Annette Lehmann
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Wann können wir denn dann mit dem Ergebnis rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Auch ich danke im Namen meiner Landtagsfraktion ganz herzlich der Verwaltung und insbesondere dem Referat Petitionen für die Erstellung unseres umfangreichen Arbeitsberichts für das vergangene Jahr, den wir auch im Ausschuss vorbehandelt haben.
Ich habe den Bericht mal für die Zuschauer mitgebracht, damit sie sehen, wie er aussieht. Sicherlich ist er auch draußen im Foyer in unserem Informationsbereich für diejenigen erhältlich, die ihn gern mitnehmen möchten und nachlesen möchten, und natürlich wird er auch zum Tag der offenen Tür im Thüringer Landtag zu bekommen sein.
Der von unserem Ausschussvorsitzenden gehaltene Bericht für das Jahr 2018 hat wiederum die Vielfalt und das gesamte Spektrum der anliegenden Probleme der Bürger aufgezeigt, die an uns über das Jahr hinweg herangetragen werden. Auch wenn der Bericht von Herrn Heym anhand der Zahlen aufgezeigt hat, dass uns im letzten Jahr weniger Petitionen als in den Jahren zuvor erreicht haben, so waren unsere Sitzungen doch nicht weniger intensiv.
Manches Anliegen braucht eben teils mehrere Stunden oder mehrere Beratungen. Manches Problem beschäftigt uns seit Jahren und auch die immerhin sieben öffentlichen Anhörungen, die wir hier im letzten Jahr durchgeführt haben, zeigen auf, wie intensiv wir uns auch mit den an uns herangetragenen Problemen beschäftigen. Und gerade die öffentlichen Anhörungen zeigen auch auf, dass es viele Thüringerinnen und Thüringer gibt, die Anliegen ihrer Mitbürger durch Unterschriften oder durch Mitzeichnung auf unserer Onlineseite unterstützen.
Dazu haben wir außerdem noch Sprechstunden im ganzen Land sowie hier im Landtag durchgeführt, die ebenfalls rege genutzt wurden. Zu dem Thema „Onlinepetitionen und Unterstützungen“ hat unser Ausschussvorsitzender schon einiges berichtet. Dem schließe ich mich an und möchte noch mal darauf hinweisen, dass für unsere Arbeit im Ausschuss unser Petitionsgesetz die Rechtsgrundlage ist und sich jeder Bürger gut überlegen sollte, was seine Mitzeichnung auf einer privaten Plattform tatsächlich bewirkt und was möglicherweise mit den persönlichen Daten dort passiert.
Meine Damen und Herren, es ist uns im Ausschuss stets wichtig, das Gros der Petitionen auch in einem für die Bürger zumutbaren Zeitraum abzuarbeiten. Dennoch steht die Qualität vor der Quantität. Natürlich gibt es auch immer wieder Fälle, die umfangreicher Recherchen bedürfen, bei denen uns die Zuarbeiten der Landesregierung noch nicht ausreichen, Nachfragen auftreten oder komplizierte Sachverhalte aufgeklärt werden müssen. Das dauert eben auch manchmal etwas länger. Dazu zählt beispielsweise auch die von Herrn Heym erwähnte Petition der Einwohner der Siedlung Schern, die etwas fordern, was für uns alle hier selbstverständlich ist – sauberes Trinkwasser.
Auch Windkraft, Windradbau, Windräder im Wald sowie etliche Bauvorhaben oder auch Straßenverkehrsthemen, Anliegen zu Umwelt- und Naturschutz oder auch zur Waldbewirtschaftung sind Themen, die uns oft über einen längeren Zeitraum befassen, zu denen es öffentliche Anhörungen gab bzw. die Petenten manchmal etwas auf die Antwort warten müssen.
Aber, wie gesagt, uns ist wichtig, alles gründlich zu recherchieren und aufzuarbeiten und am Ende eine Entscheidung oder eine Handlungsempfehlung geben zu können.
Mein Dank gilt an dieser Stelle natürlich auch dem Petitionsreferat sowie allen Verwaltungsmitarbeitern auch in den Ministerien, die unsere Arbeit wirklich hervorragend begleiten, die Petitionen aufarbeiten und die Ausschusssitzungen, Außentermine und unsere Bürgersprechstunden sehr gut vorbereiten.
Ebenso ein herzlicher Dank unserem Bürgerbeauftragten Herrn Dr. Herzberg und seinem Team, Sie nehmen den Dank sicher mit ins Büro, für die stets sach- und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit unserem Ausschuss.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt in meinem Redebeitrag etwas mehr auf den Bereich Justizvollzug und Strafvollzugskommission konzen
trieren. Leider ist es so, dass der zuständige Minister heute wieder einmal bei dem Thema nicht anwesend ist. Vielleicht nehmen die anderen Damen und Herren der Landesregierung die Dinge mit und berichten ihm davon. Ich habe das schon mal kritisiert, aber in diesem Jahr ist es sicherlich auch angesichts der Wahlen und weil er vielleicht hinterher nicht wieder Minister ist, nicht mehr so wichtig.
Von den 2018 insgesamt eingegangen 831 Petitionen waren wiederum die meisten, also 169, wie schon erwähnt, aus dem Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs. Es waren weniger als in den Jahren zuvor. Die Ursachen können wir hier nicht feststellen. Aber wir hatten ja auch weniger Bürgersprechstunden in den Justizvollzugsanstalten. Insofern dürfte das zumindest ein Indiz dafür sein, warum es weniger Petitionen gab, denn das persönliche Gespräch mit uns Abgeordneten wird doch auch immer sehr gern genutzt, wenn wir vor Ort sind. Wenn man aber nicht da ist, kann es auch nicht genutzt werden.
Aus diesen Petitionen, meine Damen und Herren, lässt sich in vielen Fällen ableiten, dass in den Justizvollzugsanstalten Thüringens die Situation im Personalbereich nach wie vor dramatisch ist. Auf diese Situation komme ich auch noch mal zurück.
Auch in dem Bereich des Justizvollzugs dauert es in etlichen Fällen immer noch viel zu lange, bevor wir die Stellungnahmen der Landesregierung überhaupt in den Ausschuss bekommen, um so in die Lage versetzt zu werden, die Petitionen zu besprechen oder zu bearbeiten. Das ist ein Kritikpunkt, den ich heute auch noch mal ansprechen muss und der sicher auch der hohen Personalfluktuation im Justizministerium selbst geschuldet ist. Denn in diesem Petitionsbereich haben wir in den letzten gut vier Jahren mehrere Sachbearbeiter kennenlernen dürfen, die alle ihre Arbeit sehr gut gemacht haben, aber durch den hohen Personalwechsel natürlich auch jeweils ihre Einarbeitungszeit brauchten und auch liegen gebliebene Dinge aufarbeiten mussten. Die Problematik sehen wir auch, aber hier ist es vielleicht auch wichtig für die nächste Legislatur mit aufzunehmen, dass man dort eine Kontinuität in den Bearbeiterbereich bringt.
Nun zum Strafvollzug in den Justizvollzugsanstalten: In einer Vielzahl der Petitionen geht es letztlich nach wie vor, wie gesagt, um den Personalmangel oder die Folgen des Personalmangels. Ich finde, es mutet schon manchmal etwas merkwürdig an, wenn Gefangene selbst fordern, wir benötigen mehr Aufsichtspersonal, mehr Vollzugsbeamte, damit wir auch entsprechend der rechtlichen und ge
setzlichen Vorgaben hier unsere Haftstrafe verbüßen können. Das finde ich irgendwie merkwürdig, aber so ist die Situation in Thüringen.
Durch den Personalmangel gibt es sicherlich eben auch die meisten Petitionen. Würde das Problem abgestellt, gäbe es weniger Petitionen, kann man auch schlussfolgern.
Ich habe das hier an dieser Stelle jetzt vier Jahre lang immer wieder berichtet. Der für das zuständige Ressort verantwortliche Minister hat offensichtlich und nachweisbar nach wie vor nichts unternommen, um in der Realität für eine tatsächliche Entlastung der Vollzugsbeamten zu sorgen – im Gegenteil. Nicht nur ich habe den Eindruck, dass vier Jahre lang abgewartet wurde oder auch im Ministerium diese Zeit einfach nur – passend zum Thema – abgesessen wurde.
So ging es auch 2018 in den Petitionen aus den Haftanstalten oft und weiterhin um nicht ausreichende Entlassungsvorbereitungen, zu spät erstellte Vollzugspläne, es ging um Lockerungen und ganz besonders häufig um teils auch dauerhaft ausfallende Arbeitstage, um gekürzte Aufschlusszeiten, um nicht stattfindende oder mehrfach verschobene Facharzttermine außerhalb der JVAs, um oft ausfallende Sport- und Freizeitmöglichkeiten und ähnliche Probleme, die allesamt aufgrund von Personalmangel nicht oder nicht ausreichend erfolgen können. Gefangene haben uns mit ihren Petitionen auch Listen geschickt, in denen ganz konkret der jeweilige Tag und die Maßnahme, die ausgefallen ist, protokolliert wurden.
Ich bringe noch mal ein Beispiel: In einer Petition aus der JVA Tonna ging es ebenfalls um Ausfalltage, dieses Mal im Arbeitsbereich der Schlosserei. Im Jahr 2017 gab es in diesem Arbeitsbereich 69 Ausfalltage von im Durchschnitt 220 Arbeitstagen und im Jahr 2018 waren es immerhin noch 38 Schließtage, weil nicht genug Bedienstete zur Aufsicht vorhanden sind oder diese für andere Aufgaben benötigt wurden.
Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss und der Kommission wissen, dass diese Problematik durchaus öfter beklagt wird, und das Ministerium bestreitet diese Situation auch gar nicht. Allerdings war eben auch nicht festzustellen, dass sich hieran etwas ändert.
In der JVA Tonna – der Vorsitzende Herr Heym hat es bereits erwähnt – gab es durch Umbaumaßnahmen auch dauerhaft die Schließung jeweils eines Hafthauses, was natürlich die Versetzung der Be
amten in die anderen Hafthäuser mit sich gebracht hat und auch zu einer Verstärkung des Personals geführt hat. Wenn man aber trotzdem das Personal nicht weiter aufbaut, wird in Zukunft immer ein Hafthaus dauerhaft geschlossen bleiben müssen. Das sind doch die Dinge, die man dabei berücksichtigen muss und auch ganz realistisch ansprechen sollte.
Ich frage mich manchmal auch, ob das, was uns in den Petitionen geschrieben wird, überhaupt auch innerhalb der Ministerialverwaltung besprochen und an die Spitze des Hauses weitergeleitet wird. Das kann man sich, wie gesagt, bei einigen Petitionen schon fragen.
All das, die gesamte Situation in den Haftanstalten, bringt noch etwas anderes mit sich, und zwar ein gewisses Konfliktpotenzial zwischen den Gefangenen und dem Personal, unseren Beamten, und führt zu Aggressionen, zu Streitigkeiten und am Ende zu einem noch höheren Krankenstand als dem von etwa 10 Prozent, den wir jetzt schon seit mehreren Jahren zu verzeichnen haben.
Die Dramatik haben dankenswerterweise auch die Kollegen in unserem Ausschuss und in der Strafvollzugskommission erkannt – und zwar spreche ich hier von zwei Kollegen, von Herrn Kollegen Helmerich aus der SPD-Fraktion und Herrn Kollegen Kräuter von den Linken –, die bereits mehrfach auch öffentlich Kritik an der Personalpolitik des Justizministers geäußert haben. Sicherlich sind dem auch manche Gespräche vorausgegangen, bevor man die eigene Landesregierung öffentlich so an den Pranger stellt. Aber ich finde das auf jeden Fall bemerkenswert und mutig. Aber möglicherweise dient es auch einfach der politischen Abgrenzung zu dem grün geführten Ministerium. Das alles ficht den Minister aber trotzdem nicht an, meine Damen und Herren.
Ich möchte ganz herzlich unseren Justizvollzugsbeamten für ihre Arbeit danken, die sie leisten, denn sie sind oftmals an der Belastungsgrenze und auch darüber hinaus. Wenn man noch die Einstufung der meisten Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst betrachtet – in der A 7, ohne Aussicht auf Beförderung in Jahrzehnten, muss man ja sagen, bis hin zum Pensionseintritt werden manche nie befördert –, dann kann man nicht genug danken, dass sie überhaupt noch zur Arbeit kommen und ihr Bestes geben, um das bei den vorhandenen Bedingungen auch nach dem Justizvollzugsgesetzbuch und den anderen rechtlichen Vorgaben umzusetzen.
Das Thema „Beförderung“ befasste unsere Strafvollzugskommission bei etlichen Gesprächen mit den Beamten und den Personalvertretungen wie auch einzelne Abgeordnete, die durch Kleine Anfra
gen nicht nur öffentlich auf die Dramatik aufmerksam machen wollten, sondern auch den Beamten auf diesem Weg durch die Antworten der Landesregierung – die auch öffentlich sind – die tatsächlichen Zahlen übermitteln konnten.
Der Verweis des Ministeriums auf Konkurrentenklagen kann auch nur bedingt greifen, denn insgesamt ist eine viel zu große Anzahl der Bediensteten über Jahrzehnte, wie gesagt, im Eingangsamt tätig. Die wenigen Beförderungsstellen von A 7 nach A 8 oder von A 8 nach A 9 werden dann noch durch Konkurrentenklagen sozusagen aufgehalten. Das ist, wie gesagt, ein ganz großes Problem im Justizbereich.
Diese Situation, wie gesagt, haben wir mehrfach diskutiert und auch erörtert, getan hat sich, sagen wir mal, wenig. Ich will mal aus den Vorjahren die Zahlen noch nennen. Im Jahr 2012 gab es 99 Beförderungen, davon 70 von A 7 nach A 8. Im Jahr 2013 waren es 95 Beförderungen, die meisten damals davon von A 8 nach A 9, also auch im mittleren Bereich, aber auch damals 21 von A 7 nach A 8. Ab dem Jahr 2014, als diese Landesregierung ihren Dienst begann, ging es steil bergab. Im Jahr 2014 gab es 33 Beförderungen, im Jahr 2015 32 Beförderungen, davon 20 nur noch von A 7 nach A 8. Also es waren die Gesamtzahlen, auch inklusive gehobener und höherer Dienst. Für 2016 waren dann 29 Beförderungen geplant, die im Dezember 2016 und Januar 2017 erfolgen sollten. Davon sollten 14 Bedienstete von A 7 nach A 8 befördert werden. Letztlich wurden zwölf von A 7 nach A 8 befördert und von den 29 insgesamt geplanten, fanden auch nur 21 statt. Im Jahr 2017 wurden nur 13 Bedienstete nach A 8 befördert und im Jahr 2018 und 2019 sollen in beiden Jahren zusammen 28 Beförderungen nach A 8 stattfinden. Was davon bisher überhaupt erfolgt ist, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber sicher wieder ein guter Anlass für eine neue Kleine Anfrage. Ich wollte damit nur darlegen, dass es eben nicht so ist, dass die hier in früheren Jahren tätigen Landesregierungen im Justizvollzug und für den mittleren Dienst nichts getan hätten. Ganz im Gegenteil, das Gegenteil beweisen diese Zahlen. Es ist immer was getan worden
in dieser Richtung, und zwar viel mehr als in dieser Legislatur. Wenn ich alles zusammenrechne, kommen wir da lange nicht hin. Es fehlt nach wie vor eine Personalbedarfsplanung, die auch wirklich die Probleme angeht und auch verlässlich für die Bediensteten in den Haftanstalten eine Perspektive aufzeigt. Das ist ein ganz aktuelles Thema nach wie vor bei vielen unserer Gespräche vor Ort, in den Anstalten, aber auch Stellungnahmen und Brie
fen der Gewerkschaften. Ich habe die Zeitung vom 24. April dieses Jahres mitgebracht. Frau Präsidentin, ich würde gern zitieren. Dort heißt es in der Überschrift: „Scharfe Kritik an Plan von Minister Lauinger für Thüringer Justizvollzug“. Dann: „Gewerkschaft und Personalrat werfen der Thüringer Landesregierung Versagen beim Personal im Justizvollzug vor. Dem Ministerium fehlen die Bewerber“, behauptet das Ministerium. Ich habe es noch einmal mitgebracht. Also es kommt bestimmt nicht oft vor, dass ich sage, alles, was hier drinsteht, entspricht der Wahrheit, aber in diesem Fall muss ich sagen, ich kann das unterschreiben. Es ist so, wie es hier steht, und ich kann mich bei Herrn Bursian und Herrn Allgäuer nur ganz herzlich bedanken, dass Sie so klare Worte gefunden haben, die berechtigt sind und die die Personalsituation in aller Deutlichkeit aufgezeigt haben.
Meine Damen und Herren, das Justizvollzugsgesetzbuch hat ganz klare Aufgabenstellungen und Festlegungen und natürlich gehört dazu auch das entsprechende Personal. Und es wird uns immer wieder vorgehalten, dass es ja in unserer Legislatur im Jahr 2014 in der schwarz-roten Koalition verabschiedet wurde. Auch damals hat bereits mein Kollege Manfred Scherer darauf hingewiesen, dass auch entsprechendes Personal für den Justizbereich zur Verfügung gestellt werden muss. Aber weswegen spreche ich das überhaupt an? Es wird uns immer vorgeworfen, wie gesagt, dass wir schuld seien, es gebe ja das Justizvollzugsgesetzbuch, das novellierte, und es gebe dazu nicht genug Personal. Ich möchte daran erinnern, wie der damalige Justizminister hieß, nämlich Herr Dr. Poppenhäger, und dass dieser Justizminister der Fraktion der SPD, unserem damaligen Koalitionspartner, angehört hat und
die Novellierung dieses Gesetzbuchs unter ihm erstellt wurde, er der ressortverantwortliche
zu dem Finanzministerium komme ich jetzt noch – Minister für diesen Fachbereich war und dass es in einer Koalition – das ist bei Ihnen jetzt sicherlich nicht anders – auch entsprechende Aufteilungen in Fachressorts gibt. Und es war kurz vor der Landtagswahl 2014, als dieses Gesetz novelliert hier verabschiedet wurde. Natürlich war es nicht so, dass wir uns ständig in die Ressorts der anderen eingemischt haben. Das wird bei Ihnen untereinander auch nicht der Fall sein, aber dass es bis heute
nicht das entsprechende Fachpersonal gibt, das ist Ihnen zuzuschreiben,
Ihrer Landesregierung und Ihnen als Landtagsfraktion, die nicht genug Kraft hat, mit der Finanzministerin derartig Haushaltsverhandlungen zu führen, um diese Personalausstattung bis jetzt hinzubekommen. Ja, Frau Ministerin, in Zeiten voller Kassen, die wir uns zu unserer Zeit, als wir hier die Mehrheit hatten, gewünscht hätten,
muss es möglich sein, nicht nur Prestigeobjekte zu Wahlkampfzwecken zu fördern, sondern eben auch das entsprechende Personal, zumal wenn man einen Minister hat, der selbst Richter a. D. ist, und Recht und Gesetz besser kennen sollte als jeder Otto-Normal-Verbraucher. Er muss wissen, was in diesem Gesetz steht und wofür er verantwortlich ist und was umgesetzt werden muss.
Das ist seine Verantwortung. Ich wollte eigentlich nicht so sehr politisch werden, aber Sie merken, da geht auch bei mir der Puls mal ein bisschen höher, weil das Thema uns wirklich viele Stunden unserer kostbaren Zeit gekostet hat. Wir haben die auch gern geopfert, aber wir möchten auch irgendwann einmal Ergebnisse sehen – nämlich das Ergebnis, dass es tatsächlich eine Aufstockung des Personals gibt und nicht nur die Aufstockung der Auszubildenden, was wir auch anerkennen. Aber diese Auszubildenden, die jetzt auf den Landesdienst vorbereitet werden, ersetzen ja gerade einmal die Beamten, die regulär in den Ruhestand gehen. Da ist von den circa 75 Stellen, von denen der Minister ja selbst zugibt, dass die noch zusätzlich besetzt werden müssten, noch gar nicht zu reden.
Meine Damen und Herren, es hilft nichts, ich musste das ansprechen. Ich sehe das auch als meine Verpflichtung an und es ist ja auch meine letzte Rede in diesem Landtag für den Petitionsbereich, da ich ja auch aus dem Landtag – freiwillig und gewollt – ausscheiden werde, aber nichtsdestotrotz ist es mir wichtig, auch den Nachfolgern mit auf den Weg zu geben, wo die Probleme liegen und was unbedingt in der nächsten Legislatur angepackt werden muss.
Das bedauere ich auch. Insofern nochmals herzlichen Dank. Ganz fertig geworden bin ich nicht, aber das Wichtigste war gesagt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche den Kollegen im nächsten Petitionsausschuss alles Gute, starke Nerven und viel Erfolg bei ihrer Arbeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Die Vielfalt der Anliegen, die an uns Abgeordnete im Petitionsausschuss gerich
tet werden, hat unser Ausschussvorsitzender Herr Heym in seinem Redebeitrag bereits ausführlich deutlich gemacht und ich schließe mich auch gern dem Dank von Frau Pfefferlein an Herrn Heym an. Den Bericht zu erstellen, macht viel Arbeit, auch der Vortrag ist anstrengend. Zu Herrn Bräutigam und seinem Team komme ich noch. Vielen Dank dafür, denn wir haben ja nur einmal im Jahr Gelegenheit, hier öffentlich darzulegen, womit wir so beschäftigt sind, welche Probleme und Anliegen in den Petitionen an uns herangetragen werden und auch welche sonstigen Aspekte in unserer Petitionsausschussarbeit noch zum Tragen kommen.
Seit nun schon fünf Jahren – das habe ich auch im Bericht noch mal gesehen – hat sich die Anzahl der Petitionen auf einem doch recht hohen Niveau eingepegelt. Wie schon gesagt wurde, gab es im letzten Jahr 1.125 neue Petitionen und das war wiederum ein Spitzenwert gegenüber den Vorjahren. Wir konnten 865 dieser Petitionen abarbeiten und erledigen und davon konnte immerhin 127 Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden. Somit erhielten die Petenten also auch eine positive Antwort zu ihrem Anliegen und ich denke, dass das uns allen auch immer wichtig ist. Und ich möchte auch die fraktionsübergreifende gute Zusammenarbeit im Ausschuss herausstellen, denn im Sinne der Bürger gemeinschaftlich an diesen Dingen zu arbeiten, ist uns allen wichtig und ich glaube, da steckt auch jeder einzelne Abgeordnete von uns viel Herzblut rein.
Wir können also – auch anhand der Vielzahl der Petitionen – feststellen, dass die Bürger die Möglichkeit der Einreichung von Petitionen kennen und auch gut nutzen. Einschränkend muss man auch sagen, dass nicht alle 1.125 Petitionen von verschiedenen Petenten stammen, sondern wir haben auch Bürger und Petenten, die mehrfach im Jahr Petitionen einreichen, zum Teil zu unterschiedlichen Themen, aber manchmal auch immer wieder zum selben Thema.
Insgesamt hatten wir weitere acht Sammelpetitionen im letzten Jahr zu verzeichnen. Auch die Einreichungsform – schriftlich, mündlich oder über das Internetformular – über uns Abgeordnete wird gut genutzt. Die Zahlen, welche Sie dazu im Bericht finden, zeigen auf, dass die Schriftform, also der Brief an den Petitionsausschuss am meisten genutzt wird.
Das persönliche Gespräch mit uns Abgeordneten wird ja in den Bürgersprechstunden und auch beim Besuch der Strafvollzugskommission in den Anstalten gesucht. Dieser Redebedarf, der uns damit auch angezeigt wird, ist wichtig und ich denke auch, dass durch das persönliche Gespräch vieles besser vermittelt oder oft natürlich auch erklärt werden kann.
Insgesamt 28 Petitionen wurden auf unserer Plattform zur Mitzeichnung veröffentlicht und drei davon haben das Quorum für eine öffentliche Anhörung im Landtag erreicht. Bei weiteren fünf Petitionen wurde das Quorum durch weitere Sammlungen von Unterschriften in Schriftform erreicht. So war das Jahr 2017 mit insgesamt acht Petitionen für öffentliche Anhörungen auch das Jahr mit dem Spitzenwert bisher. Ich darf daran erinnern, dass es dabei um Themen – das ist hier auch schon kurz angesprochen worden – wie die Waldbewirtschaftung und Waldstilllegung, um Fragen der Besoldung, um die Personalschlüssel in Kindergärten, um den Erhalt der Pfefferminzbahn, um Wasserqualität, um die Abwasserbeseitigung oder auch um den Moscheebau ging.
Auch die Resonanz und die persönliche Teilnahme von vielen Bürgern hier bei uns im Landtag zeigt auf, dass es durchaus ein großes öffentliches Interesse gibt, wenn es um Dinge geht, die die Bürger und ihr persönliches Umfeld, ihren Ort oder den Umwelt- und Naturschutz betreffen. Die Bürger bilden sich ihre Meinung und artikulieren diese. Sie nehmen sich oft auch viel Zeit zur Teilnahme an den Anhörungen bei uns, wie kürzlich erst zum Thema „Kreisel bei Weida“, und die Bürger wollen dabei auch die Meinung von uns Abgeordneten und der Landesregierung zu diesen Themen erfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeit im Petitionsausschuss umfasst nicht nur die in den Sitzungen teilweise sehr zeitintensive Befassung mit den Problematiken, die uns vorgetragen werden, sondern auch etliche Außentermine. So gab es auch in 2017 wieder Vor-Ort-Termine bei den Petenten gemeinsam mit den Behördenvertretern, um sich persönlich einen Eindruck von der Situation zu verschaffen und so auch mit allen Beteiligten im Gespräch zu sein und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Ich möchte mich auch an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die zusätzlich zu allen anderen Terminen diese Vor-Ort-Termine wahrnehmen. Wir teilen uns das auch untereinander ein bisschen auf, je nachdem, aus welcher Region jemand kommt. Und ich muss schon sagen, das ist ein zusätzlicher Zeitaufwand, den wir alle gern wahrnehmen, aber er soll auch erwähnt sein.
Das Thema der Wasseranschlüsse der Siedlung Schern ist ja schon angesprochen worden, auch vom Vorsitzenden, als ein Beispiel für einen solchen Termin, der in den nächsten Wochen stattfinden wird. Darüber hinaus bietet unser Ausschuss in den einzelnen Landkreisen und auch im Landtag regelmäßig Sprechstunden für alle Bürger an.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Thema in unserer Arbeit, nämlich dem Strafvollzug und der Strafvollzugskommission, und ich freue mich, dass unserer heutigen Sitzung auch der Justizminister bei
wohnt. Das war in den letzten Jahren nicht immer so, das habe ich hier an der Stelle auch kritisiert und die Dinge dem Ministerpräsidenten für Sie mitgegeben, Herr Lauinger. Es ist aber schön, dass Sie heute selbst da sind, denn das ist auch Ihr zuständiger Fachbereich.
Die Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses trifft sich nicht nur hier im Landtag zu Beratungen und zu speziellen Belangen des Straf- und Maßregelvollzugs, sondern wir besuchen auch die Einrichtungen, also die Justizvollzugsanstalten und den Maßregelvollzug in Thüringen. In 2017 waren wir in fünf Justizvollzugsanstalten bzw. der Jugendstrafanstalt in Arnstadt. Dabei ist es uns stets auch wichtig, mit den Leitungen der Einrichtungen, den Bediensteten, den Personalräten und natürlich den Inhaftierten bzw. Patienten ins Gespräch zu kommen. Bei diesen Außenterminen nehmen wir auch Petitionen entgegen.
Auch Herr Heym ist auf das Thema bereits eingegangen und hat vorgetragen – das wurde ja auch in den Medien anfangs dieser Woche bereits berichtet –, dass etwa ein Drittel unserer Petitionen aus dem Jahr 2017 den Straf- und Maßregelvollzug betrafen, also insgesamt circa 340 Petitionen. Beim Thema „Maßregelvollzug“ – das wird die Frau Ministerin Werner freuen – ist kein Anstieg zu verzeichnen. Hier ist auch eine gewisse Ruhe eingekehrt in das Thema, muss ich feststellen. In den letzten dreieinhalb Jahren ist es da viel ruhiger geworden. Wir haben auch weniger Petitionen aus dem Bereich. Das sieht beim Strafvollzug allerdings ganz anders aus. Hier ist ein weiterer Anstieg gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen gewesen.
Wir haben für dieses Jahr weniger Ortstermine in den Justizvollzugsanstalten geplant, aber, meine Damen und Herren, das wird Gefangene nicht davon abhalten, uns ihre Probleme darzulegen und Petitionen einzureichen. Es gilt nach wie vor – und da habe ich wirklich die Aufforderung an den Herrn Minister –, die Probleme an der Wurzel anzupacken. Das habe ich auch schon in den Vorjahren immer wieder angesprochen. Es wurde uns auch in den Ausschusssitzungen mitgeteilt, dass erste Schritte hierbei unternommen wurden, wie es, wie gesagt, vom Ministerium uns gegenüber auch erläutert wurde. Es wird dabei auf die fünf Arbeitsgruppen verwiesen, die Vorschläge zum Beispiel zur Verbesserung der Personalplanung und Einstufung der Beamten oder auch zur Organisation im Justizvollzug gemacht haben.
Aber, meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten an dieser Stelle auch einmal mehr hinterfragen, was davon bisher seitens des Ministeriums auch tatsächlich umgesetzt wurde. Mehr Anwärter in der Ausbildung – das ist ja hier auch beim Landeshaushalt in der Beratung mit besprochen worden – und das Projekt zur Haftentlassungsbegleitung sind na
türlich zwei wichtige Maßnahmen, die wir auch anerkennen. Aber die nächsten ein oder zwei Jahre werden dann auch zeigen, ob das ausreicht und wie das in der Praxis dann umgesetzt wird.
Im Petitionsausschuss haben wir erst kürzlich wieder festgestellt, dass es doch Kommunikationsprobleme gibt, was das Justizministerium, den Justizausschuss und uns betrifft. Diesbezüglich ist ein Gutachten von uns an die Landtagsverwaltung in Auftrag gegeben worden, bei dem es zum Beispiel auch um die Wertung der rechtlichen Stellung von uns Mitgliedern in der Strafvollzugskommission und insbesondere um unsere Informationsrechte geht, aber bei dem auch die Informationspflichten der Landesregierung uns gegenüber untersucht werden sollen. Also wir sind gespannt auf dieses Gutachten, das uns sicherlich in Bälde vorliegen wird.
Die Petitionen aus dem Strafvollzug, meine Damen und Herren, bedürfen auch nicht nur eines hohen Zeit- und Arbeitsaufwands zur Bearbeitung durch die Anstalten, durch das Ministerium, durch unsere Landtagsverwaltung und unseren Ausschuss, sondern zeigen eben auch die Probleme, die es dort gibt, immer wieder deutlich auf. Es geht zumeist um fehlendes Personal in den Haftanstalten und einen daraus folgenden durchaus erheblichen Ausfall von Arbeitstagen in den Werkstätten sowie dadurch verursachte längere Einschlusszeiten, den Ausfall von Therapieangeboten sowie nicht ausreichende Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Ich kann nur hoffen, dass auch die zuständigen Mitarbeiter im Justizministerium immer wieder ihrem Minister und ihrem Staatssekretär diese Dinge berichten, die uns gehäuft vorgetragen werden.
Weitere Themen dabei sind auch nach wie vor fehlende Lockerungsmaßnahmen, wo sie angezeigt sind – das muss man natürlich auch einschränkend betrachten –, und oft wird auch von den Petenten beklagt, dass die Vorbereitungen auf die Entlassung, also das Leben in Freiheit, in den Anstalten mit Blick auf Arbeit und Wohnung nicht ausreichend sind. Diese Themen sind auch alle nicht neu und ich kann sagen, sie sind genauso noch wie in den Vorjahren vorhanden und haben uns eben auch im Jahr 2017 immer wieder beschäftigt.
Auch der Justizausschuss hatte im letzten Jahr und, soweit ich weiß, auch in den letzten Monaten immer mal wieder das Thema „Personalmangel in den JVAs“ auf der Tagesordnung. Dazu kommen natürlich noch die Probleme mit den Ausbrüchen, Sicherheitsfragen, die Drogenproblematik in den Haftanstalten und der hohe Krankenstand bei den Beamten, aber auch Themen wie „ältere Gefangene in den Anstalten“ und ein dadurch gegebener entsprechender Mehraufwand sind uns wichtig. Zu Letzterem hatte ich jetzt erst eine Kleine Anfrage eingebracht und die Landesregierung hat sie auch beantwortet. Hier zeigt sich, dass das auch ein neu
es Themenfeld für den Strafvollzug werden wird, da unsere Gesellschaft und somit auch die Gefangenen immer älter werden.
Meine Damen und Herren, das alles darf uns – und damit meine ich nicht nur den Landtag oder die Landesregierung, sondern uns als gesamte Gesellschaft – nicht gleichgültig sein, denn die Allermeisten der Strafgefangenen kommen früher oder später wieder in Freiheit und so auch in unsere Gesellschaft zurück. Wir alle erwarten und hoffen, dass sie dann ein straffreies Leben führen und sich auch wieder eingliedern. Kein Bürger möchte Opfer einer Straftat werden. Das gelingt aber auch nur, wenn die Gefangenen vernünftig auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden und das auch selber wollen. Das muss ich einschränkend dazusagen. Aber die Voraussetzungen dafür, die müssen wir schaffen. Ich finde, das gehört zur Wahrheit und zu diesem Gesamtthema dazu, dass wir das deutlich ansprechen und uns immer wieder bewusst machen, genauso wie die Tatsache, dass immer noch zu viele wieder rückfällig werden. Deshalb müssen wir im Bereich des Strafvollzugs ein großes Interesse an dieser Resozialisierung haben, auch wenn das ein Thema ist, was natürlich nicht so gern diskutiert wird oder nicht so oft im Mittelpunkt steht. Wenn erst die Polizei oder die Staatsanwaltschaft tätig werden muss, ist es wieder einmal zu spät.
Zu diesem Thema gehört auch, nicht den Beamten in den Anstalten die Schuld zuzuweisen, die ihr Bestes geben, sondern die Situation der Beamten in unseren Haftanstalten dabei gerade in den Blick zu nehmen und sie bei ihrer schwierigen Arbeit zu unterstützen. Sie sind oft überlastet, vertreten erkrankte Kollegen zusätzlich, häufen damit Überstunden an und werden dann auch krank. Das ist ein Teufelskreis. Die Beamten in den Anstalten sind es, die den Frust und die Wut der Gefangenen über die eben genannten Einschränkungen, zum Beispiel Ausfall von Arbeitstagen, höhere Einschlusszeiten usw., abbekommen und auch aushalten müssen. Leider sind die Umstände so, dass es viele unserer Beamten nicht wagen, ihre Anliegen und Sorgen bei unseren Besuchen in den JVAs offen anzusprechen. Bei diesen Beratungen sitzen die Gefängnisleitung und Vertreter des Ministeriums dabei. Es werden Folgen befürchtet bei einem Ansprechen von Problemen uns gegenüber.
So war es auch neulich wieder, wie ich mir habe sagen lassen, in der Jugendstrafanstalt Arnstadt. Dort hatte, soweit ich weiß, der örtliche Personalrat darum gebeten, mit der Strafvollzugskommission ins Gespräch kommen zu können, was wohl nicht weitergegeben wurde. Das ist eine ganz aktuelle Information, die ich auch noch mal bei unserer nächsten Sitzung ansprechen werde. Vielleicht können wir da im Nachgang noch mal ein Gespräch auf den Weg bringen. Zum Beispiel gibt es in der Jugendstrafanstalt Arnstadt die Thematik, dass es
wohl seit drei Jahren keine Beförderungen in den unteren Gehaltsgruppen mehr gibt, das heißt, von A7 nach A8, weil es eine Konkurrentenklage gibt, die noch nicht gerichtlich entschieden ist. Somit werden alle anderen Beamten, die die Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen, nicht befördert. Wie gesagt, das müssen wir noch mal aufklären. Das ist mir jetzt erst übermittelt worden. Aber das sind die Probleme, mit denen unsere Beamten in den Anstalten zu kämpfen haben und die ihnen natürlich auch Sorge bereiten, die wir auch angehen müssen, um den geordneten Weg der Beamtenbeförderung weiter beschreiten zu können.
Wir Abgeordnete erfahren solche Dinge manchmal nur über anonyme Briefe oder andere Kontaktaufnahmen. Deswegen auch meine Bitte an Herrn Minister, sich die Frage zu stellen, ob das der richtige Weg ist und warum das so ist oder was man auch dagegen unternehmen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann hier jedes Jahr immer nur die gravierendsten Punkte ansprechen, die einer dringenden Verbesserung bedürfen. Es ist auch nicht nur die bloße Kritik, weil wir Opposition sind und eben Kritik anbringen, sondern uns allen – ich habe das am Anfang meines Beitrags auch gesagt – ist es wichtig, die Probleme, die an uns im Petitionsausschuss herangetragen werden, zu lösen oder Lösungen aufzuzeigen. Es geht uns im Ausschuss – und das ist mein Eindruck von unserer Arbeit dort – doch generell darum, den Bürgern zu helfen, sie zu unterstützen und – wie gesagt – die Dinge möglichst einer Lösung zuzuführen. Ich kann nachvollziehen, dass insbesondere – wie gesagt – manche Anliegen aus dem Strafvollzug, auch anonyme Schreiben von Bediensteten an uns unangenehm sind, aber ich denke, die Dinge müssen beim Namen genannt werden, sonst kann man sie nicht ändern.
Für all unsere Arbeit, in der auch viel Herzblut und Zeit unserer Mitglieder steckt und die zumeist eben auch nicht öffentlich abläuft und daher auch von vielen nicht wahrgenommen wird, benötigen wir aber auch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Fachreferat beim Landtag, mit dem Fachreferat in der Staatskanzlei und den in der Landesregierung dafür zuständigen Beamten. Namens der CDU-Fraktion bedanke ich mich auch ausdrücklich für die im letzten Jahr sehr gute und fachlich versierte Zuarbeit und Vorbereitung der Beratung unserer Petitionen durch all die mit den Vorgängen beschäftigten Bediensteten.
Auch hier muss ich leider noch einen Tropfen Wasser in den Wein schütten: Was das Justizministerium betrifft – ich muss es leider noch mal ansprechen, das können auch die Kollegen aus den anderen Fraktionen dem Herrn Minister sicher gern bestätigen –, gibt es hier doch den einen oder anderen Konflikt, auch bei der Zusammenarbeit im Aus
schuss. Durch den häufigen Personalwechsel war das auch noch verstärkt, dass es auch unterschiedliche Ansichten gibt – vielleicht auch bei der Bearbeitung der Anliegen. Hier würde ich gern für die Zukunft oder für den Rest der Legislatur vorschlagen, dass sich der Herr Minister vielleicht einfach mal mit uns Fachsprechern in einer lockeren Runde trifft und wir das mit ihm noch mal persönlich diskutieren können – nicht im großen Ausschuss, vielleicht mal in einer kleinen Runde bei einer Tasse Kaffee, dass wir da vielleicht auch zu einem anderen Arbeitsklima kommen.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich an dieser Stelle auch insbesondere bei unserem Fachreferat: bei Herrn Bräutigam, der hier hinter mir Platz genommen hat, und seinen Mitarbeitern, die auch den heute vorliegenden Bericht erstellt haben. Ich weiß, Herr Bräutigam, dass auch Sie viele Anrufe und Vorsprachen der Petenten eigenständig erledigen und leider auch manche nicht so gute Nachricht übermitteln oder vermitteln müssen – insbesondere weil auch Anliegen nicht immer positiv entsprochen werden kann und es auch nicht in jedem Fall immer eine Lösung gibt. Für Ihr Engagement und das Ihrer Mitarbeiter, dass auch oftmals über den normalen Dienst hinausgeht, möchten wir Ihnen ausdrücklich ganz herzlich danken.
Auch die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten Herrn Dr. Herzberg und seinen Mitarbeitern ist nicht nur eng und konstruktiv, sondern er bringt auch durch seine Vorschläge und Erfahrungen unseren Ausschuss in der Meinungsfindung oft weiter.
Ja, auch der Applaus muss sein. Manche Petition wurde zunächst in seinem Bereich bearbeitet. Andersherum bitten wir ihn in einigen Fällen dann auch, vor Ort als Vermittler oder Mediator tätig zu sein. Es gibt natürlich auch hier Möglichkeiten der Verbesserung der Zusammenarbeit, das war erst kürzlich wieder Thema in unserem Ausschuss. Ich denke, auch unter Beachtung aller Regeln – möglicherweise natürlich auch der neuen Regeln des Datenschutzes – wird an einer Lösung der Kommunikation auch auf technischem Wege weiter gearbeitet.
Ja, vielen Dank. Ich möchte noch einen Satz an Dr. Herzberg richten: Das neue Pilotprojekt mit der direkten Zusammenführung von Bürgern mit der
Verwaltung und den Verwaltungschefs, das Sie auf den Weg gebracht haben, wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt. Und jetzt bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich möchte Sie bitten, uns darzulegen, in welchen Haftanstalten sich jeweils wie viel freie Haftplätze befinden. Sie sprachen eben von 450 unbelegten Haftplätzen. Hier würde uns die Aufteilung interessieren. Zum Zweiten würde ich Sie bitten, etwas zur Zellenbelegung in Hohenleuben zu sagen: wie viele Personen dort in einer Zelle untergebracht sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne und Zuschauer im Internet, auch namens der CDU-Fraktion möchte ich mich sowie auch ganz persönlich beim für Petitionen zuständigen Referat in unserer Landtagsverwaltung sehr herzlich für die Erstellung unseres Arbeitsberichts 2016 bedanken. Wir haben diesen Arbeitsbericht bereits im Ausschuss vorberaten und Wert darauf gelegt, das vielfältige Spektrum, welches unsere Arbeit ausmacht, darin wiederzufinden. Insofern möchte ich auch unserem Vorsitzenden, Herrn Kollegen Heym, für seinen ausführlichen Bericht mit zahlreichen Beispielen zu den Petitionen, die die Bürger bei uns einreichen, sehr herzlich danken.
Somit wurden auch die Sorgen und Anliegen, die die Bürger Thüringens bewegen, verdeutlicht.
Insgesamt gingen im letzten Jahr die schon erwähnten 1.102 Petitionen neu bei uns im Landtag ein. Davon haben wir im Ausschuss 617 Petitionen bereits abschließend behandeln können und weite
re 402 Petitionen aus den Vorjahren wurden ebenso im letzten Jahr dann abschließend bei uns behandelt.
Es ist uns wichtig, das Gros der Petitionen auch schnellstmöglich abzuschließen, also in einem zumutbaren Zeitraum für die Bürger die Antworten zu geben bzw. erklärende Informationen zu den Sachverhalten. Wir bemühen uns stets darum, dennoch dauert es manchmal etwas länger, weil wir bei unserer Arbeit auf die Antworten der Landesregierung und der nachfolgenden Behörden angewiesen sind und die eine oder andere Nachfrage entsteht, sodass wir die Petitionen gründlich bearbeiten, aber dies manchmal auch etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Mein Dank gilt auch den Verwaltungsmitarbeitern, insbesondere im Petitionsreferat, die uns hervorragend in unserer Arbeit begleiten, die Petitionen fachlich kompetent aufbereiten und unsere Ausschusssitzungen sowie die Außentermine und die Bürgersprechstunden sehr gut vorbereiten.
Problematisch, meine Damen und Herren, ist die Situation aber immer noch im Bereich des Strafvollzugs, denn hier dauerte und dauert es in manchen Fällen immer noch viel zu lange, ehe uns die Stellungnahmen aus den Justizvollzugsanstalten über die Landesregierung erreichen.
Meine Damen und Herren, wenn ich jetzt noch zu einigen anderen Problemen komme, möchte ich doch voranstellen, dass ich das durchaus kritisiere, dass hier kaum jemand von der Landesregierung anwesend ist.
Bereits im letzten Jahr war es so, dass die für diesen Bereich zuständigen Minister Lauinger und Werner nicht anwesend waren. Ich habe dann den Ministerpräsidenten, der zumindest da war, gebeten, diese Dinge auch weiterzuleiten. Ob das gemacht wurde, weiß ich nicht. Und ich hatte darum gebeten, dass man in diesem Jahr speziell zu unserem Petitionsbericht und zu der Aussprache dazu dafür sorgen möge, dass die zuständigen Minister oder Ministerien auch anwesend sind. Das sehe ich heute nicht und das möchte ich ausdrücklich an der Stelle kritisieren. Das zeigt auch, welche Wertschätzung unserer Arbeit hier entgegengebracht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im letzten Jahr auch etliche Vor-Ort-Termine wiederum durchgeführt, um schwierige Sachverhalte mit den Petenten vor Ort zu klären. Mein Dank gilt auch den Abgeordneten, die diese Vor-Ort-Termine wahrgenommen haben; ich möchte keinen einzel
nen herausgreifen, sondern allen herzlich danken, die diese Termine zusätzlich übernommen haben.
Zum Härtefonds ist hier auch schon etwas gesagt worden und insofern gilt es auch von meiner Seite oder vonseiten der CDU-Fraktion, bei den nächsten Haushaltsberatungen jetzt mit auf den Weg zu geben, dass man die Höhe des Härtefonds auch in der Größenordnung wiederum in den neuen Landeshaushalt einstellen möge. Man weiß im Voraus nicht, wie viele Fälle oder Anträge in dem jeweiligen Jahr bei uns eingehen. Aber wichtig ist uns, dass wir überhaupt die Möglichkeit haben, in besonderen Härtefällen mit Geld unkompliziert und unbürokratisch helfen zu können.
Einen Fall möchte ich dabei herausgreifen. Wir hatten im Jahr 2016 Anträge zu dem Härtefallgeld aus dem Bereich eines bestimmten Jobcenters, also von Bürgern, die von einem bestimmten Jobcenter hier in Thüringen betreut werden. In dem Bereich dieses einen Jobcenters, das ich namentlich nicht nennen möchte – aber alle Kollegen wissen, welches ich meine, also die Kollegen des Petitionsausschusses –, gingen alle Bemühungen unsererseits ins Leere, weil seitens dieses Jobcenters jegliche auch Sachzuwendungen, zum Beispiel in Form eines neuen Kinderbettes oder eines Herdes oder eines Kühlschrankes, sofort von den staatlichen Zuwendungen abgezogen worden wäre. Also diese Anträge konnten wir nicht im positiven Sinne weiterbegleiten. Aber auch hier sind wir noch dran, mit dem Jobcenter im Gespräch zu sein und für die Zukunft überhaupt eine Lösung zu finden.
Mein herzlicher Dank gilt heute natürlich auch dem Bürgerbeauftragten, Herrn Dr. Herzberg, und seinen Mitarbeitern für die Bearbeitung der vielen Fälle in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, aber auch für ihre Mitwirkung bei uns im Ausschuss und die Übernahme des einen oder anderen Problems. Sie haben auch Vororttermine für uns mit wahrgenommen und versucht, in schwierigen Situationen zu vermitteln, was Ihnen oft auch erfolgreich gelungen ist. Auch dafür unser herzlicher Dank, Herr Dr. Herzberg.
Auch im letzten Jahr haben wir wieder drei Bürgersprechstunden im Landtag sowie weitere außerhalb des Landtags in den einzelnen Landkreisen durchgeführt. Dieses Angebot wurde von insgesamt 71 Petenten genutzt; sie kamen dabei mit uns persönlich ins Gespräch, konnten neue Petitionen vortragen oder auch bereits eingereichte Anliegen näher erläutern.
Zum Thema „Online-Petitionen“ auf privaten Internetplattformen bzw. der gemeinnützigen Plattform openPetition wurde hier schon einiges ausgeführt. Aber auch ich möchte die Gelegenheit nutzen und
hier in der Öffentlichkeit und für unsere Zuhörer noch einmal ausdrücklich betonen, dass Petitionen nur dann von uns einer parlamentarischen Prüfung unterzogen werden, wenn sie von den Bürgern auch unmittelbar bei uns im Petitionsausschuss eingereicht werden. Jeder Bürger sollte sich also gut überlegen, wo er im Internet seine Unterschrift gibt oder was er im Internet unterstützt und was dort möglicherweise mit seinen Daten passiert.
Wir haben im Jahr 2016 Anliegen von öffentlichem Interesse auf unserer eigenen Plattform veröffentlicht und das waren, wenn ich mich recht erinnere, 33 Petitionen, die hier veröffentlicht wurden. Erhält eine solche Petition mindestens 1.500 Mitzeichnungen oder werden uns in Papierform weitere Unterschriften eingereicht, dann führen wir auch die bereits erwähnten öffentlichen Anhörungen zu diesen Themen durch. Die Veröffentlichung einer Petition auf einer privaten Plattform hat aber unabhängig von einer möglicherweise sehr großen Zahl von Unterstützern letztlich keinerlei parlamentarische Aktivitäten automatisch zur Folge.
Für uns ist das Petitionsgesetz und unser eigenes Recht im Freistaat Thüringen Maßgabe unseres Handelns. Vor diesem Hintergrund appellierte auch der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags zuletzt mit einer Pressemitteilung vom April dieses Jahres an die Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Anliegen direkt an uns, an das Parlament, zu wenden und von der kostenlosen Möglichkeit des Petitionsrechts Gebrauch zu machen. In den Medien habe ich von der damaligen Pressemitteilung leider nichts gesehen. Deshalb möchte ich heute die Gelegenheit nutzen und die anwesenden oder uns zuhörenden Medienvertreter herzlich bitten, sich nochmals des Themas anzunehmen, unsere Pressemitteilung vielleicht auch noch mal zur Hand zu nehmen und zu dieser Thematik vielleicht noch mal eine umfangreichere Berichterstattung auf den Weg zu bringen. Denn es ist wichtig, dass die Bürger wissen, wo sie ihre Petitionen einzureichen haben, und auch, wie sie mit den Dingen im Internet umzugehen haben. Sie müssen dabei auch wissen, dass nicht jede Petition zum Beispiel bei openPetition den Thüringer Landtag erreicht. Ich habe gestern noch mal im Internet nachgeschaut bei openPetition: Es sind 180 Petitionen von Thüringen dort eingestellt, aber letztlich muss man feststellen, dass nur ein Bruchteil davon uns Parlamentarier auch erreicht.
Ein Großteil der Petitionen des letzten Jahres, meine Damen und Herren, entfiel wiederum auf den Straf- und Maßregelvollzug. Ich fange mit Letzterem an: Die Strafvollzugskommission ist ein Unterausschuss des Petitionsausschusses und hat im letzten Jahr die Maßregelvollzugseinrichtungen in Stadtroda und drei Thüringer Justizvollzugsanstalten sowie die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz, in der die weiblichen Thüringer Gefangenen unterge
bracht sind, besucht. Ab Seite 102 unseres Arbeitsberichts finden Sie auch die entsprechenden Ausführungen dazu.
Im letzten Jahr ging es bei diesen Petitionen oft um zu spät aufgestellte Vollzugspläne, nicht ausreichende Entlassungsvorbereitungen aufgrund Personalmangels, fehlende Lockerungen, gekürzte Aufschlusszeiten im Bereich der Gefängnisse, um nicht stattfindende oder mehrfach verschobene Facharzttermine, um ausfallende Arbeitstage in den Gefängnissen sowie um ausfallende Sport- und Freizeitmöglichkeiten und ähnliche Probleme, die allesamt auf dem bestehenden Personalmangel beruhen bzw. aufgrund des Personalmangels in den Gefängnissen nicht ausreichend erfolgen können. Diese Situationen, meine Damen und Herren, erhöhen das Konfliktpotenzial zwischen Gefangenen und Personal, führen zu Aggressionen und zu Streitigkeiten und so zu noch mehr Krankenständen bei unseren Bediensteten, die jetzt ohnehin schon als dramatisch einzuordnen sind. Es führt auch zu Mehrarbeit der noch im Dienst befindlichen Beamten und letztlich zu immer neuen Petitionen, in denen genau diese Situationen beklagt werden. Die Vollzugsbeamten sind oftmals an ihrer persönlichen Belastungsgrenze angekommen und überdies wenig motiviert, wenn man die Einstufung der meisten von ihnen im mittleren Dienst überwiegend in der Gehaltsgruppe A 7 ohne Aussicht auf Beförderung bis gar zum Pensionseintritt betrachtet.
Ein Großteil der Bediensteten im Vollzugsdienst ist – das haben auch unsere Nachfragen bei unseren Besuchen in den JVAs ergeben – in A 7 eingruppiert. Das sind die Bediensteten, die wirklich die schwerste Arbeit in den Hafthäusern verrichten. Diese Situation haben wir auch in der Strafvollzugskommission anhand von Daten, die uns die Landesregierung auf Nachfrage zugearbeitet hat, festgestellt. Zum Beispiel bei den Krankenständen: vier bis sechs Wochen im Jahr im Durchschnitt. Natürlich gibt es auch Langzeiterkrankte, die dann diese Statistik noch erhöhen. Zusätzlich haben wir das Problem mit den nicht stattfindenden Beförderungen. Zu den Beförderungen möchte ich ergänzen, dass es im Jahr 2012 noch 99 Beförderungen, überwiegend von A 7 nach A 8, gab. Also von den 99 Beförderungen im Jahr 2012 waren 70 von A 7 in A 8. Im Jahr 2013 gab es insgesamt 95 Beförderungen für den Justizvollzugsdienst, die meisten von A 8 in A 9, aber auch 21 Beförderungen von A 7 nach A 8.
Jetzt kommen wir zu den Zahlen, bei denen es abwärtsgeht. Im Jahr 2014 gab es insgesamt in diesem Bereich nur noch 33 Beförderungen, also nur ein Drittel derer in den Vorjahren insgesamt, die meisten davon im gehobenen Dienst, und von A 7 bis A 8 waren es nur noch wenige. Im Jahr 2015 gab es dann 32 Beförderungen im ganzen Jahr, davon 20 von A 7 nach A 8. Für das Jahr 2016, also
für unseren Berichtszeitraum, waren 29 Beförderungen geplant, die aber erst im Dezember 2016 und sogar noch später, im Januar 2017, dann erfolgen sollten, davon auch nur 14 von A 7 nach A 8.
Weiterhin fehlt es im Personalbereich an einer aktuellen Personalbedarfsplanung. Die letzte stammt aus dem Jahr 2006. Nach Angabe der Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2015 ist die Ausstattung mit dem erforderlichen Personal in § 108 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch geregelt und natürlich auch vorzunehmen. Seit dem Jahr 2006, aus dem die alte Planung stammt, hat sich vieles an den Aufgaben in den Gefängnissen verändert. Es gibt neue oder andere Zuständigkeiten, es gibt andere Ausfallzeiten, insbesondere der sehr hohe Krankenstand ist zu nennen. Dies alles ist zu berücksichtigen. Es wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, allein deren Ergebnisse zumindest mir nicht bekannt sind, aber ich weiß, im Justizausschuss wurde zwar viel darüber berichtet, aber konkrete Arbeitsergebnisse wurden auch dort nicht den Kollegen übermittelt.
Es wurde mal wieder angekündigt, eine neue Personalbedarfsplanung durchzuführen, aber auch hier blieb man die Antwort nach einem Zeitraum oder nach einem Jahr schuldig. Inwieweit die Schließung der JVA in Gera zum Ende des Jahres zu einer Entspannung der Personalsituation führen wird, bleibt abzuwarten, denn die Mehrzahl der Bediensteten wird ganz sicher nach Hohenleuben wechseln, weil die Gefangenen, die dorthin wechseln, auch entsprechend weiterhin zu betreuen sind.
Meine Damen und Herren, es wäre wichtig, dass es auch jetzt bei den Haushaltsberatungen mit aufgegriffen wird und dass hier nachjustiert wird. Mir wäre es wirklich lieb gewesen, Herr Minister Lauinger hätte das heute auch angehört, aber es besteht ja die Chance, das im Protokoll noch mal nachzulesen. Über eine verstärkte Ausbildung und Einstellung in den nächsten Jahren müssen diese Probleme auch angegangen werden, denn auch die Statistik über den Ruhestandsbeginn vieler unserer Bediensteten zeigt, dass allein mit den jetzigen Ausbildungszahlen die Ruhestandsabgänge nicht kompensiert werden können.
In Sachen Übergangsmanagement konnten wir feststellen, dass das Projekt gut angelaufen ist, aber aufgrund der festgelegten Kriterien eben auch nur für einen Teil der Gefangenen infrage kommt. An dem Thema bleiben wir auf jeden Fall weiter dran und lassen uns berichten, welche Fortschritte und Erfahrungen es damit gibt und welchen Nutzen und welche Hilfestellung dieses Projekt bringt.
Leider war aber auch im Jahr 2016 wieder zu konstatieren, dass Gefangene nach dem Haftende eher nicht auf ihre Zukunft vorbereitet waren, was Unterkunft, Arbeit oder weitere Betreuung betrifft. In diesen Fällen, die uns natürlich auch immer nur in einzelnen Petitionen bekannt werden, versuchten wir die Gründe zu ermitteln. Manchmal fehlte es am Wollen und Mitwirken der Gefangenen selber. Aber auch insbesondere den Sozialarbeitern, das muss ich an der Stelle deutlich sagen, in den Haftanstalten kommt hier eine besondere Aufgabe und Verantwortung zu. Sie sind hier auch künftig eindeutig mehr gefordert, sich diesen Problemfällen zu widmen, zumindest fordern wir aus unserer Fraktion das ein und bleiben an dem Thema auch weiter dran.
Nun ist es nicht nur so, dass diese Probleme nur über die Petenten an uns herangetragen werden, sondern uns auch bei unseren Gesprächen mit den Leitungen der Haftanstalten und auch mit den Bediensteten sowie durch die Gewerkschaften, aber auch durch anonyme Zuschriften übermittelt werden.
Im letzten Jahr wurde uns – das ist noch einmal ein anderes Problemfeld –, beginnend in der JVA Tonna, vorgetragen, dass es größere Probleme bei der Zusammenarbeit der Anstaltsleitungen mit den Seelsorgern und ehrenamtlichen Seelsorgehelfern gibt. Auch in einigen anderen Anstalten stellten wir zwischenzeitlich Diskrepanzen in diesem Bereich fest. Auch hier will ich sagen, wir bleiben an diesem Thema dran und versuchen, so gut es geht, unseren Einfluss geltend zu machen, damit es hier zu einer sachgerechten und guten Zusammenarbeit in den Haftanstalten kommt, wo dies noch nicht der Fall ist. Es ist nicht generell so, aber in einigen Einrichtungen ist das so.
Zum Thema „Landeshauptstadt Erfurt und Bürgeramt in Erfurt“ möchte ich noch sagen, dass uns insbesondere die Petitionen, die aus dem Bereich der Landeshauptstadt kommen und bei denen es um Behördenhandeln in Erfurt geht, negativ aufgefallen sind, was das Verwaltungshandeln der Stadt Erfurt angeht. Stellungnahmen kommen nur sehr schleppend, unzureichend; Lösungsansätze werden durch die Stadt Erfurt eher nicht in Aussicht gestellt. Ich spreche hier über Themen wie Baurecht, Ansiedlung von jungen Familien oder ansiedlungswillige junge Familien, Sondernutzungsrechte, wo hohe Gebühren erhoben werden, die Gewährung von Fahrtkostenerstattung für ein Schulkind und ähnliche Themen. Das fällt immer wieder negativ auf und das ist auch schon in den Medien negativ aufgefallen, insofern gab es auch Berichte. Wer das „Thüringen Journal“ regelmäßig anschaut, weiß, wovon ich spreche, über dieses – ich sage das mal – sogenannte Bürgeramt in Erfurt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir nur einmal im Jahr Gelegenheit haben, hier öffentlich im Plenum über unsere Arbeit und unsere Feststellungen zu berichten, ist es natürlich auch wichtig, öffentlich und auch gegenüber allen Abgeordneten und allen Mitgliedern der Landesregierung auf die Problemlagen aufmerksam zu machen, damit Verbesserungen erreicht werden. Ich konnte hier nur die gravierendsten Dinge ansprechen. Bitte nehmen Sie diese Themen und Anregungen ernst und ordnen Sie diese bitte nicht nur als einfache, bloße Kritik der Opposition ein, um die man sich vielleicht auch nicht weiter kümmern müsse, weil das ja eben zum politischen Alltag gehört. In unserem Ausschuss und auch in der Strafvollzugskommission geht es uns stets darum – und da schließe ich alle Kollegen aller Fraktionen ein –, für die Petenten die beste Lösung zu finden, im Justizvollzug auch die Bedingungen für unsere Bediensteten zu verbessern und die Motivation aller in diesem Bereich Tätigen zu erhöhen sowie das Miteinander zu stärken. Grundsätzlich ist das Arbeitsklima bei uns im Ausschuss als sehr konstruktiv zu beurteilen, über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, und ich denke, das ist auch im Sinne unser Bürger. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Bestandsgarantie für die Gemeinde Vogtei im Unstrut-Hainich-Kreis
In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 wurde die Gemeinde Vogtei neu gebildet. Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Gemeinde Vogtei bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
2. Welche Zuordnung beabsichtigt die Landesregierung hinsichtlich der von der Gemeinde Vogtei derzeit erfüllten Gemeinden Oppershausen und Kammerforst unter der Vorgabe, dass beide Gemeinden bereits im Jahr 2012 für eine Zuordnung zur derzeitigen VG Unstrut-Hainich votierten?
3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die Gemeinde Vogtei – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Herr Staatssekretär, wenn ich mich recht erinnere, beziehen Sie sich in der Antwort auf die Anfrage meiner Kollegin Meißner zu der letzten Frage immer auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn ich mir das richtig mitgeschrieben habe, vom 12.05.1992, die Stadt Papenburg betreffend.
Mich würde mal interessieren, warum Sie sich auf eine fast 25 Jahre alte Rechtsprechung beziehen. Gab es danach keine neuere mehr oder worin liegt da Ihre Begründung?
Meine zweite Nachfrage betrifft die Gemeinden Oppershausen und Kammerforst. Nach Ihrer salomonischen Antwort wäre es demnach möglich, dass beide Kommunen jetzt einen Antrag stellen, der noch bestehenden Verwaltungsgemeinschaft Unstrut-Hainich beizutreten oder sich dort anzugliedern. Wäre das ein möglicher Schritt für diese beiden Dörfer, würden Sie dem zustimmen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Bestandsgarantie für die Stadt Neustadt an der Orla und die Stadt Triptis (Saale-Orla-Kreis)
In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2010 wurde die Stadt Neustadt an der Orla erweitert.
Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurde die Stadt Triptis erweitert.
Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Stadt Neustadt an der Orla bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
2. Kann die Stadt Triptis bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die in Fragen 1 und 2 genannten Kommunen – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihre Ausführungen zu den Grundzentren, die Sie eben und auch in der Beantwortung der Frage der Frau Kollegin Meißner getätigt haben, richtig verstehe, dann ist es so, dass selbst bestehende Kommunen, die im Jahr 2035 noch mehr als 6.000 Einwohner haben, dennoch neu gegliedert werden sollen, weil sie kein Grundzentrum sind oder diesen Status nicht haben. Ist das richtig?
Vielleicht haben Sie mich da auch missverstanden. Bei einer der vorangegangenen Fragen, wo es sich auch um das Grundzentrum gedreht hat, hatten Sie einen Ort benannt, der dann, ich glaube, 6.025 Einwohner hat, dem Sie aber nicht den Bestandsschutz geben wollen, weil es kein Grundzentrum ist. Also diese Orte mit mehr als 6.000 Einwohnern im Jahr 2035, die aber nicht den Status eines Grundzentrums haben, also auch heute nicht haben, die wollen Sie trotzdem neu gliedern, obwohl die Einwohnerzahl stimmt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Gäste, auch ich möchte ganz herzlich zunächst im Namen der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, natürlich zuallererst unserer Landtagsverwaltung für die Erstellung des Arbeitsberichts 2015 danken. Ich habe ihn mal mit vorgebracht, damit auch unsere Gäste sehen, wie der Arbeitsbericht aussieht. Ich denke, er ist bestimmt auch draußen an den Infoständen in unserem Foyer zu bekommen und mitzunehmen. Ich habe ihn auch mit vorgebracht, damit auch diejenigen, die uns über das Internet verfolgen, einmal sehen, wie dieser Bericht realistisch aussieht. Ich möchte auch unserem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Heym, herzlich danken. Einmal im Jahr ist dieser umfangreiche Bericht hier zu halten und er muss natürlich auch mit Akribie vorbereitet werden, um das ganze Spektrum unserer Arbeit, die wir leisten, und der Fälle mit den verschiedensten Themen hier an dieser Stelle wiederzugeben.
In diesem Bericht finden Sie auf Seite 130 eine Vielzahl von Zahlen, die eben auch nachweisen, wie engagiert und intensiv wir diese Petitionen bearbeiten, dass wir – Kollegin Rosin hat es schon angesprochen – wirklich bis spät abends auch tagen, um die vorhandenen Petitionen sachgerecht und in der erforderlichen Tiefgründigkeit beraten.
Es ist wichtig für uns, dass es für den Bürger in einem zumutbaren Zeitraum geschieht. Nichtsdestotrotz braucht es natürlich auch immer Zeit für die Stellungnahmen, für Auskünfte, die wir uns zur Beurteilung dieser Petitionen einholen bzw. die die Landesregierung uns gibt.
Wir haben im letzten Jahr 1.130 neue Petitionen erhalten, aber mehr als 1.600 Petitionen in den Ausschusssitzungen beraten. Das zeigt, dass wir bemüht waren, die Bugwelle, die aus der letzten Legislatur vorhanden war, abzuarbeiten.
Meine Damen und Herren, es gibt auch immer wieder Fälle, bei denen es mal länger dauert, diese Petitionen abschließend zu behandeln. Das liegt auch daran, dass im Ausschuss bei der Beratung Nachfragen auftreten und dass die zuständigen Behörden oftmals auch so einige Wochen oder Monate dann noch einmal zusätzlich brauchen, um unsere Fragen zu beantworten. Aber im Mittelpunkt steht immer, dass wir Wert auf eine gute Qualität unserer Bearbeitung legen. Auch das Ausschussklima – Frau Rosin hat es auch angesprochen – oder das Arbeitsklima im Ausschuss bewerten auch wir als sehr konstruktiv und sachlich und, ich denke, wir haben uns gut eingearbeitet im letzten Jahr; auch fraktionsübergreifend hinweg arbeiten wir zusammen immer im Sinne des Petenten und des Bürgers. Wir haben etliche Außentermine durchgeführt – der Herr Vorsitzende hat das beispielshaft für die letzte Petition zum Beispiel aus dem Bereich Gotha schon erläutert –, wo wir uns vor Ort einen Überblick verschaffen, wenn die Situation manchmal auch ein bisschen verzwickt ist, sodass man es eben von hier aus nicht beurteilen kann. Dann fahren wir auch zu den Petenten nach Hause und schauen uns die Situation an, um die es geht. Und wir führen natürlich auch Bürgersprechstunden in ganz Thüringen durch. Das wird auch immer über die Medien sehr gut angekündigt. Die nächste Bürgersprechstunde ist am 31. Mai hier im Thüringer Landtag. Auch da haben die Bürger Gelegenheit, nicht nur die Erfurterinnen und Erfurter, sondern natürlich auch wer möchte, sich entsprechend anzumelden und uns ihre Anliegen persönlich vorzutragen.
Auch wir sind froh, dass der Härtefonds auf 20.000 Euro aufgestockt wurde. Insofern haben wir da auch wirklich eine gute Voraussetzung für die Bürger, die ganz dringend mal finanzielle Hilfe brauchen, Entsprechendes zu tun. Wir überbringen das Geld ja auch persönlich, haben das im letzten Jahr im Dezember auch getan und sind dann zu denjenigen nach Hause gefahren, die aus diesem Härtefonds einen Zuschuss – einen einmaligen, muss ich sagen – bekommen, um eine besondere Notsituation zu beenden. Dann fahren wir zu den Petenten nach Hause und bringen das Geld dort hin.
Ich möchte auch sagen, dass wir uns diese Fälle wirklich tiefgreifend anschauen und prüfen, wer besonders bedürftig ist.
Auch wir danken herzlich unserem Bürgerbeauftragten Herrn Dr. Herzberg und seinem Team für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und natürlich auch für die erfolgreiche Bearbeitung der Fälle, die er in Eigenständigkeit bearbeitet. Sie als Bürger können sich jederzeit mit Ihren Anliegen an unseren Bürgerbeauftragten wenden. Wie viele das sind und was das für eine Entlastung für unseren Petitionsausschuss bedeutet, sehen wir an den Statistiken, die er uns monatlich vorlegt bzw. in dem Jahresbericht des Bürgerbeauftragten. Das ist schon eine sehr große Unterstützung. Viele Fälle kann er im persönlichen Gespräch mit Behörden und Verwaltungen gut klären.
Dann möchte ich auch noch einen weiteren Dank an die Landtagsverwaltung richten, an die Mitarbeiter des Petitionsreferats, die uns die Petitionen sehr gut aufbereiten, den Kontakt mit Landesbehörden, Ministerien halten, für die Zuarbeiten sorgen und unsere Bürgersprechstunden inner- und außerhalb des Landtags sehr gut vorbereiten und begleiten. Ich betone das so besonders, weil das nicht in allen Bundesländern üblich ist. Durch Gespräche mit Kollegen aus anderen Bundesländern und entsprechende Arbeitstreffen wissen wir, dass wir hier in Thüringen für den Bereich Petitionen besonders gut aufgestellt und organisiert sind, auch was die technischen Voraussetzungen angeht. Deswegen muss man ausdrücklich hier noch mal auch unserer Verwaltung, den Mitarbeitern und Herrn Bräutigam selbst herzlich danken dafür, dass uns so gute Unterstützung zuteil wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte jetzt keine speziellen Fälle hier vortragen, aber es gibt doch noch ein paar Knackpunkte, auf die ich eingehen möchte. Ein Großteil der Petitionen – Herr Vorsitzender hat es schon mitgeteilt –, nämlich 238, entfielen auf die Bereiche Strafvollzug und Maßregelvollzug.
Ich fange mal mit Letzterem an, dem Maßregelvollzug. Unsere Strafvollzugskommission besuchte im letzten Jahr auch die Maßregelvollzugseinrichtungen in Thüringen. Im Ausschuss werden diese Besuche dann im Anschluss immer noch mal intern ausgewertet. Im Arbeitsbericht finden Sie die Ausführungen dazu ab Seite 119.
Frau Berninger, unsere Vorsitzende der Strafvollzugskommission, ist auch anwesend.
Aber ich komme gleich auf ein Problem zu sprechen, nämlich den Maßregelvollzug im Ökumeni
schen Hainich-Klinikum Mühlhausen. Den haben wir im letzten Jahr auch besucht und diese Beratung dazu ist auch in unserer Strafvollzugskommission noch nicht abgeschlossen. Deswegen möchte ich auch darauf Bezug nehmen und ganz aktuell ansprechen, dass sich dort neue Probleme abzeichnen. Ich habe diesbezüglich gestern der Sozialministerin Werner bzw. ihrem Haus ein Mitarbeiterschreiben übermittelt. Ich finde es schade, dass sie gerade jetzt nicht da ist. Denn ich möchte sie, die Ministerin, bitten – aber Herr Ministerpräsident, sozusagen als Vorgesetzter aller Minister, Sie werden ihr das bestimmt übermitteln –, sich mit aller Ernsthaftigkeit mit der dortigen Personalsituation und mit dem Vorkommnis, was es dort zu Pfingsten im Nachtdienst gab, wirklich intensiv persönlich zu beschäftigen. Das liegt mir sehr am Herzen. Wir haben in der Strafvollzugskommission mehrfach über das Thema gesprochen, kommen aber so nicht weiter. Wie gesagt, die jetzt eingetretene Situation wird in dem Mitarbeiterbrief ausführlich dargestellt. Da geht es auch noch um ein paar andere Probleme.
Aber ich sage auch: Wir als Land bezahlen für die Dienstleistung, die dort geleistet wird, für den Maßregelvollzug, und dann können wir natürlich auch erwarten, dass dort entsprechendes Fachpersonal eingesetzt wird, dass ausreichendes Personal auch in den Nachtdiensten vorhanden ist und dass, wenn Stationen schon ausgelagert werden, diese dann entsprechend sicherheitstechnisch ausgestattet und aufgerüstet werden, wie das durch die gesetzlichen Vorgaben erwartet wird. Wir bezahlen diese Leistung und können auch erwarten, dass wir dafür entsprechend eine Gegenleistung erhalten. Da spreche ich jetzt nicht von dem Rotationsprinzip, das man auch ganz kritisch sehen kann. Denn Personal, Pflegerinnen und Pfleger, die im Maßregelvollzug arbeiten haben schon noch mehr Kenntnisse und eine ganz andere Erfahrung im Umgang mit diesen Patienten. Ich denke, dass da – ich sage mal – eine ganz normal ausgebildete Krankenschwester – das ist nicht abwertend gemeint – vielleicht nicht immer an der richtigen Stelle ist, wenn man allein dieses Rotationsprinzip, was dort angewandt wird, einmal betrachtet. Aber das wird uns weiter beschäftigen. Ich möchte es nur ansprechen, weil es ganz aktuell dort erhebliche Probleme gibt.
Jetzt komme ich noch mal zum Bereich des Strafvollzugs in den Justizvollzugseinrichtungen. Auch hier bedauere ich, dass Minister Lauinger nicht da ist. Herr Vorsitzender, vielleicht könnten wir im nächsten Jahr den Bericht so eintakten in die Tagesordnung, dass die zuständigen Minister dann auch anwesend sind. Ich würde das ausdrücklich begrüßen.
Denn da gibt es auch noch ein paar Knackpunkte. Aber Sie übermitteln ihnen das auch?
Das ist auch gut, dass Sie da sind. Aber wissen Sie, wir hatten Herrn Minister Lauinger auch in den Ausschuss eingeladen. Vielleicht können wir Sie dann auch das nächste Mal einladen, wenn wir da die Dinge im Detail besprechen möchten.
Eigentlich sind Sie ja allzuständig, also betrifft Sie auch alles.
Gut, jetzt wieder zum Ernst der Petitionen zurück. Wir haben eine Vielzahl an Petitionen aus dem Strafvollzug, in denen es den Petenten um mangelndes Personal geht. Vielleicht etwas merkwürdig anzuhören, dass man sagt, die Gefangenen fordern selbst mehr Personal ein. Aber das hat durchaus seinen Grund. So geht es in diesen Petitionen oft um zu spät aufgestellte Vollzugspläne – auch der Ausschussvorsitzende hat das schon mit angesprochen – und nicht ausreichende Entlassungsvorbereitungen im Zusammenhang mit Lockerungen oder auch um gekürzte Aufschlusszeiten aufgrund Personalmangels. Es gibt dann auch nicht stattgefundene oder mehrfach verschobene Facharzttermine, die außerhalb der JVA durchgeführt werden bis hin zu überhaupt sehr geringen Aufschlusszeiten, zum Beispiel an den Wochenenden. In der Jugendstrafanstalt Arnstadt ist es besonders auffällig mit einer halben oder einer Stunde Aufschlusszeit am Wochenende pro Tag. Das ist wirklich wenig. Wenn ich mich recht erinnere, stand das erst kürzlich in einer Petition so zu lesen.
Das neue Übergangsmanagement, mit dem wir uns auch in der Strafvollzugskommission intensiv beschäftigt haben, wird von der CDU-Fraktion begrüßt. Wir empfinden das sehr positiv, wie hier den Gefangenen geholfen werden soll, auf das Leben in Freiheit gut vorbereitet zu sein. Insbesondere gibt es dieses Pilotprojekt, was die Stadt Erfurt angeht. Wir werden das weiter verfolgen, weil es, wie gesagt, erst anläuft. Es ist wichtig, dass das möglichst flächendeckend dann nach und nach auch eingeführt wird.
Ein weiteres Problem in den Petitionen zeichnet sich in letzter Zeit auch bei der Fesselungspraxis ab. Das haben wir uns mehrfach im Petitionsausschuss erläutern lassen, wie das Ganze stattfindet, und das ist für die Kollegen meiner Fraktion und mich noch nicht ganz abgeschlossen. Da werden
wir uns vielleicht auch noch mal mit dem Herrn Minister verständigen müssen, wie das generell in den JVA gehandhabt wird. Nun ist es aber auch nicht so, dass diese Probleme nur von den Petenten an uns herangetragen werden, sondern auch in den Gesprächen mit den Leitungen der JVA und den Personalvertretungen sowie der Gewerkschaft hören wir eigentlich immer wieder dieselben Dinge. Und genau das, was ich eben ansprach, sind dort auch die Hauptsorgen. Demgegenüber sagt die Landesregierung, insbesondere Herr Justizminister Lauinger, dass dem nicht so sei. Im Justizausschuss wurde die Thematik des Justizvollzugspersonals durch einen Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion separat noch mal behandelt. Fazit: Es gibt bei den 991 Beamten und Tarifbeschäftigten zum Stand 17.02. dieses Jahres immer noch durchschnittlich 27 Krankheitstage pro Beschäftigtem im Jahr. Das muss von den anderen Kollegen in den Einrichtungen dann mit abgefangen werden und bedeutet entweder Mehrstunden für die Kollegen oder eben Einschnitte bei der Umsetzung der Regelungen zum Justizvollzug. Daher rühren dann auch diese Petitionen, die ich eben angesprochen habe.
Eine Neuberechnung des Personalbedarfs steht immer noch aus. Hierbei muss man eben auch das veränderte Aufgabenspektrum betrachten und das sollte dabei auch eine Rolle spielen, nicht nur der sogenannte Betreuungsschlüssel. Wobei das Ministerium zu Recht an der Stelle sagte, dass es aufgrund der alten JVA, also der alten Immobilien der JVA, eines höheren Personalbestandes bedarf als zum Beispiel in anderen Bundesländern, wo es nur neu gebaute Gefängnisse gibt. Das ist korrekt so und das sehen wir genauso, aber wir haben jetzt durch das neue Justizvollzugsgesetz auch neue Aufgaben, zum Beispiel das Übergangsmanagement, aber eben auch andere Dinge. Dazu bedarf es des entsprechenden Personals.
Es gibt auch immer wieder Schreiben der Gewerkschaft Strafvollzug Thüringen an uns. Wir haben uns mit den Kolleginnen und Kollegen ins Benehmen gesetzt und stehen da auch im regelmäßigen Kontakt. Ich hatte gehört, dass das die anderen Fraktion nicht so tun, vielleicht kommt es noch. Greifen Sie es doch mal auf, sage ich mal an drei regierungstragenden Fraktionen. Ich denke, es kann nicht schaden, wenn wir da auch gemeinsam versuchen, die Probleme anzugehen.
Meine Damen und Herren, das Justizvollzugspersonal im mittleren Dienst – und nur um das geht es mir jetzt hauptsächlich – wird eben auch jedes Jahr ein Jahr älter. Der Altersdurchschnitt steigt jedes Jahr um ein Jahr. Die relativ wenigen Anwärter, die dafür ausgebildet werden, können das mit Sicherheit nicht kompensieren. Da gehe ich also jede Wette ein, dass das mit den relativ wenigen neuen und jungen Kollegen nicht aufgewogen werden
kann. Deswegen möchten wir an den Justizminister die Bitte und die Aufforderung richten, dass hier nachzujustieren ist und vielleicht für die nächsten Jahre eine deutlich höhere Ausbildungs- bzw. Anwärterquote und Einstellung angegangen wird, um diese Probleme zu beseitigen. Finanzieren könnte man das natürlich mit den derzeit sprudelnden Steuermehreinnahmen und auch natürlich über die Streichung von Geldern zur Teilnahmeförderung der Antifa an Demos.
Aber ich möchte, meine Damen und Herren, der Vollständigkeit halber auch erwähnen, dass der Minister auf unseren Antrag hin im Ausschuss war und wir dort ausführlich und sachlich im letzten Jahr mit ihm eine Vielzahl der auch angesprochenen Probleme beredet haben. Hauptproblem an dem Tag war allerdings, dass es einen hohen Rückstau an Petitionen aus dem Strafvollzug gab, die deswegen nicht bearbeitet werden konnten, weil die Zuarbeiten und Stellungnahmen aus dem Justizministerium fehlten, der Herr Vorsitzende hat es auch dankenswerterweise mit in die Rede aufgenommen. Es wurde dann im letzten Jahr die Fachabteilung im Justizministerium verstärkt und mit Hochdruck an der Abarbeitung dieser Fälle gearbeitet. Nun hörte ich davon, dass es im Justizministerium für den Bereich wieder eine personelle Umsetzung gibt. Insofern können wir nur appellieren, dass jetzt nicht in den alten Modus zurückgefallen wird, sondern dass man weiter stringent daran arbeitet, diese restlichen Altfälle zügig abzuarbeiten und neu eingehende Petitionen genauso zügig zu bearbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer Vielzahl von Petitionen ist insgesamt also aus dem Strafvollzug festzustellen, dass die Vollzugsziele, die Gefangenen nämlich auf ein straffreies Leben vorzubereiten, nicht erreicht werden. Dafür gibt es Ursachen und an diesen Ursachen – das fordern wir auch von der Landesregierung – muss gearbeitet werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses berichtete auch über die vier mündlichen Anhörungen im letzten Jahr, die wir zu Petitionen durchgeführt haben. Bei drei dieser Fälle kann man mit dem Handeln der Landesregierung und der drei regierungstragenden Fraktionen bzw. der nachgeordneten Behörden nicht zufrieden sein. Beispiel Landeserziehungsgeld: Es lag uns damals eine Sammelpetition mit mehr als 3.000 Unterschriften vor. Noch bevor das Petitionsverfahren abgeschlossen war, hatte die Landesregierung bzw. hatten die Landtagsabgeordneten von Rot-Rot-Grün das Landeserziehungsgeld bereits per Landtagsbeschluss abgeschafft. Wir meinen, dass so die Bürgerbeteiligung nicht aussehen kann. Es gab mehr als 3.000 Bürger, die sich dazu positioniert haben, die die Petition unterschrieben haben. Ich finde, dass diese Personen
durch Sie enttäuscht wurden, was ihre Mitwirkung an der Demokratie betrifft.
Insofern das Gleiche auch – ich sehe gerade, meine Redezeit geht dem Ende entgegen, also ganz schnell noch – zum Windkrafterlass. Das haben wir auch als mündliche Anhörung hier gehabt, mehr als 9.000 Unterschriften. Auch hier wird das von der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen offensichtlich negiert, was der Wille des Bürgers ist, sondern es geht munter weiter mit dem Windkrafterlass, so wie Sie das gerne möchten.
Funkmastturmbau in Suhl hat der Vorsitzende auch schon erwähnt. Und jetzt möchte ich noch sagen, es gibt zunehmend Petitionen aus dem Bereich der Landeshauptstadt, in denen wir feststellen müssen, dass die Landeshauptstadt Erfurt sich offensichtlich hauptsächlich gegen ihre Bürger wendet.
Ich kann diese Fälle aus Zeitgründen jetzt leider nicht weiter erörtern.
Okay. Wir werden das aber im Ausschuss weiterbehandeln und insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche noch eine angenehme Plenarsitzung.
Der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises, Herr Zanker, hat gestern in einem Bericht im Lokalteil der „Thüringer Allgemeine“ dargelegt, dass er das Optionsmodell für die Horte ab August in neuer und erweiterter Form fortführen möchte. Ich habe hierzu die Frage: Hat er dafür einen Antrag beim Ministerium eingereicht und falls ja, wie wird dieser voraussichtlich beschieden werden?
Ist der Landesregierung bekannt, dass diverse Landkreise gegen die Neufassung des Berufsschulnetzes klagen wollen und wenn ja, welche Klagen sind Ihnen schon bekannt?
Die Landesregierung darf sprechen, solange sie möchte. Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe da noch einige Fragen, weil Sie sagten, Sie seien jetzt am Ende Ihrer Rede. Mir fehlten da noch ein paar Punkte. Zum einen würde mich interessieren, ob Sie sich in den letzten Monaten mal mit der Gewerkschaft Strafvollzug zusammengesetzt oder getroffen haben in Bezug auf die Verbesserung der Situation in den Justizvollzugsanstalten zur Umsetzung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs und zum Gesetz der Sicherungsverwahrung, denn hier gibt es noch Bedarfe an weiteren Stellen. Ich habe gesehen, im Haushalt sind sechs Stellenhebungen drin. Aber diese Personalstellen fehlen dann auch im mittleren Justizvollzugsbereich.
Zum Zweiten geht es mir um die Beförderungssituation. Inwieweit plant denn die Landesregierung, hier über Stellenhebungen etwas für die Beamten
zu tun? Denn es gibt immer noch Beamte, die im Eingangsamt in den Ruhestand gehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Für die CDU-Fraktion möchte ich mich zunächst auch ganz herzlich bei unserem Petitionsausschussvorsitzenden Herrn Heym für den gegebenen Bericht zum Jahr 2014 bedanken.
Ich kann gleich dazu sagen, Frau Kollegin Müller: Wir legen mehr Wert auf Qualität als auf Quantität, auch in der Ausschussarbeit, und ich denke, Herr Heym hat alles wirklich prägnant zusammengefasst und trotzdem in seinem Bericht auch die Vielfalt der Anliegen und Bitten der Bürger versucht darzustellen. Ich meine, es ist ab Seite 112 in dem Petitionsbericht, den die Landtagsverwaltung für uns dankenswerterweise so wunderbar erstellt hat, wo die Statistiken noch mal ersichtlich sind und jeder, der das möchte, auch noch mal die einzelnen Themen und die Anzahl der verschiedenen Petitionen für die einzelnen Schwerpunktthemen nachvollziehen kann. Wen es mehr interessiert, der kann natürlich auch den ganzen Bericht mit den Einzelbeispielen lesen. Ich finde, dass man das hier nicht alles vorgetragen bekommen muss, sondern jeder Abgeordnete ist sicherlich selbst in der Lage, den ihm zugegangenen Bericht dann auch zu lesen.
Ich finde, dass der Bericht von der Landtagsverwaltung akribisch erarbeitet wurde und auch, wie ich meine, interessant gestaltet wurde, sodass sicherlich auch der eine oder andere Gast sich diesen Bericht vielleicht auch mitnehmen kann, wenn er verfügbar ist, und auch die Besucher des Landtags
das auch gerne zu Hause dann noch nachvollziehen können. Insofern noch mal meinen Dank an die Landtagsverwaltung für die Erstellung des Arbeitsberichts 2014. Auch ich bin neu in diesem Ausschuss. Herr Ausschussvorsitzender Heym hat das angesprochen, es gibt zwei Kollegen aus der letzten Legislatur, die Petitionsausschusserfahrung haben, alle anderen Kollegen sind neu. Deswegen werde ich auf die Einzelfälle in dem Bericht 2014 nicht näher eingehen, weil ich das auch nicht beurteilen kann, weil ich die Fälle nicht mit bearbeitet habe. Insofern wird die Diskussion im nächsten Jahr dann hier an dieser Stelle vielleicht auch etwas ausführlicher oder mein Redebeitrag entsprechend detaillierter.
Aber ich will schon noch erwähnen: Im Jahr 2014 hatten wir die höchste Zahl der Neueingänge an Petitionen. Ich finde, dass die Änderungen in der letzten Legislatur, Petitionen auch online einzureichen, sicherlich auch dazu beigetragen haben und hier zu einer Vereinfachung für die Bürger beitrugen. Es waren immerhin 298 Petitionen, die online eingereicht wurden. Insofern zeigt das schon, dass diese Möglichkeit auch angenommen wird. Der Petitionsausschuss hat im Jahr 2014 insgesamt acht Sitzungen und auch eine öffentliche Anhörung sowie eine Vielzahl von Bürgersprechstunden durchgeführt und im Rahmen der Strafvollzugskommission die Außentermine wahrgenommen. All das können Sie auch im Arbeitsbericht 2014 nachlesen. Insofern schließe ich mich auch dem Dank des Herrn Vorsitzenden Heym an unsere Kollegen, die bisher die Arbeit in diesem Ausschuss durchgeführt haben, auf jeden Fall an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich auch an dieser Stelle bei der Landtagsverwaltung, bei Herrn Bräutigam und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats, ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit, die ich jetzt schon erleben durfte, und die viele Zuarbeit bedanken. Auch die Begleitung der Außentermine klappt sehr hervorragend. Wie Herr Heym es ansprach und es mir auch bekannt ist: In den anderen Bundesländern gibt es nicht so ein ausgereiftes System, auch was den technischen Zugriff auf die Petitionen für uns angeht. Insofern erleichtert uns das auf jeden Fall die Arbeit. Wir sind dabei, die 800 Petitionen, die aus dem letzten Jahr übrig geblieben sind, abzuarbeiten. Ich denke, wir haben davon auch schon einen ganzen Teil erledigt und werden weiterhin daran arbeiten. Es ist auch nach Auffassung der CDU-Fraktion so, dass die Petenten, wie es im Petitionsgesetz verankert ist, möglichst zügig Antwort auf ihre Petitionen oder – wenn es irgendwie geht – auch eine Erledigung haben möchten.
Die hier angesprochenen Probleme im Justizbereich sehen auch wir so. Hier ist es wünschenswert, dass die Petitionen, die aus den Justizvollzugsan
stalten bei uns eintreffen, noch schneller bearbeitet werden, insbesondere weil oftmals die Petenten schon entlassen sind, bis die Petition dann auch bei uns abschließend bearbeitet ist. Hier wünschen wir uns, dass das seitens des Justizministeriums, vielleicht auch durch personelle Verstärkung der Abteilung, bis dieser Rückstand abgearbeitet ist, doch etwas zügiger geht. Das wäre unsere Bitte.
Nichtsdestotrotz, Frau Kollegin Müller, können Sie in den einschlägigen Justizgesetzen Änderungen einbringen. Das ist Ihnen unbenommen, genauso wie alle anderen Dinge, die Sie hier beklagt haben, wo Sie meinen, Gesetzesänderungen herbeiführen zu müssen, ob es das Bürgerbeauftragtengesetz ist oder das Petitionsgesetz. Es liegt in Ihrer Hand. Sie regieren hier mit einer Mehrheit von einer Stimme und es liegt einfach und allein jetzt an Ihnen, Gesetzesänderungen einzubringen, die wir gern anschauen und diskutieren, um das Ganze auf den Weg zu bringen.
Aber nach Meinung der CDU-Fraktion ist es zum Beispiel beim Petitionsgesetz so, dass wir akut keinen Änderungsbedarf erkennen können. Das Gesetz wurde im Jahr 2013 novelliert und nach unserer Erfahrung, die bisher in dem Ausschuss von den Kollegen gesammelt wurde, klappt das sehr gut und das Gesetz scheint auch alle Fragen von Petitionen zu umfassen. Es ist dort eindeutig geregelt: Wann ist eine Petition zulässig? In welcher Form muss die Petition eingereicht werden? Auch zu den Fragen der einzelnen Erledigungsmöglichkeiten gibt es da die verschiedenen Varianten, nach denen der Ausschuss – wie ich meine – ordnungsgemäß, vernünftig und sachgerecht arbeiten kann und arbeitet.
Zu dem, was Sie ansprachen, Frau Kollegin Müller, öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses: Wir teilen diese Auffassung nicht, denn es geht in vielen Fällen nicht nur um allgemeine politische Fragen. Das haben wir auch, Petitionen zu Haushaltsrecht, zu manchen Straßenausbaubeiträgen und vielen anderen Dingen. Aber es gibt auch viele Petitionen, wo es um ganz persönliche Verhältnisse, um persönliche Daten geht. Insofern müssen Sie sich eigentlich der Frage widmen: Werden Bürger dann noch Petitionen einreichen, wenn sie Gefahr laufen, dass ihre ganz persönlichen Angelegenheiten öffentlich diskutiert werden oder am nächsten Tag dann in der Öffentlichkeit, in der Zeitung stehen? Da haben wir ganz große Bedenken, dass das rechtlich umsetzbar ist.
Dann hatten Sie noch – ich sage einmal – von sich aus den Wunsch geäußert, das hat mich ein bisschen an sozialistische Planwirtschaft erinnert, 30 Prozent der Petitionen positiv zu erledigen. Ich habe auch einen Wunsch: Ich wünsche mir auch, dass wir mehr Petitionen im Sinne des Petenten positiv erledigen können. Ich glaube, das geht allen
Kollegen im Ausschuss so, dass wir den Bürgern gern helfen möchten und gerade bei vielen Diskrepanzen mit Behörden da doch mehr für die Petenten erreichen möchten. Aber man muss auch immer sehen: Wie ist der Einzelfall? Wie ist die Sach- und Rechtslage? Was ist in dem jeweiligen Einzelfall bereits passiert? Sicherlich kommt die eine oder andere Petition manchmal etwas zu spät bei uns an, wo man sagen muss, man kann dem Bürger nicht mehr helfen, er hat alle Rechtsmittel ordnungsgemäß ausgeschöpft. Ich wünsche mir auch, dass wir mehr positiv abschließen können, aber ich denke, man kann hier keine Zahl vorgeben. Ich habe in den letzten Monaten, die ich im Petitionsausschuss schon mitwirken durfte, den Eindruck, dass wirklich alle Kollegen, auch parteiübergreifend, bemüht sind, den jeweiligen Petenten gerecht zu werden, durch die Einholung von Stellungnahmen den jeweiligen Einzelfall wirklich sachgerecht und vernünftig zu überprüfen, um im Sinne des Petenten eine gute Antwort, eine gute Lösung zu erzielen.
Meine Damen und Herren, ich möchte es nicht versäumen, mich ganz herzlich beim Bürgerbeauftragten für seine Arbeit, für die Arbeit seiner Mitarbeiter und für unsere gute Zusammenarbeit zu bedanken. Das ist das, was auch ich bisher sehr positiv erlebt habe. Sie nehmen ja immer an unseren Ausschusssitzungen teil und erfüllen die Ihnen übertragenen Aufgaben oder Fälle dann auch mit wirklich großer Sorgfalt und dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.
Denn durch die Arbeit des Bürgerbeauftragten wird in gewisser Weise auch der Petitionsausschuss entlastet. Wie viel wir hier abzuarbeiten haben, ist schon gesagt worden. Sie sind nah am Bürger dran, nutzen die Möglichkeit, vor Ort zu sein und die Bürger das eine oder andere Mal zu Hause aufzusuchen und die Dinge zu klären. Das unterstützt uns ungemein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass ich jetzt alles Wichtige, auch, was Frau Müller ansprach, aufgegriffen habe. Insofern werden wir uns dann in Kürze im Ausschuss sicherlich weiter über die einzelnen Dinge noch verständigen bzw. sehen wir dann Ihren Änderungsvorschlägen zu entsprechend von Ihnen erwähnten Gesetzen entgegen. Ich bedanke mich nochmals, auch für die Aufmerksamkeit bei den Zuschauern, bei den Kollegen und wünsche uns allen jetzt noch einen guten Verlauf der Plenarsitzung. Vielen Dank.