Protokoll der Sitzung vom 15.03.2000

Ich unterstelle, dass es keine Absicht war, das Wort ‚Arbeitslose" hineinzuschreiben, Frau Dr. Schröder, sonst müsste ich Ihnen vorwerfen, dass Sie diesen Sachverhalt manipuliert haben. In der Sache, meine Damen und Herren, ist das völlig klar. Ich habe in der Landtagssitzung darauf hingewiesen, dass es in Zukunft nicht an gehen kann, dass wir Unternehmen Fördergelder geben und sie nicht genügend für die Qualifizierung tun.

Deshalb habe ich mit Herrn Ziel verabredet, dass die Pakete, die wir in Zukunft ansiedlungswilligen Unternehmen anbieten, auch Qualifizierungsangebote für Mitarbeiter enthalten. Wenn die Unternehmen nicht bereit sind diese Angebote zu akzeptieren, dann müssen wir die Förderung infra ge stellen. Darum geht es und um nichts anderes.

Ich würde Sie bitten, diesen Sachverhalt nicht so zu interpretieren, dass Dinge hinzukommen, die weder gesagt worden sind noch vom Protokoll belegt sind.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, es gibt Klärungsbedarf. Bitte sehr, Frau Dr. Schröder!

Ich freue mich sehr, dass Sie nicht die Arbeitslosen meinten. Ist Ihnen bekannt, dass auf Bundesebene diese Diskussionen lau

fen? Welche Haltung haben Sie dazu? Ist die Formulierung „Qualifizierung zu akzeptieren" nicht doch etwas verwirrend in Bezug auf Unternehmen?

Nein. Die Unternehmen wissen ganz genau, was damit gemeint ist. Die Unternehmen wissen, dass das Unternehmen nur so gut läuft, wie qualifiziert die Mitarbeiter sind. Ich möchte die Denkweise verändern. Es kann nicht nur darum gehen, dass Investitionsförderung geschieht, also Geld gegeben wird, sondern wir müssen angesichts der Arbeitslosenzahlen, die wir haben, diese Förderung mit Qualifzierungsoffensiven verbinden.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

Das ist eine Denkweise, die bisher nicht allen Unternehmen so vertraut ist. Anstatt mir das Wörtchen „Arbeitslose" vorzuhalten und zu meinen, Sie könnten damit der Regierung nachweisen, dass sie die Arbeitslosen negativ darstellt, sollten Sie mithelfen, dass wir dieses Paket den Unternehmen in diesem Land vernünftig verkaufen können. Das wäre ein sinnvoller Beitrag.

(Beifall bei SPD und CDU)

Zur Formulierung der Frage 151 (Ortsumgehung Falkensee) hat Frau Abgeordnete Richstein das Wort.

Bedingt durch die Entscheidung, den Transrapid nicht auf der Strecke Berlin - Hamburg zu bauen, sind einige Planungsunsicherheiten im Hinblick auf die Ortsumgehung Falkensee beseitigt.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Planung bezüglich der Umgehungsstraße Falkensee, L 20. südlicher Teil zwischen Herlitz und der B 5?

Herr Minister Meyer, Sie haben Sie das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Richstein, die Planung der Ortsumgehung Falkensee im Abschnitt von Herlitz bis zur B 5 ist abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit dem 27.08.1999 vor. Gegen diesen Beschluss wurde seitens der Stadt Falkensee Klage erhoben mit dem Ziel, planergänzend eine zusätzliche Anbindung zu erhalten. Da sich die Klage nicht grundsätzlich gegen die Planun g der Ortsumgehung richtet, ist vorbehaltlich einer Entscheidung durch das zuständige Gericht noch in diesem Jahr mit einem Baubeginn zu rechnen.

Wir sind damit bei der Frage 152 (Neue Konzessionen für den öffentlichen Personennahverkehr der Kreise und kreis

freien Städte). Frau Tack hat Gelegenheit, diese Frage zu formulieren.

Eine große Anzahl von Konzessionen für den öffentlichen Personennahverkehr der Kreise und der kreisfreien Städte läuft in den Jahren 2000 und 2001 aus. Die Neuvergabe von Konzessionen sollte im Kontext mit der angekündigten EU-Verordnung zur Öffnung des Marktes für Verkehrsdienstleistungen betrachtet werden. Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften erwarten im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen von der Landesregierung. dass sie im Übergangszeitraum bis zur endgültigen Inkraftsetzung der EU-Verordnung Rahmenbedingungen für einen angemessenen und regulierten Wettbewerb schafft.

Ich frage die Landesregierung, welche Vorgaben oder Empfehlungen sie in welcher Weise den Aufgabenträgern des übrigen ÖPNV für anstehende Konzessionsver gaben geben wird.

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tack, vorbereitende Rahmenbedingungen für einen sozialverträglichen Einstieg in den Wettbewerb hängen wesentlich davon ab, wie die EU-Kommission die Marktöffnung für Verkehrsleistungen zu gestalten beabsichtigt. Einzelheiten dieser Gestaltung sind bisher nicht bekannt und entsprechende Festlegungen dürften im Übrigen erst nach einer angemessenen Übergangszeit wirksam werden.

Die Landesregierung ist gleichwohl dabei zu prüfen, inwiefern die Schaffung von einheitlichen Vorgaben für die Vergabe von Verkehrsleistungen durch die kommunalen Aufgabenträger zweckmäßig ist. In Betracht kommen zum Beispiel Empfehlungen zur Einhaltung von technischen Standards und Qualitätsvorgaben. Solche vorgabenspezifischen Hilfen werden unter umfassender Beteili gung insbesondere der kommunalen Aufgabenträger erarbeitet.

Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus die kommunalen Aufgabenträger bei der Vorbereitung auf die Marktliberalisierung, um zur Sicherung einheimischer Arbeitsplätze und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen beizutragen. Eine Änderun g bei der Erteilung von Genehmigungen des Personenbeförderungsgesetzes ist seitens der Landesregierung derzeit nicht beabsichtigt.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Christoffers, Sie haben das Wort.

Herr Minister, ich hätte zwei Nachfragen. Die erste betrifft das neue Vergaberecht. Die Sektorenrichtlinie, die Dienstleistungsrichtlinie und andere Vorhaben des europäischen Wettbewerbs

rechts werden ja eine grundlegende Veränderung des Vergabeverhaltens der öffentlichen Hand nach sich ziehen.

Meine erste Frage. Herr Minister. ist: Können Sie darstellen. ob und in welcher Form die Landesregierung die öffentlichen Körperschaften auf diese grundlegenden Veränderungen einstellt, damit hier europarechtlich unbedenkliche Verfahren in der Auftragsvergabe realisiert werden?

Die zweite Frage, Herr Minister, ist: Gibt es in der Landesregierung oder in Ihrem Haus eine Position zur Bestimmung des Verbotes vergabefremder Leistungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge? Können Sie sagen, wann die Überprüfung, von der Sie gesprochen haben, abgeschlossen ist?

Herr Christoffers, ich sagte, dass diese grundlegenden Änderungen in der EU-Richtlinie bei uns im Hause noch nicht bekannt sind. Wir werden uns damit beschäftigen und - so meine ich rechtzeitig vor Beginn der Übergangszeiten dann auch mit den Kommunen das Gespräch suchen und unsererseits darauf Einfluss nehmen - soweit das geht -, den Kommunen in der Übergangszeit auch zu sichern, dass diejenigen, die bis jetzt Aufgaben übernommen, die bisher die Leistungen für die Kommunen, für die Kreise erbracht haben, auch weiter im Geschäft bleiben können. Ich denke, dass wir dies dann auch rechtzeitig im Fachausschuss thematisieren werden.

Zur zweiten Frage: Den Termin kann ich Ihnen in der Tat noch nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, dass wir rechtzeitig auch hier das Gespräch suchen, sowohl mit den Verbänden, die uns schon angesprochen haben. als auch mit den bisherigen Auftraggebern. nämlich den Landkreisen.

Schönen Dank. - Frau Birkholz hat nun Gelegenheit. die Frage 153 (Gesundheitsreform und Gesundheitszentren) zu formulieren.

Eines der Ziele der Gesundheitsreform, auf das auch aus Brandenburger Sicht besonderes Augenmerk gelegt wurde, bestand in der Sicherung einer Perspektive für die aus den Polikliniken hervorgegan genen Gesundheitszentren. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere die Begrenzung auf Fachgebiete, wie sie 1992 bestanden, aufgehoben werden. Offenbar ist dieses Ziel nicht erreicht worden.

Ich frage die Landesregierung, wie sie dieses Ergebnis bewertet.

Herr Minister Ziel. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Birkholz. die Landesregierung war in dieser Sache nicht untätig. Wir sind nach wie vor stark daran interessiert. die Gesundheitszent

ren mit ihrem breit gefächerten Angebot weiter in die ambulante Versorgung zu integrieren. Das alles verlief ja bisher auch recht erfolgreich.

Im Rahmen der Gesetzgebung. zur Gesundheitsreform 2000 hat sich die Landesregierung nachdrücklich für die von der Stichtagsregelung betroffenen Einrichtungen eingesetzt und eine Änderung des entsprechenden Paragraphen, in dem die Stichtagsregelung enthalten ist, angestrebt. Damit sollte unmissverständlich klargestellt werden, dass die Zulassung für diese Einrichtungen und damit für die Gesundheitszentren Brandenburgs generell gilt und nicht nur auf bestimmte Fachdisziplinen beschränkt wird, die am 31.10.1992 - das ist nämlich der besagte Stichtag - bestanden.

Der erste Gesetzentwurf der Bundesregierung sah auch eine Änderung genau in diesem Sinne vor, doch leider fiel diese Gesetzesänderung - wie übrigens auch andere wünschenswerte Reformen - der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat zum Opfer. Die Mehrheitsverhältnisse kennen Sie ja.

Deshalb gilt nach wie vor eine rechtlich unbefriedigende Formulierung und es bleibt weiter auf der Tagesordnung, nämlich auf unserer politischen Tagesordnung, für eine gewünschte Klarstellung zu sorgen. Im Moment haben wir sie noch nicht. - Danke.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Birkholz, bitte!

Dass das gesetzlich so gelaufen ist, weiß ich. Ich fra ge Sie noch einmal, weil ja Brandenburg nach Ostberlin das Land ist, das die meisten Zentren aufzuweisen hat: Was werden Sie konkret tun, um zu erreichen, dass wir da gesetzliche Änderun gen hinbekommen und die Weiterentwicklung in Brandenburg gesichert ist?

Frau Kollegin Birkholz, Sie werden sicher eines verstehen: Die Belange der neuen Bundesländer sind den alten Bundesländern nicht ohne weiteres vermittelbar. Das haben Sie selber auch schon versucht und haben dabei auch schon feststellen müssen, dass dies nicht so leicht zu übersetzen ist, was wir auch an den Gesundheitsstrukturen der früheren DDR gehabt haben. Es ist ja nicht alles negativ gewesen, sondern es hat auch sehr viel Positives dabei gegeben.

Dies rüberzubringen ist nicht so leicht, wenn man die Mehrheiten dafür nicht sofort mobilisieren kann, und das ist im Jahre 1999 eben nicht gelungen. Ich will aber Folgendes wieder auflegen. dass sich nämlich die Ministerinnen und Minister der neuen Bundesländer von Zeit zu Zeit treffen und genau diese Probleme erörtern und versuchen, dafür Mehrheiten zu finden. Einen anderen Weg, glaube ich, gibt es nicht. Da werden Sie mir auch zustimmen. - Danke schön.

Herr Dr. Wagner, bitte!

Herr Minister, eine Frage sei mir noch gestattet. Ihnen ist sicherlich die Äußerun g, des Gesundheitsexperten der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages, Herrn Rudolf Dreßler, bekannt, der nach einem Gespräch mit Ärzten und Kassenverbänden sagte, dass der Sicherstellungsauftrag ungeteilt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben sollte und eine Veränderung des augenblicklichen Regimes nicht anzustreben sei. Wie werten Sie seine Äußerungen?

Das ist mir bekannt. Ich bin mit Herrn Dreßler permanent im Gespräch. Vor allen Dingen ist er auch bei den Kamingesprächen dabei. Das sollte uns aber nicht daran hindern, bestimmte Erfahrungen, die wir im Gesundheitswesen in unserem Land gemacht haben. auch an Herrn Dreßler heranzutragen. diese mit ihm zu diskutieren und - wenn es sein muss - auch unterschiedliche Positionen einzunehmen. - Danke schön.

Wir sind bei der Frage 154 (Situation am Verkehrslandeplatz Finow). Frau Tack hat Gelegenheit, diese Frage zu formulieren.

Die aktuelle Situation am Verkehrslandeplatz Finow ist sehr kritisch. Das Landesamt für Bauen. Verkehr und Straßenwesen hat die zeitweilige Einstellung des Flugbetriebes aus Sicherheitsgründen angeordnet. Diese Anordnung steht im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft AEROPARK Finow GmbH und dessen Verhaftung.

Die in Überarbeitung befindliche Luftverkehrskonzeption des Landes sieht vor. dass der Verkehrslandeplatz Finow zu einem Regionalflughafen entwickelt werden soll. Das Land hat laut Pressemitteilungen den Verkehrslandeplatz bisher mit ca. 12 Millionen DM gefördert.

Ich frage die Landesregierung, wie sie die künftige Entwicklung am Verkehrslandeplatz Finow einschätzt bzw. weiter unterstützt.