Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

(Beifall bei der PDS)

Aus diesem Grund geben wir dem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs unsere Zustimmung und wir sind auch bereit, dieses Thema im Ausschuss zu beraten.

Jetzt möchte ich auch gern die Frage behandeln.

Ich hätte es gern, wenn sie erst einmal gestellt würde.

Herr Kollege Heinz Vietze, eine Frage brennt mir wirklich auf der Seele. Wenn Sie so ein Verfechter der Änderung des Abgeordnetengesetzes in einzelnen Punkten, die Sie in Ihrem Antrag

aufführen, sind, warum bringt die PDS-Fraktion dann nicht konkrete Gesetzentwürfe ein, die diese zum Inhalt haben, sondern stellt immer nur diese „Überschriftenanträge“, in denen nicht mehr steht, als dass sich eine externe Beratungskommission damit befassen soll? Wo sind die konkreten, wirklich in Entwürfen zum Abgeordnetengesetz festgemachten Vorschläge der PDS?

(Beifall bei der SPD)

Kollegin Frau Dr. Schröder, ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie Mitglied der Fraktion der PDS zumindest in einer Zeit waren, zu der wir - wenn Sie sich daran erinnern möchten; Sie können gern die Drucksachen nachlesen - ein Gesetz zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung eingebracht haben. Das betraf das Sechste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Weiter haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bezüge der Minister eingebracht und einen Gesetzentwurf zur Veränderung der rechtlichen Stellung der Staatssekretäre. Das waren drei Gesetzentwürfe. Damals haben Sie als Mitglied unserer Fraktion sogar noch für diese Gesetzentwürfe gestimmt.

Ich bin der festen Überzeugung: Wenn wir darüber ernsthaft reden, werden wir überhaupt kein Problem damit haben, uns dieser Initiativen wieder zu erinnern. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der PDS)

Ich bedanke mich auch. - Wir sind damit bei der CDUFraktion, für die jetzt der Abgeordnete Homeyer sprechen wird.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erwarten Sie von mir bitte nicht, dass ich zu dem vielschichtigen und diffizilen Thema der Abgeordnetenentschädigung bzw. der Altersversorgung für die Abgeordneten - übrigens ein Dauerthema, solange es Parlamente gibt; auch ein Dauerthema in diesem Parlament - hier und heute im Einzelnen Stellung nehme oder gar Patentrezepte entwickle. Aber eine solche Patentlösung scheint Frau Kollegin Dr. Schröder nun gefunden zu haben, indem sie einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem sie die Mitglieder des Landtages weitgehend wie Arbeitnehmer in den verschiedenen Berufssparten mit ihren Durchschnittgehältern bzw. ihren Durchschnittsrenten betrachtet, und zwar - ich zitiere aus der Begründung - „unter dem Gesichtspunkt sozialer Gerechtigkeit im Gleichklang mit den übrigen Sozialreformen in der Bundesrepublik Deutschland“.

Ich frage Sie alle, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wissen Sie, wie die sicherlich notwendigen Sozialreformen in Deutschland, die gerade erst als Reförmchen begonnen haben, am Ende im Einzelnen aussehen werden? - Ich jedenfalls weiß es nicht. Meine Fraktion weiß es auch nicht. Aber Frau Schröder scheint Hellseherin zu sein, wenn sie schon jetzt von einem „Gleichklang“ spricht.

Eine kritische Gesamtüberprüfung unserer Entschädigungsre

gelung ist sicherlich notwendig. Aber ist es verantwortbar - so frage ich Sie -, dass nach rund 14 Jahren Landtag Brandenburg ausgerechnet zum Ende unserer 3. Wahlperiode fast in Panik eine Hauruck-Regelung zulasten des Landtages der 4. Wahlperiode angestrebt werden soll? Ich habe daran ganz erheblich Zweifel.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die Fraktion der PDS hat nach meiner Auffassung mit ihrem Antrag verantwortungsbewusster gehandelt. Sie listet alle kritischen Punkte auf - zum Beispiel auch die Frage der Angleichung an Regelungen vergleichbarer alter Bundesländer -, fordert eine umfassende parlamentarische Willensbildung und stellt die Beteiligung eines so genannten externen Beratungsgremiums zur Diskussion.

Darüber hinaus empfiehlt sie zu überprüfen, ob Entscheidungen über die Höhe der Leistungen an Mitglieder des Landtages einer Wahlperiode ausschließlich durch den Landtag der vergangenen Wahlperiode getroffen werden sollten.

Wir, die CDU, sind grundsätzlich bereit, uns an einer sachlichen, parteiübergreifenden und vor allen Dingen ergebnisoffenen Diskussion im - dafür zuständigen - Hauptausschuss zu beteiligen. Wir fordern jedoch eine parlamentarische Willensbildung unter den klaren Prämissen unserer Landesverfassung. Ich darf zitieren:

„Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes.“

- Artikel 55 Abs. 1.

„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“

- Artikel 56 Abs. 1.

Und vor allem:

„Mitglieder des Landtages erhalten eine ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“

- Artikel 60.

Dies bedeutet ohne jeden Zweifel, dass der Landtag die Verfassungsinstitution sui generis und somit mit nichts anderem vergleichbar ist und dass der Status eines Abgeordneten genauso unvergleichlich ist. Das sind die Fakten und das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun.

Umso schwieriger ist natürlich die Entscheidung, was als angemessene Entschädigung bzw. als Altersversorgung entsprechend den genannten Verfassungsbestimmungen anzusehen ist. Selbstverständlich sind wir nicht weltfremd. Das heißt, es müssen in dieser Frage Bezugsgrößen gefunden werden - zweifellos eine schwierige Aufgabe. Die Idee einer Expertenkommission zur Unterstützung der parlamentarischen Beratung ist deshalb erwägenswert.

Noch etwas sehr Wichtiges: Die in Artikel 62 der Landesverfassung festgelegte Begrenzung der Wahlperiode auf fünf Jahre - das heißt der Grundsatz der so genannten Diskontinuität - ist

bei allen Eingriffen in die Rechte der Abgeordneten, vor allem wenn es um gravierende Einschnitte geht, zu berücksichtigen. Es muss also verfassungsrechtlich sorgfältig geprüft werden, ob der derzeitige Landtag gegen Ende seiner Wahlperiode überhaupt befugt ist, das neue Parlament in seinen ureigenen souveränen Rechten und seiner Verantwortung praktisch vom ersten Tag an erheblich zu beschneiden.

Falls wir nach gründlicher Auseinandersetzung zu dem Ergebnis kommen, dass wir in diesem Stadium, das heißt zum Ablauf unserer Amtszeit, Entscheidungen des neuen Landtags nicht präjudizieren dürfen oder sollten, könnte ich mir trotzdem Empfehlungen an unsere parlamentarischen Erben vorstellen, um auf diese Weise zu dokumentieren, dass wir die Zeichen der Zeit im Hinblick auf notwendige Reformen erkannt haben.

Der Überweisung des Antrags der PDS an den Hauptausschuss steht aus unserer Sicht nichts entgegen. Auch der vorliegende Gesetzentwurf sollte trotz der von mir dargestellten Mängel die Chance erhalten, im Hauptausschuss einer objektiven Bewertung unterzogen zu werden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke auch. - Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schuldt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Schröder betreibt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf offensichtlich ihre eigene, private Altersvorsorge. Nach der geltenden Fassung des Abgeordnetengesetzes - das haben Sie in Ihrer Begründung schön ausführlich abgeschrieben, Frau Dr. Schröder - erhält der Brandenburger Abgeordnete nach achtjähriger Mitgliedschaft im Landtag eine Altersversorgung.

Betrachte ich Ihre Biografie, Frau Dr. Schröder, fällt mir vor allem eines auf. Ich meine nicht Ihre wissenschaftliche Karriere - davon könnte sich manch Abgeordneter in diesem Hause eine Scheibe abschneiden -, sondern Folgendes: Es fällt auf, dass Sie - wie wir - erst seit September 1999 Mitglied des Landesparlaments sind.

Seit einigen Monaten gehören Sie nicht mehr der Fraktion der PDS an. Als Sie diesen Antrag in den Landtag einbrachten, hatten Sie gute Gründe, davon auszugehen, dass das Ende dieser Legislaturperiode auch das Ende Ihrer Mitgliedschaft im Landtag sein wird und Sie deswegen aller Voraussicht nach nicht in den Genuss des entsprechenden Paragraphen des Abgeordnetengesetzes kommen werden.

(Schippel [SPD]: So ein Quatsch!)

Ihre Chance haben Sie durch Ihre SPD-Wende zwar etwas verbessert, jedoch ist die SPD in Brandenburg in der Wählergunst mittlerweile derart gesunken, dass Sie nun schon wieder um Ihre Versorgungsanwartschaften bangen müssen.

(Frau Konzack [SPD]: Das ist so was von primitiv!)

Man kann also viel darüber spekulieren, warum Sie eine Anwartschaft auf Altersversorgung für Landtagsabgeordnete bereits ab dem ersten Jahr der Mitgliedschaft einführen wollen, wobei Sie selbst damit natürlich auf jeden Fall in den Genuss der Altersversorgung kämen.

(Beifall bei der DVU)

Bei fünfjähriger Mitgliedschaft hätten Sie damit, so lautet zumindest die von Ihnen gewünschte Änderung der Versorgungshöhe in § 12, immerhin eine Versorgungsanwartschaft von 10 % der Entschädigung nach § 5 Abs. 1 erreicht. Darüber also sollen wir hier und heute abstimmen.

Wenn es Ihnen, Frau Dr. Schröder, tatsächlich um nennenswerte Einsparungen bei den Landtagsabgeordneten ginge, frage ich mich, warum Sie unserem letzten Antrag im Sommer dieses Jahres

(Klein [SPD]: Dieses Jahres? - Das Jahr ist gerade drei Wochen alt!)

auf pauschale Senkung der Grundentschädigung für alle Abgeordneten um über 500 Euro pro Monat nicht zugestimmt haben. Selbiges gilt für die PDS, die einen noch erheblich scheinheiligeren Antrag eingebracht hat.

(Vereinzelt Gelächter)

Sie wollen hier - wie immer natürlich öffentlichkeitswirksam den Anschein erwecken, bei den Abgeordneten sparen zu wollen.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

Tatsächlich lässt Ihr Antrag im Ergebnis aber auch Raum für genau das Gegenteil, nämlich dass sich die Abgeordneten in sozialistischer Manier nach Durchlauf durch ein Beratungsgremium noch höhere Entschädigungen in die Tasche stecken können. Populistischer geht es wirklich nicht. Ich erspare mir insoweit weitere Ausführungen zu Ihrem Antrag.

Der Antrag meiner Fraktion vom Sommer letzten Jahres, den Sie alle abgelehnt haben, wäre stattdessen ein Signal echten Sparwillens und individueller Opferbereitschaft der Abgeordneten gewesen.