Andreas Schachtschneider
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vielleicht kann ich, wenn Herr Knöchel denn zuhört, auf einige Skrupel eingehen bzw. die Skrupel, die bei ihm zutage getreten sind, ausräumen.
Am 5. Mai dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgestellt, dass die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Zeitraum von 2008 bis 2010 unzureichend war. Dies war die Aufgabe, die uns das Bundesverfassungsgericht gestellt hat.
In den Anhörungen im Ausschuss, aber auch in Gesprächen, die wir mit Vertretern des Richter- und Verwaltungsrichterbundes geführt haben,
wurde deutlich gemacht, dass alle Beteiligten nach Lösungen suchen - dabei möchte ich auch das Finanzministerium erwähnen -, diese Lösungen lagen aber so weit voneinander entfernt, dass man leider keinen Konsens finden konnte. Dies bedauere ich. Das ist ausdrücklich so ein Skrupel.
Man kann die Besoldungshöhe in der Gruppe R 1 nicht völlig losgelöst von der Besoldung der Besoldungsordnung A sehen. Für Letztere steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch aus. Ich glaube, sie ist für Frühjahr 2016 vorgesehen. Genau an diesem Punkt gibt es Bedenken seitens des Finanzministeriums hinsichtlich der Auswirkungen auf die Höhe eventueller Nachzahlungen für alle Beamten.
Wenn wir angesichts der Größenordnung der Besoldung für die Gruppe R 1 im vorliegenden Gesetzentwurf über rund 900 000 € reden, dann würde eine weitere Anhebung auf x % und die gleichzeitige Übertragung auf alle Beamten zu einem zwei- bis dreistellige Millionenbetrag führen.
Lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf zurückkommen. Die vom Bundesverfassungsgericht angewendeten Kriterien, deren Deutung und Auslegung sowie die angestellten Berechnungen wurden seitens der Verbände, aber auch des Ministeriums sehr unterschiedlich betrachtet. Hier wäre - jetzt kommen die Skrupel wieder - eine mögliche Schnittstelle für einen Konsens gewesen.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf, der eine Nachzahlung für die Jahre von 2008 bis 2010 in Höhe von 2,7 %, 0,1 % und 2,3 % vorsieht, ist ein Schritt. Ich sollte es vielleicht so sagen: Es ist ein kleiner Schritt, der aber in die richtige Richtung geht. Diesen Schritt sollten wir heute gehen.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der heutigen Sitzung steht die finale Beratung eines wichtigen Gesetzes an. Ich freue mich sehr, besonders als Umweltpolitiker, aber auch als Wahlkreisabgeordneter der schönen Stadt Halle (Saale), die im Jahr 2013 sehr stark von den Hochwasserereignissen betroffen war.
Ebenfalls freue ich mich, dass die Beratungen zu dem Gesetzentwurf in den Ausschüssen - hierbei möchte ich besonders den Ausschuss für Umwelt erwähnen - fachlich sehr fundiert, harmonisch und zügig durchgeführt wurden, und dies bei einem Gesetzentwurf, der auf die Änderung von immerhin fünf Gesetzen abzielt: das Gesetz zur Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung, das Talsperrenbetriebsgesetz, das Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz, das Wassergesetz und das Naturschutzgesetz.
Mit der Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung werden die Aufgaben ergänzt, die für die altlastenbedingte Sanierung von Böden und Wasserkörpern zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind. Die Umweltzerstörungen aus der DDR-Zeit wirken immer noch nach. Es zeigt sich auch hier, dass die Natur ein sehr langes Gedächtnis hat. Dies hat die Änderungen notwendig gemacht. Wir wollen und müssen die EU-Vorgaben für die Qualität unserer Gewässer erfüllen.
Als kleiner Exkurs - ich bin auch Finanzpolitiker - sei mir der Hinweis gestattet, dass die Geschichte der Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt eine Erfolgsgeschichte ist. Für die Sanierung von Bodenkontaminationen sind seit Mitte der 90er-Jahre Mittel in Höhe von rund 800 Millionen € aufgewendet worden. Das ist eine beträchtliche Summe für unser kleines Bundesland. Für die nächsten zehn bis 15 Jahre, in denen insbesondere das schwere Erbe aus den Zeiten der SED-Diktatur das Land belastet, werden noch einmal Mittel in Höhe von 100 Millionen € benötigt. Die Gesamtaufwendungen zur Beseitigung ökologischer Schäden an Boden und Grundwasser sowie an den Gewässern belaufen sich auf rund 1,3 Milliarden €. Ich bin frohen Mutes, dass wir auch das schaffen können.
- Das war sehr schön. - Auch begrüßen wir die Flexibilisierung des Talsperrenbetriebes. So wird im Sinne des öffentlichen Hochwasserschutzes die Integration von hochwasserrelevanten Talsperren ermöglicht.
Der Schwerpunkt des Gesetzes ist das Wassergesetz. Zahlreiche Anregungen von Anzuhörenden, beispielsweise der berufsständischen Vertreter, wurden bereits im Anhörungsverfahren übernommen. Eine praktische Änderung, die von den kommunalen Vertretern begrüßt wurde, betrifft die Arbeit der Wasserwehren. So können nunmehr die Aufgaben der Wasserwehren mit deren Zustimmung auch durch die Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen werden und es können deren Ressourcen gemeinsam genutzt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir die Vereinfachung, dass eine Planfeststellung und Plangenehmigung entfallen kann, wenn es sich um eine ordnungs
gemäße Wiederherstellung eines Deiches oder Dammes handelt und wenn sich der Trassenverlauf nur unwesentlich ändert und die Flächenverfügbarkeit gesichert ist. Dies spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern sichert im Hochwasserfall die schnelle Wiederherstellung der Anlagen zum Schutz von Hab und Gut der betroffenen Bürger.
Auch Land- und Forstwirte bekommen mehr Klarheit. So werden Regelungen zu Entschädigungen bei Poldern und Retentionsräumen getroffen. Das Ausmaß dieser Flächen wird sich in den kommenden Jahren stark vergrößern; denn man setzt auf präventive Hochwasserschutzmaßnahmen. Es
wird hierzu Regelungen geben, die auf Grundsätze bzw. Kriterien zurückgreifen, die vom zuständigen Ministerium gemeinsam mit den berufsständischen Vertretern erarbeitet worden sind.
Zuletzt möchte ich mich ganz besonders bei den beteiligten Ausschüssen, aber auch beim GBD bedanken, der uns Abgeordnete und die Fraktionen trotz seiner hohen Arbeitsbelastung auch am Ende einer Wahlperiode stets kompetent und zeitnah beraten hat. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Als ich vor fast einem halben Jahr meine erste Rede hier in diesem Hohen Hause hielt zum Thema „Vorvertrag mit Microsoft kündigen“, gab es zum Teil vonseiten der LINKEN sehr kritische Fragen, denen ich mich gestellt habe, und einige kritische Bemerkungen. Ob dies heute wieder so sein wird, wird der Verlauf zeigen.
Ich denke, wir bewegen uns mit der Konzeption „Lernen, Lehren, Managen 2.0“ auf dem richtigen Weg. Allerdings sind bis zur vollständigen Umsetzung des Konzepts noch einige Baustellen vorhanden. Ich möchte auf einige eingehen und diese erläutern.
So gibt es in 4 % aller öffentlichen Schulen kein PC-Kabinett und in 28 % der Schulen keine Computer für den Unterricht. Dieses Problem ist, denke ich, in den nächsten Jahren lösbar. Eine größere Aufgabe sehe ich allerdings angesichts der Tatsache, dass in 42 % der Unterrichtsräume an öffentlichen Schulen - das sind in absoluten Zahlen 2 200 - keine PC-Ausstattung vorhanden ist.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Anbindung aller Schulen an das Breitbandinternet. 20 % der Schulen haben dies nicht. Bei einer 100-prozentigen Anbindung würde die durchschnittliche Datenrate von derzeit rund 2 000 KB pro Sekunde einen spürbaren Sprung nach vorn machen.
Im Land sind einige Initiativen und Programme gestartet worden, um diesen - ich bezeichne es einmal so - Missstand zu beseitigen. Auch der Anschluss der Schulen an das Landesdatennetz ist der richtige Weg. Parallel dazu muss eine bedarfsgerechte Schulung aller Nutzer und Administratoren erfolgen.
Lassen Sie mich auf den Aspekt der Datensicherheit eingehen. Dieser Punkt war der Hauptkritikpunkt der Opposition in der Debatte im April 2015.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Herr Dr. von Bose begrüßt grundsätzlich die Inhalte dieses Konzepts. Diese beziehen sich allerdings in erster Linie auf Hardware und Vernetzung. Sein großer Kritikpunkt ist hingegen „Office 365“. Die Kritik bezieht sich hierbei auf die Zugriffsrechte von Administratoren, den Schutz von persönlichen Daten und auf die NSA-Order nach dem Gesetz zur Überwachung der Auslandsaufklärung.
An dieser Thematik arbeitet der Arbeitskreis Technik der Datenschutzkonferenz und gründete im September 2015 eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer Prüfmethodik für „Office 365“. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollten wir abwarten und nicht vorschnell den Ruf, unsere Daten seien nicht ausreichend geschützt, erschallen lassen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass wir in den nächsten Jahren bis zur Realisierung dieses Konzepts noch einige Aufgaben zu lösen haben. Ich bin mir sicher, dass diese lösbar sind. Wir werden sie lösen, um in unserem Land eine zukunftssichere Bildung gewährleisten zu können. Ich bitte Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung und freue mich auf die Vorstellung der Vertragsinhalte im vierten Quartal 2015 in den Ausschüssen. - Vielen Dank.
Ich dachte mir das schon. Ja.
Herr Lange, die erste Frage kann ich ganz einfach beantworten. Die Erwähnung der Ausstattungssituation und der erste Vorvertrag mit Microsoft haben nichts miteinander zu tun. Wir haben jetzt eine Beschlussempfehlung vorliegen und dazu gibt es ein Konzept. Das war auch der Wunsch Ihrer Fraktion und auch der meinigen, dass das Ganze noch etwas ausgearbeitet werden soll. Jetzt haben wir ein 84-seitiges Konzept. Das ist anscheinend auch wieder nicht richtig.
Zur zweiten Frage. Klar, man kann natürlich sagen, dass Microsoft damit eine Vorrangstellung bekommt. Mir fallen aber so viele Global Player nicht ein. Wenn ich jetzt in die Schulen oder in die Verwaltungen schaue, welche Textverarbeitung genutzt wird, dann stelle ich fest, dass das Programm Word genutzt wird. Und woher Word stammt, das wissen wir alle.
Das heißt, wenn es mehrere Anbieter gibt, die untereinander kompatibel sind, wäre es durchaus überlegenswert. Ich weiß es nicht, weil ich diesen Markt nicht so gut kenne. Ich denke, ein weiterer großer Anbieter wird Apple sein. Die Peripheriegeräte sollten zumindest kompatibel sein.
Wenn ich mir das anschaue, sehe ich, dass alle mit dem gleichen System arbeiten, ob zu Hause, ob in der Schule oder im Büro. Ich finde daran grundsätzlich nichts Verkehrtes. Man kann sich also austauschen, man weiß, wovon man redet, man kann Dateien verschicken und der Empfänger kann sie öffnen. Sowohl ich als auch andere Kollegen hatten schon das Problem, dass sie Dateien erhalten haben, die sie nicht öffnen konnten. Wenn wir ein System haben, mit dem alle arbeiten, finde ich das nicht verkehrt.
Das müssen Sie nicht sein.
Beides muss natürlich erfolgen. Ich meine, ohne technische Ausstattung kann ich die Medienpädagogik so weit fortführen und konzeptionell bearbeiten, wie ich will; ich erreiche letztlich nichts, wenn ich es an der letzten kleinen Dorfschule nicht auf die Reihe kriege, weil ganz einfach die Technik oder die Internetanbindung fehlt.
Ich weiß nicht, ob Sie mich missverstehen wollen. Aber vielleicht ist das auch das Ziel der Frage gewesen. Eine vielfältige Medienkompetenz erreiche ich nicht - das ist meine persönliche Meinung -, indem ich mit vielen unterschiedlichen nicht miteinander kompatiblen Systemen arbeite und letzten Endes zwar vieles so ein bisschen, aber nichts wirklich richtig kann.
Frau Professor Dalbert, wenn ich das alles so höre, habe ich eine Frage. Als sich niemand auf den Weg machte, schrien alle: Wir brauchen unbedingt moderne Medien und das soll gerichtet werden. Jetzt ist etwas da. Ob man das auf 70 oder 84 Seiten niederlegen muss, ist eine andere Frage. Aber ich frage mich: Was möchten Sie denn überhaupt? Das Vorliegende möchten Sie nicht. Sie möchten es breiter, Sie möchten mehr.
Kommt dazu bald ein Änderungsantrag, mit dem man sagt: Wir haben ein Konzept oder wir würden das Konzept in der und der Form ändern? Nur zu sagen, wir möchten es nicht, ist zu wenig; denn wir haben endlich festgestellt, dass wir uns auf den Weg begeben müssen. Daher ist die Frage: Wie soll von Ihrer Seite dieser Weg aussehen? Alles das, was Sie nicht möchten, haben Sie aufgezählt. Das weiß ich. Wohin möchten Sie denn? Wie sieht es konkret aus?
Nur eine kurze Bemerkung. Sie wünschen sich Visionen. Ich habe zu Visionen eine andere Meinung. Ich denke, ein Konzept, an dem man arbeiten kann, das man verändern kann, wäre für mich der bessere Weg. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie sehen können,
lässt uns das Thema Hochwasserschutz auch zwei Jahre nach der verheerenden Flut im Jahr 2013 nicht los. In der letzten Sitzung des Landtages habe ich zu einem Gesetzesvorhaben gesprochen, welches eine notwendige Beschleunigung nach sich ziehen soll. Zu dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll nunmehr zeitnah in den Ausschüssen beraten werden.
Erst in der letzten Woche wurde im Kabinett die veränderte Hochwasserschutzkonzeption verabschiedet. Damit sollen nicht nur alle Deiche bis zum Jahr 2020 DIN-gerecht saniert werden - an dieser Stelle erlaube ich mir den kleinen Einschub: Ich hoffe, der Deich in meiner Nähe wird nicht bis zum Jahr 2020 auf sich warten lassen -, es werden in diesem Zeitrahmen auch mehr als 700 Millionen € in den Hochwasserschutz investiert.
Erstmals werden auch hier die Belange des kommunalen Hochwasserschutzes erfasst. Um die Landesplanung in den Landkreisen transparenter zu gestalten, hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Listen mit den Schwerpunktmaßnahmen in den Landkreisen ins Internet eingestellt. Heute geht es um genau diesen Teilaspekt der sehr vielfältigen Thematik Hochwasserschutz: die kommunale Hochwasservorsorge. Gerade vor Ort ist es sinnvoll, wesentliche Vorkehrungen für den Hochwasserfall zu schaffen. Dies trifft nicht nur auf den Katastrophenfall, sondern auch auf den Hochwasserschutz in der Bauleitplanung oder auf die interkommunale Zusammenarbeit zu.
Konsens sollte es sein - das sagten meine Vorredner ebenfalls -, in Überschwemmungsgebieten möglichst kein Bauland mehr auszuweisen.
Lassen Sie mich auf einige Beispiele eingehen. In einigen vom Saale-Hochwasser im Jahr 2013 betroffenen Städten und Gemeinden hat sich gezeigt, dass der Wille zum Helfen fast grenzenlos war, dass aber an vielen Stellen ein wirklicher Plan fehlte. So teilten mir zum Beispiel einige Freiwillige Feuerwehren mit, dass die Alarmierung zwar sehr zeitnah erfolgte, am Einsatzort aber jegliches gezielte Vorgehen über viele Stunden fehlte und die Wehrleitung mit ihren Ideen sich selbst überlassen war. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht nur Negatives aufzählen, sondern allen Einsatzkräften und Helfern für ihre Arbeit danken.
Ein weiteres Beispiel sind Evakuierungen. Wann erfolgen sie? In welchen Gebieten und über welche Zeiträume sollen diese erfolgen? - Diese Fragen müssen beantwortet und die Antworten im Katastrophenfall von den Einsatzkräften abgerufen werden können.
All diese Maßnahmen in ein gemeinsames Konzept zu gießen ist Ansinnen des Hochwasseraudits der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft. Dabei werden wesentliche Fragen zu Flächen,
zum Bau, zum Verhalten und zur Risikovorsorge ausgiebig erörtert. Auswertungskriterien werden für ein zehnjähriges, ein hundertjähriges und ein extremes Hochwasser berechnet, unterschieden nach Flusshochwasser oder Sturzfluten nach schweren Niederschlägen. Daraus entsteht ein Aufgabenkatalog. Nach fünf Jahren wird die Arbeit dann kontrolliert.
Die Erstellung solcher Konzepte und Aktionspläne wollen wir durch das Förderprogramm zum kommunalen Hochwasserschutz unterstützen. Dieses soll einerseits Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes sowie zur Ausrüstung der Wasserwehren ermöglichen, zum Beispiel den Kauf von Deichschläuchen, andererseits Konzepte und Planungsleistungen wie das Hochwasseraudit fördern.
Des Weiteren ist die Umsetzung von Vorhaben erforderlich, zum Beispiel von Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens in festgesetzten Überschwemmungsgebieten zum flächendeckenden Wasserrückhalt in Einzugsgebieten von Gewässern zweiter Ordnung. Städte, Landkreise, Gemeinden oder Verbandsgemeinden können Anträge auf eine bis zu 80-prozentige Förderung stellen. Ich möchte hierbei insbesondere die kleineren Gemeinden ermuntern, Anträge zu stellen.
Abschließend bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst vor Kurzem war ich mit Kolleginnen und Kollegen der Fraktion an der Elbe und an der Moldau in unserem Nachbarland Tschechien. In Tschechien waren die Menschen ebenfalls sehr stark vom Hochwasser betroffen. Nach dem letzten Hochwasser im Jahr 2013 ist auf den ersten Blick kaum etwas von den Folgen zu sehen. Die Bilder sind teilweise sogar aus den Köpfen der Menschen verschwunden.
In Zeiten ohne Hochwasser oder gar einer historischen Trockenheitsperiode, wie wir sie gerade erleben durften, ist die Versuchung groß, die notwendige Priorität für den Hochwasserschutz nicht mehr zu sehen und das Geld für andere Dinge auszugeben.
Ich halte dies persönlich für einen sehr großen Fehler. Der Schutz von Menschenleben und der Schutz von Hab und Gut der Menschen muss ständig oberste Priorität besitzen. Zwei Jahre nach der verheerenden Flut, der zweiten Jahrhundertflut, die unser Land innerhalb weniger Jahre erreicht hat - so viel zu statistischen Wahrscheinlichkeiten und Grenzen der Vorhersehbarkeit -, liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der den Hochwasserschutz verbessern soll.
Die große Bedeutung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt wird an einer Zahl deutlich: Eine Strecke von 361 km bzw. etwa die Hälfte der gesamten Elbdeichstrecke in Deutschland befinden sich in unserem Land. Von diesen entsprachen 2002 nur 5 % den allgemein anerkannten Regeln der Technik, mittlerweile sind es rund 60 %, und dies trotz der Flut im Jahr 2013, weil wir seit 2002 ca. 600 Millionen € in den Hochwasserschutz investiert haben, und das als kleines finanzschwaches Bundesland.
Die Beschleunigung der Verfahren ist daher ein sehr wichtiges Ziel; denn wir wissen nicht, wann die nächste Flut kommt.
Etwas beruhigt hat mich in Gesprächen mit tschechischen Ministerialvertretern, dass auch sie Beispiele kennen, in denen durch die Beachtung der Interessen Einzelner - hierbei bin ich als betroffener Hallenser besonders sensibel - das Interesse auf Schutz des Lebens und des Eigentums einer Vielzahl von Menschen aufs Spiel gesetzt wird.
So kann es geschehen, dass mit dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Wipper erst 20 Jahre nach der Flut begonnen werden kann, oder, wie in Tschechien der Fall, 20 Jahre für ein Planungsprozess ins Land ziehen können, da der Widerstand der anliegenden Gemeinden erst nach einem nochmaligen Hochwasserereignis zerbricht. Bei diesem Ereignis sind sogar Menschenleben zu bedauern gewesen.
Ich hoffe, dass wir entgegen unserer schnelllebigen Zeit dabei bleiben, dem Hochwasserschutz und damit dem Schutz von Hab und Gut absolute Priorität einzuräumen. Wir müssen hierfür auf der Bundes- und auf der Europaebene noch einiges tun; denn etliche Vorgaben befinden sich gar nicht in der Länderkompetenz, wie zum Beispiel das allgemeine Planungsrecht.
Wir haben zu der Zeit des Hochwassers die Thematik parlamentarisch auf jeder Landtagssitzung begleitet und Forderungen gestellt. Tatsächlich hat sich in dieser Zeit einiges getan. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes wurde aktualisiert. Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mit der Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen wird umgesetzt; unsere Deiche wurden saniert, Hochwasservorhersagen wurden optimiert und vieles andere wird realisiert. Zudem wird der Hochwasserrückhalt in der Fläche verbessert. Die Beteiligung der Kommunen wird verstärkt und ein kommunales Hochwasserschutzprogramm soll
noch in diesem Jahr anlaufen.
In dieses umfangreiche Maßnahmenprogramm reiht sich der vorliegende Gesetzentwurf ein, mit dem immerhin fünf Gesetze verändert werden sollen. Ich bin der Überzeugung, dass wir unser Hauptaugenmerk weiterhin auf die Wiederherstellung der Hochwasserschutzfunktion legen sollten. Wir haben damit bis mindestens zum Jahr 2020 noch sehr viel zu tun und sollten schnellstmöglich auch über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten, um vor dem Ende der Legislaturperiode ein weiteres Zeichen setzen zu können. - Vielen Dank.
Ich bitte darum, noch den LEV zu beteiligen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Wasserver- und Abwasserentsorgung ist regelmäßig ein Thema in diesem Hohen Hause. Ich freue mich außerordentlich, heute erstmals auch als Umweltpolitiker vor Ihnen dazu reden zu dürfen.
Ich möchte die Thematik nicht vermischen mit den vom Landtag verabschiedeten Änderungen im Kommunalabgabengesetz. Aber das KAG schafft durch seine Verjährungshöchstfrist Klarheit und Rechtsfrieden. Im Vergleich der Bundesländer hat Sachsen-Anhalt damit eine der kürzesten Verjährungsfristen für Forderungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern eingeführt.
Um gleichwohl auch die Interessen der kommunalen Aufgabenträger zu wahren, die gegebenenfalls die entstehenden Einnahmeausfälle wieder erwirtschaften müssen, um einen Gebührenanstieg für die Bürgerinnen und Bürger zu verhindern, gibt es eine Übergangsregelung bis zum Jahresende.
Nicht vergessen darf man in dieser Diskussion, dass eine wirksame und rechtssichere Beitragserhebung im leistungsgebundenen Recht erst ab dem Jahr 2002 und beim sogenannten Herstellungsbeitrag II erst ab dem Jahr 2009 möglich war.
Das Bundesverwaltungsgericht hat erst im April 2015 die Beitragsbescheide für Altanschließer bestätigt.
Für die Umsetzung der Regelung zum Herstellungsbeitrag II hat die Landesregierung eine Task
force eingerichtet, die beratend tätig wird. Beitragspflichtige, die aufgrund einer unwirksamen Satzung bestandskräftig zu Beiträgen herangezogen worden sind, müssen allerdings nicht erneut zu Beiträgen herangezogen werden.
Ein Ziel der Wasser- und Trinkwasserpolitik in den vergangenen Jahren war die Verbesserung der Wasserqualität der Fließgewässer. Ich sage das, um als Umweltpolitiker auch diesen Aspekt nicht außer Acht zu lassen.
Bei zentralen Reinigungsanlagen, aber auch in dezentralen Anlagen konnten signifikante Fortschritte erzielt werden. Die Ersterschließung ist in Sachsen-Anhalt weitestgehend abgeschlossen. Mehr als 90 % - der Minister sprach vorhin von fast 100 %; ich denke, darin unterscheiden wir uns nicht wirklich - der Einwohnerinnen und Einwohner verfügen inzwischen über einen Anschluss an zentrale Kläranlagen, die den bundesweiten und europäischen Anforderungen entsprechen. Dies ist ein Erfolg, meine Damen und Herren.
Zur Unterstützung der Grundstückseigentümer hat das Land ein eigenes Darlehensprogramm aufgelegt, welches mehr als 1 500-mal in Anspruch genommen wurde. Fast 14 000 Anlagen sind mittlerweile mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgestattet worden.
Die Aufgabenträger haben seit dem Jahr 1990 etwa 6 Milliarden € in den Aufbau der Wasser- und Abwasserinfrastruktur investiert. Sie werden auch weiterhin investieren. Das Land wird bis zum Jahr 2020 etwa 2 Milliarden € an Unterstützung gewähren.
Wenn man das durchrechnet, dann stellt man fest, dass pro Einwohner in Sachsen-Anhalt ca. 900 € gewährt worden sind. Das Ziel des Landes waren und sind möglichst geringe Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger.
Die demografische Entwicklung - damit gehe ich jetzt auch auf einen Punkt meines Vorrednern ein - macht dies wegen des gleichzeitig sinkenden Wasserverbrauchs schwierig. Während der bundesdeutsche Wasserverbrauch bei etwa 122 l pro Kopf und Tag liegt, liegt er in Sachsen-Anhalt bei etwa 90 bis 100 l pro Kopf. Das sind Angaben aus dem Jahr 2012.
Bereits im Jahr 2009 wurde die Landesregierung gebeten, ein Leitbild für sinnvolle Strukturen in der Abwasserbeseitigung zu erarbeiten. Im Jahr 2010 gab es dann einen Zwischenbericht. Nun sind die entsprechenden Vorstellungen da.
Die Auswertung der Daten über die Situation in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt 2009 hat signifikante Unterschiede in den Organisationsstrukturen dieser öffentlichen Aufgabe ergeben. Es wurde insbesondere deutlich, dass durch kleinteilige Strukturen ein sehr
hohes Entgeltniveau zustande kam. Im Süden des Landes gab eine höhere Dichte als im Norden des Landes.
Die prioritäre Förderung in der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die Bindung von Sanierungshilfen und Teilentschuldungsmitteln an Strukturveränderungen haben zu einer Verringerung der Anzahl der Zweckverbände geführt. Dies geschah zum Wohle des Gebührenzahlers. Gab es - ich bemühe mich jetzt, schneller zu sprechen - im Jahr 1994 noch 106 Zweckverbände, so waren es im Jahr 2010 nur noch 62. Davon arbeiten 47 mit eigenen Strukturen.
Es war klar, dass die Strukturen in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung effektiver gestaltet und angepasst werden müssen, um sozialverträgliche Entgelte zu erhalten und den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Ein Blick auf die Zahlen macht deutlich, dass die Leistungsfähigkeit der Verbände, aber auch der regionalen Gegebenheiten noch sehr differenzieren.
So liegt je nach Verband der anfallende Betriebsaufwand für eine Sanierung und Instandsetzung - mein Vorredner ist darauf eingegangen - je Kilometer Rohrnetzlänge zwischen 502 € und 2 600 €, was durchschnittlich eine finanzielle Belastung pro Einwohner für Trinkwasser von 107 € ausmacht. Dies liegt allerdings etwa im Bundesdurchschnitt.
Abschließend möchte ich Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Für meine erste Rede hätte ich mir kein spannenderes Thema wünschen können als dieses Thema. Jetzt muss ich versuchen, mit diesen gegensätzlichen Standpunkten umzugehen.
Ich versuche einmal, es wieder auf das Normale herunterzubrechen. Ich komme zum sogenannten Letter of Intent zurück, der eigentlich eine bloße Absichtserklärung bzw. eine Grundsatzvereinba
rung ist. Die soll die strategische Ausrichtung des Bildungswesens in unserem Land vollziehen.
Dagegen hat die CDU-Fraktion generell keine Einwände. Gerade im Hinblick auf Stark III muss man neben der Modernisierung der Hardware natürlich auch eine einheitliche, kompatible und aufeinander aufbauende Software und Vernetzung im Blick haben. Eine vereinheitlichte digitale Infrastruktur in der gesamten Bildungslandschaft - dieser Punkt kam vorhin nicht - von der frühkindlichen Bildung über die weiterführenden Schulen bis zu den Universitäten ist doch ein erstrebenswertes Ziel.
IT-Lern- und Arbeitsplätze für alle Kinder und Jugendliche sowie Pädagogen im Land bereits ab der frühkindlichen Bildung bieten die Chance, in allen Bildungseinrichtungen für möglichst gute und optimierte Qualitätsstandards zu sorgen.
Es ist notwendig, moderne Arbeitsmethoden und -mittel, wozu auch IT-Lernarbeitsplätze als Kommunikationsplattform dienen, in der Bildungslandschaft Sachsen-Anhalts einzusetzen. Dieses Ziel - ich denke, dass ich da für alle Damen und Herren hier im Hause spreche - sollte von uns nicht zu weit in die Zukunft geschoben werden.
Der Weg bis zum Abschluss der einzelnen Verträge sollte aber unbedingt durch die zuständige Ausschüsse des Landtages begleitet werden. Wenn man sich der Komplexität dieses Vorhabens stellt, dann ergeben sich durchaus einige Fragen. Diese, meine Damen und meine Herren, möchte ich hier gern stellen.
Die erste Frage lautet: Welche Gründe gab es für die schnelle Unterzeichnung des Letter of Intent?
Die zweite Frage: Welche Maßnahmen zur Schulung des Personals in den Schulen - ich meine auch die Schulen in freier Trägerschaft - sind geplant worden? Wie viele zusätzliche Personalstellen sind geplant worden und für welchen Zeitraum?
Eine nächste Frage: Wie soll die Schulung bzw. Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas, die sich teilweise in kommunaler oder in freier Trägerschaft befinden, erfolgen?
Die Frage wurde vorhin schon gestellt: Wie erfolgt die Einbindung des Landesinstitutes für Schulqualität und Lehrerfortbildung Sachsen-Anhalt Lisa und des Landesbeauftragten für den Datenschutz?
Ich komme zur abschließenden Frage: Welche finanziellen Mittel sind für alle diese Maßnahmen eingeplant worden?
Aufgrund dieser offenen Fragen beantragt die CDU-Fraktion, den Antrag in den Finanzausschuss und in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen.
Lassen Sie mich zum Schluss vielleicht noch aus aktuellem Anlass auf den „Volksstimme“-Artikel von heute zu sprechen kommen. Es ist sehr schön, wenn über solche wichtigen Themen öffentlich diskutiert wird. Aber wenn Ängste geschürt werden und mit Zahlen gearbeitet wird, die ich eigentlich gar nicht kenne - ich erwähne nur die 5 € pro Schüler -, bzw. schon Edward Snowden und die NSA ins Spiel gebracht werden, dann verhindern wir vielleicht, ohne es zu wollen, Dinge, die eigentlich in die richtige Zielrichtung gehen.
Dazu möchte ich ganz gern den Verband der IT- und Multimedia-Industrie Sachsen-Anhalts zitieren. Er spricht auch von der Quasi-Monopolstellung von Microsoft. Aber er sagt im nächsten Satz, dass genau das das sein wird, was jeder Schüler, der ins Berufsleben startet, dort vorfinden wird, und dass letztlich ganz wenige bis gar keine Alternativen bekannt sind. - Vielen Dank.
Das würde ich auch tun.
Erstens weiß ich jetzt nicht ganz genau, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden. Aber ich kann Ihnen einmal sagen, wie so etwas in
der Praxis abläuft. Beim Aufbau von Netzwerken zum Beispiel an meiner Schule - ich habe die Schule vor noch gar nicht langer Zeit verlassen - wurden keine personenbezogenen Daten erhoben. Da wurden lediglich Nummern vergeben. Diese Nummern wurden auf Papier festgehalten. Das heißt, es wurde nichts erfasst, was wirklich personenbezogen ist, außer dass sich diese Nummer natürlich auf eine Person bezog.
Ich komme zur zweiten Sache. Vielleicht klingt das jetzt ein bisschen lapidar. Ich kann mir dieses riesengroße Interesse an personenbezogenen Daten, was zum Beispiel bei den Schlaumäusen aufkommen könnte, bei der NSA nicht wirklich bildhaft vorstellen.
Wenn Sie mich jetzt persönlich fragen, dann sage ich Ihnen dazu, dass die Speicherung von personenbezogenen Daten und vor allem von sensiblen personenbezogenen Daten bei Privatfirmen auch nicht unbedingt meines ist. Aber da wir beide nicht wissen, welche personenbezogenen Daten wirklich gespeichert werden, kann ich Ihnen die Frage nicht wirklich ausgiebig beantworten.
Ich komme vielleicht noch einmal zum Anfang meiner Ausführungen zurück. Es geht um eine Grundsatzvereinbarung. Eine Grundsatzvereinbarung bzw. ein Plan setzt nicht voraus, dass ich schon zu Vertragsabschlüssen komme. Genau das ist der Knackpunkt. Bevor ich in wirkliche Verträge hineinkomme und dann die eigentlichen Knackpunkte erwische, kann ich nicht im Vorfeld schon den Weg dorthin ablehnen. Das empfinde ich als fahrlässig.
Ich denke, dass der Weg in die Ausschüsse genau der richtige Weg ist. Die Fragen bezogen sich auch auf das Lisa und auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diese Fragen habe ich auch gestellt.
Das stelle ich mir überhaupt nicht vor; denn ich maße mir hier nicht an, zu sagen, dass vielleicht eine Sondersitzung einberufen werden könnte. Aber ich denke, wenn der Grundtenor in den Ausschüssen ist, dass Diskussionsbedarf besteht, dann werden die Landesregierung und speziell das Finanzministerium demzufolge Schlüsse ziehen und die Terminkette vielleicht ändern; denn die ist relativ sportlich. Das sage ich hier.