Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

Eine weitere „gravierende” Änderung ist vorgesehen: Im Regierungsentwurf ist festgeschrieben, dass schriftliche Informationen über das Arbeits- und Sozialverhalten gegeben werden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist schon etwas „konkreter”. Sie schlägt vor, das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler durch Noten, Punkte oder schriftliche Informationen zu bewerten. Hier, so scheint es, waren sich die Koalitionsfraktionen wieder einmal nicht ganz einig.

Dass eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt, findet unsere Zustimmung. Aber es kann nicht sein, dass eine Schule die Bewertung durch Noten vornimmt, eine andere Punkte vergibt und sich die nächste für ausführliche schriftliche Informationen entscheidet. Im Interesse der Vergleichbarkeit der Bewertung sollte eine Variante festgeschrieben sein.

Ganz besonders kritikwürdig erscheint uns § 57, der unter anderem besagt, dass die Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler durch Noten, Punkte oder schriftliche Informationen erfolgt. Festgeschrieben ist, dass eine Beurteilung bis einschließlich der zweiten Jahrgangsstufe in Form von schriftlichen Informationen zu erfolgen hat. Neu ist, dass auf Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Elternversammlung ab der zweiten Jahrgangsstufe Noten an die Stelle der schriftlichen Bewertung treten können. Ebenfalls neu ist, dass auf Beschluss der Mehrheit schulischer Gremien beschlossen werden kann, dass in den Jahrgangsstufen 3 und 4 schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle der Noten treten.

Man stelle sich einmal das heillose Durcheinander vor: In einer

Klasse wird zensiert, in einer anderen wiederum nicht. Dass dies jedes Mal auch eine Umstellung für die Lehrer bedeutet, scheint man außer Acht gelassen zu haben.

Ebenso wenig findet die Änderung des § 59 unsere Zustimmung, in dem vorgeschlagen wird, dass in den Jahrgangsstufen 3 und 4 der Grundschule auf Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Elternversammlung und jeweils mit Beginn eines Schuljahres ein Aufrücken an die Stelle der Versetzung tritt. Das heißt: Vor Beginn des Schuljahres wird bereits beschlossen, ob Schüler sitzen bleiben können oder nicht. Wir fordern, dass ab Klasse 3 die Wiederholung von Jahrgangsstufen in jedem Fall möglich ist.

Durch die im Regierungsentwurf vorgesehenen Mehrheitsentscheidungen schulischer Gremien bestünde weiterhin die Möglichkeit des Aufrückens in die Klassen 3 und 4. Das ist nicht hinnehmbar, denn erfahrungsgemäß werden einmal entstandene Stofflücken bei Schülern in der Regel nicht kleiner, sondern größer. Die Schüler haben bei einmal entstandenen Stofflücken in den fortschreitenden Jahrgängen in der Regel immer größere Schwierigkeiten, dem Unterricht zu folgen. Um dem wirksam begegnen zu können, ist es vonnöten, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler möglichst zeitnah, nachdem die Stofflücken entstanden sind, eine Jahrgangsstufe wiederholen.

Diesbezüglich liegen Ihnen heute Änderunganträge unserer Fraktion vor, für die ich Sie um Zustimmung bitte.

Meine Damen und Herren, um es eindeutig zum Ausdruck zu bringen: Wir begrüßen ein Mitspracherecht der Eltern. Aber solche grundsätzlichen Dinge, wie sie in § 57 und § 59 enthalten sind, sollten im Land einheitlich geregelt sein, schon wegen der Vergleichbarkeit der Leistungen der Schulen und der Schüler untereinander. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Fechner. - Das Wort geht an die Landesregierung. Herr Minister Reiche!

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Freunde des Landesschulbeirats, der Mitwirkungsgremien, der Gewerkschaften und der Verbände! Diese Woche ist eine gute Woche für die Schule in Brandenburg,

(Zuruf von der PDS: Das kann man sehr unterschiedlich sehen, Minister Reiche!)

weil drei wichtige Entscheidungen getroffen worden sind, die die Schule in Brandenburg konkret erlebbar verbessern:

Wir bieten 850 Lehrkräften mit sofortiger Wirkung die Entfristung ihrer Arbeitsverträge an, eine Entscheidung, die dank der Zustimmung der Gewerkschaften möglich wurde, eine Entscheidung, die das Leben von 850 Lehrerinnen und Lehrern in Brandenburg verbessern wird.

(Beifall der Abgeordneten Frau Hartfelder [CDU])

Seit gestern haben wir neue, große Regionalschulämter mit Sitzen in Brandenburg, Wünsdorf, Cottbus, Frankfurt, Eberswalde und Perleberg, von denen aus der Lehrereinsatz besser als bisher organisiert werden kann.

Heute oder - wenn die PDS auf eine 3. Lesung drängt - morgen werden wir ein Schulgesetz beschließen, das von mehreren schon jetzt als großer Wurf gelobt wird. Wir haben es versucht und ich würde mich freuen, wenn uns dies gelungen wäre; denn das ist unser gemeinsamer Beitrag zur Wissensgesellschaft und damit auch eine gute Voraussetzung für Bildung in Brandenburg.

Die OECD diskutiert zurzeit in vielen Ländern Europas, wie sich Schulen und Schulsysteme auf das Lernen für die Wissensgesellschaft einstellen können. Wir müssen deshalb fragen: Was macht diesen Wandel eigentlich aus? Was heißt es, wenn das Wissen in den Mittelpunkt unseres Interesses rückt?

Der Erziehungswissenschaftler Gerhard de Haan hat das an einem Beispiel, das mir sehr imponiert, verdeutlicht: Der Preis eines Mikrochips geht zu 70 % auf den Faktor Wissen und Bildung zurück. Nur 30 % machen Material, materielle Investitionen und konkrete Arbeit aus. Bildung ist also nicht nur ein harter Standortfaktor, sondern Bildung ist mehr als je zuvor direkte, konkrete Voraussetzung für Investitionen. Denn eine Infrastruktur kann man zum Glück schnell planen und bauen, das ist in zwei oder drei Jahren möglich. Bei der Bildung haben wir sehr viel längere Vorläufe. Dieses Gesetz wird an vielen Stellen der Aufgabe gerecht, lebenslanges Lernen und Wissen, also die moderne Produktivkraft des 21. Jahrhunderts, für und in Brandenburgs Schulen zu stärken.

Was heißt das für die Bildungspolitik? Welche konkrete Aufgabe bedeutet das für die Gesetzgebung? Das Gesetz gibt auf diese Fragen konkrete Antworten, die wir gemeinsam entwickelt haben. Frau Große, mich würde interessieren, wem Sie diese Abreibung verdanken, dass Sie heute so ganz anders als in den letzten Wochen und leider mit einem leichten Rückfall in die Ideologie argumentiert haben.

Dieses Gesetz ist vom Schulpolitischen Ratschlag bis zur 1. Lesung ein Konzept der gemeinsamen Arbeit. Das Konzept ist aufgegangen, weil die Koalition, die Verbände, die Gewerkschaften, vor allem aber auch die Mitwirkungsgremien, die 5 000 Eltern, die Schüler, die Lehrer, die bei den Schulpolitischen Ratschlägen gewesen sind, sich in dieser Novelle wiederfinden, weil ihre Anregungen in diese eingegangen sind.

Insofern können 40 Leute, die bei der Anhörung waren, nach einem vielmonatigen Prozess, bei dem sie in über 70 Zeitstunden intensiv vor Ort gehört worden sind, nicht noch einmal all das, was dort gewachsen und entstanden ist, umkrempeln. Leider waren Sie viel zu selten bei den Schulpolitischen Ratschlägen.

(Zurufe von der PDS)

Der Entwurf - und da bin ich Ihnen allen dankbar - ist von Ihnen wesentlich geprägt. Deshalb gibt es so wenige und oft eher redaktionelle Änderungen. Wir sind im Diskussionsprozess ganz bewusst auch auf viele Vorschläge der PDS eingegangen, aber danach nicht mehr. Denn sonst hätten wir, Frau Große, die

getroffenen schulpolitischen Zusagen während und nach den Schulpolitischen Ratschlägen wieder brechen müssen. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein und ist auch nicht in meinem. Ich will Bildungspolitik nicht gegen die Eltern, gegen den Landesschulbeirat, gegen die Schulen durchsetzen. Denn fast alles, was die PDS heute auf die Tagesordnung gesetzt bzw. im Ausschuss gefordert hat oder hier kritisiert, ist auf ausdrücklichen Wunsch von Eltern, Verbänden oder von Mitwirkungsgremien in den Entwurf der Landesregierung aufgenommen worden, als wir ihn diskutiert haben.

Sie schlagen vor, 25 Schüler sollten in einer Klasse sein. Ich bin gern bereit, dass wir das z. B. im Jahre 2003 für den Übergang in die 7. Klasse normieren. Das hat aber immer Vor- und Nachteile. Wir haben bereits jetzt in Brandenburg im Durchschnitt 25 oder weniger Schüler pro Klasse, auch in den Sek-I-Klassen. Warum sollen wir die Schülerzahl begrenzen, wenn Eltern und Schüler eine bestimmte Klasse wollen und dies einklagen, wohl wissend, dass die Klasse dann mit 30 Kindern besetzt ist? Sie fordern, wir sollen den Elternwillen berücksichtigen, und an einer anderen Stelle machen Sie es mit einem populären, aber zu dieser Forderung im Widerspruch stehenden Vorschlag gleich wieder zunichte.

Wenn diese umfassende Novellierung des Schulgesetzes beschlossen wird, ist die Arbeit noch nicht getan. Es wird zunächst einmal nur der Rahmen gesteckt, der durch konkrete bildungspolitische Maßnahmen ausgefüllt werden muss. Die vor uns liegende Aufgabe betrifft insbesondere die von mir bereits vor Beginn des Gesetzgebungsprozesses genannten Schwerpunkte Selbstständigkeit von Schule, Qualitätsentwicklung sowie Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Denn nur eine selbstständige Schule kann selbstständige junge Leute ausbilden. Deshalb enthält der § 7 des geltenden Gesetzes bereits heute Bestimmungen, die über das hinausgehen, was diesbezüglich in anderen Ländern geregelt ist.

Inzwischen hat sich immer stärker die Auffassung durchgesetzt, dass nur durch eine ganz konsequente Stärkung der Eigenverantwortung der Schule das Projekt Lernen in der Wissensgesellschaft vorangebracht werden kann. Der Blick über die Ländergrenzen zeigt, dass wir bei dem Gesetzgebungsprozess und in der Praxis auf einem guten Weg sind, weiter als viele andere.

Eine selbstständige Schule kann eigene Akzente setzen und stellt sich dem Wettbewerb und dem Wettstreit. Wir sind im bundesweiten Vergleich bei „Jugend trainiert für Olympia”, bei „Jugend forscht”, bei der politischen Bildung oder bei der internationalen Physikolympiade mit überdurchschnittlichen Leistungen vertreten. Drei von fünf deutschen Startern kommen auch bei der diesjährigen internationalen Physikolympiade wieder aus Brandenburg. Das heißt, 3 % der deutschen Bevölkerung stellen drei Fünftel der Starter bei der internationalen Physikolympiade.

Der vorliegende Entwurf macht bei der Personalbewirtschaftung einen weiteren Schritt nach vorn, wenn er vorsieht, dass einzelne Aufgaben der Dienstvorgesetzten der Lehrkräfte auf die Schulleiterinnen oder Schulleiter zu übertragen sind. Dieser Punkt ist mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden durchaus strittig verhandelt worden. Es ist klar, dass wir die Umsetzung dieser Bestimmung in ganz engem Kontakt mit den Ge

werkschaften angehen werden. In diesem Verfahren wird sich zeigen, dass die vorgetragenen Ängste nicht berechtigt sind.

Die Aufgabe der Schule ist es, zu unterrichten und zu erziehen. Beide Aspekte sind zielgerichtet fortzuentwickeln. Der Entwurf sieht einmal mehr eine Verpflichtung vor, über das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler zu informieren. Erziehung soll in Brandenburgs Schulen wieder wichtiger werden. Wir alle sind daran interessiert, dass die Partnerschaft von Elternhaus und Schule wieder lebendig wird; denn Demokratie braucht Erziehung.

Was den Unterricht anbelangt, so weise ich darauf hin, dass wir mit dem Aufbau der flexiblen Eingangsstufen mehr Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit organisieren, dass wir als erstes Land schon mit dem neuen Schuljahr für über 70 % der Schülerinnen und Schüler in der dritten Jahrgangsstufe bereits die Begegnungssprache anbieten - bei anderen ist das ein Projekt, bei uns ist das konkrete Wirklichkeit - und dass wir hier über 200 zusätzliche Vollzeitlehrereinheiten, also circa 250 bis 280 zusätzlich beschäftigte, entfristete oder mit erweiterten Verträgen in stärkerem Maße beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 für die Fachleistungsdifferenzierung zur Verfügung stellen. Mit den Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 als externe und interne Evaluation werden wir die Schule ganz klar stärken. Es wird viel mehr als diese Prüfungen geben, aber eben auch diese Prüfungen.

Die demographischen Veränderungen stellen für die Infrastruktur unseres Landes - Sie alle wissen das - eine große Herausforderung dar, und zwar eine stärkere als die in Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen, weil bei uns durch den Magneten Berlin zusätzlich aus den peripheren Räumen alles in die Mitte des Landes, in den engeren Verflechtungsraum gezogen wird. Dies wird in den Jahren 2003 und 2004 mit großer Wucht die Sekundarstufe I, also die siebente Jahrgangsstufe der Schulen, erreichen.

Die Schulträger stehen vor Entscheidungen über die Schließung von bis zu 200 Schulen. Das wird in den Jahren 2003 und 2004 jeden von Ihnen in seinem Wahlkreis aller Voraussicht nach und ich bedauere das - einmal oder gar mehrfach treffen.

Im Entwurf des Gesetzes stand die Sekundarschule als eine ergänzende Schulform. Beide Koalitionspartner wollten das. Aber es gab in den Schulpolitischen Ratschlägen große Kritik. Es ist immer wieder gesagt worden, man könne das Problem der zu vielen Schulformen für ein Land wie Brandenburg mit seiner Siedlungsstruktur nicht dadurch lösen, dass man eine weitere hinzufüge. Ich habe mich dieser, wie ich finde, berechtigten Kritik gestellt. Deshalb ist meine Position, liebe Kollegen von der CDU, nicht ein Alles oder Nichts. Die CDU in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat die notwendigen Entscheidungen zu einem früheren Zeitpunkt getroffen. Wir müssen hier einen Fehler korrigieren, ähnlich wie es Mecklenburg derzeit tut. Wir haben die schwierigste Situation und deshalb wird sich das Problem in den nächsten zwei, drei Jahren zusätzlich verschärfen.

Bildungspolitik braucht einen Konsens. Es kommt nicht darauf an, wer Recht behält. Es kommt darauf an, wie viele Schulen wir erhalten können. Mit der Sekundarschule werden wir Standorte erhalten können. Wir haben noch Zeit, aber spätestens 2003

müssen wir handeln. Ich bin bereit. Machen Sie mit? Ich glaube, wir sind es den Menschen in unserem Lande schuldig. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/2800, abstimmen. Es geht um die Ergänzung des § 4 Abs. 4. Wer dem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Für die Abstimmung des Änderungsantrages der PDS-Fraktion, Drucksache 3/2799, Neufassung des § 9 Abs. 2 und 3 hat die PDS-Fraktion beantragt, namentlich abzustimmen. Deswegen bitte ich die Schriftführer, die Abstimmungslisten vorzubereiten, und die Kolleginnen und Kollegen bitte ich, ohne Aufruf dafür zu sorgen, dass die anderen vernehmbar sind. Bitte sehr!

(Namentliche Abstimmung)

Hatte jemand der hier anwesenden Abgeordneten keine Gelegenheit zu votieren?

(Die Abgeordneten Schulze [SPD] und Dr. Kallenbach [SPD] geben ihr Votum ab.)

Ich schließe die Abstimmung und bitte um einen Moment Geduld zur Auszählung.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 21 Abgeordnete, dagegen 49 und ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 2248)

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/2801. Er richtet sich auf den § 16 Satz 3, der durch einen neuen Satz ersetzt werden soll. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion mit der Drucksachennummer 3/2802. Es geht um die Neufassung des § 18 Abs. 3 Satz 1. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.