Wir lehnen es auch ab - um das klar und deutlich zu sagen -, ein Gesetz zu verabschieden, durch das Ausländer unter Generalverdacht gestellt werden. So haben wir unsere grundlegenden Bedenken gegen die Rasterfahndung - wir haben dies bereits auf der letzten Sitzung angesprochen - angemeldet.
Meine Damen! Meine Herren! Zum Verfassungsschutz: Die Methoden des Verfassungsschutzes sind derart fragwürdig, dass sich das Bundesverfassungsgericht sogar veranlasst sah, ein Feststellungsverfahren gegen die NPD auszusetzen.
Dass sich einige ausländische Studenten auf ihre schweren Verbrechen in New York ausgerechnet hier in Deutschland vorbereiten, hätte auch ein noch so großes Sicherheitspaket, das es noch zu verabschieden gilt, nicht verhindern können.
Warum sollen wir einer ganzen Nation das informationelle Selbstbestimmungsrecht beschneiden, wenn es nur Wenige sind, die sich dem Terrorismus verschrieben haben? Vor allem entschlossene und geschulte Selbstmordattentäter lassen sich durch kein Gesetz der Welt von ihren Verbrechen abhalten, die sie als Befreiungshandlungen deklarieren.
Die DVU-Fraktion befürchtet auch, dass von einer verstärkten Kontrolle nicht die Rede sein kann. Erstens sind die polizeilichen oder geheimdienstlichen Maßnahmen schon gelaufen, bevor der zuständige Parlamentsausschuss informiert wird, und zweitens bewegen sich alle Geheimdienste - wie heute bereits gesagt wurde - in einer Grauzone zwischen Recht und Unrecht.
Die DVU-Fraktion kann aus rechtsstaatlichen Erwägungen, nämlich aus Gründen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Sicherung der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten, den Gesetzentwurf der Landesregierung nicht mittragen. Einer Überweisung stimmen wir jedoch zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der stellvertretende Ministerpräsident Jörg Schönbohm hat es bereits dargestellt: Der Gesetzentwurf dient dazu, neue Möglichkeiten der Informationserhebung, die das Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes seit dem 01.01.2002 eröffnet, dem Verfassungsschutz unseres Landes nutzbar zu machen. Wir geben mit dem Gesetz unserer Verfassungsschutzbehörde die Möglichkeit, Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, zu beobachten. Solche Bestrebungen stellen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes dar.
Zugleich wird der Informationsaustausch zwischen den Behörden, den Kommunen und der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht. Hierbei geht es um das frühzeitige Erkennen von extremistischen Bestrebungen. Unsere Bevölkerung hat kein Verständnis für die Nichtweitergabe von für die Sicherheit relevanten Informationen.
Weiterhin stellen wir sicher, dass der Datenaustausch zwischen der Verfassungsschutzbehörde unseres Landes und dem Bundesamt für Verfassungsschutz optimal verläuft; denn ebenso wenig haben die Menschen Verständnis für einen überzogenen Datenschutz und föderative Hürden.
Das Gesetz stärkt somit Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes, die Informationsbeschaffung und den Informationsaustausch im Verbund der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder.
Ich habe an dieser Stelle bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Landtag und die Landesregierung in der Pflicht stehen, Schaden von den Menschen abzuwenden. Mit diesem Gesetz leisten wir einen notwendigen und geeigneten Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit. Es geht ausdrücklich nicht um die Einschränkung von Bürgerrechten, sondern um den Schutz der Menschen vor Terror und Gewalt. Zum Notwendigen gehören die rechtlichen, finanziellen und - lieber Kollege Schippel personellen Voraussetzungen.
Nach dem 11. September 2001 stehen wir vor einer neuen Dimension des Terrors. Der internationale Terrorismus bedroht unsere Freiheit, unsere demokratischen Gesellschaften, unsere Art des Zusammenlebens. Glücklicherweise wurde Deutschland bisher nicht Ziel eines Anschlags. Deutsche Opfer haben wir durch die Anschläge gegen die USA, den terroristischen Anschlag in Tunesien und die in Afghanistan ums Leben gekommenen Soldaten der Bundeswehr dennoch zu beklagen. Beides zeigt, dass Freiheit ihren Preis hat und aktiv verteidigt werden muss. Dabei hilft kein Wunschdenken à la PDS. Nur entschlossenes Handeln des Staates kann die Freiheit und den Bestand der Demokratie sichern.
Vor wenigen Tagen wurde durch Bundesinnenminister Schily der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2001 vorgestellt. Neben der Tatsache, dass die PDS weiterhin Anhaltspunkte für linksextremistische Strömungen bildet, sagt der Bericht, dass in Deutschland fast 60 000 Anhänger und Mitglieder extremistischer Ausländerorganisationen leben, darunter 800 Mitglieder der Hisbollah und 250 Mitglieder der Hamas.
Im Jahr 2001 wurden 1 020 politisch motivierte Straftaten registriert, die von Ausländern begangen wurden. Diese Szene stellt eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Wegen der konspirativen Strukturen sowie der kulturellen und sprachlichen Barrieren ist die Struktur der Islamisten nur mit hohem Aufwand aufzuklären.
Zur Erinnerung: Drei der vier Todespiloten des 11. September lebten in Deutschland. Wir müssen verhindern, dass Deutschland Ziel eines Anschlags wird, und wir müssen verhindern, dass von Deutschland aus erneut Terroranschläge geplant und ausgeführt werden.
Die Kritik der PDS an diesem Gesetzentwurf und an der Bekämpfung des Terrors insgesamt ist heuchlerisch. Sie versuchen sich im Land als Streiter für die Freiheitsrechte aufzuspielen. Dabei klingt das Wort Freiheit gerade aus Ihrem Mund, sehr geehrte Frau Kaiser-Nicht, wie eine hohle Phrase.
Das wird seine Gründe haben. Die PDS gibt vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Dabei haben in Ihren Reihen, in den Reihen der PDS Leute das Sagen, die genau diese freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, und dies nicht nur mit Worten.
Ihre außenpolitische Inkompetenz hat die PDS beim Besuch des Präsidenten der Vereinigten Staaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Übrigens nicht zum ersten Mal: Bereits beim Besuch von USPräsident Ronald Reagan im damaligen West-Berlin haben Ihre Vorgänger nachweislich die Proteste organisiert. Dabei wollen Sie uns immer glauben machen, die PDS stehe nicht in der Tradition der SED.
Trotz der Tausenden Opfer der Anschläge vom 11. September, trotz der Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen den Terrorismus, trotz der Bemühungen um einen friedlichen Aufbau Afghanistans treiben Sie Ihr demagogisches Spiel - kein Wunder, dass dies bei vielen Abscheu erzeugt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig. Die Fraktion der CDU unterstützt die Bemühungen des Innenministers und der Landesregierung, die Sicherheit und die Freiheit der Menschen zu verteidigen. Die Menschen in Brandenburg können sich darauf verlassen. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Drucksache 3/4275 an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Dazu erteile ich dem Staatssekretär, in dessen Ressort die Zuständigkeit für dieses Thema fällt, das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt einen Baustein im Wirken gegen rechtsexremistisches Gedankengut vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist die weitere Einschränkung der Privilegierung in Form verkürzter Verjährungsfristen für Presseinhaltsdelikte im Landespressegesetz. Demnach schlägt die Landesregierung vor, die Verjährungsfrist für das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, das Verwenden von Kennzeichen solcher Organisationen und den Tatbestand der Volksverhetzung von der kürzeren Frist des Landespressegesetzes auszunehmen.
Der derzeit bestehende Ausnahmekatalog, der Gewaltdarstellungen und das Verbreiten von Pornographie umfasst, wird dadurch erweitert. Diese drei Delikte werden den Verjährungsfristen des allgemeinen Strafrechts unterworfen. Die vorgeschlagene Regelung ist eine Reaktion auf die Vertriebspraxis rechtsextremistischer Presseerzeugnisse, die oftmals erst dann den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gelangen, wenn die derzeit vom Landespressegesetz garantierte Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Darüber hinaus schlägt die Landesregierung vor, das Landespressegesetz an das Bundesdatenschutzrecht anzupassen.
Die Landesregierung bittet um Unterstützung dieser Intentionen. Wir stellen uns der Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Landtag Brandenburg wurde das Landespressegesetz, das jetzt verändert werden soll, in 1. Lesung im Oktober 1992 debattiert und in 2. Lesung im April 1993 behandelt. Zwischenzeitlich gab es heftige Aktivitäten, auch von Verlegern, um das von den Fraktionen Bürgerbündnis und PDS/Linke Liste eingebrachte Konzept einer inneren Pressefreiheit, das die Mitwirkung von Journalisten in den Redaktionen verbessern sollte, zu verhindern. Das ist in der vorliegenden Fassung des Gesetzes nicht enthalten. Ich will daran nur erinnern.
Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf wird über eine Verschärfung der repressiven Maßnahmen verhandelt, denn es ergibt sich in jedem Fall eine Ausweitung des Strafrechts. Mit dieser Maßnahme sollen rechtsextreme, menschenverachtende Medieninhalte und Pornographie eingeschränkt werden, indem man die Möglichkeiten für die strafrechtliche Verfolgung der entsprechenden Delikte erweitert. Dem kann auch meine Fraktion zustimmen.
“Seit dem Massaker von Erfurt boomen die so genannten Ego-Shooter-Spiele, die den Amokschützen zu seiner Tat inspirierten. Dass sich die Hersteller gewaltverherrlichender Computersoftware keine bessere Werbung hätten wünschen können, gehört zum Zynismus der Industrie, die von einem altbekannten Effekt profitiert. Die sicherste Methode nämlich, eine Sache aufzuwerten, besteht darin, sie zu verbieten. Tabus verleihen noch dem profansten Gegenstand eine Aureole und lassen Übertretungen als stolze Akte des Nonkonformismus erscheinen.”
Es würde zum Zynismus der Politik gehören, würde man diesen Zynismus der Unterhaltungsindustrie einfach übersehen.