Protokoll der Sitzung vom 24.09.2003

Ich hatte in der Fragestunde im Juni gesagt, dass wir Ende September die Ergebnisse haben werden. Der 30. September ist unser Ziel. Diesen Termin werden wir halten können, obwohl es Probleme gab, weil teilweise auch Software an den Schulen noch nicht genügend geeignet war. Dies ist der erste Durchlauf. Aber ich gehe davon aus, dass alle Dinge, was die Einzelerhebung jeder einzelnen Schule betrifft, so eingegeben werden können, dass der von mir wiederholt genannte Termin auch zu halten ist.

Es geht mir dabei um die Analyse zum einen der Ergebnisse jeder einzelnen Schule, aber auch um die der schriftlichen und mündlichen Ergebnisse. Das, was wir zum jetzigen Erhebungsstand sagen können, ist, dass diese Prüfungsanforderungen rahmenplankompatibel gewesen sind und kein zu hohes Leistungsniveau dargestellt haben. Das, was wir aus dieser Überprüfung entnehmen wollen, soll das Erfahrungswissen auch für den neuen Durchgang der Prüfung sein.

Eines will ich darüber hinaus auch schon sagen, weil es sich als ganz klares Ergebnis abzeichnet: Die Ergebnisse der Prüfungen spiegeln die Ergebnisse der PISA-E-Erhebungen wider. Dies beunruhigt nicht, sondern war das erwartete Ergebnis. Insofern wundere ich mich etwas, dass an so vielen Stellen zusätzliche Verbitterung entstanden ist.

Eines müssen wir allerdings sehr genau im Blick behalten: Die GEW und ich sind uns einig, dass es gerade wegen dieser Gefährdung, wegen dieser Schwierigkeit für viele im Land nicht hilfreich ist, wenn wir den Anteil der Prüfungsnote an der Endnote der 10. Klasse erhöhen, also zu einem Verhältnis von 50 : 50 kämen. Das sind die Forderungen mancher Lehrer, aber auch Schulkonferenzen, weil sie glauben, dass man dadurch auch die Vorjahresergebnisse verbessern könnte. Ich warne davor. Aber die Entscheidungen werden wir mit dem Landesschulbeirat treffen. Ich denke und hoffe, dass wir bis dahin die Zeit zur Diskussion auch noch intensiv nutzen.

Frau Kaiser-Nicht, bitte.

Herr Minister, könnten Sie bitte doch noch auf die Frage der Leistungsdifferenzierung für Grundkurs- und Leistungskursabsolventen eingehen, weil das Problem gerade darin bestand, dass die Absolventen dieser verschiedenen Anforderungsstufen de facto bis auf einen geringfügigen Unterschied die gleiche Prüfung schreiben mussten?

Nein, es gab unterschiedliche Prüfungsanforderungen. Darüber, welche Ergebnisse in den einzelnen Schulformen und in den einzelnen Kursniveaus erzielt wurden, führen wir gegenwärtig eine Untersuchung durch. Darüber jetzt schon zu sprechen und damit den Ergebnissen von Mitte Oktober vorzugreifen, wäre Ihnen und unseren Zuhörern und Zuschauern gegenüber nicht redlich.

Jetzt hat der Abgeordnete Bochow Gelegenheit, die Frage 1753 (Neuer Investor für den ehemaligen Standort Sperenberg der Heraklith GmbH) zu formulieren.

Zum Jahresende 2002 hat die Heraklith GmbH die Produktion am Standort Sperenberg eingestellt. Sowohl auf meine Anfrage als auch auf die des Abgeordneten Schulze hin teilte der Minister für Wirtschaft mit, die Landesregierung werde sich für eine Übernahme durch einen anderen Investor einsetzen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erfolge hat sie bei dem Versuch erzielt, für den Standort des ehemaligen HeraklithWerkes einen neuen Investor zu gewinnen?

Herr Minister Junghanns, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bochow, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bis dato alle Bemühungen der ZukunftsAgentur auch in unmittelbarer Zusammenarbeit mit meinem Haus, einen Investor für das ehemalige Heraklith-Werk in Sperenberg zu finden, erfolglos waren.

Angesichts der Qualifikation der am Standort beschäftigten Mitarbeiter hatte sich die Suche, wie Sie wissen, zunächst auf Unternehmen aus dem Dämmstoffproduktions- und Holzstoff verarbeitenden Bereich konzentriert. Dies war nicht erfolgreich. Nicht zuletzt hat auch Heraklith - ich sage einmal: Überschrift Wettbewerbsverbot - die Unterstützung zugesagt, aber die Fortführung dieser Linie am Standort nicht befördert.

Auch die Bemühungen, Interessenten in alternativen industriellen Fertigungsbereichen für den Standort zu gewinnen, sind aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgreich gewesen, was unser Bemühen nicht einschränkt. Aber bis zum heutigen Tag ist das nicht erfolgreich gewesen. Mit Hinblick auf die vorzufindende Arbeitskräftesituation darf ich daran erinnern, dass es am Standort 70 Beschäftigte gab. Zum Zeitpunkt 10/2002 waren noch 54 Beschäftigte am Standort tätig. Nach der Schließung gab es noch zu bilanzieren, dass insgesamt 20 Beschäftigte in dem Bereich Baruth eine neue Anstellung gefunden haben, also von dort ansässigen Unternehmen aufgenommen worden sind.

Wir sind bei der Frage 1754 (Familienpolitische Leitlinien), die die Abgeordnete Schulz formulieren wird.

Im November 2001 fand eine Klausurtagung der Landesregierung zur Familienpolitik im Land Brandenburg statt und im Januar 2002 wurde das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen beauftragt, familienpolitische Leitlinien zu erarbeiten.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Verabschiedung der familienpolitischen Leitlinien zu rechnen?

Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, Frau Schulz, der Auftrag, den das Kabinett im Januar 2002 erteilt hat, ging an die ressortübergreifende Arbeitsgruppe, in der das MASGF federführend tätig war. Andere Ressorts haben zugearbeitet. Der Bericht war letzten Endes mit entsprechenden Handlungsanregungen versehen, also nicht nur Leitlinien, sondern auch ganz konkreten Handlungsanregungen, was man in welchen Bereichen tun kann. Das ging über das hinaus, was bisher in Brandenburg familienpolitisch geschieht.

Dies kostet natürlich auch mehr Geld. Dieses zusätzliche Geld dafür konnte im vergangenen Jahr nicht gefunden werden. Darum wurde die Vorlage, auch in Übereinstimmung mit der CDU, zunächst zurückgestellt. Das heißt aber nicht, dass alle Messen gesungen wären und wir nichts mehr machen würden, sondern wir tun einiges in Sachen Familienpolitik.

Insofern bin ich sehr dankbar, dass ich durch diese Frage vielleicht auch einiges gerade rücken kann, was in den vergangenen Tagen in der Presse etwas schlecht ankam. Dort konnte man durchaus den Eindruck gewinnen, Brandenburg sei familienpolitisch eine Brache. Das ist bei weitem nicht so. Wir sind ganz gut aufgestellt. So fördern wir eine ganze Reihe von Projekten der Familienbildung und -beratung, in denen wir ganz besonders junge Familien stützen wollen, wo wir auf junge Familien zugehen wollen, weil wir wissen, dass dort der Beratungsbedarf am größten ist. Wir fördern das jährlich mit ungefähr 116 000 Euro.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Projekte in Guben und Eberswalde erinnern. Daneben gibt es natürlich noch viele andere Orte im Lande, an denen Träger vor Ort eine intensive Familienbildung durchführen.

Ich möchte erinnern an die Zuschüsse für Familienferien, durch die wir etwa 1 000 Familien, die sich einen Urlaub anderenfalls nicht leisten könnten, unterstützen. Wir fördern also die Familien, damit sie Urlaub machen können, und verbinden das - das ist mir ganz wichtig - mit einer Familienbildung am Urlaubsort.

(Beifall der Abgeordneten Blechinger [CDU])

Wir gehen hier also auf die Familien zu, die wir sonst dafür nicht gewinnen können; denn wenn wir eine entsprechende Bildungsmaßnahme an irgendeiner Volkshochschule anbieten, dann wird diese von diesen Familien nicht besucht. Wir verbinden also das Urlaubsangebot mit einer Bildungsmaßnahme, in der es darum geht, wie man mit dem Kind oder den Kindern und überhaupt in der Familie miteinander umgehen sollte. Das halte ich für sehr wichtig. Für diesen Bereich geben wir jährlich fast 300 000 Euro aus.

Ich möchte des Weiteren an die Förderung der Familienverbände erinnern. Es gibt vier solcher Verbände, einen katholischen, einen evangelischen und zwei freie. Wir fördern auch zwei Verbände, die sich insbesondere um Alleinerziehende kümmern. Auch das ist ein wichtiger Aspekt, der in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt werden sollte.

Natürlich gehört auch die Schwangerschaftskonfliktberatung dazu. Das kostet uns jährlich 3,6 Millionen Euro, was ja auch nicht unbedingt ein Pappenstiel ist.

Erinnern möchte ich an unser Programm „Gegen häusliche Gewalt“ im Rahmen des Landesaktionsplans. In den Fällen, in denen das Wegweisungsrecht nicht greift, unterstützen wir die Unterbringung von Frauen, die zu Hause nicht mehr wohnen können, in Frauenhäusern. Dafür werden wir in diesem Jahr 1,1 Millionen Euro ausgeben. Aufgrund der Pauschalierung der Zuweisungen an die Landkreise werden es im nächsten Jahr noch einmal 900 000 Euro sein.

Lassen Sie mich jetzt noch ein arbeitsmarktpolitisches Instrument vorstellen, das ebenfalls nicht vergessen werden sollte. Hierbei geht es um einen Wettbewerb zu Projekten unter den Trägern nach dem Motto: Wie kann man Erwerbsleben und Familie am besten unter einen Hut bringen? Hierzu gab es viele gute Vorschläge. Die Projekte, die insgesamt 1,5 Millionen Euro kosten, laufen noch. Wir wollen das wieder auflegen und dabei die Erfahrungen aus den vorangegangenen Projekten berücksichtigen. Das hat bei den Betrieben gut geklappt. Ich möchte in diesem Zusammenhang an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erinnern. Von dort wird Bedarf an Pflegekräften angemeldet, aber es gibt keine Leute, die in der Pflege arbeiten wollen, weil hier Schichtarbeit notwendig ist. Hier ist also viel Flexibilität erforderlich. Man muss auch mit den Vertreterinnen bzw. Vertretern der Kitas reden. Die Projekte haben hier eine gute Hilfe dargestellt.

Auch hinsichtlich des Problemkreises der Behinderten ist einiges erreicht worden. Insbesondere ist hier der familienentlastende Dienst zu nennen, den wir über die 16a-Finanzierung angeschoben haben und der jetzt von den Landkreisen weitergeführt wird, die für diese Aufgabe ursprünglich auch zuständig waren.

Ich möchte außerdem an Integrations- und Sonder-Kitas erinnern, die über das BSHG und das Landessozialamt gefördert werden.

Hinzu kommt, dass wir für die Familien, in denen es ältere Familienmitglieder gibt, in den vergangenen Jahren sehr viel getan haben. Auch für diesen Bereich gibt es inzwischen den familienentlastenden Dienst, durch den die Pflege hier unterstützt wird. Ihnen ist sicherlich auch bekannt, welche Schwierigkeiten entstehen, wenn Familien mit einem pflegebedürftigen oder be

hinderten Kind Urlaub machen wollen. Ganz speziell für diese Zielgruppe fördern wir den Urlaub. Ich war neulich zu Besuch bei einer entsprechenden Maßnahme am Werbellinsee. Dort kommen behinderte Kinder zusammen und verbringen ihren Urlaub, wobei sich die Eltern von der Last, die sie mit einem pflegebedürftigen oder behinderten Kind haben, inzwischen auch einmal erholen können. Das halte ich für sehr wichtig.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen, dass auch die Landkreise hierfür jährlich viele Millionen ausgeben, indem sie zum Beispiel für den Bereich der Sozialpädagogik entsprechende Leistungen erbringen. Ich darf in diesem Zusammenhang erinnern an den familienentlastenden Dienst, an die Familienhilfe und an die Hilfe zur Erziehung nach § 27 ff. KJHG.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es gibt noch Klärungsbedarf. Wir beginnen mit der Fragestellerin. Bitte, Frau Schulz.

Herr Minister, können Sie mir zustimmen, dass es vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme bei der Förderung der Familien nicht nur darum geht, dass wir hierfür Geld zur Verfügung stellen, sondern auch darum, für die Probleme von Familien zu sensibilisieren, und zwar nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung?

In der Tat ist das auch ein mentales Problem. Ich sehe das also ähnlich wie Sie. Es nutzt aber nichts, wenn wir hier ständig nur die Pferde scheu machen und sagen, Brandenburg sei in der Beziehung schlecht aufgestellt.

Nicht zuletzt nach dem, was ich gerade vorgetragen habe, kann man wohl mit Fug und Recht sagen, dass Brandenburg ein Land für Familien ist. Wir machen ja eine ganze Menge. Um auch das Bild der Familie noch etwas zu verbessern, unternehmen wir jetzt eine neue Aktion. Der „Ratgeber für Familien“ wird gerade überarbeitet und dann wieder neu herausgegeben. Außerdem werden wir jetzt, mit Lotto-Mitteln finanziert, Elternbriefe herausgeben. Diese werden den jungen Müttern und Vätern zur Verfügung gestellt, wenn sie einen Erziehungsgeldantrag stellen. Konkret ist es so, dass sie kurz nach der Geburt des Kindes den ersten Brief bekommen, gefolgt von sechs weiteren Briefen. Danach können Briefe hinzugekauft werden, und zwar, wie ich meine, zu einem Preis von 1 Euro. Das halte ich für durchaus vertretbar. Wir gehen hier also ganz gezielt auf die Familien zu. Die Familien haben für uns einen hohen Stellenwert. Das geht wohl auch in die Richtung Ihrer Frage.

Bitte, Frau Bednarsky.

Herr Minister, können wir nach Ihren jetzigen Ausführungen zur Wichtigkeit der Familienpolitik im Land Brandenburg da

von ausgehen, dass es zu den uns bekannten aktuellen Kürzungen insbesondere in den Bereichen Familienbildung und Familienferien nicht kommen wird?

Die Zahlen, die ich eben genannt habe, sind bereits weitgehend die gekürzten Zahlen für das nächste Jahr. Wir werden das Niveau von diesem auf das nächste Jahr also senken. Wir können uns auch für diesen Bereich kein Geld drucken, sondern werden auch hier mit den bestehenden Haushaltszwängen leben müssen.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1755 (Kabinettsbeschluss zum Haushalt). Bitte, Frau Bednarsky.

Aufgrund des Kabinettsbeschlusses zum Haushalt mit den darin für das 610-Stellen-Programm vorgesehenen Kürzungen sind die Jugendämter gezwungen, die Träger vorsorglich aufzufordern, allen 610 Stelleninhabern zum 1. Januar 2004 die Kündigung auszusprechen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Situation?

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kollegin Bednarsky, mit dem Programm zur Förderung der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, das wir wegen der Zahl der Stellen 610-Stellen-Programm nennen, beteiligt sich das Land seit 1996 in erheblichem Umfang an der Grundversorgung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im Lande Brandenburg und nimmt damit eine eigentlich originäre kommunale Aufgabe wahr.

Die diesbezügliche Förderrichtlinie wurde nach einem intensiven Diskussionsprozess mit den Jugendämtern noch einmal überarbeitet. Ich habe diese Richtlinie im August 2002 bis zum 31. Dezember 2005 verlängert. Bereits im Haushaltsjahr 2002 sind auf der Grundlage etatisierter Verpflichtungsermächtigungen die Zuwendungen für die Jugendämter auch für die Jahre 2003 und 2004 enthalten. Die Jugendämter entscheiden nun über die Verwendung dieser Landesmittel auf der Basis ihrer Jugendhilfeplanung und reichen die Fördermittel an die freien und öffentlichen Träger weiter, bei denen die Fachkräfte der Jugendarbeit angestellt sind.

Für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit hat das 610Stellen-Programm eine wirklich nicht zu unterschätzende erhebliche Bedeutung. Es trägt wesentlich dazu bei, dass auf der örtlichen Ebene die Angebote im Jugendhilfebereich auf hohem fachlichen Niveau mit denselben Personen über lange Zeit wahrgenommen werden können. Wir haben mit diesem Programm ein bundesweit viel beachtetes Signal gesetzt, weil bei

der Erhöhung der Personalkontinuität und des Qualifikationsstandes der beschäftigten Fachkräfte Erhebliches geleistet werden konnte.