Zur Wirksamkeit des Rettungsdienstes möchte ich sagen: Ich bin kein Freund davon, Gesetze immer wieder zu ändern. Wir haben selbst festgestellt, und das hat sich hier auch bei den Rednerinnen und Rednern der Fraktionen herausgestellt: Es gibt tatsächlich einen Bedarf. wenigstens darüber Bericht zu erstatten, wie die Wirksamkeit unseres Rettungsdienstes zurzeit aussieht. Wir hatten von vornherein eingeplant, dass wir diese Wirksamkeit überprüfen. Das heißt, das, was die PDS wollte, wollten wir ebenfalls tun.
Ja! Es hat auch etwas damit zu tun, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst in einer ganz besonderen Weise völli g neu gefordert sind. Ich möchte bloß zwei Zahlen nennen. Es gab 170 000 Notfälle, zu denen sie gerufen wurden, und 110 000 Krankentransporte. Das sind die Zahlen von 1998, die uns jetzt vorliegen. Die Zahlen von 1999 werden etwa auch so aussehen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht darauf, von hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt zu werden, die gut ausgerüstet sind. Dieser Anspruch, den wir stellen, hat natürlich auch seinen Preis. Dabei spielt das
ich möchte noch einmal betonen: Für das Thema Risikostrukturausgleich haben wir uns von Brandenburg aus gegenüber der Bundesebene in ganz besonderer Weise erfolgreich stark gemacht. Dadurch sind wir jetzt in der Lage, von einer besseren Situation zu sprechen. Allerdings ist nach wie vor Effizienz gefordert. Wenn erst im Juni des vergangenen Jahres dieses Gesetz geändert worden ist - Herr Kollege Dr. Wagner hat darauf hingewiesen, in welcher Situation das war -, dann wäre es natürlich gut, wenn wir es jetzt nicht gleich wieder ändern müssten. Aber ich bin gern bereit, über die Punkte, die hier angeführt wurden, weiter zu sprechen. Größere Kostentransparenz haben Sie genannt. Das Thema Wirtschaftlichkeit will ich nennen und natürlich die Mitwirkungsmöglichkeiten der Krankenkassen am Zustandekommen kommunaler Gebühren. Denn wir müssen auch wissen, wer das alles bezahlt. Das sind die Kostenträger. die Krankenkassen. Dann muss eine Kostenrechnung erstellt werden, die von beiden Seiten akzeptiert wird. Im Moment sind sie noch nicht so weit, dass sie sich an den Tisch setzen, ohne dass das MASGF dabei moderiert.
Diese Moderatorenrolle haben wir übernommen. Wir sind dabei und hoffen, dass wir zu einem Ergebnis kommen können. Ich sage aber auch ganz klipp und klar - da bin ich ganz konsequent -: Wenn sich keiner bewegt, werde ich mich mit dem Innenministerium in Verbindung setzen und dann werden wir versuchen. über eine entsprechende Rechtsverordnung weiterzukommen. Denn nur miteinander reden, ohne dass es Ergebnisse gibt, das schaue ich mir nicht allzu lange an.
Meine Damen und Herren! Wenn wir nach der Effizienz fragen, dann muss nicht tatsächlich jede kreisfreie Stadt. jeder Landkreis eine eigene Leitstelle für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz haben. Das gehört dann, wenn wir darüber reden werden, ebenfalls auf den Prüfstand. Das heißt, wir werden einen größeren Rahmen dafür ansprechen müssen. als das hier zunächst zum Ausdruck gekommen ist. - Vielen Dank für Ihre Geduld.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende derAussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Mir liegt ein Überweisungsantrag der Fraktion der SPD vor. Er beinhaltet, dass die Drucksache 3/740 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales. Gesundheit und Frauen - federführend - sowie an den Ausschuss für Inneres zu überweisen ist. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF am bisherigen Verlauf des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafens BBI
Zusammensetzung und Ausstattung des Untersuchungsausschusses 311 zur Aufklärung der Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF am bisherigen Verlauf des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafens BBI
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile zuerst der Fraktion der SPD das Wort. HerrAbgeordneter Klein, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein garantiertes Recht einer Minderheit und die 18 Unterschriften unter diesem Antrag garantieren, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird.
Mit der Überschrift zu diesem Antrag wird grob der Auftrag des Untersuchungsausschusses bezeichnet. Nach Artikel 72 Abs. 1 der Landesverfassung darf der Untersuchungsauftrag nicht gegen den Willen des Antragstellers verändert werden. Das bedeutet. dass der Auftrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen werden kann, soweit damit nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen wird. Im Falle eines Verfassungsverstoßes kann der Untersuchungsauftrag von der Mehrheit des Landtages zurückgenommen werden.
Der vorliegende Auftrag für den Untersuchungsausschuss ist unserer Meinung nach nicht verfassungswidrig. Die Formulierung geht zwar klar von einem gescheiterten Privatisierungsverfahren aus. Sie umfasst allerdings im Kern die Prüfling von Verantwortlichkeiten im Rahmen des Privatisierungsverfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit dem Oberlandesgerichtsbeschluss.
Der Untersuchungsgegenstand. meine Damen und Herren, ist im Beschluss festzulegen. Dieser kann, anders als der Untersuchungsauftrag selbst, durch Landtagsbeschluss geändert werden, wenn damit der Kern des ursprünglichen Untersuchungsgegenstandes gewahrt bleibt und keine wesentlichen Verzögerungen
Gegenstand der Untersuchung sollen konkrete Beziehungen, Abhängigkeiten und Interessenkonflikte sein. Dabei werden spezielle Komplexe wie die Vorbereitung der Privatisierun g. die Rolle der verschiedenen Unternehmen, die Kosten für die öffentliche Hand, die wirtschaftliche Tätigkeit der BBF und andere Themen angesprochen.
Einen bedeutenden Teil des Untersuchungsgegenstandes nehmen die Annahmen über ein gescheitertes Privatisierungsverfahren ein. Unter den Überschriften: „2. Das gescheiterte Vergabeverfahren", „7. Finanzielle Folgen des gescheiterten Privatisierungsversuchs", „8. Zu Vertragsinhalten des gescheiterten Privatisierungsversuchs" und " 12. Risiken aus der Fortführung des gescheiterten Privatisierungsverfahrens" sollen Sachverhalte erfragt werden, wobei jeweils bereits ein gescheitertes Privatisierun gsverfahren unterstellt wird.
Unserer Meinung nach sind Privatisierung und Privatfinanzierung - jedenfalls nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht als gescheitert anzusehen. Dies kann weder aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts noch aus dem Ausschluss von Hochtiefgefolgert werden. Im Gegenteil, nach dem Wortlaut des Beschlusses des Oberlandesgerichts und der aktuellen Sachlage sind die drei Altgesellschafter Bund Berlin und Brandenburg verpflichtet, mit der IVG weiter zu verhandeln. Sollte Brandenburg die Verhandlungen grundlos abbrechen, würde dies erhebliche Schadensersatzansprüche gegen die Altgesellschafter auslösen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zielt somit auch nur gegen die Unterstellung der PDS-Fraktion. die Privatisierung sei gescheitert. Der Änderungsantrag ist gemäß § 3 Untersuchungsausschussgesetz damit zulässig. Der Untersuchungsauftrag wird nämlich nicht infrage gestellt und auch nicht inhaltlich beschränkt. Damit wird der Kern des Untersuchungsgegenstandes gewahrt. Eine Verzögerung der Untersuchung ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir bitten Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Klein. - Das Wort geht an die Fraktion der PDS, Frau Abgeordnete Tack. Sie erhalten zusätzlich zu Ihrer Redezeit noch den Bonus von fünf Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da zunächst der Änderungsantrag begründet wird, will ich jetzt den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses begründen und noch einmal daran erinnern, wie sich die Bilder gleichen. Ebenso wie diesmal beantra gte die PDS-Fraktion zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss zu den spektakulären Flächenankäufen im Baufeld Ost des Flughafens Schönefeld. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass im Jahr 1995 alle drei Fraktionen des Landtages den Untersuchungsausschuss wollten.
Nach fünf Jahren kann als Resümee nur festgestellt werden: Die Landesregierung hat seit dem damaligen Untersuchungsausschuss leider nichts dazugelernt. Es gibt nach wie vor keine Transparenz der Entscheidungen selbst und keine Beteiligung des Parlaments im Vorfeld von Entscheidun gen. Jedoch will ich daran erinnern, dass im vergangenen Sommer ein massiver Druck auf die Abgeordneten zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts für den BBI mit einem Bürgschaftsrahmen von 400 Millionen DM ausgeübt wurde.
Die Ergebnisse von zehn Jahren Flughafenpolitik der Landesregierun g sind unseres Erachtens verheerend, für SPD und CDU gleichermaßen. Wir verzeichnen Missmanagement, Fehlentscheidungen und die Verschwendung von Steuergeldern in einer Höhe von fast einer Milliarde Mark. Dennoch liegt nach wie vor kein brauchbares Projekt für den Flughafen Schönefeld vor.
(Klein [SPD]: Frau Tack. wir sind aber immer noch bei der Einsetzung und nicht bei den Ergebnissen des Unter- suchungsausschusses!)
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 9. August 1999 hat erneut die verfehlte Flughafenpolitik der Landesregierung klar dokumentiert. Das Privatisierungsverfahren zum BBF und das Vergabeverfahren zur privaten Errichtung des Großflughafens BBI sind gescheitert. Das ist eine harte. aber realistische Einschätzung; daran ändert auch Ihr Änderungsantrag nichts, Herr Klein.
Die Koalition hat bereits erklärt, dass die Verträge mit Hochtief nichtig sind. Hochtief wurde mittlerweile auch ausgeschlossen.
Der von Ihnen im Sommer vergangenen Jahres beschlossene Nachtragshaushalt ist gegenstandslos. Ich will auch daran erinnern, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Ausfinanzierung des gesamten Projektes gab. Welche Anhaltspunkte brauchen Sie ei gentlich noch, um festzustellen, dass dieses Verfahren gescheitert ist?
Herr Klein. ich komme noch einmal auf einen Absatz in Ihrem Antrag zurück. Ich finde die Formulierung, die Sie in der langen Begründung gewählt haben, wo Sie sich gegen die Verwendung des Wortes "Scheitern" aussprechen, spannend. Ich zitiere:
„Würde der Landtag die Formulierungen hinnehmen, würde er ein bereits gescheitertes Vorhaben präjudizieren, ohne dass ihm dafür ein Nachweis (durch die Landesregie- rung, durch Dritte oder durch nähere eigene Untersuchun- gen) erbracht worden ist. Damit liefe das Parlament Gefahr, Ursachen für erhebliche Schadensersatzforderungen zu setzen. Zu derartigen Aussagen ist das Parlament erst dann befugt, wenn eine umfassende Untersuchung zu diesem Ergebnis kommen sollte."
Das ist eine spannende Formulierung! Was bedeutet es, dass der Landtag „ein bereits gescheitertes Vorhaben präjudizieren" würde? Der Landtag hat sich seit den Entscheidun gen vom Sommer vergangenen Jahres zu keiner Zeit in irgendeiner Weise zu diesem Großflughafen positioniert. Von einer Präjudizierung kann also überhaupt nicht die Rede sein.
Deshalb finde ich den Satz, der in Ihrer Begründung folgt, viel spannender und zutreffender. Dort heißt es nämlich:
„Die Präzisierung des Gegenstandes ist für den Auftrag unschädlich und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen sogar geboten."
Ich möchte bezweifeln. dass auf der Grundlage einer Formulierung in unserem Antrag irgendjemand ein Recht hat, irgendwelche Schadensersatzansprüche zu erheben. Natürlich nehmen wir Ihre Änderungswünsche gern zur Kenntnis, jedoch stellen wir fest: Das Privatisierungsverfahren und die Vorbereitung der privaten Errichtun g des Großflughafens sind gescheitert!
- Doch, denn wir wollen noch herausfinden, wer wofür welche Verantwortung hat und welche belastenden finanziellen Folgen den Landeshaushalten in den kommenden Jahren daraus erwachsen.
„Das riecht nach Untersuchungsausschuss", hatte der Vorsitzende der märkischen Union. Herr Schönbohm, schon damals - im vergangenen Jahr war allerdings Wahlkampf - völlig zu Recht festgestellt. Die Tatsache. dass er seine richtige Forderung nicht mit dem nötigen Nachdruck versehen hat, mag darin ihre Ursache gehabt haben, dass er als ehemaliges Mitglied des Berliner Senats fürmitverantwortlich für die eingetretene Situation gehalten werden kann.