Protokoll der Sitzung vom 19.10.2000

leb danke auch. - Wir kommen damit zur Frage 433 (Verkauf

des Siemens-He nenhofes in Neu Fahrkind). gestellt von Frau Dr. Schröder.

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neu Fahrland nahe der Stadt Potsdam sind aufgebracht. Am (16.10.2000 wurde durch die Siemens AG das bisher als Kurpark genutzte HeinenhofAreal für 14 Millionen DM an einen Multimillionär verkauft. Es handelt sich hierbei uni die ehemalige Residenz der SiemensFamilie mit einem 120 000 nr großen Grundstück und mit Zugang zum Krampnitzsee. Im Heinenhof hat seit drei Jahren die Internationale Schule Berlin Potsdam ihren Sitz: in unmittelbarer Angrenzung zum Park befindet sich die Heinrich-HeineKlinik.

Bisher war der Park für Patienten. Besucher sowie Bürgerinnen und Bürger Neu Fahrlands öffentlich zugänglich. Nach Vorstellungen der privaten Käufer werden nun der denkmalgeschützte Park und ein Uferweg mittels Einzäunung der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich sein. Die Schule muss ausziehen. Die Reha-Klinik sieht sich in ihrer Existenz bedroht. 140 Arbeitsplätze. davon 90 % Frauenarbeitsplätze, sind gefährdet.

Die Bürgerinitiative der Gemeinde _Geizen die Schließung unseres Parks- kritisiert. dass bei der 1991 umstrittenen Rückgabe der Immobilie durch die Landesregierung an Siemens keine verbindlichen Regelungen zur generellen Offenhaltung des Geländes getroffen wurden.

Ich frage die Landesregierung: Warum bzw. mit welchem Ziel wurde die damalige Rückübertragung des Heinenhof-Areals seitens der Landesregierung schnell und juristisch bedingungslos vollzogen?

Frau Ministerin Ziegler. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schröder, die 1953 in Volkseigentum überführte Liegenschaft des Heinenhofs in Nett Fahrland war auf Grundlage des Einigungsvertra ges in die vorläufige Verfügungsbefugnis des Landes übergegangen. weil auf einer Teilfläche seit DDR-Zeiten das Kliniksanatorium „Heinrich Heine- betrieben wurde. Unabhängig von dieser Vermögenszuordnung nach dem Einigungsvertrag war über vermögensrechtliche Ansprüche nach dem Vermögensgesetz zu entscheiden.

Grundbuchmäßi ger Eigentümer war bis 1953 die Siemens & Halslee AG, die heuti ge Siemens AG. Diese hatte einen Rückübertragungsantrag für die Gesamtliegenschaft nach dem Vermögensgesetz gestellt. Der Antrag konnte gute Erfolgsaussichten für sich beanspruchen: denn zum einen war die Enteignung nicht auf besatzungsrechtl ihrer oder besatzungshoheitlicher Grandlaee erfolgt. zum anderen standen Ausschlussgründe diesem Antrag nicht entgegen.

Vor diesem Hintergrund war die vertragliche Rückübertragung aus Sicht des Landes die einzige Möglichkeit. einen 26 000 in' großen Grundstücksteil dauerhaft für die Nutzung und weitere

Bebauung durch die Heinrich-Heine-Klinik und damit für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen zu sichern. Siemens hat nämlich als Gegenleistung zu der Rückübertragung dem Abschluss eines langfristigen Erbbaurcchtsvertrags zwischen dem Land und dem Träger der Klinik zugestimmt. Der Träger war auf den Vertrag an gewiesen. um auf dein Grundstück investieren zu können. Ohne die Zustimmung des Alteigentümers hätte das Land den Erbbaurechtsvertrag nicht ahschließen dürfen.

Nach dem Vermögensgesetz ist der Vermögensberechtigte verpflichtet. die Begründung langfristiger Nutzungsverbindungen ohne Zustimmung des Antragstellers zu unterlassen. Für das Land war es ein guter Erfolg. dass Siemens diese Zustimmung erteilt hat. denn die Rückübertragung wäre. wenn sie später durch Bescheid erfolgt wäre, ohne diese Bestandssicherung für die Klinik zugesprochen worden.

Durch den Erbbaurechtsvertrag hat die Klinik ein hohes Maß an Rechtssicherheit für ihre Nutzun g erlangt. denn ein Erbbaurecht ist ein dingliches. im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht. das nicht wie ein Miet- oder ein Pachtvertrag gekündigt werden kann. Es ist in seinem Bestand also auch dann. wenn der Grundstückseigentümer wechselt. wesentlich sicherer als ein Mietoder Pachtvertrag.

Ich kann und muss damit feststellen. dass das Land die Rückübertragung des Grundstücks sehr wohl durchdacht und nicht etwa wie in Ihrer Anfrage unterstellt - bedingungslos, sondern verbunden mit einer bedeutenden Gegenleistung rückübertragen hat.

Für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Neu Fahrland für den Erhalt der öffentlichen Zugänglichkeit von Parkund Uferweg habe ich großes Verständnis. Bei der Veräußerung landeseigener Liegenschaften achtet mein Haus auch darauf. dass Parkanlagen nach Möglichkeit für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. In Veräußerungsfällen hat das Land jedoch eine deutlich stärkere Verhandlungsposition als in diesem Fall des Heinenhofs. in dem das Land ledi glich Verfügungsberechtigter und das Grundstück mit einem Restitutionsanspruch belastet war. Ich habe keinen Zweifel daran, dass zum Zeitpunkt des Verfahrens zum Heinenhof, nämlich 1991. das Bestmögliche für das Land ausgehandelt worden ist. - Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf Frau Dr. Schröder. bitte!

Als Abgeordnete und Bürgerin von Neu Fahrland reichen mir diese Ausführungen nicht aus. denn Sie kennen die Probleme und wissen auch. dass es andere Darstellungen gibt.

Bitte die Frage formulieren!

Deswegen habe ich folgende Nachfragen:

Erstens: Wie steht die Landesregierung heute. da Verantwortli

ehe nicht mehr im Amt sind. zu dem Vorwurf. dass die Liegenschaft niemals an die Siemens AG hätte zurückgegeben werden dürfen. sondern im Besitz des Landes Brandenburg hätte bleiben müssen. weil der Heinenhof auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 der Sowjetischen Militäradministration im Jahre 1946 sehr wohl enteignet wurde und laut Einigungsvertrag Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949 nicht rückgängig zu machen sind!

Zweitens: Bereits im März dieses Jahres hat sich die HeinrichHeine-Klinik mit einem Schreiben an Ministerpräsident Stolpe persönlich gewandt und um landespolitische Unterstützung gebeten. Dieser Brief wurde bis heute nicht beantwortet: nicht einmal sein Eingang wurde bestätigt. Sieht die Landesregierung heute einen Handlungsbedarf im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Neu Fahrland und ihrer Besucher sowie im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen. also in Bezug auf eine weitere Offenhaltung der Park- und insbesondere der Uferwege? Wenn ja. welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung?

Frau Schröder, die Frage I habe ich ausführlich beantwortet.

Zu Fra ge 2 kann ich feststellen. dass wir als Land keinen Handlungsbedarf sehen. Wir sind aber sehr gern bereit. vermittelnd zwischen dem Eigentümer und den Bürgern von Neu Fahrland tätig zu werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Frau Ministerin. Frau Birkholz hat noch eine Nachfrage. Bitte sehr. Frau Birkholz!

In Anbetracht der Situation der Reha-Einrichtungen im Land im Allgemeinen frage ich Sie. ob Sie Handlungsbedarf sehen. uni die gute Entwicklung der Heinrich-Heine-Klinik weiter zu fördern. Dazu gehört nach meinem Verständnis auch das Umfeld der Klinik. Da der Brief an Ministerpräsident Stolpe noch nicht beantwortet worden ist. stelle ich uniso dringender die Frage, was Sie zu tun gedenken.

Auch diese Frage habe ich bereits beantwortet. Wir sind gern zu vermittelnden Gesprächen zwischen dem Eigentümer und den Bürgert von Neu Fahrland bereit.

Sollte die Klinik in möglichen Veränderungen der Nutzung der Kurparks eine Gefährdung für sich erblicken. so muss sie sich beim Eigentümer melden und in Verhandlungen mit ihm treten. Wir müssen akzeptieren, dass der Ei gentümer mit seinem Eigentum in den Grenzen des Gesetzes nach Belieben verfahren kann.

(Beifall bei SPD und CDU)

Jetzt hat der Abgeordnete Kolbe Gelegenheit. die Frage 434

1362 Landtag Brandenburg - 3. V. ahlperiude Plenarprotokoll 3 - 19. Oktober 20151

( Ausbau der Eisenbahnstrecke Bad Saarow - Beeskow) zu formulieren. Kolbe (SPD):

Ich stelle eine zweite Frage zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Bad Saarow - Beeskow. Vor Kommunalpolitikern aus der Region Oder-Spree wurde mitgeteilt. dass die notwendigen Kreuzungsvereinbarungender Baulastträger mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen sind. Damit ist nunmehr eine weitere Voraussetzung für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Bad Saarow Beeskow gegeben.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen bezüglich des Zeitplans der DB Netz AG zur vereinbarungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme vor?

Herr Minister Meyer. Sie haben das Wort.

Minister für Stadterrn%icklung, Wohnen und Verkehr Meyer:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kolbe. ich freue mich, dass die Kreuzungsvereinbarungen endlich abgeschlossen werden konnten. Ich danke Ihnen. Herr Kolbe, sowie dem Ab geordneten Vogelsänger aus der Region, dass Sie diesen Vorgang unterstützt haben.

Hinsichtlich des Zeitplans der Deutschen Bahn AG zur Unisetzung der Maßnahmen liegen zurzeit folgende informationen vor:

in den Monaten August/September 2000 wurden im Rahmen des erforderlichen Plan genehmigungsverfahrens die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Derzeit prüft das für die Erteilung der Genehmigung der Planung zuständi ge Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin. die eingereichten Planunterlagen einschließlich der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

Nach bisheriger- ich betone: bisheriger - Aussage von DB Netz kann in Abhängigkeit von der Erteilung der Plangenehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt bis zum November 2000 der betroffene Abschnitt im Juni 200 I wieder in Betrieb genommen werden. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke auch. - Damit sind wir bei der Frage 435 (Externer Beirat für den brandenburgischen Justizvollzug). gestellt von der Abgeordneten Frau Marquardt. Sie haben das Wort.

Presseveröffentlichungen war zu entnehmen, dass der Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten einen externen Beirat für den Justizvollzug des Landes Brandenburg eingerichtet hat.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Aufgaben hat dieser Beirat?

Herr Minister Schelter. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Marquardt. im April dieses Jahres habe ich einen externen Beirat für den brandenburgischen Justizvollzug eingerichtet. Er besteht aus sechs Personen mit ausgewiesen hoher Fachkompetenz in den von ihnen vertretenen Fachbereichen Rechtsprechung. Rechtswissenschaft, Vollzugspraxis. Staatsanwaltschaft und forensische Psychiatrie.

Der Beirat hat die Aufgabe. das Ministerium der Justiz in gnindsätzlichen Fragen des Strafvollzugs zu beraten. Er unterstützt das Ministerium insbesondere bei der Vorbereitung allgemeiner Richtlinien für die Vollzugsgestaltung sowie bei der Ausbildung der Vollzugsbediensteten durch die Erarbeitung entsprechender Empfehlungen.

Ein erster Schwerpunkt der Arbeit des Beirats wird dic Praxis der Gewährung von Hafturlaub und Lockerungen. wie zum Beispiel Ausgang. und Freigang. im brandenburgischen Strafvollzug sein. Die Mitglieder des Beirats haben zu diesem Zweck Ende August und Anfang September dieses Jahres insgesamt sechs brandenburgische Strafanstalten besucht. Sie nahmen dabei an Vollzu gskonferenzen, in denen vor allem über Lockerungen und Hafturlaube entschieden wird, teil und haben sich so ein realistisches Bild von der Lockenin gs- und Urlaubspraxis im brandenburgischen Strafvollzug verschafft.

Die Mitglieder des Beirats werden Anfang November erneut zusammentreten. um ihre Erkenntnisse auszuwerten und uni Empfehlungen für den brandenburgischen Justizvollzug im Hinblick auf die Gewährung von Lockerungen und Hafairlaub zu formuli eren.

Die Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das Land Brandenburg übernimmt ledi glich die anfallenden Reisekosten. - Vielen Dank.