Die Landesregierung hat sich die Förderung der Jugend in alle Programme und Erklärungen geschrieben.
Ich frage: Warum sind bis zum Tag der Fragestellung keine Mittel aus dem Landesjugendplan bewilligt worden?
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Präsident! Herr Kollege Hammer, die Vergabe der vorhandenen Mittel, Ein- und Auszahlung, wird mit dem so genannten HKR-Verfahren - Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen - tagesaktuell genau erfasst. Deshalb ist mir auch eine aktuelle und exakte Aussage zum Mittelabfluss im Landesjugendplan möglich.
Mit Stand 01.03.2002 waren ausweislich des HKR-Verfahrens mehr als 7 Millionen Euro aus den Mitteln des Landesjugendplanes bewilligt, das heißt mehr als 55 % der im Haushaltsjahr 2002 zur Verfügung stehenden Mittel. Mit Stand desselben Tages war laut HKR eine Summe in Höhe von 1 959 643,69 Euro ausgezahlt bzw. zur Auszahlung angewiesen. Somit waren am 1. März dieses Jahres bereits 15 % der im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt bzw. zur Auszahlung angewiesen.
Herr Kollege Hammer, angesichts dieser Zahlen ist es mir leider nicht möglich, Ihre Frage nachzuvollziehen. Sie scheint zumindest auf unzutreffenden Informationen zu beruhen. Die im Haushaltsplan etatisierten Mittel des Landesjugendplans werden planmäßig für die Förderung der Jugendlichen in unserem Lande bereitgestellt und eingesetzt. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Die Frage 1092 (Zusammenarbeit mit Polen) wird vom Abgeordneten Bochow formuliert.
Bundesinnenminister Schily und sein polnischer Amtskollege Janik haben am 18.02.2002 in Berlin ein Regierungsabkommen über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und den Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten unterzeichnet. Durch das Abkommen werden die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Gefahrenabwehr gestärkt. Das betrifft in erster Linie den Austausch von Informationen und die Erledigung von polizeilichen Rechtshilfegesuchen. Darüber hinaus können deutsche und polnische Polizisten künftig in gemeinsamen Dienststellen arbeiten und gemeinsam Fahndungsaktionen durchführen.
Ich frage die Landesregierung: Wie kann die Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden durch Maßnahmen der Landesregierung weiter verbessert werden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Bochow, mit der Entscheidung, im Land Brandenburg ab 1. Juli nur zwei Polizeipräsidien zu haben, liegt die Zusammenarbeit mit Polen, die bisher in drei Polizeipräsidien koordiniert wird, in der Hand eines Polizeipräsidiums. Ich sage dies deswegen, weil wir uns in einem Gespräch mit dem Bundesinnenminister und dem polnischen Innenminister anlässlich seines Besuches hier darauf verständigt haben, dass wir die bisher vorgesehene Zusammenarbeit nach Ratifizierung des Vertrages in praktische Arbeit umsetzen, und zwar mit einem Koordinierungspunkt in Frankfurt (Oder) für den Bundesgrenzschutz, den Zoll, die Brandenburger Polizei und - auf der anderen Seite - die polnische Polizei. Wir haben hierzu ein Treffen vor Ort in Frankfurt (Oder) verabredet. Ich werde dort Liegenschaften zeigen, um dann mit dem stellvertretenden polnischen Innenminister und dem zuständigen Staatssekretär im Innenministerium die Dinge weiter voranzutreiben.
Wir sind aber schon jetzt auf einem guten Weg; denn wir haben auf der Grundlage der seit 1995 geltenden Regelungen sichergestellt, dass die Polizeien Polens und Brandenburgs vor allem im Rahmen des Informationsaustauschs eng zusammenarbeiten. Das von Ihnen zitierte bereits unterzeichnete Regierungsabkommen schafft die Voraussetzungen dafür, Grundsätze, Formen und Methoden der operativen Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und auch in der Prävention gemeinsam zu arbeiten. Ich meine, dass wir es schaffen werden, diese Regelungen umzusetzen, auch vor dem Hintergrund, dass die EU-Osterweiterung sozusagen vor der Tür steht. Aus der EU-Osterweiterung ergeben sich auch die Möglichkeit und die Notwendigkeit der engeren Zusammenarbeit.
Wir beabsichtigen, mit der polnischen Seite Absprachen über eine ganz konkrete Intensivierung der Zusammenarbeit auf der Grundlage dieses neuen Abkommens zu treffen. Dazu gehören auch verstärkte gemeinsame Fortbildung, vor allem Sprachschulung, befristete Entsendung von Beamten in die Dienststellen des jeweiligen Partnerlandes, Planung und Durchführung gemeinsamer Programme der Kriminalitätsbekämpfung und Zusammenarbeit in der Prävention, gemeinsame Streifen, Ein
satz von Kontaktbeamten und Entsendung von Beratern zur Unterstützung bei besonderen Lagen. Diese von uns geplante gemeinsame Dienststelle, die rund um die Uhr besetzt sein wird, wird dann Symbol einer intensiven deutsch-polnischen Zusammenarbeit sein, so wie es betreffs der deutsch-französischen Zusammenarbeit seit vielen Jahren eine Dienststelle in Offenburg ist. Deren Erfahrungen wollen wir auf Frankfurt (Oder) übertragen.
Schönen Dank. - Die Frage 1093 (Haushaltskonsolidierung) wird vom Abgeordneten Dr. Niekisch gestellt.
Die Stadtverwaltung Potsdam plant, im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Budgets für das Hans Otto Theater und den Nikolaisaal empfindlich zu kürzen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie werden sich diese Einschnitte auf die rechtliche und finanzielle Struktur des Theater- und Konzertverbundes zwischen den Städten Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam auswirken?
Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Herr Niekisch, die Situation, die Sie jetzt geschildert haben, ist unter Umständen kritisch. Ich möchte daran erinnern, dass wir im letzten Jahr den Vertrag über den Theater- und Orchesterverbund ratifiziert haben. Daran sind das Land Brandenburg und die Städte Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel sowie Potsdam und natürlich die entsprechenden Einrichtungen beteiligt. Ziel dieses Vertrages ist es, ein Theater- und Orchesterangebot in den einzelnen Städten sicherzustellen. Das ist in diesem Vertrag klar definiert. Es ist klar, welche Auftritte das Staatsorchester in Potsdam und in Brandenburg haben wird; es ist definiert, wer was bezahlt. Es besteht also längerfristig Sicherheit finanzieller Art und auch für die entsprechenden „Abnehmer”.
Wenn man sich in der Bundesrepublik umschaut, wird als Kennzahl immer genannt, dass sich ein Theater erst in Städten ab etwa 250 000 Einwohner rechnet. Wir alle wissen, wie wenige solcher Städte wir in Brandenburg haben.
Mit dem Theater- und Orchesterverbund hat man für die drei genannten Städte ein Theater, ein Mehrspartentheater, das an drei Standorten spielt. Dieser Vertrag ist in der Bundesrepublik vom Konstrukt her einmalig und wird daher mit Interesse betrachtet. Er ist zunächst von vielen Beteiligten kritisch gesehen worden, mittlerweile ist die Resonanz außerordentlich positiv. Die Betreffenden wünschen eine Verlängerung des Vertrages; zum Jahresende läuft die erste Phase aus. Damit werde ich immer wieder konfrontiert. Es gibt auch Wünsche von anderen
Um auf Ihre Frage dezidiert einzugehen: Potsdam hat noch nicht Mittel gekürzt, sondern hat beim Hans Otto Theater und beim Nikolaisaal eine Sperre verhängt. Das würde zweierlei bedeuten. Zum einen kann ein Vertrag auch einseitig von einem Partner gekündigt werden; das heißt, ein Partner steigt aus dem Vertrag aus. Das wäre nicht in unserem Interesse und würde das Gesamtkonstrukt ins Wanken bringen.
Zweitens ist in diesem Vertrag verpflichtend festgelegt, dass das Land zahlt, wenn die Stadt ihren Anteil zahlt. Wenn die Stadt ihren Anteil in der festgelegten Größenordnung - und es ist eine beträchtliche Summe, bei kleinen Summen kann man das regeln - nicht zahlen könnte, dann bedeutete das, dass das Land auch nicht zahlen dürfte. Dann hätten die beiden Einrichtungen ein Defizit, sodass sie nicht in der Lage wären, das vertraglich Gesicherte abzunehmen. Dann funktionierte der Vertrag nicht mehr. Deswegen ist es ganz wichtig - diesen Appell richte ich auch an die Stadtverordneten in Potsdam -, noch einmal zu überlegen, welche Konsequenzen das hätte.
Es ist, wie gesagt, eine Sperre und noch keine Entscheidung darüber, ob wirklich gekürzt wird. Es könnte aber den Vertrag insgesamt infrage stellen. - Danke.
Frau Ministerin, könnte das bedeuten, dass ausgerechnet die Landeshauptstadt Brandenburgs mit ihrem kulturellen Status von sich aus diesen Theater- und Konzertverbund infrage stellt?
Es gibt auch Probleme, was die Bespielung des Nikolaisaals durch das Brandenburgische Staatsorchester Frankfurt (Oder) betrifft. Wäre es nicht an der Zeit, noch einmal über den Verbund insgesamt zu sprechen?
Wir haben lediglich ein Problem mit dem Nikolaisaal und dem Staatsorchester. Diesbezüglich, Herr Hammer, ist es aber so, dass man bei der Vertragsgestaltung nicht aufgepasst hat. Potsdam ist nicht vertragsbrüchig. Frankfurt (Oder) hat diesen Vertrag unterschrieben. Die Potsdamer halten sich jetzt an die Buchstaben des Vertrages.
Trotzdem haben wir ein Finanzierungsproblem. Für mich war das der Druckpunkt, um zu sagen: Ich verlängere den Vertrag nicht - er endet ja Ende dieses Jahres -, wenn das Problem bis dahin nicht geklärt ist. Das ist ein Versuch.
Wir hatten generell gesagt, der Vertrag läuft und wird in der letzten Phase evaluiert. Dann wird entschieden, wie er fortgeführt wird, genauso oder modifiziert. Das ist der Entscheidungsprozess.
Herr Präsident, ich habe zwei Fragen. Die erste: Ich frage nicht nur, wie Sie die Zukunft dieses Theater- und Konzertverbundes, sondern wie Sie dezidiert die der beiden Kultureinrichtungen, um die es hier in Potsdam geht, beurteilen.
Die zweite Frage: Der Theater- und Konzertverbund ist wesentlich durch die Landesregierung initiiert worden. Wenn er jetzt auf der Kippe steht, ist für mich die Frage: Was unternehmen Sie, damit nicht passiert, was jetzt möglicherweise am Horizont auftaucht?
Zur ersten Frage: Herr Trunschke, eine Wertung zum Nikolaisaal und zum Hans Otto Theater steht mir sowohl künstlerisch als auch anderweitig nicht zu.
Zur zweiten Frage: Wir sind natürlich mit der Stadt im Gespräch, um zu verhindern, dass dieses Konstrukt platzt. Wenn der Theater- und Orchesterverbund sich aber nicht halten lässt, wenn es also nicht geht und funktioniert, dann wäre dies schon ein Stück weit die Verabschiedung von einer aktiven Theaterpolitik.
Danke sehr. - Eigentlich wären wir jetzt am Ende der Fragestunde, aber Minister Ziel hat mir gerade noch einmal nahe gelegt, da wir in der Frauenwoche sind und sich die nächste Frage auf ein damit zusammenhängendes Thema bezieht, dieses noch zu behandeln.
Er hat auch versichert, die Frage sei nicht bestellt. - Frau Bednarsky, bitte, stellen Sie die Frage 1094 (Frauengesundheits- bericht).
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2001 einen umfassenden Frauengesundheitsbericht vorgelegt, der erstaunliche Fakten zum Gesundheitszustand und auch zur Lebensweise von Frauen in Deutschland zutage gefördert hat. Diese ausführliche Pro
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen und konkreten Aufgabenstellungen hat sie aus dem Frauengesundheitsbericht für das Land Brandenburg abgeleitet?