- Ich will hier keine geben, weil ich Ihnen gegenüber so viel Sachlichkeit von mir selbst verlange, dass ich gründlich antworte, und das ist an dieser Stelle nicht möglich.
Dritte Frage: Was soll ich zu den Kriterien sagen? Bei jedem Film spielen andere Kriterien eine Rolle. Es gibt ein Muster, nach dem sich die Preisforderung richtet, angefangen von der Idee über den Produzenten bis zu den Schauspielern, die daran beteiligt sind. Das alles sind Faktoren, die einen Erfolg verheißen oder infrage stellen. Des Weiteren spielen die Finanzierung selbst oder die Inhalte, das Gesamtkonzept, eine Rolle. Es ist also ein ganzer Kriterienkatalog, der eine gewisse uniforme Vorgehensweise sicherstellt. Aber gleichzeitig - das ist beim Filmgeschäft nun einmal so - soll jeder Film an sich einzigartig werden, was die Flexibilität, die Einzigartigkeit eines Filmprojektes zu berücksichtigen, beinhaltet. Deshalb sagen wir - das kann nicht der Wirtschaftsminister allein machen, der Finanzminister stellt den Bürgschaftsrahmen zur Verfügung; wir haben da unsere Partner, auch Medienboard ist beteiligt -: Das muss von Profis, die wir damit beauftragen, geprüft werden. Deshalb ist es, glaube ich, gut, in der Abwägung zwischen Chancen und Risiken dieses Instrument weiter zu benutzen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister. - Wir kommen zur Frage 203 (Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplanes Flug- hafenstandortentwicklung) der Abgeordneten Tack.
Am 10. Februar 2005 erklärten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung - LEP FS - für unwirksam. Der LEP FS sollte die Fehler im ursprünglichen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum heilen. Dieser war 2001 ebenfalls vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden. Das darauf folgende Heilungsgesetz galt als wichtige raumplanerische Grundlage für das größte Infrastrukturprojekt der Länder Berlin und Brandenburg für den Bau des BBI in Schönefeld. Der Planfeststellungsbeschluss zum BBI gründet sich auf den LEP FS und ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig. Mit dem Wegfall der landesplanerischen Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss könnte das Baurecht für den BBI stark gefährdet sein.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen zieht sie aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) für das Projekt BBI, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit den im Haushaltsentwurf 2005/2006 für das Projekt BBI eingestellten Mitteln?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Tack, Sie sprechen richtigerweise von „könnte“.
Die Landesregierung wird zunächst - das ist bis heute nicht möglich gewesen - eine umfassende Prüfung der Rechtsprechung von Frankfurt (Oder) vornehmen. Wir haben bis heute nur die Presseerklärung zum Urteilsspruch vorliegen, die schriftliche Begründung liegt uns nicht vor. Jetzt vor diesem Hintergrund über Konsequenzen zu sprechen halte ich nur insofern für gerechtfertigt, als wir natürlich alles unternehmen werden, um die von Ihnen dargestellte Schädlichkeit des Urteilsspruchs gegenüber dem Planfeststellungsbeschlussverfahren in Leipzig auszuräumen. Wir werden alles in unseren Kräften Stehende tun, dass das Verfahren beschleunigt und fortgesetzt wird.
Über Einzelheiten der Aufstellung und der Begründung unserer Position werde ich an dieser Stelle nichts sagen, schon gar nicht vor dem Hintergrund einer Pressemitteilung.
Die im Haushalt getroffene Vorsorge ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt und nicht zu ändern, im Gegenteil, wir müssen natürlich Vorsorge treffen, insbesondere wenn wir jetzt in die Beratungen mit dem Landtag zur Finanzierung des Flughafenprojekts gehen.
Ich habe drei Nachfragen, Herr Minister. Die erste Frage bezieht sich darauf, welche Position die Landesregierung zur Forderung der PDS-Fraktion einnimmt, die Mittel für den BBI, die für 2005 und 2006 im Haushalt eingeplant sind, umzuverteilen, weil es aus heutiger Sicht für den Planfeststellungsbeschluss für das BBI-Projekt keine Planungssicherheit und damit auch kein Baurecht gibt.
Die zweite Frage: Welche Position bezieht die Landesregierung zur Auffassung der PDS-Fraktion, die Grundlagen der Landesplanung, nämlich das Landesentwicklungsprogramm, den Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum und auch den Landesentwicklungsplan Flughafen Schönefeld neu zu erstellen, damit sie juristisch unangreifbar und als Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss für den BBI unanfechtbar sind?
Die dritte Frage: Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte im Zusammenhang mit dem Urteil zum LEP eV - 2001 war das bereits - das Landesentwicklungsprogramm an das Landesverfassungsgericht zum Normenkontrollverfahren verwiesen, weil das Oberverwaltungsgericht davon ausgeht, dass das Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg verfassungswidrig ist. Ich frage in diesem Zusammenhang: Welche Stellungnahme - das läuft ja schon eine ganze Weile - hat die Landesregierung gegenüber dem Landesverfassungsgericht abgegeben?
Zur ersten Frage: Wir lehnen die Position der PDS-Fraktion ab, vor dem Hintergrund des bisherigen Verfahrensstandes jetzt eine Umverteilung vorzunehmen. Sie wissen es auch selbst.
- Frau Tack, es ist uns durchaus bewusst, in welcher juristischen Situation wir uns befinden. Wir konnten unsere eigenen Positionen noch nicht abschließend zusammenstellen, weil uns die Begründung zu dem Spruch fehlt und wir auch nicht wissen, inwieweit das Verfahren in Leipzig unmittelbar beeinflusst wird. Sie wissen aber auch, dass es die grundsätzliche Auffassung gibt, dass das Verfahren in Leipzig von dem Urteilsspruch nicht infiziert wird. Vor diesem Hintergrund lehnen wir derlei Vorschläge heute ab.
Zur zweiten Frage: Es ist ganz einfach zu früh, solche weitgehenden Beschlüsse zu fassen. Sie wissen doch auch, welche Risiken und Verfahrenszeitläufe damit einhergehen. Sie müssen doch davon ausgehen, dass man sich, wenn man - unterstützt von der Mehrheit auch dieses Hauses - dieses Projekt ziemlich schnell und gut auf dem Weg halten will, nicht auf derlei lange Umwege abzielt. Wir sind heute in der Situation, Frau Tack, dass wir unter den gegebenen Umständen der Beschlussfassung des Gerichts in Frankfurt (Oder) das tun, was jeder Unternehmer für ein solches Projekt tut. Er versucht, seinen Zeitplan juristisch zu sichern. Dafür sind die Chancen noch nicht am Ende.
Zur dritten Frage: Zu dieser Stellungnahme kann ich noch nichts sagen, da ich auf diese von Ihnen gestellte Nachfrage nicht ausreichend vorbereitet bin.
Sie haben es soeben abgelehnt, die gesamte Landesentwicklungsplanung infrage zu stellen, was ich für vernünftig halte, weil wir anderenfalls in den nächsten zehn Jahren sicherlich nicht zum Ende kämen. Plant denn die Landesregierung für den Worst case, den man zumindest im Hinterkopf haben muss, möglicherweise eine isolierte Neuplanung in dem Bereich, um unter Umständen eine Heilung zu erreichen, solange das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft?
Es fällt mir etwas schwer, darauf zu antworten, weil wir - als Jurist wissen Sie das - bei der taktischen Abwägung der Schritte aus dem Beschluss heraus sind. Bei dem öffentlichen Interesse, das dieses Projekt und der Planungsfortgang zu Recht genießen, habe ich es schon mehrere Male für geboten angesehen, keine Ausweichszenarien zu früh zu offenbaren, weil sie oft von denen benutzt werden, die dieses Projekt bekämpfen und als Hinweis darauf werten, dass ja die Landesregierung schon von ihrem Kurs abgegangen sei. Ich kann es von dieser Stelle aus nicht anders sagen.
Herr Minister, mir ist aufgefallen, dass Sie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) jetzt prüfen wollen. Frau
Tack hat auf das Gutachten an das Landesverfassungsgericht aufmerksam gemacht. Im Wesentlichen sind alle Knackpunkte, die heute auch in diesem Urteil eine Rolle spielen, bereits 2001/02 benannt worden. In dem Schreiben von 2001 ist auch gefordert worden, Alternativstandorte zu prüfen, die in der Vergangenheit nicht geprüft worden sind. Fassen Sie vor dem Hintergrund eines Worst-case-Szenarios erneut Alternativstandorte ins Auge?
Herr Hammer, ich wiederhole mich: Über unsere Ausrichtung nach Auswertung dieses Gerichtsurteils werden wir uns erst äußern können, wenn es uns möglich war, die Einzelargumente des Gerichts zu gewichten und danach unsere Vorgehensweise gegen diesen Urteilsspruch, zur Umgehung desselben bzw. zur Heilung von Verfahren usw. zu offerieren. Es wäre doch nicht klug, wenn ich von dieser Bühne aus jetzt Worst-case-Szenarien erörterte. Das hilft uns nicht auf dem Weg zum BBI. - Danke schön.
Danke schön, Herr Wirtschaftsminister. - Wir sind am Ende der Fragestunde. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, entlasse Sie in die Mittagspause und wünsche Sie um 13 Uhr wiederzusehen.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haushaltsgesetz 2005/2006 - HG 2005/2006)
Gesetz zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts im Haushalt (Haushaltsstrukturgesetz 2005 - HStrG 2005)
Ich eröffne die Debatte zu diesem Themenbereich mit dem Beitrag der Landesregierung. Es spricht zu uns Herr Minister Speer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen den Haushaltsplan, das Haushaltsbegleitgesetz, die mittelfristige Finanzplanung und auch die Personalbedarfsplanung vorgelegt, die bis Ende 2009 umgesetzt werden soll.
Im Koalitionsvertrag und auch von dieser Stelle aus in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu Beginn dieser Legislaturperiode sind für die Koalition und die Regierung Ziele benannt worden. Mit dem Haushaltsentwurf ist es gelungen, die Prioritäten abzubilden. Im Bereich der Bildung haben wir einen deutlichen Aufwuchs in den Hauptgruppen 5 bis 8 zu verzeichnen. Allein im Kita-Bereich steigen die Leistungen des Landes aufgrund der gewachsenen Nachfrage erfreulicherweise auf 123 Millionen Euro.