Protokoll der Sitzung vom 25.09.2003

ist gute Praxis, dass Ministerinnen und Minister einander vertreten und dass öffentliche Würdigungen der Arbeit vor Ort erfolgen. Ich glaube, das ist eindeutig.

(Beifall bei der SPD)

Herr Domres hat noch Klärungsbedarf. Bitte sehr.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Welche Gründe gibt es dafür, dass selbst für Baumaßnahmen, die seit eineinhalb Jahren laufen, die von der Kommune vorfinanziert werden, jetzt Fördermittelbescheide übergeben werden?

Können Sie Ihre Frage bitte konkretisieren, Herr Domres?

Ja, es geht speziell um Perleberg, die Innenstadtsanierung Großer Markt.

Sie wissen, dass die Sanierung in Teilabschnitten erfolgt und demzufolge auch die entsprechende Förderung vorgenommen wird. Ich meine, dass das die Begründung ist.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1775 (Usedom-Express).

(Schulze [SPD]: Was ich selber denk und tu, das trau ich auch den andern zu! - Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Ich ha- be noch nie einen Fördermittelbescheid übergeben! - Schippel [SPD]: Das wird auch nicht passieren! - Glocke des Präsidenten)

Meine Herrschaften, wenn Sie unbedingt den Dialog führen wollen, dann bietet die Cafeteria dazu Gelegenheit.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Getroffene Hunde bellen!)

Die Frage 1775 wird der Abgeordnete Dellmann stellen. Bitte sehr.

Mit dem Usedom-Express gibt es eine attraktive Verbindung aus dem Berlin-Brandenburger Raum nach Heringsdorf an der Ostsee. Dieses saisonale Angebot läuft jeweils von Mitte April bis Mitte Oktober. Den Medien ist zu entnehmen, dass diese attraktive Verbindung im kommenden Jahr zur Disposition steht.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zur Zukunft des Usedom-Express?

Herr Minister Szymanski, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dellmann, die Landesregierung setzte und setzt sich für den Erhalt des Usedom-Express als einzige umsteigefreie attraktive Verbindung im Schienenpersonenverkehr zwischen Berlin-Zoologischer Garten und der Insel Usedom ein und steht hierzu im Gespräch mit der Deutschen Bahn AG und dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

Im Gegensatz zum Schienenpersonennahverkehr haben die Länder auf die Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs keine direkten Einflussmöglichkeiten. Der Usedom-Express wird als eigenwirtschaftliche Zugverbindung durch die Deutsche Bahn Fernverkehr AG betrieben. Derzeit ist in diesem Geschäftsbereich aufgrund der für diese Zugverbindung noch nicht gegebenen kostendeckenden Überlegungen vorgesehen, ein Konzept für die weitere Bedienung im Fahrplanjahr 2004 zu erarbeiten. Unter anderem wird erörtert, wie die Verkehrstage der tatsächlichen Verkehrsnachfrage angepasst werden können.

Das eigentliche Problem der beiden Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, die dieses Angebot vom Grundsatz her begrüßen, besteht darin, dass der Usedom-Express als ein eigenwirtschaftliches Angebot der DB Fernverkehr AG nicht finanziell bezuschusst werden kann. Ich gehe davon aus, dass wir auch im nächsten Jahr - in der Saison 2004 - dieses Angebot haben werden. Es ist nach der Inanspruchnahme zu differenzieren, denn wir werden die Konzepterarbeitung, so weit es uns möglich ist, im Gespräch auch begleiten. Ich gehe davon aus, dass es im Fahrplan 2004 nach wie vor einen Usedom-Express geben wird. Wir rechnen nach Veröffentlichung des neuen Planes im Dezember dieses Jahres dann mit der Bestätigung.

Danke sehr. - Hinsichtlich der Frage 1776 (Schwitzen statt Sit- zen) referiert der Abgeordnete Lunacek und macht dazu folgende Ausführungen:

Ich referiere nicht, Herr Präsident, ich frage. - Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die zu Geldstrafen verurteilt sind und Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssen, eine andere Form der Verbüßung ihrer Strafe wählen, nämlich „Schwitzen statt Sitzen“; also gemeinnützige Arbeit leisten. Das Land Hessen konnte durch diese Maßnahme 4,7 Millionen Euro pro Jahr sparen, indem es solche Verurteilten zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtete, anstatt sie in Gefängnissen sitzen zu lassen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Einsparungen erzielt das Land Brandenburg durch die beschriebene Maßnahme?

Die Justizministerin weiß sicher eine Antwort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lunacek, auch in Brandenburg ist es seit 1992

möglich, dass zu Geldstrafen Verurteilte gemeinnützige Arbeit leisten, wenn sie die Geldstrafe nicht zahlen können und Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden wollen. Von dieser Möglichkeit wird auch zunehmend Gebrauch gemacht. Die Organisation und Durchführung obliegt natürlich der Strafvollstreckungsbehörde, aber auch den Mitarbeitern der Sozialen Dienste der Justiz.

Im Jahre 2002 war es möglich, dies in 2 027 Fällen anzuwenden. Zum Vergleich: In Hessen waren es 2 280 Fälle. Aber wir konnten in Brandenburg durch diese Maßnahme 80 777 Hafttage vermeiden. In Hessen waren es nur 58 545. Wenn man ansetzt, dass ein Hafttag ungefähr 80 Euro kostet, konnten in Brandenburg - wie gesagt, in Hessen waren es 4,6 Millionen 7,1 Millionen Euro eingespart werden.

Da wir volle Gefängnisse haben, sind das Kosten inklusive Baukosten, rechnet man aber nur die Verpflegung und die Versorgung, dann sind es immer noch Einsparungen von 2 Millionen Euro im Jahr.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Lunacek.

Frau Ministerin, Strafgefangene kosten den Steuerzahler nicht unerheblich Geld. Sie sagten 80 Euro pro Tag, das sind rund 30 000 Euro im Jahr. Halten Sie es denn für möglich, bei kürzeren Strafen, bei leichteren Delikten solche Ersatzmaßnahmen wie gemeinnützige Tätigkeit auszuweiten? Gibt es Möglichkeiten und Wege, dies zu tun?

Die Ausweitung der Anwendung gemeinnütziger Arbeit ist natürlich auch dadurch beschränkt, dass gerade auch Sozialhilfeempfänger aufgefordert werden, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Es gibt aber durchaus Bestrebungen, alternative Strafformen zu überlegen.

Brandenburg hat hier, erst einmal nur für den Jugendbereich, eine Maßnahme ergriffen. Es liegt eine Initiative im Bundesrat, dass auch das Fahrverbot als Strafe angewendet werden soll, und zwar nicht nur dann, wenn es sich um ein Straßenverkehrsdelikt handelt, sondern auch, wenn es darum geht, kleinere Straftaten zu sanktionieren. Es gibt auf Bundesebene großen Widerstand bei den anderen Justizministern, weil sie den inneren Zusammenhang zwischen einem Straßenverkehrsdelikt und der Sanktion durch das Fahrverbot sehen wollen. Ich glaube jedoch, dass wir gerade mit solchen Alternativen die Situation in den Gefängnissen verbessern können.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1777 (Abbau von Diskri- minierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen), gestellt von der Abgeordneten Bednarsky.

Brandenburg hat in seine Landesverfassung eine deutliche und weithin anerkannte Regelung hinsichtlich des Verbotes einer

Benachteiligung wegen der sexuellen Identität aufgenommen. Neben einer solchen Verfassungsregelung bedarf die Gleichstellung von Lesben und Schwulen der Aufklärung und Beratung sowohl gleichgeschlechtlich Lebender und ihrer Angehörigen als auch beispielsweise in Schulen, in Polizeidienststellen und gegenüber der Bevölkerung. Für diese Aufklärungs-, Beratungs- und Projektarbeit hat das Land bisher Fördermittel in Höhe von 66 000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Nunmehr ist von der Landesregierung die komplette Streichung dieser vergleichsweise geringen Förderung beabsichtigt.

Meine Frage lautet: Welche Vorstellung hat die Landesregierung für die zukünftige Arbeit zum Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen insbesondere im Hinblick auf eine angemessene Förderung dieser Arbeit durch das Land?

Herr Minister Baaske, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bednarsky, in Ihrer Frage steckt eigentlich schon die Antwort. Es sind alle Argumente genannt worden, warum die Arbeit weitergeführt werden muss. Aber wir können nicht so tun, als ob wir sparen können, ohne dass es jemand merkt. Auch die von Ihnen genannten vergleichsweise geringen 66 000 Euro sind natürlich bei uns im Haushalt zu spüren. Deshalb sind sie momentan eben auch nicht darin enthalten.

Ich bin durchaus bei Ihnen, wenn es darum geht, zu sagen, dass diese Landeskoordinierungsstelle in den vergangenen Jahren eine wertvolle und wichtige Arbeit geleistet hat, gerade auch wenn es darum ging, das Ehrenamt zu bündeln und die Koordination dabei vorzunehmen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Trunschke [PDS])

Es wurden viele Projekte angestoßen, die dann mit wenig Geld oder ohne öffentliches Geld gestaltet werden konnten.

Der Schutz und die Unterstützung dieser Minderheiten ist nach wie vor ein großes politisches Anliegen dieser Landesregierung und - denke ich - auch dieses Landtages. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass es trotz eines spürbaren gesellschaftlichen Klimawandels nach wie vor ein sehr mühevoller Weg ist, Intoleranz, Unwissenheit und Vorurteile in der Gesellschaft abzubauen.

Die Aufklärungsarbeit für ein Klima der Aufgeschlossenheit und der Toleranz muss diesbezüglich weitergehen; das ist keine Frage. Ich will aber deutlich sagen, dass ich in dem Fall ganz klar staatliches Handeln ausschließe. Die Landesverwaltung wird dies nicht tun können. Wir brauchen Mittel und Wege, dies über den Bereich der freien Träger - ob das katholisch oder evangelisch oder bei einem Ligaverband ist, sei dahingestellt zu erreichen.

Das Heft des Handelns, muss ich auch klar sagen, liegt seit gestern bei Ihnen. Der Haushalt ist zur Beratung vorgelegt. Ich

kann Ihnen zusichern, dass wir das, was wir an Möglichkeiten und Ideen haben, sehr gern einbringen und auch zusammen beraten, wie wir einen Weg finden, diese Arbeit - wenn vielleicht auch nicht in der Form, wie sie bisher gestaltet wurde - weiterhin abzusichern.

Es gibt noch Klärungsbedarf.

Herr Minister, können Sie mir trotz der Situation beipflichten, dass eine Landeskoordinierungsstelle gerade für diesen Bereich sehr wichtig ist? Sie können sich vielleicht unter diesen Bedingungen auch nicht vorstellen, wie die Arbeit koordiniert werden soll, wenn es keine Anlaufstelle mehr gibt. Das ist doch das eigentliche Problem. Das jetzt dem Parlament zuzuweisen ist natürlich der einfachste Weg. Ich erinnere Sie in dem Zusammenhang - wie gestern schon Herrn Minister Reiche - an Ihre Regierungsverantwortung.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Ich kann Ihnen zweifelsohne beipflichten. Aber ich habe eben schon deutlich gesagt, dass wir versuchen sollten, das gemeinsam zu tun.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1778 (Richter als Schlich- ter), gestellt vom Abgeordneten Werner.

Durch die Novelle der Zivilprozessordnung, die am 1. Januar vergangenen Jahres in Kraft trat, ist nunmehr das Prozessgericht verpflichtet, der mündlichen Verhandlung eine Güteverhandlung vorzuschalten. Dies ist nur dann entbehrlich, wenn bereits ein außergerichtlicher Güteversuch stattgefunden hat, insbesondere also in den Fällen, in denen bereits ein Schlichtungsverfahren nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz durchgeführt wurde.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erfahrungen wurden bisher mit beiden Schlichtungsverfahren, dem gerichtlichen und dem außergerichtlichen, gemacht?

Frau Ministerin Richstein, Sie haben erneut das Wort.