- Das fällt jetzt schwer. - Ich meine, dass wir aus eigener Kraft das Haushaltsproblem unseres Landes nicht lösen können. Es kommt darauf an, bundespolitische Rahmenbedingungen zu verändern. Das ist ein komplexes Problem. Die Finanzverfassung ist umzustrukturieren und das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Selbst im europäischen Maßstab muss es Veränderungen geben.
Wir meinen aber, dass es ohne Einnahmen für die öffentlichen Haushalte nicht geht. Es muss einen gesellschaftspolitischen Diskurs darüber geben, wie die Situation, dass in den öffentlichen Kassen immer weniger Geld ist, während sich eine immer weiter verringernde Zahl privater Kassen füllt, verändert werden kann.
Ludwig Erhard hatte in einer Situation, die mit der heutigen nicht vergleichbar ist, den Lastenausgleich durchgesetzt und damit die Nachkriegskrise überwunden. Wir meinen, dass sich auch heute die Probleme zuspitzen und dass der Gedanke, die Lasten für die Lösung der gesellschaftlichen Probleme gerechter zu verteilen, keineswegs absurd ist. Deshalb setzt sich die PDS seit längerem dafür ein, in der Steuerpolitik endlich eine Umverteilung von oben nach unten vorzunehmen; die jüngsten Steuergesetze der Bundesregierung sind von diesem Prinzip geprägt.
Die Vermögenden erhalten nach wie vor die größeren Steuergeschenke. Die Einnahmeausfälle treffen vor allem Länder und Kommunen und damit besonders Einkommensschwache wie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose. Dieser Kreislauf muss überwunden werden.
Die PDS-Fraktion hat dazu bereits einen Vorschlag in den Landtag eingebracht. Er hat die Wiedereinführung der Ver
mögensteuer zum Ziel und liegt dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung vor. Dazu wird eine Sachverständigenanhörung stattfinden. In der nächsten Landtagssitzung wird es dazu wahrscheinlich eine abschließende Diskussion geben.
Wir alle wissen, dass unser Vorhaben kein purer PDS-Vorschlag ist; es hat auch in der SPD einen intensiven Diskurs dazu gegeben. Selbst einige Ministerpräsidenten - zumindest solche, die es zu Beginn dieses Jahres noch waren - haben sich sehr positiv dazu geäußert.
Wir meinen, dass der Antrag zur Novellierung der Erbschaftund Schenkungsteuer ein Punkt aus dem Paket ist, das auf eine gerechtere Lastenverteilung zielt; denn nur diejenigen, die Werte ansammeln konnten, haben etwas zu verschenken oder zu vererben. Sie werden auch jetzt schon zur Kasse gebeten, aber moderat. Wenn Brandenburg nach dem bisherigen Stand für 2003 Einnahmen in Höhe von 13,7 Millionen Euro plant - bezogen auf die gesamte Bundesrepublik bedeutet das 3 Milliarden Euro -, könnte die Novellierung 7 bis 10 Milliarden Euro in der Bundesrepublik erbringen. Das sind keine Peanuts. Das Land ist dringend auf diese Mittel angewiesen.
Wir haben eine grundlegende Forderung: Die zahlreichen Ungerechtigkeiten, die es gegenwärtig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gibt, sind zu beseitigen, um dem Ziel höherer Steuergerechtigkeit näher zu kommen.
Im ersten Punkt des Antrages wird die unterschiedliche Bewertung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen angesprochen. Sie wissen vielleicht, dass das Bundesverfassungsgericht dazu ein Grundsatzurteil gefällt hat. Danach ist wegen der unzulänglichen Bewertungskriterien eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2003 vorgesehen. Bis dahin muss das Problem gelöst werden. Die Forderung stammt somit nicht von der PDS allein. Wenn man neue Regelungen träfe, bedeutete dies die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils.
Mit dem zweiten Punkt des Antrags regen wir die Ergänzung der Erbschaftsbesteuerung durch eine Nachlasssteuer an. Der Steuertarif könnte progressiv gestaltet werden, um dem Gerechtigkeitsprinzip näher zu kommen. Es soll natürlich Freibeträge geben, damit geringere Erbmassen und Schenkungen nicht steuerlich belastet werden.
Mit dem nächsten Punkt wollen wir die Diskriminierung von unverheirateten und homosexuellen Paaren aufheben, weil es nach unserer Meinung nicht auf den Familienstand des Betreffenden ankommt.
Wir sollten uns auf der Grundlage des Antrages gemeinsam darüber verständigen, dass mehr Geld in die Landeskasse fließt, das Geld aber nicht von den Blinden, den Kindern und den sozial Schwachen genommen wird, sondern dass auch im Land Brandenburg andere Rahmenbedingungen zu setzen sind. Danke schön.
Die SPD-Fraktion verzichtet. Deshalb geht das Wort an Frau Hesselbarth. Sie spricht für die DVU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Osten, die DDR lässt grüßen! Dieser Gedanke kommt einem unwillkürlich, wenn man den vorliegenden Antrag liest. Wie bereits bei der Vermögensteuer fühlen sich die Damen und Herren von links außen auch hier wieder einmal berufen, einen alten Hut aus der Mottenkiste des sozialistischen Einheitsbreis hervorzuzaubern, nämlich die drastische Verschärfung und damit Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das lehnen wir als DVU-Fraktion selbstverständlich ab.
Die Erbschaftsteuer nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz vom 27. Februar 1997 ist eine Verkehrsteuer, das heißt sie knüpft an einen steuerlichen Vorgang an, nämlich an eine Erbschaft von Todes wegen oder eine Schenkung oder Zweckzuwendung unter Lebenden.
Sie ist weiterhin eine Landessteuer, das heißt die Erbschaftsteuereinnahmen stehen dem jeweiligen Bundesland zu, während die Gesetzgebungshoheit nach der konkurrierenden Gesetzgebung dem Bund obliegt.
Die vorliegende Bundesratsinitiative - denn nicht anders kann dieser Antrag gemeint sein - hat jedoch nicht nur keinerlei Chance auf Bundesebene, sondern würde sich im Falle ihrer Verwirklichung äußerst negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung in Brandenburg auswirken.
Natürlich verkennen auch wir nicht, dass das so genannte Vermögensteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 bezüglich der Gleichbehandlung der Vermögensarten auch bei der Erbschaftsteuer umgesetzt werden muss.
Auch eine Entbürokratisierung des Erbschaftsteuergesetzes und des damit in engster Verbindung stehenden Bewertungsgesetzes täte Not.
Doch Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, geht es um etwas ganz anderes: Sie wollen nach DDR-Manier quasi enteignungsgleiche Erbschaftsteuersätze einführen und kleiden dies in so schöne Worte wie „progressive Teilmengenstaffelung“.
Nach einem vom Brandenburger Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten, das vom Berliner Forschungsinstitut Regionomica erstellt wurde, werden in den nächsten Jahren, nämlich bis 2005, über 9 000 Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg anstehen. An jedem Tag sind somit durchschnittlich fünf inhabergeführte Unternehmen mit dem Problem und der Lösung der Unternehmensnachfolge befasst. Von den insgesamt im Land vorhandenen rund 46 000 inhabergeführten und übertragbaren Unternehmen werden also über 20 % oder jedes fünfte Unternehmen eine Nachfolgeregelung bzw. einen Nachfolger finden müssen. Es muss davon ausgegangen werden, dass rund 5 000 Unternehmen an Familienmitglieder, über 1 000 an Mitarbeiter und ca. 2 000 an externe Nachfolger übergeben werden. Mit den Unternehmensnachfolgen sind mehrere Zehntausend Arbeitsplätze in Brandenburg verbunden.
Ihr Haus, Herr Minister Junghanns, die ZukunftsAgentur sowie die Kammern und Unternehmensverbände haben sich dieses Problems bereits angenommen. Was bis heute fehlt, sind Regelungen auf Bundesebene - und hier insbesondere im Steuerrecht -, die die
Unternehmensnachfolgen finanz-, wirtschafts- und sozialpolitisch abfedern, damit es nicht - wie im Gutachten aufgeführt noch mehr als die geschätzten rund 1 300 voraussichtlich stillgelegten oder aufgelösten Unternehmen in Brandenburg geben wird, sondern viel weniger.
Dazu ist in erster Linie die Erbschaftsteuer als eines der Hauptübernahmehindernisse, soweit es sich um Betriebsvermögen oder auch um land- und forstwirtschaftliches Vermögen handelt, drastisch zu senken, und die diesbezüglichen Freibeträge sind drastisch zu erhöhen.
Was wir nicht brauchen können, meine Damen und Herren der PDS, sind dagegen Ihre Vorschläge, die Erbschaftsteuer als sozialistische Melkkuh zur Verwirklichung von Mehreinnahmen zu missbrauchen.
Denn diese werden an anderer Stelle in zehnfacher Höhe ausbleiben, wenn noch mehr Firmen in Brandenburg liquidiert werden.
Ich bedanke mich auch, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Das Wort geht an die Fraktion der CDU, an Herrn Abgeordneten von Arnim.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die PDS, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, auf die Bundesregierung einzuwirken, nötige strukturelle Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht einzuleiten. Meine Damen und Herren von der PDS, Frau Osten, an der Stelle habe ich einige Verständnisprobleme. Zwei davon will ich nennen.
Erstens: Was meinen Sie mit „Einwirken auf die Bundesregierung“? Soll das heißen, dass Sie eine Diskussion eröffnen möchten, oder soll es heißen, dass Sie eine Bundesratsinitiative haben möchten?
Könnten Sie sich vorstellen, lieber Herr Kollege - die Bundesregierung wird ja von einer Partei gebildet, die in Brandenburg auch die Landesregierung bildet; zudem hat die Landesregie
rung ja im Bundesrat auch etwas zu sagen -, dass sich in dieser Frage eine Gruppe zusammenfinden könnte mit dem Ziel, diesen Einfluss vielleicht geltend zu machen? Wir könnten auch vereinbaren, dass wir den Weg einer Bundesratsinitiative gehen wollen. Ich muss allerdings sagen: Mir ist nicht der Weg das Wichtige, sondern das Ziel.
Damit komme ich zu meinem zweiten Problem: Sie heben in Ihrem Punkt 1 richtigerweise auf die Bedarfsbewertung ab. Sie haben selber schon gesagt, dass das seit 1995 strittig ist. Ich füge hinzu: Es ist sehr strittig. Die Experten sind sich bis jetzt nicht darüber einig geworden, was an dieser Stelle richtig bewertet worden ist. Bevor wir uns jetzt einmischen und uns für dieses oder jenes entscheiden, ist es erforderlich, dass die steuerliche und die rechtliche Seite von den Experten abgeprüft wird. Wenn wir dann sehen, was auf dem Tisch liegt, können wir uns einmischen und sagen, welche Vorstellung das Land Brandenburg für die Lösung bestimmter Probleme hat. Deswegen werbe ich dafür, dass wir so verfahren. Im Moment sehe ich keine Notwendigkeit, diesen Antrag zu unterstützen. Ich bitte darum, dass wir ihn ablehnen. - Danke.
Ich danke dem Abgeordneten von Arnim und gebe das Wort an die Landesregierung, und zwar an Frau Ministerin Ziegler.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen von der PDS, Herr von Arnim hat es ja gerade richtig gesagt, und auch ich denke, dass es aufgrund des Inhaltes und der politischen Aspekte riskant wäre, wenn Brandenburg einen solchen Antrag auf Bundesebene einbringen würde. Denn wir würden als ein armes und ein über keine Vermögenswerte verfügendes Land die avisierten höheren Steuereinnahmen von anderen Ländern bekommen. Es hat ein gewisses „Geschmäckle“, da wir wissen, dass wir Einnahmen in größerem Umfang anderen, reicheren Ländern zu verdanken hätten. Wenn man schon eine solche Diskussion anstoßen will, wäre es richtiger, wenn sie von den Ländern ausgehen würde, in denen auch die Vermögen zu finden sind.
Ferner wird, Frau Osten, bei der Vererbung von Grundstücken bereits jetzt ein neues Verfahren, das Bedarfsbewertungsverfahren, angewendet. Mit diesem Verfahren werden im Vergleich zu den Einheitswertverfahren schon höhere Einnahmen erzielt. Als eine Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils ist dieses Verfahren ja schon 1995 eingeführt worden.
Sie fordern in Ergänzung zu der Besteuerung des Erwerbers auch noch, eine Nachlasssteuer auf das Vermögen des Erblassers einzuführen. Das ist nach Inhalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 nicht verfassungskonform. Nach den Ausführungen des Verfassungsgerichts zum Prinzip des Verwandtenerbrechts bzw. zum Familienprinzip ist
nämlich davon auszugehen, dass allein eine Erbanfallsteuer diesen Grundsätzen gerecht werden kann und damit auch verfassungskonform ist. Daraus folgt zwingend die Einteilung in Steuerklassen, deren Abschaffung Sie allerdings fordern.