherung. Mit der Bürgerversicherung soll eine Gerechtigkeitslücke im System geschlossen werden. Alle Bürger auch Beamte und Selbstständige - werden Mitglieder der Bürgerversicherung. Die bisher privat Versicherten sind ebenfalls darin aufgenommen. In die Finanzierung werden alle Einkunftsarten, auch die Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte, einbezogen. Die Bürgerversicherung sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit, weil sie die Privilegierung von Personen mit hohem Einkommen beendet und alle Versicherten gemäß ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezieht.
Vor dem Hintergrund, dass sich unsere gerade skizzierten Modelle von denen der Koalitionäre stark unterscheiden und eine gemeinsame Bundesratsinitiative deshalb illusorisch ist, lehnt unsere Partei den vorliegenden Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserer Gesellschaft wird ständiges Lernen immer wichtiger. Es ist im Interesse des Arbeitnehmers, seine Qualifikation fortwährend zu erweitern. Es ist aber auch im Interesse des Arbeitgebers.
Die Regierungskoalition will deshalb das Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz grundsätzlich ändern. Dies haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt. Doch heute geht es nicht um eine generelle Änderung, sondern nur um eine EU-konforme Anpassung, die zentrale Problemstellung, wie man gewährleisten kann, dass auch Anbieter aus anderen europäischen Ländern einen Standard einhalten, der den saarländischen Weiterbildungsmarkt bis jetzt ausgezeichnet hat. Der Gesetzentwurf sieht hier die Zertifizierung als geeignetes Instrument vor. Dies ist ja kein unübliches Verfahren, zumal die verschiedenen Zertifizierungen akzeptiert sind.
Die Zertifizierung ist ein gängiges Instrument des Verbraucherschutzes, das die Markttransparenz erhöht, indem sie Standards überprüft und garantiert. Sie hat immer mehr an Bedeutung gewonnen, gerade auch im Bildungsbereich. Darüber hinaus bildet die Zertifizierung die Grundlage für die staatliche Anerkennung. Hierzu gibt es unserer Meinung nach auch keine Alternative. Oder sollen saarländische Beamte auf Kosten des saarländischen Steuerzahlers die notwendigen Überprüfungen vor Ort vornehmen? Ein solches Verfahren kann man sich bei einem rein lokalen Markt nicht leisten, aber auch nicht bei einem gesamteuropäischen Markt.
Die Zertifizierung ist das eine Instrument. Als weitere Absicherung und als Konsequenz aus der Anhörung haben wir das bewährte Instrument des Landesausschusses für Weiterbildung beibehalten. Er wird auch in Zukunft bei der Verwirklichung des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes mitarbeiten. Wir wollen auf sein Votum in Fragen der Weiterbildung nicht verzichten, gerade weil er sich in der Vergangenheit als stabilisierend erwiesen hat.
Auch bei der Neuregelung des Gesetzes wird seine Erfahrung nützlich sein. Insofern ist dieses Gesetz ein notwendiger Zwischenschritt - aber ich betone: nur ein Zwischenschritt - zu einer endgültigen und umfassenden Regulierung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zum Einheitlichen Ansprechpartner ist eine direkte Auswirkung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Das Saarland will diese Richtlinie möglichst exakt in Länderrecht übertragen. So viel zum formalen Hintergrund, den meine Vorredner schon beleuchtet haben. Einige haben es verstanden, bei anderen habe ich im Moment so meine Zweifel. Deshalb versuche ich einmal ganz praktisch zu erklären, was sich aus unserer Sicht dahinter verbirgt.
Der Einheitliche Ansprechpartner soll vorrangig ein Lotse sein, der ansiedlungswilligen Dienstleistern ihr Vorhaben erleichtern soll. Er ist nicht die Behörde, die die Ansiedlungen bewilligt. Er hilft nur, durch den Dschungel der lokalen Regelungen und Gesetze durchzukommen. So etwas wie ein Einheitlicher Ansprechpartner ist notwendig, wenn wir das Europa der Verträge und Richtlinien in gelebte Realität umsetzen wollen. Die erste Erfahrung mit dem Einheitlichen Ansprechpartner zeigt, dass wir hiervon noch sehr weit entfernt sind. In der ersten Phase gab es lediglich eine Handvoll Anfragen, und das in unserer Region, die doch mitten im Herzen von Europa liegt.
Es kann aber mehr werden, und wir wollen auch, dass es mehr wird. Wir wollen, dass diese Anfragen den europäischen Gedanken beleben und dass sie mit praktischen Inhalten gefüllt werden, dies im Sinne eines gelebten Europas und im Sinne der saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher. Um auf eine solche positive Entwicklung flexibel reagieren zu können, haben wir als Regierungskoalition zwei Änderungen in den ursprünglichen Gesetzentwurf eingearbeitet. Dahinter steht auch die Hoff
nung, dass der Prozess an Dynamik gewinnen und sich beschleunigen wird.
Erstens haben wir die Berichtspflicht verkürzt. Nach 24 Monaten lassen wir uns einen Bericht erstatten. Wir hoffen, dass dann eine Datenbasis gegeben ist, die eine sinnvolle Evaluierung möglich macht. Die Praxis wird zeigen, wo noch Handlungsbedarf beim Einheitlichen Ansprechpartner besteht. Damit sind wir auch schon beim zweiten Punkt. Wir haben die Befristung des Gesetzes bewusst auf Ende 2012 gelegt. Somit wird es dieser Landtag sein, der sich nochmals mit dem Einheitlichen Ansprechpartner befassen wird. Wir können dann ohne Zeitdruck eine Regelung treffen, die die spezifischen saarländischen Erfahrungen noch besser berücksichtigen wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, das Saarland zur Modellregion für nachhaltige Mobilität zu machen. Im Bereich des motorisierten Individualverkehrs haben wir eine gut ausgebaute Infrastruktur. Im Bereich der Komplementär- und Alternativangebote, insbesondere der Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs, gibt es hingegen noch eine Menge zu tun. Wir wollen, dass der saarländische Öffentliche Personennahverkehr zu einer echten Alternative zum motorisierten Individualverkehr wird. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger wählen können, wie sie ihre Mobilitätsbedürfnisse befriedigen. Sie sollen eine echte Wahlfreiheit haben, ob sie eine Strecke zu Fuß, mit dem Fahrrad,
mit dem Auto oder eben mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen.
Dafür brauchen wir aber ein möglichst flächendeckendes Angebot des ÖPNV. Der Öffentliche Personennahverkehr wird zur echten Alternative, wenn er ein attraktives Angebot vorhält. Das Angebot sollte dem Nutzer auch am Wochenende und in der Nacht zur Verfügung gestellt werden, denn nur dann deckt dieser möglichst viele Wege im Rückgriff auf das ÖPNV-Angebot ab. Man kann dann mit dem Bus zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen, aber eben auch abends ins Theater, in die Disko oder zur privaten Feier fahren und kommt nachts auch wieder mit dem Bus nach Hause.
Die im Rahmen des Pilotprojektes gemachten Erfahrungen zeigen, dass dort, wo ein entsprechendes Angebot besteht, dieses auch genutzt wird, und zwar immer öfter. Das Resümee aller Beteiligten ist positiv. Das Projekt sollte deshalb fortgesetzt und, wenn möglich, sogar noch ausgebaut werden.
Wir GRÜNEN und insbesondere unsere Jugendorganisation haben seit Langem ein Nachtbusnetz gefordert. Neben dem Sicherheitsaspekt, den der Kollege Meiser eben bereits erläutert hat, und dem Klimaaspekt war dabei für uns auch der Aspekt der sozialen Teilhabe wichtig. Die Fortführung des Pilotprojektes ist für uns ein erster Schritt hin zu einer wirtschaftlichen, ökologischen und nachhaltigen Verkehrspolitik. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. - Vielen Dank.