Frau Schröder. was de facto ist, das entscheidet jeder Arbeitnehmer mit der Fahrt zur Arbeitsstätte selbst. In praxi ist mit meiner Antwort die Frage genügend klar geklärt. Sie können sie auch gerne noch einmal im Protokoll nachlesen.
Das Wort geht an den Abgeordneten Neumann. Er hat Gelegenheit, die Frage 147 (Gültigkeit der FFH-Richtlinie in Vogelschutzgebieten) zu formulieren.
Die FFH-Richtlinie bestimmt, dass Vogelschutzgebiete sangund klanglos in FFH-Gebiete umgewandelt werden, wenn die Länder ihre Meldungen dazu abgegeben haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie kann angesichts dieses Sachverhaltes erreicht werden, dass im Landschaftsschutzgebiet Brandenburgische Elbtalaue, wo bereits flächendeckend die FFH-Richtlinie gilt, und zwar unabhängig davon, ob einzelne Teilflächen noch zusätzlich als FFH-Gebiete gemeldet werden, die Anbindung des geplanten Industrieparks Holz in Wittenberge an die 13 189 und die abgesprochene Autobahntrasse bei Wittenberge aus der FFH-Gebietsausweisung herausgenommen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Neumann, es ist nicht zutreffend, dass automatisch Gebiete, egal welchen Status. auch Vogelschutzgebiete. in FFH-Gebiete umbenannt werden, sondern es spielen einzig und allein naturschutzfachliche Aspekte eine Rolle. Das ist auch der Stand der Gesetzgebung des Europäischen Gerichtshofes bei der Ausweisung dieser Gebiete.
Nach genauer Prüfung aller naturschutzfachlichen Aspekte ist bezüglich der von Ihnen genannten Projekte eine einvernehmliche Position zwischen Verkehrs- und Umweltministerium erzielt worden. Danach ist es vertretbar, die Anbindung des Industrieparkes Holz in Wittenberge an die B 189 nicht als FFHGebiet zu melden. Entsprechendes gilt für die Baufläche der Autobahn A 14, die danach in Parallelführung zu den bestehenden Elbquerungen geplant werden kann. Die Meldung der Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebietes Brandenburger Elbtalaue als EU-Vogelschutzgebiet im Jahr 1997 hat lediglich zur Folge. dass vor Zulassung der beiden genannten Projekte eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den Lebensansprüchen der durch die Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten stattzufinden hat.
Herr Minister, meine Nachfrage bezieht sich auf Artikel 7 der FFH-Richtlinie. Ist meine Interpretation dann falsch und wie interpretieren Sie, dass in den europäischen Vogelschutzgebieten ab dem Datum, an dem in einem Mitgliedsstaat die FFHRichtlinie zur Anwendun g kommt, an die Stelle der Pflichten, die sich aus Artikel 4 Abs. 4 der Vogelschutzrichtlinie herleiten. die Verpflichtung nach Artikel 6 Abs. 2, 3 und 4 der FFHRichtlinie tritt?
Das war mein Hinweis auf die stattzufindende Verträglichkeitsprüfung, die nach Bestätigung als FFH-Gebiet noch durchgeführt werden muss. Das hat aber nicht automatisch etwas mit der Ausweisung als FFH-Gebiet zu tun.
Danke sehr. - Das Wort geht an Komelia Wehtan. die Gelegenheit hat. die Frage 148 (Folgen der Kürzung der Etats der re- gionalen Planungsgemeinschaften) zu formulieren.
Als Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft Havel landFläming wurde ich vom Leiter der regionalen Planun gsstelle in Kenntnis gesetzt, dass der Etat der Regionalen Planungsstelle Havelland-Fläming drastisch gesenkt und damit die Perspektive der Planungsstelle erheblich infrage gestellt werden soll.
Zudem muss befürchtet werden, dass EU-Fördergelder aus dem Programm für re gionale Standortinformationssysteme in der Region Havelland-Fläming zurückgegeben werden müssen, da die Mittel für die Vorfinanzierung und der benötigte Eigenanteil nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ich frage die Landesregierung: Wie verhalten sich verordnete Etatkürzungen bei regionalen Planungsstellen zum selbst gestellten Ziel der Landesregierung zur finanziellen Absicherune der Weiterführung der Regionalplanung und Entwicklung regionaler Kompetenzzentren im Koalitionsvertrag?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land ist verpflichtet, die Kosten für die Erfüllung der Pflichtaufgaben der regionalen Planungsgemeinschaften, das heißt für die Aufstellung, Fortschreibung. Änderung und Ergänzung der Regionalpläne, zu tragen. Die Zuweisun gshöhe für die Erfüllung dieser Aufgaben beträgt im Jahr 2000 3.35 M i l honen DM. Das bedeutet eine Reduzierung uni 8 % gegenüber der Zuweisung
Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Situation und der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung ist diese Einsparung gerechtfertigt. Die Wertschätzung, die der kommunal verfassten Regionalplanung zukommt, ist unbestritten, obwohl auch ihr Kürzungen zugemutet werden müssen.
Ich bekräftige die Auffassung der Landesregierung, dass der Regionalplanung eine große Bedeutung bei der Entwicklung der Regionen des Landes Brandenburg. insbesondere auch der peripheren Räume. zukommt. Durch ihren integrierten Ansatz gibt die Regionalplanung auch nach Aufstellung der Regionalpläne wichtige Impulse für eine problemadäquate Regionalentwicklung.
Daher hat die Landesregierung bei der notwendigen Reduzierun g der Zuweisungen darauf geachtet, dass die Arbeitsfähigkeit der regionalen Planungsstellen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben erhalten bleibt. Das ist trotz der Einschnitte der Fall. wie die Vorsitzenden der fünf regionalen Planungsgemeinschaften in einem Gespräch mit mir am 14. Februar 2000 bestätigt haben.
Auch mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung ist die Landesregierung bemüht, eine tragfähige finanzielle Ausgestaltung der regionalen Planungsstellen zu gewährleisten. Über die Pflichtaufgaben hinausgehende Maßnahmen - eine davon hatten Sie an gesprochen, zum Beispiel also das EU-Programm für regionale Standortinformationssysteme - werden von den Zuweisungen des Landes nicht abgedeckt. Hier stehen die Träger der Regionalplanun g in der Verantwortung, die notwendige finanzielle Absicherung der Projekte zu gewährleisten.
Die Landesregierung hat in der Vergangenheit über das zur Finanzierung der Pflichtaufgaben Notwendige hinaus zahlreiche Aktivitäten und Projekte der regionalen Planungsgemeinschaften unterstützt und ist damit in Vorleistung für eine sich selbst tragende, vom Engagement der regionalen Akteure lebende Entwicklung gegangen. Die Weiterführung der regionalen Ebene durch Programme und Projekte bedingt jetzt eine größere Verantwortung der Regionen. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Das Wort geht erneut an Herrn Abgeordneten Neumann, der die Frage 149 (Ausbau der ICE-Verbindung Hamburg - Berlin) formulieren wird.
Zu dem als Alternative zum Transrapid angekündigten Ausbau der Bahnstrecke Berlin - Hamburg auf ICE-tau gliche 230 Stundenkilometer gibt es eine Reihe widersprüchlicher Meldungen. So sind verschiedene Ferti gstellungstermine zwischen 2002 und 2005 sowie mehrere Streckenführungen und Haltepunkte im Gespräch. Große Bedenken gibt es gerade nach den tragischen Vorfällen von Eschede und Brühl, weil es bezüglich der Sicherheit Ausnahmegenehmigungen geben soll.
Das Institut für Bahntechnik in Berlin dagegen hält aus sicherheitstechnischen Gründen ein neues Gleis und aus Gründen der Attraktivität die Anbindung von Schwerin für notwendig. Für ein neues Gleis wären jedoch eine Bauzeit von 20 Jahren und ähnliche Kosten wie für den Transrapid zu veranschlagen, so das Institut für Bahntechnik.
Ich frage die Landesregierung, welche aktuellen Informationen zu den Planungen für den Bau einer ICE-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin. und zwar über Wittenberge, ihr vorliegen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Neumann. im Gespräch zwischen dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herrn Mehdorn, und der Landesregierung ist vorgestellt worden, dass mit Unterstützung der Bundesregierung in einer Größenordnung von ca. einer Milliarde DM die bestehende Eisenbahnstrecke Berlin - Wittenberge - Hamburg so zu ertüchti gen ist. dass Fahrzeiten von ca. 90 Minuten zwischen den beiden größten deutschen Städten möglich sein werden.
/n einer ersten Phase wird angestrebt, möglichst kurzfristig durch eine Kombination von Investition, z. B. Fahrleistung, und der von Ihnen sehr stark betonten Sicherungstechnik sowie mit Ausnahmegenehmigung des Eisenbahnbundesamtes für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von ca. 200 Stundenkilometern bei schienengleichen Kreuzungen mit Straßen „ICE-adäquate" Reisegeschwindigkeiten zu erreichen. Ich betone: Es geht lediglich um die schienengleichen Kreuzungen. Es gibt die Festlegung, dass nicht mit über 160 Stundenkilometern gequert werden darf. Wir werden sehen, was sich daraus ergibt.
In der zweiten Phase sollen dann alle schieneneleichen Übergänge beseitigt und mit weiteren Streckenanpassungen abschnittsweise Streckengeschwindigkeiten von 230 Stundenkilometern erreicht werden.
In diesem Zusammenhang haben wir von der Landesregierung deutlich gemacht. dassdie Beteiligung der Kommunen in dieser Phase in Höhe eines Drittels nicht möglich sein wird. Die zur Verfügung gestellten 400 Millionen DM müssen unserer Meinung. nach ausreichen. Inwieweit sich das Land beteiligen kann und beteiligen wird, da es eine zweite Ertüchtigung dieser Strecke ist, darüber muss noch entschieden werden.
Die dritte Phase beschäftigt sich mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen, sodass Investitionen von insgesamt einer Milliarde DM erforderlich sind.
Ich darf Ihnen sagen, dass durch den Bundesverkehrsminister bereits bestätigt worden ist, dass von den 6,1 Milliarden DM, die für den Transrapid zur Verfügung stehen, diese eine Milliarde DM für diese Strecke herausgenommen und der Bahn zur Verfügung gestellt worden ist, sodass für die Alternativvarianten des Transrapid zurzeit vom Bund ledi g lich die noch verbleibenden 5.1 Milliarden DM zur Verfü gung gestellt werden. - Schönen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 150 (Sanktionen bei Ablehnung von Qualifizierungsangeboten), gestellt von Frau Dr. Schröder. Bitte
In der Aktuellen Stunde zur Arbeitslosigkeit in Brandenburg am 24. Februar 2000 plädierte der Wirtschaftsminister für Sanktionen gegenüber Arbeitslosen, wenn diese Qualifizierungsangebote ausschla gen. Zitat:
„Wer nicht bereit ist, Qualifizierung zu akzeptieren, der sollte auch nicht nach Fördergeldern fragen."
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Schröder, ich habe Freude am dialektischen Diskurs. Wenn aber die Begründung für die These schon falsch ist, lohnt es sich nicht, sich mit dieser These auseinander zu setzen, und schon gar nicht, vernünftige Antworten darauf zu geben.
„Wir müssen auf Qualifizierung setzen. Herr Ziel und ich sind uns über Folgendes einig: Wenn wir künftig über die Ansiedlung oder den Erhalt bzw. die Stabilisierung vorhandener Unternehmen sprechen, so müssen in dem Angebot, das wir diesen Unternehmen als Paket unterbreiten, nicht nur finanzielle Zuwendungen, sondern auch Qualifizierungsangebote enthalten sein... Wer nicht bereit ist, Qualifizierung zu akzeptieren, der sollte nicht nach Fördergeldern fragen."
Von dem Begriff „Arbeitslose" war in dem Zusammenhang überhaupt nicht die Rede. Es ging um die Unternehmen. Wenn Unternehmen nicht bereit sind, Qualifizierun g zu akzeptieren, dann können sie auch nicht nach Fördergeldern fragen.
Ich unterstelle, dass es keine Absicht war, das Wort ‚Arbeitslose" hineinzuschreiben, Frau Dr. Schröder, sonst müsste ich Ihnen vorwerfen, dass Sie diesen Sachverhalt manipuliert haben. In der Sache, meine Damen und Herren, ist das völlig klar. Ich habe in der Landtagssitzung darauf hingewiesen, dass es in Zukunft nicht an gehen kann, dass wir Unternehmen Fördergelder geben und sie nicht genügend für die Qualifizierung tun.