Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

Auch wegen der Hinweise, dass beim jetzigen Tempo der Reduzierung der Personalausgaben die bis 2005 avisierten Einsparziele kaum zu erreichen sind, ist die artikulierte Sorge bezüglich der Schulden- und Zinsentwicklung sehr stark in den Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit zu rücken.

Einige Aussagen zur Prüfung von Bauvorhaben im Abwasserbereich, eigentlich Punkt 10 des Rechnungshofberichtes, für den ich selbst verantwortlich bin: Hier konnte nicht die sonst so übliche Formel verwendet werden: Der Ausschuss nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes und die Stellungnahme des Ministeriums zustimmend zur Kenntnis. - Hier gibt es eine noch erhebliche Differenz zwischen den Auffassungen des Rechnungshofes und denen des zuständigen Ministeriums. Aus diesem Grunde haben wir diese ausführlich beschrieben und erwarten nach einer angemessenen Frist einen positiven Bericht.

Allerdings verstehe ich, meine Damen und Herren, bis heute nicht, warum das Ministerium sich so schwer damit tut, vernünftige Forderungen des Rechnungshofes schneller umzusetzen, und stattdessen wertvolle Zeit damit verplempert, nach Rechtfertigungsgründen zu suchen und sich auf Praktiken außerhalb des Gesetzes zu berufen.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, den Mitarbeitern des Rechnungshofes und auch den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses danke ich ausdrücklich für die kooperative Arbeit und für diesen durch den Landesrechnungshof erarbeiteten sehr aussagekräftigen Bericht. Wir akzeptieren ohne Wenn und Aber die im Bericht genannten Forderungen. Ich möchte aus einer bestimmten Auswahl einige wiederholen: Erstens verstärkt die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Förderung von Abwasserinvestitionen zu einem maßgeblichen Kriterium aller Entscheidungen zu machen, zweitens bei jeder Fördermaßnahme zwingend nachzuweisen, dass der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht und wie sich die vorgeschlagenen Lösungsvarianten auf die Gebühren und Beiträge der Bürger auswirken, drittens die Einhaltung des Vergaberechts konsequent zu gewährleisten und Verstöße bis hin zur Rückforderung zu ahnden.

Herr Abgeordneter, würden Sie bitte zum Schluss kommen!

Ja, einen Moment bitte noch. - Viertens nenne ich die Forderung, stets Haushaltstreue auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung verantwortungsbewusst zu praktizieren.

Meine Fraktion wird den Entlastungen der Regierung und der drei Präsidenten zustimmen. - Recht vielen Dank.

(Beifall bei der PDS und der Abgeordneten Frau Dettmann [SPD])

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dobberstein. - Das Wort geht jetzt an die Fraktion der SPD. Frau Dettmann, wünschen Sie es noch als Sprecherin der SPD-Fraktion? - Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wann hat man schon einmal Gelegenheit, so ausführlich auf den Bericht des Landesrechnungshofes einzugehen. Dieser Bericht ist von den Kollegen leider wenig beachtet worden. Dabei kann ich Ihnen allen diesen wirklich nur ans Herz legen. Man wird da fündig, gerade im Zusammenhang mit der Aufstellung der Haushalte für die einzelnen Ressorts. Deshalb ergreife ich auch noch einmal das Wort für die SPD-Fraktion.

Ich möchte dabei auf folgende Schwerpunkte eingehen: Zunächst auf den Personalhaushalt, dann auf die Stellenbewertung in der Ministerialverwaltung sowie auf die wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung von Zuwendungen, obwohl Herr Dobberstein dazu schon einige Worte gesagt hat.

Im Jahr 2000 erreichten die Personalausgaben eine Höhe von etwa 4,7 Milliarden DM. Das entspricht einer Personalausgabenquote von derzeit 29 %. 29 % Personalausgabenquote in unserem Haushalt! Im Jahr davor waren es 28,3 %. Diese Zahlen bestätigen, dass beim Personalabbau dringender Handlungsbedarf besteht; denn hieraus lässt sich ein Spielraum für den Landeshaushalt gewinnen. Das wussten wir alles aber schon vorher.

Mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 sollte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduzierung der Stellen im Landeshaushalt auf 55 000 bis zum Jahr 2005 geregelt werden. Danach sind in der Landesverwaltung mindestens 8 000 Personalstellen abzubauen. Daraufhin hat die Landesregierung am 1. April 2001 eine Konzeption zur Aufgaben- und Personalplanung beschlossen, wonach bis zum Jahresende 2005 eine Stellenzahl von 58 000 erreicht werden soll, also deutlich weniger.

Mit der nachträglichen Einbeziehung der außerhalb der Stellenpläne geführten Beschäftigungspositionen für Lehrkräfte und Waldarbeiter ist das Kürzungsziel halbiert worden. Ob damit die notwendige Rückführung der Personalausgaben erfolgen kann, ist fraglich. Wir sind der Meinung, dass die Stellenzahl deutlich geringer als 58 000 ausfallen muss.

Zur Erhöhung der Personalausgaben trägt auch die Höhe der vorgenommenen Stellenbewertung in der Ministerialverwaltung bei. Der Landesrechnungshof stellte fest, dass im Unterschied zu anderen Bundesländern in Brandenburg die Spitzenpositionen ausnahmslos nach Besoldungsgruppe B VI ausgebracht sind. Der Landesrechnungshof wertet dies als Verstoß gegen das Differenzierungsgebot des Bundesbesoldungsgesetzes. Der Haushaltskontrollausschuss hat sich der Forderung des Landesrechnungshofes angeschlossen, eine Besoldungsdifferenzierung für Abteilungsleiter vorzunehmen.

Die Abgeordneten unterstützen die Landesregierung in ihrer Absicht, die Zahl der Abteilungen und Referate zu reduzieren und zu größeren Einheiten umzubilden. Dabei soll bei der Einstufung der Bediensteten der Leistungsgedanke im Vordergrund stehen.

Meine Damen und Herren, nun möchte ich noch zu einem besonderen Problem kommen, nämlich der wirtschaftlichen und zweckentsprechenden Verwendung von Zuwendungen. Sie wird in der Landesverwaltung immer noch nicht richtig gehandhabt, obwohl der Landesrechnungshof seit Jahren immer wieder darauf hinweist.

Es hat sich, obwohl nun schon vor Jahren in einem bestimmten Ministerium Mängel aufgedeckt worden sind, offensichtlich noch nicht in allen Ministerien herumgesprochen, dass bezüglich des Umgangs mit der Vergabe von Fördermitteln und auch mit der Bearbeitung der Verwendungsnachweise Handlungsbedarf besteht. Und siehe da, bei Prüfungen durch den Landesrechnungshof ergab sich wieder, dass bei mehreren Ministerien hier Probleme bestehen.

In diesem Zusammenhang gibt es aber auch Glücksfälle. So ein Glücksfall ist eingetreten, als ein Staatssekretär eines Ministeriums, in dem er die betreffenden Probleme erfolgreich bearbeiten konnte, in ein anderes Ministerium gewechselt ist. Letzteres Ministerium stand gerade unter großem Handlungszwang. So kann dieser Staatssekretär die Erfahrungen, die er schon gesammelt hat, dort einbringen und alte Fehler aufarbeiten lassen.

Es gibt hier noch einen Glücksfall. Bei der entsprechenden Beratung im Haushaltskontrollausschuss war auch ein Mitarbeiter des Umweltministeriums anwesend. Dieser hat dort erfahren, wen er fragen kann, wenn es darum geht, die Mängel, die auch im Umweltministerium in dieser Hinsicht bestehen, und zwar bei Wasser/Abwasser, zu beseitigen.

Es gibt also immer Wege und Möglichkeiten, hier zu Veränderungen zu kommen.

Nun möchte ich aber doch wieder auf den Ernst der Sache zurückkommen.

Aber kommen Sie bitte nicht zu lange darauf zurück, Frau Dettmann.

Dabei greife ich noch einmal das Stichwort Wasser/Abwasser auf. Das ist seit Jahren ein Ärgernis. Es ist besonders ärgerlich, dass eine Prüfung im Umweltministerium ergibt, dass auch ausgerechnet dort recht sorglos mit Fördermitteln umgegangen wurde, was letztendlich zu Preissteigerungen bei der Abwasserbeseitigung beitragen könnte. Deshalb unsere ernsthafte Aufforderung, an dieser Stelle etwas zu ändern. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Dettmann.

Da mir die DVU Redeverzicht angezeigt hat, gebe ich das Wort jetzt an die CDU-Fraktion. Herr von Arnim, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dettmann hat

in Ihren Ausführungen sehr klar und umfangreich dargestellt, wie intensiv sich der Ausschuss für Haushaltskontrolle mit dem Bericht des Landesrechnungshofs auseinander gesetzt hat. Ich stimme Ihren Ausführungen und Feststellungen uneingeschränkt zu, Frau Dettmann.

Ich möchte die Gelegenheit aber nutzen, um noch auf zwei Dinge einzugehen.

Erstens möchte ich an die Damen und Herren der Landesregierung die Bitte richten, noch ein klein bisschen stärker darauf zu achten, dass die Eigeninteressen der Ressorts etwas mehr kontrolliert werden. Angesichts der ordentlichen Arbeit der Ministerialverwaltung, die wir als Abgeordnete selbstverständlich voraussetzen, ist es für uns ganz wichtig, dass die Egoismen, die dort durchaus auch zutage treten, etwas begrenzt werden.

Zweitens bewegt mich Folgendes. Im Land Brandenburg gibt es leider noch keinen klaren endgültigen Überblick über unser Grundvermögen. Ich meine, zu einer ganz normalen, ordentlichen Haushaltspolitik gehört es, dass das Grundvermögen bekannt ist. Deswegen werbe ich dringend dafür, an der Stelle dafür zu sorgen, dass das Grundvermögen jetzt uneingeschränkt bekannt und auch fortgeschrieben wird, damit wir die Dinge hier vernünftig bewerten und daraus auch unsere Schlüsse ziehen können. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten von Arnim. - Das Wort würde jetzt an die Landesregierung gehen. Wünscht die Landesregierung das Wort?

(Minister Ziel begibt sich zum Redepult.)

- Herr Minister Ziel, Sie kommen völlig unerwartet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede in Vertretung der Finanzministerin.

Selbstverständlich erhalten Sie dann das Wort.

Liebe Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie entscheiden heute darüber, ob die Landesregierung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 1999 entlastet werden soll. Grundlage für Ihre Entscheidung sind die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zum Jahresbericht 2001 des Landesrechnungshofs und die Haushaltsrechnung mit dem Vermögens- und dem Schuldennachweis 1999.

Die von den Abgeordneten des Ausschusses für Haushaltskontrolle erarbeiteten Beschlussempfehlungen sind das Ergebnis intensiver Beratungen - wir haben es eben noch einmal gehört der Ausschussmitglieder mit der Landesregierung und dem Landesrechnungshof. Dem Finanzministerium und nicht nur

dem Finanzministerium sind die Hinweise des Landesrechnungshofs wichtig und sie sind hilfreich für eine erfolgreiche Finanz- und Haushaltspolitik der Landesregierung. Als Wächter für die Steuerzahler prüft der Landesrechnungshof zum einen die Haushaltsrechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Zum anderen äußert er sich zum effizienten Umgang der Landesregierung mit öffentlichen Geldern. Schließlich hilft sein Bericht, Schwachstellen zu erkennen und zu beseitigen.

Die vom Landesrechnungshof dargestellten Kritikpunkte wurden innerhalb der Landesregierung meist einvernehmlich akzeptiert. Vieles wurde bereits abgestellt oder es wurden dazu Vorarbeiten geleistet. An einigen Problemen, von denen wir hier noch gehört haben, muss weiter gearbeitet werden.

Die Aufarbeitung ist an konkrete Termine gebunden. Das will ich noch extra an die Adresse des Kollegen Dobberstein sagen.

Trotz einzelner Probleme - die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Kollegin Dettmann, hat mit dem ihr eigenen Charme noch einmal deutlich darauf hingewiesen - konnte der Ausschuss für Haushaltskontrolle dem Vorschlag der Präsidentin des Landesrechnungshofs folgen und schlägt seinerseits die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1999 vor. Dafür möchte ich mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskontrolle und bei der Präsidentin des Landesrechnungshofs ausdrücklich bedanken.

Ich wünsche mir, dass Sie, verehrte Abgeordnete, dem Vorschlag des Ausschusses folgen können und die Landesregierung für das Haushaltsjahr 1999 entlasten. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Herrn Minister Ziel, der nach eigener ausdrücklicher Betonung in Vertretung der Finanzministerin gesprochen hat.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Erstens rufe ich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/3372 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Drucksache einstimmig zugestimmt worden.

Zweitens rufe ich die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/3373 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.