Chancen gleichheit wird auch immer stärker auf der Europaebene eingefordert. Wir haben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. mit der ein für die europäischen Strukturfonds koordiniertes Förderkonzept für Brandenburgs Frauen entwickelt werden soll. Da dies bislang einmalig ist, wird die Studie
von der Europäischen Union besonders unterstützt. An ihr arbeiten auch das Wirtschafts- und das Landwirtschaftsministerium mit. Wir erwarten, dass die Ergebnisse im Oktober vorliegen und dann weitere konkrete Schritte gemeinsam gegangen werden können. - Danke schön.
Ich danke auch. - Die nun fol gende Frage 143 (Probleme im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Großflughafen Berlin-Schönefeld) zu formulieren hat Frau Hesselbarth Gelegenheit.
Meine Frage zielt auf die Probleme im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Großflughafen BerlinSchönefeld.
Nach dem politischen Aus für die Transrapid-Trasse Berlin Hamburg ist es das Großflughafenprojekt Berlin-Schönefeld als zweites wirtschaftliches Großprojekt der Bundesländer Brandenburg und Berlin. welches zunehmend ins Stocken gerät. Nach monatelangen Querelen um die Flughafenholding BerlinBrandenburg konnte Ende 1999 endlich ein Planfeststellungsverfahren für das Großflughafenprojekt BBI eingeleitet werden. Dieses Planfeststellungsverfahren wird den Bau des Großflughafens allerdings um Jahre verzögern, weil es nach derzeitigen Erkenntnissen nicht zügig und professionell durchgeführt werden kann.
Ich frage die Landesregierung: Will sie den am Planfeststellungsverfahren für das Großflughafenprojekt Berlin-Schönefeld beteiligten Kommunen die personellen, sächlichen und finanziellen Mittel seitens des Landeshaushaltes zukommen lassen, welche nötig sind, damit diese sich mit ihren Einwendungen an der zügigen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beteiligen können?
Das Wort geht an Herrn Staatssekretär Speer, der für die Landesregierung antworten wird. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Brandenburg, von der Uckermark bis in den Fläming, haben tagein, tagaus mit Planund Verwaltungsverfahren zu tun. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist eine Finanzsituation für die Kommunen gegeben, die die Landesregierun g als auskömmlich betrachtet, um selbst Planverfahren durchzuführen bzw. sich an solchen zu beteiligen. Deshalb beantworte ich Ihre Frage mit Nein. - Danke.
Wir sind bei der Frage 144 (Kooperation Schule und Wirtschaft), die der Abgeordnete Heiko Müller zu formulieren Gelegenheit hat.
Mir geht es um die Kooperation von Schule und Wirtschaft. Nach Presseberichten hat sich der Präsident der Kultusministerkonferenz insbesondere für eine Konzentration auf die Qualitätssicherung im Bildungswesen. die besondere Bedeutung der neuen Medien in Schuten und eine verbesserte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben ausgesprochen.
Um Letzteres zu erreichen, sollen Lehrkräfte in Betrieben hospitieren und Vertreter von Unternehmen verstärkt in Schulen eingeladen werden. Minister Steffen Reiche hat sich öffentlich mehrfach in ähnlicher Weise geäußert und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit junger Menschen bezeichnet.
Ich frage deshalb die Landesregierung, was sie unternehmen wird, um die Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft konkret auszubauen und zum Beispiel in den neuen Rahmenplänen zu verankern.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Müller, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Schule ist ein neuer und wichtiger Schwerpunkt der intensiven Bemühungen zur gegenseitigen Öffnung von Unternehmen und Schulen. Die Arbeits- und Berufswelt von morgen schafft neue Herausforderun gen. Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft, ihre Globalisierung, erfordert mehr Mobilität und Flexibilität. Deshalb setze ich mich dafür ein. dass das Interesse an der Zukunftsfähigkeit der jungen Generation auch durch neue Wege der Kooperation und Öffnung von Schule und Wirtschaft zueinander geweckt und erhalten wird.
Deshalb wurden durch mich in der neuen Legislaturperiode bereits viele Initiativen ergriffen. Besonders zu erwähnen ist die am 19. Januar dieses Jahres abgeschlossene Kooperationsvereinbarung von drei Schulen und drei Unternehmen im Bereich Teltow-Fläming. Dies soll nur ein Pilotprojekt sein, ein erster Anfang für eine direkte Kooperation. Ähnliche Projekte gab es früher in Form von Patenbetrieben bzw. Partnerschaftsbetrieben. Diese Formen der Kooperation kann man in der Tat so. wie sie durch MTU und BMW Rolls-Royce. aber auch durch DaimlerChrysler unterhalten worden sind. in vielen Regionen des Landes wieder - diesmal besser - zum Leben erwecken. Dadurch werden eine fundierte ökonomische Bildung, eine verbesserte Berufsorientierung unserer Schülerinnen und Schüler und ein reibungsloser Übergang in das Berufs- und Arbeitsleben ermöglicht.
Mithilfe der Stiftung der Deutschen Wirtschaft wurde das Transjob-Projekt inzwischen etabliert. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die genannten Schulen auch an diesem Projekt beteiligen. Die Arbeitsgemeinschaft Schule und Wirtschaft in Berlin und Brandenburg, in deren Vorstand mein Haus mitarbeitet, hat sich zum Ziel gesetzt, Lehrkräften Informationen und Hilfen zur
Vermittlung von Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge und Probleme der Berufsorientierung anzubieten. Vor diesem Hintergrund sind bereits ganz gezielt Fortbildungsveranstaltungen mit wirtschaftlichem Bezug für Lehrkräfte angeboten worden.
Mithilfe der Stiftung der Deutschen Wirtschaft wurde das Transjob-Projekt mittlerweile auch bundesweit etabliert. Es soll dazu beitragen, Jugendliche systematisch und kontinuierlich auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten, die Berufs- und Studienorientierung der Schulabgänger zu verbessern und ihnen einen effektiveren Übergan g in das Berufsleben zu ermöglichen. Brandenburg wirkt mit mehreren Schulen in diesem Projekt mit.
Bereits vor einiger Zeit wurden mit Unterstützung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung an einzelnen Schulen des Landes Schülerfirmen gegründet. Dabei versuchten sich Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichsten Geschäftsideen im selbstständigen Unternehmerrum. Dabei haben sich ebenfalls vielfältige Kontakte zur Wirtschaft ergeben.
Herr Müller, ich freue mich, dass „Schüler-AG", was früher immer „Schüler-Arbeitsgemeinschaft" bedeutete, heute an vielen Schulen des Landes „Schüler-Aktiengemeinschaft" heißt. Das ist auch ein Zeichen dafür. dass hier ein neues Denken nicht nur Platz gegriffen hat, sondern auch praktiziert wird.
Ähnliche Anliegen verfolgt das Junior-Projekt des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln. Auch im Rahmen dieses Projektes sind Schülerinnen und Schüler für ihr Unternehmen selbst verantwortlich. Ich plane noch für dieses Jahr, dass wir uns als Land mit zehn Schulen an diesem Projekt beteiligen.
Daneben gibt es eine ganze Reihe von weiteren regionalen Kooperationsbeziehun gen zwischen Schulen und Wirtschaftspartnern. Zwei Projekte möchte ich noch beispielhaft nennen. Das erste Projekt betrifft die wiederholte Durchführung von Ausbildungsbörsen durch die Realschule in Eberswalde im Zusammenwirken mit mehreren regionalen Wirtschaftsunternehmen. Das zweite Projekt ist das Forum in Brandenbur g mit dem Titel „Ich bin 18 und lerne in Brandenburg". das mit Vertretern aus Schule und Wirtschaft veranstaltet wird.
Sie haben aber darüber hinaus nach den Rahmenplänen gefragt. Bereits in den ge genwärtigen Rahmenplänen sind Lerninhalte aus dem Bereich der Wirtschaft in verschiedenen Fächern integriert. Beispielhaft nenne ich vor allem die Entwicklung des Faches Arbeitslehre zum Unterrichtsfach Ökonomische Bildung in den Klassen 7 bis 10. Ich möchte, dass uns das noch in diesem Jahr gelingt. In diesem Fall wären wir das erste Land der Bundesrepublik Deutschland, das die ökonomische Bildung schon in der Sekundarstufe 1 anbietet, denn es ist besonders wichtig, dass die Jugendlichen im Jahrhundert der Wirtschaft, was es genauso ist, wie es ein Jahrhundert der Bildung sein wird, in diese Prozesse so eingeführt werden, dass sie auch wirklich in der Lage sind, sie zu begleiten, selbst Initiativen darin zu starten und sich darin wohl zu fühlen.
Um all diese verschiedenen Entwicklungspotenziale zu fördern und zu intensivieren, habe ich Herrn Prof. Arlt als Beauftragten für die Fragen der Kooperation zwischen Wirtschaft und Schule
eingesetzt. Auch dadurch soll dieser notwendige Prozess vorangebracht werden und immer wieder neue Impulse erhalten. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 145 (Bundesratsentschei- dung zu Fixerstuben). Herr Senftleben hat Gelegenheit zur Formulierung der Frage.
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2000 einem Gesetz zugestimmt, das die legale Einrichtung von so genannten Fixerstuben zum Konsum harter Dro gen ermöglicht und damit auf eine juristische Grundlage steilt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Senftleben, zunächst wundert es mich, wie schnell das Wort „Fixerstube" schon fast Bestandteil des normalen Sprachgebrauchs geworden ist. Dieses Wort sug geriert eine Bewertung. Viele Bürger meinen in Unkenntnis der tatsächlichen Zusammenhänge, hier täte sich ein rechtsfreier Raum auf. in dem ungestraft hemmungslos gespritzt werden könne. Doch in diesen Räumen soll nicht gefixt. sondern, wann immer möglich, kontrolliert entwöhnt werden. Vielleicht sollten wir diese Einrichtungen besser „Drogenkonsum-Entwöhnungsräume" nennen.
Bekanntlich hat sich Brandenburg im Bundesrat der Stimme enthalten. Der Bundestag hat anschließend - ich glaube, es war am 25. Februar - die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen. Danach ist es jedem Land erlaubt, so genannte „Drogenkonsumräume" zu schaffen. Diese Bezeichnung findet sich im Gesetz, ist aber auch kein schönes Wort.
Wir, das Land Brandenburg. haben uns im Bundesrat der Stimme enthalten, weil wir bei uns keinen Bedarf für solche Räume sehen. Für uns ist Sucht eine Krankheit. Auf dieser Erkenntnis basiert auch unsere Suchtpolitik. Suchtkranke brauchen Hilfe und sie erhalten sie auch. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 146 (Verfügbarkeit bei fehlendem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz). Frau Dr. Schröder hat Gelegenheit, diese Frage zu formulieren.
Mit der geplanten Änderung des Kita-Gesetzes wird der so genannte „bedarfsgerechte Rechtsanspruch" auf einen KitaPlatz in Brandenbure eineeführt. Vor allem arbeitslose Frauen mit Kleinstkindern im Alter von 0 bis 2 Jahren sind in Zukunft hiervon ausgeschlossen.
Ich frage die Landesregierung: Wie lässt sich die häusliche Betreuung eines oder mehrerer Kleinkinder mit den Verfügbarkeitsregelungen nach § 119 SGB III in Verbindung mit der Erreichbarkeitsanordnune vereinbaren?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Schröder. da mir die Bedenken, der reduzierte Rechtsanspruch würde dem Leistungsbezug arbeitsloser Eltern entgegenstehen, bekannt sind, habe ich die Frage der Verfügbarkeit vorsorglich bereits im Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg vorgetragen und mit Herrn Klaus Clausnitzer einen entsprechenden Briefwechsel geführt. denn ich möchte sichergehen, dass die Änderungen im Kita-Gesetz den Status arbeitsloser Eltern und ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe nicht beeinträchtigen.
Das Arbeitsförderungsrecht sieht vor. dass nur diejenigen Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten, die den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen. Die Erreichbarkeitsanordnung präzisiert, dass Arbeitslose an jedem Werktag per Post erreichbar und in der Lage sein müssen, unverzüglich Termine im Arbeitsamt und Vorstellungstermine bei potenziellen Arbeitgebern wahrzunehmen oder aber an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Wer dies nicht gewährleisten kann, weil kurzfristig keine Kinderbetreuung organisiert werden kann, gilt als nicht verfügbar und verliert unter Uniständen den Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Genau darauf nehmen die vorgeschlagenen Re gelun gen des Kita-Gesetzes aber Rücksicht. Ihre derzeit neben Ihnen sitzende Nachbarin Frau Kaiser-Nicht hätte Ihnen das, weil wir ausführlich im Ausschuss darüber gesprochen haben, sagen können.
Der Rechtsanspruch aufeine Kindertagesbetreuung besteht auch für Kinder unter zwei Jahren und für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe, wenn die familiäre Situation eine Betreuung erfordert. Bei Bedarf - und dazu zählen die Suche nach einem Arbeitsplatz, einer Erwerbstätigkeit und die Teilnahme an Aus- und Fortbildung - ist auch die Betreuung von Kleinstkindern unter zwei Jahren zu gewährleisten. Soweit aus den genannten Gründen erforderlich, sind ferner für Kinder ab zwei Jahren die Betreuungszeiten über die sechs und vier Stunden hinaus zu verlängern.
Das Landesarbeitsamt hat mir mitgeteilt, dass es im Zusammenhang mit der Änderung des Kita-Gesetzes keine grundsätzlichen Bedenken hat, die Verfügbarkeit arbeitsloser Eltern in vollem Umfang anzuerkennen. Selbstverständlich - und darin bin ich mir mit dem Landesarbeitsamt völlig einig - erfordert dies eine
flexible Organisation der Kinderbetreuung, die auf kurzfristige Nachfrage umgehend mit einem Angebot reagieren kann.
Aber all diese Fragen sind auch im Gespräch mit den Bürgermeistern und Landräten zu klären. Mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag sind wir dazu in einer Debatte.
Damit all die Fragen, die im Moment Menschen im Land beschäftigen, beantwortet werden können, haben wir eine Broschüre gedruckt, die „Kita-Aktuell" heißt. Diese Broschüre liegt seit gestern vor und wird jedem Abgeordneten dieses Hauses in einerAuflage von zuerst einmal 200 Stück in diesen Tagen zur Verfügung gestellt, sodass Sie mit den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land die Fra gen so klären können, dass sie sehen, dass sich durch dieses Kita-Gesetz wohl eini ges ändert, aber die von Ihnen immer wieder geschürten Sorgen so nicht zutreffen werden. Da haben wir mit dem Gesetz entsprechend deutlich und klar vorgebaut. - Vielen Dank.
Herr Minister. stimmen Sie mir zu, dass Ihre Vereinbarung mit dem Landesarbeitsamt zwar de jure die Verfügbarkeit herstellt, aber nicht de facto? Erklären Sie mir bitte, wie beispielsweise eine allein erziehende Frau mit einem Kind unter zwei Jahren. die arbeitslos ist und auf häusliche Betreuung verpflichtet wird, aktive Arbeitssuche betreiben soll oder Arbeitsaufnahme ermöglichen kann!