Diana Skibbe

Sitzungen

6/4 6/10 6/41 6/60 6/73 6/75 6/83 6/86 6/88 6/89 6/95 6/96 6/98 6/103 6/107 6/113 6/122 6/128 6/131 6/149 6/151 6/154 6/158 6/159

Letzte Beiträge

Guten Morgen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Entwurf des Integrierten Maßnahmenprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen – kurz IMPAKT II – wurde von der Landesregierung am 30. April 2019 in den Landtag eingebracht. Nach der ersten Befassung in der 147. Plenarsitzung am 10. Mai 2019 wurde er an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur weiteren Stellungnahme überwiesen. Der Ausschuss beschloss während seiner 59. Beratung am 5. Juni 2019, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. In einer weiteren Sitzung, nämlich der 60. Sitzung am 14. Juni 2019, einigte sich der Ausschuss darauf, den Kreis der Anzuhörenden zu erweitern sowie die Anhörungsfrist auf Antrag mehrerer Anzuhörender von ursprünglich etwa zwei Wochen auf acht Wochen zu verlängern. Als Fristende wurde somit der 15. August 2019 festgelegt.
Die Vorlage 6/5728 der Landtagsverwaltung vom 19. Juni 2019 enthält eine Bewertung zur Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms IMPAKT II. Mit Datum vom 2. September 2019 brachten die Mitglieder der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Vorlage 6/5912 einen Vorschlag für eine Stellungnahme des Landtags zu IMPAKT II ein, der mehrheitlich angenommen wurde. Abgelehnt wurde die Vorlage 6/5920, die eine Stellungnahme der Fraktion der CDU enthielt.
Am 11. September 2019 wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz in Drucksache 6/7644 in den Landtag eingebracht. Empfohlen wird darin die Unterstützung von IMPAKT II durch den Landtag. Darüber hinaus wird die Bitte ausgedrückt, dass im Zuge der Fortschreibung des Programms in der kommenden Legislaturperiode mehrere Aspekte besondere Berücksichtigung finden mögen. Beispielsweise geht es darum, die vielen Hinweise aus der schriftlichen Anhörung daraufhin zu prüfen, inwieweit sie in die Fortschreibung des IMPAKT II einfließen können. Außerdem empfiehlt der Landtag, den Maßnahmen mit dem größten Anpassungseffekt hinsichtlich der eingesetzten Finanzmittel die höchste Priorität einzuräumen.
Ich fahre fort mit der Berichterstattung zur Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3 des Thüringer Klimagesetzes. Die Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3 des Thüringer Klimagesetzes brachte die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Anja Siegesmund während der 151. Plenarsitzung am 14. Juni 2019 in den Landtag ein. Dieser Antrag wurde an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Die entsprechende Beratung fand in der 60. Sitzung des Ausschusses statt, in der eine schriftliche Anhörung beschlossen wurde. Hierzu wurden die vorgeschlagenen Anzuhörenden aller Fraktionen vollständig berücksichtigt. Die Anhörungsfrist wurde auch hier bis zum 15. August 2019 eingeräumt. In der 61. Ausschussberatung am 26. Juni 2019 wurde die Berichterstatterin festgelegt. Im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens seitens der Anzuhörenden wurde eine Vielzahl von Anmerkungen zum Entwurf insgesamt sowie auch zu einzelnen Maßnahmen vorgebracht. Diese enthalten wichtige Hinweise für die Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgaskonzentration. Deshalb sollten diese Hinweise angemessen gewürdigt werden.
In seiner 63. Sitzung am 4. September 2019 wurde die Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen in Drucksache 6/7645, die von der Landesregierung erarbeitete Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie zu unterstützen, vom Ausschuss mehrheitlich angenommen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mich hat es noch mal nach vorn getrieben, als der Kollege aus der AfD-Fraktion uns mit Klimawandel, Klimawahn, Götzenhuldigung, Klimahysterie, Ablass
handel und mit den vielen wissenschaftlichen Daten überhäuft hat und seine Schlussfolgerung dann war, dass wir schon immer Klimawandel hatten.
Das ist erst mal richtig. Wir hatten immer den Klimawandel auf der Erde, wir kennen Warmzeiten, wir kennen Kaltzeiten. Das können wir daran sehen, ob die Polkappen der Erde da sind; dann haben wir nämlich eine Kaltzeit oder wenn sie nicht da sind, dann haben wir eine Heißzeit. Aber die Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen, halte ich für ganz schön krude.
Ich will den Sachen, die meine Vorredner schon gesagt haben, nicht viel hinzufügen. Aber noch nie in der Geschichte gab es einen so schnellen Klimawandel, wie wir ihn zurzeit haben. Das ist eine Schlussfolgerung, die wir als Menschen ziehen müssen. Ich möchte den Menschen nur noch eins mitgeben: Sie sprachen auch davon, dass man sich mit den Vorschlägen, die Rot-Rot-Grün für den Klimaschutz hat, in die Steinzeit zurückentwickelt. Ich sage, wenn wir nichts tun, dann werden wir uns in die Steinzeit zurückentwickeln,
weil sich die Erde erwärmt und es Veränderungen geben wird, die wir heute noch nicht vorhersehen können. Ich kann da nur mit den Völkern, mit den Naturvölkern zum Beispiel aus Amerika, den Indianern, sagen – und das gebe ich auch in vielen Jugendweihereden mit –: Die Indianer haben, wenn sie weitreichende Entscheidungen für die Zukunft getroffen haben, immer genau überlegt, was sie machen und wie die Erde sich nach der siebenten Generation verändert haben wird.
Das genau möchte ich mitgeben, wenn wir hier unsere Entscheidungen für die Zukunft treffen. Danke.
Danke, Frau Präsidentin.
Schülerverkehr in Zeulenroda-Triebes
Bereits das zweite Schuljahr kommt es in Zeulenroda-Triebes besonders für die Kinder aus dem Ortsteil Bernsgrün-Arnsgrün-Pöllwitz und dem Ortsteil Dörtendorf zu Klagen wegen der langen Fahrzeiten der Schulbusse. Grund sind wohl das Eintakten der Schulbusse in den normalen öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Greiz im Jahr 2018. So sitzen manche Grundschüler bis zu zweimal 70 Minuten im Bus. Die Spitze ist die Fahrt einer Schülerin vom Gymnasium Zeulenroda nach Dörtendorf. Die normale und direkte Entfernung beträgt etwa acht Kilometer. Der Bus legt aber eine Fahrstrecke von 47 Kilometern mit 28 Haltepunkten zurück und benötigt dafür eine Fahrzeit von 73 Minuten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Zeiten für den Schülerverkehr sind zumutbar?
2. Ab wann gelten die Zeiten für den Schulweg des Thüringer Schulgesetzes verbindlich?
3. Welche Möglichkeiten haben Eltern, die Rechte ihrer Kinder in diesem Bereich durchzusetzen, beispielsweise durch eine alternative Beförderung mit einem Taxi oder anderen Fahrgeschäften?
4. Wer übernimmt, bezogen auf eine alternative Beförderung, diese Kosten?
Schulträger ist die Stadt Zeulenroda-Triebes und der Landkreis Greiz organisiert den Schülerverkehr über den öffentlichen Personennahverkehr. Das ist ja eine Besonderheit, die es nur in wenigen anderen Landkreisen so gibt, also es gibt wenige Städte, die auch selbst Schulträger sind. Wie ist hier die Auffassung? Müsste sich jetzt der Schulträger, hier die Stadt Zeulenroda-Triebes, mit dem Landkreis ins Benehmen setzen oder welche Möglichkeiten hat die Stadt gegenüber dem Landkreis bei dieser Organisation? Es scheint hier wirklich schon Defizite zu geben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung am 8. November 2018 wurde der Gesetzentwurf über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz – federführend – sowie den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 5. Dezember 2018, in seiner 55. Sitzung am 20. Februar 2019, in seiner 57. Sitzung am 20. März 2019, in seiner 58. Sitzung am 10. April 2019, in seiner 59. Sitzung am 5. Juni 2019 und in seiner 61. Sitzung am 26. Juni 2019 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
Der Thüringer Rechnungshof legte am 15. März 2019 einen Prüfbericht mit Empfehlungen vor. In diesem Zusammenhang riet er vor dem Hintergrund von Neuerungen im europäischen Wettbewerbsrecht zur Überprüfung der Einhaltung der Beihilferegelung bei der Finanzierung der TFW durch den Freistaat. Zudem hat der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen in Vorlage 6/5382, das war der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, und in Vorlage 6/5667, das war der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, durchgeführt.
Im federführenden Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz wurde am 26. Juni 2019 die Beratung mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen: Gegen die inhaltliche Ausgestaltung des zukünftig zur Verfügung zu stellenden aktuellen Verzeichnisses über die im Eigentum der TFW befindlichen Stauanlagen gemäß der Anregung des Vorsitzenden Abgeordneten Kummer erhob sich kein Widerspruch. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Vorlage 6/5382 wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 6/5667 wurde mehrheitlich angenommen. Die Änderungsempfehlung der Landtagsverwaltung – als Tischvorlage verteilt – wurde einstimmig angenommen.
Damit ergab sich für den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz die Empfehlung, den Gesetzentwurf mit folgenden Änderungen anzunehmen:
1. Dem § 1 wird folgender Absatz angefügt: „(4) Die Thüringer Fernwasserversorgung kann Tarifverträge abschließen.“
2. In § 3 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „KOWUG Umweltlabor GmbH“ durch die Worte „KOWUG Kommunale Wasser- und Umweltanalytik GmbH“ ersetzt.
3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) Nach Nummer 7 wird folgende neue
Nummer 8 eingefügt: „8. Unterhaltung oberirdischer Gewässer und Gewässerabschnitte für Dritte,“ bbb) Die bisherigen Nummern 8 bis 12 werden die Nummern 9 bis 13. bb) Nach Satz 1 werden folgende neue Sätze 2 und 3 eingefügt: „Das aktuelle Verzeichnis über die Stauanlagen einschließlich der zugehörigen Überleitungen und Nebenanlagen, die sich im Eigentum der Thüringer Fernwasserversorgung befinden, wird durch diese erstellt und öffentlich zugänglich gemacht. Dieses Verzeichnis wird einmal jährlich den für Finanzen und Fernwasserversorgung zuständigen Ausschüssen des Landtags zugeleitet.“ cc) Der bisherige Satz 2 wird Satz 4. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 1 wird folgender neue Satz 2 eingefügt: „Geschäfte mit derivativen Finanzprodukten sind ausgeschlossen.“ bb) Die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden die Sätze 3 bis 5.
4. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu elf Mitgliedern, die durch das für die Fernwasserversorgung zuständige Ministerium bestellt und abberufen werden. Diese sind 1. bis zu sieben vom Land zu entsendende Mitglieder, 2. bis zu drei vom Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen zu entsendende Mitglieder, 3. ein von der Personalvertretung der Thüringer Fernwasserversorgung zu entsendender Vertreter. Stellvertreter für Verwaltungsratsmitglieder können nicht bestellt werden.“ b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist ein Vertreter des Landes. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Nähere regelt die Satzung.“ c) In Absatz 5 Nummer 4 werden die Worte „der Abschluss von Geschäften mit derivativen Finanzprodukten“, gestrichen.
5. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 3 gestrichen und die bisherigen Nummern 4 bis 10 werden die Nummern 3 bis 9.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin.
Azubi-Ticket auch im Landkreis Greiz?
Jugendliche aus dem Landkreis Greiz haben mit Posteingang vom 29. April 2019 ein Bürgerbegehren zur Einführung des Azubi-Tickets im Landkreis Greiz beantragt. Mit Schreiben vom 27. Mai 2019 wurde dieser Antrag aufgrund von Zweifeln an einer hinreichenden Begründung vom Landratsamt Greiz abgelehnt. Ablehnungsgründe seien die bis zum 31. Dezember 2019 zeitliche Begrenzung des Pilotprojekts sowie die vermeintliche Vorenthaltung entscheidungsrelevanter wesentlicher Tatsacheninformationen. In der Begründung des Landkreises wurde angeführt, dass der Landkreis Greiz von der Ein
führung des Azubi-Tickets eine nicht unerhebliche Kostenlast trüge und diese mit finanziellem Aufwand erkauft werden müsste. Ebenso wäre es dem Freistaat Thüringen unbenommen, das Azubi-Ticket mit den Geschäftsführern der im Landkreis Greiz beauftragten Personennahverkehrsgesellschaften unmittelbar zu vereinbaren, wenn ein gegebenenfalls entstehender finanzieller Schaden, so zum Beispiel an entgehenden Fahrgeldeinnahmen von monatlich rund 39.500 Euro, vollumfänglich ersetzt würde. Weiterhin würde der Landkreis Greiz bei den durch den Verkehrsverbund Mittelthüringen erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets an Auszubildende unberücksichtigt bleiben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Schritte sind nach dem Ende des bis zum 31. Dezember 2019 begrenzten Pilotprojekts zur Einführung des Azubi-Tickets geplant bzw. werden vorbereitet und durchgeführt?
2. Könnte der Freistaat Thüringen mit den Geschäftsführern der im Landkreis Greiz beauftragten Personennahverkehrsgesellschaften unmittelbar die Einführung des Azubi-Tickets vereinbaren und wie könnte dies gegebenenfalls aussehen?
3. Haben die anderen am Pilotprojekt teilnehmenden Landkreise ähnliche Verluste wie der Geschäftsführer der im Landkreis Greiz beauftragten Personennahverkehrsgesellschaften signalisiert und wenn nein, welche Vereinbarungen wurden in den teilnehmenden Landkreisen diesbezüglich getroffen?
4. Wie werden die Einnahmen aus dem Verkauf des Azubi-Tickets auf die teilnehmenden Verkehrsunternehmen verteilt?
Herr Staatssekretär Dr. Sühl, können Sie mir vielleicht sagen, wie oft es zwischen dem Landratsamt Greiz und dem Ministerium Gespräche zum Azubi‑Ticket gab und was da besprochen wurde?
Gab es dazu eine Begründung?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich erst einmal bei den Grünen für die Aktuelle Stunde bedanken. Die Kollegin der CDU hat ja gerade gesagt, dass die Initiative des Justizministers krachend gescheitert ist. Ich sage: Vor einer Woche hat die Justizministerkonferenz sich gerade mit Lebensmittelverschwendung beschäftigt. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem Phänomen des sogenannten Containerns befasst und sind sich angesichts von mehreren Millionen Tonnen Lebensmitteln, die jährlich vernichtet werden, in dem Ziel einig, dass diese Lebensmittelvernichtung möglichst vermieden werden sollte. Ich denke, dem kann erst mal jeder zustimmen.
In einem weiteren Punkt befasst man sich damit, dass alternative Abgabeformen von Lebensmitteln zu entwickeln sind, die es insbesondere großen Lebensmittelanbietern ermöglichen, Lebensmittel freiwillig und ohne Nachteile an Dritte, etwa die Tafeln, für Bedürftige abzugeben. Sie bitten in diesem Zu
sammenhang auch darum, die wechselseitigen Abhängigkeiten von Umwelt, Abfall, Lebensmitteln und steuerrechtlichen Vorschriften zu untersuchen, um dieses Ziel zu erreichen. Also wenn ich mir die letzten Bemerkungen oder den letzten Satz auf der Zunge zergehen lasse, dann kann ich sagen, komplizierter geht es wohl nicht, und wir merken, dass wir wirklich viel Zeit brauchen, um hier mal einen Schritt nach vorne zu kommen. Wir befinden uns hier im Spannungsfeld der politischen Überzeugungen. Es gibt zunehmend Menschen, die Lebensmittel aus Müllcontainern nutzen, Lebensmittel retten, die sonst vernichtet werden würden. Auf der anderen Seite steht dann immer das Feld Diebstahl oder Einbruch in diese Müllcontainer. Ich nenne das Zivilcourage. Menschen, die hier Lebensmittel retten, beweisen in meinen Augen Zivilcourage. Wie schwierig die Beurteilung der Lage ist, der Delikte ist, zeigen die oft milden Verurteilungen zu Geldstrafen oder Sozialstunden. Die Frage, ob überhaupt diebstahlfähiges Gut in den Containern ist, bringt uns doch auch nicht weiter. Wenn Jahr für Jahr circa 80 Kilogramm Lebensmittel pro Person in Müllcontainern landen, dann läuft etwas schief hier in Deutschland.
Kollegin Pfefferlein hat es bereits gesagt, dass Frankreich vor drei Jahren ein Gesetz gegen die Lebensmittelverschwendung verabschiedet hat. In Tschechien besteht ein Verbot, Lebensmittel wegzuwerfen. Das heißt also, hier sind Länder einfach weiter und versuchen mit einfachen Mitteln, sich dieser Frage zu stellen. Ich selbst möchte mich diesem Thema weiter nähern, indem wir einmal herausfinden, wie Lebensmittel zu uns kommen, wie wir an die Lebensmittel in den Supermärkten kommen können und die kaufen. Da sehen wir sehr viele Lebensmittel sehr preiswert, gerade hier in Deutschland, die doch eine erkleckliche Zahl an Kilometern/Seemeilen zu uns gebraucht haben, um in die Supermärkte zu kommen. Ich denke, das ist auch eine Art, wie wir Lebensmittelverschwendung und CO2-Austoß reduzieren können.
Kollegin Pfefferlein hatte schon auf saisonale und regionale Ketten hingewiesen. Das möchte ich hier noch mal verstärken. Das sogenannte Containern sollte nach unserer Auffassung zugelassen werden. Außerdem sollten die Tafeln durch die Lebensmittel bedient werden. Es gab dazu übrigens im Bundestag bereits 2011 einen Bundestagsantrag, wonach die SPD überprüfen wollte, ob Containern zur privaten Weiterverwendung genutzt werden kann. Und ein Jahr später hat Die Linke in Bezug auf das Containern einen Antrag auf Legalität gestellt.
Ich möchte heute noch mal das Augenmerk darauf richten, dass wir die viel zu billigen Lebensmittel
auch einer Tatsache zu verdanken haben, das ist nämlich die Kinderarbeit. Gerade in Afrika und in Asien gibt es viel zu viel Kinderarbeit, gerade im Agrarsektor.
Ich denke, wir können mit unserem Kaufverhalten dazu beitragen, auch hier ein Stückchen nach vorne zu kommen. Danke.
Das ehemalige Kreistagsmitglied hat also sein Mandat niedergelegt. Weil aber solche Sachen immer mal wieder vorkommen, wäre uns schon an einer rechtlichen Prüfung solcher Vorgänge gelegen. Ist so etwas angedacht?
Danke, Frau Präsidentin.
Verstoß gegen § 102 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung im Kreistag Greiz?
Im Landkreis Greiz wurde die bisherige zweite Beigeordnete vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 beim Landkreis Greiz befristet angestellt. Während sie ihre Funktion als Beigeordnete niedergelegt hat, will sie nach meinen Informationen das Kreistagsmandat weiterhin ausüben. § 102 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung regelt, dass zu Kreistagsmitgliedern gewählte Personen ihr Amt nicht antreten oder ihr Amt verlieren, wenn sie gleichzeitig als Beamte oder Angestellte des Landkreises tätig sind. Der Landkreis Greiz unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwiefern verstößt die Tatsache, dass die seit 1. August 2018 beim Landkreis Greiz Angestellte zugleich Kreistagsmitglied ist, gegen die Regelung in § 102 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung, wonach zu Kreistagsmitgliedern gewählte Personen ihr Amt nicht antreten oder ihr Amt verlieren, wenn sie gleichzeitig als Beamte oder Angestellte des Landkreises tätig sind?
2. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
3. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wird die Landesregierung gegebenenfalls ergreifen?
Können Sie sagen, wann in etwa dieses Verfahren abgeschlossen sein wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz Thüringen ist ein Gesetzentwurf
der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Übertragung konkreter Aufgaben, die sich aus dem § 38 Abs. 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes ergeben und sonst durch das Land zu erfüllen sind. Zum Beispiel wurde die Stiftung Eigentümer von rund 4.000 Hektar ehemaliger Bundesflächen im Grünen Band, wo Pflege- und Naturschutzaufgaben erfüllt werden. Die bisherige Organisationsstruktur hat sich als veränderungsbedürftig erwiesen, auch weil das Aufgabenspektrum gestiegen ist. Die Leitung erfolgte bisher nebenamtlich, jetzt soll eine hauptamtliche Stelle geschaffen werden, die dem Stiftungsrat untergeordnet werden soll. Da die Zusammensetzung des Stiftungsrats die große Zahl von Aufgaben nicht ausreichend widerspiegelt, soll diese erweitert werden, unter anderem auch um Mitglieder des Umweltausschusses des Landtags.
Der Gesetzentwurf selbst, ein Artikelgesetz in Drucksache 6/5576, wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung am 25. April 2018 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss hat zum Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 27. April 2018 ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. In seiner 44. Sitzung am 13. Juni 2018 nahm der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Auswertung des schriftlichen Anhörungsverfahrens vor und beschloss mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen zu empfehlen. Im federführenden Ausschuss wurde der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 15. Juni 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf ohne Änderungen anzunehmen. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen über die Regulierungskammer des Freistaats Thüringen wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 103. Sitzung am 13. Dezember 2017 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz – federführend – und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 17. Januar 2018, in seiner 38. Sitzung am 14. Februar 2018 und in seiner 39. Sitzung am 14. März 2018 beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Diese Anhörung wurde in der 39. Sitzung ausgewertet, also in der vergangenen Woche.
Der Gesetzentwurf wurde mit vier Änderungen einstimmig angenommen. Ich möchte nur auf die erste eingehen, denn die ist wohl die grundlegende. Hier wurde sich von der Mindestzahl der Mitglieder der Regulierungskammer verabschiedet. Diese Änderung findet sich in § 3 Abs. 1 Satz 1 wieder. Die anderen Änderungen finden wir in § 5 und in § 9 und es wurde ein § 10 angefügt.
Die Beschlussempfehlung lautet, dass mit den vorliegenden Änderungen der Gesetzentwurf angenommen wird. Das ist übrigens in der 39. Sitzung einstimmig und in der Sitzung des mitberatenden Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 16. März ebenfalls ohne Gegenstimme erfolgt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte mich in meinen Ausführungen zum Justizund Verbraucherschutzhaushalt jeweils auf zwei Punkte konzentrieren, zum einen auf die Finanzierung des Professionellen Übergangsmanagements, dieses Unterstützungsprogramm dient der Regelung des Justizvollzugsgesetzbuchs zur wirksamen Resozialisierung nach der Haftentlassung. Wie praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen deutlich zeigen, ist die Gefahr, dass entlassene Straftäter rückfällig werden, nämlich dann besonders hoch, wenn der Übergang von der Haft in das selbstständige Leben oder das Leben in Freiheit nicht gelingt, zum Beispiel wegen der fehlenden Wohnung, der fehlenden Arbeitsstelle und der fehlenden sozialen Kontakte. Deshalb erhöht die rot-rot-grüne Koalition diesen Haushaltsansatz durch einen Änderungsantrag auf 750.000 Euro für 2018 und 2019.
Wir sind uns dabei sicher, dass langfristig gesehen mehr wirksame Resozialisierungsmaßnahmen mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringen, weil das Rückfallrisiko nachweislich gesenkt wird. Wir finden, dass ein moderner Strafvollzug nicht auf
Ausgrenzung und Vergeltung setzen sollte, sondern auf Resozialisierung und Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft.
Damit können diese künftig wieder ein wirklich selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen.
Abschließend sei erwähnt, dass letztlich auch die Aufstockung der Gelder für Therapiekosten während des Vollzugs um 60.000 Euro auf nun 360.000 Euro der Absicherung wirksamer Resozialisierung dient, denn es ist bekannt, dass immer mehr Straffällige Suchtprobleme mit in die Haft bringen.
Abschließend möchte ich an dieser Stelle betonen, dass soziale Unterstützungssysteme und Unterstützungsleistungen nicht fehlen dürfen, damit Menschen erst gar nicht straffällig werden.
Der zweite Punkt, die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Dort steigt die Zahl der Klagen an, insbesondere im Bereich Asyl und Ausländerrecht. Übrigens steigen diese Zahlen nach Aussage von Fachleuten auch deshalb an, weil die Verwaltungsentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge fachlich qualitativ zu wünschen übrig lassen. Am Montag dieser Woche fand sich zum Beispiel in der OTZ einen Artikel zu Verwaltungsgerichtsverfahren aus dem Jahre 2017 beim Verwaltungsgericht in Gera, der diese Tatsache auch bestätigen konnte. Daher ist es der Situation genau angemessen, wenn an den Verwaltungsgerichten drei neue Richterplanstellen der Besoldungsgruppe R1 in Vollzeit geschaffen werden. Sollte sich noch mehr Bedarf zeigen, könnte zusätzlich mit Abordnung oder Versetzung reagiert werden. Das Wichtigste aber ist, mit der Aufstockung des richterlichen Personals sollen zügige und faire, auf intensiver inhaltlicher Prüfung beruhende Entscheidungen in Asylsachen gewährleistet werden. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, denn es geht letztlich um Schutz und Verwirklichung des Asylrechts als Grund- und Menschenrecht und in den meisten Fällen um den Schutz von Menschenleben.
Auch beim Verbraucherschutz möchte ich mich auf zwei Punkte konzentrieren. Zum einen sind das die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Diese erhalten im Vergleich zu den Vorjahren nun eine deutliche Steigerung der Landesmittel von 600.000 Euro auf nun über 2,1 Millionen Euro.
Das ist auch wirklich nötig, wenn man bedenkt, dass sehr viele Menschen von Verschuldung be
droht sind, inzwischen auch die Leistungen der Schuldnerund Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Anspruch nehmen müssen. Die Probleme dieser Menschen werden dabei immer komplexer. Schuldner mit über 200 Gläubigern sind sicher die Spitze des Eisbergs. Ursachen sind häufig Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung, Sucht oder übermäßiger Konsum, immer öfter auch ein Mix. Das zeigt, Schulden und Überschuldung, also mehr Ausgaben statt Einnahmen, werden zunehmend zum gesellschaftlichen Problem. Rot-Rot-Grün hat das erkannt. Deshalb können die Beratungsfachkräfte mit diesem höheren Haushaltsansatz auf eine bessere Vergütung hoffen. Es kann das Beratungsnetzwerk gestärkt werden durch eine höhere Anzahl von Beratungsfachkräften und die Sachkosten können steigen.
Das letzte, nicht ganz unwichtige Thema ist die Schulverpflegung. Mit diesem Thema haben wir uns häufig befasst. Ich möchte jetzt nur noch mal dazu sagen: In unseren Schulen finden wir bei der Mittagsverpflegung viel zu viel Fleisch, das auch noch in billigster Form, dafür zu wenig Obst und Gemüse. Es gibt zu wenig Angebote für ungesüßte Getränke während der Mittagszeit. Aber auch die räumlichen Bedingungen während der Mittagsmahlzeit laden kaum zum Verweilen ein, das betrifft sowohl das Räumliche als auch das Zeitliche. Wir wissen auch, dass viele Eltern noch zu oft in erster Linie nach dem Preis entscheiden, statt nach dem Anteil von Obst und Gemüse. Faire Lebensmittel, saisonale, regionale Produkte, alles das sind Dinge, die uns wichtig wären. Rot-Rot-Grün möchte daher mit einer Anzahl verschiedener Schulen gemeinsam mit allen Beteiligten ganz praktische Wege entwickeln, hin zu einer guten Schulverpflegung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde. Diese Behörde soll die Vorschriften zur Regulierung der Stromund Gasnetze zum einen überwachen, aber auch vollziehen. Der Gesetzentwurf regelt dabei sowohl die personelle Struktur als auch den organisatorischen Aufbau der Regulierungskammer. Der nächstmögliche Termin des Einsatzes dieser Behörde ist übrigens der 01.01.2019, denn bis zum 31.12.2018 sind diese Vorschriften durch Organleihe bei der Bundesnetzagentur geregelt.
Dem Thema ging bereits eine große Befassung im Umwelt-, Energie- und Naturschutzausschuss voraus. Die Koalitionsfraktionen hatten einen Selbstbefassungsantrag unter dem Titel „Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde, mögliche Kündigung der Organleihe bei der Bundesnetzagentur und Ablösung durch eine eigene Landesnetzagentur“ sechsmal beraten. Dabei gab es eine mündliche Anhörung, aber auch zahlreiche schriftliche Stellungnahmen. Die Kritik der Anzuhörenden war, dass es durch die großen Wege zu hohen Wartezeiten kommt, besonders bei der Bewilligung ihrer Anträge. Wir versprechen uns durch dieses Gesetz, dass wir durch eine eigene Expertise der Landesverwaltung in Regulierungsfragen im Land gewinnen. Wir versprechen uns auch, dass wir durch die fachliche Bewertung durch die Landesregierung für Positionen der Thüringer Netzwerkbetreiber gewinnen können.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass auch die CDU-Fraktion sich mit diesem Thema unter dem Titel „Thüringens Gestaltungsspielräume bei der Energiewende stärken“ beschäftigt hat. Für eine Landesenergieagentur haben wir bereits vor etwa zehn Monaten hier im Plenum diskutiert, auch diesen Antrag haben wir im Ausschuss für Umwelt-, Energie- und Naturschutz fortberaten. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin.
Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Geruchsbelästigung in Weida
Seit mehreren Jahren besteht in der Gemeinde Weida die Situation immenser Geruchsbelastung,
wobei die Intensität nach Aussagen von Anwohnern schwankend ist. Als Verursacher wird ein Unternehmen aus Weida vermutet.
Einem Bericht in der „Ostthüringer Zeitung“ vom 9. September 2017 zufolge sei dem Landratsamt Greiz das Problem bekannt und die untere Immissionsschutzbehörde habe Untersuchungen eingeleitet, allerdings „ohne dass bisher eindeutige Ursachen der Geruchsbelästigungen ermittelt werden konnten“. Die Ursachensuche hätte sich vorerst auf die Abwasseranlage des vermuteten Weidaer Unternehmens konzentriert. Angeregt wurde außerdem, einen unabhängigen Gutachter zurate zu ziehen, der gegebenenfalls den Kreis weiterer möglicher Ursachen und entsprechender Gegenmaßnahmen aufzeigen könne. Aussagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen oder Erbrechen wurden von Bewohnern des Einzugsgebiets protokolliert. Aufgrund dessen, dass die Problematik bereits seit langer Zeit besteht und sich gegenwärtig kaum Aussicht auf eine Lösung abzeichnet, geht das Vertrauen der betroffenen Menschen zunehmend verloren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit kann die Landesregierung die eingangs beschriebene Situation bestätigen?
2. Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls wann und von wem – vermutetes Weidaer Unternehmen selbst oder eine Behörde – zur Entspannung der Situation eingeleitet worden?
3. Welche Maßnahmen sollten sowohl zur Minderung von Emissionen als auch von Immissionen künftig durchgeführt werden?
4. Besteht aus Sicht der Landesregierung angesichts der sich als schwierig gestaltenden Ursachenermittlung Anlass, die fachaufsichtliche Tätigkeit seitens des Landes gegenüber unteren Fachbehörden zu intensivieren, wenn ja, auf welche Weise?
Erst einmal danke für die umfangreiche Information zu diesem Fragenkomplex. Sie sprachen davon, dass der Maßnahmenplan am 30.09.2017 abgeschlossen wurde. Heißt das, dass diese Maßnahmen jetzt laufen? Sie haben ja einige davon beschrieben. Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage: Wasserproben werden sicherlich dort an verschiedenen Stellen genommen, da ja im Abwassersystem die Ursachen vermutet werden? Davon gehe ich jetzt aus.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag „Weiterer Ausbau der Elektromobilität in Thüringen“ der Fraktionen die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zielt auf einen Bericht der Landesregierung über Initiativen zum weiteren Ausbau der Elektromobilität ab, hatte vor, eventuelle Hemmnisse auszuloten sowie seitens des Landes Vorhaben zur Weiterentwicklung der Elektromobilität in Thüringen positiv zu begleiten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 89. Sitzung vom 23. Juni 2017 ist dann die Nummer 2 des Antrags noch übrig geblieben und diese Nummer 2 wurde an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 31. Sitzung am 23. August 2017 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: „Die Nummer 2 des Antrags wird angenommen“. Danke.
Vielen Dank. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zum einen im Landtag beraten. Mit Beschluss des Landtags in seiner 88. Sitzung wurde dieses Gesetz am 22. Juni 2017 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat diesen Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 23. August 2017 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Umweltthemen sind doch sehr spannend, das haben wir gerade erlebt, und wir kommen zu einem neuen Thema: „Weiterer Ausbau der Elektromobilität in Thüringen“. Ich denke, das ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Das haben wir bewiesen, indem wir uns auch schon sehr lange mit diesem Thema beschäftigt haben – über zwei Jahre.
Im Ausschuss hatten wir dazu eine umfangreiche Anhörung und in dieser Anhörung gab es sehr unterschiedliche, aber auch sehr interessante Vorschläge, die wir mit diesem Antrag aufgegriffen haben. Der Antrag selbst besteht aus zwei Teilen. In dem ersten Teil heben wir besonders auf den Prozess des Ausbaus der Elektromobilität in Thüringen ab und im zweiten Teil haben wir einige der Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen. Dabei ist uns zum Beispiel der Ausbau der Netze des ÖPNV ein genauso wichtiges Anliegen wie die Schaffung flächendeckender öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Thüringen.
Ich freue mich auf die weitere Debatte und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags in seiner 75. Sitzung am 22. Februar 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 15. März 2017, in seiner 28. Sitzung am 26. April 2017 und in seiner 29. Sitzung am 17. Mai 2017 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Von den zehn Zuschriften war eine inhaltlicher Art und eine von der Sorge der zusätzlichen finanziellen Belastung der Kommunen getragen. Mit dieser Frage hat sich der Ausschuss sehr intensiv beschäftigt. Die Landesregierung konnte jedoch diese Sorgen ausräumen. Weiterhin bat der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz den mitberatenden Innen- und Kommunalausschuss, die inhaltliche Stellungnahme der Open Knowledge Deutschland Foundation e. V., Projekt „Offenes Thüringen“ bei der Beratung zu einem zukünftigen Transparenzgesetz zu berücksichtigen. In der 28. Sitzung wurde alles ausgewertet, der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in der 44. Sitzung am 18. Mai 2017 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke.
Sie sagten gerade, dass die Geschädigten ihr anwaltliches Recht vertreten bekommen. Diese halten sich aber nicht mehr in Deutschland auf, sondern sind abgeschoben worden. Ist auch da dieses Recht sichergestellt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich dazu bereit erklärt, einen Alternativantrag zu machen, um einfach die Komplexität des Themas „Schulverpflegung und Kita-Verpflegung“ besser in den Antrag fassen zu können. Uns waren die beiden anderen Anträge da zu einseitig und nur auf einige Punkte ausgerichtet. Danke.
Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren, zur vorangegangenen Rednerin möchte ich nur eins sagen: Sie muss aufpassen, dass ihr Höhenflug nicht in einem Sturzflug endet. Ansonsten möchte ich mich mit dieser Rede nicht weiter auseinandersetzen.
Herr Kowalleck, Sie haben einige Themen benannt und ich möchte in meiner Rede hier auch tiefer in das Thema einsteigen und über Schulverpflegung, Kindertagesstättenverpflegung reden, so wie es in den Anträgen benannt ist. Sie hatten schon ausgeführt, dass es verschiedenste Aktivitäten auch in der Vergangenheit hier im Thüringer Landtag gegeben hat. Es gab eine Reihe von Kleinen Anfragen,
aber auch Anträgen, auch in der letzten Legislatur. Einigkeit besteht, das glaube ich, über die Wichtigkeit des Themas über alle Fraktionen hinweg. Das Thema „Kindergarten und Schulverpflegung“ wurde – wie bereits gesagt – über ein Jahr behandelt. Danach gab es auf Grundlage des CDU-Antrags eine schriftliche Anhörung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Insgesamt waren also mehr als neun Monate Zeit, sich mit diesem Thema zu befassen. Wir als Koalitionsfraktionen haben das sehr intensiv getan. Wir haben die Zeit genutzt, haben Gespräche mit Fachexperten in Thüringen geführt. Ich nenne da die Vernetzungsstelle für Schulverpflegung an erster Stelle, aber auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Sektion Thüringen, einzelne Schulen und Kindertagesstättenträger auch mit einbegriffen. Wir haben mit Verantwortlichen der Thüringer Ministerien gesprochen und das sind immerhin drei Stück, nämlich das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Außerdem haben wir uns vorliegende Studien ausgewertet und wir haben erfolgreiche Programme anderer Bundesländer in unsere Überlegungen mit einbezogen. Uns war es dabei wichtig, die Fragen zur Verbesserung der Kindergarten- und Schulverpflegung in ihrer ganzen Komplexität zu betrachten und vor allem ganz praktisch umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten.
Im Ergebnis unserer Überlegungen liegt nun deshalb zum CDU-Antrag ein Alternativantrag vor. Nach unserer Auffassung geht uns der Antrag der CDU – ich hatte es vorhin in der Begründung schon gesagt – nicht weit genug. Er benennt nur einige, zugegebenermaßen auch wichtige Punkte hin zu einer besseren Schulverpflegung, aber bei genauerer Betrachtung wäre vom CDU-Antrag nicht viel übrig geblieben, hätten wir einen Änderungsantrag gestellt. Unser Ansatz, so glauben wir zumindest, ist ein völlig anderer, vor allem aber ein umfassenderer. Rot-Rot-Grün will Kindergarten- und Schulverpflegung als Gesamtkonzept von Bildung und Gesundheitsförderung durchsetzen.
Dabei soll auf jeden Fall aber auch die soziale Komponente im Auge behalten werden. Wir wollen ganz klar, dass eine qualitativ hochwertige und vor allem gesunde Kita- und Schulverpflegung für alle Kinder und Jugendlichen bezahlbar bleibt.
Vor allem aber wollen wir den Dialog mit allen Beteiligten in diesem Bereich stärken und fördern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Situation der Schulverpflegung hier in Thüringen wur
de in der ersten Beratung im September bereits sehr ausführlich dargestellt. Deshalb möchte ich mich vor allem auf die Ergebnisse der Anhörung beziehen und mache dazu folgende Anmerkungen:
Thüringen kann in Sachen Schulverpflegung auf zumindest ein ganz stabiles Angebot aufbauen. Die Strukturen funktionieren und sind Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern bekannt. Doch die je nach Alter abnehmende Tendenz der Essensteilnahme, nämlich von 76 Prozent bei den Grundschülerinnen und Grundschülern bis zu 27 Prozent bei den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten zeigt, dass längst noch nicht alles gut ist. Auch die Vorbildwirkung der Lehrerinnen und Lehrer, bei denen nur 20 Prozent an der Schulspeisung teilnehmen, ist zu hinterfragen.
Und obwohl die Akzeptanz der Qualitätsstandards, zu denen es schon einige Ausführungen gab, gefühlt zunimmt, befürchte ich, dass nicht allen Befürwortern klar ist, was alles zu diesen Kriterien gehört. Nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gibt es ganz klare Empfehlungen für die Mittagsverpflegung, zum Beispiel Lebensmittelauswahl, Anforderungen an einen Vier-Wochen-Speiseplan, Speisenzubereitung, aber auch Warmhaltezeiten und Ausgabetemperaturen – und das halte ich auch für wichtig. Das allein stellt jetzt bereits eine große Herausforderung für die Überführung in die Praxis dar. Denn nach wie vor scheint doch der Preis das entscheidende Kriterium für die Bereitstellung der Mittagsverpflegung zu sein. Die Einführung des Mindestlohns hat bereits im vergangenen Jahr so manche Schulküche oder manchen Caterer, der sich darauf spezialisiert hat, gefordert, was nicht jeder geschafft hat.
Der Markt für Kita- und Schulverpflegung in Thüringen ist durchaus vielfältig. Circa 150 Einrichtungen verpflegen Kindergärten und Schulen und liefern das Essen an. Die meisten von ihnen reagieren flexibel auf die Anforderungen der einzelnen Träger. Diese Einrichtungen orientieren sich oft an den Wünschen der Schulen. Kurzfristige Zu- und Abbestellungen, wenn jemand krank wird zum Beispiel, sind möglich; inzwischen wird auch zunehmend eine Online-Abwicklung der Bezahlung vorgehalten und auch bei besonderen Anforderungen von den Schulen gibt es durchaus die Bereitschaft, eine Lösung zu finden. An dieser Stelle möchte ich mich übrigens auch für die ausgezeichnete Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung bedanken – Frau Lienig und Frau Bärwolf, die mit zwei Teilzeitstellen eine ausgezeichnete Arbeit leisten. Durch ihre Arbeit können wir auf belastbare Daten in Sachen Schulverpflegung in Thüringen zurückgreifen, die ja auf thüringenweiten Befragungen aus 2009 und 2013 beruhen.
Auch durch sie wissen wir, dass die Caterer überwiegend gut ausgestattet sind und qualitativ hochwertige Speisen zubereiten können. Sie haben alle Möglichkeiten, sowohl konzeptionell als auch in der Umsetzung gesund, abwechslungsreich und vor allem kindgerecht zu kochen. Einige wenige besitzen auch die zeit- und temperaturentkoppelten Produktionssysteme, das heißt, sie können also schockfrosten, um Warmhaltezeiten zu minimieren. Das würde jedoch auch bedeuten, wenn wir das vollständig umstellen würden, dass jede belieferte Einrichtung auch die Möglichkeit der Erwärmung vorhalten müsste. Leider werden im Moment diese Produktionssysteme wegen des hohen Preisdrucks nur wenig genutzt. Es gibt in Thüringen auch eine Vielzahl landwirtschaftlicher – kleinerer, aber auch größerer – Betriebe. Ihre erzeugten Produkte könnten viel öfter Eingang in die Schulverpflegung finden. Regionale Produkte, wie sie auch alle wünschen, aus diesen Betrieben haben auch noch den Charme, dass Kindergärten und Schulen diese Betriebe besuchen und die vielfach kritisierten Wissenslücken darüber, wo das Essen herkommt, ganz praktisch schließen könnten. Hier sehen wir natürlich auch Ansatzpunkte für die praktische Umsetzung: Was können wir tun? Zur Bereitstellung einer guten Verpflegung gibt es viele Partner. Uns wäre wichtig: Die Kommunen, Kita- und Schulträger, aber auch das Land sollten enger zusammenarbeiten. Sie müssten sich die Stärken im Bereich Schulverpflegung bewusst machen und die Schwächen Schritt für Schritt abstellen. Das sind für uns Ansatzpunkte, die wir weiter angehen möchten.
Leider wurden im vergangenen Jahrzehnt die Zuschüsse zur Schulspeisung Schritt für Schritt reduziert. Damit wurden die Anbieter allein gelassen, kleinere Caterer mussten zum Teil aufgeben, weil sie den Preisdruck und den damit einhergehenden Qualitätsverlusten nicht standhalten konnten. Die Bedeutung der DGE-Standards spielen bei den Schul- und Kitaträgern immer noch eine untergeordnete Rolle. Selbst die wenigen Qualitätsstandards werden nicht immer von den Caterern eingehalten; das muss auch kontrolliert werden. Die Entscheidung für den Anbieter ist noch zu oft von diesem Preis-Leistungs-Verhältnis abhängig.
Ich möchte an dieser Stelle einige wichtige Erkenntnisse aus der Anhörung formulieren. Machen wir uns die Abstriche bei der Qualität zugunsten des günstigen Preises wirklich bewusst? Noch im Jahre 2014 lag der Preis einer Thüringer Portion 65 Cent unter dem Bundesdurchschnitt. Die Einschätzung damals war, dass der geringe Essenspreis zu Qualitätsabbau geführt hat. Viele Portionen bedeuten auch kaum Extra-Speisen für Kindergärten, von regionalen und ökologischen Produkten ganz zu schweigen. Da hebt sich ein Beispiel aus meinem Heimatkreis zum Beispiel ganz positiv ab und es zeigt auch, es geht anders. In Frießnitz gibt es eine
kommunale Küche, die pro Tag 500 Portionen für Kitas, Schulen und Senioren kocht. Sie wird für diese Qualität sehr gelobt.
Die Warmhaltezeiten sind ein weiteres Problem. Dabei weiß jeder, dass das Vitaminen unter anderem abträglich ist. Auch deshalb fordert die DGE, dass die Warmhaltezeiten drei Stunden nicht überschreiten dürfen. Warum sind die Essenspausen nicht lang genug? Nicht immer wird zwischen Vorund Nachmittagsunterricht eine Stunde Pause eingehalten, eben damit die Schülerinnen und Schüler ausreichend Zeit zur Einnahme der Mittagsmahlzeit haben. Im ländlichen Raum kommt dazu noch die Erreichbarkeit der verschiedenen Dörfer hinzu. Wenn der Schulbus nur noch die einzige Möglichkeit ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu kommen, ist es kein Wunder, dass das warme Mittagessen abgewählt wird. Auch die völlig unzureichend ausgestatteten Speiseräume lassen wenig Lust zum Verweilen aufkommen. Dabei zeigen verschiedene Schulen beispielhaft, dass das nicht so sein muss. So gewann bereits im Jahre 2010 das Leaderprojekt „Schulessen – Regional, Gesund und Gut“ im Saale-Orla-Kreis, nämlich das Bildungszentrum Knau, einen ersten Preis beim thüringenweiten Wettbewerb „Innovative Projekte im ländlichen Raum“. Mit der Umgestaltung des Speiseraums und der Umstellung der Zubereitung des Mittagessens mit möglichst regionalen Produkten hatte dieses Produkt den Nerv der Schülerinnen und Schüler vor Ort getroffen. Unter dem Titel „Nachgedacht und Angepackt“ präsentierte die damalige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht eine Broschüre zur guten Schulverpflegung auf der Grünen Woche; 2012 war das schon, also vor fünf Jahren. Die Forderungen daraus möchte ich an dieser Stelle für alle wiederholen: Schöne, angenehme Speiseräume; bessere Ausstattung; mehr Mitspracherecht bei der Erstellung der Speisepläne; gesundes Essen aus regionalen Produkten; mehr Zeit zum Essen. Und was ist heute, fünf Jahre später daraus geworden? Dabei gibt es eine ganze Reihe verschiedenster Aktivitäten. Die Bundesregierung startete 2014 recht vollmundig eine Qualitätsoffensive für ein gesundes Schulessen. Es sollten verbindliche Qualitätskriterien in der Ausschreibung für Schulverpflegung verankert werden und es sollten Mechanismen zur Qualitätskontrolle etabliert werden. Ebenso sollte für eine ausgewogene Verpflegung und eine fundierte Ernährungsbildung geworben werden. Und praktisch?
Kommen wir noch einmal zurück zur Anhörung. Unter den Antworten der Angehörten beindruckt ein Beispiel aus Finnland ganz besonders. In der Zuschrift der DGE wurde dieses benannt. Hier gelang es nämlich einer westfinnischen Stadt, durch verschiedene Maßnahmen sowohl das Bewusstsein für gesunde Ernährung als auch die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen enorm zu verbessern. Zu
den Maßnahmen gehörte eine konsequente Umstellung des Speiseplans in der Schulkantine. Weiterhin wurden Bildungsinhalte zum Thema „Ernährung“ bereits in den Kitas und natürlich darüber hinaus in den Schulen fest verankert. Auch die Pausenzeiten wurden verändert, damit die Mahlzeiten in Ruhe und ohne Hektik eingenommen werden können.
Innerhalb von nur fünf Jahren, nämlich von 2011 bis 2016, halbierte sich fast die Zahl der übergewichtigen Kinder im Alter von elf Jahren, nämlich von 16,1 auf 8,8 Prozent. Ich denke, das ist ein Erfolg. In Schweden und Finnland ist übrigens auch das Essen elternbeitragsfrei. Davon sind wir in unserem Land leider noch meilenweit entfernt. Ich denke, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat immer wieder die Bereitstellung von mehr Mitteln für eine gesunde und qualitative hochwertige Schulverpflegung gefordert, aber es kommt nach meiner Meinung völlig unzureichend zu Potte. Die Realität sieht immerhin so aus, dass es in seinem Programm 1,9 Millionen Euro im Jahr für die Schulverpflegung ausgegeben hat, das entspricht übrigens ganzen 23 Cent pro Schüler und pro Jahr. Ein echtes Armutszeugnis, möchte ich da sagen.
Vor drei Wochen hat die Bundestagsfraktion Die Linke ein detailliertes und umsetzbares Konzept vorgelegt, um eine elternbeitragsfreie, dennoch qualitativ hochwertige und gesunde Verpflegung zu ermöglichen. Dieses Konzept wurde gemeinsam mit Schülern und Elternvertretungen, mit Gewerkschaften, Fachexperten, Berufsverbänden, Caterern und Köchen entwickelt. Es orientiert sich an den DGE-Standards, ist finanzierbar und rechtlich sogar umsetzbar. In der Plenardebatte im Bundestag zu diesem Konzept war es ausgerechnet der Bundestagsabgeordnete mit dem Doktortitel, den er nur in Englisch oder Armenisch tragen darf, wie heißt er doch gleich, Albert Weiler, glaube ich, der sich über den Antrag lustig machte und auf die marode Infrastruktur der Schulen in Thüringen verwies. Er behauptete sogar, dass so ein Konzept kaum funktionieren kann. Wir sehen das anders. Ich denke, wir können das auch nur gemeinsam verändern. Deshalb lade ich Sie als CDU-Fraktion ein, unserem Antrag zuzustimmen.
Rot-Rot-Grün ermöglicht mit dem heutigen Antrag einen Einstieg in eine nachhaltige Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung in Thüringen. Wir verweigern uns dabei nicht Ihren Vorschlägen und Anregungen, wir führen sie aber weiter. Es wäre ein Zeichen eines gemeinsamen Willens, die vereinzelten guten Beispiele auch in Thüringen zu bündeln und weiterzuentwickeln. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, das Thüringer Gesetz zur Anpassung abfallrechtlicher Regelungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat ein Stück auf sich warten lassen. Das versetzt uns aber auch in die Lage, Erfahrungen anderer und eigene in das vorgelegte Gesetz mit einzubeziehen. Der Regelungsbedarf – das haben Sie schon geäußert, Herr Staatssekretär – ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes, welches bereits zum 01.06.2012 in Kraft getreten ist. Hinzu kommen verschiedene EU-Richtlinien, die bereits seit 2008 und auch danach zentrale Rechtsbegriffe neu definierten und zum Beispiel auf die fünfstufige Abfallhierarchie abhob. Sie hatten bereits darauf hingewiesen, was die fünfstufige Abfallhierarchie bedeutet, deswegen erspare ich mir hier eine Wiederholung.
Lassen Sie mich, bevor ich mich dem Gesetzentwurf der Landesregierung weiter zuwende, mit ein paar Zahlen in meinen Vortrag einsteigen. Pro Kopf produzieren die Deutschen viel zu viel, nämlich 218 Kilogramm Verpackungsabfall jährlich. Das sind immerhin über 60 Kilogramm mehr als der europäische Durchschnitt, und das alles dank zum Beispiel Kaffeekapseln, aufwendig verpackter Klein- und Kleinstportionen, Plastiktüten, Plastik um Obst und Gemüse, um hier nur einige Beispiele zu benennen. Stündlich – ich wiederhole: stündlich! – landen in Deutschland zum Beispiel etwa 320.000 Coffee-to-go-Behälter in der Mülltonne. Das entspricht fast acht Millionen dieser Behälter Tag für Tag. Oder anders ausgedrückt: Etwa jeder zehnte Bundesbürger bzw. jede zehnte Bundesbürgerin wirft Tag für Tag einen dieser Behälter weg. Für 17 Milliarden ebenfalls jährlich gekaufter Einwegplastikflaschen benötigt man 500.000 Tonnen Kunststoff. Das bedeutet, jeder Bürger/jede Bürgerin kauft jährlich Getränke in über 200 Einwegflaschen. Die Tendenz ist steigend, leider wieder steigend. Was nicht verwundert, wenn man weiß, dass eine Flasche Mineralwasser beim Discounter weniger als 20 Cent kostet, während das Pfand 25 Cent beträgt. Im Übrigen zeigt der vergleichsweise niedrige Preis für Mehrwegflaschen, nämlich 2 bis 15 Cent, keine Lenkungswirkung zugunsten von Mehrwegflaschen. Hier ist der Marktanteil bei Mehrwegflaschen in den letzten Jahren eindeutig gesunken.
Und trotzdem wird in Deutschland Mülltrennung gelebt. Schon jedes Kind im Kindergarten und Schule weiß: Papier kommt in die blaue Tonne, Plastik in
die gelbe und für Glas gibt es noch Extra-Tonnen. Ja, das ist wohl so weit richtig. Aber hier soll eine Frage formuliert werden: Benötigen wir nicht neben den gesetzlichen Regelungen auch Strategien zur Müllvermeidung? Ich sage namens meiner Fraktion: Das wäre unbedingt nötig.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist in weiten Teilen auf das Ziel der Erhöhung der Recyclingrate ausgerichtet. Bund und EU geben da ganz klar Ziele vor. Das wird von uns als Fraktion Die Linke ausdrücklich begrüßt. Ebenso finden wir die Reduzierung von über 90 auf 60 Regelungsinhalte ausgesprochen gut. Wir begrüßen auch die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand, wie es in § 2 formuliert wurde. Der sorgsame Umgang mit natürlichen Ressourcen muss künftig auch ein entscheidendes Kriterium sein bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Das versetzt Entscheidungsträger wie Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten bzw. Kreistagen auch in die Lage, Angebote nicht nur nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu bewerten, sondern eindeutig auch Umwelt- und Sozialstandards in die Bewertung mit einzubeziehen.
Das ist übrigens eine Forderung auch aus dem Koalitionsvertrag und ich denke, hier sind wir auch auf dem richtigen Weg.
Für uns als Linke wäre es weiterhin wichtig, auch die Eckpunkte für künftige Rechtsverordnungen zu benennen und zu überlegen, wie derzeit unsinnige und zu lange Wege des Mülltransports zum Beispiel vermieden werden können. Wir halten es jedenfalls für umweltpolitisch bedenklich, wenn zum Beispiel Müll aus Südthüringen nach Sachsen-Anhalt transportiert wird und man dabei an einer relativ neuen Anlage vorbeifährt.
Auch wenn die Auftragsvergabe unter die kommunale Selbstverwaltung fällt, läuft hier nicht alles rund und deshalb sollten wir uns auch dieser Dinge annehmen. Wir würden uns auch gern noch einmal die Aufgabenverteilung und die Verteilung der Zuständigkeiten besonders auf der Landesebene genauer anschauen. Und hier sind wir nicht ganz so glücklich, wie das der Abgeordnete Geibert gerade sagte, dass wir hier Aufgaben an das Landesverwaltungsamt geben. Ich denke, hier können wir vielleicht auch Alternativen diskutieren. Ebenso gilt das für den Personalmehraufwand auf den unterschiedlichen Ebenen; ich denke, auch das können wir im Ausschuss diskutieren und dazu haben wir sicherlich Gelegenheit. Ich denke, dass wir diese Gelegenheit nutzen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch ich möchte mich kurzfassen. In den letzten vier Wochen – das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt – sind keine neuen Argumente zu Ihrem Gesetzentwurf dazugekommen. Ich möchte zu Ihren populistischen Äußerungen sagen: Sie haben sich mit Ihren Äußerungen disqualifiziert. Ich muss sagen: Vom Heilsbringer Martin Schulz zu sprechen, kann man nur als populistisch bezeichnen. Ich sage noch eins dazu: Es ist ein Glück, dass über Eignung und Nichteignung nicht Sie entscheiden, sondern ganz andere Menschen.
Ich möchte noch einmal sagen, dass wir diesem Antrag natürlich nicht zustimmen und ihn erst recht nicht an den Ausschuss überweisen, das ist, glaube ich, verschenkte Zeit. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Es ist in der Debatte schon sehr viel gesagt worden zu diesem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, mit der Sie die Finanzdienstleistungen durch die Sparkassen im ländlichen Raum sicherstellen wollen. Hierzu sollen die Thüringer Kommunalordnung und das Thüringer Sparkassengesetz geändert werden. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben dazu schon eine Menge ausgeführt. Damit sollen die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Landesregierung auf das Handeln der Sparkassen vor Ort vergrößert und damit aus der Sicht der AfD bestehende Mängel bei der Aufgabenausübung der Sparkassen behoben werden. Diese Mängel und die fehlenden Kontrollinstrumente des Landes, so der Entwurf, wären hauptverantwortlich für das sogenannte Sparkassensterben vor Ort, aber vor allem im ländlichen Raum. Deswegen möchte die AfD wohl unter anderem eine stärkere Aufsicht über die Geschäftspolitik der Sparkassen, die rechtliche Normierung und Konkretisierung des Sparkassenauftrags, eine Stärkung der Aufsichtsrechte der Sparkassenaufsicht – ich glaube, Abgeordneter Pidde hatte dazu schon eine ganze Menge gesagt – und die immer wiederkehrende Forderung der AfD nach der Einführung eines verpflichtenden flächendeckenden Angebots von Bargeld. Die AfD möchte also mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gegenüber den Sparkassen mehr regeln und mehr kontrollieren. Und das ist schon erstaunlich für eine Partei, die gerade in der Finanzpolitik beständig nach Deregulierung ruft und bei jeder Gelegenheit pauschal auf die EU-Bürokratie schimpft.
Davon einmal abgesehen, der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur handwerklich schlecht, sondern er ist auch falsch und enthält zum Teil vollkommen überflüssige Regelungen. Er stellt zudem einen un
verhältnismäßigen Eingriff des Landesgesetzgebers in das Selbstverwaltungsrecht der Sparkassen als kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts dar. Er verengt und reglementiert Gestaltungsrechte der Sparkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Was ich besonders verwerflich finde: Unter der falschen Vorgabe der Stärkung von Verbraucherrechten möchte der Antrag offensichtlich die Thüringer Sparkassen zu fragwürdigen Geschäftsbeziehungen zwingen, die sie bisher aus gutem Grund vermieden haben.
Zusammengefasst: Wenn dieser Gesetzentwurf umgesetzt würde, schadet er nicht nur den Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden, nein, er nützt ihnen ganz gewiss nicht.
Hier könnte man schon einmal einen Schnitt machen und die Rede beenden. Aber ich denke, einige wenige Worte möchte ich noch sagen. Stichwort „Bargeld“: Auch hier wurde schon etliches gesagt. Sie möchten also ausdrücklich Beratungsdienstleistungen und das Bargeld in den Finanzdienstleistungen aufgeführt sehen. Dies soll in den Filialen oder Selbstbedienungsbereichen erbracht werden können. Damit – so sagen Sie – wäre der öffentliche Auftrag erfüllt. Hier bemühen Sie zum einen auch die Leitvorstellungen des Thüringer Landesplanungsgesetzes, den § 1. Dafür soll zudem auch noch eine Rechtsverordnung erlassen werden. Die Versorgung mit Bargeld gehört aber sowieso schon zu den Finanzdienstleistungen, die in § 2 des Thüringer Sparkassengesetzes geregelt sind und als Teil des öffentlichen Auftrags für die Sparkassen fungieren. Dies jetzt explizit benennen zu wollen, macht aus meiner Sicht nur bei einer irrationalen und paranoiden Denkweise à la AfD Sinn, welche den bargeldlosen Geldverkehr prinzipiell in die Nähe von mafiösen Schwarzgeldgeschäften rückt und im Bargeld einen unantastbaren Wertespeicher sieht. Über die Unzulänglichkeit solcher Denkmodelle wurde hier im Hause schon an anderer Stelle diskutiert.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt abheben, nämlich auf das Konto für jedermann. Auch Sie wollen den Sparkassen vorschreiben, dass sie jeder Person ein Girokonto einrichten müssen. In der Begründung schreiben Sie, dass damit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden sollen, denn „die Verfügung über ein Konto ist Voraussetzung für die unabdingbare Teilhabe am Geschäfts- und sozialen Leben“. Das ist so und dem wird mit § 31 des Zahlungskontengesetzes seit Sommer letzten Jahres – auch nach langen Diskussionen – endlich Rechnung getragen.
Das Gesetz gewährt – ich zitiere – für jeden Verbraucher, für jede Verbraucherin „mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende [...], die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können“, den Anspruch auf ein Basiskonto, das sogenannte Jedermann-Konto. Dass Sie mit diesem wichtigen und überfälligen Angebot – auch und gerade für sozial Schwache und Flüchtlinge – Ihre Schwierigkeiten haben, ist hinlänglich bekannt. Es ist leider nicht davon auszugehen, dass Sie hier plötzlich anderer Meinung sind. Ich glaube, Ihnen geht es hier vielmehr um die juristischen Personen. Hier möchten Sie nun die Sparkassen über den Weg einer gesetzlichen Vorschrift zwingen, juristischen Personen vorbehaltlos ein Girokonto zu eröffnen. Sie wissen aber sehr wohl, warum ein solches zweites Basiskonto für Organisationen und Institutionen in einem Bundes- oder Landesgesetz nicht vorgesehen ist. Denn solche Konten müssten dann allen zur Verfügung gestellt werden, auch Organisationen, die sie für illegale oder demokratiefeindliche Zwecke missbrauchen wollen.
Es waren auch Thüringer Sparkassen, die in den vergangenen Jahren Parteien wie der NPD oder der Neuen Rechten Kontoeröffnungen verwehrt haben – aus gutem Grund und aus gutem Recht. Auch hier nehmen die Sparkassen ihren öffentlichen Auftrag wahr. In diesem Recht werden wir sie nicht beschneiden.
Hier über die Hintertür etwa etwas einfügen zu wollen, was richtigerweise bisher und auch weiterhin im Ermessens- und Entscheidungsspielraum der Sparkassen bleiben soll, und das dann auch noch mit der Stärkung des Verbraucherschutzes zu begründen, das nenne ich infam. Deswegen und auch aus den vorgenannten Gründen ist der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD abzulehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Rechte von Mitgliedern des Kreistags
Die PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz und die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH sind Tochtergesellschaften des Landkreises Greiz, zu 100 Prozent. Als Aufsichtsratsvorsitzende fungiert jeweils die Landrätin des Landkreises. Der Landkreis Greiz unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Rechte haben die Mitglieder des Kreistags in Bezug auf Auskünfte, Einsichtnahmen und Besuche in diesen Gesellschaften?
2. Inwieweit besteht eine Auskunftspflicht des Aufsichtsrats dieser Gesellschaften gegenüber der Gesellschafterversammlung und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
3. Gelten die gleichen Regeln bei der Einberufung der Gesellschafterversammlungen wie zur Einberu
fung einer Kreistags- oder Stadtratssitzung und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Ich hätte eine Nachfrage. Sie sagten, dass der Aufsichtsrat auch berichtet. Die Frage ist die: Die Zeitpunkte sind so, dass das einmal jährlich stattfindet. Wenn es aber zu besonderen Vorkommnissen in so einer Gesellschaft kommt, haben dann nicht die Mitglieder des Kreistags die Möglichkeit, zum Beispiel durch Einsichtnahme in Protokolle, diesen Dingen auf den Grund zu gehen?
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der CDU – so meinen wir auch – macht einen Schritt in die richtige Richtung. Ernährung in Kindergärten und Schulen ist auch uns ein wichtiges Thema. Wir haben von den letzten beiden Vorrednern schon eine Menge gehört. Ich möchte seitens der Fraktion Die Linke die Themen, die wir als wichtig erachten, die wir auch in den vergangenen Legislaturperioden schon entsprechend verfolgt haben und die weitergelten, noch einmal benennen. Das sind zum einen erst mal die Angebote zu einer täglichen Versorgung mit gesunden und – wie wir meinen – auch hochwertigen Lebensmitteln. Das ist zum Zweiten die Preisgestaltung, die nach unserer Ansicht sozial verträglich zu gestalten ist. Das sind natürlich auch, so wie in Ihrem Antrag bereits benannt, die regionalen, aber auch saisonalen Lebensmittel, die in die Breite des Angebots von Kindergärten und Schulen mit einbezogen werden sollen. Und schließlich ist das die Bildung der Kinder und Jugendlichen im frühkindlichen Bereich hin zu einer gesunden Ernährung. Diese Ziele und Aufgaben sind und bleiben für uns wichtig und mündeten ja auch im Koalitionsvertrag in eine sehr wichtige Aufgabe.
Frau Staatssekretärin Ohler hat in ihrem umfassenden Bericht, für den ich mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bedanken möchte, deutlich gemacht, dass die genannten Ziele keine Wünsch-dir-wasFormulierungen sind. Im Bericht der Landesregierung wurde deutlich, dass hier nicht nur ein Ministe
rium an einer Verbesserung der Situation arbeitet, sondern dass das Thema „Gesunde Ernährung“ mit drei beteiligten Ministerien erarbeitet werden muss. Das Bildungsministerium ist ja schon benannt worden, auch das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und – wie ich meine – auch das Ministerium für Inneres und Kommunales hat zumindest bei den Kommunen eine tatsächliche Gemeinschaftsaufgabe zu entwickeln. Dies ist gut, denn es erhöht die Möglichkeit, die genannten Ziele auch zu erreichen.
Die vielfältige Verteilung der Aufgaben bringt auch den beständigen Bedarf einer guten Koordination mit sich. Bisher – da brauche ich die Worte der Ministerin nicht zu wiederholen – wurde einiges erreicht. Bei den Kindertagesstätten gibt es einen kontinuierlichen Trend, dass zunehmend Vollverpflegung angeboten wird und sich immer mehr Kindertagesstätten an Projekten der frühkindlichen Ernährungsbildung beteiligen. Das können wir auch im Jahresbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung aus dem Jahr 2015 nachlesen. Allerdings gibt es hier auch Unterschiede in den verschiedenen Kindertagesstätten und wir haben besonders im kommunalen Bereich noch Nachholbedarf.
Die Zahlen zur Schulverpflegung wurden genannt, die möchte ich hier nicht wiederholen. Die Anzahl der Bildungsangebote zur Ernährung sowohl als Querschnittsaufgabe in verschiedenen Bereichen im Rahmen des Lehrplans als auch über außerschulische Projekte steigt hier in Thüringen, wobei Experten bemängeln, dass die tatsächlich vermittelten Inhalte oft nur punktuell und im Ansatz stecken bleiben, weil, wenn wir nur punktuell – Frau Rosin sagte es auch –, nur einmal im halben Jahr oder im Jahr Projekte anbieten, dann hier die Frage nach der Nachhaltigkeit zumindest gegeben ist.
Die Kosten für die Schulverpflegung wurden auch hier benannt. Sie liegen bei durchschnittlich 2,18 Euro, wobei die Werte aus dem Jahr 2013 stammen. Ich denke, dass sich seit dieser Zeit noch etwas entwickelt hat und dass die Schulverpflegung teurer geworden ist. Aber das lässt sich natürlich nicht auf die Qualität des Essens zurückführen. Studien für Hamburg und Berlin aus den letzten beiden Jahren haben gezeigt, dass hier ein Ausweg aus der bekannten unguten Spirale „Preiswertes Essen endet oft in billiger Qualität“ gefunden werden muss. Ich glaube, das Thema sollten wir angehen.
Auch die Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung bzw. die Forderungen hat Frau Rosin bereits genannt. Ich möchte hier noch mal die Kriterien hinzufügen: besonders die Speisenfolge in vier Wochen, zweimal in der Woche Fleisch, einmal mindestens Fisch anzubieten, das Würzen mit frischen Kräutern. Das sind alles Kriterien, die die
Deutsche Gesellschaft für Ernährung anbietet. Hinzu kommt auch ein Getränk: mindestens 200 Milliliter und möglichst ungesüßt.
Das sind Dinge, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung fordert. Und wie wir das umsetzen können, ich denke, das lohnt sich, in den beiden Ausschüssen zumindest zu diskutieren.
Wenn wir das Ganze umsetzen, dann denke ich auch, dass wir mit den Kosten des Essens, wie wir sie jetzt haben und wo die Elternverbände und die Schulen einen Höchstpreis von 3,50 Euro fordern, das können wir dann mit diesen Forderungen nicht erreichen. Wir müssen also auch hier die im Antrag der CDU gestellten Forderungen nach der Qualität der Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen, wie die umgesetzt werden sollen, auch die Frage stellen, wie die Kosten hierfür verteilt werden, wer sie tragen soll. Denn damit die Schulträger – und das sind in den meisten Fällen die Kommunen – nicht allein gelassen werden, wäre das eine Forderung, die einer Luftblase gleichkommt.
Ein Lösungsansatz ist ein gemeinsames Steuerungssystem von Mindestbedingungen für die Caterer oder Schulspeisung bei gleichzeitig gerechter Bezuschussung des Schulessens. Die Bundestagsfraktion der Linken hat im Januar dieses Jahres im Rahmen einer Fachkonferenz Wege aufgezeigt, wie eine solche Steuerung aussehen könnte und wie sich der Bund hieran beteiligen könnte.
Staatssekretärin Ohler hatte auf das Mehrwertsteuersystem Bezug genommen, hatte noch einmal kritisiert, dass das Kita-Essen mit 19 Prozent doch sehr hoch besteuert wird, aber dass die Initiativen unserer Bundestagsfraktion bisher ins Leere gelaufen sind. Wenn gerade das Essen von Kindern mit 19 Prozent und Tierfutter gleichzeitig mit 7 Prozent besteuert wird, dann frage ich, wo ist hier die Gerechtigkeit?
Dem müssen wir uns oder sollten wir uns dann auch stellen.
Konkret geht es um ein notwendiges Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung. Ich denke, das sollten wir auch gemeinsam diskutieren, wo genau Komponenten, die bisher heute hier besprochen wurden, umfassend diskutiert werden können bzw. umfassend auch geklärt werden.
Es wird Sie nicht wundern, dass sich die Bundesregierung bisher geweigert hat, dass dieses Programm, das von unserer Bundestagsfraktion schon aufgesetzt wurde, in der Diskussion noch keine Rolle gespielt hat, aber vielleicht können wir das ja über Thüringen anschieben. Ich würde das gut finden.
Denn es ist paradox, wenn das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit der Kampagne „Macht Dampf: Für gutes Essen in Kita und Schule“ lediglich aufklären will, warum gutes Schulessen wichtig ist und Qualitätsstandards möglichst an allen Schulen gelten sollen, aber die Kosten hierfür komplett auf Länder, Kommunen oder gar die Eltern schiebt.
So sieht unserer Meinung nach verantwortungsvolle Politik nicht aus und ich fordere Sie, liebe Abgeordnete von der CDU, auf, Minister Schmidt aus Ihrer Schwesterpartei – man darf sie sicherlich noch so nennen – daran zu erinnern, dass auch er hier gefordert ist, verantwortlich zu handeln, anstatt nur Schaufensterparolen zu produzieren.
Lassen Sie mich abschließend noch auf fünf Punkte eingehen, die zu der Frage gehören, wie wir das komplexe Thema einer gesunden Verpflegung an Kindertagesstätten und Schulen so weiter behandeln, dass es nicht nur eine wichtige Aufgabe bleibt, sondern für Eltern, Kinder und Schülerinnen und Schüler zu spürbaren Ergebnissen führt. Mindestanforderungen und Qualitätsstandards werden inzwischen bereits – das haben wir heute gehört – als geeignete Möglichkeit der Orientierung für die Qualität des Essens akzeptiert. Um sie auch erfolgreich umzusetzen, braucht es neben einer dafür notwendigen Infrastruktur auch eine Abkehr vom alleinigen Gebot des preiswertesten Angebots. Sie müssten hier die Situation der Schulträger beachten, die im Rahmen ihrer Kostenplanung darauf angewiesen sind, die Entscheidung für den Caterer allein nach der Marktlage zu treffen. Die bestimmt sich eben nicht nach den DGE-Standards, sondern teilweise nach abartigen Preis-Leistungs-Verhältnissen. Gerade bei der Verarbeitung des Essens in Gemeinschaftsküchen finden immer noch viel zu viele Fertigprodukte oder Halbfertigprodukte Anwendung. Ja, das ist halt so, wenn der Wettbewerb nach dem preiswertesten Anbieter vonstattengeht.
Dies bringt natürlich die bereits erwähnte Frage der Kosten für Eltern und Schülerinnen und Schüler mit sich, die diese für das Essen zu bezahlen haben und wie diese Kosten sozial gerecht verteilt bleiben. Das ist die Frage, die wir zuerst beantworten müssten.
Sowohl geeignete Küchen und Zubereitungssysteme, qualitätsvolles Essen als auch die sinnvolle Einbeziehung regionaler und saisonaler Angebote sind nicht nur, aber vordringlich an eine gute Küche gebunden, in der das Essen zubereitet, aber auch aufbewahrt wird. Hierfür fehlen nicht nur in Schulen, in Kindertagesstätten oft die Räumlichkeiten und Kapazitäten. Selbst die Caterer kaufen in vielen Fällen über Tiefkühlsysteme ein und bereiten nur auf. Es ist also zu prüfen, wie die technischen und personellen Voraussetzungen an Schulen für Küchen zu verbessern sind und dass die Qualitäts
standards auch die Form der Zubereitung beim Caterer umfassen.
Das Ganze hätte einen wichtigen Nebeneffekt: Eine Küche vor Ort ist ein hervorragendes Mittel, Schüler in die Essensplanung einzubinden und mit ihnen im Rahmen von Projekttagen gemeinsam zu kochen. Herr Kowalleck hatte ja schon mit den Schülerküchen ein bisschen darauf abgehoben. Ich denke, da sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt. Das könnten wir soweit hinbekommen.
Eine zweite Sache wäre die Attraktivität des Essens. Hier meine ich nicht nur das Essen an sich, sondern auch die Raumgestaltung. Viele Kinder und besonders die Jugendlichen heben ja darauf ab, dass gerade die Pausen zu laut und zur Raumgestaltung, dass es dann zu laut ist in den Räumlichkeiten, dass es keine Nischen gibt, wo man sich aufhalten kann, und wollen deshalb auch woanders essen, gehen zum Bäcker meinetwegen an der Ecke oder zum Döner in der nächsten Straße. Das wissen wir alle, dass gerade die älteren Kinder und die älteren Jugendlichen das dann entsprechend machen.
Auch Ernährungsbildung ist uns eine wichtige Sache, die als Teil des sozialen Austauschs mit geboten ist. Es ist ein Grundbaustein eines erweiterten Ansatzes von Ernährungsbildung. Gesunde Ernährung sollte nicht nur Forderung sein, sondern für die Kinder in den Kindertagesstätten und für die Schülerinnen auch als ein Anreiz dienen. Wenn die Verpflegung in ihren Augen mehr ist als etwas, was lästig ist, was vielleicht wie Rattengift schmeckt – wie man im jugendlichen Alter spricht –, dann können hier auch Bildungsansätze greifen, die über Lehrplaninhalte hinausgehen.
Es gibt ganz verschiedene Pilotprojekte, die möchte ich jetzt gar nicht mehr so aufzählen. Wir wollen, dass auch die EU-Förderprogramme genutzt werden. Ab dem kommenden Jahr werden das Schulmilch- und das Schulobstprogramm zusammengeführt. Das begrüßen wir sehr und das sollten wir auch weiter verfolgen und weiter auflegen.
Wir sind der Meinung, dass wir mit dem Antrag der CDU mitgehen können. Den Alternativantrag der AfD, der nach ihrem im Juni zurückgezogenen ersten Antrag, der so ein Sammelsurium von verschiedenen und sehr unausgewogenen Themen war, lehnen wir ab. Von Kleinen Anfragen und Berichten hätten Sie viele dieser Themen auch recherchieren können. Der zweite Antrag scheint jetzt sowohl vom Zeitpunkt seiner Einreichung als auch von den Inhalten so, als haben Sie jetzt von der CDU abgeschrieben. Im Fazit habe ich den Eindruck, Sie müssen sich erst mal in das Thema weiter einarbeiten und sollten dies auch tun.
Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen und die Bildung hierzu ist und bleibt ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Auch wir unterstützen die Überweisung des Antrags an die Ausschüsse für Verbraucherschutz und Bildung und schließen uns den Forderungen von Frau Rosin an. Danke.
Herr Tischner, stimmen Sie mit mir darin überein, dass alle Erzieherinnen und Erzieher, die derzeitig in den Horten an den Thüringer Grundschulen beschäftigt sind, einen gültigen Arbeitsvertrag haben, der bis zum 31.07. läuft, und dass Ihre Ausführungen, die Sie gemacht haben, eher zur Panikmache und Verunsicherung beitragen?
Danke.
Stand der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Städten Greiz und Zeulenroda-Triebes
Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 vom 11. Dezember 2012 wurde die ehemalige Gemeinde Vogtländisches Oberland gemäß § 2 neu gegliedert. Die Ortsteile Arnsgrün – ohne die Gemarkung Eubenberg –, Bernsgrün und Pöllwitz wurden in die Stadt Zeulenroda-Triebes eingegliedert, der Rest in die Stadt Greiz.
Die Stadt Greiz als größere Kommune ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde Vogtländisches Oberland. Die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Städten Greiz und ZeulenrodaTriebes sollte nach § 17 des erwähnten Gesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen. Bislang ist diesbezüglich nichts geschehen. Die beteiligten Kommunen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Städten Greiz und Zeulenroda-Triebes, welche laut § 17 des erwähnten Gesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen sollte?
2. Welche Position vertritt die Landesregierung zu diesem Stand?
3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit die Vermögensauseinandersetzung entsprechend des Gesetzes erfolgt?
Die eine Nachfrage ist die: Ist die Stadt ZeulenrodaTriebes darüber informiert, dass es scheinbar zeitnah zu dieser Beendigung der Vermögensauseinandersetzung kommen kann?
Die zweite Nachfrage: Gibt es da nicht auch Möglichkeiten, dass man schon Teile aus diesen Vermögensauseinandersetzungen herauslöst?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, Herr Primas, auch ich bin Ihrer Meinung, dass mit einer Aktuellen Stunde das Thema sicherlich nicht ausreichend behandelt werden kann. Sie sprachen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und dem Einsatz von Antibiotika und dass man die Konsequenzen dieses Einsatzes auch bedenken muss. Ich denke, diese Konsequenzen haben wir heute auf dem Tisch. Da denke ich nicht nur an gesundheitliche Dinge, sondern gerade der Markt be
stimmt doch, dass die Fleischproduktion durch Antibiotikaeinsatz schneller vonstatten geht, sodass wir auch hier Dinge im Geschehen haben, die wir beachten müssen. Denn wie hoch ist die Fleischqualität wirklich? Wieso ist die Preisgestaltung von bestimmten Nahrungsmitteln, auch hier bei Fleisch und Wurst, genau so, wie wir es tagtäglich sehen? Wir brauchen bloß in die Discounter zu sehen, wie gering der Fleischpreis ist. Ich glaube, Sie, Herr Abgeordneter Kobelt, hatten auch den Kilopreis von Schweinefleisch genannt, der unglaublich gering ist.
Wir müssen auch beachten, welchen Stellenwert die industrielle Tierhaltung gegenüber der kleinbäuerlichen hat. Wenn ich die bestimmten Dinge anschaue, dann spielen ganz viele Themen hier hinein, zum Beispiel auch die gesunde Ernährung, hygienische Bedingungen auch später bei der Verarbeitung von Lebensmitteln oder der Zubereitung von Speisen.
Ich denke, wir sind uns einig, dass es ganz sicher eine Forderung ist, den Antibiotikaeinsatz, den Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung geringer zu halten und dass da eine parteiübergreifende Einigkeit besteht. Aber wir wissen auch, dass wir dabei nicht vollständig auf den Einsatz verzichten können. Es wird bei bakteriellen Infektionskrankheiten zweifelsfrei diagnostiziert, dass die Wirksamkeit der antibiotischen Arznei feststeht und dass der Einsatz von Antibiotika möglich und notwendig ist.
Die von Ihnen angesprochene Studie des BUND in den vergangenen Tagen, die in die Öffentlichkeit gelangt ist, Herr Kobelt, zeigt aber auch eines, dass bei den wenigen Stichproben, die in Biobetrieben oder aus Freilandhaltung gemacht worden sind, keine einzigen antibiotikaresistenten Keime bei Fleischprodukten aufgetreten sind. Es ist sicher nicht ausschlaggebend, es waren auch nur wenige Betriebe, Herr Primas, aber ich denke, wir müssen den Grünen hier beipflichten, dass Humanantibiotika nicht in der Tierhaltung eingesetzt werden dürfen. Da stimmen wir den Grünen ausdrücklich zu.
Wir begrüßen auch die Tatsache, dass sich Thüringen und acht weitere Länder für ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von sogenannten Reserveantibiotika eingesetzt haben und dass das genau während der Internationen Grünen Woche ausgesprochen wurde, zu Protokoll gegeben wurde. Das ist eine Vereinbarung der Amtschefs bzw. Staatssekretäre gewesen. Dabei ist uns bewusst, dass dieser Begriff auch noch nicht ausreichend definiert ist. Es gibt wohl eine Bitte an die Bundesregierung, das noch einmal zu überprüfen.
Ich möchte noch mal zu Ihrer Aussage Stellung nehmen, dass die Grünen gesagt haben, sie wür
den das Fleischessen verbieten. Also ich denke, zwischen Veggie-Day und Fleischessen-Verbieten liegen schon ein paar Nuancen, das möchte ich hier zur Ehrenrettung der Grünen sagen.
Zusammenfassend sagen wir als Fraktion Die Linke, dass wir die Initiativen unterstützen, eine ordentliche Kennzeichnung von Fleischprodukten nach Haltungsart vorzunehmen. Hier unterstützen wir auch ausdrücklich die Initiativen zur Förderung von nachhaltigen Haltungssystemen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.