Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion mit der Drucksachennummer 3/2802. Es geht um die Neufassung des § 18 Abs. 3 Satz 1. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 3/2815. Es geht um die Änderung des § 18 Abs. 3 Satz 1. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der DVU-Fraktion mit der Drucksachennummer 3/2812. Es geht um die Ände

rung des § 23 Ziffer 3. Wer dem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag 3/2813 der DVU-Fraktion. Da namentliche Abstimmung beantragt worden ist, bitte ich die Schriftführer um die Vorbereitung der Namenslisten, um dann mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Hat jemand von den anwesenden Abgeordneten keine Gelegenheit gehabt zu votieren?

(Minister Meyer: Frau Marquardt hatte vergessen, Frau Marquardt aufzurufen, und da Herr Meyer nach Frau Mar- quardt kommt, hat er versäumt, sein Votum abzugeben. - Allgemeine Heiterkeit)

Also, wenn wir uns alle nur noch nach dem, was vor uns und hinter uns geschieht, orientieren würden, dann würden wir wahrscheinlich nie zu einem ordentlichen Bau kommen, Herr Minister.

(Der Abgeordnete Meyer [SPD] gibt sein Votum ab.)

Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten fünf Abgeordnete, dagegen 67, Stimmenthaltungen gab es nicht. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 2248)

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2803. Es geht um die Ergänzung des § 47 Abs. 4 nach Satz 2. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2804. Es geht um die Streichung des § 52. Wer ihm folgt, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2805, Streichung der Ergänzung in § 53 Abs. 5. Wer dem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen schließlich zum Änderungsantrag der DVU-Fraktion in Drucksache 3/2811. Es geht um die Änderung des § 57 Abs. 1. Wer ihm folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2806. Es geht um die Streichung des § 58 Abs. 3 Satz 2. Wer ihm folgt, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2807, Neuformulierung des eingefügten Satzes 2 in § 59 Abs. 3. Wer diesem folgt, möge die Hand aufheben. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Es geht um den Änderungsantrag der DVU-Fraktion in Drucksache 3/2814. Er richtet sich auf die Änderung des § 59 Abs. 4 Satz 3. Wer ihm folgt, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Für den folgenden Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2808 hat die PDS namentliche Abstimmung beantragt. Insofern bitte ich die Schriftführer erneut um die Vorbereitung der Namenslisten und um den Aufruf für die namentliche Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es jemanden im Raum, der stimmberechtigt ist und noch nicht votieren konnte? Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um ein wenig Geduld für die Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Für den Antrag stimmten 17 Abgeordnete, dagegen 49 Abgeordnete. Ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 2249)

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/2809. Es geht um die Änderung des § 102 Abs. 4. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Zu dem Änderungsantrag Drucksache 3/2810 ist erneut namentliche Abstimmung beantragt worden. In diesem Änderungsantrag geht es um die Einfügung eines neuen Absatzes 4 in den § 103. Ich bitte beim Namensaufruf um Ruhe und um ein klares Votum. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Ich schließe die Abstimmung und bitte um etwas Geduld für die Auszählung.

Ist Herr Kolbe im Saal?

(Frau Siebke [SPD]: Nein!)

Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Für den Antrag stimmten 16 Abgeordnete, dagegen 49; fünf Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 2250)

Damit sind wir bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport einschließlich Korrekturblatt. Die Beschlussempfehlung trägt die Druck

sachennummer 3/2738. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist ihr mehrheitlich zugestimmt worden. Das Gesetz wurde in 2. Lesung angenommen, ohne verabschiedet zu sein, denn es ist fristgemäß ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss und die 3. Lesung gestellt worden. Eine Abstimmung über den Überweisungsantrag ist jedoch überflüssig, weil die Geschäftsordnung für den Fall einer 3. Lesung ohnehin die Überweisung vorsieht.

Jedoch lasse ich über die Beschlussempfehlung, die sich auf die Drucksache 3/2737 bezieht, abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion mehrheitlich abgelehnt worden. In 3. Lesung wird daher ausschließlich der Gesetzentwurf der Landesregierung behandelt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5:

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/2502

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 3/2725

2. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Prof. Bisky, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen und die Ablehnung der PDS-Fraktion begründen. Im Grunde stellt es sich folgendermaßen dar: Der Staatsvertrag liegt vor, und man kann dazu Ja oder Nein sagen.

Ich stelle fest:

Erstens: Er beinhaltet vernünftige Regelungen, die wir unterstützen. Die Passagen zur gesetzlichen Präzisierung und Nachbesserung, die auch im technischen Bereich fällig sind, gehen in Ordnung.

Zweitens: Der Vertrag enthält einige Regelungen, die wir nicht akzeptieren, zu denen wir aber auch nicht beraten können, da wir zu Staatsverträgen nur Ja oder Nein sagen können. Beispielhaft greife ich § 8 Abs. 10 heraus. Dort geht es um Medienkompetenz, die in Zukunft die Medienanstalt behandeln soll. Das ist völlig korrekt, aber im Internet finden sich über 60 verschiedene Definitionen zu Medienkompetenz. In dem Vertrag

ist dazu auch keine klare Regelung vorhanden. Folglich wird dieses Gesetz nichts tragen.

Zudem ist von medienpädagogischer Präsentation von Rundfunksendungen die Rede. Dazu kann man die Frage stellen: Meinen Sie die Sendungen mit Klaus Bednarz oder die von Verona Feldbusch? Das ist relativ unklar. Deshalb fordere ich für unsere Seite in diesem Bereich Klarheit.

Drittens: Wir sind dagegen, dass bei diesem Rundfunkstaatsvertrag zwischen zwei Ländern nur abgenickt werden kann, die Staatskanzleien also nicht flexibel sind und keine Möglichkeit der inhaltlichen parlamentarischen Beratung eröffnen. Das halten wir nicht für gut. Deshalb sagen wir: Das wollen wir nicht.