Eduard Jantos
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer gestern Abend ferngesehen hat, der hat mitbekommen: Herr Pleitgen weiß über das Mansfelder Land Bescheid. Das war eigentlich eine Werbung, die ich mit meinen Worten gar nicht übertreffen kann.
Wir stehen heute vor einer Entscheidung, die die Entwicklung einer ganzen Region im nächsten Jahrzehnt bestimmen wird. Aus diesem Grunde sehen wir uns veranlasst, mit unserem Änderungsantrag noch einmal auf die Realität in dem neuen Landkreis Mansfeld-Südharz hinzuweisen. Die einzelnen Fakten können Sie unserem ausführlichen Änderungsantrag entnehmen.
Ich möchte noch einmal auf ein paar geschichtliche Punkte eingehen. Die Lutherstadt Eisleben war bereits über 1 000 Jahre lang ein politischer und wirtschaftlicher Mittelpunkt im Reich. Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts ist Eisleben das geistige und kulturelle Zentrum der Grafschaft Mansfeld. Der Stadtsitz der Grafen war immer Verwaltungszentrum und Hauptstadt der freien Reichsgrafen von Mansfeld. Große Teile des jetzigen Landkreises Sangerhausen gehörten über die Jahrhunderte hinweg zur Grafschaft Mansfeld.
Einer der größten Söhne Deutschlands, Martin Luther, wurde in Eisleben geboren und ist dort gestorben. Er ist der Schöpfer der einheitlichen deutschen Sprache. Sein Leben lang hat er sich als Mansfelder bezeichnet. Die Weltkulturerbestätten dokumentieren heute noch die in
ternationale Bedeutung der Lutherstadt Eisleben. Sie ist nach wie vor ein wichtiger und beliebter Anlaufpunkt für ca. 70 Millionen Lutheraner und 480 Millionen Protestanten.
Mit der Revitalisierung des Klosters Helfta nach der Wende wurde die Lutherstadt Eisleben auch zum internationalen Wallfahrtsort der Katholischen Kirche. Mit Mechthild von Magdeburg, Mechthild von Hackeborn und Gertrud von Helfta hatte die katholische Mystik und die Herz-Jesu-Verehrung im Mittelalter ihren Ursprung in diesem Kloster.
Zu unserem Antrag: Bei den von der Landesregierung vorgegebenen Kriterien für die Kreissitze bestand zum Stichtag zwischen der Lutherstadt Eisleben und Sangerhausen bis auf einen kleinen Unterschied Gleichheit: Sangerhausen hatte an diesem Tag 301 Einwohner mehr. Uns sind die Bemühungen Sangerhausens, mit Eingemeindungen die Einwohnerzahl zu steigern, durchaus bekannt. Dies halten wir aber nicht für zielführend.
Das ist richtig. - Dadurch wird kein homogener Ort entstehen.
Mittlerweile wohnt fast die Hälfte der Einwohner des Landkreises Sangerhausen in der Kreisstadt. Eine Gebietsreform sollte neben ökonomischen Vorteilen keine Verschlechterung für die Mehrzahl der Bürger des neuen Landkreises mit sich bringen. Es ist für die Zukunft einer Region nicht förderlich, wenn die neue Kreisstadt 20 km vom natürlich gewachsenen Zentrum des neuen Landkreises entfernt liegt.
Nicht berücksichtigt wurde bei der Entscheidung für Sangerhausen die Gesamtsituation der Menschen im neuen Landkreis Mansfeld-Südharz und die zentralörtliche Bedeutung. So wohnen zwei Drittel aller Einwohner des neuen Landkreises in dem Dreieck Hettstedt, Gerbstedt und Wansleben am See, in dessen Mitte nun einmal die Lutherstadt Eisleben liegt.
Wollen Sie, dass das Mansfelder Land sein natürlich gewachsenes Zentrum als Kreisstadt behält? Wollen Sie, dass der neue Landkreis eine weltbekannte Kreisstadt bekommt? Wollen Sie, dass im Mansfelder Land das Kultur- und Verwaltungszentrum Eisleben seine Funktion behält? Wollen Sie nach wie vor eine hohe Akzeptanz der Bevölkerung für den neuen Kreissitz? - Wenn Sie das wollen, dann stimmen Sie für unseren Änderungsantrag.
Die Mansfelder waren nicht untätig. Sie haben bereits am 21. Juni 2005 durch eine Interessengemeinschaft 18 000 Unterschriften für die Kreisstadt Lutherstadt Eisleben beim Ministerpräsidenten abgegeben. Darüber hinaus hat eine Volksinitiative pro Eisleben 32 000 Unterschriften gesammelt. Das sind insgesamt 50 000 Unterschriften für die Lutherstadt Eisleben.
Wenn Sie im Vergleich zu der Zahl der Unterschriften sehen, dass der gesamte Landkreis Sangerhausen zur
Bundestagswahl nur 54 375 wahlberechtigte Bürger hatte, so muss auch dem Letzten klar werden, dass bei einer Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung der hohe Identifikationsgrad der Mannsfelder mit ihrer Kreisstadt Lutherstadt Eisleben keine Beachtung gefunden hat.
Probleme und ökonomischen Verwerfungen sind in einer erheblichen Größenordnung vorprogrammiert. Im Falle eines Verlustes des Kreissitzes verliert Eisleben mehr als Sangerhausen. Die Wirtschaftsmetropole Sangerhausen bleibt bestehen. Das Kultur- und Verwaltungszentrum Eisleben verliert.
Der größte Sohn der Lutherstadt Eisleben, Martin Luther, hat heute seinen 522. Geburtstag. Machen Sie ihm und den Mansfeldern am heutigen Tag ein Geschenk: Stimmen Sie für den Kreissitz Lutherstadt Eisleben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Frau Schmidt erst einmal für die Änderung ihres Antrages danken. Wir hatten das bereits im Vorfeld abgesprochen. Finanzmanagement und natürlich die Familienzentren in den Kindertageseinrichtungen sind uns allen wichtig. Deswegen kann die Koalition dies auch so mittragen.
Meine Damen und Herren! Wir haben über dieses Gesetz einige Ausführungen gehört, die nicht nur positiv waren. Ich muss dazu sagen, dieses Gesetz ist das erste Familienförderungsgesetz in Deutschland.
Wenn man ein erstes Gesetz macht, dann ist es eben schwerer als alles andere. Natürlich ist alles an Verordnungen und Gesetzen eingesammelt worden. Dabei kam es darauf an, alles die Familien Betreffende vollständig einzusammeln. Natürlich haben wir darum gerungen, neue Familienförderungen bzw. neue Leistungen für die Familien einzubringen. Das war aber nur bedingt möglich.
Aus diesem Grund sind die Familienverbände am Familienstammtisch massiv in die Gespräche einbezogen worden. Es muss gesagt werden, dass dieser oder jener Hinweis richtig ist und dass dieser oder jener Hinweis verwirklicht werden müsste. Aber wir können es einfach nicht umsetzen. Unser Problem ist die schwierige finanzielle Situation in unserem Land.
Ich sage eines und das war auch der Punkt in der Anhörung: Außer der Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten waren eigentlich alle mit der Formulierung eines ersten Einstiegs in das Gesetz zufrieden. Es ist natürlich eine Sache, die wir fortsetzen müssen. Das ist der Punkt, an dem wir sagen, hier müssen wir uns alle anstrengen. Wir haben ein Gesetz erreicht, wir haben das erste Gesetz erreicht. Wir haben damit automatisch auch das beste Familiengesetz in Deutschland, weil es kein anderes gibt.
Wir werden aber an dem Familienförderungsgesetz weiter arbeiten und wir werden es Stück für Stück füllen, und zwar dann, wenn wir es uns auch leisten können. Meine Damen und Herren! Nichtsdestotrotz ist die CDU stolz, dass wir dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode und auch in dieser Form verwirklicht haben.
Allerdings kann ich die Vorherkritik der PDS nicht verstehen. Wir haben - das will ich deutlich sagen - immer mit Änderungsanträgen gerungen und haben diese nicht nur in den Ausschüssen bearbeitet, sondern wir haben
auch in den Arbeitskreisen sehr intensiv darüber gesprochen, was zur Zeit möglich ist und was eben noch nicht möglich ist. Aber die Linkspartei hat das Gesetz einfach in Bausch und Bogen abgelehnt. Ich denke, das geschah aus einer Sichtweise heraus, die nichts für Familien übrig hat.
Ihre Modelle für kommunale Familienpässe, meine Damen und Herren, oder einer zweckgebundenen Sozialpauschale sind zurzeit nicht zielführend. Ich will an dieser Stelle die Diskussion aus dem Ausschuss nicht wiederholen.
Meine Damen und Herren! Das angekündigte Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion stimmt mich froh und zeigt, dass Familienpolitik ein weites Feld ist, dass es übergreifend ist und dass wir dort auch in der Zukunft Kompromisse suchen müssen. Es soll ein Versprechen sein, dass wir für die Familien alles tun werden, was wir uns leisten können, damit es den Familien in unserem Land immer besser geht und damit hier auch wieder mehr Kinder geboren werden. Kinderbetreuung ist ein Punkt dabei und hierin sind wir bundesweit führend.
Meine Damen und Herren! Nach der Antragsstellung der SPD bin ich eigentlich sehr zufrieden. Ich denke, dass wir heute, wenn wir dieses Gesetz mit diesem Änderungsantrag beschließen, einen Abschnitt unserer Arbeit erfolgreich beendet haben.
Ja, bitte.
Frau Fischer, in der weiteren Arbeit werden wir selbstverständlich die Familienverbände noch stärker einbeziehen.
Zu den Gleichstellungsbeauftragten. Es ist richtig, was Sie sagten. Auch das wird in der Zukunft bei der weiteren Arbeit an dem Gesetz eine Rolle spielen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien, Sicherung einer nachhaltigen Bevölkerungspolitik sowie Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf, dem Familienfördergesetz Sachsen-Anhalt, machen wir deutlich, dass Familie für unsere Politik eine Bedeutung hat.
Doch kaum hat die Landesregierung diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, hagelt es von allen Seiten - wir haben es eben erlebt - Kritik. Nicht dass wir diese Kritik nicht aushalten würden. Es verwundert aber schon, wenn diese Kritik ausgerechnet von denjenigen vorgetragen wird, die während ihrer Regierungszeit nichts Vergleichbares zur Förderung der Familien in Sachsen-Anhalt vorgelegt haben.
Am Ende bitte. Alle Fragen am Ende. - Zu Ihrer Zeit ging es primär, um nicht zu sagen ausschließlich um Frauenförderung und Gender-Mainstreaming. Das ist zwar auch wichtig, aber die Familienpolitik spielte keine Rolle.
Doch zurück zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
- Das ist doch okay. Ich habe doch gesagt, dass das auch wichtig ist.
Er enthält eine Reihe von neuen Ansätzen zur Förderung der Familien. Der Sozialminister hat es gerade vorgestellt.
Neben diesen Gesichtspunkten ist herauszustellen, dass der Gesetzentwurf die bisher in den verschiedensten Regelungen des Landes verstreuten Maßnahmen der Familienförderung in einem Gesetz bündelt und darüber hinaus in den Gesetzesrang erhebt.
Damit wird für alle Betroffenen eine höhere Verlässlichkeit erreicht, als es in der bisherigen Form der Fall ist.
Es amüsiert mich schon, wenn ich bei der Kritik an unserem Gesetzentwurf höre, dass nur diese Maßnahme das Ende der Förderung durch die Landesregierung eingeläutet hat. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wer sich in der Materie auch nur ein wenig auskennt, weiß, dass es wesentlich aufwendiger ist, einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch zu ändern.
Diese Art und Weise der Auseinandersetzung zeigt aber auch, dass diejenigen, die dieses Argument vorbringen, unserem Gesetzentwurf offensichtlich nichts Adäquates entgegenzusetzen haben.
Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass auch wir uns weitergehende Leistungen zur Förderung der Familien im Rahmen des Gesetzentwurfs gewünscht hätten. Sie wissen alle um die Vorstellungen meiner Fraktion zur Förderung von Familien in Sachsen-Anhalt. Ich denke an Eheschließungsdarlehen, Familiengeld und solche Sachen. Die aktuelle Finanzlage unseres Landes erlaubt es uns leider nicht, diesen und andere gute Vorschläge in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
Unabhängig davon ist es uns aber wichtig, die bewusstseinsverändernde Wirkung, welche mit diesem Gesetz verbunden ist, hervorzuheben. Deshalb will ich das Familienförderungsgesetz als Einstiegsgesetz betrachten. Wir müssen das Ganze als einen Prozess sehen. Immerhin sind Sachsen-Anhalt und Thüringen die einzigen Länder, die sich auf diesen Weg gemacht haben, wobei Thüringen noch nicht ganz so weit ist wie wir.
- Es gibt kein Gesetz in Thüringen.
Unter diesem Aspekt sehe ich auch den Umstand, dass der Gesetzentwurf bisher keine Regelung zum Miteinander der Generationen enthält. Dies ist ein breites und zunehmend an Bedeutung gewinnendes Feld, welches in der Fortentwicklung des Familienförderungsgesetzes zu berücksichtigen sein wird.
Familie ist mehr als Reproduktion und Erziehung. Familie muss also in beide Richtungen denken.
Auch wir sehen in dem vorliegenden Entwurf an der einen oder andere Stelle noch Änderungsbedarf bzw. Ergänzungsbedarf. Ich denke hier zum Beispiel daran, die Funktion der bisherigen Frauenbeauftragten hin zur Familienbeauftragten auszuweiten. Diese könnte die Familienberatung vor Ort stärken und eine wichtige Vernetzungsfunktion in diesem Bereich wahrnehmen.
All dies zeigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf konkrete Maßnahmen regeln, welche zu einem Wertewandel und zu mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit führen sowie strukturelle Barrieren und Benachteiligungen von Familien abbauen sollen.
Ich beantrage, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales, in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, in den Ausschuss für Inneres und in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. - Vielen Dank.
Selbstverständlich!
Frau Bull, ich habe etwas darzustellen versucht. Mir geht das Gesetz auch nicht so weit, wie ich das gern hätte. Aber wir haben leider kein Geld in der Kasse. Wir können nur ausgeben, was wir haben. Mit dem Geld, das wir jetzt zusätzlich ausgeben, belasten wir unsere Kinder in der Zukunft. Daran müssen wir auch denken. Ein Einstieg ist das Richtige.
Ja.
Das kenne ich.
Ich habe das mit einem Gesetz auf eine sichere Basis gestellt gesehen. Wir haben den Pass noch nicht, aber wir haben den ersten Gesetzentwurf. Eigentlich sollte das, was der Minister vorhin gesagt hat, ausschlaggebend für uns sein. Ich bin gern bereit, mit Ihnen im Ausschuss zu ringen. Ich bin auch gern bereit - deswegen habe ich die ganzen Ausschüsse genannt - in den Ausschüssen um Mehrleistungen zu ringen, die wir mit unserem jetzigen Budget ermöglichen können. Da sollten wir uns einig sein.
Wir sollten das Signal, das der Minister vorhin genannt hat, aufnehmen und sollten sagen, wir in SachsenAnhalt sind alle für Familien und wir machen ein Gesetz und dieses Gesetz ist auch erweiterbar.
Herr Bischoff, ich kann eigentlich alle Ihre Fragen mit der Antwort auf die letzte Frage bezüglich der Fruchtmarme
lade beantworten. Wissen Sie, die Fruchtmarmeladen waren in vielen Gläsern und viele wissen überhaupt nicht, wo die Gläser stehen. Jetzt haben wir einmalig die Möglichkeit, alles in ein Glas zu geben und jeder weiß, wo es steht, und kann es dort abholen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als vierter Redner hat man es natürlich schwer, weil viele Themen schon vorweggenommen worden sind. Es ist vorweg festzustellen, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag ablehnt.
Meine Damen und Herren! Frau Bull von der PDS, ich betrachte es nur als populistisch, dass Sie noch einmal mit diesem Antrag kommen. Wir haben Ihren Antrag beim letzten Mal überwiesen - Frau Seifert hat es gesagt, der Minister hat es auch gesagt - und am 2. Juli wird darüber gesprochen. Ich denke, wir sollten alle Kraft zusammen nehmen, um uns genau an diesem Tag mit dem Problem auseinander zu setzen.
Ich muss einfach um Fairness bitten. Wenn ein Antrag überwiesen wird, dann muss auch der Landesregierung Zeit gegeben werden, um diesen Antrag ordnungsgemäß abzuarbeiten. Dann wird es eben zu besagtem Termin eine entsprechende Vorlage der Landesregierung geben.
Am Ende.
Frau Bull! Meine Damen und Herren!
Auch am Ende.
Selbstverständlich wird aus dem familienpolitischen Konzept der Landesregierung ein familienpolitisches Programm erwachsen. Daraus hat die CDU-Fraktion in den letzten Monaten nie einen Hehl gemacht. Wir sollten aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun.
Der vorliegende Antrag - darauf will ich schon hinweisen - enthält eine Reihe von Punkten, denen ich auch zustimmen kann. Dazu gehört die Einführung von Familien- und Kinderverträglichkeitsprüfungen bei Gesetzen, Verordnungen und anderen politischen Entscheidungen oder die Kombination von Angeboten der Familienbildung und -erholung sowie die Sicherung eines hochwertigen Bildungsangebotes in Kindertagesstätten, um einige Beispiele zu nennen.
Bei anderen Punkten stimmen wir vermutlich hinsichtlich des Ziels, nicht aber hinsichtlich des Weges überein. Hierbei denke ich an die Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes.
Gänzlich anderer Auffassung sind wir, was die rechtliche Gleichstellung aller individuellen Lebensgemeinschaften mit der Ehe anbelangt - ich beziehe mich auf Artikel 6 des Grundgesetzes -, wenn jene darauf gerichtet sind, füreinander - so heißt es in Ihrem Antrag - und insbesondere für in ihnen lebende Kinder Verantwortung zu übernehmen. Einen so weit gefassten Familienbetriff lehnen wir ab. Wir halten ihn auch verfassungsrechtlich für problematisch.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung im Lande entgegenzuwirken. Dazu bedarf es insbesondere einer aktiven Familienpolitik. Es muss uns gelingen, die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern in unserem Land nachhaltig zu verbessern.
Hierzu gehört nicht nur eine adäquate Kinderbetreuung, sondern hierzu gehören auch Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
sowie Angebote, die Eltern bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen.
An dieser Stelle will ich noch einmal auf Ihren Antrag eingehen. Ich bin der Meinung, die beste Erziehung für Kinder machen Eltern.
Wenn die Freizeit nicht in Kindereinrichtungen, sondern gemeinsam mit den Eltern verbracht wird, dann haben Sie den ersten Schritt in Richtung einer soliden Familie getan.
Auch gilt es, Impulse zu setzen, die Sachsen-Anhalt als Standort für junge Menschen, junge Familien interessant und attraktiv machen. Wir müssen der Abwanderung gerade junger Menschen aus unserem Land entgegenwirken, indem wir ihnen in ihrer Heimat unter anderem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang und in entsprechender Qualität zur Verfügung stellen. Hierbei ist die Wirtschaft gefragt. Mir ist klar, dass das leichter gesagt als getan ist.
Gleichwohl muss es unser Anliegen sein, in einen Wettstreit um die besten Ideen und Konzepte einzutreten. Das will ich gern tun. In ein solches Konzept der Familienpolitik müssen alle Ebenen eingebunden werden.
Insbesondere gehören dazu auch der Bund, die Länder und die Kommunen. Aus meiner Sicht sollte sich das Konzept der Landesregierung auf das konzentrieren, was unser Land im Rahmen seiner Zuständigkeit zu diesem Prozess beitragen kann. Hierzu - das möchte ich nur am Rande sagen - gehört natürlich auch die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es den Kommunen ermöglichen, ihren Beitrag auf kommunaler Ebene zu leisten.
Auf der Basis des familienpolitischen Konzepts der Landesregierung werden wir ein familienpolitisches Programm entwickeln, in welchem zum Ausdruck kommt, dass die Familienpolitik eine Querschnittsaufgabe ist - das ist bisher von allen Rednern bestätigt worden -, die alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche einschließlich der Wirtschaft betrifft. Sie muss als solche wahrgenommen werden. Dementsprechend sollten sich auch alle Politikfelder an ihrer Finanzierung beteiligen.
Ich bin gleich fertig. Ich kürze etwas ab. - Das Ziel dieses Programms wird es neben den eingangs erwähnten Punkten unter anderem sein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, die Vorschulerziehung flächendeckend auf hohem Niveau durchzusetzen, die Gesundheitsprävention bei Kindern zu verbessern,
familienunterstützende Maßnahmen zielgerichteter als bisher und wieder in einem größeren Umfang zu gewähren sowie die Einführung eines Landesfamiliengeldes. Wenn das familienpolitische Konzept der Landesregierung vorliegt, dann sind wir bereit, mit Ihnen um die besten Lösungen zu ringen.
Unser Ziel muss es sein, Familiengerechtigkeit auf allen Ebenen zu schaffen. - Vielen Dank.
Herr Bischoff, ich kann Ihnen dazu gleich antworten: Ich spreche immer etwas laut, weil ich auch etwas schwer höre.
Herr Bischoff, ich bin Ihrer Auffassung, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren sollten. Aber ich habe auch gesagt, dass ich diesen populistischen Ansatz, nun unbedingt noch vor der Landesregierung ein Programm einbringen zu wollen, ablehne. Das ist nicht fair. Man muss - das habe ich vorhin auch gesagt - der Landesregierung die Chance lassen, ihr Konzept vorzulegen. Selbstverständlich arbeiten wir, genau wie Sie und die PDS, an Programmen, die wir dort mit einbringen. So soll es auch sein. Deswegen lehnen wir den jetzigen Antrag der PDS-Fraktion ab.
Frau Schmidt, wir haben nicht die Vorstellungen abgelehnt. Wir haben es abgelehnt, diesen Antrag heute in den Ausschuss zu überweisen. Sie und die PDS-Fraktion können Ihre Vorstellungen im Ausschuss einbringen. Dann sind wir gern bereit, mit Ihnen um die beste Lösung zu ringen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion der Geschäftsführer läuft noch.
Um uns hier viel Zeit zu ersparen - die Ministerin hat die Problematik ausführlich dargelegt -, erspare ich Ihnen meine Ausführungen und gebe sie zu Protokoll. Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag, der Ihnen in der Drs. 4/101 vorliegt, zuzustimmen.
Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich schon meine Verwunderung zum Ausdruck bringen über den Antrag der SPD zur Wiederentstehung des Salzigen Sees.
Nach Ihrem Tönen im Wahlkreis, Herr Bullerjahn, ist es für mich schon arg erstaunlich, dass Sie es nicht fertig gebracht haben, zu einer Zeit, als Sie noch über die Mehrheit verfügten, einen Antrag zur Wiederentstehung des Salzigen Sees in den Landtag einzubringen und beschließen zu lassen.
Noch verwunderlicher ist, dass der Großprojektantrag an die EU zwar von der vorherigen Landesregierung erarbeitet, aber erst nach der Wahl durch die jetzige nach Brüssel abgeschickt wurde. Davon haben Sie im Wahlkreis nichts erwähnt.
Sie haben immer so getan, als ob durch diesen Antrag zusätzliches Geld nach Sachsen-Anhalt kommen würde. Das stellt sich nun etwas anders dar. Eigentlich muss ich hier feststellen, dass Sie nicht das Mindeste getan haben, um das Wiederentstehen des Salzigen Sees im Mansfelder Land zu beschleunigen. In der Landtagssitzung am 17. Dezember 1999 wurde durch einen Änderungsantrag der SPD ein Bekenntnis des Landtags zum Salzigen See verhindert.
Die Wiederentstehung des Salzigen Sees ist ein wesentlicher Schwerpunkt in der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung des Mansfelder Landes. Diese durch Bergbaufolgeschäden gebeutelte Region setzt mit der Entwicklung des Tourismus auch auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Falls es Ihnen nicht entgangen ist, schwankt die Arbeitslosigkeit im Mansfelder Land zwischen 25,5 und 24,7 %. Dies ist die höchste Arbeitslosigkeit in SachsenAnhalt und in Deutschland. Die Kommunalpolitik vor Ort - und da gibt es eine einheitliche Meinungsbildung über alle Parteigrenzen hinweg - steht für die Wiederentstehung des Salzigen Sees.
Und richtig gesehen ist das Wiederentstehen des Salzigen Sees nur die Beseitigung eines Bergbaufolgeschadens. Als 1892 erstmalig Salzwasser in die Stollen der Mansfelder Gewerkschaften eindrang, wurde recht schnell der Beschluss gefasst, den Salzigen See abzupumpen. Bereits 1894 gab es diesen See nicht mehr.
Seit der Wende gibt es eine breite Bewegung von Bürgern im Mansfelder Land, die in haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit alles daransetzen, den See wieder entstehen zu lassen. Und dies macht auch Sinn. Aus diesem Grund wurde 1998 die Entwicklungsgesellschaft „Seengebiet Mansfelder Land“ gegründet. Es wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet und die Arbeit konnte beginnen. Bis jetzt sind für 13,9 Millionen DM vorbereitende Arbeiten durchgeführt worden.
Zu beobachten war - für die, die es sehen wollten - der langsame Rückzug der SPD-PDS-Landesregierung aus dieser Entwicklungsgesellschaft. Wurden 1999 noch 213 208,72 € für die Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt, so war die Summe im Jahr 2002 bereits auf 104 700 € zusammengeschmolzen.
Das fehlende Geld musste von den Mitgliedsgemeinden der ESM aufgebracht werden. Hieß es am Anfang, dass die Kosten für die ESM das Land und zum Teil der Landkreis tragen, so hat sich die finanzielle Situation durch das Handeln der alten Landesregierung total verschärft. Aus den vorgetragenen Zahlen sehen Sie, dass inzwischen über die Hälfte der Mittel von den Mitgliedsgemeinden und dem Landkreis aufgebracht werden müssen.
Über die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt brauche ich hier nicht zu referieren. Und somit ist klar, dass einigen schon die Mittel ausgegangen sind und sie, obwohl sie das Projekt unterstützen, aus der ESM austreten mussten. Bei diesem Hintergrund betrachte ich den SPD-Antrag als doch recht eigenartig. Wem sollte hier etwas vorgemacht werden?
Die Bürger des Mansfelder Landes setzen all ihre Hoffnung auf die neue Landesregierung und die Unterstützung dieses Hohen Hauses. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zuzustimmen; denn nur durch ein koordiniertes
und sachliches Vorgehen und die schrittweise Abarbeitung aller anstehenden Fragen in den Ausschüssen ist die Wiederentstehung des zweiten blauen Auges des Mansfelder Landes möglich.
Die heutige Überweisung in die Ausschüsse für Umwelt, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Wirtschaft und Arbeit ist nur der erste Schritt. Ich hoffe, dass es bei den konkreten Haushaltsverhandlungen dann auch eine breite Unterstützung für die Finanzierung dieses Vorhabens geben wird.