Das Wort geht an den Abgeordneten Schöps, der nun Gelegenheit hat, die Frage 1160 (Fördermittelzusagen) zu formulieren.
Jüngsten Veröffentlichungen zufolge gerät der beabsichtigte Stadtumbau, das heißt die Stadtsanierung im größten Brandenburger Plattenbaugebiet, in Cottbus-Sachsendorf aufgrund der Nichteinhaltung bereits gegebener Fördermittelzusagen ins Stocken. Bauministerium und ILB schieben sich dabei gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Ich frage die Landesregierung: Ist dies so bzw. was unternimmt die Landesregierung, um verbindliche Fördermittelzusagen schnellstmöglich zu geben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schöps, bereits parallel zu den laufenden Verhandlungen über die Verwaltungsvereinbarung zur Stadterneuerung 2002, deren Bestandteil auch die Maßnahmen des Stadtumbaus sind, hatte das MSWV mit der Vorbereitung der späteren Umsetzung begonnen. Die aufgrund der Datenlage bekannten, vorrangig mit ihren großen Wohnungsunternehmen betroffenen Städte wurden in mehreren regionalen Programmkonferenzen direkt informiert und zur Antragstellung aufgefordert.
Am 4. März habe ich für Brandenburg die seitens des Bundes angebotene Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Auf der Grundlage der Anträge aus den Stadtumbau-Städten wurde dem
Bund bereits mit dem Schreiben vom 26. Februar 2002 das aufgestellte Landesprogramm übermittelt und von diesem mit Schreiben vom 15. März bestätigt. Damit war Brandenburg das erste Bundesland mit einem bestätigten Förderprogramm zum Stadtumbau für das Programmjahr 2002.
Nachdem das letzte Bundesland die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet hatte - und erst dann - und damit die Bewilligungsvoraussetzungen vorlagen, hat das LBVS als zuständige Bewilligungsbehörde die entsprechenden Fördermittelbescheide erlassen. Zukünftig - das war die Intention unseres Landes wird der Bund den Ländern sofort nach Unterzeichnung grünes Licht geben. Am vergangenen Montag habe ich der Oberbürgermeisterin von Cottbus den Zuwendungsbescheid für den Stadtumbau der Stadt Cottbus persönlich übergeben; aber nicht nur der Stadt Cottbus, sondern darüber hinaus circa 25 weiteren Städten mit einem bisherigen Volumen von 50 Millionen Euro, getrennt nach Abriss und Aufwertung. Sie wissen, dass bei der Aufwertung die Kommunen mit einem Drittel der Mittel beteiligt sind.
Was die zusätzliche Förderung weiterer Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungsgebäuden betrifft, so ist auch dazu bereits ein fortgeschrittener Arbeitsstand zu verzeichnen. Die Investitionsbank als zuständige Bewilligungsstelle prüft gegenwärtig, ob durch die Bündelung von Zuwendungsbescheiden aus dem Stadtumbauprogramm Fördermöglichkeiten nach der ModInst-Richtlinie und durch die Eigenmittelanteile der Zuwendungsempfänger die Gesamtfinanzierung für den Quartierumbau Thurower Straße gesichert ist. Bei positivem Ergebnis werden die beiden Antragsteller, die Genossenschaft und die kommunale Wohnungsgesellschaft, ihre Bewilligungen aus dem ModInst-Programm erhalten.
Lassen Sie mich - bei aller gebotenen Zurückhaltung - aber auch bemerken, dass die Qualität der eingereichten Unterlagen sehr differenziert zu bewerten ist. So fehlen heute noch bewilligungsrelevante Unterlagen der kommunalen Gesellschaft eine wesentliche Ursache auch für die Verzögerung speziell bei der Maßnahme Thurower Straße. Um den Beginn des Quartierumbaus trotzdem zu forcieren, hat mein Haus alle Beteiligten zu einem erneuten Gesprächstermin Anfang Juni eingeladen mit dem Ziel, die letzten Hemmnisse auszuräumen. - Schönen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 1161 (Nach- tragshaushalt 2002), gestellt von der Abgeordneten Osten.
Ich hätte von der Landesregierung gern gewusst, ob sie beabsichtigt, für 2002 einen Nachtragshaushalt vorzulegen, um zum Beispiel die Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung, die vom Kabinett beschlossene Beteiligung an der Chipfabrik, die bisher nur mit einer globalen Minderausgabe im Haushalt des Wirtschaftsministers verankert ist, und auch weitere außerplanmäßige Ausgaben zu berücksichtigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Osten, bisher ist nicht beabsichtigt, für das Jahr 2002 einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Nach der jüngsten Steuerschätzung müssen wir in diesem Jahr von Mindereinnahmen in einer Größenordnung von bis zu 244 Millionen Euro ausgehen. Außerdem gibt es aus den Zusatzversorgungssystemen nach ehemaligem DDR-Recht gesetzliche Verpflichtungen, die über das geplante Maß hinausgehen und wahrscheinlich 100 Millionen Euro Mehrkosten verursachen werden. Das sind zusammen rund 350 Millionen Euro und das kann man, glaube ich, schon als dramatische Verschlechterung der Haushaltslage bezeichnen. Mehr Wünsche, die mit einem Nachtragshaushalt verbunden wären, sind nach unserer Auffassung nicht zu verantworten und aufgrund dessen ist der Nachtragshaushalt auch nicht das richtige Mittel.
Aber wir kommen an haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen nicht vorbei. Diese werden wir in Abstimmung mit dem Koalitionspartner in der nächsten Woche im Kabinett besprechen. Es wird Haushaltssperren geben müssen. Aber auch diese werden nicht ausreichen, sämtliche Mehrbelastungen auszugleichen. Wir haben allerdings Kreditermächtigungen aus den Vorjahren, die wir noch ausschöpfen können. Damit wird der Rahmen insgesamt bewegbar sein.
Wir arbeiten daran, dass wir am Jahresende einen ausgeglichenen Jahresabschluss vorlegen können. Sollten aber noch andere externe Faktoren hinzukommen, die risikobeladen sind, muss man darüber von Zeit zu Zeit und wenn sie auftreten entscheiden. Es gibt ansonsten bisher keine veranschlagungsreifen Mehrbelastungen, die sich in einem Nachtragshaushalt niederschlagen müssten. - Vielen Dank.
Habe ich - erstens - wirklich richtig verstanden, dass Sie meinen, über die bisher veranschlagten 340 Millionen Euro zusätzlicher Ausfälle für dieses Land könne am Parlament vorbei nur in einer Kabinettssitzung beraten werden?
Zweitens: Ist Ihnen nicht bekannt, dass, wenn die EU - und das hoffen wir alle - das Notifizierungsverfahren für die Chipfabrik positiv abschließt, natürlich weitere Fördermittel aus dem Landeshaushalt notwendig werden, um dieses Vorhaben zu realisieren?
Drittens: Kann diese zögerliche Haltung dazu, im Haushalt gemeinsam mit dem Kabinett Klarschiff zu machen, vielleicht daran liegen, dass am 22. September Bundestagswahl ist?
Für die Aufstellung eines Nachtragshaushalts gibt es nach § 37 der Landeshaushaltsordnung nur dann eine Verpflichtung, wenn die Mehrausgaben aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen getätigt werden müssen.
Wenn ich Ihnen als Abgeordnete antworte, dann gehe ich auch an das entsprechende Mikrofon. Hier vertrete ich die Landesregierung.
Selbstverständlich werde ich mit dieser Gesamtproblematik in den Haushaltsausschuss kommen und wir werden auch darüber beraten.
Wir sind bei der Frage 1162 (Mittelstandsförderung). Diese Frage wird vom Abgeordneten Firneburg gestellt.
mittelständischer Unternehmen in Brandenburg derzeit ein “Rückstau”. Von drei Förderantragstellern könne nur einer mit Zuschuss rechnen. Von 453 Millionen Euro, die als Förderzuschuss bewilligt worden seien, seien noch 311 Millionen Euro offen.
Ich frage: Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den derzeit bestehenden "Rückstau" bei den Förderanträgen kleiner und mittelständischer Betriebe in Brandenburg zu beheben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn es ständig wiederholt wird, ist es nicht zutreffend, dass die Landesregierung und die dafür zuständigen Organisationen, insbesondere die ILB, den Mittelstand weniger fördern, als dies in den Programmen vorgesehen ist. Die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache.
Im Jahr 1999 wurden in dem größten Förderprogramm, der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”, kurz “GA”, innerhalb der gewerblichen Wirtschaft 60,7 % der verfügbaren Fördermittel für kleine und mittelständische Unternehmen bewilligt. Im letzten Jahr - 2001 haben wir 84,6 % der GA-Förderung den KMU zugesagt und auch ausgezahlt. Es sind also nicht nur Bescheide erteilt worden, sondern es ist auch das Geld geflossen. Die Relationen haben sich sowohl im Jahr 2000, als es 83 % waren, als auch im Jahr 2001, als es 84 % waren, noch weiter zugunsten des Mittelstandes verschoben.
Richtig ist, dass wir für das gesamte Jahr 2002 insgesamt 453 Millionen Euro für Auszahlungen zur Verfügung haben. Der bisherige Mittelabruf ist im Vergleich zu den Vorjahren erfreulich hoch.
Aufgrund einer Abfrage aller Unternehmen im Januar dieses Jahres, deren Bescheid Zahlungen für das Jahr 2002 ausweist, das heißt deren Bewilligungen jetzt auszahlbar sind, können wir die Auszahlungen sehr gut steuern. Das liegt, meine Damen und Herren, auch daran, dass wir in den vergangenen zwei Jahren und auch zu Beginn dieses Jahres aufgrund der intensiven Prüfung der Förderbescheide eine höhere Auszahlung hatten als vorher. In den Jahren zuvor sind etwa 25 % der Bescheide nicht zur Auszahlung gelangt. Jetzt sind wir bei etwa 90 % der Bescheide, bei denen es auch zur Auszahlung kommt. Wir sind also in der Auszahlung sehr nah an der Wirklichkeit dran.
Die in unserem Auftrag handelnde ILB hat die hohe Zahl der Anträge in den letzten Monaten kontinuierlich abgebaut. Zurzeit haben wir gewerbliche Förderanträge mit einem beantragten Fördervolumen von 1 Milliarde Euro. Damit wären Investitionen von 4,4 Milliarden Euro sowie die Schaffung von 8 000 neuen und die Sicherung von 10 000 Arbeitsplätzen verbunden.
Noch einmal, damit das deutlich wird: Wir haben 280 Millionen in der Jahresscheibe zur Verfügung und Anträge von 1 Milliarde auf der anderen Seite. Das sind die Zahlen aus dem Jahr 2002.
Sie sehen an der Zahl der Investitionen, die wir damit initiieren können, und der Arbeitsplätze, die wir schaffen und sichern können, dass wir attraktiv für Investitionen und Investoren sind. Ein gutes Anzeichen dafür ist an sich, dass so viele Unternehmen ins Land wollen und bei uns entsprechende Anträge stellen. Aber eine Vielzahl der Antragsteller hat ihr Vorhaben leider - wie man so schön sagt - noch nicht rund gemacht. Wir wissen also nicht, ob alle Anträge am Ende auch zu Förderbescheiden führen und es zur Auszahlung kommt. Die Zahl der Bewilligungen wird laufend zu korrigieren und jeweils der Wirklichkeit anzupassen sein. Aber klar ist, dass bisher noch kein Unternehmen in Brandenburg, das ein förderfähiges Konzept und eine geschlossene Finanzierung vorgelegt hat, keinen Bescheid bekommen hat. Wir hoffen, dass wir das auch in den kommenden Jahren so weiterfahren können.