Claudia Willger

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns verbindet gemeinsam das Ziel, dass es notwendig ist, Arbeit zu organisieren statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das ist heute die zentrale Botschaft. Der Gedanke der Transfergesellschaft ist einer, den wir bereits vor Längerem vorgetragen haben. Auch unsere Bundestagsfraktion hat bereits zum 01. März eine entsprechende Forderung aufgestellt. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn es ist notwendig, dass diesen betroffenen Beschäftigten, insbesondere ja Frauen, attraktive und zukunftsgerichtete Angebote unterbreitet werden. Sie sollen die Chance bekommen, in einer Zukunftsbranche qualifiziert zu werden. Das ist gut für alle Betroffenen, es ist für diese Betroffenen sogar notwendig, aber es ist auch gut für die Branchen, die jetzt schon händeringend um Fachkräfte nachsuchen, weil sie Bedarf haben.
In verschiedenen Kreisen der Branche wird gesagt, wer es bei Schlecker schafft, schafft es überall. Dieser Satz bringt gut auf den Punkt, unter welchen Bedingungen gerade die Frauen immer schon bei Schlecker gearbeitet haben. Eugen Roth hat es beispielhaft aufgeführt. Es muss allen klar sein, unter welchen Arbeitsbedingungen hier gearbeitet wurde und welches Arbeitsethos diese Personen mitbringen, wenn sie es in dieser Weise durchhalten konnten. Diese Frauen haben Durchhaltevermögen. Es macht ganz deutlich, dass diese Frauen etwas kön
nen. Von daher haben sie es verdient, dass wir sie unterstützen und dass sie Zukunftsperspektiven angeboten bekommen.
Ich glaube auch, dass gerade die Situation bei Schlecker zeigt, wohin uns Lohndumping, Kontrolle und Bespitzelung führen. Sie führen nicht dazu, dass zukunftssichere Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hier müssen wir tatsächlich etwas tun. Die verfehlte Unternehmenspolitik, die Entrechtung der Beschäftigten und die inakzeptablen Arbeitsbedingungen haben schon seit Jahren bewirkt, dass die Attraktivität der Schlecker-Märkte und der jeweiligen Angebote abgenommen hat.
Es geht darum, dass wir schnellstmöglich Hilfe organisieren und Solidarität mit den Frauen zeigen, die von größten Sorgen, schlaflosen Nächte und Zukunftsängsten geplagt werden. Ich glaube, es ist notwendig, gerade diese Situation als Chance zum Aufbruch auf dem saarländischen Arbeitsmarkt zu begreifen. Es ist wichtig, dass wir uns viel mehr um den Niedriglohnsektor kümmern und dass wir auf die Falle der Teilzeitarbeit, in welche die Beschäftigten tappen, stärker aufmerksam machen. Diese hat ihre Schattenseiten, an denen wir ansetzen müssen. Wir müssen auch Maßnahmen ergreifen, was die Entgeltungleichheit anbelangt. Wir fordern dezentrale Lösungen, weil die Dezentralität einerseits zur Situation der beschäftigten Frauen passt. Andererseits bietet die Dezentralität auch die Möglichkeit, passgenaue Hilfsangebote weiterzuentwickeln. Dann kann man konkret dahin vermitteln und weiterqualifizieren, wo wir Beschäftigte brauchten.
Gerade als Bundesland, das sehr stark vom demografischen Wandel betroffen ist, sind wir darauf angewiesen, unter dem Gesichtspunkt zu handeln, dass wir alle brauchen, alle mitgenommen werden müssen und dass wir alles daransetzen müssen, um die Beschäftigtenquote von Frauen erheblich zu erhöhen und ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Obwohl wir sagen, wir brauchen diese dezentralen Lösungen, gehe ich davon aus, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass sich der Bund aus der Verantwortung herauszieht. Ich verstehe es zwar nicht als Verhandlungspunkt, der unbedingt besprochen werden müsste und an dem es scheitern könnte, ich finde es aber schon etwas verantwortungslos, dass sich der Bund auf diese Art und Weise aus der Verantwortung stiehlt, wie er es derzeit tut. Ich erwarte, dass hier wieder mehr Beweglichkeit hineinkommt.
Viele Punkte, die man auf gesetzlichem Wege verändern kann, um grundsätzlich etwas für diese Branche zu tun, um diese zu verändern, lassen sich nur über bundesrechtliche Regelungen erreichen. Wenn der Bund es bisher verabsäumt hat, etwas zu tun, kann er sich, wenn es schiefgeht, nicht aus der Verantwortung ziehen. Von daher bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hätten uns diese Debatte heute sparen können, wenn die SPD in der vorletzten Plenarsitzung zu ihrem eigenen Antrag gestanden hätte und ihn auch entsprechend zur Abstimmung gestellt hätte. Es gab hier ja auch einen eindringlichen Appell, dies zu tun. Dieser Appell war leider vergebens. Und ein entsprechender Appell in der Fachausschusssitzung, den Antrag heute noch einmal zur Beratung und zur Beschlussfassung zu stellen, war ebenfalls ergebnislos. Stattdessen hat man sich verständigt auf eine Anhörung nach der Wahl, die, das wissen hier eigentlich alle, so gut wie gar nichts mehr bringen kann und die nur zu Ergeb
nissen führen wird, die von anderen noch einmal neu aufgegriffen werden müssen.
Es besteht heute eine letzte Gelegenheit, diese Mehrheitsverhältnisse zu nutzen -
Herr Kollege Pauluhn, ich möchte ganz konkret auch auf Ihre Frage antworten.
Am 30. März, in der kommenden Woche, werden im Bundesrat zwei Anträge beraten, die sich sehr wohl mit dieser Problematik beschäftigen. Zum einen gibt es einen Antrag aus Nordrhein-Westfalen und aus Rheinland-Pfalz; diese Länder haben einen Antrag gestellt mit dem Titel: „Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkverträge verhindern jetzt“. In dem Antrag ist ein Mindestlohn festgehalten. Die Rechte von Betriebsräten in Bezug auf Werkverträge zu stärken, ist ebenfalls enthalten. Die Kontrollmöglichkeiten sind ausformuliert, ebenso die Möglichkeiten zur Verhinderung von Scheinwerkverträgen und eine entsprechende Datenerhebung.
Zum Zweiten wird in der gleichen Bundesratssitzung ein von Baden-Württemberg eingebrachter Entschließungsantrag mit dem Titel „Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern“ beraten, ein Antrag zu einem Thema also, über das wir vorhin im Kontext mit der Schlecker-Problematik schon mal gesprochen haben. Hier geht es um die Überprüfung von Entgeltsystemen, um Lohnmessverfahren, tarifliche Entgeltberichte und ein Verbandsklagerecht. Hier geht es also um Forderungen, die auch von Ihnen erhoben worden sind, die insbesondere auch von Ihrer Seite vorgetragen worden sind.
Angesichts dessen bringt es sehr wohl etwas, wenn von diesem Landtag heute ein Signal ausgeht, wie sich die Landesregierung am nächsten Freitag im Bundesrat verhalten soll
und welche Aufforderungen wir hier aussprechen.
Ich denke, es ist auch an der Zeit, hier noch einmal darüber zu reden, dass sich gerade die Große Koalition in Berlin, obwohl Sie dort den Regierenden Bürgermeister stellen, alles andere als auf das Ziel Mindestlohn ausgerichtet hat. Wir sehen dazu Enthaltungen vonseiten des Landes Berlin. Und heute war
ja auch im Wochenspiegel noch einmal klargestellt, wie sich hierzulande die CDU nach der Wahl in dieser Frage verhalten wird.
Ich denke, es ist angesichts dessen heute an der Zeit, hier die Mehrheit zu nutzen. Wenn Sie wirklich den Mindestlohn wollen, so ist es heute an der Zeit, tätig zu werden.
Wenn Sie wollen, können Sie mir eine Zwischenfrage stellen, dann antworte ich gerne. Im Übrigen ist aber das, was Sie hier machen, nur ein Stören und Pöbeln!
Ich denke, wenn Sie wirklich einen Mindestlohn wollen, so können Sie sich jetzt dazu bekennen. Andernfalls muss man hier klar festhalten, dass Sie die Chance hier einfach verstreichen lassen.
Wir von den GRÜNEN haben in der letzten Legislatur sehr viele Gelegenheiten genutzt, mehr, als Ihnen lieb war,
unsere Positionen entsprechend durchzusetzen. Uns kann niemand den Vorwurf machen, dass wir hier grüne Positionen verraten hätten, wenngleich wir sicherlich den einen oder anderen Kompromiss mitgetragen haben.
Aber wir haben wenigstens ein Tariftreuegesetz verabredet.
Das, was Sie hier machen, zeigt, dass Ihnen - obwohl Sie noch nicht in einen Koalitionsvertrag eingebunden sind, noch keine Kompromisse schließen wollten - Ihre eigenen Forderungen eigentlich gar nicht wirklich etwas wert sind.
Was soll hier auch eine Verweisung in den Ausschuss?
Diese ganzen Dinge sind ohnehin schon eingebracht. Diesen Antrag brauchen wir nicht noch einmal zu verweisen, weil diese Forderungen ohnehin schon alle im Ausschuss thematisiert sind. Daher ist das lächerlich. Entweder Sie bekennen sich heute oder Sie schaffen es niemals, sich mit dem Thema Mindestlohn wirklich konstruktiv auseinanderzuset
zen, und wir werden dann das gleiche Debakel erleben,
das Sie uns bereits bei der Hartz-4-Debatte bereitet haben, als Ihnen der Mindestlohn ebenfalls nichts mehr wert war. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag „Gute Arbeit für das Saarland“ haben wir eins zu eins SPDForderungen übernommen, und zwar als Kompromiss und wohl wissend, dass sowohl die LINKE als auch die GRÜNEN ganz andere Positionen vertre
ten. Und es ging einfach auch darum, dass wir mit SPD-Forderungen das zur Abstimmung stellen wollten, was wir jetzt gemeinsam verabschieden könnten. Uns geht es dabei insbesondere um die Abstimmung im Bundesrat am 30. März. Dafür hätten wir heute ein Signal senden können. In diesen Antrag haben wir gemeinsame Schnittmengen aufgenommen und nicht alles gemeinsam gemacht.
Ich habe diesen Antrag insbesondere so gestellt, weil ich es für unmöglich gehalten habe, dass die SPD ihre eigenen Forderungen ablehnen wird. Das war am Montag im Frauenrat ebenso. Da hat die Vertreterin der SPD, Frau Zieder-Ripplinger, eigentlich Zustimmung signalisiert. Von daher hatte ich durchaus die Hoffnung, dass sich die SPD einfach an das hält, was sie hier gesagt hat. Frau Barbara Spaniol war ebenfalls anwesend. Auch sie kann das noch einmal sagen.
Aber offensichtlich hat die SPD Spaß daran, ihre eigenen Forderungen zu verraten und ad absurdum zu führen. Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, ziehe ich unseren Antrag zurück,
denn er ist ein Kompromissantrag, der die SPD-Forderungen enthält. Unsere umfassenderen Forderungen zu den Themen Equal Pay, Werkverträge, Leiharbeit und Mindestlohn sind längst hier eingebracht und werden debattiert. Und ich denke auch nicht, dass es irgendeinen Sinn macht, nach der Wahl eine umfassende Anhörung durchzuführen, wohl wissend, dass alles dem Grundsatz der Diskontinuität unterfällt.
Diejenigen, die an dieser Anhörung teilnehmen, sind im neuen Landtag wohl nur noch teilweise vertreten. Aus der Anhörung können überhaupt keine Konsequenzen gezogen werden, weil sich ein neuer Landtag konstituieren wird, und ich halte es für eine Unverschämtheit, die Energie der Verbände und Organisationen so zu missbrauchen.
Wenn man mit dem Thema stilvoll umgehen und es ernst nehmen würde, würde man einsehen, dass sich der neue Landtag damit zu beschäftigen hat. Dann hat dieser Landtag eine Anhörung zu organisieren, er hat dann mit den entsprechenden Verbänden etwas zu tun.
Von daher halte ich das wirklich für eine Farce. Sie werden damit der Problematik in keiner Weise gerecht. Sie bringen hier ein schwieriges Thema unter die Räder und behandeln es, als sei es ein Leichtgewicht, Herr Maas. Das finde ich eine Schande.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident, ich hätte Ihren Erwartungen auch nicht entsprochen, hier eine abweichende Meinung vorzutragen. Von daher war die getroffene Regelung durchaus sinnvoll. Ich denke nämlich, dass die FDP mit ihrem Antrag etwas anspricht, was diskussionswürdig und bedenkenswert ist, weil eine stärkere Beteiligung und Einbindung des Landtages in den Verhandlungsprozess von Staatsverträgen angebracht ist. Das hat auch etwas damit zu tun, wie man mit demokratischer Verantwortung umgeht, wenn man hier noch mal zustimmen muss. Von daher können wir das Ziel, das mit diesem Antrag verfolgt wird, auch unterstützen.
Wir haben aber Zweifel an der Praktikabilität dessen, was in Ihrem Antrag vorgeschlagen wird und bei der Frage, ob sich die jeweiligen Fraktionen in den Landtagen darin tatsächlich wiederfinden. Das wird im Hinblick darauf, dass wir bei diesen Staatsverträgen das Einstimmigkeitsprinzip haben, wohl ein recht schwieriger Prozess.
Ich möchte auch darauf hinweisen, Herr Kollege Hinschberger, dass Ihr Beispiel mit der Normenkontrollklage gerade kein treffendes Beispiel ist, weil es hier um ein Klageverfahren gegangen ist und eben nicht um einen Staatsvertrag. Ich denke auch, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht am Verfahren und an dieser Problematik gescheitert ist, sondern er ist vielmehr an Inhalten gescheitert, und hier natürlich ein Stück weit gepaart mit dem ein oder anderen taktischen Manöver. Aber es sind im Wesentlichen inhaltliche Punkte gewesen, auf die man sich hier nicht verständigt hat und wo das Verfahren, wie Sie es vorgeschlagen haben, auch nichts geändert hätte. Denn geringe Veränderungen hätten in dieser Angelegenheit mit Sicherheit nicht zu einem Konsens geführt.
Wie vonseiten der Landesregierung ausgeführt, stellt die FDP diese Anträge auch andernorts. Ich habe die Diskussion in Nordrhein-Westfalen verfolgt, wo dieser Antrag eingebracht wurde. Dort hat sich die FDP völlig zu Recht entgegenhalten lassen müssen, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
eben gerade nicht wegen des Verfahrens gescheitert ist.
Ich möchte auch noch mal darauf zurückkommen, wie in der letzten Legislaturperiode mit Staatsverträgen umgegangen wurde. Da kann ich aus Sicht unserer Fraktion nur sagen, wir sind hier immer wieder beteiligt und eingebunden worden, wenn auch mit entsprechenden Schwierigkeiten. Gerade beim Glücksspielstaatsvertrag haben wir uns insbesondere im zuständigen Fachausschuss für Arbeit und Soziales immer wieder damit beschäftigt und festgestellt, dass die Probleme nicht im Saarland liegen und auch nicht aus dem Saarland heraus zu lösen sind. Von daher ist auch dies für mich kein überzeugendes Beispiel für einen Verbesserungsbedarf.
Es ist nach meinem Dafürhalten trotzdem sinnvoll, sich hier über eine Informationsvereinbarung zu verständigen, diese dann aber auch immer wieder weiterzuentwickeln, weil es mit Sicherheit noch Verbesserungsbedarf gibt. Ich glaube, dass wir zum Beispiel auch als saarländischer Landtag einen entscheidenden Schritt gemacht haben, indem wir gesagt haben, dass Anhörungen öffentlich stattfinden. Denn im Grunde genommen geht es nicht darum, dass hier die Parlamentarier jeweils immer auf dem neuesten Stand sind, sondern es geht eigentlich darum, dass die Bevölkerung mitgenommen wird. Denn die Bürgerinnen und Bürger sind nachher diejenigen, die die entsprechenden Konsequenzen zu tragen haben, zum Beispiel als es in dem Staatsvertrag um die Rundfunkgebühren und eine Systemumstellung gegangen ist. Die Menschen müssen überzeugt werden, müssen informiert werden, müssen an diesen Fragen beteiligt werden. Von daher betrachte ich eine Debatte, die im Landtag und hier auch innerhalb der Fraktionen zu führen ist, als einen Beitrag, der diesem Ziel dient.
Unsere Fraktion wird sich bei diesem Antrag enthalten, weil die Überweisung in einen Ausschuss angesichts der bevorstehenden Wahl relativ wenig bringt. Das Anliegen ist berechtigt. Es kommt aber aus unserer Sicht zum falschen Zeitpunkt. Aber ich denke, dass das Thema als Arbeitsauftrag für die nächste Legislaturperiode verstanden und dann weiterentwickelt werden sollte, damit das entsprechende Informationssystem vielleicht auch an die Problematik, wie wir an Entscheidungen auf europäischer Ebene beteiligt werden, angepasst wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben bereits richtig zitiert: „Bildungslandschaft zukunftsfähig machen das Schulordnungsgesetz anpassen“. Dies ist das Anliegen unseres Antrags.
Wir haben mit der Verfassungsänderung bezüglich der Gemeinschaftsschule, mit zahlreichen weiteren gesetzlichen Regelungen und auch mit der Beratung des Landeshaushalts die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Gemeinschaftsschule zum kommen
den Schuljahr an den Start gehen kann. Nach dem gestrigen Anmeldeschluss für diese Schulform wissen wir, dass sie durchaus angenommen wird und einen Erfolg darstellt. Und gerade die Standorte, über deren Entwicklung man vielleicht zunächst besorgt war, haben ihre Chance wahrgenommen. Sie haben mit einer engagierten Lehrerschaft und einer engagierten Elternvertretung Angebote gemacht, die wirklich zu guten Ergebnissen geführt haben.
Uns geht es mit unserem Antrag darum, die Gemeinschaftsschule demografiefest zu machen. Wir wollen einen geordneten Schulbetrieb garantieren. Wir wollen insbesondere, dass das Schulordnungsgesetz, das bereits in Erster Lesung hier im Landtag und darüber hinaus im Rahmen einer Anhörung im zuständigen Ausschuss behandelt worden ist, die insgesamt eine sehr breite Zustimmung zum Gesetzentwurf gezeigt hat, noch von diesem Landtag verabschiedet wird, sozusagen als letzter Baustein, der in dieses Gesamtgefüge passt. Wir brauchen dieses Gesetz insbesondere, um eine Schulentwicklungsplanung hinzubekommen, die die Träger in einer gleichberechtigten Partnerschaft sieht, so wie sie es sich wünschen. Wir brauchen das Gesetz, damit wir vom Kriterium der Zügigkeit weg- und zum Kriterium der Mindestschülerzahlen hinkommen, sodass sich eventuelle Schwankungen in einem Jahr nicht gleich negativ auf eine ganze Schule auswirken. Wir sind davon überzeugt, dass auf diese Art und Weise ein vielfältiges und hervorragendes regionales Bildungsangebot gemacht werden kann und dass wir Sicherheit und Berechenbarkeit für die jeweiligen Schulen und die Schulkinder haben. Wir möchten, dass dieses Schulordnungsgesetz hier noch verabschiedet wird, weil wir keinen Sinn darin sehen, Standorte über Erlasse zu öffnen. Es macht keinen Sinn, dass die Landesregierung im Grunde genommen nur das vollzieht, was das Parlament längst entscheiden könnte, wobei das Schulordnungsgesetz auch den Betrieb einer Schule und nicht nur ihre Eröffnung sichert.
Es macht uns Sorge, dass die SPD das Schulordnungsgesetz in der Ersten Lesung abgelehnt und Änderungsbedarf angemeldet hat, gleichzeitig jedoch gesagt hat, dass sie am Ziel der Gemeinschaftsschule festhalten möchte. Ich denke, dass wir in der nächsten Bildungsausschusssitzung - wir werden es beantragen - eine Auswertung der Anhörung und eine Abstimmung über das Schulordnungsgesetz vornehmen, damit wir das Gesetz in der nächsten Plenarsitzung in Zweiter und letzter Lesung verabschieden können. Wir müssen nämlich für langfristige Klarheit und Planungssicherheit sorgen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Regionalverbandsversammlung hat in seiner Haushaltsrede am 09. Februar 2012 Folgendes gesagt, und ich zitiere mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten: „Aus
Sicht der CDU-Fraktion muss ein Schulentwicklungsplan die weiteren Planungen für unsere Schulen konzeptionell begleiten, denn der mit dem demografischen Wandel einhergehende Rückgang der Schülerzahlen ermöglicht einerseits das Einsparen von Kosten, zwingt uns andererseits aber auch dazu, den Erhalt von Schulstandorten kritisch zu hinterfragen.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, an diesem Punkt ist es einfach wichtig und notwendig, darauf hinzuweisen, dass es Möglichkeiten für Veränderungen gibt, insbesondere wenn wir von der Zügigkeit weg- und zu Mindestzahlen für Schülerinnen und Schüler hinkommen. Dann haben Schulen eine Chance, sich anders aufzustellen. Dann haben sie Entwicklungsmöglichkeiten. Wir wollen, dass das Schulordnungsgesetz verabschiedet wird, damit keine Schließungsdebatte Einzug halten kann und damit wir von dem strengen Kriterium der Zügigkeit wegkommen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das noch gar nicht so negativ sehen. Ich weise darauf hin: Wir haben im März noch eine Plenarsitzung, wir haben auch noch eine Sitzung des Bildungsausschusses. Daher ist für mich diese Sache nicht erledigt, daher ist für mich diese Sache immer noch diskussions- und abschlussfähig.
Mir geht es auch nicht um Rechthaberei. Daher lasse ich mich auf einige der Bemerkungen, die Sie gemacht haben, Herr Commerçon, gar nicht ein.
Es geht bei diesem Antrag und bei dem Gesetz um zwei Sachverhalte. Erstens geht es um die Abschaffung der Zügigkeit und um die Frage der Mindestschülerzahlen. Dazu haben Sie in Ihrem Antrag eine Antwort; das ist allerdings auch der einzige Punkt in Ihrem Antrag, der Berührung mit dem konkreten Ge
setz hat. Zweitens geht es um die Frage der Beteiligung der Träger an der Schulentwicklungsplanung und Ähnlichem.
Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass alle Standorte errichtet werden. Sie müssen auch errichtet werden. Daran kann es keinen Zweifel geben, gleichgültig, ob nach dem alten oder dem neuen Gesetz verfahren wird. Es geht aber sehr wohl um die Frage, wie es mit dem geordneten Schulbetrieb aussehen wird. Dafür schafft ein neues Gesetz doch einfach auch die Grundlage.
Wie kann es weitergehen? Wir haben jetzt bereits vier Monate gebraucht, um dieses Verfahren zu diskutieren. Wie soll denn die rechtzeitige Verabschiedung nach der Landtagswahl noch möglich sein? Es wird eine gewisse Zeit nichts geschehen, weil Koalitionsverhandlungen zu führen sind. Das ist doch ganz normal! Diese Dinge müssen dann noch einmal abgestimmt werden, das ist verbunden mit anderen Veränderungsmöglichkeiten. Es wird eine interne Anhörung geben, dann eine externe Anhörung. Es wird eine Erste Lesung geben, eine Anhörung im Ausschuss, eine Zweite Lesung im Plenum. Das wird innerhalb der kurzen Zeitspanne bis Schuljahresbeginn niemals zu schaffen sein.
Warum, bitte schön, machen wir das nicht jetzt? Warum schaffen wir jetzt nicht einfach die gebotene Sicherheit? Es geht um einen letzten Baustein eines in sich völlig abgestimmten Konzeptes, eines Konzeptes, das durchgerechnet ist, eines Konzeptes, bei dem es keine Schwierigkeit darstellen würde, die Mindestschülerzahl, die Sie vorsehen, aufzunehmen. Das ist bei der derzeitigen Anmeldesituation, bei der derzeitigen Entwicklungssituation überhaupt kein kritischer Punkt.
Ich bin froh, dass wir diese Debatte heute führen; gestern war ja Anmeldeschluss für diese Schulen. Es geht mir nicht um Verunsicherung, sondern einfach um Klarheit. Es geht mir darum, der Verantwortung gerecht zu werden, die wir haben - dies völlig unabhängig von dem Aspekt, dass die Koalition geplatzt ist. Es geht um die Verantwortung für einen Prozess, der ein sehr ehrgeiziger Prozess war und ist. Wir haben über eine Verfassungsänderung eine neue Schulform begründet. Es geht darum, das rechtzeitig hinzubekommen, inklusive der Information der Lehrer, inklusive der Information der Eltern, inklusive der Fortbildungsangebote, mit all diesen Dingen. Es ist nicht gerechtfertigt, diesen Prozess noch einmal zu stoppen. Es ist nicht gerechtfertigt, noch Fragezeichen im Raum stehen zu lassen - ob die Zügigkeit tatsächlich abgeschafft wird, wie es um die Beteiligung der Träger bei der Schulentwicklungsplanung bestellt sein wird.
Ich finde, die Menschen in diesem Lande haben einen Anspruch darauf, dass wir ihnen Inhalte prä
sentieren. Es ist keine Bürgermeisterwahl! Es ist eine Landtagswahl! Es geht nicht um Haltungsnoten, sondern es geht um Inhalte und es geht um Mehrheitsverhältnisse! Von daher haben sie einen Anspruch darauf, zu erfahren, was hier Sache ist, wie es konkret aussieht.
Herr Commerçon, Sie sagen, Sie wollen an der Zügigkeit festhalten. Dann müssen Sie es auch sagen! Oder stimmen Sie doch bitte diesen Dingen zu. Sie haben im nächsten Bildungsausschuss hierzu noch mal die Chance und wir werden Ihnen diese Chance noch mal einräumen im Rahmen der nächsten Plenarsitzung. Bitte nutzen Sie sie. Wir sind gern bereit, über das ein oder andere nachzudenken.
Außerdem sind auch andere gesetzliche Regelungen nichts, was in Blei gegossen wäre. Auch da gibt es immer noch gesetzliche Möglichkeiten für Veränderungen, wenn sich bestimmte Voraussetzungen verändern oder wenn man meint, man muss das ein oder andere nachregulieren. Dafür braucht man dann aber unter Umständen erst eine Haushaltsberatung, eine genaue Berechnungsgrundlage, damit man weiß, wie es aussieht mit Lehrerstellen, mit Schülerzahlen oder was die Schulträger beitragen können. Sie vergeben sich nichts. Von daher kann ich Sie nur noch einmal bitten: Stimmen Sie zu! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist es gerade die jüngste Entwicklung bei der Firma Höll, die hier, weil es so ein drastisches Beispiel ist, Anlass zur Besorgnis, zu heftigen Diskussionen in der Öffentlichkeit und zu völli
gem Unverständnis gibt. Aber obwohl dieses Beispiel so drastisch ist, glaube ich nicht, dass ein derartiges Vorgehen nur in Sanierungsfällen stattfindet, sondern dass es weit darüber hinaus geht. Von daher gehen wir auch davon aus, dass es wichtig ist, dass es zu umfassenden Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik insgesamt kommen muss.
Es ist sehr bedauerlich, dass in der letzten Woche im Ausschuss auf unseren Antrag auf Berichterstattung über die Situation der Leiharbeitsbranche im Saarland die saarländische Landesregierung nur lapidar geantwortet hat, dass eine Studie in Auftrag gegeben worden sei, und dass sie vor August nichts über diese Situation sagen kann. Ich denke, das geht so nicht, denn wir haben als Jamaika-Bündnis noch im Mai des letzten Jahres beschlossen, dass es eine Analyse geben soll, die insbesondere nach Branchen, Berufsgruppen, den unterschiedlichen Einsatzbereichen, nach Qualifikation, Geschlecht und Befristungen von Leiharbeitsverhältnissen erfolgen soll. Wenn diese Dinge erst im kommenden August vorliegen sollen, dann ist das eine Situation, die ich sehr bedauere. Ich denke, so wird man der Verantwortung nicht gerecht.
Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass insbesondere die Frage des Lohndumpings sich immer weiter zuspitzt. Es gibt hierzu einen ganz interessanten Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 12. Februar dieses Jahres, aus dem ich mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren möchte. Er hat den Titel: „Manager lernen Lohndumping. Leiharbeit war gestern - jetzt lernen Unternehmer, wie sie Gehälter drücken können trotz Mindestlohn und Tarifvertrag. (...) Dabei sind rechtliche Bestimmungen kein Hindernis. Die vorgeschriebenen ‚getrennten Arbeitsbereiche’ werden mittels gestrichelter Linien in der Werkhalle markiert (...)“. Das sind Beispiele, die genannt werden. „Aus allen Teilen der Republik melden Gewerkschaften eine Zunahme dieser Werkverträge“. Dazu auch die Mitteilung: „Im BMW-Werk Regensburg wurden in den vergangenen vier Jahren Leiharbeiter mit knapp 12 Euro pro Stunde entlohnt. Am Fließband aber standen ebenso Werkvertragler mit einem Stundenlohn von 7,81 Euro“.
Das sind konkrete Beispiele, die hier noch einmal genannt werden und die deutlich machen, dass wir uns mit sehr viel mehr zu beschäftigen haben als gerade mit dieser Situation der Leiharbeit, dass es eigentlich darüber hinaus gehen muss, und dass wir dazu wissen müssen, wie sich die Situation konkret im Saarland darstellt. Da hilft es auch nichts, wenn wir allein über Leiharbeitsquoten diskutieren, wenn der Missbrauch über die Werkverträge läuft und dieser Missbrauch über die Werkverträge wesentlich gefährlicher ist als das, was sich in der Leiharbeits
branche darlegt, weil es sich um die verdeckte Leiharbeit handelt.
Ich glaube, dass es ganz wichtig und notwendig ist, dass Nachweispflichten bei den einzelnen Werkvertragsunternehmen formuliert werden, und dass eine Finanzkontrolle in einem weitaus größeren Maße stattfindet, damit wir genau diese Missbrauchssituation tatsächlich beheben können. Bei der ganzen Diskussion darf man nie vergessen, dass Leiharbeit durchaus ein sinnvolles Instrument sein kann, um bestimmte Spitzen abzudecken, wenn es um bestimmte Aufträge geht. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können auf Derartiges angewiesen sein. Von daher möchte ich das nicht per se verteufeln. Das habe ich hier immer wieder klargemacht.
Es geht darum, dass verhindert wird, dass wir zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaft differenzieren. Es geht darum, dass wir Equal Pay vom ersten Tag an haben. Das muss die Forderung sein. Wenn wir über eine Differenzierung reden, dann müsste das bedeuten, dass die Leiharbeiter mehr bekommen, weil ihnen ein Flexibilitätsbonus zustehen muss im Hinblick auf diese Flexibilität und diese Unsicherheit in ihrem eigenen persönlichen und beruflichen Lebenslauf. Da reicht auch nicht unbedingt, dass wir hier nur eine Lohnuntergrenze festlegen. Das war damals der Grund, warum wir aus den Hartz-4-Verhandlungen ausgestiegen sind und gesagt haben, uns reicht das nicht. Über das Synchronisationsverbot haben wir hier schon öfter debattiert. Von daher brauche ich mich an dieser Stelle nicht zu wiederholen.
Ich denke, in dieser Regulierung von Werkverträgen, in dieser notwendige Regulierung von Leiharbeit, in diesen neuen Kontroll- und Beobachtungsmechanismen muss man dieses Instrument des Mindestlohns berücksichtigen. Ich freue mich, dass so viel Bewegung in dieses Thema gekommen ist, und dass bis auf die FDP das mehr oder weniger überparteilich, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten jeweils, getragen wird. Ich glaube, wenn 80 Prozent der Bevölkerung für einen Mindestlohn sind, dann ist das ein deutliches Zeichen, dass die Bevölkerung es nicht länger hinnehmen möchte, dass hier Menschen nicht mehr von ihrer Arbeit leben können und zu miserablen Bedingungen beschäftigt sind. Es ist umso bedauerlicher, dass, wie der Kollege Bierbaum vorhin berichtet hat, im Bundesrat gerade dieser Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, einer Initiative, die von Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen und NordrheinWestfalen in den Bundesrat eingebracht worden ist, nicht zugestimmt worden ist.
Es ist aber auch bedauerlich, dass die Große Koalition in Berlin nicht zugestimmt hat. Von daher denke ich, ist es heute durchaus sinnvoll, dass die SPD vielleicht das eine oder andere klärt, wie sie sich im
Falle einer Großen Koalition verhalten möchte, und ob wir dann im Saarland das gleiche Dilemma haben, wie das jetzt die Berliner haben. Auch hier wäre es ganz nett, wenn vor der Wahl eingepackt wird, was die Bürgerinnen und Bürger nach der Wahl auspacken, und ein paar klare Worte kämen.
Ich denke, im Hinblick darauf, dass hier umfassende Lösungsansätze notwendig sind und nicht mehr einfach die Strategie sein darf „Manager lernen das Lohndumping“, ist es notwendig, dass wir ganz entschlossen gegensteuern. In diesem Sinne darf ich darum bitten, dass unserem Antrag zugestimmt wird. Im Übrigen, ohne der Debatte allzu weit vorzugreifen, werden wir dem SPD-Antrag zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Eugen Roth! Ich bitte Sie wirklich an dieser Stelle ganz herzlich, sich noch einmal darüber Gedanken zu machen, ob man die Anträge wirklich in den Ausschuss überweisen sollte. Die SPD würde damit verhindern, dass hier und heute im saarländischen Landtag darüber abgestimmt wird, wie es mit dem gesetzlichen Mindestlohn weitergeht. Ich denke, die Debattenbeiträge ha
ben sehr genau gezeigt, dass Sie heute eine parlamentarische Mehrheit für Ihren Antrag haben. Diese Mehrheit sollten Sie nicht ohne Not verspielen.
Sie haben eine parlamentarische Mehrheit auch deshalb, weil Sie noch nicht mit der CDU in einer Koalition sind. Sie müssen sich darüber klar werden, was Ihnen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns tatsächlich bedeutet, was Ihnen die Einführung eines echten Tariftreuegesetzes bedeutet, was Ihnen „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und Equal pay wert sind, was Ihnen eine andere Wirtschaftsförderung bedeutet, was Ihnen ein dauerhaft öffentlich geförderter Beschäftigungssektor wert ist. Dafür haben Sie eine parlamentarische Mehrheit! Wir können heute darüber in Ihrem Sinne beschließen.
Ich glaube Ihnen nicht, ich glaube der SPD nicht, dass nach der Wahl in einer Großen Koalition in dieser Frage mehr Power an den Tag gelegt wird als heute. Was hindert Sie denn, hier und heute diese Entscheidung zu treffen? Wir brauchen darüber keine Diskussion mehr im Ausschuss.
Mit unserem Angebot, Ihrem Antrag zuzustimmen, sind wir insofern einen Kompromiss eingegangen, als wir Ihnen beim „Thüringer Modell, von dem Sie gesprochen haben, entgegenkommen. Wir sehen das sehr kritisch wegen der 30-Prozent-Quote an Leiharbeit; wir denken, dass sie hier nicht passt. Wir kommen Ihnen aber an diesem Punkt entgegen und stimmen trotzdem Ihrem Antrag zu. Ich bitte Sie: Versäumen Sie diese Chance nicht! Zeigen Sie, dass es der Saar-SPD ernster ist mit dem Mindestlohn als der Berliner SPD! Sie haben hier die Gelegenheit dazu. Der 01. Mai kommt ganz bestimmt auch nach der Wahl. Ich darf Sie daher dringend bitten, den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss zurückzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Tat in der letzten Woche sehr vieles neu dazugelernt, Dinge, die wir eigentlich für unmöglich gehalten haben. Wir haben nun Neuwahlen, nachdem der ursprüngliche Plan, sofort eine Große Koalition einzugehen - der eigentliche gemeinsame Plan -, gescheitert ist. Deswegen jetzt der neue Plan: Eine Große Koalition nach Neuwahlen. Auch das ist äußerst ungewöhnlich. Und damit auch allen erklärt werden kann, wie das funktioniert und dass bereits einiges bewegt wurde, präsentiert man die Polizeistrukturreform als das erste gemeinsame Baby. Hier hat man es doch tatsächlich geschafft, sich über eine Personaleinsparung zu einigen, obwohl es schon lange nicht mehr darum geht, das Fell des Bären aufzuteilen, sondern ausdrücklich nur noch darum, wer auf welche Kuhhaut passt und wie man einen Parteienproporz an der Spitze hinbekommt.
So haben Sie die Einigung bei der Präsenz in der Fläche und insbesondere bei der Besetzung der jeweiligen Führungspositionen erzielt.
Wenn Sie eine Frage an mich haben, Herr Jost, gebe ich Ihnen gerne die Gelegenheit, sich hier zu Wort zu melden. Dann werde ich Ihre Frage zulassen und beantworten.
Jetzt möchte ich auf die Polizeistrukturreform zurückkommen und an das anschließen, was ich vorhin gesagt habe. Dem Proporzprinzip werden alle anderen Grundsätze geopfert, auf die man sich vorher verständigt hatte: die Entlastung von polizeifremden Tätigkeiten, die Qualitätssicherung und Spezialisierung, effizientere Strukturen. Opferschutz kommt in diesem Papier gar nicht mehr vor und spielt auch gar keine erkennbare Rolle mehr. Mit Blick auf den Opferschutz sieht man daher überhaupt kein Problem beim Rückzug aus der Fläche. Die Opferschutzverbände - Frauennotruf, DJB, der Arbeitskreis Jugendhilfe und Justiz - haben sich hier kein Gehör verschaffen können. Statt dessen wurden Strukturen erneuert, die bis vor zehn Jahren zu erheblichen Schwierigkeiten geführt haben, und das ausgerechnet in einer Situation, in der die Empfehlungen der Opferschutzbeauftragten, Frau Dr. Christine Bergmann, noch sehr druckfrisch sind. Das ist ein unglaublicher Rückschritt. Niedrigschwellige Angebote? Fehlanzeige. Wenn sich Vergewaltigungsopfer jetzt bei der Polizei melden, dann meldet sich
dort jemand mit „LPP 213.2“. Allein daran sieht man, wie wenig bürgernah man sich hier organisiert hat.
Ein anderes Beispiel: Wenn der frühere Leiter der Kriminalpolizeiinspektion jetzt dem Polizeimusikkorps vorsteht, dann ist dies ein beredtes Beispiel dafür, dass man hier mit Spezialisierung und Qualitätssicherung so richtig ernst macht und wertvolle Ressourcen bei der Polizei wirklich sehr, sehr „ernst nimmt“.
Ich will Ihnen sagen, um was es Ihnen geht: Es geht Ihnen bei der Neuwahl nur darum, wer hinterher Fahrer und wer Beifahrer ist - um ein Bild aus der Saarbrücker Zeitung zu bemühen. Solchen Bildern sagen wir den Kampf an. Es kann doch nicht wahr sein, dass es hier - wie es bereits von meinem Vorredner gesagt worden ist - ausschließlich darum gehen soll, wer oben und wer unten liegt oder wer die Nase vorn hat. Solche Fragestellungen kenne ich ausschließlich von Pferdewetten - da machen sie Sinn - und Beziehungsangelegenheiten. Aber selbst in Beziehungen ist es nicht wirklich spannend, fünf Jahre lang nur oben oder unten zu liegen. Das wird auch die Bevölkerung nicht wirklich begeistern.
Von daher werden Sie uns allen erklären müssen, wo denn wirklich die Unterschiede sind, wenn man den Bürgerinnen und Bürgern ein derart lächerliches Bild präsentiert. Das haben sie nicht verdient.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Aufkündigung der Koalition haben wir GRÜNE uns direkt für Neuwahlen ausgesprochen. Von daher haben wir dem Antrag vorhin mit zugestimmt und den Weg für Neuwahlen frei gemacht.
Der Gesetzentwurf, über den wir jetzt zu beraten haben, ist ganz kurzfristig zustande gekommen. Es wurde ganz kurzfristig festgestellt, dass noch ein Regelungsbedarf besteht. Ich habe bereits in der Sitzung des Erweiterten Präsidiums deutlich gemacht, dass die Terminierung der Wahl und die jeweiligen Abläufe aufgrund eines gemeinsamen Antrages beziehungsweise eines Antrages, der zwischen CDU und SPD abgesprochen war, zustande gekommen sind. Wir sind nicht gegen diesen Antrag, sondern unterstützen ihn im Grundsatz, haben aber auf der anderen Seite deutlich gemacht, dass dadurch ein sehr enger Zeitplan entsteht. Wenn dieser Zeitplan sehr eng ist, dann macht er das eine oder andere fehleranfälliger. Und Fehler, die bei diesen Vorgängen entstehen, führen oft dazu, dass es zu Anfechtungen von Wahlergebnissen vor dem Verfassungsgerichtshof kommt. Das ist eine Sache, die wir erst in der letzten Legislaturperiode erfahren mussten. Wenn es zu Fehlern kommt, schaffen Neuwahlen keine stabilen Verhältnisse. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich etwas klarstellen: Für diesen Zeitplan und die mögliche Fehleranfälligkeit möchten wir GRÜNE nicht die politische Verantwortung übernehmen, auch wenn wir den Antrag unterstützen und entsprechend abgestimmt haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Justizhaushalt unterliegt auch in diesem Jahr Sparauflagen. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass vielleicht an der einen oder anderen Sache zu wenig Mittel eingestellt worden sind, die allerdings durch die Haushaltsberatungen alle ausgeglichen worden sind. Was hier vonseiten der Opposition gerügt worden ist, ist alles andere als spektakulär. Wir haben insbesondere in diesem Haushalt trotz der Sparauflagen keinerlei Einsparungen im Vollzug. Von daher bin ich sehr froh, dass es der Landesregierung gelungen ist, uns einen Haushalt zu präsentieren, der Einsparpotenziale an anderer Stelle sieht. Denn wir wissen alle, dass wir es gerade beim Vollzug mit einem besonders sensiblen Bereich zu tun haben.
Wir wissen alle, welche konkreten und hohen Anforderungen das Bundesverfassungsgericht an den Vollzug stellt, insbesondere an den Bereich der Sicherungsverwahrung. Damit müssen wir uns im Ausschuss ausführlich beschäftigen. Ich denke, dass wir im Hinblick auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin mit Steigerungen rechnen können, wenn es darum geht, dass Therapieplätze ausgebaut werden, und dass hier entsprechende Angebote gemacht werden. Das sind Dinge, bei denen wir durchaus begrüßen, dass sie in der Umsetzung sind. Ich denke, eine wirkungsvolle Tä
tertherapie und eine wirkungsvolle Arbeit mit den Tätern auch im Rahmen des Vollzugs ist die allerbeste Präventionsmaßnahme, die man sich vorstellen kann. Von daher sind diese Mittel gut verwandt. Ich bin auch sehr froh - da zeigt dieser Haushalt einen ganz besonderen Schwerpunkt -, dass gerade hier gezielt mit Tätern gearbeitet werden soll.
75.000 Euro sind speziell eingestellt worden gerade für den Bereich häusliche Gewalt. Diese Arbeit der Koordinierungsstelle - auch das ist etwas, was wir hier immer wieder erleben können - ist einfach vorbildlich. Hier sind wir als Saarland vorbildlich. Nicht umsonst fordern andere Bundesländer Broschüren an, wie wir unsere Arbeit aufbauen. Hier fallen Druckkosten an, um dieses Vorzeigeprojekt im Bundesgebiet darstellen zu können. Das ist aus meiner Sicht heraus ein ganz wichtiger präventiver Ansatz gerade in diesem so schwierigen Deliktfeld wie häusliche Gewalt, wo man es mit einem ganz problematischen ambivalenten Täterverhalten zu tun hat, aber auch mit einem ambivalenten Opferverhalten, was die wirkungsvollen Maßnahmen erschwert.
Von daher bin ich froh, dass die Landesregierung mit diesem Bereich deutlich macht, dass sie sich dem Opferschutz verpflichtet fühlt. Sie greift damit ein Thema auf, das auch uns als Koalitionsfraktionen sehr beschäftigt hat, mit einer umfangreichen Anhörung im Justizausschuss im letzten Jahr, sie nimmt es ernst und versucht, mit uns an diesen Dingen weiterzuarbeiten. Gerade diese Vernetzungsstruktur in dem Bereich Justiz und Polizei, aber auch mit den Opferberatungsstellen, ist etwas, auf das wir stolz sein können. Es ist etwas, an dem andere Bundesländer noch arbeiten müssen.
Gerade der Abschlussbericht von Frau Dr. Christine Bergmann, der Unabhängigen Beauftragten für Missbrauchsopfer, hat gezeigt, dass hier erheblicher Nachholbedarf besteht, dass wir im Saarland auf dem richtigen Weg sind. Von daher können wir sagen, wir wecken nicht nur bestimmte Erwartungen der Bevölkerung, sondern wir geben auch Antworten. Wenn Missbrauchsopfer zu Wort kommen, hören wir ihnen jedenfalls zu. Darauf bin ich stolz.
Wichtig ist dabei auch - die Kollegin Dagmar Heib hat es dargestellt -, dass wir in diesem Haushalt als Koalition erhebliche, insbesondere strukturelle, Verbesserungen für den einfachen Justizdienst dargestellt haben. Das ist eine Einigung der Regierungsfraktionen und entspricht damit einer konsequenten Umsetzung unseres Koalitionsvertrages. Das sind Verbesserungen, die nicht dazu führen, dass der Eintritt in den einfachen Justizdienst erschwert wird, denn das wollten wir alle vermeiden. Wir wollten wirklich den Eintritt in den einfachen Justizdienst weiterhin gewährleisten. Er schafft Möglichkeiten
des Bewährungsaufstiegs. Insbesondere leistungsbezogene Bewährungsaufstiege sind hier möglich, aber auch der Aufstieg über den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen. Das ist ein wichtiges Signal von unserer Seite und im Hinblick auf die Qualität der Verbesserung und Veränderung auch ein Beleg, dass es uns nicht um Etikettenschwindel geht, sondern dass wir hier wirkliche Verbesserungen wollen und wir mit dieser Haushaltsverabschiedung dafür auch ein Signal setzen wollen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bedauerlicherweise sind im Moment weder Rolf Linsler noch Oskar Lafontaine im Saal, weil ich eigentlich darauf hinweisen wollte, dass ihre beiden Reden für mich in einem nicht auflösbaren Missverhältnis zueinander stehen. Oskar Lafontaine hat heute Morgen darauf hingewiesen, dass Sparmaßnahmen in einer ganz anderen Größenordnung notwendig sind als die, über die wir uns unterhalten.
Der Kollege Linsler meinte vorhin, die Sparmaßnahmen seien eigentlich nicht nötig, man könne insbesondere die Polizeireform gegen den Bostalsee aufrechnen. Leider können wir das jetzt nicht klären.
Wenn wir über die Polizeistrukturreform debattieren, müssen wir davon ausgehen, dass in diesem Bereich Sparmaßnahmen unumgänglich sind und wir uns diesen stellen müssen. Niemand spart gerne in diesem Bereich. Es sind strukturelle Veränderungen, und die gehören mit zu den schwierigsten Veränderungen überhaupt.
Wenn wir heute Morgen miteinander dieses Gesetz verändert haben, so heißt das nicht, dass wir die politische Begleitung eingestellt haben. Vielmehr stellen wir uns einer Politik der Verantwortung und müssen diese Maßnahmen weiter miteinander diskutieren. Diese Maßnahme heißt nicht umsonst „Polizeistrukturreform 2020“. Das bedeutet, dass wir eine langfristige und nachhaltige Strategie verabschieden möchten. Dazu ist es notwendig, ein Konzept zu haben, auf das sich die Bevölkerung - das ist ganz wichtig - und auch die Polizei verlassen können. Wir haben das große Problem und die schwierige Aufgabe, den Spagat zu schaffen zwischen der Präsenz in der Fläche auf der einen Seite und einer kompetenten Bearbeitung von Kriminalität sowie einer ganz nachhaltigen Prävention auf der anderen Seite. Das wird uns nur mit effektiveren Strukturen gelingen. Der Kollege Jochem hat schon einige Punkte aufgegriffen und erläutert, welche positiven Ansätze er insgesamt sieht.
Es ist unumgänglich, dass wir die wertvollen Ressourcen der saarländischen Polizei ganz gezielt einsetzen, dass wir uns auf Kernbereiche polizeilicher Arbeit konzentrieren und insbesondere Schnittstellen minimieren. Das haben wir miteinander vereinbart. Von daher gilt es, nachdem eine grobe Struktur festgehalten wurde, insbesondere die Erarbeitung des Feinkonzeptes miteinander zu diskutieren. Es werden erhebliche Forderungen an dieses Feinkonzept gestellt werden müssen, damit wir Strukturen optimieren und insbesondere auf Qualität und auf ei
ne qualitätsvolle Kriminalitätsbekämpfung achten können. Was wir uns in diesem Bereich auf gar keinen Fall leisten können, sind Qualitätsverluste.
Ein besonders wichtiges Anliegen dabei ist der Opferschutz, der ein ganz zentrales Qualitätskriterium ist, insbesondere dort, wo es um Kapitaldelikte und um extrem sozialschädliche Kriminalität geht. Hier gibt es zu Recht ein ganz großes Interesse der Öffentlichkeit und Erwartungen seitens der Politik, diese Qualität sicherzustellen und nicht nur nach der jeweiligen politischen Aktualität zu handeln.
Wir haben gerade in letzter Zeit immer wieder brisante Themen gehabt, ob es der islamistische Terror war, die Problematik von Ehrenmorden, der Missbrauch - insbesondere die Diskussion um den Missbrauch in den Institutionen - oder die rechtsextremistischen Morde, mit denen wir uns heute im Rahmen einer gemeinsamen Resolution beschäftigt haben. Diese Resolution hat sehr aktuell deutlich gemacht, wie unerträglich es für Angehörige ist, wenn sie mit ungeklärten Tötungsdelikten konfrontiert sind, und wie extrem verletzend es ist, wenn Mutmaßungen über Hintergründe der Verbrechen erfolgen, die ungerecht sind und nicht den Kern der Sache treffen. Wir brauchen Strukturen, die diesen wechselnden Anforderungen gerecht werden, müssen sinnvolle Zielvorgaben machen, brauchen ein Personalentwicklungskonzept, müssen Kompetenzen stärken und auch Spezialisierungen ermöglichen.
Es ist uns ein ganz besonderes Anliegen, dass die Netzwerke beibehalten werden, die uns gerade als Saarland besonders und einzigartig machen. Von daher ist es wichtig, wie die Opferschutzorganisationen bestimmte Entwicklungen bei uns einschätzen. „Nur wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter“ war ein Motto, das die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf Bundesebene zu ihrem Leitthema gemacht hat. Es empfiehlt sich, sich insbesondere diesen Abschlussbericht genauer anzuschauen, der bestimmte strukturelle Anforderungen festsetzt. So viel zu diesem Themenkomplex.
Es ist von meinen Vorrednern bereits angesprochen worden, dass bezogen auf den Wegfall der besonderen Entschädigung bei Erreichung der vorgezogenen Altersgrenze gerade für Polizeibeamte mit einer sozialen und zeitlichen Staffelung reagiert wurde. Bezogen auf die übrige Beamtenschaft sind weitere Gespräche insgesamt notwendig, das wurde heute in der Grundsatzdebatte festgehalten.
Ich möchte nur noch eine Anmerkung bezogen auf die Kommunen machen. Wir haben, wie gesagt, einen kommunalen Finanzausgleich, den es in dieser Größenordnung noch nie zuvor gegeben hat.
Von daher bin ich sehr froh, dass wir diese strukturelle Entlastung haben, die nachhaltig die Kommunen entwickelt, gerade über diesen Fonds „Kommunen 21“, weil er von Verbindlichkeiten und Zinsen befreit. Wir sind auch froh, den Kommunen über andere Wege Entscheidungsmöglichkeiten - zum Beispiel Planungshoheiten - gegeben zu haben, um die Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken, Wertschöpfung vor Ort zu generieren und die interkommunale Zusammenarbeit auszubauen.
Auch bei der Kultur ist es uns wichtig, Vielfalt zu erhalten - gerade vor der Diskussion über den Vierten Pavillon -, zum Beispiel mit dem Kulturzentrum am Bahnhof, dem Kino achteinhalb, dem Kinder- und Jugendtheater, dem Filmbüro, zusätzlicher Unterstützung für die HBK und vielem mehr. Das alles zeigt, dass wir auf diese Vielfalt achten und Wert darauf legen. Kulturelle Leitlinien müssen von uns diskutiert und verabschiedet werden, das wird in diesem Bereich unsere Aufgabe sein. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch dieser Einzelplan zeigt, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen sehr wohl einen Kompass haben. Wenn es darum geht, die Zukunftsfragen zu gestalten, werden entsprechende Weichenstellungen vorgenommen, sowohl wenn es um den demografischen Wandel geht, als auch wenn es um den Wunsch nach mehr
sozialer Gerechtigkeit oder die Verwirklichung von Chancengleichheit in unserer Gesellschaft geht. Es zeigt sich auch hier, dass wir es durchaus verstehen, wie unterschiedliche Einzelpläne ineinander übergreifen und gemeinsam eine Struktur bilden, in der dieser Einzelplan mit den Einzelplänen Gesundheit, Bildung, Kultur und anderen vernetzt ist.
Zunächst einmal möchte ich auf das große Anliegen der Inklusion behinderter Menschen zu sprechen kommen, was ja auch die Kollegin Gisela Kolb angesprochen hat. Die Tatsache, dass wir den Titel zur Förderung von Projekten zur Integration, der 200.000 Euro beträgt, umbenannt haben, ist eine Anpassungsleistung! Dies insofern, als sich gerade herausgestellt hat, wie schwierig es ist, neue Projekte zu initiieren, weil diese Projekte einen Anschub brauchen. Insbesondere darum geht es hier und deswegen ist das entsprechend umbenannt worden. Es geht hier darum, aus Schwierigkeiten, die entstanden sind, zu lernen und aktiv zu werden.
Auch ansonsten bin ich froh, dass es eine Aufstockung der Mittel für die ambulante Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben um 50.000 Euro gegeben hat, auch das ist ein wichtiger Schritt. Auch die 1,7 Millionen Euro für selbstbestimmtes Leben und Wohnen für erwachsene seelisch behinderte Menschen ist ebenfalls ein sehr deutliches Zeichen. Es schafft die haushaltsrechtliche Vorsorge für das, was mit dem Aktionsplan umgesetzt werden soll. Von daher bin ich mir sicher, dass das kommende Haushaltsjahr alles andere als ein verlorenes Jahr für Menschen mit Behinderungen wird, sondern dass es ein erfolgreiches Jahr sein wird.
Der Wirtschaftsplan des Landesamtes zeigt, welch erhebliche Bedeutung wir gerade der Problematik von Kindern mit Behinderungen eingeräumt haben, wenn es um heilpädagogische Maßnahmen in Regelkindergärten geht, die Unterstützung von integrativen Kindertageseinrichtungen, aber auch ambulante Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Ich bin auch sehr stolz, dass wir hier eine gezielte Förderung und Unterstützung beim Übergang von Schule in Ausbildung und Erwerbsleben gerade für behinderte Kinder und Jugendliche geschaffen haben. Diese Problematik wird mit Unterstützung eines entsprechenden Bundesprogramms auch von unserer Seite her aufgegriffen und abgesichert. Das zeigt, dass es uns wirklich wichtig ist, Lücken immer mehr zu schließen und immer mehr Menschen mitzunehmen. Das ist eine enorme Leistung.
Aber auch bei den Menschen mit Migrationshintergrund ist es aus meiner Sicht eine besondere Leis
tung, dass hier insbesondere bei den Mitteln für die Integrationskurse noch mal aufgestockt worden ist und dass wir es geschafft haben, trotz der Haushaltsnotlage und trotz des Sparzwangs alle Projekte aufrechtzuerhalten. Auch das ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Darüber bin ich auch froh.
Wir haben vor der Sommerpause die Vertiefungsstudie Kinderarmut erhalten, auf die wir lange gewartet haben und die wir besonders unterstützt haben. Aus ihr geht hervor, dass wir Kinderarmut bekämpfen müssen und nachhaltig dafür sorgen müssen, dass Kinderarmut nicht vererbt wird und sich in soziale Notlagen verfestigt. Dem sind wir mit verschiedenen Haushaltsansätzen nachgekommen. Im Bereich der Schoolworker sind die Mittel erheblich aufgestockt worden; das ist ein Zeichen dafür, dass wir Kinderarmut sehr ernst nehmen. Mit dem Projekt "Neue Wege in Bildung und Erziehung", mit Hippy und Opstapje in Brebach wollen wir gezielt Erziehungs- und Bildungsprojekte unterstützen, wir wollen Präventionsketten schließen und dem Anspruch "Keiner fällt durchs Netz" Genüge tun. Das ist eine Leistung!
Wir haben die Ansätze für die Zuwendungen an die Kinderschutzzentren erhöht. Das zeigt, dass wir an uns den Anspruch haben, tatsächlich für ein flächendeckendes Angebot an Kinderarmutsprojekten in allen Landkreisen zu sorgen, und dass uns das eine wichtige Verpflichtung ist.
Zum Bereich der Jugendpolitik. Die Erhöhung der Titel im Bereich des Rechtsextremismus haben wir gemeinsam miteinander durchgeführt. Die Kürzungen beim Landesjugendring haben wir durch Projekte aufgefangen. In den Diskussionen der vergangenen Jahre ist immer wieder deutlich geworden, wie schwierig es ist, eine institutionelle Förderung zu erhöhen. Wir haben aber trotzdem, indem wir die Titel für bestimmte Projekte erhöht haben, konkret bei den Projekten für die außerschulische Mädchenarbeit, gezeigt, wie wichtig uns die Arbeit des Landesjugendrings ist, wie wichtig uns die Arbeit der jeweiligen Verbände ist und dass wir alles daransetzen, die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen.
Auch der Bereich Prävention hat eine große Bedeutung in diesem Haushalt, zum Beispiel wenn es um pädagogische Prävention, um kommunale Prävention, aber auch um die Begleitforschung geht. Es werden konkrete Angebote und gezielte Aktivitäten unterstützt. Wir lassen das Kind nicht in den Brunnen fallen, bevor wir agieren, sondern sehen zu, dass sich bestimmte Dinge erst gar nicht entwickeln.
Abschließend komme ich zum Bereich Arbeitslosigkeit. Wir haben uns in den letzten Plenarsitzungen sehr oft über die Problematik der Arbeitslosigkeit, der Kürzungen auf Bundesebene und der Instrumentenreform unterhalten und waren uns einig. Das große Problem, dass wir es nicht erreichen konnten, ausfallende Bundesmittel mit Landesmitteln aufzufangen, ist auf hervorragende Art und Weise gelöst worden, im Sinne der Langzeitarbeitslosen. Von daher kann ich für unsere Fraktion sagen, wir sind zutiefst erleichtert und froh, dass diese Maßnahmen durch Umschichtungen möglich geworden sind, und bedanken uns an dieser Stelle. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von der SPD ist der Bildungsfinanzbericht als Einstieg in die Debatte über den Bildungshaushalt gewählt worden. Es ging in Ihren Redebeiträgen nicht um den Haushalt und es ging vor allen Dingen auch nicht um Ihre eigenen Anträge zum Haushalt. Wir haben gehört - wenn es schon
nicht um den Haushalt geht und nicht um den Einzelplan Bildung -, welche Erfahrungen Sie, Herr Commerçon, als Vater machen; das macht Sie ja zum Bildungsexperten. Ich kann Ihnen versichern: Wenn Ihre Kinder älter sind, bekommen sie durchaus mit, dass die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz hervorragende Bildungsangebote macht. Meine Kinder sind schon älter und haben davon profitiert. Von daher ist es durchaus gerechtfertigt, dass man derartige Dinge anspricht, und das hat nichts mit dem Vierten Pavillon zu tun.
Es gibt weitere Bildungsangebote wie zum Beispiel das Kinder- und Jugendtheater „Überzwerg“, die nicht im Bildungsetat stehen. Auch das Schulobstprogramm steht nicht im Bildungsetat, sondern im Etat des Umweltministeriums. Die entwicklungspolitischen Bildungstage, die Schoolworker, all das macht noch mal deutlich, dass für uns Bildung nicht nur in den Bildungshaushalt gehört, sondern dass es sich hier tatsächlich um eine Querschnittsaufgabe handelt und man das auch solche bezeichnen muss, weil es sich auf die Qualität von Bildung auswirkt. Selbst wenn sie in einem anderen Haushalt geführt werden, wollen wir bei diesen Programmen nicht sparen.
Auch der LINKEN ging es eben nicht um den Haushalt und um ihre Anträge. Es ging Ihnen vielmehr um plebiszitäre Elemente in der Verfassung und das hat nichts mit Bildung zu tun.
Warum Sie diesen Ausflug gewählt haben, wird sehr deutlich, wenn man die Anträge der SPD und der LINKEN zu diesem Einzelplan miteinander vergleicht. Die SPD hat in ihren Anträgen mit aller Macht versucht, Ihnen vorzumachen, dass sich das Bildungsministerium nicht an Zusagen gehalten habe. Es wurden durchgehend Anträge gestellt, die sich auf die „Lehrerfeuerwehr“ beziehen, während sich Ihre Anträge auf Schulbücher, die Gemeinschaftsschule und die Weiterbildung beziehen, was die kommunale Trägerschaft anbelangt. Wenn man sich diese Anträge anschaut, kann man nur zu der Feststellung kommen, dass am Etat des Bildungsministeriums so gut wie nichts auszusetzen ist und Sie nur bestimmte Themen anders geordnet haben.
Frau Spaniol, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Redebeitrag von heute, wo an allen Stellen immer nur mehr, mehr, mehr gefordert wurde, überhaupt nicht zu dem passt, was der Kollege Lafontaine in der Grundsatzdebatte vorgetragen hat. Dazu passt auch das, was der Kollege Linsler gestern zur Polizeireform gesagt. Auch da will man keine Einsparungen.
In der Generaldebatte hat der Kollege Lafontaine sehr deutlich gemacht, dass wir sparen, sparen, sparen müssen. Und in Ihren Redebeiträgen heißt es immer nur: mehr, mehr, mehr - sonst hören wir zu diesen Einzelplänen nichts.
Ich kann verstehen, dass das Thema Korruption Sie persönlich umtreibt, aber auch das hat mit dem Bildungshaushalt nichts zu tun.
Es bleibt festzuhalten, dass der Bildungsetat um 22,4 Millionen Euro ansteigt, das entspricht einer Quote von 3,8 Prozent. Das können Sie nicht wegdiskutieren.
Dieser Einzelplan macht deutlich, dass die demografische Rendite im System bleibt, dass in der Bildung wesentliche Qualitätsverbesserungen stattfinden, dass es uns das wert ist und dass wir uns das auch etwas kosten lassen. Es sind zusätzliche Lehrerstellen ausgewiesen, weil wir Zusagen, die wir gemacht haben, ernst nehmen und weil wir eben keinen Etikettenschwindel betreiben. Wir haben klare Schwerpunkte gesetzt im Bereich Bildung und Betreuung, beim Kooperationsjahr Kindergarten/Grundschule, bei der Sprachförderung, bei der Vorsorge für die Gemeinschaftsschule und auch bei der Vorsorge für Inklusion. Es gibt ein zusätzliches Programm ALWIS, ein zusätzliches Programm KiBiz, ein Programm der Landeshauptstadt in einem sozialen Brennpunkt. Bei ALWIS geht es darum, schulische Maßnahmen, die der Berufsfindung dienen, neben dem Projekt „Du schaffst das“ mit zu unterstützen und zu fördern.
Auch andere Modellversuche wie „Sommerschule für Sprachförderung“, wo wir gezielt etwas tun für Kinder mit Migrationshintergrund, „SIGNAL“ oder „INHED“ machen deutlich, dass es uns ernst ist, dass wir wirklich auch individuelle Förderung unterstützen, dass wir es ernst meinen mit einem Mehr an Bildungsgerechtigkeit, dass wir insbesondere auf soziale Strukturen achten und auch mit präventiven Ansätzen aufwarten. Denn Bildung ist die beste Prävention gegen soziale Armut. Das ist etwas, was wir immer gesagt haben und auch gemeinsam anerkennen.
Die Kollegin Gisela Rink hat Ihnen das Zahlenmaterial noch mal ausführlich dargestellt, als es um die
Frage des Ausbauprogramms „Früh Deutsch lernen“ gegangen ist, aber auch um Deutsch als Fremdsprache an Grundschule und weiterführenden Schulen. Hier wird eine halbe Million Euro zusätzlich eingestellt, auch das sollte hier einmal anerkannt werden. Das sind doch Chancen und Zukunftsperspektiven für unser Land. Ich glaube, wir sind es auch der Bevölkerung schuldig, damit sie weiß, dass wir in der Tat auf die Zukunft setzen und dass es vorangeht in diesem Land.
Wir haben bei der Zuschussfinanzierung aufgestockt, was die Schulbuchausleihe anbelangt. Wir haben diese Zusatzinvestition zum Ausbau der Ganztagsschulen. Wir haben das Kooperationsjahr Kindergarten und Grundschule ausgebaut. Es sind jetzt doppelt so viele Grundschulen und doppelt so viel Kitas in diesem Kooperationsjahr drin. Auch das zeigt, dass dieses Programm erfolgreich gewesen ist und dass es angenommen wird. Damit haben wir einen wichtigen Schritt und eine wichtige Weichenstellung vollzogen.
Wir haben bei der Krippenfinanzierung zusätzlich 20,1 Millionen Euro plus die Verpflichtungsermächtigung von 35 Millionen Euro bis 2014 eingestellt. Das ist eine ganz gewaltige Kraftanstrengung, die hier trotz unserer Haushaltsnotlage vorgenommen wird. Das zeigt, wir haben das ehrgeizige Ziel, eine Versorgungsquote von 35 Prozent zu schaffen. Dieses Ziel verfolgen wir trotz Schuldenbremse und obwohl wir uns eigentlich über alle Fraktionen hinweg einig sind, dass das Bund-Länder-Programm vonseiten des Bundes völlig unterfinanziert ist. Trotzdem setzen wir diesen Schwerpunkt.
Genauso bezieht sich der Schwerpunkt auf die ganztägige Bildung und Betreuung. Das orientiert sich am Bedarf und auch daran, dass bestimmte Wahlfreiheiten von unserer Seite gewährleistet werden sollen. Die freiwilligen Ganztagsschulen und die gebundenen Ganztagsschulen wachsen parallel auf, weil eben beide Angebote unterstützt werden. Von der Kollegin Rink ist schon gesagt worden, dass wir in dem Moment, in dem es um gebundene Ganztagsschulen geht, entsprechende Anträge brauchen. Wir brauchen eine Unterstützung durch die Schulkonferenzen und Schulentwicklungspläne. Das ist alles andere als ausschließliche Landessache; auch mehrere Träger sind gefordert. Von daher ist die Kritik von uns auf das Schärfste zurückzuweisen.
Gebetsmühlenartig wird immer wieder gesagt, dass wir diese neue Schulform - die Gemeinschaftsschule - benachteiligen. Das ist mitnichten der Fall. Das ist schon des Öfteren hier diskutiert worden. Wir wollen die Gemeinschaftsschule. Es ist eine demografiefeste Schulform. Das ist gestern von der Ministerpräsi
dentin ausdrücklich erwähnt worden. Es ist ein Zeichen, dass wir es mit dem längeren gemeinsamen Lernen ernst meinen und individuelle Potenziale in allen Schülern fördern wollen.
Zum Thema Inklusion. Wir haben den Inklusionsbeauftragten im Ministerium, der die strukturellen Veränderungen in Kitas und den Schulen begleitet. Wir haben den Schulversuch zur Entwicklung eines inklusiven Förderkonzeptes. Wir haben Inklusion als Schwerpunkt bei der Lehrerfortbildung. Das sind ganz wichtige Schritte und Maßnahmen. Das zeigt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention für uns kein Sonntagsthema ist, sondern ein Alltagsthema. Das setzen wir entsprechend um.
Abschließend zu den beruflichen Schulen. Wir haben eine Veränderung bei der Situation der Lehrwerkmeister. Dazu haben wir die Entscheidung getroffen, dass es keine Absenkung der Eingangsbesoldung zum Einstellungstermin 01.02.2012 gibt. Auch da sind die richtigen Weichenstellungen vorgenommen worden. Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, ich kann verstehen, dass Sie sich mit diesem Haushalt nicht beschäftigen wollten, sondern eher mit Allgemeinplätzen und Plattitüden; sonst hätten Sie gemerkt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt für eine Überweisung in den Ausschuss, weil wir uns im Grundsatz und vom Ziel her tatsächlich einig sind. Das hat sich in den Vorgesprächen bereits angedeutet.
Die Verpflichtung zu einer eindeutigen optischen Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Teil ist schon sehr grundlegend und schon sehr lange durch staatliche Regelungen festgelegt. Sie befindet sich meines Wissens vom Grundsatz her bereits seit 1991 auch im Rundfunkstaatsvertrag, wenn auch immer wieder in veränderter Form. Ich glaube, dass dieser Grundsatz auch deswegen so wichtig ist und auch deswegen dorthin gehört, weil journalistische Verantwortung im Meinungsbildungsprozess gegenüber der Öffentlichkeit sehr groß ist. Die Öffentlichkeit muss sich auf Objektivität verlassen können. Sie muss sich darauf verlassen können, dass Artikel gründlich recherchiert werden, dass in aller Sachlichkeit und mit der gebotenen Transparenz berichtet wird.
Das entspricht auch journalistischer Ethik. Die journalistische Ethik trifft aber allzu oft auf ökonomische Faktoren, von daher besteht ganz einfach dieser Regelungsbedarf. Wir wollen mehr professionelle Standards und journalistische Qualität. Deshalb ist diese Diskussion insgesamt sehr wichtig; denn es geht um die Glaubwürdigkeit der Medien und um das Vertrauen von Leserinnen und Lesern.
Im Sommer gab es in Nordrhein-Westfalen genau diese Auseinandersetzung, als dieses Land schärfe
re Bestimmungen gegen die Presseschleichwerbung erlassen wollte. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Saarländische Mediengesetz ein Stück weit aktueller war als das nordrhein-westfälische, das noch 10.000 D-Mark als Bußgeld festgelegt hat, während wir im Saarland zumindest schon eine Regelung in Euro haben. Obwohl dieser konkrete Vorfall in Essen noch einmal Thema einer entsprechenden Debatte war, kam es dennoch dazu, dass die Stadt Essen eben kein Bußgeld verhängt hat, weil es die Zusage gab, dass man sich künftig an das Gesetz zu halten gedenkt.
Wenn wir diese Debatte im Ausschuss führen und eine Anhörung durchführen, ist es wichtig, dass hier noch mal genau nachgefragt wird, wo die Problematik eigentlich liegt und wie wir ihr begegnen können. Ich glaube, ein Teil der Problematik liegt darin, wie Kontrollen aussehen. Wie oft und von wem wird kontrolliert? Wie werden Ergebnisse kommuniziert? Über diese Frage der Kontrolle wird mit Sicherheit noch zu sprechen sein. Es stellt sich für mich aber auch die Frage, ob die Konzentration auf die Printmedien, wie sie in diesem Gesetzentwurf vonseiten der LINKEN und der SPD vorgenommen worden ist, der richtige Weg ist oder ob wir das nicht breiter diskutieren müssen. Weil hier das Bußgeld bei allen Verstößen oder Ordnungswidrigkeiten nach dieser Vorschrift angesprochen worden ist, stellt sich für mich weiter die Frage, ob diese Lösung so gewollt ist oder ob wir die Diskussion nicht besser auf das Trennungsgebot zwischen redaktionellem Teil und Werbung konzentrieren.
Auch weitere Neuerungen müssen diskutiert werden, sodass ich glaube, dass von unserer Seite her keine Festlegung auf eine entsprechende Entscheidung erfolgt. Aber angesichts der großen Bedeutung dieses Themas ist eine Diskussion im zuständigen Fachausschuss sinnvoll. Von daher stimmen wir für die Überweisung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition freut sich auf eine breite Anhörung, und ich freue mich insbesondere auf die Änderungsvorschläge der Opposition im Rahmen des Haushaltes, eines Haushaltes, der gerade bei der Bildung eindeutig Prioritäten setzt, der deutlich macht, dass wir es ernst meinen mit Qualität und qualitativen Verbesserungen. Über all die Unterstellungen, die hier - ich benutze auch einmal den Ausdruck - durch die Hintertür gemacht worden sind, was das Lehrerausbildungsgesetz anbelangt, können wir uns ja noch einmal unterhalten und können über die Details sprechen.
Wir begrüßen alle - zumindest glaube ich das herausgehört zu haben -, dass eine inklusive Bildung Bestandteil der Reform sein muss. Das ist in der Tat begrüßenswert.
In der Einbringungsrede des Ministers ist deutlich geworden, dass es wichtig ist, insbesondere beim Lehramt für die Primarstufe eine Neuregelung zu schaffen. Dies hat etwas damit zu tun, dass Rheinland-Pfalz auf ein reines Grundschullehramt umgestellt hat und dass von daher den saarländischen Anforderungen nicht mehr Genüge getan wird. Es ist
auch klar geworden, dass es sich um eine Brückenlösung handeln soll und dass es wichtig ist, die jeweiligen Strukturen bei der Lehramtsausbildung zu evaluieren. Daher ist es sinnvoll, das Gesetz entsprechend zu befristen.
Gerade weil wir diese Änderungen vornehmen, sichern wir in der Lehrerausbildung die berufliche Freizügigkeit. Das halte ich für ganz entscheidend. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, RheinlandPfalz mag in vielem vorbildlich sein, es ist es aber nicht in allem.
Gerade die Diskussionen in der Praxis, das, was man von Lehrerinnen und Lehrern hört, die entsprechende Ausbildungsinhalte erfahren haben, zeigen, dass Veränderungsbedarfe gesehen werden und dass Veränderungen auch gewünscht werden. Deshalb sind wir froh - und das war insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Landes ein Kraftakt -, dass wir eigene Schwerpunkte setzen und eigene Qualitäten in die Lehrerausbildung einbringen können. Das neue Lehramtsstudium ist eine ganz wichtige Errungenschaft, etwas ganz Zentrales, wenn wir über Qualität in der Bildung sprechen. Das lassen wir uns nachweisbar auch etwas kosten, und ich bin stolz, dass wir dies geschafft haben.
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen zur Lehrerausbildung. Das ist auch Konsequenz der föderalen Struktur. Die jeweilige Anerkennung wird auf KMK-Ebene sichergestellt. Eine größere Einheitlichkeit ist mit Sicherheit wünschenswert. Genau aus diesem Grund folgen wir diesen Vorschlägen und richten Stufenlehrämter ein. Hieran werden sich andere Bundesländer zukünftig ebenfalls orientieren. Von daher ist dieser Schritt im Saarland sehr wichtig, mit dem wir heute die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines Stufenlehramtes für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II regeln.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es um eine langfristige sinnvolle Ausrichtung der Bundesländer geht. Es ist aber natürlich auch eine Konsequenz aus der neuen Schulform, aus dem ZweiSäulen-Modell. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass wir die Einführung von Stufenlehrämtern im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben. Die SPD hat diesem Zwei-Säulen-Modell nicht zugestimmt. Deshalb ist Ihre Kritik und das jetzige Abstimmungsverhalten der SPD-Abgeordneten konsequent. Die Landes-SPD hat sich aus der aktuellen bildungspolitischen Diskussion auf Bundesebene leider verabschiedet. Auch heute sind hier keinerlei konstruktive Impulse vorgetragen worden. Wenn hier unterstellt wird, dass wir auf diese Art und Weise billige Lehrkräfte für die Gemeinschaftsschule einführen wollten, dann ist das eine Unterstellung,
die durch nichts gerechtfertigt ist. Es geht mitnichten darum - wie hier vorgetragen wurde -, irgendeine künstliche Unterscheidung zu treffen, um einen Weg in unterschiedliche Besoldung zu rechtfertigen. Von daher war dieser Redebeitrag völlig daneben. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für uns noch einmal deutlich machen, dass wir aus unserer Sicht heute über einen Rohbau diskutieren und auch über einen Rohbau entscheiden. Nicht mehr als das steht in dem Gesetzentwurf, der heute hier vorliegt. Wir diskutieren nicht das Feinkonzept. Das sind Dinge, die erst noch erarbeitet werden müssen. Wir diskutieren auch noch nicht den Haushaltsansatz und Veränderungsbedarfe, die sich ergeben.
Aus meiner Sicht ist vollkommen klar, dass wir heute nicht die optimale Lösung diskutieren, sondern wir diskutieren etwas unter einem ganz erheblichen Veränderungsdruck. Dieser besteht zum einen im Hinblick auf die Personalentwicklung, weil wir es gerade in den Jahren ab 2012 bis 2023 mit Personalabgängen zu tun haben. Dieser Personalverlust muss ausgeglichen werden. Es wird auch eine ganz ungünstige Altersstruktur geben, mit Über-50-Jährigen, die in belastenden, operativen Dienststellen arbeiten müssen. Da müssen wir ansetzen und uns die Strukturen anschauen. Wir diskutieren es auch unter haushaltsmäßigen Gesichtspunkten, die in der Einbringungsrede des Finanzministers sehr deutlich gemacht worden sind, und vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission.
Es ist ein Kostendruck, der hier zu Veränderungen zwingt, der uns dazu zwingt, diese wertvollen Ressourcen der saarländischen Polizei möglichst effizient und gezielt einzusetzen, der dazu zwingt, polizeiliche Aufgaben mehr auf einen Kernbereich zu verlagern und zu konzentrieren, der auch dazu zwingt, Schnittstellen zu minimieren. Es wird nur über sehr gezielte und sehr kluge Maßnahmen möglich sein, Qualität zu optimieren und zu erhalten. Dazu brauchen wir Vernetzungen und andere Strukturen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir die jeweiligen Bedarfe und tatsächlichen Belastungsfaktoren genau analysieren, um sagen zu können, welcher Handlungsbedarf konkret besteht, wo wir etwas verändern müssen.
Das Ganze ist insbesondere für die Polizei selbst ein äußerst schwieriger Prozess, in dem die Politik der Polizei Rahmenbedingungen setzt, die relativ wenig Handlungsspielräume lassen, um diese Organisationsentwicklung zu gestalten und zu begleiten. Aber ich glaube, dass wir es mit der Vorgehensweise, die hier gewählt worden ist, geschafft haben, wenigstens die Möglichkeiten, die die Polizei selber noch sieht, zu nutzen, um zu sinnvollen Strukturveränderungen zu kommen. Es ist doch vollkommen klar, dass diese Veränderungen der Strukturen mit zu den schwierigsten Veränderungen überhaupt gehören und dass dies selbstverständlich zu Verunsicherungen führt. Von daher ist es wichtig, heute diesen Gesetzentwurf einzubringen, diesen Rohbau in die Diskussion und in die Entscheidung zu bringen, damit hier mehr Klarheit und Sicherheit für Polizei entsteht.
Ich möchte eines noch deutlich machen. Die Arbeit, die die Polizei zu erledigen hat, die Handlungsfähigkeit von Polizei und die Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit muss auch während dieses Prozesses der Veränderung durchgängig dargestellt werden. Das ist alles andere als eine leichte Aufgabe. Von daher denke ich, ist es angebracht, hier zu sagen: Respekt vor der Arbeit, die bisher geleistet worden ist, und ein ganz herzliches Dankeschön, dass man sich diesen Belastungen trotzdem in dieser Art und Weise ausgesetzt hat und uns hier ein diskussionsfähiges und diskussionswürdiges Vorhaben vorgelegt hat. Vielen Dank jedenfalls von unserer Seite.
Jede Panne, jeder Fehler hätte gleich gravierende Auswirkungen, denn es gibt kaum einen Bereich, der mit derart viel öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet wird wie der Bereich der öffentlichen Sicherheit. Da gibt es ein subjektives, aber auch ein objektives Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und einen objektiven Anspruch der Bevölkerung, den wir zu gewährleisten haben. Ich möchte an dem Punkt sagen, es ist unsere Aufgabe als Politik, diese Qualität zu gewährleisten und die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass die Bevölkerung in die Arbeit der Polizei Vertrauen haben kann. Dafür ist der Aspekt der Prävention besonders wichtig.
Von daher steigen wir heute in diese Debatte ein. Das wird kein Prozess sein, den wir zehn Jahre lang zu begleiten haben, sondern das ist eine dauerhafte Aufgabe, eine dauerhafte Verantwortung, der sich der Landtag - und jeder Gesetzgeber - immer zu stellen hat, denn wir als Landtag sind hier gefordert, der Bevölkerung die Sicherheit zu gewährleisten, die sie von uns verlangt.
Viele Fragen sind noch offen, die im Rahmen dieses Feinkonzeptes weiter erarbeitet werden müssen. Erlauben Sie mir, eine Bemerkung dazu zu machen. Ich bin seit vielen Jahren Opferanwältin und als solcher liegt mir gerade der Opferschutz besonders am Herzen. Ich hatte vor der Reform 2001 mitbekommen, dass es unhaltbare Zustände gegeben hat, was die Bearbeitungsdauer anbelangt, auch wenn es darum ging, dass Vernehmungstermine von Opfern verschoben worden sind. Das sind Probleme, auf die heute wiederum Beratungsstellen hinweisen, um sie künftig zu vermeiden. Wir müssen genau darauf achten, wie wir diese teilweise schwierigen Kriminalitätsphänomene in den Griff bekommen. Ein besonderer Bereich ist mit Sicherheit die häusliche Gewalt, weil es hier große strafprozessuale Verwertungsprobleme geben kann - je nach dem wie die Arbeit aussieht -, weil es problematischste Beweissituationen geben kann, weil wir es mit ambivalentem Opferverhalten zu tun haben.
Ich komme zum Schluss, vielen Dank. - Ferner haben wir es mit einer latenten Eskalationsgefahr bis hin zu Tötungsdelikten zu tun. Das sind Schwierigkeiten, denen wir mit guten Strukturen begegnen müssen. Darin sehe ich unsere Aufgabe. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses, der Ausschuss selber und auch das, was wir im Moment erleben, zeigt, dass das Ganze allein zu einer Show-Veranstaltung der Oppositionsfraktionen werden sollte.
Diese Show ist außerdem ziemlich schlecht und für die Bevölkerung ziemlich teuer gewesen. Etwa eine viertel Million Euro hat der Steuerzahler für diese schlechte Veranstaltung tatsächlich zahlen müssen.
Was die Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses betrifft, denke ich auch, dass sich letztendlich insbesondere die Opposition selbst diskreditiert hat. Ich stimme insofern Herrn Professor Bierbaum gerne zu, dass dieser Untersuchungsausschuss ein Ergebnis hatte, nämlich: Die Opposition kann noch nicht einmal Opposition!
Das, was Sie heute als Rechtfertigung bringen, ist wirklich abenteuerlich. Die Spendenpraxis war doch schon vor dem Untersuchungsausschuss völlig bekannt! Ich empfehle Ihnen dazu einfach die Lektüre des Protokolls der Sitzung vom Februar 2010, in der der Untersuchungsausschuss eingerichtet worden ist. Die Wahlkampfsituation, in der sich die GRÜNEN befunden haben, war längst vorher Thema gewesen, das war alles abgearbeitet. Die GRÜNEN hatten sich in ihrem Wahlkampf für eine Ampel eingesetzt. Auch das ist besprochen gewesen. Von daher sind die Unterstellungen, die Sie jetzt bringen, wirklich fern der Realität. Es zeigt eigentlich nur, um was es Ihnen wirklich geht. Das Beschäftigungsverhältnis von Hubert Ulrich stand jahrelang im Handbuch des saarländischen Landtages. Es war nichts,
was vorher irgendjemanden aus irgendwelchen Gründen irgendwann überhaupt einmal interessiert hat.
Im Übrigen sind Ihre Unterstellungen, die Sie bezogen auf die Person von Hubert Ulrich machen, von unterirdischer Qualität. Ich möchte nicht über jedes Stöckchen springen, das Sie da hinhalten. Sie beherrschen noch nicht einmal die einfachen Grundregeln, das Einmaleins einer Beweiswürdigung. Dieses Pressebeispiel, das hier so hoch gelobt wird, das war eben ein Beispiel. Die Dokumente, die von den Ergebnissen vorgelegt worden sind, waren Auszüge. Es ist durch die Zeugenaussagen im Rahmen des Untersuchungsausschusses sehr wohl festgestellt worden, dass viele Dinge im Team erarbeitet worden sind, sodass man die Arbeitsleistungen der Einzelnen gar nicht mehr heraushalten kann.
Herr Pauluhn, ich weiß nicht, ob die Arbeit, die Sie irgendwann einmal bei der Telekom gemacht haben, noch dokumentiert ist, wenn darüber einmal ein Untersuchungsausschuss käme.
Aber Herr Kollege Linsler, die anderen haben auch gearbeitet. Es ist vonseiten des Zeugen Elig ganz deutlich gesagt worden, ausdrücklich klargestellt worden, dass die Arbeit, die tatsächlich geleistet worden ist, mehr wert war als das, was Herr Ulrich dafür bekommen hat. Das können Sie doch nicht widerlegen. Durch gar nichts. Aber Sie sind an dem Punkt einfach schmerzfrei. Es ist der Erfolg von Herrn Ulrich, der Sie stört. Es ist der Erfolg von Herrn Ulrich, der Sie tatsächlich aufbringt. Es ist der blanke Neid. Damit möchte ich nichts zu tun haben.
Sie schreiben in Ihrem Abschlussbericht: Bei Unterstellung eines durchschnittlichen Arbeitseinsatzes wäre „wohl ein wenig mehr an dokumentierter Arbeitsleistung“ zu erwarten gewesen. Was ist denn überhaupt „wohl ein wenig mehr“? Jede Regel von Beweiswürdigung wird hierbei gebrochen. Oder Sie sagen: Herr Ulrich flüchtete sich in „floskelartige, sich wiederholende Phrasen“.
Ich will Ihnen einmal eines sagen. Wer sich hier flüchtet, das ist die Opposition, weil sie bis heute keine Erklärung dafür gefunden hat, wie es Herrn
Ostermann gelungen ist, bereits im Jahre 2002 eine mögliche Jamaika-Konstellation im Jahre 2009 und die Wahlergebnisse von 2009 vorherzusehen. Die größte Leistung von Herrn Ostermann im Jahre 2002 war tatsächlich, dass er sogar die Gründung der Partei DIE LINKE vorausgesehen hat. Dafür haben Sie immer noch keine Erklärung gefunden. Deswegen flüchten Sie sich.
Diese hellseherischen Fähigkeiten von Herrn Ostermann bemühen Sie hier, um Herrn Ulrich zu beschädigen und zu diskreditieren. Das ist aber nicht Sinn und Zweck eines Untersuchungsausschusses.
Ein Untersuchungsausschuss wird im Interesse der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt. Es geht darum, umfassend und vollständig bestimmte Sachverhalte zu klären. Sie haben in Ihrem Einsetzungsbeschluss detailliert dargestellt, was alles zu klären ist. Zu Punkt A, die Rolle Hartmut Ostermanns bei der Regierungsbildung, haben Sie im Abschlussbericht noch nicht einmal eine Stellungnahme zu den drei konkreten Fragestellungen. Ich empfehle wirklich jedem, der sich für dieses Thema auch nur einigermaßen interessiert, die Lektüre dieses Abschlussberichts. Sie dokumentieren, dass Sie noch nicht einmal in Ansätzen den Versuch gemacht haben, hier etwas aufzuklären, von dem Sie vorher behauptet haben, es müsste aufgeklärt werden.
Ähnlich ist es ja bei Fragenkomplex B, den Sie in Ihrem Antrag dargestellt haben. Wenn man einen Beweisantrag stellt und meint, dass Zeugen unbedingt gehört werden sollen, dann müsste man sich auf eine Zeugenbefragung zumindest so vorbereiten, dass man sie auch befragen kann. Es ist eine Unverschämtheit, Zeugen zu benennen, an die man überhaupt keine Fragen zu richten hat. Auch gegenüber diesen Personen ist es eine Unverschämtheit. Sie haben keine Fragen gestellt, damit Sie nachher in ihre vermeintlichen Aussagen irgendetwas hineininterpretieren konnten, was Ihnen dann wiederum bei Ihren Fluchtbewegungen hilft.
Wenn man Unterlagen anfordert und diese nicht überprüft, wenn einem der Sachverhalt viel zu komplex ist und man sich deswegen noch nicht einmal die Mühe macht, es zu verstehen, dann ist vollkommen klar, dass dieser Ausschuss nur dazu da war, um bestimmte Unterstellungen immer wieder auf die politische Tagesordnung zu bringen und auf der politischen Tagesordnung zu halten. Ich kann nur wiederholen, was der Kollege Roland Theis gesagt hat.
Sie haben damit auch die Politik insgesamt beschädigt.
Sie haben die Politik beschädigt und Sie haben mit Ihren Unterstellungen auch den Rechtsstaat als solchen beschädigt. Der ist nämlich in Schieflage geraten.
Politisches Engagement ist in Schieflage geraten mit der Behauptung, Politik sei käuflich.
Eines können wir festhalten. Mit einem radikalen Aufklärungswunsch hatten wir uns nicht beschäftigt. Mit einem radikalen Aufklärungswunsch von Ihrer Seite ist hier gar nichts verbunden gewesen. Es ging darum, Schauschlammschlachten abzuhalten. Das ist staatspolitisch unverantwortlich.
Ausgerechnet zu der Behauptung, die GRÜNEN hätten sich durch Parteispenden zu einer Koalitionsentscheidung beeinflussen lassen, haben Sie noch nicht einmal einen einzigen Beweisantrag gestellt, weil es objektiv unmöglich ist nachzuweisen, wie ein Parteitag mit übergroßer Mehrheit eine Koalitionsentscheidung trifft -
Herr Kollege Pauluhn, Sie werfen etwas von „Telefonrechnungen“ ein. Ich weiß ja nicht, wie das bei Mitgliedern der SPD aussieht. Wahrscheinlich können Mitglieder Ihrer Partei durch Telefonate so aufgestellt werden, dass Sie jede Entscheidung tatsächlich vorlegen.
Sie haben von diesen Dingen und auch vom Parteileben innerhalb der GRÜNEN überhaupt keine Ahnung.
Aber wenn jetzt noch Gelächter bei der LINKEN ist, dann frage ich mich wirklich, woher das kommt.
Wir hatten vor Kurzem eine relativ nette Veranstaltung beim Verfassungsgericht. Da haben wir über die parteiinternen Zustände bei den LINKEN gesprochen und feststellen dürfen, dass es bei den GRÜNEN eigentlich mustergültig läuft.
Diese Partei hatte keine Kenntnis über Spenden. Noch dazu ist die Abstimmung geheim gelaufen. Was meinen Sie denn, wie viel Unruhe wir innerhalb unserer Partei hätten, wenn wegen einer Entscheidung eines Einzelnen oder von Einzelnen eine so schwierige Debatte letztendlich entschieden würde?
Nein, bei Herrn Schnitzler gestatte ich keine Zwischenfrage.
Sie müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass es bei den tatsächlichen Feststellungen, die in diesem Abschlussbericht festgehalten sind, einvernehmliche Entscheidungen gegeben hat. Dazu gehört auch, dass es keine Einflussnahme von Hartmut Ostermann gab.
Was Sie an unterschiedlichen Bewertungen bringen, ist schlichtweg Kokolores. Ich fordere Sie auf: Bitte gestehen Sie Ihre Niederlage heute wenigstens einmal ein! Dann hätten Sie noch die Chance, wirklich Größe zu zeigen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles das, was um den Vierten Pavillon herum geschehen ist und nun diskutiert wird, hat zu einem großen materiellen Schaden geführt, vor allem aber auch zu einem großen politischen Schaden. Das haben meine Vorredner ja schon deutlich gemacht. Diese Vorgänge haben dazu geführt, dass Menschen enttäuscht worden sind. Sie sind enttäuscht worden von der Politik, sie haben Vertrauen verloren. Daraus sind Konsequenzen zu ziehen. Ein ganz wichtiger Grundsatz, den auch der Kollege Meiser schon angesprochen hat, muss lauten, dass ein Spatenstich erst zu erfolgen hat, wenn die Planung und auch der Kostenrahmen tatsächlich belastbar sind.
Nun einige Anmerkungen zum Antrag, den die SPDLandtagsfraktion vorgestellt hat. Die Möglichkeit eines sofortigen Baustopps ist schon im Ausschuss besprochen worden. Dabei hat Herr Prof. Dr. Grewenig sehr deutlich gemacht, dass ein Baustopp, dass die Entscheidung für einen Baustopp, zur Konsequenz hätte, dass Forderungen fällig gestellt werden für diejenigen Aufträge, die bereits vergeben sind, damit auch für Leistungen, die bislang noch nicht erbracht sind.
Sollte die SPD schon einen Überblick über die Kostenfolgen haben, die ein Baustopp mit sich bringt, so möge sie diese benennen. Erst damit hat man doch überhaupt eine Diskussionsgrundlage für die Frage, wie diese Alternative aussieht. Einfach nur zu sagen, das habe keine Kostenfolgen und das spiele bei diesem Bauwerk ohnehin keine Rolle mehr -