1. Auch vereinbarte Mietspiegel und Mietspiegel. die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde anerkannt sind, sollten die rechtliche Qualität von qualifizierten Mietspiegeln haben.
2. Ein außerordentliches fristloses Kündigun gsrecht für die Mietvertragsparteien sollte es nur geben, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig schuldhaft stört.
3. Das Verbot der so genannten Verwertungskündigung für.Altverträge in den neuen Ländern sollte gelockert werden.
Der strukturell bedingte Leerstand von Wohngebäuden im Osten hat teilweise einen so starken Umfang angenommen, dass der soziale Frieden in Quartieren oder so gar in ganzen Stadtteilen gefährdet. ist. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ohne Abriss ist nicht gewährleistet. Der Abriss von Wohngebäuden ist jedoch nicht möglich, wenn diese zwar überwiegend leer stehen. jedoch noch einzelne Wohnungen von Mietern bewohnt werden, welche nicht freiwillig ausziehen wollen.
Nach dem Einigungsvertrag ist eine Kündigung des Vermieters zur angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Wohngebäudes bei Altverträgen nicht zulässig. Es ist jedoch notwendig, dieses Verbot aus den oben genannten Gründen zu lockern. Eine Verwertungskündigung sollte allerdings nur dann möglich sein. wenn es sich um ein Wohngebäude mit mehr als drei Wohnungen handelt, das Wohngebäude überwiegend leer steht und nach einer von der Gemeinde beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung gemäß § 1 Abs. 5 Seite 2 Nr. 10 des Baugesetzbuches teilweise oder vollständig beseitigt werden soll und letztlich der Vermieter dem Mieter Ersatzwohnraum nachweist und die angemessenen Umzugskosten erstattet.
Die Landesregierung wird sich bemühen. in den Ausschüssen des Bundesrates die vorgenannten Verbesserungen zu erreichen. - Schönen Dank,
Ich danke auch: womit wir bei der Frage 360 (Markterschlie- ßungsrichtlinie) sind. die Herr Dr. Ehler formuliert.
Zustimmung der EU-Kommission zur neuen Förderrichtlinie fit Markterschließun g vorliegt. Durch diese Situation sind viele Projekte an Unternehmen in Brandenburg infrage gestellt.
Ich frage die Landesregierung: Für welchen Zeitpunkt erwartet die Landesreg iening die Zustimmung der EU-Kommission für die neue Markterschließungsrichtlinie?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Ekler. nachdein auf Arbeitsebenedie Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrahmen für kleine und mattere Unternehmen geklärt worden war, wurde die Richtlinie mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums tiom 08.08.2000 notifiziert. Die EU-Kommission entscheidet nun binnen zwei Monaten über die Vereinbarkeit des neuen RichtInnenentwurfs mit Artikel 87 EG-Vertrag.
Trifft die EU-Kommission binnen dieser Frist keine Entscheidung. gilt die Richtlinie nach Ablauf der Frist als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbart.
Nach uns vorliegenden Informationen können wir davon ausgehen. dass mit einer Entscheidung und Zustimmung der Kommission bis spätestens Mitte Oktober 2000 gerechnet werden kann. Es ist dadurch kein einziges Projekt gefährdet.
Herr Minister. die bisher nicht vorliegende Zustimmung zur Markterschließungsrichtlinie ist ja nur ein Teil. Meine Frage lautet: Könnten Sie dem Parlament Auskunft geben. zu welchem Zeitpunkt Sie eine Bestätigung des operationellen Programms des Landes Brandenburg in Brüssel erwarten?
Ich habe das dem Wirtschaftsausschuss in der letzten Woche ja schon gesagt. Ich gehe davon aus. dass auch die anderen ausstehenden Zustimmungen der Kommission bis Mitte/Ende Oktober vorliegen.
Schönen Dank. - Damit sind wir hei der Frage 383 (Niedrigere Schülerzahlen infol ge geburtenschwacher Jahrgänge). die vorgezogen worden ist. Bitte. Frau Wolff. formulieren Sie die Frage!
Die Gesamtschule in Storkow wurde seit Beginn der vergangenen Woche bestreikt. Die Schüler protestierten mit ihrer Aktion gegen die Auflösung der I I. Klassenstufe. Die Schließung oder
besser die Nichteröffnung der 11. Klasse war am ersten Schultag durch die untere Schulbehörde verfü gt worden. weil statt der vorgeschnebenen Mindestzahl von 40 Schülerinnen und Schülern nur 39 den Unterricht angetreten !matten. Mit Konstellationen wie in Storkow werden die zuständi gen Behörden in den kommenden Jahren aufgrund der gebunenschwaehen Jahrgänge häufiger zu tun haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt die Landesre gierung die Möglichkeit. angesichts der geburtenschwachen Jahrgänge die Mindestschülerzahl pro Klassenstufe in der 11. Klasse der Storkow er Gesamtschule und darüber hinaus grundsätzlich herabzusetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wolff. gestatten Sie mir vorher einige kurze Bemerkungen zur aktuellen Situation des gestrigen Abends.
Das Staatliche Schulamt hat eine politische Entscheidun g unseres Hauses mitgetragen, die Jahrgangsstufe I 1 in Storkow errichten. Sie wissen. dass es in den letzten Tagen zu Streikaktionen in der Schule gekommen war. Wir haben verpflichtungsgemäß die Eltern noch einmal beraten und über die Konsequenzen der Einrichtung einer kleinen gymnasialen Oberstufe informiert. Das ist gestern erfolgt. Es hat danach ein Gespräch mit dem Schulträger. mit Schülervertretern. mit Elternvertretern und der Schulkonferenz zum weiteren Vorgehen gegeben.
Dabei ist eine Erklärung unterzeichnet worden. in der das rechtliche Handeln bisher. also die Entscheidun g vom 04.09.2000. nicht beanstandet wird. Dies wird auch von unserer Seite her nach Prüfung so eingeschätzt. Es ist darüber hinaus deutlich gemacht worden, dass es Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler einer kleinen 11. Jahrgangsstufe geben muss.
Wir haben auch darüber gesprochen. dass - wie bisher - der Gnmdsatz. 50 Schülerinnen und Schüler sollten hei der Einrichtung einer 11. Jahrgangsstufe vorhanden sein, notwendig ist. um ein ausreichendes Wahlangebot zu sichern und den Intentionen der Kultusministerkonferenz zu entsprechen. Das bisherige Verfahren sagt. dass wir an gefährdeten Standorten für ein Jahr Ausnahmeschulen definieren können. Das haben wir bisher auch gemacht. in diesem Schuljahr waren es acht. Die Zahl 40 ist dann auch zu erbringen. Es liegen jetzt 41 Anmeldungen vor. Wir haben geprüft. zumindest 40 werden die Einsatzbedingungen bzw. -anforderungen erfüllen. Deswegen ist diese Voraussetzung auch gegeben.
Ich möchte daran erinnern. dass wir natürlich hier vor einem Zielkonflikt stehen, a) vor dem Rückgang der Schülerzahlen. b) den Schülerinnen und Schülern ausreichende Wahlmöglichkeiten geben zu können. Die Erfahrung lehrt uns. dass nach Beginn des Schuljahres weitere Schülerinnen und Schüler den Jahrgang I I aus verschiedenen Gründen verlassen. weil sie Lehrstellen bekommen. weil sie vielleicht nicht die Leistungen bringen. weil sie umziehen. Dies ist natürlich dann ein Problem.
denn Kursentscheidungen in der Jahrgangsstufe 12 und 13 müssten entsprechend fortgeführt und weiterentwickelt werden. Deswegen werden wir sicherlich in der Auswenung - sie hat zu diesem Vorgang auch begonnen - noch einmal zu thematisieren haben. vv eiche Möglichkeiten wir dort sehen.
Aus meiner jetzigen Sicht muss ich sagen. dass eine Ausnahme der Ausnahme. also unter 40, aus Qualitätsaspekten heraus nicht anzustreben ist. Wir werden aber int Verfahren die Entscheidungsgrundlage verbessern. Deswegen haben wir in dieser Erkläning formuliert, dass es protokolliert und nachweisbar eine Information und Beratung der Schüler und der Eltern über die Konsequenzen der Einrichtung einer kleinen Stufe geben muss, dass ein Zweitft Irisch an gegeben werden muss und dass wir die Entscheidung nicht am ersten Schultag treffen. sondern in der Vorbereitungswoche.
Herr Staatssekretär. es wird ja nicht die letzte Entscheidung in dieser Richtung sein. die so oder so fallen muss. Welche Bedeutung hat die gestrige Entscheidung für zukünftige Entscheidungen nach Meinung des Ministeriums?
Nach meiner Einschätzung ist die Zahl 40 erreicht worden. Wir werden für jedes Jahr in der Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation die entsprechend gefährdeten Standorte zu definieren haben. Es ist wichtig. dass Schulträger - das ist auch deutlich geworden in diesem Prozess - natürlich auch ihrer Rolle und Verantwortung gerecht werden. in einer Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung des Schülerrückganges Perspektiven oder Konsequenzen für den Standort darzustellen. Aus meiner Sicht wird es. wenn die Entscheidungsgrundlage wie beschrieben verbessert wird - sicherlich werden wir da noch einige Festlegungen treffen -. keine Auswirkungen auf weitere Vorfälle haben.
Schönen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 362 (Entwicklungsstand der Außenstelle Wittenberge der BTU Cottbus I. Frau Konzack hat Gele genheit. die Frage zu formulieren.
Die Außenstelle Wittenberge der BTU Cottbus wurde 1996 gegründet. um durch Forschungskooperationen den regionalen Mittelstand zu stärken und den Strukturwandel der Prignitz voranzutreiben. Die mangelnde Finanzkraft ortsansässi ger Betriebe ließ jedoch viele gemeinsame Projekte scheitern, was dazu führte. dass die gewünschte Eigenfinanzierun g der Außenstelle bisher nicht erreicht wurde. Landesre gierung und Universität beschlossen deshalb am 4. Mai dieses Jahres. die Förderung weitere fünf Jahre fortzusetzen und innerhalb dieses Zeitraums zu erreichen, dass sich die Außenstelle durch Projekteinnahmen wirklich selbst finanziert.
Ich frage die Landesregierung. welche Schritte sie zu untemehmen beabsichtigt. um dieses Ziel zu erreichen.
I lerr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Konzack. an dem von Ihnen genannten Datum. dem 4. Mai 2000. wurde kein Beschluss zur weiteren Förderung der Außenstelle in Wittenberge für vv erten: fünf Jahre gefasst. Vielmehr hat an diesem Tage ein ressortübergreifendes Gespräch zwischen verschiedenen Ministerien stattgefunden - Wirtschaftsministerium. Umweltministerium, Ministerium für Arbeit. Soziales. Gesundheit und Frauen sowie Vertreten) meines Hauses mit Vertretern der Technischen Universität Cottbus.
Ziel des Gespräches war es, auf der Basis der von der Hochschule vorgelegten Konzeption für die Entwicklung der Außenstelle für Forschungs- und Technologietransfer der Technischen Universität Cottbus in Wittenberge zu einem Unterstützungskonzept zu kommen. Möglichkeiten auszuloten. wie die beteiligten Ressorts dabei entsprechende finanzielle Mittel aus ihren Förderprogrammen zur Verfügung stellen können. und entsprechende Möglichkeiten zu besprechen.
Die nachfolgende Prüfung in den einzelnen Ressorts hat ergehen. dass unter Berücksichti gung der Projektfördermöglichkeiten und unter Berücksichtigung der Vorschriften der Förderrichtlinien sowie bei Abschätzung der regionalen Entwicklunspotenziale verbindliche Zusagen zur weiteren Förderung nicht abgegeben werden können. Das Kabinett wurde am 29. August 2000 davon unterrichtet. In meiner Anwesenheit hat das für mein Haus der Staatssekretär übernommen. Es wurde in Würdi gung der Ergebnisse der Ressortprüfungen der Technischen Universität Cottbus leider mitgeteilt. dass zur Finanzierung notwendige Mittel in dieser Form nicht zur Verfügung gestellt werden können. Eine Schließung der Außenstelle Wittenberge wird daher nicht zu um
gehen sein. Die entsprechende Benachrichtigung der Hochschule durch das Wissenschaftsministenum wird verbunden mit der Bitte. im Bereich des Forschungs- und Technologietransfers auch künftig das in den Kräften der Hochschule Stehende zu tun. um den wirtschaftlichen Strukturwandel der Prignitz zu unterstützen.
Schließung der Außenstelle Wittenberge hinaus noch weitere Teile von Hochschulen und Außenstellen. die die BTU auch noch hat. oder ganze Hochschulen in der Diskussion. sodass da tatsächlich auch ein Abbruch in der Wissenschaftslandschaft Brandenburgs passieren wird?