Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

Drittens: Wir sind dagegen, dass bei diesem Rundfunkstaatsvertrag zwischen zwei Ländern nur abgenickt werden kann, die Staatskanzleien also nicht flexibel sind und keine Möglichkeit der inhaltlichen parlamentarischen Beratung eröffnen. Das halten wir nicht für gut. Deshalb sagen wir: Das wollen wir nicht.

Dabei gehe ich auch davon aus, dass die Zusammensetzung des Medienbeirates immer noch rein großkoalitionär geregelt ist. Es ist das einzige Land, in dem die Opposition nicht in den Medienbeirat gelassen wird. Auch das ist eine Kuriosität, die wir nicht mittragen wollen.

Es geht um die Regelung von Medienfreiheit. Medienfreiheit als dienende Freiheit, wie sie Verfassungsrichter a. D. Grimm aus dem Grundgesetz ableitet, wird ad absurdum geführt, wenn für größere Teile der Opposition keine inhaltliche Mitbestimmung gewährleistet wird. Diese Situation wollen wir nicht unterstützen. Deshalb sagen wir Nein. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die Koalitionsfraktionen. Herr Abgeordneter Schöps, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Zweiten Änderungsstaatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks passen wir den Vierten und den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die hier bereits beschlossen wurden, und deren Inhalte an die Bestimmungen des bis dato gültigen Rundfunkstaatsvertrages an. Insbesondere werden die Vorgaben zum Jugend- und Datenschutz, zur Werbung, zum Teleshopping sowie die Bestimmungen zur Kanalbelegung in digitalisierten Kabelanlagen unter Sicherung der Zugangsfreiheit denen des Rundfunkstaatsvertrages angepasst.

Der Änderungsstaatsvertrag schafft darüber hinaus die Voraussetzungen für die Zuweisung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen, die bei der Umstellung von analoger auf digitale Übertragungstechnik den bislang analog verwalteten Programmen einen Bestandsschutz gewähren. Außerdem nutzen wir die durch die EG-Fernsehrichtlinie vorgesehene Möglichkeit, regionale und lokale Fernsehveranstalter von bestimmten Werbebeschränkungen zu befreien. Wir haben es also mit einem Änderungsstaatsvertrag zu tun, der sich insbesondere technischen Aufgaben widmet, deren Lösung auch dringend notwendig ist.

Der Vertrag schafft die Voraussetzungen dafür, dass wir in Zukunft für wichtige und moderne Veränderungen den rechtlichen

Rahmen haben werden. Eine über die bisherige Rechtsgrundlage der Änderungsstaatsverträge hinausgehende Regelung ist die mit dem vorliegenden Gesetz ermöglichte Förderung von Projekten der Medienkompetenz bei herausragendem öffentlichem Interesse durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Da durch die MABB in Zukunft Rundfunkgebühren für ausgewählte neue Projekte verteilt werden, entsteht nach einer gewissen Zeitspanne auch ein Nachfragebedarf bezüglich einer erfolgreichen Durchführung dieser Projekte, auf die zu hoffen ist.

Für die Zukunft sollte vielleicht überlegt werden, ob nicht auch Filmförderung und damit Standortförderung für Babelsberg und Adlershof aus den finanziellen Spielräumen der MABB realisiert werden können. Einen bestimmten Prozentsatz dafür festzulegen ist perspektivisch eine offene Diskussion mit allen Partnern wert. Wir könnten so eine verlässliche Anteilsfinanzierung als gesicherte Grundfinanzierung für die Filmförderung definieren.

Erlauben Sie mir vor dem Hintergrund, dass wir es hier mit einem Änderungsstaatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks zu tun haben, abschließend die Bemerkung, dass ich es mir sehr wünsche, dass sich eine Rundfunkkooperation nicht nur vertieft, sondern in noch stärkerem Maße auch institutionalisierte Formen annimmt. Gerade die Zusammenarbeit in Rundfunkfragen über die gemeinsame Medienanstalt ist von enormer Bedeutung für die Gewinnung eines gemeinsamen Bewusstseins und einer sich entwickelnden Identität für Berlin und Brandenburg. Wenn wir die Menschen für eine gemeinsame Region gewinnen wollen, dann müssen wir allen Argumenten Gehör verschaffen sowie mit Pro und Kontra öffentlich und medienwirksam diskutieren. Ich bin für eine faire und umfassende diesbezügliche Debatte. Die Rundfunkveranstalter können darüber nun mit besseren technischen und anderen Möglichkeiten gründlich reflektieren und diese Debatte führen.

So viel zu dieser Problematik im Voraus. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD stimmen diesem Änderungsstaatsvertrag zu.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Herr Abgeordneter Schuldt, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jegliche Zustimmung zu einem Vertrag hinsichtlich so genannter öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten kommt einer Festigung des bestehenden Systems gleich. Die Zuhörer bzw. Zuschauer müssen entscheiden, was sie hören bzw. sehen wollen, ohne dafür Zwangsabgaben entrichten zu müssen. Ich möchte an unseren Antrag in der Drucksache 3/2098 vom 13.12. des vorigen Jahres erinnern. Auch das Argument von der vollständigen und unabhängigen Informationsübermittlung zieht nicht mehr, meine Damen und Herren, wenn der ORB quasi als Haussender der PDS fungiert.

(Beifall der Abgeordneten Frau Hesselbarth [DVU] - La- chen und Widerspruch bei der PDS)

Wir lehnen also sowohl den Gesetzentwurf als auch die Beschlussempfehlung ab, da sie die Zementierung der existierenden medialen Strukturen bewirken. - Ich bedanke mich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der DVU)

Da die Landesregierung soeben Verzicht signalisiert hat, sind wir am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 3/2725. Wer dieser folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz in 2. Lesung angenommen und verabschiedet worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Personalbedarfsplanung der Regierung des Landes Brandenburg bis zum 31. Dezember 2005

Unterrichtung durch die Landesregierung

Drucksache 3/2612 einschließlich Korrekturblatt

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Mit Ihrem Einverständnis erteile ich Herrn Staatssekretär Speer das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 hat dieses Hohe Haus der Landesregierung den Auftrag erteilt, eine bis zum Jahr 2005 geltende Personalbedarfsplanung zu erarbeiten. Es sollte aufgezeigt werden, wie bis zum Ende des Jahres 2005 insgesamt mindestens 8 000 Planstellen, Stellen und Beschäftigungspositionen eingespart werden können. In dem Gesetz wurde festgeschrieben, dass das Personal nicht nach dem Rasenmäherprinzip, sondern nach aufgabenkritischen Grundsätzen eingespart werden soll.

Die Landesregierung hat sich dieser schwierigen Aufgabe gestellt. Am 1. April dieses Jahres hat das Kabinett die Ihnen vorliegende Personalbedarfsplanung beschlossen. Dieser Planung liegt eine sehr umfassende und detaillierte Untersuchung der gesamten Landesverwaltung zugrunde. Sämtliche Behörden wurden hinsichtlich der von jedem einzelnen Mitarbeiter wahrgenommenen Aufgaben detailliert untersucht. Dabei haben wir Aufgabenschwerpunkte definiert. Die Kosten für die so genannten Servicefunktionen - neudeutsch würde man „Overheadkosten” sagen - sind aus jeder Behörde und Fachaufgabe herausgerechnet worden.

Wenn man auch berücksichtigen muss, dass die Vergleichbarkeit nicht überall gegeben ist, so konnte doch im laufenden Verfahren eingeschätzt werden, dass es zum Teil erhebliche

Ausstattungsunterschiede gibt. Das ist bei der Planung berücksichtigt worden.

Bei den Fachaufgaben wurden nach der aufgabenkritischen Betrachtung politische Prioritäten gesetzt. Die Themen Bildung, Wissenschaft, innere Sicherheit und Gewährleistung des Rechtsstaates stehen hierbei im Vordergrund. Die zusätzlichen Lehrerstellen zur Sicherstellung der Bildungsoffensive - dabei handelt es sich um circa 470 Stellen - werden in dem Prozess zusätzlich erwirtschaftet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nun kurz auf den Vorwurf der Opposition eingehen, es würde mit Zahlen Verwirrung gestiftet. Herr Vietze hat mich, so die Zitate aus der Zeitung stimmen, als „Meister der Magie” geadelt.

Wir haben es wiederholt durchgerechnet - nach oben und nach unten. Bei den Ausgangszahlen handelt es sich definitiv um die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen für Lehrer und Waldarbeiter. Dazu kommen die Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter, die im Jahr 2002 von der kommunalen Ebene übernommen werden. Schluss, aus - mehr ist nicht, keine Tricks. Wir werden auch wir haben das im Hauptausschuss erörtert - der Bitte nachkommen, Ihnen die Übersicht über die Besetzung Anfang des Jahres 2001 mitzuteilen. Es sind 8 032 Stellen, die zu 100 % kostenwirksam sind, die bis zum Jahr 2005 abgebaut werden. Dadurch wird der Landeshaushalt strukturell um circa 600 Millionen DM jährlich entlastet.

Ich möchte kurz auf die Studie über die Personalkosten in Brandenburg eingehen, die von der Gewerkschaft ÖTV in Auftrag gegeben wurde. Ich behaupte, diese Studie rechnet im Ergebnis unsere Situation schön. Das ist nicht zu verantworten. Wenn man Ländervergleiche heranzieht, darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Tarif- und Besoldungsunterschiede und die notwendigerweise aufwachsenden Versorgungslasten müssen seriös betrachtet werden. Nicht nur aus diesem Grund ist die derzeitige Personalausgabenquote im Vergleich mit westlichen Flächenländern relativ günstig. Berücksichtigt man die hohen Investitionsleistungen aufgrund von Bundesprogrammen, Bundesergänzungszuweisungen sowie EU-Hilfen und die eben beschriebenen noch aufwachsenden Leistungen, dann kommt man zu einem ganz anderen Bild.

Daraus hat die Koalition die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen, die die Landesregierung umsetzen wird. Wir werden dies bei entsprechender Bereitschaft der Landesbediensteten und deren Interessenvertretungen auch sozialverträglich gestalten können.

Die Einsparung von 8 000 Stellen im Landesdienst darf nicht zu Einbußen bei der Sicherstellung des öffentlichen Lebens führen. Deshalb ist der Prozess der Verwaltungsmodernisierung kontinuierlich fortzuführen. Dem Landtag wurde das Konzept der Landesregierung zur Kenntnisnahme übermittelt. Ich nenne hier nur Stichworte: Fortführung der Untersuchung staatlicher Aufgaben, Einführung neuer Steuerungsmodelle als Voraussetzung des Umsteuerns in der Haushaltswirtschaft. Begriffe wie Flexibilisierung und Budgetierung sind hier zu nennen und das gesamte Aufgabenfeld elektronische Datenverarbeitung/E-Government spielt hier hinein.

Die Personalbedarfsplanung wird von der Landesregierung jährlich fortgeschrieben werden, um auf Änderungen, die sich aus EU-, Bundes- oder Landesrecht ergeben, reagieren zu können. Ziel bleibt neben der Verbesserung der Leistungen der Verwaltung die weitere Konsolidierung des Landeshaushalts. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke auch. - Wir sind damit bei der PDS-Fraktion. Frau Abgeordnete Tack, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Speer, ich bin schon überrascht darüber, was Sie uns heute mitzuteilen hatten. Denn das ist weder in der Unterrichtung nachzulesen, noch gab es in der Sitzung des Hauptausschusses auf unsere Fragen dazu entsprechende Antworten.

Die PDS-Fraktion hat beantragt, die Unterrichtung der Landesregierung zum Thema Personalbedarfsplanung bis zum Jahr 2005 heute auf die Tagesordnung zu setzen; denn wir hatten das Gefühl - sicherlich lagen wir da nicht falsch -, dass weder die Landesregierung noch die Koalitionsfraktionen einen Grund sehen, dieses Thema im Plenum zu debattieren. Das, meine Damen und Herren, verwundert uns schon; denn immer wieder liest man in den Zeitungen, mit welchem Engagement die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen angeblich um die Modernisierung der Landesverwaltung ringen. Es sollte sogar, so war zu lesen, ein Sonderausschuss Verwaltungsreform eingesetzt werden.

Nichts von alledem ist bisher passiert, einzig Ihr so genanntes Sparziel, die Reduzierung der Landesverwaltung um 8 000 Stellen, Planstellen und Beschäftigungspositionen haben Sie wir haben es gerade noch einmal gehört - im Haushaltsstrukturgesetz festgeschrieben. Alle Debatten sowie die mehrstündige Anhörung zur Verwaltungsreform im Hauptausschuss gehen auf Initiative meiner Fraktion zurück. Ich will in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass insbesondere Kollege Vietze sich sehr engagiert hat, Licht in das Zahlengewirr zu bringen.

Obwohl die Kritik nicht nur von den Gewerkschaften, sondern auch von vielen Wissenschaftlern und erfahrenen Praktikern auch von außerhalb des Landes Brandenburg - in dieser Anhörung massiv war, sind Sie offensichtlich sehr beratungsresistent und schlagen alle Vorschläge zur Verwaltungsreform, unseres Erachtens ungeprüft, in den Wind.

Verwaltungsreform in Brandenburg heißt nach Lesart der Regierung und nach Lesart der Parlamentsmehrheit allein Stellenabbau. So, meine Damen und Herren, wird Brandenburg von seinem anerkannt hinteren Rang im Vergleich der Bundesländer bei der Modernisierung der Landesverwaltung nicht wegkommen.

Bester Beleg dafür ist die vorliegende Personalbedarfsplanung. Man könnte meinen, für die SPD sei die Vorlage dieser Zahlenkolonnen ausreichend; denn Fragen an die Vertreter der Regierung hatte sie im Hauptausschuss nicht zu stellen, obwohl es

schon interessant wäre zu wissen, warum bei einer Aufgabe mehr Personal, bei einer anderen weniger vorgesehen ist. Wenigstens Frau Blechinger wollte wissen, wie sich die Zahlen im Einzelnen begründen lassen. Aber sie erhielt genauso wie ich keine zufrieden stellenden Antworten.

Ich wollte z. B. einfach nur wissen: Welche Grundsätze liegen der Zuordnung bestimmter Zahlen zu den einzelnen Politikfeldern zugrunde? Warum gibt es in einem Bereich Zuwächse, während bei anderen die Summe der Stellen gleich bleibt und es in wieder anderen Reduzierungen gibt? Diese Fragen - so meine ich - sind schon legitim, wenn es um dieses große Programm gehen soll, angesichts dessen, dass der Zuwachs beim Verfassungsschutz - um nur einige Beispiele zu nennen - 22,3 % betragen soll, die Stellen in anderen Bereichen, nämlich bei politischer Steuerung, Ressortkoordinierung und Europaangelegenheiten, bei einer sonst durchschnittlichen Reduzierung von 5,7 % um über 20 % verringert werden sollen.

Vom Chef der Staatskanzlei gab es darauf nur die Antwort, dass dem Hauptausschuss alle Begründungen vorlägen. Nun weiß ich nicht, ob Sie, Herr Speer, inzwischen festgestellt haben, dass dem nicht so ist, dass uns doch nicht alle Unterlagen, wie Sie meinten, vorliegen, und deshalb das Rahmenkonzept zur Verwaltungsmodernisierung als offizielle Drucksache noch nachgereicht wurde. Das steht aber heute nicht auf der Tagesordnung.

Das Thema Personalabbau ist ernst; denn es geht um Arbeitsplätze von weit über 8 000 öffentlich Bediensteten in der Landesverwaltung. Der Ministerpräsident hat laut einer Presseinformation vom 2. April von einer politischen Prioritätensetzung der Personalbedarfsplanung gesprochen. Ich zitiere hier den Ministerpräsidenten: „Arbeitsplätze zu schaffen und Perspektiven für die Jugend zu eröffnen, den Bürgern Sicherheit zu bieten und Rechtsstaatlichkeit zu garantieren”, das ist die Aufgabenstellung, die der Ministerpräsident formuliert hat. Die Personalbedarfsplanung, die uns vorliegt, lässt uns nicht erkennen, in welchem Zusammenhang diese Aufgabenstellung mit der Unterrichtung, die uns heute vorliegt, steht. So lange uns Ihre detaillierte Begründung nicht vorliegt, bleiben wir dabei: Diese Personalbedarfsplanung ist nur ein Rechenmodell, mehr nicht.

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss Ihres Beitrages!

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Die Aussage war eindeutig. Wir erwarten, dass sich der Ministerpräsident - und wir wünschen ihm heute im Zusammenhang mit seinem Geburtstag viel Schaffenskraft für die künftigen Aufgaben - an die Spitze der Verwaltungsreform im Land Brandenburg stellt. Dafür ist, so meine ich, die Personalbedarfsplanung schon eine gute Grundlage. - Vielen Dank.