Protokoll der Sitzung vom 13.04.2000

Ich will aber auch noch etwas zu dem Punkt sagen, der nicht in dem Antrag steht und von Herrn Christoffers angesprochen worden ist, nämlich zur Veräußerung von Unternehmensanteilen, die steuerfrei gestellt werden sollen. Es ist schon so, dass auch wir darüber diskutieren, ob das der richtige Weg ist, dies so konsequent, wie das jetzt von der Bundesregierung formuliert worden ist, durchzusetzen. Ich kann Ihnen sagen, da gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen.

Ich glaube, fast alle sind der Meinung, dass die vollständige Steuerfreiheit an der Stelle nicht der richtige Weg sein kann. Insofern muss man - aus meiner Sicht zumindest - nach Zwischenwegen suchen. Allerdings müssen wir auch das erreichen, was in den letzten Jahren passiert ist, dass nämlich Beteiligungen, die manchmal völlig unsinnig irgendwo positioniert sind, wieder in den Markt hineingehen. Diese Offenheit, diese Freiheit, im Prinzip bestimmte Unternehmensbeteiligungen dann, wenn es vernünftig ist, zu veräußern, muss erreicht werden. Die hat es in den letzten Jahren nicht gegeben. Versicherungen, Banken haben zum Teil Beteiligungen, die einfach nicht vernünftig sind. Es muss hier ein neuer Prozess in Gang gesetzt werden, dass eine Neuorganisation der Zuordnung erfolgt. insofern ist es vernünftig, den Weg zu öffnen, ohne dabei - aus meiner Sicht - die Steu

ereinnahmen völlig den Weg gehen zu lassen, den sie nicht unbedingt gehen müssen, nämlich zu den Unternehmen, Der Staat soll davon profitieren. Er profitiert aber nur, wenn es zu den Veräußerungen auch tatsächlich kommt.

Herr Abgeordneter Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Christoffers!

Herr Kollege, ich stimme Ihnen zu, dass die Beteiligungen beispielsweise der Deutschen Bank und der Allianz mit über 300 bis 400 Beteiligungen für das Unternehmen zum Teil unsinnig sind. Aber würden Sie mir zustimmen, Herr Kollege. dass es nicht in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegt, einen Wettbewerbsvorteil für Kapitalgesellschaften bei der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen zu geben, weil die öffentliche Hand für die Unternehmensentscheidung nun wirklich keine Verantwortung trägt?

Nein, aber die Politik ist dafür verantwortlich, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu führen, dass vernünftige Prozesse in Gang gesetzt werden. Ich sehe es im Moment nicht so, dass nach der alten Regelung dies so gegeben ist. Insofern ist die Öffnung vernünftig. Ob sie in aller Konsequenz erfolgen muss, das ist eine Frage, die man diskutieren muss. Gott sei Dank müssen wir das nicht entscheiden, jedenfalls nicht heute, weil das eine Bundesangelegenheit ist.

Unter dem Strich - ich will das noch einmal zusammenfassen - : Wir wollen eine Unterstützung für die Landesregierung geben. Diese Unterstützung ist notwendig, weil die Entscheidung dort überhaupt noch nicht sicher auf dem Weg ist, den wir gemeinsam gehen wollen.

Mir kann die PDS nicht richtig deutlich machen, warum sie die beiden anderen Punkte nicht mitträgt, weil die einfach richtig sind. Ob man das beschließen muss, gut, darüber kann man streiten. Ich glaube aber doch, dass es einen Akzent der Unterstützung mit sich bringt. Wer nicht dagegen ist, der muss aus meiner Sicht eigentlich dafür sein. Insofern appelliere ich an die PDSFraktion, noch einmal in sich zu gehen und auch diese Punkte mitzutragen, sodass wir als Landtag Brandenburg dann ein deutliches Zeichen zur Unterstützung unserer Landesregierung setzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Müller. - Das Wort geht an die Fraktion der DVU, an Herrn Abgeordneten Schuldt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als unsere Fraktion während der 7. Sitzung dieses Landtages am 26. Januar den Antrag in Drucksache 3/505 einbrachte, welcher sich mit einer Nachbesserung der seitens der Bundesregierung geplanten Unternehmenssteuerreform befasste, wurde dieser von den hier anwesenden Fraktionen abgelehnt.

Und Sie, Herr Kollege Horn eyer - Sie waren es, der im Grunde genommen für alle Fraktionen in diesem Hause sprach, außer natürlich der unseren; wir brauchen keinen Vorturner, wir sind Demokraten -,

(Beifall bei der DVU - Heiterkeit)

hatten damals unseren Antrag mit den Worten abgelehnt, es handele sich um ungelegte Eier.

(Homeyer [CDU]: Es ist ja auch bald Ostern!)

Jetzt, nachdem dieser Referentenentwurf zum Gesetz mutierte, bringen Sie diesen Antrag ein. Also muss ich Ihnen - positiv ausgedrückt - Lernfähigkeit attestieren. Anders gesagt ist es nichts weiter als geistiges Raubrittertum, was Sie uns doch immer vorwerfen wollen.

(Beifall bei der DVU)

Aber jetzt zum Inhalt ihres Antrages: Sie wollen, dass die im Artikel 3 des Steuersenkungsgesetzes, welcher sich auf das Körperschaftsteuergesetz bezieht, festgelegten Regelungen einer Option zur Körperschaftsteuer für natürliche Personen oder Personen gesellschaften durch eine mittelstandsfreundlichere und einfacher anzuwendende Alternative ersetzt werden sollen. Wenn die Koalitionsfraktionen andererseits im vorliegenden Antrag fordern, dass bei Verwirklichung des Steuersenkungsgesetzes der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen für Länder und Gemeinden soweit wie möglich zu begrenzen seien, so muss ich seitens unserer Fraktion doch fragen, wie dies bei einer laut Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zu erwartenden Steuerentlastung von zirka 70 Milliarden DM und insbesondere bei der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 % sowie bei einer Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bei solchen Personenunternehmen, welche nicht zur Körperschaftsteuer optieren, möglich sein soll. Denn gerade durch die faktische Beseitigung der Gewerbesteuer bei nicht optionswilligen klein- und mittelständischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden die Kommunen finanziell deutlich beschnitten.

Und was schließlich Punkt 3 Ihres Antrages betrifft, in dem Sie die Reduzierung der Benachteiligung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften fordern, so werden Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, endgültig unglaubwürdig.

Der ganze Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unternehmenssteuersenkung ist extrem mittelstandsfeindlich. Nehmen wir einige Beispiele: So soll die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von derzeit maximal 30 % auf maximal 20 % und damit auf das Niveau der durchschnittlichen li

nearen Abschreibung abgesenkt werden. Die lineare Abschreibung für Betriebsgebäude wollen Sie von 4 % auf 3 % senken. Die Förderabschreibung nach 7 g Einkommensteuergesetz soll schließlich komplett gestrichen werden.

Was, meine Damen und Herren, soll ein nicht optionswilliger Kleinunternehmer in der Rechtsform eines Einzelunternehmens und einer Personengesellschaft tun, bei dem das Anrechnungsmodell nicht funktioniert, weil das Unternehmen nämlich einen Gewinn unterhalb des gewerblichen Freibetrages von 48 000 DM im Jahr erzielt? Dieses Kleinunternehmen bleibt auf dem vollen Einkommensteuersatz sitzen. Noch schlimmer wird es bei einem Minderkaufmann oder Freiberufler, welcher seinen Gewinn durch Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes ermittelt; denn bei diesem funktioniert noch nicht einmal das Optionsmodell.

Damit wären wir bei des Pudels Kern: Die Kleinen werden geschröpft und den Großen gibt man Steuerprivilegien.

Aus all diesen Gründen lehnen wir das so genannte Steuersenkungsgesetz der Bundesregierung in dieser Form grundsätzlich ab. Aber, da wir Handlungsbedarf sehen, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, scheuen wir uns nicht, Ihren Antrag im Ausschuss weiter zu behandeln. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt. - Das Wort geht an die Landesregierung. Frau Ministerin Simon, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren? Das Steuersenkungsgesetz, das die Reform der Unternehmensbesteuerung und des Einkommensteuertarifs beinhaltet, befindet sich schon in der parlamentarischen Beratung. Der Bundesrat hat sich im ersten Durchgang aufgrund der dort herrschenden Pattsituationen zu dem Reformpaket nicht geäußert, obwohl dies aus Sicht der Länder, unabhängig von der jeweiligen politischen Farbe, natürlich wünschenswert gewesen wäre.

Ich habe bereits im Sommer des letzten Jahres bei der Diskussion über den Entwurf der Bundesregierung - es war noch nicht einmal ein Referentenentwurf, es waren nur Vorüberlegungen zur Unternehmenssteuerreform - hier im Raum deutlich gemacht, dass für die Wirtschaftsstruktur Brandenburgs in diesem Entwurf Probleme erkennbar sind, insbesondere für die kleinen und mittelständischen Betriebe. Wir haben im Vorfeld der Diskussion und des Entstehens des Referentenentwurfs versucht, über diese Sorgen auch politisch intensiv mit der Bundesregierung zu kommunizieren. Das ist uns - meine ich - auch insoweit gelungen, als der Punkt, der damals überhaupt noch nicht diskutiert wurde, nämlich das Vorziehen der zweiten Stufe der Einkommensteuerreform mit der Unternehmenssteuerreform, genau der Ansatz ist, der zur Entlastung auch der kleinen und mittleren Unternehmen mit geringen Einnahmen führt, die auf diese Weise auch daran Anteil haben.

Das nur noch einmal zu Ihnen, Herr Schuldt. Wer keine Gewin

ne macht, den kann ich auch nicht entlasten. Aber ich kann ihn jedenfalls mit der Absenkung der Tarife bei der Einkommensteuer entlasten. Und das beabsichtigt die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nun einmal ganz massiv. Sonst könnten auch die Größenordnungen der Entlastung nicht entstehen, von denen alle hier im Raum - meine ich - profitieren können, was die eigene Einkommenssituation betrifft, die aber uns möglicherweise nicht unerhebliche Probleme auf der Einnahmenseite des Haushalts bereiten.

Ich habe damals zu dem auch hier heute heftig diskutierten Optionsmodell deutlich gemacht, dass die Variante, die gewählt worden ist, möglicherweise nur dazu führt, dass Steuerberater und Verwaltung gleichermaßen belastet werden, aber die Betriebe in unserem Land nicht sehr viel davon profitieren, im Gegenteil. Deswegen ist schon sehr frühzeitig in meinem Ministerium das so genannte Rücklagenmodell entwickelt worden, das wir auch in die politische Diskussion einzubringen versucht haben. Inzwischen gibt es doch eine ganze Reihe von auch positiven Rückmeldungen nicht nur aus den Fachkreisen, sondern auch von einigen anderen Bundesländern, die mit uns im weitergehenden Bundesratsverfahren versuchen wollen, dieses Modell auch, wie ich hoffe, mehrheitsfähig zu machen.

Allerdings haben wir ein Handicap: Wir alle haben nicht die Kapazitäten, dieses Modell richtig zu berechnen, sodass wir immer in der schwierigen Situation sind, dass uns gesagt wird: Ihr seid noch teurer als das Optionsmodell. - Wir können das Gegenteil leider nicht vorrechnen.

Ich möchte kurz darstellen, was das Rücklagenmodell beinhaltet und welche Vorteile es bietet. Den Personenunternehmen soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, den nicht entnommenen Gewinn einer Rücklagezuzuführen. Dieser Rücklagebetrag soll nicht der progressiven Einkommensteuer unterliegen zurzeit noch mit einem Spitzensteuersatz von 48,5 %, ab 2005 von 45 % -, sondern einem Steuersatz von 25 %, also exakt dem Steuersatz, der auch für Kapitalgesellschaften vorgesehen ist. Der Rücklagenbetrag bleibt dann im Unternehmen stehen und kann für Investitionen im Betrieb genutzt werden. Die Liquidität des Betriebes zugunsten der Schaffung neuer Arbeitsplätze wird also auch auf diese Weise verbessert. Entnimmt der Unternehmer später die Beträge, so unterliegt der Betrag, den er jeweils herauszieht, nicht der vollen Einkommensbesteuerung, sondern er soll nur mit der Hälfte des Entnahmebetrags der Besteuerung unterworfen werden - ein auch in der Unternehmensbesteuerung geübtes Verfahren.

Der wesentliche Vorzug des Rücklagenmodells ist also, dass Transparenz und Planungssicherheit im Hinblick auf die Steuern besser gewährleistet werden, und zwar erstens hinsichtlich der Rechtsformneutralität der Besteuerung durch Gewährung eines einheitlich niedrigen Steuersatzes für einbehaltene Gewinne und durch Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei der Entnahme.

Zweitens: Das Rücklagenmodell lässt sich ohne Schwierigkeiten in die Gesetzessystematik des Steuersenkungsgesetzes einfügen.

Drittens: Es bleibt im System der Einkommensbesteuerung.

Und - viertens - es wird nach dem Grundsatz „Kein Zwang, keine Behinderung" die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen fördern.

Nach den derzeitigen Plänen können Personenunternehmen entweder die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer oder alternativ die Möglichkeit wählen, sich als Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Wir wollen dagegen beide Instrumente bündeln und den kleinen und mittleren Unternehmen anbieten, neben der Rücklagenbildung die Möglichkeit zur Anrechnung der Gewerbesteuer zu nutzen. Allerdings soll die Anrechnun g dann nicht den doppelten Gewerbesteuermessbetrag wie im Entwurf der Bundesregierung -, sondern nur den einfachen Gewerbesteuermessbetrag umfassen. Dies mag zunächst wie eine Einschränkung aussehen, ist aber für Bundesländer mit einer klein- und mittelständischen Unternehmensstruktur die bessere Maßnahme.

Ich will Ihnen das kurz erläutern. Die Anrechnung der Gewerbesteuer mit dem doppelten Messbetrag ist auf Großstädte in Westdeutschland ausgerichtet, die einen Hebesatz weit über 450 % haben. In Brandenburg beträgt der Hebesatz durchschnittlich 300 %. Mit der Berücksichtigung der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe und der Anrechnung der Gewerbesteuer nach Maßgabe des einfachen Gewerbesteuermessbetrages wird also gerade für die kleinen und mittleren Betriebe in Brandenburg bereits eine nahezu vollständige Entlastung der Betriebe von der Gewerbesteuer erreicht.

Zusätzlich sollen die Betriebe dann die Möglichkeit erhalten, die mit 25 % steuerbegünstigte Rücklage bilden zu können. Sie müssen also nicht im Einzelfall die durchaus schwierige Abwägung treffen, welche der Entlastungsmaßnahmen für sie vorteilhafter sein könnte. Damit wird eine breiter wirkende Begünstigung für kleine und mittlere Betriebe erreicht, hingegen werden die überproportionalen Entlastungen für ohnehin ertragsstarke Unternehmen verringert. Auch hier gilt also: Man kann nicht alles haben.

Die Landesregierung von Brandenburg wird das Rücklagenmodell, das - wie ich schon gesagt habe - in Fachkreisen auf sehr positive Resonanz gestoßen ist, in den weiteren parlamentarischen Beratungen zum Steuersenkungsgesetz verfolgen. Dabei sind wir - meine ich - auch auf die politische Unterstützung aller Farben hier im Hause, insbesondere auch im Bundestagsverfahren, angewiesen.

Parallel dazu werden wir uns auch für die weiteren Ziele des Antrags, nämlich die Begrenzung der Steuerausfälle und die Verhinderung von Nachteilen für kleinere und mittlere Personengesellschaften, bei der Gegenfinanzierung, also Erhalt der Ansparabschreibungen nach § 7 g Einkommensteuergesetz, einsetzen. Allerdings muss man auch hier sehen, dass Ziele möglicherweise im Widerspruch zueinander stehen. Wir können nicht auf der einen Seite die Unternehmen noch stärker entlasten wollen und auf der anderen Seite die Mindereinnahmen begrenzen. Bei den aufden Tisch liegenden Entwürfen werden wir dann sehr konkret darauf achten müssen, wie wir die von uns verfolgten Ziele miteinander in Einklang bringen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Simon. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angekommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 3/918, gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU. Es liegt der Antrag der PDS vor, punktweise abzustimmen. Ich rufe zuerst Punkt 1 der Drucksache 3/918 auf. Wer dem Punkt 1 der genannten Drucksache seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist dem Punkt 1 einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe Punkt 2 der Drucksache 3/918 auf. Wer dem Punkt 2 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist bei einer Reihe von Stimmenthaltungen auch dem Punkt 2 einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe Punkt 3 der Drucksache 3/9 18 auf. Wer dem Punkt 3 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist bei einigen Stimmenthaltungen auch Punkt 3 einstimmig von Ihnen angenommen worden und damit die Drucksache 3/918 insgesamt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Effizienzsteigerung bei der Geschäftsbesorgung für Haushaltsmittel und für Landesaufgaben