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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Zais, es ist ja kein Geheimnis, dass ich eine überzeugte Befürworterin freier Schulen bin. Deshalb freue ich mich, dass Ihre Große Anfrage uns Gelegenheit verschafft, einen genauen Blick darauf zu richten, was Schulen in freier Trägerschaft in unserem Land leisten.
Freie Schulen sind ein wertvoller Teil der sächsischen Schullandschaft, und dazu gibt es seit dem Jahr 2015 ein klares Bekenntnis in den maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Sowohl im Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft als auch im neuen Schulgesetz heißt es nämlich, dass Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft gleichermaßen Adressaten des staatlichen Bildungsauftrages sind und es keinen Vorrang des einen vor dem anderen Schulsystem gibt. Das, meine Damen und Herren, finden Sie nur in Sachsen.
Doch damit nicht genug. Wir haben aus der Schlappe vor dem Landesverfassungsgericht aus dem Jahr 2013 gelernt und seitdem die Rahmenbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft deutlich verbessert. Die Evangelische Schulstiftung hatte anlässlich des 20-jährigen Bestehens zu einem Symposium nach Leipzig eingeladen, bei dem auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Udo di Fabio, sprach. Er stellte fest, dass – bei allem, was man beklagen und noch fordern kann – kein anderes Bundesland so komfortable Bedingungen und gesetzlich verbriefte Rechte für Schulen in freier Trägerschaft bietet wie Sachsen.
Die Grundlage dafür haben schon die Väter in unserer Verfassung gelegt. Es war politisch ausdrücklich gewollt, dass sich in Sachsen eine vielfältige Landschaft freier Schulen entwickelt, damit nie wieder ein politischideologisch gesteuertes Volksbildungswesen Richtung und Rahmen von Bildung und Erziehung bestimmen kann. Gerade konfessionelle Schulen waren gewollt, weil sie in der Vergangenheit, in den vorangegangenen Diktaturen, zwangsweise geschlossen worden sind und weil sie sich in besonderem Maße der Wertevermittlung verschrieben haben.
Heute verfügt unser Land über eine solch vielfältige Landschaft freier Schulen, die mit ihren unterschiedlichen Konzepten, besonderen Profilen und engagierten Akteu
ren wertvolle Bildungsarbeit leisten und sehr oft Schrittmacher sind bei der Umsetzung neuer Methoden, bei der Inklusion oder auch bei ganz neuen Schulmodellen, zum Beispiel den Werkschulen.
Manchmal werden sie als Privatschulen bezeichnet, was impliziert, dass es sich um eine elitäre Einrichtung handelt, die nur Kindern aus gut betuchten Elternhäusern zugänglich ist. Aber das entspricht so gar nicht unseren freien Schulen in Sachsen. Schüler an freien Schulen in Sachsen sind nicht schlechter und nicht besser als Schüler an staatlichen Schulen, und sie kommen aus allen Schichten der Bevölkerung. Kein Kind wird abgewiesen, weil es das Schulgeld nicht leisten kann. Staffelungen, Patenschaften oder Freiplätze sorgen dafür, dass es sozial gerecht zugeht.
Ein großer Teil freier Schulen entstand, weil sich Eltern zusammenfanden, die einen Traum hatten: eine Schule mit einem besonderen Konzept zu gründen. Sie können sich nicht vorstellen, wie viel persönlicher Einsatz und persönliches Risiko es erfordert, bis aus solch einem Traum Wirklichkeit wird, und ich weiß, wovon ich rede. Schulen in Trägerschaft solcher Elternvereine sind Ausweis bemerkenswerten bürgerschaftlichen Engagements, und dafür will ich an dieser Stelle allen, die sich an diesen Schulen ehrenamtlich engagieren, sehr herzlich Danke sagen.
Liebe Frau Zais, Ihre doch sehr umfangreiche Große Anfrage ermöglicht einen detaillierten Blick auf die Entwicklung der freien Schulen in den vergangenen zehn Jahren. Wer sich dafür interessiert, dem empfehlen wir, sich die 725 Seiten ganz in Ruhe anzusehen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Schulen in freier Trägerschaft – genau wie die Zahl der Schüler, die an diesen Schulen lernen – beständig erhöht. Waren es 2008 noch 12,8 %, so lernen heute 14,4 % der sächsischen Schüler an freien Schulen.
Wurde früher so manche Schule gegründet, um eine geschlossene öffentliche Schule zu ersetzen, so hat sich heute die Motivation für Schulgründungen geändert. Heute sind es aufwachsende Schulen oder Schulen mit besonderen Profilen oder Berufen, bei denen es eine starke Nachfrage gibt. Diese Entwicklung ist auch ein Ergebnis der verbesserten Rahmenbedingungen für die Gründung freier Schulen.
Wir haben die Finanzierungsgrundlagen für die freien Schulen deutlich verbessert und setzen ihren gesetzlichen Teilhabeanspruch um. Freie Schulen haben gleichen Zugang zu Fort- und Weiterbildungsangeboten ohne Zusatzkosten. Sie sind Partner in der Lehramtsausbildung, erhalten Mentorenvergütungen und bilden Referendare aus. Sie können Förderprogramme für Investitionen nutzen und sind gleichberechtigt bei den Ganztagsangeboten und den Eltern- und Schülervertretungen in den entsprechenden Gremien. Nicht von ungefähr kam der
bisherige Vorsitzende des Landeselternrates von einer freien Schule. Die Schulverwaltung steht den freien Schulen beratend zur Seite.
Meine Erfahrungen mit dem LaSuB in Chemnitz sind durchweg positiv. Deshalb kann ich den negativen Duktus, in dem Sie, liebe Frau Zais, Ihre Schlussfolgerungen aus der Großen Anfrage formulieren, nicht recht nachvollziehen. Sie kritisieren die Schulverwaltung für ihre Handhabung von Genehmigungsverfahren bei der Neugründung von Schulen und bezeichnen diese als restriktiv, intransparent und mit hohen Hürden verbunden.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Eine Schulgründung muss genehmigt werden, und dafür gibt es Regeln und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Diese Regeln sind im Grundgesetz, in unserer Verfassung und in einschlägigen Rechtsnormen festgelegt. Wenn der Antragsteller die Bedingungen erfüllt, dann ist die Schule zu genehmigen. Die Mitarbeiter in den Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Bildung beraten die Antragsteller auf Anfrage gern. Auch im Referat 31 des Kultusministeriums, das für die freien Schulen explizit zuständig ist, ist Herr Rothkopf ein kompetenter und hilfsbereiter Berater.
Wer eine Schule betreiben will, übernimmt Verantwortung für den Bildungserfolg junger Menschen. Dass dafür hohe Anforderungen bezüglich Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit zu erfüllen sind, liegt im Interesse aller Beteiligten. Hier liegt die Bringpflicht in erster Linie bei den Antragstellern und nicht bei der Schulbehörde.
Ein anderes Thema, das Sie angesprochen haben, ist die Erzieher- und Altenpflegerausbildung. Sie unterstellen dem Freistaat, dass er sich hier quasi einen schlanken Fuß mache und die freien Schulen die Lücke schließen müssten. Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung kommen. Freie Schulen waren von jeher stark in der Ausbildung sozialer Berufe. Das machen sie richtig gut. Das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien beruflichen Ausbildungsangeboten war vor zehn Jahren ähnlich wie heute, nur hat sich die Zahl der Auszubildenden seitdem in beiden Bereichen deutlich erhöht.
Für die Altenpflegeschüler zahlt der Freistaat Sachsen einen Ausbildungszuschuss in Höhe von 85,00 Euro pro Monat, der vom Schulgeld entlasten soll. In Zukunft sichert der Bund die Schulgeldfreiheit ab.
Für die Erzieher haben wir mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2019/2020 einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50,00 Euro festgeschrieben. Das ist ein Anfang, aber uns liegt die Reform der gesamten Erzieherausbildung am Herzen, und in diesen Prozess werden wir die freien Schulen, die Erzieher ausbilden, einbeziehen.
Zu guter Letzt will ich noch ein paar Sätze zur Finanzierung freier Schulen sagen. 2015 haben wir das System der Finanzierung grundsätzlich auf neue Füße gestellt, und das hat sich deutlich positiv ausgewirkt. Ein Beispiel: Lag der Schülerausgabensatz 2008/2009 in der Grundschule bei 2 450,00 Euro, so betrug er 2017/2018 4 054,00 Euro.
Nein, nein.
Ja, ja, aber es hat sich doch erheblich verändert – nach oben, das können wir doch zugeben, oder?
Na ja, ich habe ja zugegeben, dass wir daraus gelernt haben. Das ist zumindest, denke ich, die richtige Reaktion.
Ähnlich ist es bei den Oberschulen und den Gymnasien. Auch dort haben sich die Schülerausgabensätze deutlich erhöht.
Auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Lehrergewinnung, also dem Maßnahmenpaket und der Verbeamtung, sind die Schulen in freier Trägerschaft angemessen bedacht worden, weil das einberechnet wird.
Wir haben im Haushaltsbegleitgesetz auch geregelt, dass die Erhöhung der Personalkosten bereits im laufenden Schuljahr an die freien Schulen weitergereicht wird und nicht wie bisher im Nachgang erst im Folgejahr. Dafür, liebe Frau Zais, brauchte es auch keinen politischen Druck.
Nein, das haben das SMK und die freien Schulen im Gespräch miteinander geregelt.
Natürlich gibt es noch einige Punkte, auf die wir schauen müssen – auch, damit es bei einer fairen Finanzierung bleibt. Das war uns schon bei der Novelle des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft klar. Deshalb haben wir ganz bewusst eine Evaluation nach vier Jahren ins Gesetz geschrieben, also am Ende des laufenden Schuljahres. Dort sind solche Fragen zu klären wie die vollständige Ermittlung aller Trägerkosten, auch die gebäudebezogenen, um eine valide Vergleichsbasis zu haben.
Ich kann mich noch sehr gut erinnern: Wir haben damals darüber diskutiert, wie man das feststellen kann, und waren uns im Klaren darüber, dass wir warten müssen, bis die Doppik flächendeckend in Sachsen eingeführt ist, um eine Vergleichbarkeit zu haben.
Es geht uns weiterhin um die Rechtfertigung der Absenkungsfaktoren, zum Beispiel die 0,9 oder auch die berufsbildenden Förderschulen. Wir wollen über die Schulgeldfreiheit reden und über vieles andere mehr. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden wir darüber gründlich diskutieren, es uns anschauen und dann entscheiden. Diese Aufgabe – ich kann nur hoffen, ich werde wieder gewählt – liegt dann auf dem Tisch des nächsten Landtags; ich würde gern dort mitarbeiten. Zu den einzelnen Faktoren werde ich noch etwas sagen, wenn wir zu Ihrem Entschließungsantrag kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, freie Schulen sind eine feste Säule unseres sächsischen Schulsystems.
Ihre Erfahrungen und Expertise, besonders im Hinblick auf die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion, bei der Anwendung der Form pädagogischer Methoden und auch das Engagement der Eltern werden von uns geschätzt. Es gibt viele gute Beispiele, die an staatliche Schulen übertragen werden können, und es gibt schon viele gute Beispiele, wo dieser Austausch funktioniert.
Doch wie überall hängt es immer von den Akteuren vor Ort ab, ob man sich für einen Austausch oder gar eine Zusammenarbeit gegenseitig öffnet. Vertrauen können Sie nicht verordnen, das muss wachsen. Die Saat ist aufgegangen. Lassen Sie uns das befördern und nicht schlechtreden.
Herzlichen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank. Für DIE LINKE spricht jetzt Frau Kollegin Falken; bitte schön.
Liebe Frau Falken, geben Sie mir recht, dass ich meinen Satz – jeder Schüler wird aufgenommen – darauf bezogen habe, dass es keine Aussonderung gibt; dass er aus finanziellen Gründen nicht abgelehnt wird? Geben Sie mir außerdem recht, dass es etwas mit der Qualität der Ausbildung, die an den Schulen in freier Trägerschaft geboten wird, zu tun hat, dass es eine so große Nachfrage gibt und wir mehr Bewerber haben, als wir Schüler aufnehmen können?
Liebe Frau Zais, wenn es darum geht, die Kosten genau zu analysieren und zu schauen, welche Kosten nicht beim Kultusministerium, sondern beim Schulträger – sprich: bei der Kommune – anfallen,
waren wir uns darüber einig, das mit der Evaluierung zu machen. Ich glaube, dazu müssen wir uns nicht weiter unterhalten und nicht extra Beschlüsse fassen. Ich vertraue darauf, dass das ordentlich gemacht wird. Nichtsdestotrotz möchte ich zu dem Entschließungsantrag einige Punkte sagen.
Mir gefällt nicht, dass man unterstellt, dass die Genehmigungspraxis intransparent wäre. Das ist sie nicht. Es gibt klare Regeln. Das war meine Kritik an dem negativen Duktus.
Des Weiteren zu dem Thema, das immer wieder gezogen wird, die berufsbildenden Förderschulen: Man muss ehrlich sein. Wir haben das System im Bereich der staatlichen Schulen umgestellt. Dort gibt es keine berufsbildenden Förderschulen mehr, und ja, bei den freien Schulen gibt es das noch. Aber dort ist die Berechnung eine andere. Man unterstellt dort nicht 25 Schüler als Regelklassengröße, sondern zwölf.
Dann kommt man bei einem Schülerausgabensatz an einer berufsbildenden Förderschule im Berufsvorbereitungsjahr bei 9 780 Euro heraus. An einer staatlichen Schule sind es 5 740 Euro. Ich glaube, dass das den Anforderungen gerecht wird. Deshalb ist es wichtig, dass man das nicht behauptet, sondern einmal in die Tiefe geht und schaut, wie es wirklich ist.
Zum Thema Schulgeld, Ausgleich des Schulgeldes, soweit auf Schul- und Lernmittelgeld verzichtet wird: Ich bin selbst in dem System. Ich bin stellvertretende Vorsitzende des Schulträgervereins. Ich sage Ihnen eines: Wenn wir das machen, ist die Frage, auf welcher Basis wir vergleichen. Nehmen wir für die Basis der Finanzierung das, was die staatliche Schule bietet, und sagen, wenn ihr das macht, bekommt ihr den Ausgleich? Dann werden die Schulen in freier Trägerschaft sagen: Danke, das wollen wir nicht, weil wir andere Konzepte haben. Das ist nicht vergleichbar. Wir bieten zusätzliche Leistungen an. Wir haben eine eigene Geschäftsführung. Wir haben eine Schulsekretärin usw.
Man kann natürlich den Bogen gehen und sagen, wir verzichten auf das Schulgeld und verlangen für alles andere eine Qualitätspauschale oder eine Spende oder was weiß ich. Ich weiß, wie es gemacht wird, und insofern glaube ich, dort tragen wir etwas vor, das mit der Realität nichts zu tun hat. Aber lassen Sie uns darüber diskutieren, wenn wir die Evaluation durchführen.
Zum Personal: Lehrer an einer freien Schule zu sein erfordert eine gewisse Haltung und Überzeugung. Diejenigen, die dort hingehen, entscheiden sich bewusst für eine freie Schule. Deshalb ist jemand, der sich verbeamten lassen will, an einer freien Schule falsch. Ich würde niemanden einstellen, der mit einer Verbeamtung kommt. Ich glaube, das passt nicht zueinander.
Es tut mir leid. Noch einen letzten Satz.
Einen letzten Satz: Ich glaube, Frau Zais hat es mit ihrem Antrag gut gemeint. Aber wie das manchmal ist: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Deshalb können wir leider nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sachsen liegt bei fast allen Bildungsvergleichen seit Jahren an der Spitze der Bundesländer. Das ist das Ergebnis der hervorragenden Arbeit, die in den Schulen geleistet wird. Dafür danken wir unseren vielen engagierten Pädagogen ganz herzlich.
Es ist aber auch ein Beweis dafür, dass es sich auszahlt, wenn man ein Schulsystem in seiner Grundstruktur stabil hält, es innerhalb der bewährten Strukturen weiterentwickelt und sich kontinuierlich um hohe Qualität bemüht.
Gegenwärtig müssen wir uns allerdings mit aller Kraft und Anstrengung darauf konzentrieren, ausreichend gute und qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zu finden, um den Unterricht abzusichern. Diese Situation war heute Morgen schon Thema in diesem Haus.
Trotzdem darf Schulentwicklung nicht aus dem Blick geraten und die Qualität der schulischen Ausbildung nicht leiden. Die Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen leisten viel. Sie müssen Unterricht erteilen, Lehramtsstudenten, Referendare und Seiteneinsteiger betreuen, Kinder mit Förderbedarf inklusiv unterrichten, sich
fortbilden, ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen und mit den Eltern arbeiten. Das ist eine enorme Herausforderung; manchmal vielleicht auch eine Zumutung. Sie stellen sich diesen Aufgaben Tag für Tag, und dafür danken wir Ihnen ausdrücklich.
Doch die Welt um uns herum verändert sich, und zwar mit einer derart hohen Dynamik, dass es immer schwerer wird – besonders bei der Ausbildung junger Menschen –, mit den Anforderungen der digitalisierten Welt Schritt zu halten. Mit dem Übergang vom analogen zum digitalen Zeitalter ändern sich die Anforderungen an die Fachkräfte von morgen. Darauf müssen wir unsere Jugend rechtzeitig und gut vorbereiten.
Auch für den gesellschaftlichen Frieden und den Zusammenhalt ist es wichtiger als je zuvor, Bildung zu vermitteln, die mehr ist als angehäuftes Wissen. Schule muss sich diesen Veränderungen stellen. Dafür brauchen die Lehrkräfte in den Schulen Unterstützung in vielerlei Hinsicht.
Mit unserem Antrag wollen wir reflektieren, welche Unterstützungsangebote es für die Schulentwicklung derzeit gibt, wie sie angenommen werden und welche Ressourcen dafür zur Verfügung stehen. Das Kultusministerium hat in seiner Stellungnahme zu unserem Antrag sehr ausführlich darauf geantwortet, wofür ich herzlich danke.
Es war für mich erstaunlich, welch umfangreiches und wichtiges Aufgabenfeld die fünf Unterstützungsangebote für Schulentwicklung ausfüllen sollen und wofür sie in Anspruch genommen werden: Berater für Demokratiepädagogik, pädagogische Supervisoren, Prozessmoderatoren, regionale Schulmediatoren und Trainer für Unterrichtsentwicklung. Sie kümmern sich um solche Themen wie Kommunikation, Arbeitsklima, Teamkultur, Umgang mit Heterogenität, ganzheitliche individuelle Förderung, hirngerechtes Lernen, kompetenzorientierter Unterricht und vieles andere mehr.
Zum Unterstützungssystem zählen auch schuleigene, überschulische sowie externe Beratungs- und Koordinierungsleistungen, zu denen zum Beispiel die Beratungslehrer gehören, aber auch Schulpsychologen oder Experten für Gesundheitsförderung und Prävention. Das ganze System beruht jedoch im Wesentlichen darauf, dass sich Pädagogen für die eine oder andere genannte Aufgabe extra qualifizieren und für ihre Tätigkeit in der Regel bis zu vier Unterrichtsanrechnungsstunden erhalten.
Beim Blick auf die Statistik wird sehr schnell klar, dass wir zwar viele Köpfe in diesem System haben, aber dass in Summe nur 9,06 VZÄ für Unterstützungsleistungen für ganz Sachsen zur Verfügung stehen, und das ist in Anbetracht des wachsenden Bedarfs eindeutig zu wenig.
Nach dem bisherigen System funktioniert das zukünftig nicht mehr. Mit Unterstützungsleistungen, die nur auf dem Papier existieren und mangels Personal nicht umgesetzt werden können, ist niemandem geholfen. Wir
können es uns aber auch nicht mehr leisten, noch mehr Lehrerinnen und Lehrer zur Weiterbildung für Unterstützungsfunktionen zu schicken. Die Anrechnungsstunden für die Arbeit als Prozessmoderatoren oder Ähnliches schaffen Probleme, denn während diese Lehrerinnen und Lehrer in anderen Schulen helfen, fehlen sie an ihrer Stammschule. Dort fallen dann Unterrichtsstunden aus, und das ergibt am Ende keinen Sinn.
Deshalb ersuchen wir in unserem Antrag unter Punkt II. die Staatsregierung, bis zum 31. Dezember 2018 ein Konzept zur zukünftigen Ausgestaltung des Unterstützungssystems Schulentwicklung zu erarbeiten, das den aktuellen inhaltlichen und personellen Anforderungen sowie den Bedarfslagen gerecht wird. Darauf, wie wir uns das vorstellen, werde ich in der zweiten Runde näher eingehen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Ja, liebe Kollegen, wenn ich jetzt dem, was Frau Kersten gerade gesagt hat, folgen würde, dann müsste ich fragen: Was machen wir denn hier im Plenum? Dann könnten wir uns ja eigentlich als Koalitionsfraktion mit der Regierung hinsetzen und das unter uns ausmachen, und gut ist es.
Hören Sie einfach mal zu! Das ist nicht unsere Auffassung von Demokratie.
Ich glaube, wenn wir solche Sachen machen, wo wir neue Wege gehen wollen, dann gehört das hier ins Plenum.
Nein, diese inhaltlichen Themen sind gemeinsam zu diskutieren und zu reflektieren, und es gibt ja auch von fast allen Fraktionen Hinweise, die wir am Ende ernst nehmen und in unsere Arbeit einbeziehen und die Sie wiederfinden.
Dazu ist die Diskussion und die Debatte hier im Plenum wichtig.
Nein, danke, ich möchte hier weitermachen.
Warum unser Antrag? Uns ist es wichtig, dass wir als CDU- und SPD-Fraktion mit Ihnen hier diskutieren, wie wir uns das Unterstützungssystem vorstellen, wie es aussehen soll. Wir stellen uns ein Unterstützungssystem vor, das flexibel und unbürokratisch ist und das unabhängig von der gegenwärtigen Personalsituation im Bereich Schule funktioniert. Was uns wichtig ist: dass es möglich sein muss, dass es in eigener Zuständigkeit der Schulen liegt, dass sich die Schulen in eigener Verantwortung Hilfe suchen können, und zwar für genau das, was in der jeweiligen Schule gerade benötigt wird – ohne einen Antrag ans Landesamt zu stellen und ohne Wartezeiten bis zur Zuweisung. Wir wollen, dass das Unterstützungssystem Schulentwicklung deshalb neu ausgerichtet und flexibler gemacht und den gewachsenen Anforderungen angepasst wird. Es wird ein lernendes System werden müssen.
Mit der Novelle des Schulgesetzes haben wir uns eindeutig dazu bekannt, den Schulen mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Das ist richtig so, denn viele Dinge sind von Schule zu Schule unterschiedlich und brauchen individuelle Lösungen. Diese müssen praktikabel und
unbürokratisch sein. Diesem Grundsatz wollen wir auch bei der Wahl der benötigten Hilfe und Unterstützung treu bleiben. Wir vertrauen hier auf die Kompetenz der Schulleitung und der Kollegen, denn ich glaube, sie sind sehr wohl in der Lage, ihre ureigensten Bedarfe zu erkennen und passgenaue Hilfe zu holen. Dafür wollen wir den Schulen Budgets zur Verfügung stellen, mit denen sie sich externe Kompetenzen in die Schule holen und dafür auch Honorare bezahlen können.
Bei der Weiterentwicklung insbesondere pädagogischer Konzepte – darunter verstehe ich auch die Unterrichtsentwicklung – ist ein Blick über den Tellerrand meist hilfreich. Deshalb sollen Lehrer den Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Schulen pflegen und sich dort anschauen, wie pädagogische Konzepte in der Praxis funktionieren. Ich kenne zum Beispiel viele freie Schulen, von denen man sich durchaus das eine oder andere abschauen kann. Diese Erfahrungsaustausche sind gewollt und können mit dem Budget finanziert werden. Wenn wir an das Thema Medienbildung oder den Einsatz von digitalen Medien im Unterricht denken, dann hat sich das Modell des pädagogischen IT-Beraters in der Praxis überholt. Dort braucht es externen Sachverstand, weil die Entwicklung gerade in diesem Bereich enorm schnelllebig ist.
Nein.
Mir persönlich liegt das Thema Inklusion sehr am Herzen. Die Heterogenität in den Schulklassen nimmt weiter zu und wir wollen erreichen, dass künftig auf die vorschulische Diagnostik verzichtet wird. Das heißt im Gegenzug aber auch, dass den Schulen für die Diagnostik Hilfe zur Verfügung stehen muss, ohne dass gleich ein Feststellungsverfahren eingeleitet werden muss. Deshalb sollten zum Beispiel Schulpsychologen oder aber Fachkräfte, die den Studiengang Integrative Lerntherapie absolviert haben, in das Unterstützungssystem einbezogen werden können, zum Erkennen, vor allem aber zur Beratung der Lehrer beim Umgang mit individuellem Förderbedarf.
Politische Bildung und Demokratieerziehung sollen in den Schulen eine stärkere Rolle spielen. Wir erwarten von allen Lehrern, dass sie in der Lage sind, die Werte unserer demokratischen Grundordnung zu vermitteln. Doch auch dafür braucht es helfenden Sachverstand von außen, denn meine Wahrnehmung ist, dass viele Lehrer der Diskussion mit ihren Schülern zu politischen und gesellschaftlichen Themen lieber aus dem Wege gehen. Wie notwendig politische Bildung und Demokratieerziehung ist, haben Sie, Frau Wilke, uns gerade demonstriert.
Nun werden Sie fragen, wie das alles funktionieren soll, ob wir überhaupt genügend externe Beratungsangebote haben und wo man diese findet. Überfordern wir damit
nicht die ohnehin schon mit tausend Aufgaben beschäftigten Schulleiter,
wenn sie den richtigen externen Partner herausfinden und dann auch noch feststellen sollen, ob er was taugt oder nicht? Das ist in der Tat nicht trivial. Deshalb sehen wir den Bedarf für eine Plattform, auf der geeignete externe Anbieter sich eintragen lassen bzw. von Schulen empfohlen werden können, wenn die Qualität gut ist, so ähnlich, wie es bei GTA praktiziert wird. Diese Aufgabe soll das Landesamt für Schule und Bildung übernehmen. Das alles und noch viel mehr soll das Unterstützungssystem Schulentwicklung leisten. Das ist machbar, dafür braucht es Mut und natürlich die finanziellen Ressourcen.
Wir sind zurzeit in den Haushaltsberatungen und wir haben es jetzt in der Hand, dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
Herzlichen Dank.
Ich weiß ja nicht, woher er das jetzt nimmt. Wir haben einen Antrag formuliert. Auf diesen Antrag hat die Staatsregierung mit einer Stellungnahme geantwortet. Das ist ein ganz normales demokratisches Verfahren.
Verehrte Kollegen! Ich möchte mich für die Diskussion herzlich bedanken. Ich glaube, es hat sich gelohnt; denn wenn man in die Details und in den Inhalt schaut, so ist es auf jeden Fall eine Neuausrichtung. Ich bin froh darüber, dass wir aus dieser Situation aus der Not heraus – Not macht erfinderisch, heißt es – dazu kommen, dass wir neue Wege gehen, die wir vorher nicht hätten gehen können. Das Entscheidende ist, dass es uns gelingt, mit diesen innovativen Ansätzen aus der Mangelsituation – zu wenige Lehrer – einen Qualitätsgewinn zu erzeugen und moderner zu werden. Ich denke, Dinge wie externe Evaluation sind mit dem Budget möglich, das die Schulen zur Verfügung haben. Das kann man machen.
Ich möchte noch ein Wort zu Frau Zais sagen: Sie haben gesagt, es fehlen die Entwicklungsziele. Ich glaube, es ist nicht Aufgabe, die Ziele in diesen Unterstützungssyste
men vorzugeben. Die Entwicklungsziele weiterzuentwickeln und für die Zukunft passend zu machen ist eine Aufgabe, die im Zusammenhang mit der Evaluation der Lehrpläne geschehen muss. Wenn ich Lehrpläne schreibe, muss ich wissen, wohin ich will. Das muss man als Ganzes sehen. Die Unterstützungssysteme sind dazu da, das in der Schule umzusetzen, um den Lehrern dafür Hilfe zu geben. Das sollte man bitte nicht durcheinanderbringen.
Ich bin bei Ihnen, die Ressourcen ehrlich zu machen. Wir können keine Versprechungen machen, ohne dass wir dazu das Geld bereitstellen. Das werden wir in den nächsten Wochen tun. An das SMK hätte ich noch eine Anregung: Wenn wir beim Vereinfachen sind, müssten wir einmal schauen, dass wir diese Unterstützungsmöglichkeiten, die es im Bereich Schule gibt, bündeln und dadurch vereinfachen können. Das steht noch nicht im Antrag, aber das können wir einbeziehen.
Wir denken, der Antrag hilft, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und mehr Eigenverantwortung vor Ort zu schaffen. Wir versprechen uns dadurch mehr Effizienz in der Unterstützung, Motivation der Pädagogen und Qualitätsgewinn in der Schule.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist noch gar nicht so lange her, da haben wir hier im Plenum im Rahmen einer Aktuellen Debatte über Ganztagsangebote gesprochen. Wir haben uns gefreut, dass GTA an sächsischen Schulen so gut angenommen werden, dass man gut und gern von einem Erfolgsmodell reden kann.
Doch bei aller Freude über das Erreichte haben wir damals festgestellt, dass wir uns auf dem guten Ergebnis nicht ausruhen können. Es gibt an einigen Stellen Anlass zum Nachjustieren und Luft nach oben, wenn es darum geht, das Potenziel dieses Instrumentes optimal auszunutzen. Deshalb wollen wir die Ganztagsangebote an unseren Schulen vor allem im Hinblick auf die Qualität weiterentwickeln.
Mit dem vorliegenden Antrag werfen wir einerseits noch einmal einen Blick auf die aktuelle Situation und zeigen andererseits ganz gezielt auf, wo wir Handlungsbedarf sehen oder noch unerschlossene Potenziale erkennen.
Das Kultusministerium hat sehr ausführlich und tiefgründig zu unserem Antrag Stellung genommen, wofür ich herzlich danke. Die 19-seitige Stellungnahme zuzüglich der Anlagen liegt Ihnen vor. Sie enthält aussagekräftige Informationen und ausführliche Erläuterungen, die eine valide Basis für zukünftige schulpolitische Weichenstellungen darstellen.
Ich möchte mich jetzt auf ein paar wesentliche Punkte beschränken, die nach unserer Auffassung einer Nachsteuerung bedürfen oder bei denen wir uns Gedanken über Rahmenbedingungen machen müssen. Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf den Berichtsteil werfen.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Anteil der Schulen, die Ganztagsangebote machen, stetig erhöht. Nahezu alle Oberschulen und Gymnasien beteiligen sich am GTA-Programm, 81 % der Grundschulen und 69 % der Förderschulen auch. Das ist ein ganz hervorragendes Ergebnis. Die geringere Quote bei den Grund- und Förderschulen liegt an der Spezifik dieser Schularten und am
Zusammenspiel mit dem Hort. Ich denke, darauf wird meine Kollegin Friedel dann ganz dezidiert eingehen.
Auch die Zahl der Schulen, an denen es einen Schulklub gibt, ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Hatten wir im Schuljahr 2007/2008 noch 67 Schulen mit Schulklub, so sind es zehn Jahre später immerhin schon 185.
Interessant ist, dass der Anteil der Organisationsformen der GTA über die vergangenen Jahre hinweg nahezu konstant geblieben ist. Etwa zwei Drittel der Schulen haben sich für die offene Form der GTA entschieden. Etwas weniger als ein Drittel organisiert den Ganztag teilweise gebunden und weniger als ein Zehntel in voll gebundener Form. Das spricht dafür, dass die höchste Akzeptanz nicht bei der mit einer Ganztagsschule vergleichbaren voll gebundenen Form liegt, sondern dass frei wählbare zusätzliche Angebote deutlich präferiert werden.
Schauen wir uns nun die Antworten zum Thema Rhythmisierung und leistungsdifferenzierte Förderung genauer an. Hier wird deutlich, dass unsere Schulen bei diesen beiden Punkten noch Entwicklungsmöglichkeiten haben und dabei weiterhin unsere Unterstützung brauchen. Zur Rhythmisierung des Tagesablaufs gibt es leider keine statistischen Erhebungen, sodass wir nicht genau wissen, in welchem Umfang Schulen bei der Gestaltung ihres Schulkonzepts und der Planung des Stundenplanes einen schüler- bzw. lerngerechten Tagesablauf im Blick haben.
Doch wenn 95,5 % der Schulleiter bei einer Befragung angeben, dass ihnen das Thema Rhythmisierung wichtig ist, dann glaube ich, dass wir kein Erkenntnisproblem haben, sondern eher ein Umsetzungsproblem. Unter Umständen passen dafür nämlich die äußeren Rahmenbedingungen nicht, um zum Beispiel GTA in den Stundenplan zu integrieren. Die offene Organisationsform ist dafür ungeeignet, und manchmal scheitert es bereits sehr simpel am Schulbus, nach dessen Abfahrtszeiten sich die Schulen richten müssen. Es kneift sich also hier der Qualitätsanspruch an Bildung mit profanen Fragen, wie die Kinder zur Schule und wieder nach Hause kommen. Diese Diskussion müssen wir führen; denn ohne entsprechende Rahmenbedingungen nützt die größere Eigenverantwortlichkeit der Schulleiter nur halb so viel.
Bei einer teilgebundenen Organisationsform ist es möglich, GTA auch innerhalb des Stundenplans einzubauen, zum Beispiel für Freiarbeit oder für individuelle Förderangebote – sowohl für lernschwache, aber auch für die leistungsstarken und besonders begabten Kinder.
Die Stellungnahme des SMK zeigt bei der leistungsdifferenzierten Förderung seit 2007/2008 einen Studienrückgang. Das ist nicht gut. Das mag damit zusammenhängen, dass wir vor zehn Jahren – im Gegensatz zu heute – noch genügend Lehrer hatten, die diese Förderangebote leiteten. Aber der Bedarf ist vorhanden, und wir müssen uns
überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, die Schulen hierbei zu unterstützen.
Erfreulich anders sieht es bei den musisch-künstlerischen sowie sport- und bewegungsorientierten Angeboten aus, die konstant über die gesamte Zeit an fast allen Schulen etabliert sind. Sie eigenen sich gut zur Rhythmisierung im Sinne eines Wechsels von Phasen der Anspannung und Entspannung.
Ich bin ein großer Freund von Projektarbeit, weil kaum eine andere Methode so viele Möglichkeiten bietet, um ein Thema komplex von allen Seiten zu bearbeiten. Natürlich machen Projekte Mühe, man muss sie planen. Aber es lohnt sich; denn das, was Kinder dabei erfahren, das lernen sie nachhaltig. Sie tun etwas selbst. Sie probieren sich aus. Sie arbeiten im Team, verstehen Zusammenhänge, und auch diejenigen, denen sonst das Lernen schwerfällt, haben hierbei die Chance zu zeigen, was in ihnen steckt. Ja, man kann Kinder fürs Lernen begeistern, wenn man es richtig macht. Der Klassiker dabei ist der Projektzirkus.
Damit wir uns an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Ich halte die Fächer Musik und Kunst sowie auch Sport für ausgesprochen wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Kindes; denn dort, wo kein Zugang zur Kultur vorhanden ist, keine Werte- und Moralvorstellungen, keine Verhaltensnormen im Umgang miteinander vermittelt werden, entstehen früher oder später gesellschaftliche Probleme. Meine Erfahrungen aus der Evangelischen Grundschule Frankenberg haben mich gelehrt, dass man gerade im musisch-künstlerischen Bereich und auch beim Sport sehr viel Gutes mit GTA und Projekten erreichen kann. Diese Bereiche bieten sich hervorragend an, um Schule mit der Gesellschaft zu verbinden, Externe einzubeziehen und Theater, Museen oder sonstige Orte zu besuchen, an denen man mehr erfahren kann als im Klassenzimmer. Das müssen wir noch besser nutzen.
Unterstützung könnte man in Form von Musterprojekten oder einer Sammlung gelungener Projekte anderer geben. Solche Projekte oder auch spezielle GTA können den Unterrichtsstoff gewinnbringend ergänzen. Wir stellen uns vor, dass es bei der Überarbeitung der Lehrpläne auch kleine Arbeitshilfen, Anregungen und Beispiele gibt, auf welche Weise die Schulen GTA als Ergänzung zum Lehrplan nutzen können. Keinesfalls soll das dazu führen, dass allgemeingültige Vorschriften daraus werden, wie das SMK in seiner Stellungnahme befürchtet. Wir wissen wohl, dass es in den vergangenen Jahren zahlreiche Fortbildungen und Erfahrungsaustausche gegeben hat, umfangreiche Materialien verfügbar sind und auch die Servicestelle GTA beratend zur Seite steht. Die Schulverwaltung hat eine sehr gute Arbeit geleistet.
Doch wir haben an unseren Schulen viele neue Lehrer, viele Berufs- und Seiteneinsteiger. Sie haben wir im Blick; denn ihnen möchten wir gern das Leben etwas leichter machen.
Lassen Sie mich nun zu dem anderen wichtigen Arbeitsfeld für GTA, der leistungsdifferenzierten individuellen
Förderung kommen. Leistungsdifferenzierte individuelle Förderung meint etwas anderes, als nur noch eine zusätzliche Stunde Förderunterricht mehr für die lernschwachen Kinder.
In unseren Schulen lernen Kinder mit sehr unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen, Neigungen und Interessen. Sie so gut wie möglich zu fördern heißt natürlich, ihnen zu helfen, Defizite zu überwinden. Es heißt aber auch, ihnen entsprechend ihren Neigungen und über den Lehrplan hinausgehende Angebote zu eröffnen, ihre Talente zu entdecken und zu entwickeln sowie besondere Begabungen zielgerichtet zu fördern. Das müssen nicht immer Lehrer sein, die solche Angebote leiten. Angehende Abiturienten oder auch Studenten, Leute aus der Wirtschaft, IT-Fachkräfte, Musiker oder Menschen, die zum Beispiel Englisch als Muttersprache sprechen, können hierfür gute Partner sein. Dass das nicht immer ganz reibungslos läuft, das weiß ich wohl. Die Suche nach dem richtigen Partner braucht auch manchmal einen langen Atem.
Ähnlich verhält es sich mit unserer Anregung im Punkt II. e. unseres Antrages, mit der wir durch Kooperation gern Angebote zur Berufs- und Studienorientierung oder im sozialen Bereich einrichten würden. Offensichtlich haben wir uns nicht genau genug ausgedrückt, was wir meinen; denn das Kultusministerium erklärt auf Seite 14 wortreich, warum das alles nicht geht.
Natürlich dürfen und sollen GTA nicht die bestehenden Berufs- und Studienorientierungsprogramme ersetzen. Darum geht es gar nicht. Gedacht ist an Kurse, bei denen beispielsweise jeweils ein Schulhalbjahr ein Handwerksmeister gefunden werden soll, der mit den Kindern Holz-, Metall- oder Elektroarbeiten durchführt. Oder ich denke an den Küchenmeister, der mit den Kindern nicht nur kocht, sondern sie lehrt, wie man kalkuliert, einkauft, ein kleines Buffet vorbereitet, den Tisch deckt, sich gut benimmt und eventuell eine Schülerfirma gründet. Solche Schülerfirmen gibt es bereits, doch ich denke, es könnten ruhig mehr werden.
Es geht uns darum, Partner zu gewinnen, die mit den Schülern Kurse durchführen, die in der Wirtschaft oder im sozialen Bereich relevant sind. Das ist weit mehr als eine Berufsbildungsmesse, ein Girls’Day oder ein Tag des offenen Unternehmens oder der offenen Hochschule. Es soll diese Dinge auch nicht ersetzen.
Es war von Anfang an ein Kernziel des sächsischen Ganztagsprogramms, Schulen zu animieren, sich zu öffnen, sich Partner aus der Wirtschaft, den Vereinen und Verbänden oder anderen Bildungseinrichtungen zu suchen. Schulen sollen sich vernetzen und somit Teil lokaler Bildungslandschaften werden. Bildung ist ein wichtiger Standortfaktor, nicht nur für unseren Freistaat, sondern auch für jede einzelne Gemeinde im Land. Viele Kommunen haben das inzwischen verstanden und eigene Strukturen für ihr lokales Bildungsmanagement geschaffen. Diese Netzwerke wollen wir weiter stärken. In diese Richtung zielen auch unsere Punkte IV und V.
Wir wollen erreichen, dass man sich kennenlernt, Aktivitäten gemeinsam plant und durchführt, für Übergänge sorgt, voneinander lernt, eigene Erfahrungen weitergibt, miteinander kooperiert, sich ergänzt und keine Konkurrenzsituation aufbaut.
Die Zuständigkeit für die Entwicklung lokaler Bildungslandschaften obliegt den Kommunen, die in den meisten Fällen aber auch Schulträger sind. Sie beteiligen sich finanziell an den GTA und verwalten die Mittel. Insofern ist es legitim, und es kann auch erwartet werden, dass sich die Schulen als Kooperationspartner einbringen und sich mit ihren Schulträgern zu den Angeboten abstimmen, die für die Gestaltung lokaler Bildungslandschaften von Bedeutung sind. Auf diese Weise erreichen wir einen nachhaltigen Nutzen von GTA über die jeweilige einzelne Schule hinaus.
Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident! Frau Kersten, ich weiß auch nicht, wie man es richtig machen soll. Wenn man es positiv darstellt, sagt der eine: Das ist Schönreden. Spricht man die kritischen Punkte an, sagt der andere: Das war damals aber viel positiver als heute. Es ist schwierig, denn man kann es manchem sowieso nie recht machen. Wir sollten uns daran orientieren, dass wir die Realitäten zur Kenntnis nehmen, und schauen, dass es Schritt für Schritt noch ein wenig besser wird, als es schon ist.
Frau Falken, Sie haben gesagt, GTA solle sich zur Ganztagsschule weiterentwickeln. Das wäre Ihr Anspruch. Dem muss ich widersprechen, denn diesbezüglich sind wir in unseren Auffassungen grundlegend anders aufgestellt. Ich sage Ihnen auch, warum. Das offene Ganztagsangebot beißt sich hier; das hatte ich vorhin dargestellt. Aber das Gestalten hin zu einer verbindlichen Ganztagsschule hat Auswirkungen, die wir nicht aus dem Blick verlieren dürfen.
Viele Kinder haben nachmittags Instrumentalunterricht. Sie sind im Orchester, im Sportverein, in der Jungen Gemeinde usw. integriert. Sie sind gesellschaftlich eingebunden und engagiert. Viele Eltern aus Bundesländern, in denen es Ganztagsschulen gibt, sagen mir: Das alles machen wir kaputt, wenn wir die Kinder bis 16 Uhr in der Schule festhalten.
Deshalb brauchen wir eine Regelung, die das eine nicht ausschließt und das andere ermöglicht. Mit der teilgebundenen Variante wären wir besser beraten, als wenn wir sagen: Die Ganztagsschule bis 16 Uhr ist das Modell.
Bessere Rhythmisierung ist richtig, aber unser Schulgesetz hat ein Novum; denn es wurde den Schulleitern in einer großen Breite sehr viel Eigenverantwortung übertragen. Gerade bei Ganztagsangeboten ist Eigenverantwortung das Wichtigste. Die Ganztagskonzeption muss zur Schule und zum Kollegium passen. Deshalb sind wir darauf bedacht, unsere Vorstellungen und Ansprüche den Schulen zu kommunizieren, aber nicht aufzuoktroyieren. Wir sollten versuchen, die Schulen auf dem Weg zur Verbesserung der Qualität über Beratung und Fortbildung zu begleiten. Denn jede Schule hat andere Bedingungen und muss dies für sich selbst individuell tun. Das trifft auch darauf zu, dass man nicht überall, an jedem Ort, Externe für jedes Angebot findet. Das ist überall anders.
Ich habe mit ehemaligen Berufsausbildern im Handwerksbetrieb gesprochen – Frau Friedel, Sie haben es mir eigentlich vorweggenommen –, die sich im Ruhestand befinden und von sich aus auf die Schule zugegangen sind und gesagt haben: Ich würde gern bei euch etwas machen, ich würde gern mit den Kindern nachmittags handwerkeln. Das ist große Klasse, aber man muss es kommunizieren, dass man solche Leute sucht. Ich bin überzeugt, dass sie sich finden.
Berufs- und Studienorientierung meint eigentlich dasselbe. Wir müssen den Praxisbezug, eine Verbindung in die Wirtschaft, schaffen. Aber ich bin gegen einen Tag in der Produktion, wie er zu DDR-Zeiten üblich war. Ich kann mich erinnern: Einmal in der Woche in die Weberei gehen zu müssen war für mich eine Katastrophe. Denn ich bin ein Naturmensch und wollte lieber in die Landwirtschaft und nicht in einen Spinnereibetrieb.
Insofern ist es wichtig, dass wir hier ein Stück weit die Wahlfreiheit erhalten. Ermöglichen und nicht aufzwingen – das ist der Grundsatz. Wir wollen auch keine Lehrpläne in GTA verschieben, um dem vorzubeugen. Darin sind wir uns einig – Frau Friedel hat es vorhin gesagt –: Wir wollen mit GTA Lehrpläne ergänzen, und zwar auf eine Art und Weise, dass man Dinge sehr viel komplexer und mit Praxisbezug darstellen kann, weil das von den Kindern nachhaltiger erlebt wird.
Zu Herrn Weigand von der AfD sei gesagt: Förderzeiträume, Kontinuität, Entbürokratisierung – ich weiß nicht, ob Sie die Förderrichtlinie GTA kennen. Mehr an Entbürokratisierung gibt es eigentlich gar nicht. Ich wäre glücklich und dankbar, wenn andere Förderrichtlinien sich ein wenig daran orientieren würden. Der Antrag auf GTAFörderung umfasst eine Seite und der Verwendungsnachweis zwei Seiten. Daran hängt man einen Sachkontenauszug. Das ist alles, was man bei der SAB abgeben muss. Ich muss ehrlich sagen, dass das Eigenverantwortung und Entbürokratisierung in einer Hand sind. Das kann man nicht noch weiter vereinfachen.
Die Zusammenarbeit von Hort und Schule ist ein Problem, weil es zwei Systeme sind. Der Hort gehört zum System Kita. Früher war er im Bereich des Sozialministeriums und jetzt ist er im Kita-Referat anhängig. Für ihn gilt aber eine ganz andere Rechtsvorschrift als für den Bereich Schule. Wir müssen uns noch einmal zusammensetzen und genau schauen, wie man es passfähiger machen kann. Unser Hort hat einen eigenen Bildungsauftrag, der aus dem Bildungsplan resultiert.
Natürlich wollen sie das. Sie wollen nachmittags mit den Kindern etwas machen, und sie haben ein Problem, wenn die Kinder nachmittags weg sind, weil sie an den GTA teilnehmen.
Ich habe jetzt keine Lösung parat, wie es gehen könnte. An dieser Lösung müssen wir arbeiten, damit es harmoniert. In der neuen Förderrichtlinie gibt es schon eine Regel, die besagt: Freizeitangebote in der Grundschule nicht mehr über GTA, sondern das ist Aufgabe des Hortes. Dort soll sich GTA auf das Thema leistungsdifferenzierte, individuelle Förderung konzentrieren. Ich denke, das geht schon ein Stück in diese Richtung.
An der Evaluation muss man dranbleiben. Zur Unterstützung gibt es seit vergangenem Jahr den Qualitätsrahmen für GTA. Diesen haben die Schulen zur Verfügung, um ihre GTA anhand dessen zu spiegeln und ihre Qualität danach zu evaluieren. Die Servicestelle GTA gibt es nach wie vor. Schauen Sie im Internet auf die Seite „Ganztägig lernen“.
Ja, mag sein.
– Abgespeckt, das ist richtig. Aber wir haben es doch aufgebaut. Die Schulen sind doch Profis bei GTA. Deshalb denke ich, dass das, was dort angeboten wird, ausreichend ist. Für die Schulen ist eine Plattform vorhanden, und dort haben sich alle Bundesländer vernetzt. Das finde ich große Klasse.
Ich bin dankbar, dass wir diese Diskussion heute hier geführt haben. An dieser Stelle möchte ich allen, die sich für Ganztagsangebote in den Schulen engagieren – seien es Pädagogen oder Externe – ausdrücklich Danke sagen. Das haben sie sich verdient.
Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Ich möchte mich ganz herzlich für diese sehr konstruktive Debatte bedanken. Ich glaube, wir sind uns einig, dass GTA in Sachsen ein Erfolgsmodell ist und dass es das bleiben muss und dass wir das, was wir herausgearbeitet haben, auch gemeinsam weiterentwickeln werden.
Wir werden uns um das Thema Hort und Schule kümmern, um die individuelle Förderung, um die Unterstützung und Begleitung. Es ist unsere Pflicht als Bildungspolitiker, dass wir hin und wieder einen kritischen Blick auf dieses System werfen, in dem so viel Eigenverantwortung steckt. Aber ich bin ganz zuversichtlich, dass wir auch bis zum Doppelhaushalt die Weichen so stellen, dass wir dann, wenn wir das nächste Mal darüber diskutieren, sagen können: Wir sind einen ganzen Schritt vorangekommen und Sachsen geht – wie bei anderen Dingen auch – in der Bundesrepublik hier als Vorreiter positiv voran.
In diesem Sinne möchte ich mich nochmals herzlich bedanken und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, Sie legen uns heute hier einen Antrag vor, mit dem Sie erreichen wollen, dass die Gedenkstätte KZ Sachsenburg als authentischer Ort der Erinnerung eingerichtet wird. Insbesondere geht es Ihnen darum, die dort noch vorhandenen baulichen Zeugnisse zu erhalten, einschließlich – Herr Sodann, das haben Sie hier nicht ausgeführt – der einsturzgefährdeten ehemaligen Fabrikantenvilla, die während der NS-Zeit als Sitz der SSKommandanten genutzt wurde.
Sie fordern die Staatsregierung auf, in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft auf die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 des Sächsischen Gedenkstättengesetzes hinzuwirken. Der Stadt Frankenberg sowie der Lagerarbeitsgemeinschaft soll im Rahmen der institutionellen Förderung die erforderliche organisatorische, personelle, finanzielle und konzeptionelle Unterstützung gewährt werden. So weit, so gut.
Bevor ich mich inhaltlich weiter damit auseinandersetze, möchte ich hier klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir uns in dem Grundanliegen einig sind: nämlich die Erinnerung wachzuhalten an die Verbrechen der Nationalsozialisten, an Unterdrückung, Unmenschlichkeit, Folter, die in den frühen KZs in den Jahren 1933 bis 1937 unter anderem in Colditz, Zwickau-Osterstein, Hohnstein und eben auch in Sachsenburg ihren Anfang nahmen. Dies an authentischen Orten zu tun, die das Geschehene auch emotional erfahrbar machen, ist wichtig und richtig.
Sachsenburg ist ein solcher Ort, denn in der ehemaligen Zwirnerei und teilweise auch auf dem Schloss Sachsenburg befand sich in den Jahren von 1933 bis 1937 das bedeutendste frühe KZ in Sachsen, das man auch als einen Vorläufer von Buchenwald bezeichnen kann. Dort wurden nicht nur politisch Andersdenkende, Juden, Zeugen Jehovas, katholische und evangelische Geistliche, Kriminelle und sogenannte Asoziale in Schutzhaft genommen, sondern auch Wachmannschaften militärisch ausgebildet sowie KZ-Kommandanten ausgewählt und auf ihre Karrieren in Buchenwald oder Lublin-Majdanek vorbereitet.
Dieser Ort trägt schwer an seiner Geschichte und wir sind in der Verantwortung, ein würdiges Denkmal zu Ehren der Opfer der nationalsozialistischen Diktatur zu schaffen, die Erinnerung wachzuhalten und durch politische Bil
dung dafür Sorge zu tragen, dass sich Derartiges niemals wiederholt.
Ich bin in Frankenberg zu Hause und dort auch Stadträtin. Der Frankenberger Stadtrat hat sich bereits 2005 dazu bekannt, an authentischer Stelle eine Gedenkstätte einzurichten und schließlich 2014 mit der Annahme der Schenkung des Eigentümers der ehemaligen Zwirnerei, das ehemalige Zellenhaus und die Kommandantur betreffend, sowie mit dem Kauf einiger Teilgrundstücke einschließlich der ehemaligen Kommandantenvilla die Voraussetzungen dafür zu schaffen. An die Schenkung – das sagten Sie bereits, Herr Sodann – ist die Auflage gebunden, durch die Einrichtung einer Gedenkstätte einen würdigen Ort zum Gedenken an die Opfer des KZ Sachsenburg zu schaffen.
Im Jahr 2012 hat der Landtag das Konzentrationslager Sachsenburg in die Liste der nach § 2 c Abs. 4 des Sächsischen Gedenkstättengesetzes institutionell zu fördernden Gedenkstätten aufgenommen. Die Förderung setzt einiges voraus:
Erstens ein tragfähiges Konzept, zweitens eine gesicherte Gesamtfinanzierung und drittens eine angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde.
Zum Konzept: In der Verwaltung der Stadt von der Größe Frankenbergs gibt es dafür keine Expertise. Man hat sich deshalb entschieden, den Auftrag extern zu vergeben, und zwar an die Initiative Klick mit Frau Anna Schüller, die im Rahmen ihrer Bachelorarbeit und eines Berufseinstiegspraktikums das Konzept erarbeitet hat. Konzepterarbeitung und Dokumentation wurden von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten im vergangenen Jahr mit 7 000 Euro gefördert.
Zur gesicherten Gesamtfinanzierung: Die kann erst erstellt werden, wenn der Stiftungsrat das Konzept bestätigt hat und darauf basierend die Kosten ermittelt werden können.
Zur Beteiligung der Sitzgemeinde: Die Stadt Frankenberg ist bereit, sich mit 10 % an den Betriebskosten zu beteiligen, wobei hier von einem Gesamtkostenumfang der Betriebskosten in Höhe von 80 000 bis 120 000 Euro pro Jahr ausgegangen wird.
Seit Oktober 2017 liegt die überarbeitete Fassung des Konzeptes vor und wurde umgehend an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Beurteilung eingereicht. Eine abschließende Entscheidung wird der Stiftungsrat erst in seiner Sitzung am 14. Mai treffen, und dieses Ergebnis ist abzuwarten.
Um keinen falschen Eindruck zu erwecken: In den Jahren von 2005 bis heute wurde eine vielfältige Erinnerungsarbeit geleistet. Die Stadt Frankenberg arbeitet mit zahlreichen gesellschaftlichen Akteuren zusammen und hat bereits am Zellenhaus Notsicherungsarbeiten am Dach erledigt und das Gebäude trockengelegt. Das Außenge
lände wird neu gestaltet, der Gedenkstein saniert und der Pfad der Erinnerungen ist in Vorbereitung. Es passiert also einiges.
Allerdings gestaltete sich die Zusammenarbeit mit der Initiative Klick und Frau Schüller zuweilen kompliziert. Offensichtlich sind die agierenden Personen derart übermotiviert, dass sie etwas aus dem Blick verloren haben, welche Schritte nacheinander und aufeinander aufbauend zu gehen sind. Daraus erwächst eine Situation, die für die Stadt unglücklich und für die Gedenkstätte selbst nicht förderlich ist. So wird zum Beispiel nach wie vor das unbestätigte Konzept als Arbeitsgrundlage hergenommen, werden öffentliche Workshops durchgeführt und die Vorstellungen der Autorin bzw. der Wunsch einiger Akteure in die Öffentlichkeit kommuniziert. Schlussendlich entsteht so der Eindruck, das Konzept sei quasi gesetzt und es fehle nur am Willen zur Umsetzung.
Ganz konkret macht sich das am Umgang mit der Kommandantenvilla fest, bei der es zwischen der Stadt als Eigentümerin und der Initiative Klick sowie der Lagerarbeitsgemeinschaft unterschiedliche Auffassungen gibt. Das Gebäude steht zwar unter Denkmalschutz, aber es ist akut einsturzgefährdet und befindet sich zudem im Überschwemmungsgebiet der Zschopau. Die Stadt hat es bereits in diesem desolaten Zustand erworben und den Rückbau beschlossen.
Ich will mich hier nicht weiter in Einzelheiten vertiefen, muss aber noch einige Sätze zu den Kosten sagen. Laut Kostenschätzung von Frau Schüller reden wir – wohlgemerkt ohne Kommandantenvilla und ohne Fabrik – über rund gerechnet 1,2 Millionen Euro. Da sind noch keine Betriebskosten und auch keine laufenden Personalkosten dabei. Für die Kommandantenvilla, die Nutzbarmachung des zweiten Geschosses der Fabrik und die Sanierung der Garagen kann man ohne Übertreibung noch einmal 2,5 Millionen Euro hinzurechnen. Für die Betriebs- und laufenden Personalkosten gibt es derzeit noch keine Kostenschätzung.
Ich möchte an die Bedingungen erinnern, die im Gesetz stehen: Voraussetzung für die Förderung sind ein tragfähiges Konzept, eine gesicherte Gesamtfinanzierung und eine angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde.
Liebe Kollegen von der LINKEN, ich bin etwas ratlos.
Man kann eine gute Sache auch dadurch verhindern, indem man Forderungen stellt, die nicht erfüllbar sind. Die Stadt Frankenberg wird sich an das halten, was sie zugesagt hat, nämlich einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Betriebskosten auf der Basis der vormaligen Kostenschätzung zu übernehmen. Mehr kann sich die Stadt selbst beim besten Willen nicht leisten. Für die Förderung selbst müssen wir hier in diesem Haus, und zwar im nächsten Doppelhaushalt, die Voraussetzungen schaffen.
Ja, es gehört beides zusammen. Sie können das nicht trennen. – Ich bin davon überzeugt, dass auch mit der kleinen Variante ohne Kommandantenvilla und Fabrik eine wertvolle Erinnerungskultur geschaffen werden kann, und ich denke, jetzt gilt es, die Entscheidung des Stiftungsrates abzuwarten und dann die Hausaufgaben zu machen. Ihr Antrag ist in diesem Prozess weder notwendig noch hilfreich. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Danke.
Geben Sie mir recht, dass ich in meiner Rede deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass Frankenberg sich dazu bekannt hat und dazu steht und dass es uns lediglich darum geht, dass wir die Reihenfolge einhalten und den Weg so gehen, wie das Gesetz ihn vorschreibt? Ansonsten habe ich gesagt, dass wir diese Gedenkstätte wollen und uns zu dieser Erinnerungskultur bekennen.
Herr Sodann, könnte es sein, dass Sie in Ihrer Argumentation jetzt auf Glatteis geraten? Ich glaube nämlich, dass diese nicht sachlich ist. Wenn die Stadt Frankenberg 110 500 Euro beantragt hat, dann wird es dafür Gründe geben. Wenn Sie wollen, können wir diese gern gemeinsam in Erfahrung bringen.
Das ist jetzt meine letzte Zwischenfrage: Halten Sie es für fair, die Stadt Frankenberg jetzt in ein Licht zu rücken, das nicht richtig ist? Die Erarbeitung eines Konzeptes – das hat Frau Staatsministerin Dr. Stange soeben ausgeführt – lag nicht bei der Stadt Frankenberg, nicht beim Ministerium und auch nicht bei der Stiftung, sondern bei der Initiative Klick mit Frau Schüller.
Nein, ich schiebe überhaupt nichts. Wenn Sie die Gesetze nicht kennen, dann machen Sie sich bitte schlau. Ich verwahre mich dagegen, dass Sie die Stadt Frankenberg hier in ein schlechtes Licht rücken.
Halten Sie es für fair? Das war meine Frage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch nach mehr als 70 Jahren sind die Wunden, die der Nationalsozialismus Millionen von Menschen in zahlreichen Ländern der Welt zugefügt hat, noch nicht gänzlich verheilt. Mehr als 55 Millionen Menschen haben den Zweiten Weltkrieg mit ihrem Leben bezahlt und mehr als sechs Millionen Menschen starben unter unbeschreiblichen Leiden in den Konzentrationslagern der Nazis – vor allem Juden, aber auch Sinti und Roma, politisch Andersdenkende, Zeugen Jehovas und viele andere.
An diesen abscheulichen Verbrechen tragen wir, die wir heute hier sitzen, keine Schuld. Sehr wohl aber tragen wir die Verantwortung dafür, die Erinnerung an das Geschehene zu bewahren und alles dafür zu tun, dass sich so etwas nie wiederholt.
Was können wir dafür tun? – Wir können und wir müssen das weiterführen, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes unter dem Eindruck der Folgen des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1949 als rechtliches Fundament für den Aufbau einer Demokratie auf deutschem Boden beschlossen haben. Ich meine die Grundrechte, die es zu wahren gilt, allen voran Artikel 1 Abs. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
In Anbetracht der geschichtlichen Last, die wir tragen, ist es unsere Pflicht, die Demokratie zu schützen, den Bürgern die Werte und Regeln unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vermitteln und sie zu staatsbürgerlichem, demokratischem Handeln zu befähigen.
Mit Sorge sehen wir, dass es in unserem Land Menschen gibt, die sich nicht mehr an die Regeln des friedlichen Zusammenlebens halten, die sich gegen den Staat und dessen Repräsentanten wenden, Polizei und Rettungskräfte attackieren und gegen Fremde und Juden hetzen oder sie gar tätlich angreifen. Wer so etwas tut, der verletzt die Würde der Menschen und greift unseren Staat und unsere Demokratie an.
Dagegen müssen wir einerseits konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen. Andererseits müssen und werden wir die politische Bildung verstärken. Ministerpräsident Kretschmer hat sich gestern in seiner Regierungserklärung deutlich dazu bekannt.
Eine bedeutende Rolle nehmen dabei die Schulen ein. Im Bildungsauftrag der Schulen finden sich die Vermittlung von Werten, Demokratieerziehung und politische Bildung sowie explizit die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und Holocaust. Außerschulische Lernorte sollen einbezogen werden wie zum Beispiel eine Exkursion an einen Gedenkort für die Opfer des Nationalsozialismus.
Nur Bayern und Sachsen haben das klar im Lehrplan der Oberschule für Geschichte in Klassenstufe 8 und beim Gymnasium in Klassenstufe 9 verankert. Doch es obliegt den Schulen, selbst zu entscheiden, auf welche Weise sie sich mit dem Thema auseinandersetzen und ob sie dazu eine Exkursion in eine Gedenkstätte unternehmen.
Immerhin haben im vergangenen Schuljahr 1 200 Schulklassen einen Gedenkort im Inland und weitere 223 einen Gedenkort im Ausland besucht. Dass es in den vergangenen Jahren einen leichten, aber stetigen Anstieg gibt, begrüßen wir sehr.
Die Forderung des Zentralrats der Juden, den Besuch einer KZ-Gedenkstätte für Schüler ab der 9. Klasse verpflichtend zu machen, sehen wir hingegen eher kritisch. Verordneter Antifaschismus funktioniert nicht – wenn er nicht den Kopf und das Herz des Menschen erreicht. Das zeigen uns die Erfahrungen aus der DDR.
Darin sind sich im Übrigen die Kultusminister fast aller Bundesländer einig, einschließlich Thüringen. Auch die Gedenkstätten selbst sehen es kritisch, gerade auch dann, wenn es sich um Menschen aus anderen Kulturkreisen handelt.
Für die jungen Menschen ist es wichtig, dass sie sich mit dem Thema umfassend beschäftigen. Deshalb sind Projekte auf der Grundlage pädagogischer Konzepte sehr wertvoll und notwendig.
Es gibt in unserem Land ganz gute Beispiele dafür, dass sich junge Menschen in unterschiedlichster Weise mit dem Thema Nationalsozialismus und Holocaust auseinandergesetzt haben, zum Beispiel wenn die Geschichten jüdischer Familien und deren Schicksale erforscht und Zeitzeugen zum Gespräch eingeladen werden oder wenn sich Schüler in Sommercamps darum kümmern, dass Gedenkorte gepflegt werden, und sich mit deren Geschichte auseinandergesetzt wird.
Sind Schulklassen gut vorbereitet, dann ist auch eine Exkursion in eine KZ-Gedenkstätte sinnvoll und prägt die Einstellung der jungen Menschen nachhaltig.
Zur inhaltlichen und finanziellen Unterstützung sollen sich die Schulen Partner suchen, zum Beispiel den Schul
träger, die Stiftung Sächsische Gedenkstätten, die Landes- und auch die Bundeszentrale für politische Bildung oder einen Verein, der sich um Erinnerungskultur und Gedenken kümmert.
Wir haben das Programm „Weltoffenes Sachsen“, und selbst im Rahmen von Ganztagsangeboten lassen sich schon heute Projekte einschließlich einer Fahrt zu einem Gedenkort finanzieren. Für Lehrer werden die Kosten im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Schulfahrten übernommen.
Wir wollen jedoch noch mehr Schulklassen den Besuch eines Gedenkortes ermöglichen. Darüber werden wir uns bei den Beratungen über den kommenden Doppelhaushalt verständigen.
Die Fortbildung und Beratung von Lehrern für die Gedenkstättenpädagogik ist im Rahmen der Lehrerfortbildung fest verankert. Auch die sächsische Landeszentrale für politische Bildung und die Stiftung Sächsische Gedenkstätten bieten Fortbildungen und Material an. Das muss nur noch mehr bekannt gemacht werden.
Liebe Kollegen der LINKEN! Die Thematik ist also sehr vielfältig und greift nach unserer Überzeugung sehr viel weiter. Sie ist sehr viel komplexer, als Sie in Ihrem Antrag ausführen. Uns ist dieses Thema wichtig. Wir werden uns mit großer Ernsthaftigkeit darum kümmern.
Ihr Antrag – Sie sagten es selbst – stammt vom 15. Juni 2016. Ich bin schon ein wenig traurig darüber, dass Sie sich nicht einmal die Mühe gemacht haben, den Antrag zu aktualisieren.
Ich glaube, Ihr Antrag wird der Breite und Tiefe des Themas nicht gerecht. Der Antrag ist für uns daher nicht zustimmungsfähig.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Ganztagsangebote in Sachsen gibt es seit 2005. Wenn wir heute darauf zurückblicken, dann können wir, denke ich, wirklich sehr zufrieden und sehr stolz darauf sein, denn das ist eine Erfolgsgeschichte.
Man kann und darf das auch nicht aus ideologischen Gründen schlechtreden.
Das Thema Lehrermangel haben im Übrigen auch alle anderen Länder, unter anderem Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen, und dort war bekanntlich nicht die CDU alleine daran schuld. Das ist ein anderes Thema.
Heute schauen wir auf die Ganztagsangebote. Ich möchte inhaltlich einmal ein bisschen tiefer einsteigen. Wir hatten bei der Schaffung dieser Ganztagsangebote ein Ziel: Wir wollten den Unterricht ergänzen, wir wollten den Schulalltag anders rhythmisieren, anders strukturieren. Wir wollten eine Verbindung in die Gesellschaft schaffen. Wir wollten eine Verknüpfung schaffen und die Schulen nach außen öffnen, damit Kontakte entstehen zu Vereinen, zur Kommune, zur Wirtschaft. Ich glaube, das ist uns ganz gut gelungen.
Wir wollten, dass Ganztagsangebote freiwillig sind. Deshalb gibt es verschiedene Organisationsformen. Die hohe Akzeptanz sowohl bei den Kindern als auch bei Lehrern und Eltern zeigt doch, dass der Weg nicht hin zu einer verbindlichen Ganztagsschule geht, sondern dass dieses freiwillige Angebot genau das ist, was gewollt ist.
Wir wollen Chancengerechtigkeit schaffen, deshalb gibt es keine Zugangsbedingungen zu den GTAs. Wir wollen, dass der Zusammenhalt und die Schulkultur gestärkt werden.
Die TU Dresden hat das wissenschaftlich begleitet und evaluiert und 2016 einen Bericht vorgelegt, der eine positive Bilanz zieht. Es ist zwar nicht alles so gut, dass man nichts mehr zu tun hätte – das ist ganz klar; wir müssen es uns anschauen und haben es uns angeschaut –, aber wir wissen jetzt, wo wir ansetzen müssen, und das ist nicht bei der Quantität, sondern bei der Qualität.
Das Kultusministerium hat, um die Schulen zu unterstützen, einen „Qualitätsrahmen Ganztagsangebote“ herausgegeben, der für die Schulen eine wertvolle Hilfe ist. Ich bin ganz glücklich darüber, denn ich persönlich habe seit 2008 Anträge gestellt und weiß, wie viel Bürokratie dort drinsteckte. Ich bin froh, dass wir seit 2013 ein derart vereinfachtes Verfahren haben. Der Antrag hat zwei Seiten, der Verwendungsnachweis eine Seite. Ich muss eine Konzeption schreiben – das ist okay –, aber ansonsten ist das gegenüber früher ein Unterschied wie Tag und Nacht. Ich würde mir wünschen, das würde in anderen Bereichen genauso gemacht.
Worauf müssen wir uns jetzt konzentrieren? Ich glaube, Frau Friedel hat es schon gesagt. Wichtig ist, dass wir mehr Wert auf die Rhythmisierung des Schulalltages legen. Das geht auch in einem offenen Ganztag. Das beginnt bei offenem Ankommen, bei Morgenkreisen, bei Aufhebung des 45-Minuten-Taktes, zum Beispiel bei Freiarbeit, Wochenplanarbeit und natürlich gemeinsamen Mahlzeiten. Das gehört alles dazu. Ob wir aber irgendwann einmal dazu kommen, dass sich die Schülerbeförderung nach der Schule richtet und sich die Schule nicht nach der Schülerbeförderung richten muss, ich glaube, das ist noch einmal eine andere Baustelle, die ganz entscheidend für Schulqualität und GTA-Qualität ist.
Wir haben Probleme in den Grundschulen, vor allem dort, wo der Hort nicht im Schulgebäude ist, sondern die Kinder nach Unterrichtsschluss im Hort in Kitas untergebracht werden. Dort funktioniert GTA nicht. Aber ich glaube, das muss man zur Kenntnis nehmen und nach Möglichkeiten suchen. Im Moment ist das so.
Wir müssen zusehen, dass GTA zukünftig besser mit dem Unterricht abgestimmt werden. Das heißt, Kursleiter und Lehrer müssen sich in der Planung austauschen. Das trifft auch für Externe zu, die die GTA übernehmen. Die leistungsdifferenzierte Förderung darf nicht das ersetzen, was nach unserem Verständnis sonderpädagogischer Förderbedarf ist, sondern das ist zusätzlich. Ich wünsche mir dort andere Methoden und auch mehr Blick auf leistungsstarke Schüler in diesem Bereich.
Freizeitangebote sind beliebt, da gibt es alles. Ich glaube, dort müssen wir an Vielfalt nichts hinzufügen. Es gibt Naturwissenschaften, Technik, Sport, Musik, Kunst, Sprachen usw. Es gibt, denke ich, mehr Wünsche, als realisierbar sind. Dort müssen wir schauen, dass wir die Qualität der Kursleiter sichern, dass wir genug Geld haben, um gute Leute von außen zu holen. Das Thema Zusammenarbeit Hort mit eigenem Bildungsauftrag und GTA müssen wir neu denken. Das hat Frau Falken angesprochen.
Was mir noch am Herzen liegt, ist die Verbindung der Schule zum Schulträger. Der Schulträger ist mehr als Antragsteller und Abrechnungsstelle. Der Schulträger – wenn es ein guter Bürgermeister und gute Gemeinderäte sind – hat Interesse daran, in der Kommune lokale Bildungslandschaften zu gestalten.
Dazu gehört GTA. Ich glaube – vielleicht beziehe ich mich dann noch einmal darauf –, da haben wir noch Chancen und Ressourcen, die wir heben können. Dazu spreche ich später noch einmal.