Ich frage Sie zweitens: Wäre es vor diesem Hintergrund nicht angebracht, als Minister den Schulen eine Empfehlung auszusprechen, wie sie verfahren sollten?
Ob das lateinische Wort „pervers“, über dessen Ursprung wir gern noch reden können, die Situation angemessen trifft, wage ich zu bestreiten.
Dennoch halte ich ein Lügen in der Schule nicht für angemessen. Insofern sollten Schülerinnen und Schüler, die sich so entschieden haben, ihrem Lehrer das auch klar und deutlich sagen. Weil unentschuldigtes Fehlen nach meiner Kenntnis nur in der ersten Woche des Irak-Krieges stattgefunden hat, ist auch in allen Schulen darauf entsprechend pädagogisch klug reagiert worden. Insofern war ein Verhalten, wie es von Ihnen geschildert worden ist, gar nicht notwendig.
Ich bedanke mich. - Frau Abgeordnete Fechner hat jetzt Gelegenheit, die Frage 1529 (Tempolimit für Kleintransporter) zu formulieren. Bitte sehr.
Die Forderung nach einem Tempolimit für Kleintransporter wird immer lauter. So forderte kürzlich auch der Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt, Karl-Heinz Daehre, ein Tempolimit von 120 km/h für Kleintransporter. Diesbezüglich plant das Land Sachsen-Anhalt zusammen mit Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative. Auch zur Eröffnung des 41. Verkehrsgerichtstages in Goslar forderte dessen Präsident ein Tempolimit für Kleintransporter.
Ich frage die Landesregierung: Sollte nach ihrer Ansicht ein Tempolimit für Kleintransporter eingeführt werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, ich frage zurück: Was sind überhaupt Kleintransporter? Eine Legaldefinition dazu gibt es derzeit in Deutschland nicht. Überwiegend versteht man darunter Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen.
- Herr Hackel, wenn Sie Dienstwagen erwähnen, darf ich Ihnen antworten: Bei Ihnen würde dies sicherlich nicht unter die Rubrik „Kleintransporter“ fallen.
Die entsprechenden Fahrzeuge können wahlweise als LKW oder als PKW zugelassen werden, sodass das gesetzliche Tempolimit von 80 km/h nicht greift. Der Fahrzeugbestand hat in den vergangenen sieben Jahren bundesweit um rund 27 % und damit überdurchschnittlich zugenommen. Es ist unbestritten, dass durch die Polizei eine erhöhte Unfallauffälligkeit von Kleintransportern festgestellt wurde.
Deswegen wurde bereits auf Bund-Länder-Ebene eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die auf der Grundlage einer Untersuchung der Bundesanstalt für das Straßenwesen Vorschläge für wirkungsvolle und angemessene Maßnahmen zur Unfallbekämpfung erarbeiten soll. Der Bericht der Bundesanstalt für das Straßenwesen über die Entwicklung des Fahrzeugbestandes und des Unfallgeschehens bei Kleintransportern soll im Frühjahr 2003 vorliegen.
Der Bericht und seine Auswertung sollten abgewartet werden, bevor über weitere Maßnahmen, zum Beispiel ein generelles Tempolimit für Kleintransporter, entschieden wird. - Danke schön.
Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 1530 (Entgleisung des Schönbohm-Sprechers), gestellt von der Abgeordneten Frau Dettmann. Bitte sehr.
Nach Zeitungsberichten hat der Pressesprecher des stellvertretenden Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg in einem Leserbrief Bundeskanzler Gerhard Schröder mit Diktatoren verglichen.
Ich frage die Landesregierung: Was hat sie zu einem derartigen Verhalten eines Landesbediensteten in herausgehobener Position zu sagen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dettmann, ich möchte zunächst darauf verweisen, dass die Landesregierung zu Leserbriefen grundsätzlich keine Stellung nimmt, vor allem dann nicht, wenn sich im Landesdienst stehende Verfasser erkennbar als Privatpersonen äußern. Dies hat Herr Homburg getan, indem er angegeben hat: Heiko Homburg, Potsdam.
Eines ist jedoch klar: Es ist das auf das Dienstverhältnis zugeschnittene Mäßigungsgebot zu beachten. Ich meine, dafür gibt es eine vernünftige Orientierung. Dies gilt für einen Pressesprecher vermutlich mehr als für andere Landesbedienstete.
Zu dem in Rede stehenden Satz, auf den Sie sich beziehen, habe ich mich unmittelbar nach dessen Bekanntwerden, vor allem nach Bekanntwerden der missverständlichen Interpretation, eindeutig in dem Sinne geäußert, dass der konstruierte Zusammenhang für mich nicht akzeptabel ist. Herr Homburg selbst hat ausgeführt, dass er sich missverständlich geäußert hat, dass dies aber nicht seine Absicht war.
Ich möchte noch etwas anderes sagen: Vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den heutigen Zeitungen meine ich, dass unterschiedliche Auffassungen nicht dazu führen dürfen, dass sich demokratische Parteien mit extremistischen Parteien zusammentun. Dies sollte in diesem hohen Hause eine gemeinsame Position sein.
Ist das so zu verstehen, dass Pressesprecher von Landesministerien überall ihre Privatmeinung kundtun dürfen, ohne auf ihre Position Rücksicht nehmen zu müssen?
Frau Abgeordnete Dettmann, die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Ich kenne keine Vorschrift, auf deren Grundlage man jemandem verbieten könnte, seine Meinung zu äußern. Sie entsinnen sich vielleicht, dass drei Bundesminister an einer Demonstration teilgenommen haben, obwohl Bundeskanzler Schröder sie gebeten hatte, nicht daran teilzunehmen. Die Bundesminister, zwei von den Grünen, einer von der SPD, haben argumentiert: Wir nehmen an der Demonstration nicht als Bundesminister, sondern als Privatpersonen teil. - Ich halte dies für eine künstliche Unterscheidung.
gilt das Mäßigungsgebot. Es ist ein Missverständnis entstanden, das ausgeräumt worden ist. Aber davon ausgehend gibt es keinen allgemeinen Freibrief.
Herr Minister, ich bleibe bei dem Wort „Mäßigungsgebot“. Auch wenn meine Nachfrage in keinem direkten Zusammenhang damit steht, frage ich Sie, ob der Krieg, der gerade im Irak stattfindet...
Sie haben das, was ich dazu geschrieben habe, offensichtlich nicht gelesen. Ich habe nicht von „Präventivkrieg“ gesprochen, Herr Hammer.
Ich bitte darum, Nachfragen mit Bezug auf die bereits gestellte Frage zu stellen. - Bitte sehr, Herr Sarrach.
Herr Minister, Sie sprachen gerade die Veranstaltung in Fürstenwalde an. Ist Ihnen bekannt, dass die Partei, die am lautesten aufschreit, nämlich die CDU, auf örtlicher Ebene mit Funktionären nicht an Antikriegsveranstaltungen teilnimmt?
Wir sind keine Kaderpartei. Das ist der Unterschied. Bei uns geht das Kollektiv nicht zum Demonstrieren, Herr Sarrach; jeder Einzelne entscheidet selbst darüber.
Auch in der CDU gibt es Männer und Frauen, die genauso wie Sie gegen den Krieg sind und an Demonstrationen teilnehmen. Wir führen darüber aber keine Kontrolle durch.
Wir sind bei der Frage 1531 (Schulleiterstellen), gestellt vom Abgeordneten Dr. Niekisch. Bitte sehr.
An mindestens drei Potsdamer Grundschulen sind seit mehreren Monaten die Stellen der Schulleiter unbesetzt. Dies führt zu dem Missstand, dass jeweils die stellvertretenden Schulleiter bzw. Schulleiterinnen diese Position mit ausfüllen müssen, somit permanent unter einer Doppelbelastung stehen und dies nicht einmal finanziell vergütet bekommen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Niekisch, ich bedauere wie Sie den von Ihnen geschilderten Sachverhalt; denn von der Arbeit eines Schulleiters hängt im hohen Maße die Qualität von Schule ab. Der Leiter einer Schule prägt dadurch, wie er sein Kollegium führt und unterstützt, wesentlich die Qualität von Schule und damit die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler im Rahmen von nationalen und internationalen Evaluationen.
Leider sind in Potsdam zurzeit sogar vier Schulleiterstellen nicht besetzt. Zunächst wurde unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung gemeinsam mit dem Schulträger, der Stadt Potsdam, geprüft, ob die betreffenden Schulstandorte als gesichert angesehen werden können. Sie wissen, dass sich die Stadt Potsdam bei der Schulentwicklungsplanung nicht gerade mit Ruhm bekleckert und die notwendigen Entscheidungen häufig sehr lange hinausgezögert hat. Es wurde festgestellt, dass die Grundschulen weiterhin Bestand haben.
Darüber hinaus war durch das staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel jedoch unter Berücksichtigung der Altersstruktur der auf Dauer bestellten Schulleiterinnen und Schulleiter zu prüfen, ob durch Schließung anderer Grundschulen im Schulamtsbereich Beschäftigte, denen bereits das Amt einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters endgültig übertragen worden ist, im Überhang sind oder in absehbarer Zeit in den Überhang kommen werden. Diesen Beschäftigten sind, weil wir mit ihnen Arbeitsverträge geschlossen haben, freie Stellen anzubieten, um ihrem Anspruch auf amtsentsprechende Verwendung gerecht zu werden.
Die notwendigen Unterlagen für den Bereich der Primarstufe im Schulamtsbereich liegen endlich vor. In den nächsten Wochen werden mit den Beschäftigten, bei denen infolge von Schulschließungen eine Umsetzung erforderlich ist, Gespräche geführt, die, so hoffe ich, im Mai dieses Jahres abgeschlossen sein werden. Die Ausschreibung von freien Stellen im Primarbereich im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Brandenburg mit dem Ziel der zeitnahen Besetzung kann dann umgehend erfolgen.
Wir haben dieses Problem, Herr Abgeordneter, auch in anderen Bereichen des Landes, in denen die Zahl der Schülerinnen und Schüler so stark zurückgeht, dass Schulen geschlossen werden müssen. Das betrifft zum Beispiel im Bereich des neben Ihnen