Es wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.
Ich stelle den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU zur Abstimmung, der Ihnen in der Drucksache 3/904 vorliegt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der einreichenden Fraktion das Wort. Herr Abgeordneter Schulde bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser hier vorliegender Antrag zielt auf eine Bundesratsinitiative seitens unserer Landesregierung mit dem Ziel, die ehrenamtliche Tätigkeit auf Bundes-, Landes- sowie kommunaler Ebene zu stärken. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich tätiger Bürger in Deutschland und natürlich speziell in Brandenburg bis zu einer vom Deutschen Bundestag festgelegten Höhe von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht freigestellt werden.
Geld, das ehrenamtlich tätige Bürger für ihr freiwilliges Engagement bekommen, sollte nach unserer Meinung grundsätzlich von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit werden. Meine Damen und Herren, es besteht hier dringender Handlungsbedarf, denn es ist nicht einzusehen, dass diejenigen. die einen Teil ihrer Freizeit für die Gemeinschaft opfern, dafür auch noch finanziell benachteiligt werden.
Bereits jetzt suchen zum Beispiel die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, aber auch die Feuerwehren händeringend nach freiwilligen Helfern, die sie aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage, nämlich einer teilweisen Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei ehrenamtlicher Tätigkeit, nicht bekommen.
Da aber klar ist, dass eine Gesellschaft ohne den freiwilligen Einsatz von Ehrenamtlichen kaum funktionieren kann, muss allein schon deswegen in der Frage der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Freistellung ehrenamtlicher Tätigkeit eine befriedigende Lösung gefunden werden.
Tätig werden muss hier der Bund, da Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht Bundesangelegenheit sind. Ein Sonderweg eines der Bundesländer ist nicht möglich.
An den gegenwärtigen finanziellen Belastungen Für die ehrenamtlich Tätigen - und dies trifft sowohl auf Feuerwehrkräfte als auch ehrenamtliche Bürgermeister, ehrenamtliche Mitarbeiter von Wohlfahrtsorganisationen und viele andere zu - ist vor allem das von Bundessozialminister Walter Riester durchgesetzte 630Mark-Gesetz schuld. Denn erst durch dieses nach meiner Meinung und nach Meinung meiner Fraktion ohnehin völlig unsinnige Gesetz wurden auch ehrenamtlich Tätige plötzlich sozialversicherungspflichtig. Daher fordern wir, dass das 630-MarkGesetz dergestalt geändert wird, dass es sich grundsätzlich nicht mehr auf ehrenamtliche Tätigkeit bezieht.
Weiterhin fordern wir eine Klarstellung im Sozialgesetzbuch und zwar sowohl im allgemeinen Teil als auch in den Büchern des Sozialgesetzbuches, welche sich mit den einzelnen Sozialversicherungsarten befassen -, dass es sich beim Ehrenamt grundsätzlich nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt und damit eine Sozialversicherungspflicht entfällt.
Für diejenigen ehrenamtlich Tätigen, deren Aufwandsentschädigungen derzeit nicht unter das 630-Mark-Gesetz fallen, für diejenigen, die im Falle der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch den Deutschen Bundestag unter Festlegung einer Höchstgrenze für die Steuerfreiheit teilweise weiterhin steuerpflichtig wären, sollen die bisherigen Steuerfreibeträge für ihr ehrenamtliches Engagement deutlich angehoben werden. Infra
ge kommen hier eine wesentliche Erweiterung des § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes auf weitere Personenkreise sowie eine deutliche Anhebung des dort verankerten Freibetrages.
Denken Sie zum Beispiel an die kommunale Selbstverwaltung, die von der Tätigkeit ehrenamtlicher Bürgermeister und anderer Kommunalbediensteter abhängt! Auch die Rechtsprechung in diesem Land ist dringend auf ehrenamtlich tätige Schöffen angewiesen. Von Sozialgerichten ausgesprochene Pflegschaften werden ebenso von Ehrenamtlichen übernommen wie die Tätigkeit in den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.
Würde es, meine Damen und Herren, in all diesen Bereichen keine Bereitschaft - oder sagen wir: kaum Bereitschaft - mehr zum ehrenamtlichen Engagement geben, so würden alle diese Dinge buchstäblich zusammenbrechen. Dies hätte katastrophale Folgen für die Sozialstruktur, die Verwaltung, den Brand- und Katastrophenschutz und für viele andere Bereiche unseres Gemeinwesens.
Meine Damen und Herren, wenn Sie mir jetzt entgegnen, in diesen Bereichen oder zumindest in Teilen davon könnten auch bezahlte Kräfte eingestellt werden, so ist dies - das wissen Sie ganz genauso gut wie ich - eine Milchmädchenrechnung, da diesem Staat das Geld dafür - und es geht hier uni Milliardensummen einfach fehlt.
Die in manchen Bereichen, die ich vorhin nannte, bisher eingesetzten ABM-Kräfte oder Zivildienstleistenden gibt es dort bald auch nicht mehr - die ABM-Kräfte nicht, weil es gerade dieser Landesregierung hier in Brandenburg beliebt - wir haben gestern über den Haushaltsplan dieser Landesregierung gesprochen -, bis zum Jahre 2001 die ABM-Mittel um sage und schreibe 43 Millionen DM zu kürzen. Woher sollen denn dann noch ABM-Kräfte kommen?
Die Zivildienstleistenden werden auch immer weniger, weil inzwischen einerseits die geburtenschwachen Jahrgänge ins Erwachsenenalter eintreten und sich andererseits - was wir natürlich überaus begrüßen - wieder mehr junge Männer für den Wehrdienst entscheiden.
Greifen wir, meine Damen und Herren, nur ein Beispiel aus dem Sozialbereich heraus: Die Obdachlosenzahl im Land Brandenburg steigt, wie übrigens in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Und das Schlimmste ist, dass die Betroffenen immer jünger werden. Gleichzeitig wird jedoch seitens dieser Landesregierung gerade im Sozialbereich gespart.
Neben den Kindertagesstätten haben Sie es, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, durch die von Ihnen beabsichtigte Kürzung der Landesmittel an die Kommunen durch Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz auf die Ärmsten der Armen, nämlich die Obdachlosen, Rentner und Pflegebedürftigen mit ambulanter oder stationärer Betreuung abgesehen.
Die Träger der Pflegeeinrichtungen ebenso wie die der Obdachlosenunterkünfte werden von Ihnen aufgrund der beabsichtigten Mittelkürzung finanziell zur Ader gelassen. Setzen diese dann ehrenamtlich tätige Helfer ein, so wird denen die ohnehin geringe Aufwandsentschädigung - sei es nach dem 630-Mark-Gesetz oder wie bei normalen Arbeitnehmern - auch noch durch Steu
Auch daran sieht man, wie unsozial diese schwarz-rote Landesregierung ebenso wie die rot-grüne Bundesregierung in Berlin ist!
Um, meine Damen und Herren, wenigstens einen Rest an Sozialstaat zu erhalten wie auch einen Rest an allgemeiner Bürgerbeteiligung am Gemeinwesen, ist es dringend erforderlich, dass ehrenamtliche Tätigkeit bis zu einer hohen Freigrenze steuerund sozialpftichtversicherungsfrei gestellt wird.
Ich bitte Sie daher, auch im Interesse Ihrer in den Kommunen tätigen Parteimitglieder, diesem Antrag doch zuzustimmen. - Ich bedanke mich herzlichst.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt. - Das Wort geht an die Koalitionsfraktionen, an Herrn Abgeordneten Homeyer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wichtig uns das Ehrenamt ist, haben wir in den vergangenen Legislaturperioden durch eine Vielzahl von Initiativen unter Beweis gestellt, durch Initiativen, die mit dazu beitrugen, das ehrenamtliche Engagement sowohl im sportlichen, im sozialen, im kulturellen als auch im kommunalen Bereich zu erleichtern. Auch durch eigenes ehrenamtliches Engagement in diesen Bereichen zeigen nahezu alle Demokraten in diesem Parlament, welche Bedeutung sie dem Ehrenamt beimessen.
Meine Damen und Herren! Menschen, die sich in einem Ehrenamt engagieren, beweisen, dass ihnen das Gemeinwohl über den eigenen Vorteil geht, dass ihnen Nächstenliebe über Egoismus geht. Wir wollen alles tun, um diese Menschen sowohl in moralischer als auch in finanzieller Hinsicht in ihrem Wirken zu unterstützen.
Dies haben wir in diesem Parlament in der Vergangenheit in vielfältiger Art und Weise getan und wir werden dies auch zukünftig tun. Aber, meine Damen und Herren, es wirkt wie Hohn, wenn die DVU-Fraktion den Versuch unternimmt, sich für ehrenamtlich engagierte Mitmenschen einzusetzen. Ihre Gruppierung, meine Damen und Herren von der DVU, ist doch noch nicht einmal kommunalpolitisch aktiv.
Aber gerade an der kommunalpolitischen Basis ist harte Arbeit vor Ort erforderlich. Mit platten Sprüchen und populistischen Anträgen ist dort kein Blumentopf zu gewinnen.
Sinn und Zweck Ihres Antrages ist ja auch nicht, wirklich etwas für die Menschen im Land zu bewegen, sondern Sie meinen, mit diesem Thema für sich punkten zu können. Und dies lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab.
Ich danke dem Abgeordneten Homeyer. - Das Wort geht an die Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Vietze.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schuldt hat wortgewaltig zu einem wichtigen Anliegen Stellung genommen. Ich will einfach hinzufügen: Herr Schuldt, Sie kommen zu spät.
Ich verweise auf die Drucksache des Deutschen Bundestages 2351 - 14. Wahlperiode: Einsetzung einer Enquetekommission "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements", eingebracht von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Mit den Stimmen der PDS wurde diese Enquetekommission eingesetzt. Sie setzt sich neben den Sachverständigen aus Vertretern dieser demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag zusammen und hat die Prüfung des Verhältnisses des bürgerschaftlichen Engagements zur Erwerbsarbeit zur Aufgabe.
Sie hat die Aufgabe, den typologischen Überblick über verschiedene Erscheinungsformen und Ausprägungen des bürgerschaftlichen Engagements zu erfassen, hat Handlungsempfehlungen für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch staatliche Maßnahmen - insbesondere im Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Recht der sozialen Absicherung, Haftungsrecht, Versicherungsschutz, Stiftungsrecht und Vereinsrecht - zu klären.
Hierzu ist ein Auftrag erteilt worden und hiermit beschäftigt sich das zuständige Gremium. Sie haben richtigerweise darauf verwiesen, dass es sich bei diesem Anliegen um Bundesgesetzgebungskompetenz handelt. Alle Parteien - auch die Abgeordneten dieses Parlaments - sind gut beraten, sich in den demokratischen Prozess der Meinungsbildung dieser Enquetekommission einzubringen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Es bedarf dazu nicht der Zustimmung zu Ihrem Antrag. - Danke schön.
Ich danke dem Abgeordneten Vietze. - Wünscht die Landesregierung das Wort? - Das ist nicht der Fall. Danke.
Dann sind wir am Ende der Aussprache angekommen, meine Damen und Herren. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der DVU hat beantragt, die Drucksache 3/878 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend -, an den Ausschuss für Inneres und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisun gsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.