Protokoll der Sitzung vom 17.05.2000

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Das ist unsere Geschäftsord- nung!)

Wunderbar. - Ich habe Ihnen erklärt, wie meine Entscheidung zustande g ekommen ist. Es ist eine Schiedsrichterentscheidung auf der Grundlage, die ich heute früh schon angedeutet habe. Der Ministerpräsident meldet sich zu Wort. Ich denke, Sie werden auf diese Weise eine Antwort bekommen, die dann auch formell ihren Wünschen entspricht. Bitte sehr!

Herr Vietze, ich darf vielleicht einmal darauf aufmerksam machen, dass es sich hier um den Chef der Staatskanzlei handelt und dass es eine Verabredung des Kabinetts ist, ihn zu beaufu &gen, die Position des Kabinetts vorzutragen. Was er vorgetragen hat, ist auch die Meinung der Minister, um die es hier geht.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herr Vietze, ich glaube, wir sollten dem Ansinnen der Fragestellerin Rechnung tragen. Sie wollte offensichtlich die Frage an den Staatssekretär, der die Antwort gegeben hat, richten.

(Zurufe von der PDS)

Wer wenn nicht die Fragestellerin selbst sollte wohl wissen, an wen sie die Frage richten wollte? Ich würde gern Frau Dr. Schröder endlich Gelegenheit geben, ihre Frage zu formulieren. Bitte sehr!

(Vietze [PDS]: Herr Präsident. so kann es nicht sein. Der Ministerpräsident und die Regierung haben ein Einver- nehmen hergestellt, wie und durch wen sie eine Frage be- antworten lassen. Ich möchte mitteilen, dass das Prinzip in der Geschäftsordnung durch dieses Parlament in einer deutlichen Mehrheitsentscheidung geregelt ist. Demzu- folge hat ein Minister die Fragen eines Abgeordneten zu beantworten. Wenn ein Minister dazu nicht in der Lage ist, weil er nicht anwesend ist, können der stellvertretende Mi- nister oder der Staatssekretär dies tun. Da die Minister an- wesend sind - ich sage noch einmal: Herr Ministerpräsi- dent Stolpe. Herr Schönbohm und Frau Simon -, halte ich es für etwas ganz Legitimes, wenn auch Frau Esther Schrö- der ihre Nachfragen an jenen Minister stellt, der ursprüng- lich für die Beantwortung dieser Frage zuständig ist. - Schuldt [DVU]: Ich stimme diesem Antrag zu.)

Sie haben ihr gar keine Gelegenheit gegeben, die Frage zu formulieren. Meine Bemühungen gehen dahin, ihr endlich trotz der vielen Einwände, die Sie gehabt haben, das Wort zu erteilen. Frau Dr. Schröder, bitte!

gen Minister richten. Wenn das nicht möglich ist, verzichte ich hiermit, aber ich kündige an, dass uns dieses Thema im Parlament noch lange beschäftigen wird.

Meine Frage geht an die Landesre gierung: Gibt es über das Statement hinaus eine Reaktion darauf, dass eine Antwort von einem anderen Mitglied der Landesregierung als dem von mir mit dem Wort ausgestatteten Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei gegeben wird? - Herr Ministerpräsident. bitte!

Die Ursprungsfrage von Frau Dr. Schröder, uni die es ging, ist klar beantwortet worden. Wenn es neue Fragen gibt, dann werden wir diese in der nächsten Fragestunde gern aufnehmen.

Am Mikrofon 5 hatte sich noch Herr Dr. Niekisch gemeldet. Bitte sehr!

Herr Staatssekretär, ich habe nur eine kurze Nachfrage. Kann es sein, dass Ausländerfeindlichkeit auch mit so etwas wie Apartheid, nämlich Inländerfeindlichkeit. beginnen kann?

(Oh! Oh! bei der PDS)

Da dies eine suggestiv gestellte Frage war, gehe ich davon aus, dass das Ihre Meinungsäußerung war, die ich nicht kommentieren möchte.

Herr Abgeordneter Schumann, bitte!

Herr Staatssekretär, Sie haben zu einem gelassenen Umgang mit diesem Thema aufgefordert. Deshalb möchte ich Ihnen ganz gelassen die Frage stellen: Können Sie sich vorstellen, dass man als Kriterium dafür, wer ein Landeskind ist, ansetzt. wo der oder die Betreffende die allgemein bildende Schule absolviert hat?

(Zuruf des Abgeordneten Schippe' [SPD])

Ich weise daraufhin, dass wir ähnliche Fragen in Bezug auf die Einstellungspolitik im Richterwahlausschuss zur Disposition gestellt haben und die Landesregierung gerade nach diesem Kriterium geantwortet hat. Halten Sie, Herr Staatssekretär, es für sinnvoll, sich darüber zu verständigen, ob dies ein wichtiges Kriterium sein könnte, nachdem von der Landesregierung in anderen Bereichen offensichtlich auch so argumentiert wird?

Ich stimme natürlich unserem Parlamentarischen Geschäftsführer zu und würde auch meine Nachfrage gern an den zuständiFür mich ist das nicht das entscheidende Kriterium. Wo jemand

seinen Lebensmittelpunkt wählt und offensichtlich auf Dauer beabsichti gt sich niederzusetzen. sich im Landesdienst oder im kommunalen Dienst bewirbt und dort arbeitet - oder wo auch immer -, das ist für mich die entscheidende Frage bei der Beurteilung der Herkunft. Es ist ein schwieriger Ansatz, den Sie verfolgen, zu sagen, wo das Landeskind zur Schule gegangen ist. Das würde meines Erachtens die landläufige Betrachtung erheblich durcheinander bringen.

Also spielt die Herkunft keine Rolle?

Ich habe gesagt: Nicht die entscheidende Rolle! Darauf bitte ich Wert zu legen.

Wir schließen die kleine Turbulenz über die Frage 237 ab. Nun erhält Herr Dr. Wiebke Gelegenheit, die Frage 238 (Widerruf von Förderbescheiden) zu formulieren.

Gegenwärtig kündigt der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr den Kommunen an, aus haushaltspolitischen Gründen Zuwendungsbescheide zu widerrufen. Dazu fordert er Stellungnahmen der betroffenen Kommunen ein. Im Falle der Stadt Prenzlau sind die Landesmittel Bestandteile eines umfassenden Fördermixes. Zudem sind die Investitionen bereits begonnen worden bzw. weit voran geschritten. Die Folgen eines Widerrufes wären gravierend.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Gründe lässt sie gelten, um von einem Widerruf der Zuwendungsbescheide Abstand zu nehmen?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wiebke, im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2000/2001 sind durch das MSWV Einsparungen zu erbringen, die sich nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten auch auf die städtebaulichen Förderprogramme und damit auf bereits bestandskräftige, jedoch mit Widerrufsvorbehalten versehene Zuwendungsbescheide des Haushaltsjahres 1999 mit Verpflichtungsermächtigungen zulasten 2000 und 2001 auswirken.

Hierzu waren auch vom Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VVG) Brandenburg Anhörungsverfahren zu 132 Zuwendungsbescheiden eingeleitet worden.

Tatsachen zu äußern. Aufgrund der in diesen Verfahren von den Gemeinden vorgetragenen Gründe wird im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens derzeit abgewogen, ob der jeweils infrage stehende Zuwendungsbescheid überhaupt widerrufen werden kann.

Es handelt sich dabei um noch nicht abgeschlossene Einzelfallentscheidungen. Eine generelle Aussage ist daher von hier aus nicht möglich. Sicher wird dabei beispielsweise die Frage des Realisierungsgrades des jeweiligen Einzelverfahrens eine Rolle spielen.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr!

Es entstehen den Kommunen dabei erhebliche finanzielle Verluste, möglicherweise auch Rechtsfolgen. Ich frage daher: Welche Haftung ergibt sich rar die Landesregierung aus diesen entstandenen Kosten und Rechtsfolgen?

Herr Wiebke, ich hatte ausgeführt, dass das sehr gründlich geprüft wird und dass wir dies grundsätzlich vermeiden wollen. Aber es war eben auch gesagt worden, dass in diesen Bewilligungsbescheiden Widerrufsvorbehalte angegeben waren. Das muss jetzt geprüft werden. Auch müssen der Anarbeitungsstand und die möglichen Folgen geprüft werden. Es ist nicht die Absicht meines Hauses, dies bei den genannten 132 Maßnahmen tatsächlich so durchzuführen. Wir haben auch Fälle, dass von den Kommunen in bewilligten und nicht widerrufenen Vorhaben gesagt wird: Wir können die Kofinanzierung nicht sicherstellen. Auch diese Mittel würden dann zur Verfügung gestellt werden. Aber das ist derzeit im Verfahren. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben. wenn ich nicht zu allen einzelnen Vorhaben Stellung nehme.

Herr Christoffers, bitte!

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Das Landesbauamt hat angekündigt, neben den 132 Gemeinden möglicherweise auch für die Gemeinden Wandlitz und Prenden den Widerruf in Ansatz zu bringen.

Meine erste Frage lautet: Halten Sie es für einen ausreichenden Grund, einen Förderantrag zu widerrufen, wenn der Haushaltsansatz Ihres Ministeriums gekürzt wird?

Meine zweite Frage: Herr Minister, könnten Sie etwas genauer definieren, was Ihr Haus unter pflichtgemäßem Ermessen bei Entscheidungen über den Widerruf von Fördermittelsachverhalten versteht?

Den betroffenen Gemeinden wird im Zuge dieses Verfahrens Gelegen heit gegeben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Wenn das Geld nicht ausreicht, dann ist dies ein ausreichender

Grund dafür, darüber nachzudenken, was davon bezahlt werden kann oder nicht. Herr Christoffers. Aber da wir in etwa gleiche Denkstrukturen haben, haben Sie es in dieser Form gemeint. Danke schön.

Zweitens: Wir haben das auch schon in der Vergangenheit gehabt. In diesem Arbeitsprozess sind wir im Laufe des Jahres tatsächlich immer mehr fortgeschritten, das heisst. wir konnten dann auch, wo wir ursprünglich negative Entscheidungen treffen mussten, diese zurücknehmen und die Projekte weiterführen.

Wir sind hier im Gespräch. Es gibt auch noch kein abschließendes Urteil zu den von Ihnen aufgeführten Maßnahmen, was in der Abwägung zu bedenken ist.

Danke schön. - Wir kommen zur Frage 239 (Maßnahmen der Landesregierung gegen Computerviren). Herr Abgeordneter Schuldt, Sie haben Gelegenheit, Ihre Frage zu formulieren.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Pressemeldungen vom 5. Mai 2000 wurde ein als Liebesbrief getarnter Computervirus weltweit in das Internet eineeschleust und legte zahllose Unternehmensnetzwerke lahm. Im Schneeballsystem verschickte sich der Virus selbst an andere E-mail-Adressen, sobald der Empfänger die elektronische Post öffnete, wie Computerexperten bestätigten. Auch Firmen und Verwaltungen im Land Brandenburg waren von diesem Computervirus betroffen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreift sie bzw. will sie ergreifen, um die öffentlichen und privaten Datennetze im Land Brandenburg vor dem Eindringen von durch die herkömmlichen Anti-Viren-Programme nicht bekämpfbaren Computerviren zu schützen?

Herr Minister Schönbohm, Sie haben das Wort.

Herr Präsident? Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schuldt, die erste Lehre, die man daraus ziehen kann, ist: Traue keinem Liebesbrief von Unbekannten!

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Für den Schutz der Datennetze ist der jeweilige Datennetzbetreiber natürlich selbst verantwortlich. Darum kann ich nur über die Maßnahmen im Rahmen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik berichten.

Mit dem Aufbau des Landesverwaltungsnetzes, an das die Datennetze der Ressorts und der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen angeschlossen sind, hat die Landesregierung von Anfang an auch Vorkehrungen zum Schutz dieser Datennetze getroffen. So wird der gesamte externe Datenverkehr der Landesverwaltung über eine zentrale Kopfstelle im Landesamt für Da