Protokoll der Sitzung vom 19.12.2002

Ich halte es durchaus für Brandenburg und auch für den Osten Deutschlands insgesamt für eine ganz gute Lösung. Ich war Mitglied der Arbeitsgruppe. Dort wurden auch andere Lösungen diskutiert. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Ich denke schon, dass wir mit dem, was jetzt entstanden ist, ganz gut leben können.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1416 (Lösung des Stau- problems am Grenzübergang Guben-Gubinek), gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth. Bitte schön.

Im Bericht der Landesregierung über eingeleitete Maßnahmen zur Lösung des Stauproblems an der deutsch-polnischen Grenze wird ausgeführt, dass derzeit von Landkreis und Polizei die bereits bestehende und bei Rückstau vorgesehene Bedarfsumleitung neu bewertet wird und Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Ich frage deshalb die Landesregierung, wie sie die zuständigen Behörden unterstützt, um durch ordnungsrechtliche Konsequen

zen, wie zum Beispiel verstärkten polizeilichen Einsatz zur Überwachung und Durchsetzung einer situationsgerechten Verkehrsführung, eine möglichst gleichmäßige Verteilung des LKW-Verkehrs an Brandenburgs Grenzübergängen zu erreichen.

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hesselbarth, in Zusammenarbeit mit der brandenburgischen Straßenbauverwaltung und der Polizei hat der Landkreis zur Entspannung der Verkehrslage bei Rückstauproblemen am Grenzübergang Guben-Gubinchen eine Verkehrsführung angeordnet, die derzeit neu bewertet wird und für die die notwendigen Optimierungsmöglichkeiten geprüft werden. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Wenn heute Rückstaus am Grenzübergang auftreten und sich dadurch Verkehrsbehinderungen auf der B 112 bemerkbar machen, überwacht die Polizei durch verstärkte Präsenz die durch Beschilderung angeordneten Umleitungen. Mit dieser Verfahrensweise unterstützt die Landesregierung die im Bedarfsfall erforderliche Verkehrsanordnung des zuständigen Landkreises hinreichend.

Eine ständige Verkehrsüberwachung im Vorfeld von Stauerscheinungen seitens der Polizei ist personell nicht vertretbar. Zudem ist eine möglichst gleichmäßige Verteilung des LKW-Verkehrs, wie Sie sie in Ihrer Frage ansprechen, an Brandenburgs Grenzübergängen nicht zweckmäßig. Ich möchte Zahlen nennen: Vom Januar bis zum November dieses Jahres wurden an Brandenburgs Grenzübergängen die Ausweise von insgesamt 921 402 LKW und Kleintransporter registriert, davon 142 900 in Guben, 535 350 in Frankfurt (Oder) und 145 000 in Forst. Eine gleichmäßige Verteilung des LKW-Verkehrs würde daher eher zu einer Mehrbelastung am Grenzübergang Guben-Gubinek führen.

Das Ergebnis der von mir angesprochenen Neubewertung ist daher zunächst abzuwarten. Es wird innerhalb weiterer Berichtsführung der Landesregierung im Jahr 2003 vorliegen und dann möglicherweise zu notwendigen Folgemaßnahmen führen.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Hesselbarth, bitte.

Herr Minister, Sie führten aus, dass es personell nicht leistbar sei. Nun hat sich das Land ja Hubschrauber geleistet. Meine Nachfrage diesbezüglich: Ist es nicht möglich, die Hubschrauber zum Einsatz zu bringen ?

(Zuruf des Abgeordneten Bartsch [CDU])

Aus der Luft sieht man - genau, Herr Bartsch -, wann sich Stauprobleme häufen. Durch den Hubschraubereinsatz könnte die Polizei gezielter auf den Straßen eingesetzt werden, um die Fahrzeuge aus dem Stau schon vorher zu anderen Grenzübergängen umzuleiten.

Wenn wir von diesem Einsatzmittel Hunderte hätten, könnte man das machen. Wir haben aber nur zwei Hubschrauber und deren Einsatz ist sehr teuer. Aber das Entscheidende ist Folgendes:

Es geht um Straßen, von denen bekannt ist, dass eine Rückstauproblematik auftritt. Wenn wir an diesen Straßen Kontrollen durch Polizeibeamte durchführen und feststellen, dass sich ein Rückstau ergibt, dann können die notwendigen Verkehrsführungsmaßnahmen, also Umleitungsmaßnahmen, getroffen werden. Das ist ausreichend. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir nicht in der Lage sind, dort ständig Polizei einzusetzen. Wir setzen die Polizei dann ein, wenn sich aufgrund der Entwicklung der Staulage die Notwendigkeit dazu ergibt. Ich glaube, dass die Möglichkeiten, die wir dort haben, für diesen Zweck ausreichend sind.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1417 (Informationen zum Modellversuch „6 plus 6“), gestellt von der Abgeordneten Siebke. Bitte schön.

Im August 2003 soll in den Schulen des Landes der Modellversuch zur Verkürzung der Schulzeit auf dem Weg zum Abitur nach dem Modell „6 plus 6“ beginnen. Nach einem Artikel der „MAZ“ vom 28.11.2002 fühlen sich die Schulleiter im Landkreis Oberhavel jedoch schlecht informiert und äußern sich darüber verärgert. Insgesamt wüssten sie nicht, was auf sie zukommt. Die Schulleiter wollten sich deshalb gegenüber den Eltern mit der Werbung für den Schulversuch zurückhalten bzw. meinten, die Nachfrage der Eltern sei deshalb gering.

Ich frage die Landesregierung, was sie unternommen hat und was sie zu unternehmen gedenkt, um die Information über den Modellversuch und seine Akzeptanz seitens der Eltern, Lehrkräfte und Schulleiter zu gewährleisten.

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit Schreiben vom 14. August dieses Jahres habe ich die Landräte, die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Leiterinnen und Leiter der staatlichen Schulämter über die Grundzüge des Vorhabens ausführlich informiert und sie gleichzeitig gebeten, Informationen an die geeigneten Schulen weiterzuleiten, damit der Auswahlprozess rechtzeitig und in hoher Qualität zustande kommen kann. Die Adressaten wurden in diesem Schreiben auch gebeten, dem MBJS bis zum 15. November dieses Jahres einvernehmlich die geeigneten Schulen aus ihrer Region vorzuschlagen. Im Kreis Oberhavel ist das wegen der außerordentlich hohen Zahl der am Versuch teilnehmenden Schulen - es sind im Kreis Oberhavel als einzigem Kreis vier Schulen, weil dieser Kreis auf die Leistungsprofilklassen verzichtet hat - erst relativ spät zustande gekommen. Das ist vermutlich einer der wesentlichen Gründe.

Der Beginn des Schulversuchs ist durch vorbereitende Arbeiten in meinem Hause und im Pädagogischen Landesinstitut abgesichert worden. Die fachliche Beratung und die wissenschaftliche Begleitung wird im Pädagogischen Landesinstitut von einem Referenten in Zusammenarbeit mit meinem Haus vorbereitet, sodass die teilnehmenden Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, denke ich, dann entsprechend vom Pädagogischen Landesinstitut beraten werden.

Die wichtigsten inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen, auch die Stundentafeln, sind den staatlichen Schulämtern als Beratungsgrundlage ebenfalls übermittelt worden. Nach den Angaben der Schulämter sind die Materialien von dort in Gänze an die entsprechenden Schulen weitergeleitet worden.

Werbung aber kann man trotzdem durchführen, Frau Siebke. Insofern bitte ich alle im Parlament und in den Schulen unseres Landes, für dieses, wie ich finde, sehr gute und in Brandenburg gelungene Modell der Schulzeitverkürzung entsprechend zu werben. Das am heftigsten nachgefragte Modell der Schulzeitverkürzung ist derzeit allerdings die flexible Eingangsstufe.

Die schulinternen Curricula, die von den Schulleitern der teilnehmenden Schulen jetzt auch gemeinsam weiter bearbeitet werden, basieren auf den geltenden Rahmenlehrplänen der Sekundarstufe I.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Bertelsmann Stiftung auf einer europaweiten Tagung gerade gesagt hat, welche Rahmenlehrpläne in Deutschland die besten sind, und mit Nachdruck erklärt hat, dass es die von Brandenburg und von Thüringen sind.

Auf dieser Basis wird die Arbeit in den Schulen erfolgen. Die etwas spätere Auswahl der Schulen für die Teilnahme an dem Schulversuch „6 plus 6“ ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass an manchen Stellen die Abstimmungsprozesse in den Kreistagen nicht wie von mir vorgegeben realisiert wurden.

Am 11. Dezember dieses Jahres ist die endgültige Entscheidung getroffen worden und die Landesregierung hat am Dienstag dieser Woche das Schulressourcenkonzept beschlossen, womit bis zum Jahre 2010 die entsprechenden Lehrerstellen sowohl für die Bildungsoffensive als auch für die gesamte Unterrichtsversorgung in der notwendigen Quantität zur Verfügung gestellt werden. Die Schüler-Lehrer-Relation wird sich in Brandenburg in den nächsten Jahren um einen Schüler pro Lehrer verbessern. Bei Umsetzung dieses Konzeptes kann es uns auch gelingen, zum Schuljahr 2007/2008 - das heißt drei bzw. sechs Jahre früher als bisher geplant - die Vollbeschäftigung in den Schulen für den einzelnen Lehrer zu sichern. Insofern ist nicht nur für das Modell „6 plus 6“, sondern für die Maßnahmen der gesamten Bildungsoffensive die nötige Vorbereitung getroffen worden. - Vielen Dank.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Faderl, bitte.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Können Sie nachvollziehen, dass Lehrer und Schulleiter ein Informationsdefizit beklagen, das durch die Neuordnung der Schulämter entstanden ist?

Meine zweite Frage: Verstehen Sie, dass es, wenn die Informationen so knapp vor den Ferien, in den Ferien oder nach den Ferien erfolgen, dann auch mit dem Informationsfluss zu den Schulen, zu den Lehrern einige Probleme gibt?

Frau Faderl, die Schulämter sind zum 1. Januar dieses Jahres gegründet worden. Das in Brandenburg war im landesweiten Vergleich das zweite Schulamt. Trotzdem hat es leider gerade in Brandenburg auch eine Vielzahl von Problemen gegeben. Nicht alle sind vom staatlichen Schulamt selbst zu verantworten. Manche sind auch durch suboptimale Organisation in den vorherigen Jahren in den einzelnen Schulämtern, die zum Staatlichen Schulamt Brandenburg zusammengeschlossen worden sind, zu beklagen. Dennoch will ich alle Informationsprobleme, die zurzeit, also im Schuljahr 2002/2003 entstehen, nicht mehr der Bildung der staatlichen Schulämter zuschieben. Sie haben zu dem Zeitpunkt schon etwa ein halbes Jahr gearbeitet, insbesondere auch das Brandenburger.

Die Information über den Modellversuch „6 plus 6“ muss eigentlich schon seit dem Schuljahr 2001 erfolgt sein. Seit 2001 haben sich die Schüler durch die Verstärkung des Unterrichts in den Jahrgangsstufen 5 und 6 auf diesen Modellversuch „6 plus 6“ vorbereitet. Insofern darf heute niemand mehr ernsthaft überrascht sein. Es besteht bei der Information ja nicht nur eine Bringepflicht der staatlichen Schulämter, sondern auch eine Holepflicht der staatlichen Schulen. Das wissen die Schulleiter aber eigentlich.

Danke. - Die Frage 1418 (Zuwanderungsgesetz) wird schriftlich beantwortet. Wir sind damit bei der Frage 1419 (Verhältnis von Aktionsbündnis und Landespräventionsrat). Das Wort geht an Frau Kaiser-Nicht, die Gelegenheit hat, ihre Frage zu formulieren.

Mit dem Verzicht der Landesbeauftragten für das tolerante Brandenburg auf diese Stelle fand eine öffentliche Debatte über die Behördenstruktur zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt statt. Dabei forderte die CDU, Landespräventionsrat und Aktionsbündnis unter dem Dach des Innenministeriums zusammenzulegen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position bezieht sie in der Frage des Verhältnisses von Aktionsbündnis und Landespräventionsrat?

Herr Minister Reiche, Sie haben erneut das Wort.

Der Vorschlag, der da gemacht worden ist, ist kein guter und kein hilfreicher. Das Verhältnis ist im Kabinettsbeschluss vom 21. März 2000 geklärt worden.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte.

Herr Minister, wie ist das Verhältnis geklärt worden? Das ist meine erste Nachfrage.

Und die zweite: Welche Schlussfolgerung hat die Landesregierung daraus gezogen, dass es offensichtlich Schwächen beim Vorgehen gegen Rechtsextremismus gegeben hat; jedenfalls hat diese Ihr Ministeriumssprecher regierungsseitig eingeräumt?

Es hat keine Schwächen oder Probleme gegeben, sondern wir wollen die Arbeit in Zukunft noch besser gestalten. Deshalb, hat mein Sprecher Martin Gorholt gesagt, dass wir die Struktur verbessern wollen. Darauf habe ich mich mit dem Ministerpräsidenten auch verständigt. Er hat mir gesagt, dass er die Schritte, die wir dazu einleiten werden, unterstützen wird.

Der Beschluss vom 21. März 2000 sieht vor, dass sich das „Tolerante Brandenburg“ und das Aktionsbündnis im Zuständigkeitsbereich meines Hauses befindet und der Präventionsrat im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums.

Danke. - Die Frage 1420 (Verbindungsstraße Hohensaaten - Hohenwutzen) wird vom Abgeordneten Dellmann gestellt.

Zwischen Hohensaaten und Hohenwutzen an der Oder verläuft eine sich in kommunaler Straßenbaulast befindliche Verbindungsstraße zum Teil auf dem Deich. Im vergangenen Monat musste diese Straße aufgrund von Munitionsverdacht gesperrt werden. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Bürger sowie für den Schulbusverkehr.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die betroffenen Kommunen zu unterstützen, die Verbindungsstraße baldmöglichst wieder für den Verkehr zu öffnen?

Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dellmann, bei der Verbindungsstraße Hohensaaten - Hohenwutzen handelt es sich um eine öffentliche Straße auf einem vom Landesumweltamt zu sanierenden 2,5 Kilometer langen Deichabschnitt. Vom Staatlichen Munitionsbergungsdienst sind in diesem Abschnitt erhebliche Störwerte im unmittelbaren Straßenbereich festgestellt und seitlich der Straße aus dem Deichkörper größere Mengen an Kampfstoffen bereits geborgen worden.

Aufgrund der Einschätzung des Munitionsbergungsdienstes hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland auf Antrag des Amtes Bad Freienwalde-Insel die Straße mit Wirkung vom 18.11.2002 für den Verkehr gesperrt. Die Straßensperrung kann nach Aussagen des Munitionsbergungsdienstes

bzw. der Kreisverwaltung erst aufgehoben werden, wenn der Straßenkörper einschließlich des Unterbaus von Kampfstoffen beräumt ist.

In einer diesbezüglichen Beratung des Landesumweltamtes mit dem Munitionsbergungsdienst und dem Amt Bad FreienwaldeInsel als Straßenbaulastträger wurde unter anderem Folgendes vereinbart: