Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

(Allgemeiner Beifall)

Unseres Erachtens gibt es also ein Problem mit dem Planfeststellungsverfahren, weil es mit dem Antragsverfahren zu den bereits für nichtig erklärten Planungsgrundlagen durchgeführt worden ist. Deshalb, Herr Meyer, denken wir, muss es ein Änderungsverfahren im Planfeststellungsverfahren zum Flughafen geben. Das ist das Problem. Darauf hat uns bisher noch niemand eine schlüssige Antwort gegeben. Aber wir werden es sehen. Wenn das Planfeststellungsverfahren vorangeschritten ist, dann gibt es eine Entscheidung, Herr Meyer.

(Zuruf von Minister Meyer)

- Das werden wir sehen. Das gilt es noch festzustellen.

Der Landesentwicklungsplan „Sicherung Flughafen Schönefeld“ ist mittlerweile auch erarbeitet. Mit dem Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung ist Einvernehmen hergestellt. Das geht so in Ordnung. Der Raumordnungsausschuss hat sich im Rahmen der Selbstbefassung hiermit dazu entschieden, eine Anhörung durchzuführen. Das unterstreichen wir sehr. Es muss mehr Information und mehr Transparenz zum Planungsverfahren und zur Standortauswahl Flughafen geben.

Das eigentliche Problem, nachdem die Planungsgrundlagen jetzt offensichtlich geklärt sind, ist: Was wird denn nun mit der Entscheidung zum Flughafen überhaupt? In der Sitzung am 22. Mai hat der Ministerpräsident erklärt, das Vergabeverfahren - die Gesellschafter haben sich entschieden - mit Hochtief und IVG beenden zu wollen. Der Ministerpräsident war so nett, in seiner Rede zu sagen, wir sollten am anderen Tag in die Zeitung sehen, wenn wir etwas Näheres erfahren wollten. Ich habe die Zeitung gelesen, habe aber nichts Näheres darüber erfahren, welche Entscheidung künftig zum Flughafen getroffen werden solle, wie das Landesinteresse aussieht, das Brandenburg in der Gesellschaft BBF verfolgt.

Die PDS-Fraktion stellt angesichts der heutigen Diskussion den Antrag an die Landesregierung, dass das Parlament in der Sitzung im August darüber informiert wird, wie die nächsten Schritte zur Entscheidung Flughafen aussehen sollen. Ich denke, dass es abgesehen von den Finanzleistungen, die zu erbringen sind, um das Vergabeverfahren zu beenden, an der Tagesordnung ist, die Flughafenholding auf wirtschaftliche Füße zu stellen - sprich: Entschuldung, Restrukturierung - und dass dann gemeinschaftlich - Berlin, Bund und Brandenburg - eine neue Entscheidung getroffen wird, was sinnvoll ist, was eine wirtschaftliche Lösung ist, in Brandenburg einen Flughafen zu bauen bzw. sich stärker auf vorhandene Kapazitäten zu konzentrieren.

Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen und insoweit wiederhole ich meine Rede zur 1. Lesung. Das geht an den Mi

nister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Die PDS-Fraktion ist der Auffassung - ich denke, dem schließen sich mehrere Kollegen der anderen Fraktionen an -, dass sowohl das Landesentwicklungsprogramm wie die Landesentwicklungspläne - zentralörtliche Gliederung - als auch der Landesentwicklungsplan - engerer Verflechtungsraum - und der in Arbeit befindliche Landesentwicklungsplan - Gesamtraum - mittlerweile überholt sind, weil die Entwicklung aufgrund der bekannten Prozesse in Brandenburg - Bevölkerungsentwicklung, größer werdende Disparitäten zwischen ländlichem Raum und engerem Verflechtungsraum und anderes - anders verläuft. Deshalb müssen wir uns gemeinsam mit Berlin bemühen, neue Ziele und Grundsätze der Landesplanung zu erarbeiten. Wir bitten darum, dass das in Angriff genommen wird. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Tack, und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vier kurze Punkte: Erstens ist das Gesetz sachlich und rechtlich notwendig. Das wird nicht einmal von der PDS-Fraktion bestritten.

Zweitens: Wir haben uns im Ausschuss ausgiebig mit dem Gesetz befasst. Dort haben wir genauso diskutiert wie bei der 1. Lesung.

Drittens: Von Frau Tack von der PDS-Fraktion sind in der heutigen Sitzung keinerlei neue Aspekte vorgetragen worden.

Somit komme ich zum vierten Punkt: Die PDS-Fraktion wollte nur die Gelegenheit generell wieder einmal nutzen, über das Thema Flughafen zu diskutieren. Das wollen wir nicht.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [PDS])

Deshalb bitte ich die Fraktionen, insbesondere die Koalitionsfraktionen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU - Zuruf der Abgeordneten Tack [PDS])

Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Claus.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner 76. Sitzung am 22. Mai den Beschluss gefasst, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zu überweisen. Dies wurde auch getan.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Landtag möge dem genannten Gesetzentwurf zustimmen. Im Prinzip ist alles gesagt.

Die einzige Fraktion, die sich im Ausschuss der Stimme enthalten hat, war die der PDS. Ansonsten gab es einstimmige Zustimmung.

Wir sind der Meinung - das ist auch richtig so -: Berlin und Brandenburg brauchen den Großflughafen. Das wissen wir alle. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Dombrowski.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meiner beiden Vorredner an und beende damit meinen Redebeitrag. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)

Damit sind wir bei der Landesregierung. Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Berlin zur Änderung der flughafenbezogenen Regelung in § 19 Abs. 11 des Landesentwicklungsprogramms, des LEPro, wurde am 5. Mai 2003 unterzeichnet. Nachdem die für Landesplanung zuständigen parlamentarischen Fachausschüsse sowohl in Brandenburg als auch in Berlin dem Gesetzentwurf zugestimmt haben, ist mit der heutigen 2. Lesung bereits ein entscheidender Verfahrensstand erreicht.

Das vorliegende Gesetz ist notwendige Voraussetzung für das In-Kraft-Treten des Staatsvertrages. Erst dann kann die Änderung der flughafenbezogenen Regelung nach Austausch der Ratifizierungsurkunden rechtswirksam werden.

Nochmals zur Erläuterung: Für die Änderung des LEPro gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Erstens: Der neu aufzustellende Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung, LEP SF, der den Standort Berlin-Schönefeld als Ziel der Raumordnung festlegen soll, benötigt das LEPro als Grundlage. Nach Artikel 8 des Landesplanungsvertrages legen die Landesentwicklungspläne auf der Grundlage des LEPro unter anderem weitere Grundsätze fest.

Zweitens: In seiner derzeit noch geltenden Fassung enthält der § 19 Abs. 11 LEPro eine konkrete Aussage zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld, die das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg für verfassungswidrig hält und deshalb dem Landesverfassungsgericht vorgelegt hat. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus.

Die vorgeschlagene Änderung des LEPro soll deshalb Klarheit schaffen. Das LEPro soll sich entsprechend seiner Aufgaben

zuweisung nach Landesplanungsvertrag auf grundsätzliche raumordnerische Aussagen zur Weiterentwicklung des Luftverkehrsanschlusses für Brandenburg und Berlin beschränken.

In diesem Sinne sind die Aussagen des neuen § 19 Abs. 11 als Prüfaufträge an die nachfolgenden Planungsebenen, also Landesentwicklungsplanung, Regionalplanung, Planfeststellung, zu verstehen.

Das bedeutet auch, dass sich die Frage nach der Geeignetheit einzelner Standorte auf der Ebene des LEPro noch nicht stellt. Diese Abwägung, die dann zu einer raumordnerisch bindenden konkreten Standortfestlegung führt, ist Sache des LEP SF. Erklärtes Ziel der neuen Leitlinie des § 19 Abs. 11 LEPro ist es deshalb, den Planungsträgern für die jeweils anstehenden Planungen und Entscheidungen sinnvolle Kriterien an die Hand zu geben. Ich bitte hierfür um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Fünften Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark (5.GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5946

in Verbindung damit:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sowie zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2002/2003

Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/6028

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Sarrach, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nur zu einem der beiden Gesetzentwürfe äußern und bleibe bei der Verabredung, dass die Änderung des Fünften Gemeindegebietsreformgesetzes ohne Debatte behandelt werden

kann. Ich möchte etwas zu dem anderen Gesetzentwurf sagen, dessen Entstehungsgeschichte, insbesondere die des Artikels 2, doch bemerkenswert ist.