Norbert Bischoff

Sitzungen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es steht viel auf dem Spiel, das den Zusammenhalt und die Entwicklung grundsätzlich und nachhaltig gefährdet, und dies auf dem Rücken der Schwächeren.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Böhmer, Sie haben mit Sicherheit damit gerechnet, dass wir diesen Antrag einbringen. Darüber wurde in den letzten Wochen und Tagen genügend gesagt.
Mit der Verfassungsklage gegen den Risikostrukturausgleich stellen die Länder Bayern, Hessen und BadenWürttemberg die bundesweite Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung infrage.
- Sie sind ja noch dran.
Nach dem Willen der Unionspolitiker sollen die reichen West-Kassen künftig nicht mehr zur Finanzierung, zumindest - ich sage es gleich genauer - für die Personengruppen, die von den Risiken besonders betroffen sind, der strukturschwachen Ost-Kassen beitragen.
Ist Stoibers Klage erfolgreich, steigen die Krankenversicherungsbeiträge in Ostdeutschland künftig auf bis zu 20 %. Ein weiterer Anstieg der Lohnnebenkosten wäre ein katastrophales Signal an die ostdeutsche Wirtschaft und ein gewaltiges Jobvernichtungsprogramm in den neuen Bundesländern.
Stoibers Klage gegen den Ost-West-Finanzausgleich in der Krankenversicherung ist unverantwortlich und wäre einer der schwersten wirtschaftlichen Schläge, die die ostdeutschen Länder treffen könnten.
Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen müsste ein Arbeitnehmer - wir gehen nur von der Zahl 2 Milliarden € aus, die ausgerechnet worden ist - dann 380 €
jährlich zusätzlich zahlen und die Lohnnebenkosten würden um 760 € steigen.
Die gesamte zusätzliche Belastung würde demnach auf 1 215 € und die Lohnnebenkosten auf 2 430 € pro Jahr steigen. Die Steigerung der Lohnnebenkosten - das ist viel katastrophaler - würde für viele kleine und mittlere Betriebe das wirtschaftliche Aus bedeuten.
Dies werden wir nicht zulassen und wir gehen gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern, den Kassen und der Ärzteschaft gegen diese Klage an.
Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ist im Jahr 1992 fraktionsübergreifend beschlossen worden.
Die Beteiligten haben damals die Auffassung vertreten, man brauchte diesen Ausgleich nur eine Zeit lang, dann könnte es wieder normal laufen oder der Ausgleich könnte sogar ganz abgeschafft werden. Jetzt, zehn Jahre nach dieser Entscheidung, sagen alle Gutachter und alle Experten, die sich damit beschäftigen: Wir brauchen den Risikostrukturausgleich, und zwar noch differenzierter als er bisher war, weil in der Zwischenzeit -
- Ja, dazu komme ich gleich. Sie versuchen hier immer Nebenschauplätze aufzumachen. Ich bin nachher gespannt -
- Nein, ich bleibe beim Thema. - Die wettbewerblich ausgerichtete Krankenversicherung ist zwingend notwendig. Denn wozu dient der Risikostrukturausgleich? - Er soll den Krankenkassen gleiche wettbewerbliche Chancen bezüglich - jetzt kommt es - nicht beeinflussbarer Versicherungsrisiken geben.
Sie werden nachher genau darauf abzielen und sagen, dass die Einnahmesituation noch ganz andere Ursachen habe. Es geht aber einfach um nicht beeinflussbare Risiken und dazu gehören nach der Alters- und Geschlechtsstruktur auch die unterschiedlichen Strukturbedingungen hierzulande. Diese gilt es abzufedern und auszugleichen. Es ist eben eine Tatsache, dass die Versicherten in den ostdeutschen Ländern leider mit mehr Risiken behaftet sind.
Für alle, die es noch nicht wussten: Die Transferleistungen fließen nicht ausschließlich in den Osten. Das haben Sie in den letzten Tagen zu Recht gesagt. Gerade die Allgemeinen Ortskrankenkassen erhalten aufgrund der Risikostruktur ihrer Versicherten hohe Ausgleichszahlungen. Davon profitieren auch die Länder Bayern, Hessen und andere.
Die Forderung Bayerns - daran ist es deutlich geworden; auch an der Reaktion der dortigen Gesundheitsministerin - nach einem regional überschaubaren und praktikablen Risikostrukturausgleich bedeutet eigentlich nichts anderes, als dass Bayern und die anderen Länder aufgrund ihrer Versichertenstruktur die Mittel behalten wollen und das Geld nicht in die Kassen im Osten fließen lassen wollen, bei denen eine ungünstigere Versichertenstruktur vorhanden ist. Das kann nicht im Sinne
einer solidarischen Finanzierung sein. Erklären Sie mal den Wählern und sagen Sie es ihnen deutlich, was das für die Zukunft ihrer Arbeitsplätze bedeuten würde.
Die CDU kann sich nicht davon freisprechen, dass Sachsen-Anhalt bei einem Erfolg der Klage - - Die Klage ist tatsächlich - wir haben darauf noch einmal hingewiesen - eine Normenkontrollklage, ein Normenkontrollverfahren wurde angestrengt. Es geht nämlich um die Struktur.
Die Gesundheitsministerin hat hinzugefügt, sie sei nicht bereit, die Rechnungen anderer Kassen zu begleichen. Aber darum geht es überhaupt nicht. Es geht nicht um die Frage, ob die Kassen hier ungünstiger wirtschaften, ob sie sich etwas leisten. Es geht tatsächlich nur um die Risikogruppen. Dazu gehören die chronisch Kranken, dazu gehört die Morbidität. In dieser Beziehung ist die Versichertenstruktur in den neuen Ländern anders verfasst als die in den alten Ländern. Daher halte ich es für zwingend notwendig, dass ein gesamtdeutscher Risikostrukturausgleich auch von West nach Ost geht.
Sie sagen an einer anderen Stelle, es sei die Aufgabe eines Ministerpräsidenten, dafür zu sorgen, dass in seinem Land die Mittel zusammengehalten würden, und wenn in dem Land nicht gut gewirtschaftet würde, sollte er auch dafür geradestehen.
Das ist richtig, aber es ist auch zu berücksichtigen, dass erstens Bayern und die anderen Länder jahrelang - und auch heute noch - von dem Strukturausgleich anderer Länder leben. Zweitens hätte Stoiber zumindest zu dem Zeitpunkt, als er Kanzlerkandidat wurde, den Blick erweitern und darauf richten müssen,
dass die Solidarität weiter reicht und nicht nur auf Bayern beschränkt ist. Wir klagen an, dass die Klage nicht zurückgenommen wird und der Klageweg weiter beschritten wird, und zwar zuungunsten der Menschen und auch der Wirtschaft hierzulande. Dagegen wollen wir angehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist Wahlkampf. Das ist keine Frage. Im Wahlkampf wird vieles pointiert und teilweise auch verkürzt gesagt. Das ist auch richtig. Aber bei der Frage des Risikostrukturausgleiches muss man genauer hinsehen. Das habe ich auch gemacht. Viele haben nachgesehen.
Nachdem der Bundeskanzler die eingereichten Klagen deutlich kritisiert hatte, haben viele auf eine Reaktion aus Bayern gewartet und darauf, was der Ministerpräsident und Kanzlerkandidat nun sagt. Am 28. Februar kam direkt aus Bayern eine Meldung der dortigen Ge
sundheitsministerin. Ich habe sie vorhin nicht zitiert. Sie sagte:
„Wir wollen einen gerechten Risikostrukturausgleich im Sinne eines Wettbewerbsföderalismus, der auch regionale Aspekte berücksichtigt.“
An dieser Aussage merkt man sofort, wohin es eigentlich gehen soll. Deshalb geht es mir und uns darum, dass man hinter die Sache schauen und fragen muss, welche Absicht die reichen Länder verfolgen. Man muss sich auch fragen, warum nur die reichen Länder klagen, wenn es ungerecht ist. Geht es wirklich um eine größere gesamtdeutsche Gerechtigkeit? Oder geht es nicht doch darum, die Interessen der reichen Länder für sich zu bewahren und sich nicht an den Risiken zu beteiligen, die andere Länder, insbesondere im Osten, zu tragen haben?
Warum - frage ich dann - haben die bayerische Gesundheitsministerin oder der Kanzlerkandidat es nicht richtig gestellt und gesagt, man nehme den regionalen Bezug zurück?
Zur FDVP ganz deutlich gesagt: Ich glaube, Sie haben gar nicht verstanden, worum es geht. Das ist kein Wunder; denn in den vier Jahren habe ich nicht erlebt, dass Sie in den Ausschusssitzungen mitgearbeitet haben. Teilweise waren Sie auch nicht anwesend.
Schon allein der Umstand, dass Sie von 1 500 Kassen reden, zeugt davon. Das ist schon Jahre her. Die Zahl hat sich zurückentwickelt auf 600 Kassen.
Das sollte man inzwischen wissen, unabhängig davon, ob wir sie tatsächlich brauchen und ob es nicht auch noch zu viele sind.
Aber man muss es natürlich erst einmal wissen.
Wir wollen von diesem Landtag aus deutlich machen, dass wir zu der Solidarität der östlichen Bundesländer stehen, dass wir nicht zulassen, dass der Streit über den Risikostrukturausgleich auf dem Rücken der Ärmeren, der Betroffenen und der chronisch Kranken ausgetragen wird. Das kenne ich aus meiner eigenen Familie. Schon gar nicht sollte das Thema auf dem Rücken der Wirtschaft ausgetragen werden, weil wir sonst noch weiter abgehängt werden. Deshalb ist der Gedanke, eine namentliche Abstimmung durchzuführen, gar nicht so schlecht.
Das brauchen wir noch im Wahlkampf. Deshalb fordere ich tatsächlich eine namentliche Abstimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Feußner, nach Ihrem Beitrag hat man den Eindruck, Sie wollen gar keine Kinderbetreuung im Land. Das sollten doch alles die Eltern machen, die Mütter sollten zu Hause bleiben, dann gelingt alles viel besser.
Im Grunde genommen brauchte man dann wahrscheinlich - ich komme gleich darauf - auch keine Schule. Das könnten die Eltern dann auch machen. Ich sage gleich, wohin das kommt.
- Ja, deshalb wundert mich das ja.
Es ist gut, dass Sie hereingekommen sind. Sie haben das nicht mitbekommen, was sie gesagt hat.
- Ja, dann ist es gut. - Dass natürlich Kinderbetreuung und die Kindergärten eine Ergänzung zum Elternhaus sind, das ist doch wohl klar. Sie haben ja ständig erzählt, was wir erbringen, wäre zuerst Aufgabe der Eltern, die Bildung und alles, was die Gesundheitserziehung betrifft.
- Dann hätten Sie unseren Antrag genauer lesen müssen. - Ansonsten brauchte man das andere nicht. Oder Sie wollen vielleicht bayerische Verhältnisse.
- Ja, das höre ich so heraus. Hier haben 95 % der Kindergärten eine Zehnstundenbetreuung, in Bayern gibt es gar kein solches Angebot.
- Zehn Stunden Betreuung gibt es in Bayern nicht, oder Sie müssten mir den Kindergarten nennen, in welcher Stadt es den gibt.
Ich habe gestern der Frauenunion in München erst einmal Material zugeschickt,
weil sie wissen wollten, wie das in Sachsen-Anhalt geregelt ist.
Frau Wiechmann, Sie können auch ein Tonband laufen lassen. Ich höre auf dem Ohr ziemlich schlecht.
Dass wir mehr Bildung im Kindergarten fordern zur Vorbereitung auf die Schule, damit Schule Spaß macht, darüber sprechen wir seit Monaten. Das hat mit der Pisa-Studie überhaupt nichts zu tun. Dass die PisaStudie noch einmal darauf hingewiesen hat, ist doch eher ein Anlass gewesen, das in den Landtag hineinzubringen. Natürlich gibt es auch heute Kindergärten - das ist unbestritten -, die das auch modellhaft vorführen.
Und die Investitionen, die Sie angesprochen haben - Natürlich ist das wichtig. Wir haben ein ganzes Investitionsprogramm gemacht. Das ist verstetigt worden. Es gibt Städte, die das bis zum Jahr 2006, zum Beispiel in Magdeburg - ich bin hier Stadtrat -, in allen Einrichtungen umsetzen. Ich erinnere Sie nur daran -
Ja, bitte.
Hatte ich nicht deutlich gesagt, dass wir das Ersterziehungsrecht überhaupt nicht antasten? Und dass das andere ergänzend zum Elternhaus ist, habe ich sehr deutlich gesagt.
Ich habe gesagt, Frau Feußner hat mit ihrem Beitrag den Eindruck erweckt, als wollte sie überhaupt keine öffentliche Kinderbetreuung mehr und als sollte alles zu Hause passieren.
Ich will noch einmal etwas zu den Investitionen sagen. Sie haben in Ihrem Vorentwurf zum Zehnpunkteprogramm der CDU darauf hingewiesen, dass Sie gerade im Kindergartenbereich sparen wollten. Das haben Sie nachher in Ihr Wahlprogramm Gott sei Dank nicht mehr hineingebracht.
Auch auf die Nachfrage Ihres Fraktionsvorsitzenden und Spitzenkandidaten, wo er denn bei konsumtiven Ausgaben sparen will, hat er gesagt, auch die Kinderbetreuung steht für ihn zur Disposition.
Dann erwecken Sie hier nicht den Eindruck, als würden wir schuld daran sein und Kürzungen auf dem Rücken der Kinder und der Eltern vornehmen.
Und zum letzten Punkt. Frau Feußner, wo ich Sie gar nicht verstehen kann: Natürlich können wir das in dieser Legislaturperiode nicht mehr bis ins Detail bereden. Aber sollen wir uns schlafend stellen, sollen wir nichts mehr machen? Wenn Dinge wichtig sind, müssen wir sie jetzt bereden. Ich denke, Sie werden doch nicht darüber orakeln, dass Sie nicht über die Fünfprozenthürde kommen. Sie können es doch im nächsten Landtag genauso aufrufen und sagen, was ist aus der Rahmenkonzeption geworden?
Aber wir können doch Dinge ansprechen. Wir können doch nicht sagen, weil eine Wahlperiode zu Ende geht, machen wir nichts mehr. Was ist denn das für eine Einstellung?
Das machen wir doch gern.
Zwei Bemerkungen, Frau Feußner.
Ich will auch bei der Ehrlichkeit bleiben. Erst einmal habe ich gesagt, Sie haben den Eindruck erweckt. Ich habe nicht gesagt, Sie haben es gesagt.
Das Zweite. An welcher Stelle haben wir das Elternrecht in unserem Antrag eingeschränkt?
Wo haben wir das eingeschränkt, wenn Sie bei der Wahrheit bleiben? Jetzt sehen Sie mich erstaunt an.
Ich rede weiter. An Ihren großen Augen habe ich gesehen, da ist nichts.
Bei unserer Diskussion zur Novellierung des Kindertagesstättengesetzes vor zwei Jahren - das wiederhole ich noch einmal; das habe ich damals in der Debatte auch gesagt - ist von Ihnen kein einziger inhaltlicher Vorschlag gekommen.
Das zum Punkt 1 ist klar. Das muss in der nächsten Wahlperiode aufgerufen werden. Die Rahmenkonzeption soll im Landtag behandelt werden. Ich gehe davon aus, dass einige von Ihnen im Landtag sein werden und Ihnen das Thema weiterhin wichtig ist. Wir wollen es hier jedenfalls benannt haben, nicht nur weil die Pisa-Studie
zu dieser Schlussfolgerung gekommen ist, sondern auch, weil bei Ländern - die Intervention wird auf meine Redezeit aber nicht angerechnet -,
die an der Spitze stehen in der Pisa-Studie, eine Vorschule zu erkennen ist. Sehen Sie sich die Finnen an. Da wundert man sich, was dort alles in der Vorschule oder im Kindergarten passiert. Da staunt man und fühlt sich in frühere Zeiten versetzt, zumindest was das Organisatorische angeht.
Zum Punkt 2 nur so viel: Bewegungsdrang der Kinder. Die AOK und die Gesundheitskassen haben deutlich gemacht, unsere Kinder sind zu dick. Sie haben zu wenig Bewegung, obwohl sie in einem Alter sind, in dem der Bewegungsdrang am größten ist. Auch deshalb wurde der Antrag eingebracht.
Es muss neben der Forderung der dritten Sportstunde, die berechtigt ist, die wir oft nicht finanzieren können, die aber richtig ist, gesagt werden, dass es auch in den Kindergarten hineingehört. Wir können sie nachher nicht abspecken, sage ich etwas salopp. Deshalb ist es gut, wenn wir im Kindergarten eine Sportbetätigung einführen, die auf den Bewegungsdrang Rücksicht nimmt und die Haltungsschäden vermeiden hilft, die in späterer Zeit kaum rückgängig gemacht werden können.
Und viele von Ihnen machen doch die Erfahrung, dass Kinder nach Hause kommen und sagen, im Kindergarten haben wir das und das gemacht, diese Bewegung, dieses Spiel. So motivieren die Kinder ihre Eltern, die sich auch zu wenig bewegen und sich falsch ernähren. Das zeigt, dass auch die Kinder ihre Eltern erziehen können.
Die Großeltern sind doch manchmal noch die Einzigen, die mit den Kindern spielen, spazieren gehen und sich noch bewegen. Manche von ihnen sitzen auf der Tribüne. Das habe ich gesehen.
Ich denke, die Kindereinrichtungen können auch eine Vorbildfunktion für das Elternhaus haben und einen positiven Einfluss ausüben, wenn die Kinder zu Hause sagen: Wir müssen uns besser ernähren; wir können nicht alles essen, was fettig ist; eine gesunde Ernährung tut uns allen gut.
Ich hatte die Lampe abgedeckt.
Frau Feußner, zwei Bemerkungen. Erstens. Erklären Sie mir, warum die Weltgesundheitsorganisation und die Krankenkassen zu dem Ergebnis kommen, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene ungesund leben, wenn das alles so perfekt läuft, wie Sie es darstellen.
Zweitens habe ich nicht die Verantwortung der Eltern gering geschätzt. Im Gegenteil, sie haben die Erstverantwortung. Aber ich meine, der Kindergarten kann eine hilfreiche Vorbildfunktion übernehmen.
Im Übrigen kann ich Sie beruhigen. Ich wohne in Magdeburg in der Helmstedter Straße 63. Ich lade Sie gern zu einer Tasse Kaffee ein. Man schaut von unserem Balkon auf einen Kindergarten der katholischen Kirche und kann beobachten, was dort den ganzen Tag über geschieht.
Sie tun sehr viel. Es ist ein vorbildlicher Kindergarten. Ich weiß auch konkret, was dort geschieht, weil ich die Erzieherinnen kenne. Ich sehe es auch. Es gibt viele gute Kindergärten. Es ist aber nicht überall gleich. Unser Antrag soll bewirken, dass man darauf ein besonderes Augenmerk hat. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 05 ist in den Debatten kaum zur Sprache gekommen. Ich schließe daraus, dass das Hohe Haus damit einverstanden ist, dass alles, was wir an Sozialpolitik in diesen Haushalt haben einfließen lassen, auf Bestätigung stößt. Zumindest gibt es diesbezüglich keine kritischen Anmerkungen. Daher möchte ich mir erlauben, noch auf zwei Dinge hinzuweisen.
Der Arbeitsmarkt spielt bei Einzelplan 05 eine nicht unwesentliche Rolle. Es gab heute morgen auch schon eine Debatte über die Arbeitslosenzahlen, und zwar zu dem Abstand dieser Arbeitslosenzahlen zu denen in Sachsen. Ich finde es gut, dass wir das Land SachsenAnhalt mit Sachsen vergleichen.
Herr Professor Dr. Böhmer hat dazu als Einwand gebracht, wir würden es nicht richtig vergleichen. Wer noch einmal genau nachliest, stellt fest, dass sich an den Kriterien der Vergleichbarkeit nichts geändert hat. Selbst wenn man die Erwerbsquote betrachtet, steht das Land Sachsen-Anhalt besser da. Ich finde es wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Abstand zu Sachsen vor Jahren 4 Prozentpunkte betrug; jetzt sind es 1,2 Prozentpunkte. Ich finde - das möchte ich ausdrücklich sagen -, dass diese Entwicklung wichtig ist, zumal drei Viertel der Mittel für den Arbeitsmarkt in den ersten Arbeitsmarkt fließen. Dabei handelt es sich um Mittel beispielsweise für Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungshilfen und Landesinitiativen, die direkt in den ersten Arbeitsmarkt fließen. Das ist auch Wirtschaftsförderung. Daher kann man diesen Bereich nicht ignorieren und sagen: Das lässt sich nicht vergleichen.
Zu der Finanzierung der Titelgruppe 73 möchte ich jetzt nichts sagen. Dazu hat der Herr Finanzminister heute morgen deutliche Worte gefunden.
Ich möchte vielmehr etwas zum Thema der Krankenhausinvestitionen sagen. Da konnten tatsächlich - das muss man ehrlich sagen - nicht alle Forderungen erfüllt werden, Herr Professor Dr. Böhmer. Wir konnten zwar das Bundesprogramm auch mit Verpflichtungsermächtigungen absichern, damit es uns nicht verloren geht, aber es ist in der pauschalen Krankenhausförderung tatsächlich problematisch. Wir hinken da hinterher und die Krankenhausträger sind gezwungen, fällige Ersatzinvestitionen insbesondere für Geräte weiter hinauszuschieben. Das ist auf Dauer keine Lösung. Deshalb müssen wir in den nächsten Jahren tatsächlich eine Mittelerhöhung vornehmen. In diesem Jahr fehlt jedoch einfach das Geld.
Insgesamt ist der Sozialhaushalt solide finanziert. Die Protestaktionen heute vor dem Landtag zielen darauf, die Qualität der Behindertenbetreuung langfristig zu sichern. Angesichts der Haushaltssituation sind natürlich auch alle aufgefordert, mit den öffentlichen Mitteln sparsam umzugehen.
Die Kinderbetreuung bleibt auf hohem Niveau, ebenso die Jugendpauschale, das Feststellenprogramm und die Investitionen in Kindertagesstätten.
Im Bereich des Sports ist ein leichter Zuwachs bei den Investitionen zu verzeichnen. Leider konnten nicht alle Forderungen des Landessportbundes erfüllt werden. Die Forderungen haben uns auch erst erreicht, als wir den Haushalt abschließend beraten hatten.
Daher wird das Thema morgen Abend auf dem Ball des Sports in Halle sicher noch einmal zur Sprache kommen. Wir sind aber auch im Bereich des Sportes auf eine gute Qualität angewiesen insbesondere auf die Übungsleiter und die Trainer. Daher sollten wir das auch in den nächsten Jahren tatsächlich im Auge behalten.
Ich wollte zum Schluss die Gelegenheit wahrnehmen ich werde das in meinen Reden bis zum Ende der Legislaturperiode jedes Mal machen -, Folgendes zu erklären: In den Haushaltsberatungen unseres Ausschusses waren die Abgeordneten der FDVP und der DVU äußerst selten anwesend. Sie haben keine Beiträge geliefert und keinerlei Vorschläge unterbreitet. Ich finde nach wie vor, dass es zu einem Parlamentarier, der aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird, gehört, auch eine entsprechende Leistung zu liefern. Ansonsten ist auch das Verschwendung von Steuermitteln.
Das Zweite: Herr Dr. Daehre, als stellvertretender Fraktionsvorsitzender weise ich es ausdrücklich zurück, dass Sie während der Rede unseres Fraktionsvorsitzenden den bekannten Satz von Mielke dazwischengerufen haben. Unseren Fraktionsvorsitzenden auf diese Stufe zu stellen oder diesbezüglich irgendeine Verbindung herzustellen, halte ich für unter aller Würde. Das zeugt von einem schlechten politischen Stil. Ich weise das zurück und würde mich freuen, wenn Sie sich entschuldigen und der Bemerkung des Landtagspräsidenten nicht noch eine Drohung hinterherschicken würden. - Danke schön.
Das war tatsächlich Thema im Stadtrat. Es ging immer um ein länderspieltaugliches Stadion. Dabei schwirrte diese Zahl 25 000 in der Gegend herum, weil das mit anderen Ländern verglichen worden ist. Eine definitive Aussage des Landes auch mir gegenüber, dass nur in dieser Größenordnung gefördert werden würde, kenne ich jedenfalls nicht. Das habe ich auch im Stadtrat zum Ausdruck gebracht.
Die Tatsache, dass Sie soeben gefragt haben, will ich zum Anlass nehmen, Folgendes zu erklären: Ich habe das hat keine andere Fraktion gemacht - im Ausschuss nachgefragt. Das hätten Sie auch tun können. Schade, jetzt verlässt Dr. Bergner den Raum. Es hätte mich gefreut, wenn er hier geblieben wäre.
Auf meine Nachfrage, wie der Stand ist, hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass das schwierig sei, dass das nur in einem Gesamtpaket gehe, weil auch Halle und die Olympiabewerbung Leipzigs mit gesehen werden müssten.
In dieser Beratung hat Dr. Eckert für die PDS deutlich gesagt, für ihn stünde dieses Stadion in Magdeburg überhaupt nicht zur Diskussion. Daraufhin hat Herr Dr. Bergner ziemlich wörtlich gesagt, er schließe sich der Meinung von Herrn Dr. Eckert an. Für ihn wäre das Stadion in Magdeburg überhaupt kein Thema, das käme für ihn überhaupt nicht infrage. - Daraus schließe ich, dass die CDU-Fraktion dieses Stadion in Magdeburg, egal in welcher Art, auf keinen Fall unterstützt hätte. Er hat jedenfalls vehement gesagt, seine Fraktion werde dies nicht unterstützen.
Herr Scharf, jetzt zu den Tatsachen: Die Landesregierung hat auf meine Nachfrage hin geantwortet, wie sie das Problem bewältigt. Dabei hat sie Halle in das Gesamtpaket einbezogen. Es ist richtig, dass wir als Magdeburger in diesem Bereich kämpfen, aber das Land muss sich positionieren. Das hat die Ministerin deutlich gesagt. Aber es hätte Ihnen oder anderen Fraktionen des Landtages durchaus freigestanden, Forderungen zur Einstellung von Mitteln zu erheben. Das hat es nicht gegeben, auch von uns nicht.
- Das habe ich doch gesagt. Es ist ja auch kein entsprechender Antrag gekommen.
Damit hat er wiederholt, was Dr. Bergner im Ausschuss gesagt hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist dem Anliegen angemessen, dass wir diese Debatte sehr ernsthaft führen. Es ist tatsächlich so: Wenn wir über den Tod reden, der jeden von uns trifft, dann reden wir auch über das Leben. Wenn wir über die Würde reden, die wir dem Tod und dem Verstorbenen beimessen, dann reden wir auch über die Würde des Lebens und über uns. Die Art und Weise, wie wir über den Tod und das Sterben reden, lässt Rückschlüsse darauf zu, wie wir mit der Würde des Lebens umgehen.
Herr Dr. Bergner, ich halte das, was Sie gesagt haben, für richtig: Natürlich ist es Ausdruck unserer Kultur und unserer Religionsgeschichte, dass wir Werte schützen, indem wir zum Beispiel Regelungen dazu treffen, wie Friedhöfe gestaltet werden, wie die Friedhofsruhe einzuhalten ist. Auch dass wir uns bei der Urnenbestattung darauf geeinigt haben, diese nicht zu liberalisieren und
in die Willkür Einzelner zu geben, halte ich für wichtig und richtig. Daher ist es in diesem Zusammenhang gut, sich zu vergewissern, auf welchem Boden wir stehen.
Ich will, weil das schon von allen gesagt worden ist, jetzt nicht auf die einzelnen Regelungen eingehen. Ich will an Sie appellieren. Wir haben bei diesem Gesetz gemerkt, wie wichtig es ist, dass man zu Lebzeiten schriftlich etwas festlegt, was nach dem Tod des Einzelnen nicht mehr zu regeln ist. Man legt es sonst in die Hände anderer. Wir wissen, wie schwer es Verwandten oder Ärzten oft fällt, mit der Entscheidung umzugehen. Es reicht bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn es um die Unantastbarkeit der Würde des Lebens auch nach dem Tod geht.
Es wäre schön, wenn wir Politiker und Politikerinnen, die wir auch eine Vorbildfunktion haben, bei diesen Dingen selbst etwas regeln und etwas hinterlassen, um nicht von anderen etwas zu verlangen, was sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. Ich will Sie in diesem Zusammenhang um eines bitten; ich lege das in den nächsten Tagen in Ihre Fächer. Diese Thematik steht in enger Beziehung zum Organtransplantationsgesetz. Ich glaube, für viele ist es der letzte Liebesdienst, wenn sie schriftlich festlegen, dass nach ihrem Tod Organe an diejenigen weitergegeben werden können, die noch eine letzte Hoffnung auf Leben haben.
Eigentlich sollte jeder von uns einen solchen Ausweis in der Tasche haben. Ich habe ihn immer bei mir, manch anderer auch. Vielleicht kann sich der eine oder andere von Ihnen dazu durchringen, dabei mitzumachen und dies zu Lebzeiten schriftlich festzulegen, damit andere, die noch eine Lebenschance haben, etwas davon haben. Das könnte ein gutes Zeichen sein.
Ich würde mir wünschen, dass dieses Gesetz, das ethische und moralische Vorstellungen weitergibt, sie gesetzlich regelt, Einstimmigkeit erfährt. Ich wünsche Ihnen, dass Sie einmal in dieses Gesetz hineinsehen; denn darin sind viele Dinge geregelt, die jeden von uns persönlich angehen. Manchmal gehen einem erst die Augen auf, wenn man sich genauer damit beschäftigt hat. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Behinderten im Land Sachsen-Anhalt ist heute ein wichtiger Tag, weil ein wichtiger Schritt für eine bessere Gleichstellung getan wird. Es ist deshalb auch ein fröhlicher Tag, und ich freue mich darauf, dass unsere Fraktion heute diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Es wurde auch höchste Zeit.
Nach zwei Jahren intensivster Diskussion mit mehreren Anhörungen ist ein wichtiges Ziel erreicht. Darüber sollten alle hier im Haus froh sein und dem Gesetzentwurf zustimmen. Denn Menschen mit Behinderungen haben es sowieso schwer genug. Ihnen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen ist längst überfällig.
Dass behinderte Menschen wirklich gleichberechtigt mit uns und unter uns leben können, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Natürlich ist jeder gefordert, sich konkret dafür einzusetzen. Aber auch die Forderung - das ist tatsächlich der Paradigmenwechsel - an öffentliche Stellen, Benachteiligungen von behinderten Menschen abzubauen, ist wichtig. Denn für Behinderte ist es oft die größere Verletzung, wenn jemand, der schon aufgrund der persönlichen Handicaps seiner Behinderung benachteiligt ist, dann durch öffentliche Stellen noch einmal eine Benachteiligung erfährt. Diese Verletzung ist zu groß. Das ist auch die zentrale Grundoption dieses Gesetzentwurfs.
Die weiteren Dinge wurden genannt: Das Verbandsklagerecht, ganz wichtig; die Beweislastumkehr, dass der oder die Behinderte nicht in der Lage sein muss, den Beweis für die Benachteiligung zu führen; die Stärkung der Stellung des Behindertenbeauftragten - an dieser Stelle begrüße ich besonders Herrn Witt als den Landesbehindertenbeauftragten, der an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet und uns Anregungen gegeben hat -; die Verankerung der Gebärdensprache - man sieht es deutlich, und ich empfinde es als eine schöne Geste, dass dies heute und hoffentlich noch viel öfter im Landtag passiert -; eine bessere Integration behinderter Kinder in den Schulen und vieles mehr sind wichtige Meilensteine für eine Gleichstellung.
Sicher, wir können die persönliche Behinderung nicht beseitigen. Dies ist das schwere Los, das behinderte Menschen tragen müssen. Meist tragen auch die Angehörigen dieses Los mit und sind oft bis an den Rand der Erschöpfung für die Behinderten fürsorgend und begleitend tätig. All denen, die sich täglich mühen, behinderten Menschen das Leben zu erleichtern - ob Familienangehörige, Verwandte oder professionelle Helferinnen und Helfer wie die Pflegedienste -, sollten wir aus diesem Hohen Haus unseren ausdrücklichen Dank sagen.
Unsere Gesellschaft ist auf diese selbstverständliche Hilfeleistung angewiesen. Ich denke aber auch an die vielen ehrenamtlichen Helfer in den Verbänden und Selbsthilfegruppen. Wir wären viel ärmer, wenn wir diese Menschen nicht unter uns hätten.
Alle Wünsche konnten wir nicht erfüllen. Frau Liebrecht, das war gerade der Kompromiss. Wenn ich manchmal von „weicher Formulierung“ gesprochen habe: Ich hätte mir härtere Formulierungen vorstellen können, aber wir hätten sie nicht finanzieren können. Das ist tatsächlich
der Einstieg. Wir konnten sie nicht erfüllen, vielleicht besser gesagt: noch nicht erfüllen.
Das gilt auch für die Frage der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, auf Straßen und Wegen, im Bereich des Tourismus und erst recht im privaten Bereich. Da können wir das Problem nicht lösen, weil wir keine Zuständigkeit haben. Aber es bedarf der Anstrengungen aller, in Zukunft auch die Dinge noch zu lösen, die einer wirklichen Gleichberechtigung und Gleichstellung im Wege stehen.
Es wird auch immer deutlicher, dass Behinderte insbesondere für die Tourismusbranche ein Wirtschaftsfaktor sind. Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung erhält die Frage nach der Barrierefreiheit und nach dem ungehinderten Zugang zu touristischen Sehenswürdigkeiten, zu Hotels und Gaststätten, Kinos und Theatern eine völlig neue Dimension. Wenn die private Wirtschaft das nicht erkennt, wird ihr ein Großteil ihrer Kunden verloren gehen.
Das würde ich gern am Ende. - Das können wir tatsächlich auch von Amerika lernen, obwohl Amerika nicht gerade dafür steht, soziale Standards hoch zu halten. Aber dort bekommt eben kein Privater, weder ein Kino- noch ein Gaststättenbesitzer, irgendwo eine Genehmigung, diese Einrichtungen zu betreiben, wenn er sie nicht tatsächlich barrierefrei gestaltet.
Es bleibt also noch einiges für die Zukunft zu tun. Dabei sind wir auch gespannt, wie sich die Diskussion um den Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz der Bundesregierung gestalten wird. Wir sind mit den Änderungen am SGB IX auch einen großen Schritt nach vorn gekommen.
Unverständlich ist mir die Haltung der CDU-Fraktion trotzdem, und ich bitte Sie, noch einmal zu überlegen, ob Sie bei Ihrem Vorhaben bleiben, sich der Stimme zu enthalten. Denn die wesentlichen Formulierungen des Berliner Gesetzes, der großen Koalition, sind in den Gesetzentwurf eingegangen. Sie waren bisher auch unstrittig.
Sie haben bei bestimmten Punkten gesagt, sie seien verfassungsrechtlich nicht geklärt. Darauf komme ich gleich noch einmal.
Mit Ihrem Ansinnen, die Verabschiedung des Gesetzes zu verschieben und das Gesetzesvorhaben des Bundes abzuwarten, hätten Sie in Kauf genommen, dass das Behindertengleichstellungsgesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet worden wäre. Nach jetzt fast zweijähriger Diskussion wäre eine weitere zeitliche Verzögerung - sie ist schon einmal eingetreten, weil wir das SGB IX abgewartet haben - für die Betroffenen nicht zu vertreten gewesen. Niemand hindert uns daran, Frau Liebrecht, das Gesetz in ein paar Jahren wieder aufzurufen, wenn es tatsächlich Änderungsbedarf gibt. Das machen wir des Öfteren.
Das gilt ebenso für die rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Beweislastumkehr. Das war ja Ihr wesentlicher Grund. Ich frage Sie: Was macht denn ein Abgeordneter, was machen Sie, wenn Sie von Juristen unterschied
liche Auffassungen hören, zum Beispiel zu einem Paragrafen, und trotzdem entscheiden müssen? Was machen Sie dann? - Gar nichts tun und abwarten kann nicht die Lösung sein. Das wäre Stillstand. Dann muss eben erst einmal der gesunde Menschenverstand her. Wir werden dann sehen, was gerichtliche Auseinandersetzungen, wenn sie wirklich kommen sollten, tatsächlich ergeben. Vielleicht sind wir dann alle schlauer, Juristen wie Abgeordnete.
Die CDU in Berlin hatte den Mut, eine solche Regelung in der großen Koalition zu beschließen. Deshalb sollten Sie hier nicht den Verhinderer spielen, sondern im Interesse der Betroffenen zustimmen.
Jetzt noch einmal etwas zu den Rechtsaußenfraktionen: Während der gesamten Beratung war von Ihnen nichts zu hören und am Ende auch nichts zu sehen. Wahrscheinlich waren Sie unterwegs, um Ihre Infoblättchen zu verteilen, in denen Sie mitteilen, was Sie im Landtag für gute Dinge tun.
Abgesehen davon, dass vieles, eigentlich alles purer Populismus ist, was Sie versprechen: Faulheit wird nirgends belohnt. Wer fröhlich Diäten einsteckt, der sollte wenigstens etwas tun oder zumindest anwesend sein.
Falls Sie es noch nicht wissen, Frau Brandt - sie ist gar nicht mehr da, daran merkt man erst recht, wie groß das Interesse ist; das sollten auch die Anwesenden auf den Besucherrängen wissen -: Die fachliche Arbeit des Landtages wird in den Ausschüssen gemacht. Wenn Sie dort gar nicht mitarbeiten, keinen Antrag einbringen, keine Diskussion führen und nicht einmal anwesend sind, dann merkt man, wie weit es mit Ihnen her ist.
Kleine Anfragen zu stellen, die man aus Zeitungsnotizen zusammenstellt, ist keine ernst zu nehmende parlamentarische Arbeit. Damit wird höchstens kostbare Zeit gebunden, die wir für die Menschen im Land dringender brauchen. Ihre Schaufensterreden im Plenum - mögen Sie, Frau Wiechman, noch so laut sein und noch so schreien -
täuschen nicht darüber hinweg, dass von beiden Fraktionen aber auch gar nichts an sachlicher und fachlicher Arbeit geleistet wird. Deshalb sparen Sie sich Ihre Betroffenheitsreden. Damit beleidigen Sie die behinderten Menschen.
Im Grunde sollten Sie Ihre Diäten an das Wahlvolk vollständig zurückgeben wegen Arbeitsausfalls.
Wir Sozialdemokraten freuen uns jedenfalls sehr über dieses Gesetz und wünschen allen, die jetzt mit der Umsetzung betraut sind, dass sie dies mit Herz und Verstand tun mögen. Allen, die uns Abgeordneten mit Rat und Tat zur Seite standen, sei zum Schluss gedankt, und zwar Vertretern der Verbände, der entsprechenden Ministerien und der Landtagsverwaltung sowie auch den Fraktionsmitarbeitern. - Ich danke Ihnen.
Ja.
Herr Becker, ich danke Ihnen für die Nachfrage, weil ich eigentlich in meiner Rede zu den Anträgen noch Stellung hätte nehmen müssen.
Zu dieser Regelung: Sie wissen, dass der PDS-Entwurf weiter ging. Dieser sah ab 20 000 Einwohnern hauptamtliche Behindertenbeauftragte vor. Die jetzige Regelung sieht aber 150 000 Einwohner vor. Ich finde, dass das ein guter Kompromiss ist. Bei 150 000 Einwohnern - die zukünftigen Landkreise sollen ungefähr diese Größe haben - glauben wir, dass ein hauptamtlicher Behindertenbeauftragter im Hinblick auf den erforderlichen Zeitaufwand richtig ist und dann muss er auch vom Land bezahlt werden. Deshalb gilt diese Regelung nach der Kreisgebietsreform. Jetzt, vor der Kreisgebietsreform, können wir das nicht machen. Wir können keine 24 hauptamtlichen Behindertenbeauftragten finanzieren.
Ich bin sehr froh darüber, dass die kreisfreien Städte es jetzt schon machen - zumindest Halle und Magdeburg - und wüsste nicht, warum sie das morgen abschaffen sollten; denn die machen das tatsächlich im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Das ist sehr gut und mehr als lobenswert. Ich hoffe, sie fangen nicht morgen an, das abzubauen, weil wir sagen, unsere Regelung kommt erst im Jahr 2004. Auch die kreisfreien Städte werden unter Umständen nach der Kreisgebietsreform anders aussehen, vielleicht größer, vielleicht aufgrund von Stadt-Umland-Verträgen, vielleicht aufgrund von Eingemeindungen.
Von daher ist es richtig zu sagen, diese Kostenregelung, die sowieso insgesamt erfolgt - auch mit der Übergabe anderer Dinge, die der kommunalen Ebene übertragen werden sollen -, kann im Gesamtpaket mit berücksichtigt werden. Es ist logisch und gut, es damit zu verbinden. Das wollten wir in diesem Gesetz festschreiben. Ich finde, das Land hat sich nicht aus der Verantwortung gestohlen, sondern einen Kompromiss gefunden, den man sachlich gut begründen kann.
Ich wollte noch etwas sagen - jetzt habe ich ja noch ein bisschen Redezeit bekommen - zu dem Antrag zur integrativen Beschulung, damit das Optimum für die Kinder herausgeholt werden kann. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass Ihr Antrag gut gemeint ist. Das haben wir schon im Ausschuss gesagt: Für die Kinder das Beste, gerade für benachteiligte Kinder. Aber wenn ich Ihren Antrag lese, soll der Förderbedarf von Fachleuten per Gutachten
festgestellt werden. - Dazu frage ich: Wie soll ein Gutachter festlegen, was vorher gut und nachher noch besser ist? Er wird feststellen, dass es einen Bedarf gibt.
Hinzu kommt noch ein weiteres Kriterium, die Eltern. Die Eltern sollen die Wahlfreiheit zwischen der Sonderschule und der integrativen Schule haben. Wie sollen die Eltern aufgrund eines Gutachtens entscheiden, was besser ist und was weniger gut ist? - Im Grunde genommen läuft man mit dem gut Gemeinten Gefahr, dass es am Ende bleibt, wie es ist, zum Beispiel wenn Eltern die integrative Beschulung verlangen. Wir haben aber einen Nachholebedarf, das weiß jeder. Wir sind weiß Gott nicht an der Spitze der Länder, was die integrative Beschulung angeht. Wir haben viel zu viele Sonderschulen.
- Das wissen wir. Sie kennen sich in anderen Ländern wie Sachsen, Thüringen und Brandenburg gut aus.
Wir müssen dazu kommen, dass die Möglichkeit besteht - wenn der Förderbedarf festgestellt wird -, in integrativen Einrichtungen beschult zu werden. Deshalb ist Ihr Antrag eher eine Verhinderung, als dass er etwas besser macht. So sehen wir das jedenfalls und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Zum zweiten Antrag - -
Das verstehe ich sehr gut. - Wir lehnen den anderen Änderungsantrag auch ab, aber ich kann es leider nicht mehr begründen.
Herr Professor Böhmer, ich war auch draußen auf dem Domplatz. Ich fand es gut, wie Sie gesprochen haben, und zwar für die Fraktionen, die draußen vertreten waren. Ich frage einfach: Wäre es dann nicht gut gewesen, wäre es nicht auch in dem Sinne, wie Sie es jetzt sagen,
fair gewesen, dass wir darüber im Ausschuss beraten hätten? Dann wäre es vielleicht ein Antrag derer geworden, die draußen gestanden haben, nämlich ein Antrag mehrerer Abgeordneter. Dann wären wir uns von vornherein einig gewesen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche jetzt nicht für Frau Leppinger; denn Sie könnte für sich selbst sprechen. Vielleicht ist es am Ende doch gleich. Ich wollte das nicht so stehen lassen.
Frau Wiechmann, aus Ihrem Mund ehrliches Mitleid gegenüber den wirklichen Opfern zu hören, ist pure Heuchelei.
Sie schildern heute das Schicksal von DDR-Bürgern, die tatsächlich Opfer des DDR-Regimes geworden sind. Ich frage Sie: Wo war Ihr Protest damals? Wo haben Sie gelebt? Was haben Sie wirklich gemacht? Wo haben Sie sich befunden?
Wenn Sie heute dieser Opfer gedenken wollen, empfinde ich das so, als würden Sie diese Opfer nachträglich verleumden und abwerten. Diese Art von Betroffenheit verurteile ich als besonders verwerflich.
- Ich schäme mich überhaupt nicht. Wenn Sie meinen Werdegang kennen, dann wissen Sie, dass ich mich nicht zu schämen brauche.
- Sie verdrehen die Geschichte, weil Sie die wirklichen Opfer für Ihre politischen Ziele missbrauchen; denn wer ständig nationalistisches Denken und Fremdenfeindlichkeit in seinen Reden vor sich herträgt, der schafft die Voraussetzung dafür, dass Diktaturen und Unrecht entstehen können;
deshalb haben Sie überhaupt kein Recht zu reden.
- Ich rede für unsere Fraktion.
Der Innenminister dieses Landes, Peter Oleikiewitz, Annette Leppinger und viele andere, auch ich, haben das Bürgerkomitee von Anfang an begleitet.
Wir kennen alle Ausstellungen. Wir haben alle Ausstellungen dort besucht.
Wir haben uns dafür eingesetzt. Es haben auch schon mehrere Ausstellungen im Landtag mit dem Bürgerkomitee stattgefunden. Vielleicht haben Sie sie nicht besucht. Deshalb unterstützen wir den Landtagspräsidenten weiterhin darin, dass er für alle in diesem Landtag vertretenen Fraktionen diese Ausstellungen vorstellt. Ich habe gehört, im nächsten Jahr seien wieder drei Ausstellungen geplant. Ich bedanke mich bei den Leuten aus unserer Fraktion, die regelmäßig dabei sind, die die Opferverbände unterstützen, die vor Ort sind.
Sie brauchen die Landesregierung in Ihrem Antrag überhaupt nicht zu bitten. Wenn Sie im Haushalt nachgesehen hätten, wüssten Sie, dass das Projekt Umfassungsstraße, sowohl die Ausstellung als auch die Opferverbände dort, tatkräftig und finanziell unterstützt werden. Dazu brauchen Sie uns nicht erst aufzufordern.
Wir brauchen die Ausstellung in Ihrer Fraktion nicht zu besuchen, wir haben sie vor Ort besucht.
Dafür machen wir auch weiterhin Werbung.
Eigentlich fehlen mir etwas die Worte dafür, dass Sie hier so freimütig und, wie ich finde, fast frech darüber reden. Dass Sie das für sich in Anspruch nehmen, ist Ihr gutes Recht. Dass ich aus dem Bürgerkomitee ausgetreten bin, ist vielleicht mein gutes Recht, darauf zu reagieren.
- Nein, wie Sie mit der Geschichte umgehen, das verurteile ich. Im Grunde genommen sind Sie nicht nur in meiner Achtung gesunken, sondern - - Ich kann das nicht mehr in Worte fassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man es seriös betrachtet, Herr Schulze, ist der Antrag in Ordnung. Aber wie Sie ihn vorgetragen haben, da hätte ich mir schon gewünscht, dass es ein bisschen seriöser gewesen wäre.
Wir werden im Ausschuss darüber reden, uns auch die Machbarkeitsstudie genauer ansehen. Es ist auf alle Fälle unterstützenswert - auch für unsere Kommunen -,
dass wir, wenn die Olympiade stattfindet, an ihr partizipieren. Sie haben auch erwähnt, wo die Synergieeffekte liegen und wer daran einen Anteil hat.
Dass Sie die Landesregierung dann doch kritisieren obwohl ich denke, dass wir uns im Sport wirklich sehen lassen können; auch was Olympiaden angeht, was Sachsen-Anhalt in diesem Bereich tut -, habe ich nicht verstanden. Es sei denn, Sie lieben unsere Landesregierung so sehr; denn der Prinz küsste die Prinzessin im Dornröschenschlaf wach und vielleicht wollten Sie gern die Landesregierung wach küssen, und zwar vertreten durch Frau Ministerin Kuppe.
Dann, dachte ich, gibt es für Sie vielleicht noch einen anderen Titel, gibt es neben dem Abgeordneten, dem Landrat, dem Feuerwehrmann und dem Sportsfreund vielleicht noch - ähnlich dem König Kurt in Sachsen den Prinzen Schulze in Bitterfeld. Das wäre ja nicht schlecht.
Das wäre ja dann die richtige Achse. Von daher, denke ich, hätten wir dann auch noch etwas in unserer Region. Wir können im Ausschuss darüber beraten. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Geschäftsordnungsdebatte interessiert mich nicht. Wenn es um dieses Thema geht, kann Herr Scharf nachher etwas dazu sagen.
Ich hätte eigentlich erwartet, wenn Sie das Thema schon zum zweiten Mal aufrufen, dass Sie wenigstens berücksichtigt hätten, was wir das letzte Mal gesagt haben. Wir haben eindeutig klargemacht, wo die SPD steht. Wir haben auch deutlich gemacht, dass Ihr Antrag die Droge Nr. 1 - die legale Droge Nr. 1 - überhaupt nicht berücksichtigt.
Sie haben auch nicht erwähnt, wie viele Tote es jedes Jahr gibt, nur weil der Alkokohlmissbrauch in unserem Land - die Droge Nr. 1 - zugenommen hat.
Sie haben auch nicht mit einem Wort unsere Gesundheitsziele erwähnt, die Sie mit beschlossen haben, als wir sie vorgestellt haben, bei denen die Bekämpfung des Missbrauchs von Alkokohl an erster Stelle steht. Nein, Sie sagen, die Pest wäre der Alkokohl und die Cholera wäre Cannabis,
und den Alkokohl lassen wir und das andere wollen wir nicht. - Das, denke ich, wollen wir nicht zulassen, weil das eine Verschiebung eines Problems ist, das Sie nicht wahrhaben wollen und das viel schädlichere Auswirkungen hat, - das weiß auch jeder - als es bei der illegalen Droge Cannabis der Fall ist. Dazu gibt es noch eine offene Diskussion.
Ich habe gesagt, wir sehen zurzeit keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Deshalb brauchen wir weder die Bundesregierung noch jemanden anders aufzufordern; denn niemand beabsichtigt, etwas zu ändern. Wenn das der Fall wäre, müssten wir tatsächlich etwas tun.
Das würde ich gern tun. - Aber ich empfinde es als scheinheilig und - dies sage ich zur CDU-Fraktion - auch pharisäerhaft, das Problem nur auf diese Schiene zu schieben.
Jetzt will ich Sie etwas fragen, Herr Schulze. Ich war nicht dabei. Aber ich habe das gehört. Wenn es nicht stimmen sollte, muss ich bereits jetzt um Entschuldigung bitten. Ich habe gehört - und ich finde, das ist eine bodenlose Frechheit -, dass Sie in Ihrem Landratswahlkampf Kümmerling in kleinen Flaschen an Ihre zukünftigen Wähler verteilt haben.
Wenn das der Wahrheit entspricht, dann finde ich es bodenlos, dass Sie diesen Antrag hier einbringen; denn damit wird der Droge Nr. 1 Vorschub geleistet,
und diese hat im Wahlkampf nichts zu suchen. Anhand Ihrer Reaktion sehe ich, dass Sie es gemacht haben. Als den eigentlichen Skandal empfinde ich, dass Sie den Antrag so einbringen. Ich finde, das ist pharisäerhaft und scheinheilig.
Ich bitte darum, unserem Antrag zuzustimmen.
Ich finde es unmöglich, dass Sie hier vorn stehen und das so einbringen.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, weil eine langfristig angelegte Prävention in Bezug auf die Suchtgefahren tatsächlich der richtige Weg ist. Wir sehen keinerlei Änderungsbedarf bezüglich der gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene. Es soll dabei bleiben.
Ich habe schon einmal gesagt, wenn die Jusos bei uns etwas anderes fordern, ist es ein gutes Recht der jungen Leute, in die offene Diskussion einzusteigen. Dann ist es eine offene Diskussion, auch im Hinblick auf das, was wissenschaftlich belegbar ist oder größere Schäden verursacht.
Wir fordern die Landesregierung auf, weiterhin aufzuklären; denn nur mithilfe einer guten Aufklärung und einer Prävention, die dazu führt, dass die Kinder und Jugendlichen über die Folgen Bescheid wissen, verhindert man, dass der Missbrauch legaler und illegaler Drogen weiter voranschreitet. - Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Schulze, es hat mich tatsächlich erregt. Ich hatte es gehört und habe versucht, es vorher zu recherchieren, damit ich nicht in diese Falle laufe und Ihnen etwas unterstelle, was Sie nicht gemacht haben. Wenn Sie es nicht gemacht haben, dann bitte ich Sie in aller Form um Entschuldigung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Drogen und Suchtverhalten wurde im Landtag und auch in den Ausschüssen schon oft thematisiert. Ausgangspunkt des CDU-Antrags war die Aktion der PDS in Hessen, von deren Überzeichnung - das muss man fairerweise auch sagen - und öffentlicher Debatte sich die PDS hierzulande in einigen Dingen distanziert hat.
Aber die Forderung nach Legalisierung oder nach Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz ist aus unterschiedlichen Gründen falsch.
Auch wenn wir die Forderung nach Entkriminalisierung teilen und das Absehen von Strafverfolgung bei geringfügigen Mengen bei den Konsumenten von Cannabis bzw. weichen Drogen befürworten - der Schritt zur Legalisierung ist uns zu weit.
Erstens. Solange nicht durchgängig die Kenntnis über Art, Wirkung und Folgen des Konsums weicher Drogen in allen gesellschaftlichen Schichten vor allem bei jungen Leuten vorhanden ist, darf eine Freigabe unseres Erachtens nicht erfolgen.
Zweitens. Auch wenn anerkannt ist, dass die Wirkung und Abhängigkeit von legalen Drogen, zum Beispiel Alkokohl, mit ihren verheerenden Folgen für die Gesundheit und für die Volkswirtschaft das Problem Nummer 1 in Sachsen-Anhalt und in Deutschland ist, wohingegen Cannabis weit abfällt und völlig im Hintergrund steht, weil es viel weniger gesundheitsschädlich ist und nicht organisch abhängig macht, darf trotzdem nicht gefolgert werden, dass das Übel Alkokohl dafür herhalten
kann, ein zugegeben kleineres Übel ohne umfassende Aufklärung zuzulassen.
Drittens. Wir wissen, dass die Jugendorganisationen der Parteien - auch der SPD - dieses Problem anders sehen. Es ist das Vorrecht junger Leute, die Zwänge infrage zu stellen und einen verantwortlichen Umgang für sich selbst einzuklagen.
Viertens. Ich stelle fest, dass auch Cannabis eine Einstiegsdroge sein kann.
Wir wissen von denen, die harte Drogen nehmen, dass sie meist über diesen Weg zu harten Drogen gekommen sind,
dass auch Cannabis - das ist wissenschaftlich nicht geklärt
psychisch abhängig machen kann, dass wir noch bessere und mehr Aufklärung über die Wirkung brauchen und dass Cannabis keine Ersatzdroge ist, sondern meistens zusätzlich oder gleichzeitig mit Alkohol genommen wird.
Zu dem Antrag der CDU:
Erstens. Das Betäubungsmittelgesetz gilt. Frau Ministerin sagte, es gibt keine Absicht, daran etwas zu ändern. Deshalb brauchen wir auch keine Abstimmung. Das hieße ja, wir würden irgendetwas infrage stellen. Deshalb sind die Punkte 2 und 3 Ihres Antrages für uns überflüssig.
Zweitens. Es ist scheinheilig, wenn Sie zumindest in Ihrem Antrag nur die illegalen Rauschmittel angreifen, aber die Hauptdroge Alkohol überhaupt nicht erwähnen.
Das ist die eigentliche Herausforderung, weil sie Tausende von Toten, gesundheitliche Schäden und Milliardenverluste für die Sozialkassen zur Folge hat.
Herr Schulze, Sie hätten es eben richtig zitieren müssen, weil Sie immer darstellen - dies passt in das Gesamtbild der CDU -, dass alles in Sachsen-Anhalt schlecht ist. Jeder Tote ist zu viel. Richtig! Aber Sachsen-Anhalt war im Jahr 1999 mit drei Drogentoten an allerletzter Stelle.
An zweiter Stelle in Deutschland stehen bei Drogentoten Bayern und Hessen. Weit vor Sachsen-Anhalt waren im Jahr 1999 Thüringen und Sachsen. In diesem Jahr haben wir zugegeben sechs Drogentote.
Ich habe die Erhebung vom 28. Februar 2001 aus dem Bundesministerium. In Mecklenburg-Vorpommern gab es zum Beispiel keinen Drogentoten.
Man kann also nicht sagen, überall wo SPD oder SPD und PDS regieren, ist alles schlecht und dort, wo die CDU regiert, alles gut, sondern die Zahlen sprechen hier tatsächlich eine absolut andere Sprache. Das sollten Sie zumindest auch erwähnen.
Auch die Forderung, Herr Schulze, nach Suchtlehrern, wie ich in der Zeitung immer lese, ist längst vom Tisch.
Selbst Ihre eigenen Kolleginnen im Bildungsausschuss haben den ganzheitlichen Ansatz gesucht und haben gesagt, eine Fokussierung auf nur einen Lehrer, der dann noch das Vertrauen aller haben soll, ist nicht der richtige Weg, eigentlich müssen das alle Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen leisten.