und sieht Ihren Antrag aufgrund der verschiedenen Initiativen der Landesregierung zu dieser Problematik als überflüssig an. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das menschliche Leid, das durch schreckliche Unfälle immer wieder heraufbeschworen wird, ist unermesslich. Menschen werden aus dem Leben gerissen; sie fehlen uns ein Leben lang. Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel. Das Thema ist sehr ernst.
Es ist so, dass Fahren und Trinken zu trennen sind - eine Forderung, die ich unterstütze. Jedoch müssen wir auch sehr ehrlich bewerten, dass die Initiativen, die insbesondere das Land Brandenburg seit 1997 zu diesem Thema in verschiedenen Gremien bis hin zum Bundesrat vorgetragen hat, nicht die Mehrheit der Länder bekamen.
Wir wissen auch, dass Gegenargumente auf den Tisch gelegt werden vor dem Hintergrund der zurückgehenden Unfallzahlen - das ist natürlich gut - und auch vor dem Hintergrund, dass es verschiedene Statistiken gibt, die ausweisen, dass die Alkoholursache bei Unfällen rückläufig ist und sich auch in ihrem Stellenwert zum Beispiel im Vergleich zu überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt, Abstandsfehlverhalten, Abbiegefehlverhalten weiter nach hinten bewegt.
Darüber hinaus haben wir Erfahrungen aus DDR-Zeiten, in denen es ein absolutes Alkoholverbot gegeben hat und wo zum Beispiel aus der Statistik von 1985 bis 1988 hervorgeht, dass 14 % der Unfälle unter Alkoholeinfluss passiert sind. Im Land Brandenburg waren es im letzten Jahr 3,3 %.
die ich bestätigen möchte - eine unverhältnismäßig hohe Zahl von jungen Fahranfängern am gesamten Unfallgeschehen. 10 % der Bevölkerung sind junge Menschen bis 25 Jahre, welche ein Drittel bis ein Viertel der Unfälle verursachen. Die Unfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren, werden zu einem Viertel von jungen Fahrern verursacht. Das heißt, sie sind eine Risikogruppe und es ist dargestellt worden, dass insbesondere abends, nachts und an Wochenenden Unfallhäufungen auftreten. Wenn wir eine Ursachenforschung vornehmen, müssen wir konstatieren, dass junge Fahranfänger Probleme mit den Grenzwerten haben. Die Frage, wie viel getrunken werden kann, führt - dies im Zusammenhang mit den Gefahren, aber auch mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert - zu Fehleinschätzungen. Das heißt, es ergibt eine Mischung aus Unerfahrenheit, Risikobereitschaft und Enthemmung durch Alkohol. Es ist ein aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmendes Unfallrisiko, dem wir entgegenwirken müssen.
Deswegen haben wir in der Vergangenheit verschiedene Initiativen ergriffen, um eine 0,0-Promille-Grenze, ein absolutes Alkoholverbot, für junge Fahranfänger - also für die, die in der Probezeit von zwei bis vier Jahren sind - gesetzlich zu regeln.
Wie Sie wissen, gab es in der vorigen Woche eine Verkehrsministerkonferenz. Wir stimmen unsere Verkehrspolitik mit Berlin ab; Berlin hat diesen Antrag eingebracht. Es gab noch nie ein so knappes Abstimmungsergebnis wie in der letzten Woche.
Ich begrüße und unterstütze die Ankündigung des Bundesverkehrsministers, in § 24 eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Wir werden gemeinsam mit Berlin diesen Prozess begleiten und ihn öffentlich voll unterstützen. Aus unserer Sicht ist es der richtige Weg, die genannte Gefahrengruppe gerade hinsichtlich der Trennung zwischen Fahren und Alkoholkonsum gesetzlich zu untersetzen.
Wir brauchen einen Stufenplan, wenn wir über 0,0 Promille für alle sprechen; denn Politik ist auch die Kunst der Mehrheitsbeschaffung. Das muss ich so deutlich sagen. Wenn es eine solche Gesetzesänderung gibt, werden wir die Ergebnisse und Erfahrungen auszuwerten haben, um über weitere Vorgehensweisen zu entscheiden.
Es ist eine Tatsache, dass sich insbesondere Bundesländer, in denen die Bier- und Weinherstellung ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, dagegen sträuben. Deswegen müssen wir - dafür bin ich auch; in diesem Punkt besteht zwischen uns Übereinstimmung - diese Diskussion immer wieder öffentlich führen und darauf hinweisen. Wenn wir es schaffen, die 0,0-PromilleGrenze für junge Fahranfänger durchzusetzen, hat das eine erhebliche Signalwirkung.
In diesem Sinne bin ich auch der Meinung, dass der vorliegende Antrag nicht zielführend ist; er ist zurzeit mehrheitlich nicht durchsetzbar, aber unsere Vorgehensweise ermöglicht in Kürze eine Mehrheit. Deswegen bin ich ebenfalls der Auffassung, dass dem Antrag nicht zuzustimmen ist. - Danke sehr.
Die PDS-Fraktion hat ihren Antrag auf namentliche Abstimmung zurückgezogen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 4/955 der PDS-Fraktion „NullPromille-Regelung im Straßenverkehr“. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt Dinge, die man nicht sieht und nicht schmeckt. Menschen haben zuweilen ein ungutes Gefühl, jedoch möchten die wenigsten etwas darüber hören. Die Sinne erfassen es nicht und den Verstand blenden sie aus. Man wird erst aufmerksam, wenn das, was man als Risiko bezeichnet, durch Eintreten des Ernstfalls eine wahrnehmbare Dimension erhält. Von vielen Katastrophen weiß man, dass sie eintreten können; andere hingegen sind nicht kalkulierbar. Dazu zähle ich die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und deren Einbringung in die Nahrungskette. Wenn auch anders gelagert, sei BSE ein Beispiel für die Heimtücke, mit der die Natur auf ein Handeln gegen sie reagieren kann.
Umfragen haben ergeben, dass sich über 70 % der Bürgerinnen und Bürger gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel aussprechen. Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Politik anders entschieden hat. Den Weg haben der Rat und das Europäische Parlament mit der Richtlinie über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt vom 12. März 2001 freigemacht. Dass sich Deutschland ausgerechnet unter einer rot-grünen Regierung und einer grünen Verbraucherschutzministerin nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen konnte oder wollte, mag man als Zeichen dafür verstehen, wie ernst es den Grünen noch mit der Umweltpolitik ist. Nicht viel besser ist ihr Agieren auf Bundesebene.
Die Politik und die Hersteller wissen um die Abneigung der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel. In der Gesetzgebung haben wir es diesbezüglich mit zwei Frontlinien zu tun: Zum einen geht es darum, den Weg für die Freisetzung und den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen zu ebnen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen Antrag meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode. Damals ging es uns um eine
standortbezogene Öffentlichkeitsbeteiligung, die Herstellung des Einvernehmens mit der Landesregierung und die Sicherung einer wissenschaftlichen Begleitforschung. Zumindest beim damaligen Ressortchef Wolfgang Birthler fand unser Ansinnen fachliche Zustimmung.
Herr Minister Woidke, wie ich dem Vortrag Ihres Hauses im Fachausschuss entnommen habe, steht man - insbesondere hinsichtlich der Dimension der Freisetzungsvorhaben in Brandenburg - möglichen Auswirkungen durchaus skeptisch gegenüber. Etwas anders gestaltet sich jedoch die praktische Handhabung der Umsetzung des geltenden Gentechnikgesetzes. Noch nicht einmal die ohnehin fragwürdigen Vorgaben über die Veröffentlichung von Anbaustandorten werden eingehalten. So wurde im Landkreis Märkisch-Oderland festgestellt, dass die Angaben im Standortregister nicht mit den Anbaustandorten übereinstimmen. Offensichtlich wurde dort bereits im Vorgriff auf die Novelle des Gentechnikgesetzes der wahre Anbaustandort verschleiert. Zusammen mit der Einführung eines Grenzwertes für die Kennzeichnungspflicht und die völlige Freistellung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit gentechnisch verändertem Futter erzeugt wurden, handelt es sich dabei um die zweite Linie, die die Hersteller fahren.
Wenn wir damit leben müssen, dass gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden, dann sollte jedermann wenigstens die Chance bekommen, zu erfahren, wo und wie dies geschieht. Wenn die Gentechnik tatsächlich völlig unbedenklich ist, warum versteckt sie sich dann? Sie ist nicht unbedenklich. Bei der Freisetzung genmanipulierter Pflanzen lässt sich eine Kontamination benachbarter Felder nicht verhindern. Biobauern gehen davon aus, dass es in Zukunft kaum noch möglich ist, gentechnikfreie Produkte anzubauen. Sie fürchten daher um ihre Existenz. Die bestehenden Haftungsregelungen würden, so behaupten Gentechnikbefürworter, die Gentechnik geradezu verhindern. Die hohe Zahl der Anmeldungen von 500 ha Anbauflächen in Brandenburg zeigt jedoch, dass die Hemmschwelle nicht allzu hoch ist.
Der Nachweis schädlicher Auswirkungen - insbesondere der herkunftsbezogene Nachweis - ist nur im Einzelfall möglich. Eines ist jedoch Fakt: Die Möglichkeit einer Rückholbarkeit einmal freigesetzter Erbanlagen dürfte nicht gegeben sein. Den Rückschluss auf die Quelle einer Freisetzung soll das im vorigen Monat im Bundestag verabschiedete Zweite Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts erschweren, nachdem gerade einmal drei Monate zuvor im Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine EU-konforme Umsetzung erfolgt war.
Es geht um die Informationsfreiheit für jedermann, sich im Standortregister über den genauen Ort des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen zu informieren, das heißt: flurstücksgenau. Sehen wir einmal von dem Fall in Märkisch-Oderland ab, war das bisher gegeben. Folgt man dem Sinneswandel der Bundesregierung, wird zukünftig nur noch die Gemarkung im Standortregister zugänglich sein. Darüber hinaus erhält nur noch derjenige per Antrag Auskunft, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dieses berechtigte Interesse soll durch eine mögliche Beeinträchtigung nachgewiesen werden, die man zum Beispiel - ich zitiere - „der Ausübung der Imkerei“ zubilligt. Hoch leben die Imker! - Der Rest der Bevölkerung tappt leider im Dunkeln.
könnte sich dafür einsetzen, dass es bei dem simplen und über das Internet verfügbaren Standortregister bleibt. Gerade die Position der CDU hat wohl aber zur Abänderung bezüglich des Standortregisters geführt. Glaubt man den Berichterstattern der SPD im Bundestag, soll damit eine Blockade des Gesetzes im Bundesrat verhindert werden. Es mag spekulativ sein, welche Länder zu den Blockierern gehören, aber unser Antrag zielt darauf, die EU-konforme Regelung wieder in den Gesetzestext einzuführen. Die Freisetzungsrichtlinie fordert klar die Veröffentlichung des Standortes; deutlicher wird es in der englischen Originalfassung: location.
Es geht - sieht man von den auf Freiwilligkeit basierenden gentechnikfreien Zonen ab - um die Sicherung der Koexistenz. Dies setzt aber voraus, dass ein freier und ungehinderter Zugang zu den erforderlichen Informationen gewährleistet ist. Ich sprach eingangs davon, dass man gentechnisch veränderte Organismen nicht am Geruch oder Geschmack erkennen kann. Man braucht also eine klare Kennzeichnung - sowohl auf der Verpackung als auch im Standortregister. Dafür soll sich die Landesregierung im Bundesrat einsetzen. Den Einzug der Gentechnik kann sie ohnehin nicht aufhalten. Wenn Brandenburg gesunde Lebens- und Umweltbedingungen für Kinder und Jugendliche berücksichtigen will - damit verweise ich auf Ihren morgigen Antrag, meine Damen und Herren von SPD und CDU -, dann liegt es mit Sicherheit in Ihrem Interesse, Transparenz und Sicherheit bezüglich Gentechnik zu schaffen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste! Das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts vom 21. Dezember vergangenen Jahres sowie das Zweite Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts beruhen im Wesentlichen auf europäischem Recht. Das steht auch im Antrag der PDS-Fraktion. Es gibt also keinen großen Gestaltungsspielraum für die Bundesrepublik Deutschland.
Das von der PDS-Fraktion geforderte Engagement der Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Gefahren und Nachteile für Dritte aus der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen ausgeschlossen werden - Absatz 1 des Antrags ist an dieser Stelle entbehrlich, da dies bereits im Gesetz hinreichend geregelt ist. Ich erinnere an die Regelungen zum Freisetzen, zum In-Verkehr-Bringen, zur Sicherung der Koexistenz, die meine Kollegin schon angesprochen hat, zur guten fachlichen Praxis bis hin zu den umfangreichen Haftungsvorschriften, um die Gefahren und Nachteile für Dritte möglichst auszuschließen.
Im zweiten Absatz des Antrags der PDS-Fraktion wird eine unzutreffende Behauptung geäußert. Es wird zwischen öffentlichem und nicht öffentlichem Register unterschieden. Als Zugeständnis an die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz wurde die genaue Flurstücksbezeichnung wieder aus dem Gesetzentwurf entfernt. Im öffentlichen Register
finden sich aber für alle Bürgerinnen und Bürger folgende Standortinformationen: Gemeinde, Postleitzahl, Gemarkung, Bezeichnung des Organismus und seine gentechnisch veränderten Eigenschaften.
Frau Kollegin, wenn Sie meinen, dass es entbehrlich sei und wir nichts machen könnten, Folgendes: Ihnen sind die Probleme in unserem Heimatkreis Märkisch-Oderland, der mit einer Vielzahl solcher Standorte „gesegnet“ ist, bekannt. Die Kreisverwaltung hatte große Probleme herauszubekommen, wo diese überhaupt sind. Die Landwirte sind nicht nur besorgt; die Verseuchung der Felder derjenigen, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen wollen, wird nicht nur befürchtet, sondern ist nachgewiesen. Wie ist Ihre Antwort auf die Frage: Gibt es für Sie, wenn Sie die Absicht teilen, die Leute zu schützen, eine Variante des Umgangs mit diesem Problem - vielleicht in Verbindung mit unserem Antrag?
Bezüglich der Standortinformationen bzw. Inhalte zum Standortregister sind die vielfältigsten Angaben vorhanden, meine ich, und bei berechtigtem Interesse werden diese Informationen ausgegeben.
Man kann nachlesen, was genau „berechtigtes Interesse“ bedeutet. Dieses berechtigte Interesse wird gerade bei der Einführung des Gentechnikrechts nicht sehr eng ausgelegt. Man sollte es nicht lax auf eine Berufsgruppe, zum Beispiel die Imker, reduzieren, sondern jeder, der ein berechtigtes Interesse hat - jeder Nachbar, jeder Landwirt -, hat die Möglichkeit, Auskünfte in der Art und Güte zu erhalten, die ihn in die Lage versetzen, zu den Informationen zu kommen, die Sie meinen. Insofern haben Sie mich mit Ihrer Nachfrage auf das Thema gebracht, das jetzt gleich gefolgt wäre.