Diese Entwicklung hatten wir, wie gesagt, Anfang vergangenen November mit dem Förderverein diskutiert und allmählich Verständnis dafür gefunden. Gegenwärtig stimmen Krankenhausträger und MASGF die bauliche und funktionale Konzeption für Fürstenwalde ab. Die wesentlichen Funktionen bleiben erhalten, zum Beispiel die Rettungsstelle, ein chirurgisches Operationszentrum mit Kurzliegezeiten und Funktionsdiagnostik. Diese Funktionen sollen personell und technisch eng verzahnt werden mit den ambulanten Angeboten vor Ort und selbstverständlich mit dem großen Standort Bad Saarow, acht Kilometer entfernt. Das muss man auch einmal betonen: acht Kilometer entfernt!
Dieses Modell könnte ein beispielhafter Schritt hin zum Krankenhaus der Zukunft sein. Noch sind einige komplizierte Detailfragen zu lösen. Sie sind aber lösbar. Sie bedeuten Zeit und Aufwand. Ich rechne aber damit, dass noch 2002 ein prüffähiger Förderantrag vorgelegt werden kann. - Vielen Dank.
Herr Minister, ein prüffähiger Förderantrag 2002 lässt die Zeitspanne der Realisierung immer enger erscheinen. Geprüft und überprüft wird in Verbindung mit den Kassen und mit dem Ministerium und dem Betreiber seit 1997. Bitte, wann können die Fürstenwalder mit sichtbaren Zeichen rechnen? Wann wird der Baubeginn für die Sanierung des Standortes Fürstenwalde sein?
Ich hatte gesagt, welche Beteiligten sich dazu einig werden müssen. Dabei übernimmt mein Haus, übernehme ich eine Moderatorenrolle. Ich habe auch deutlich gemacht, wie wir vorangekommen sind. Nur, ich will auch deutlich sagen: Keine Illusionen bitte, wenn zwei Krankenhäuser in einer Entfernung von acht Kilometern existieren, dass jedes Krankenhaus mit vollem Profil arbeiten kann. Deshalb diese detaillierte Darstellung.
Was die Finanzierung angeht, Herr Kollege Kolbe, bitte keine Panik. Das Krankenhausinvestitionsprogramm läuft bis 2004. Wir werden heute den Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 in 1. Lesung beraten. Hier ist die volle Krankenhausfinanzierung enthalten. Das heißt, die Landesregierung hat hier auch einen wichtigen Akzent für Investitionen gesehen. Dabei werden wir auch bleiben. Es wird eine Anschlussfinanzierung geben. Der Bundeskanzler war ja mit seiner Mannschaft vor noch nicht langer Zeit zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit dem Kabinett unseres Landes hier. Das ist so von ihm und auch von der zuständigen Fachministerin gesagt worden. - Danke schön.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 848 (Bürgerbegehren für die Eigenständigkeit der Gemeinde Hönow). Sie wird vom Abgeordneten Claus gestellt.
Im Juni 2001 fasste die Mehrheit der Gemeindevertreter der Gemeinde Hönow einen Grundsatzbeschluss zur Eigenständigkeit dieser Kommune nach Auflösung des Amtes, zu dem sie gehörte. Diesem Beschluss folgten zwei Bürgerbegehren - einerseits für den Zusammenschluss mit der Gemeinde Neuenhagen, andererseits für die Eigenständigkeit der Gemeinde Hönow. Im Januar 2002 soll ein Bürgerentscheid stattfinden.
Ich frage die Landesregierung: Wird sie für den Fall einer Zustimmung der Mehrheit der Bürger der Gemeinde Hönow für die Bewahrung der Eigenständigkeit dieser Kommune per Bürgerentscheid diese Entscheidung als rechtsverbindlich akzeptieren und der Gemeinde Hönow die Eigenständigkeit garantieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, bei der jetzt anliegenden Kommunalreform geht es darum, dass die Gemeinden leitbildgerechte Lösungen finden. Wenn es Ausnahmen davon gibt, müssen diese im Einzelnen begründet sein. Entscheidungen sind nicht in die Beliebigkeit des Innenministers oder der Landesregierung gestellt. Jede Entscheidung, die wir treffen, muss verfassungsrechtlich nachprüfbar sein. Von daher gesehen können weder die Landesregierung noch ich der Gemeinde Hönow die Eigenständigkeit garantieren. Es obliegt der Entscheidung des Landesgesetzgebers und damit dem Landtag, ob durch Gesetz eine Gemeinde ihre Eigenständigkeit verliert. Dessen ungeachtet hat das Innenministerium frühzeitig deutlich gemacht, dass auch der Zusammenschluss der Gemeinde Hönow mit der Gemeinde Neuenhagen eine leitbildgerechte Lösung ist. Insofern bleibt jetzt erst einmal das Ergebnis des Diskussionsprozesses in der Gemeinde Hönow und danach das Ergebnis des Bürgerentscheides abzuwarten. Danach erfolgt eine Bewertung. Unmittelbar vor Ort sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügbar, um alle Auskünfte zu geben. Dies ist geschehen und wird auch in Zukunft geschehen, wenn unmittelbarer Bedarf besteht.
Schönen Dank. - Das Wort geht an den Abgeordneten Rainer Neumann, der die Frage 849 (Elbedeichbau Lenzen) formulieren wird.
Für den Elbedeichbau von der Landesgrenze MecklenburgVorpommern bis Cumlosen sind unter der Bezeichnung „Elbedeichbau Lenzen” im Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Gesamtkosten von 20,452 Millionen Euro ausgewiesen. Nach dem Haushaltsplanentwurf 2002/2003 wird diese Summe bis Ende 2001 vollständig ausgegeben sein. Der Elbedeichbau in diesem Bereich ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Insbesondere ein Abschnitt, der für eine Deichrückverlegung vorgesehen ist, wurde von der Sanierung bisher ausgenommen.
Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Haushaltstiteln erfolgt die Finanzierung für die Elbedeichsanierung oder die Deichrückverlegung in diesem Abschnitt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sanierung des Elbedeiches in dem von Ihnen angesprochenen Bereich, Herr Neumann, erfolgt auf der Grundlage des Generalplanes Hochwasserschutz Elbe im Landkreis Prignitz. Nach dem so genannten Schwachstellenprinzip werden die dringendsten Deichabschnitte prioritär rekonstruiert. In den vergangenen Jahren wurde die erforderliche Hochwassersicherheit des rechtsseitigen Elbewasserdeiches zwischen der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern und Lenzen sowie für das Stadtgebiet Wittenberge hergestellt. In dem nunmehr zwischen Wittenberge und Lenzen gelegenen Bauabschnitt befindet sich auch die rund sechs Kilometer lange Elbedeichstrecke, für die eine naturschutzfachlich begründete Deichrückverlegung angestrebt wird.
Für die Deichbaumaßnahmen sind in den Landeshaushalt im Titel 714 13 unter der Bezeichnung „Elbedeichbau Lenzen” 20,4 Millionen Euro eingestellt. Dieser Betrag war für den Bauabschnitt VII, Wittenberge - Müggendorf, bestimmt und wird zum Jahresende 2001 bis auf einen Restbetrag von 530 000 Euro aufgebraucht worden sein. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”. Die weitere Sanierung des Elbedeiches ist unter dem Titel 714 14, Elbedeichbau Cumlosen - Quitzöbel, beginnend mit dem Bauabschnitt VIII, Müggendorf - Cumlosen, ab 2001 folgende mit dem Gesamtumfang von 31,7 Millionen Euro in den Haushaltsplan eingestellt. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus GA-Mitteln. Für die Jahre 2002 und 2003 sind jeweils 3,3 Millionen Euro im Haushaltsplanentwurf enthalten. Damit sind auch die Kosten für die Deichsanierung im Bereich Wustrow - Lenzen in der vorhandenen Deichtrasse abgedeckt.
Da die Finanzierung der Mehrkosten für die in diesem Abschnitt vorgesehene Deichrückverlegung gegenüber der Sanierung des bestehenden Deichkörpers nicht aus den für Hochwasserschutz verfügbaren GA-Mitteln erfolgen kann, sind hierfür zusätzliche Gelder erforderlich. Dafür wurde ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung bei der Bundesanstalt für Naturschutz eingereicht.
Der Träger des beantragten Naturschutzgroßprojektes ist der Trägerverbund Burg Lenzen e. V. Das Naturschutzgroßprojekt umfasst Kosten in Höhe von ca. 6,9 Millionen Euro, die zu 75 % vom Bund, 18 % vom Land und 7 % vom Trägerverein finanziert werden sollen. Der Landesanteil ist in den Haushaltsplanentwurf 2002/2003 in Kapitel 10 300 Titel 893 64 bis zum Jahre 2005 eingestellt.
Sollte das Bundesamt wider Erwarten keine Förderzusage geben, kann die Weiterführung der Deichsanierung im Raum
Ich danke auch. - Wir kommen nun zur Frage 850 (Stadtum- bauprogramm), gestellt vom Abgeordneten Warnick.
Anfang August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Stadtumbauprogramms Ost beraten. Die im Kabinett beratenen Vorschläge, die auf der Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beruhen, müssen nun durch Bundes- und Landeshaushalte und gegebenenfalls auch durch kommunale Finanzmittel untersetzt werden. Der dem Landtag zugeleitete Entwurf des Landeshaushaltes 2002/2003 enthält noch keine Angaben über die Höhe der Bundeszuweisungen, die notwendige Komplementärfinanzierung des Landes oder Hinweise auf daraus gegebenenfalls erforderliche Leistungen der Kommunen.
Ich frage die Landesregierung, inwiefern angesichts erwarteter Bundeszuweisungen in noch unbekannter Höhe die notwendigen Komplementärmittel des Landes für das geplante Zuschussprogramm auch von Kommunen aufgebracht werden sollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Warnick, Ihr Hinweis ist richtig: Der Entwurf des Landeshaushaltes 2002/2003 enthält noch keine Angaben über die Höhe der Bundeszuweisungen. Er kann dies auch noch nicht, da sich die Verwaltungsvereinbarung Städtebau, in der die Höhe der Gesamtmittel, die Verteilung auf die Länder und die Bewilligungskonditionen geregelt werden, noch im Abstimmungsverfahren beim Bund befindet. Gleichwohl ist uns die voraussichtliche Höhe der Stadtumbaumittel, die auf das Land Brandenburg entfallen, natürlich bekannt.
Nach dem letzten Stand der Abstimmung der VV Städtebau stellt sich dieser Anteil folgendermaßen dar: Brandenburg erhält im Jahre 2002 vom Bund insgesamt 29,663 Millionen Euro, davon 25,4 Millionen Euro für Maßnahmen des Stadtumbaus, zum Abriss und zur Aufwertung und 4,2 Millionen Euro im Rahmen des Wohneigentum-Programms. Ein Teil der Mittel wird aus der laufenden Städtebauförderung umgeschichtet und mit einer besonderen Zweckbindung - Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus - versehen. Diese Bundesmittel sind zu 50 % in Abrissmaßnahmen einzusetzen. Das betrifft Mittel in Höhe von 12,7 Millionen Euro, die in gleicher Höhe durch das Land zu komplementieren sind. Für den Abriss werden also 25,4 Millionen Euro - das sind die Anteile des Bundes und Landes zusammen - im Jahre 2002 zur Verfügung stehen. Ein kommunaler Eigenanteil ist für diesen ausschließlich auf Abrissmaßnahmen gerichteten Programmteil nicht vorgesehen.
nahmen analog der klassischen Drittelfinanzierung in der Städtebauförderung zu vergeben sein. Der von Bund, Land und Kommunen darzustellende Programmteil beläuft sich insgesamt auf 38,1 Millionen Euro. Bundes- und Landesanteil sind im vorliegenden Haushaltsentwurf bereits an anderer Stelle - Städtebauförderung - ausgewiesen. Beide genannte Programmteile sind nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel über fünf Jahre gestreckt.
Der erst jüngst vom Bund bereitgestellte Programmteil Wohneigentumsförderung ist bislang noch nicht komplementiert. Ich gehe jedoch davon aus, dass es angesichts des relativ geringen Volumens dieses Programmteils - 4,2 Millionen Euro im Jahr 2002, gestreckt auf acht Jahre, also 0,5 Millionen Euro pro Jahr - möglich sein wird, hier eine Lösung zu finden.
Ich kann Ihnen also versichern, dass die durch das Land aufzubringenden Komplementärmittel für die beiden wesentlichen Programmteile Abriss und Aufwertung in dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf, und zwar in Kapitel 11 040, Titel 883 41 - Stadtumbau - sowie Titel 883 12 und 883 31 - Städtebauförderung -, dargestellt sind. Ich gehe davon aus, dass es auch den Kommunen, die ja die Förderkonditionen aus der Stadterneuerung vom Grundsatz her bestens kennen, gelingen wird, die jeweils vorgesehenen Einzelmaßnahmen durch entsprechende Haushaltsvorsorge in den kommenden Jahren abzusichern. Schönen Dank. Die Zahlen bekommen Sie selbstverständlich nachgeliefert.
Ich bedanke mich auch. - Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 1 und ich schließe die Fragestunde.
Bevor ich den Punkt 2 der heutigen Tagesordnung aufrufe, weise ich auf eine Besonderheit hin und verleihe meiner Freude darüber Ausdruck, dass wir offensichtlich zwei im Tag und Jahr Gleichgeborene - vielleicht sogar Zwillinge, die irgendwie auseinander geraten sind - unter uns haben, die heute ihren Ehrentag begehen. Allen drei Geburtstagskindern gratuliere ich herzlich: Ich wünsche Ihnen Gesundheit und viel Erfolg auf Ihrer politischen Bühne und spreche in diesem Zusammenhang die Hoffnung aus, dass die Zusammenarbeit, die im letzten Jahrzehnt zur Norm geworden ist, ihre Fortsetzung findet. Frau Dettmann ist die eine Jubilarin,
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung, der zweigeteilt ist. Frau Ministerin der Finanzen, Sie haben als Erste das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem zweiten Nachtragshaushalt will die Landesregierung dazu beitragen, dass eine der wichtigsten in unserem Land geplanten Investitionen vorangebracht wird: die Chipfabrik in Frankfurt (Oder). Mit fassungslosem Schrecken haben wir die Nachrichten aus den USA wahrgenommen und die Bilder der Apokalypse gesehen. Wie ich den Medien entnehmen konnte, will Intel trotz der sich möglicherweise ergebenden weltwirtschaftlichen Konsequenzen und der möglichen Verzögerungen der Finanzierung an dem Frankfurter Projekt festhalten. Das ist in diesen Tagen der schlechten Nachrichten eine gute Nachricht.
Wir wollen diese Chance nicht nur nutzen, wir müssen sie nutzen. Gleichwohl dürfen wir uns durch diese Chance nicht dazu verleiten lassen, unseren Haushalt überzustrapazieren.
Inhalt des Nachtragshaushaltsgesetzes ist eine Ergänzung des § 4 des Haushaltsgesetzes, der Ermächtigungen für die Landesregierung enthält, Garantieerklärungen abzugeben oder sonstige Gewährleistungen für die Wirtschafts- oder Wohnungsbauförderung zu übernehmen. Diese Ermächtigungen sind nicht pauschal formuliert, sondern auf ganz bestimmte Förderzwecke bezogen. Sie sind zudem durch Höchstbeträge begrenzt. Diese doppelte Begrenzung hat zur Folge, dass bei einem veränderten Sachverhalt das Haushaltsgesetz durch ein Nachtragshaushaltsgesetz geändert werden muss.
Zur Entwicklung des Technologiestandortes in Frankfurt - konkret: zum Bau der Chipfabrik - ist vorgesehen, dass das Land eine Bürgschaft über 92 Millionen DM mit höchstens 80 %, also mit bis zu 74 Millionen DM, absichert. Gemeint ist hier eine Bürgschaft der Deutschen Bank für ein Darlehen der Dubai Airport Freezone über 92 Millionen DM an die Communicant AG. Offen ist, in welcher Form das Land die Rücksicherung übernehmen wird. Dafür kommen zwei Instrumente infrage: entweder eine Verlustdeckungszusage mit Verpflichtungsermächtigung nach § 38 LHO oder die Übernahme einer Gewährleistung nach § 39 LHO. Beide Optionen bedürfen der Ermächtigung der Landesregierung durch den Landtag. Die Entscheidung, von welcher Option letztlich Gebrauch gemacht wird, hängt von den konkreten Umständen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ab. Ist das Risiko einer Verlustdeckung gering, genügt eine Gewährleistung nach § 39 LHO.
Der Nachtragshaushalt deckt vorsorglich beide Alternativen ab. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Absicherung durch das Land an formalen Kriterien scheitern könnte.