Ich will den Alkohol nicht verteufeln. Ich werde den Teufel tun, den Alkohol zu verteufeln. Ich lade Sie ein, mit mir anzustoßen und darauf zu trinken,
dass wir gemeinsam mehr tun im Interesse der Reduzierung des Unfallgeschehens und für mehr Verkehrssicherheit im Land Brandenburg. Dazu gehört natürlich die 0,0-PromilleGrenze im Straßenverkehr.
Diese Argumente sollen Ihnen dazu dienen, unserem Antrag ruhigen Gewissens zustimmen zu können mit dem Ziel, dass wir uns über den Bundesrat oder meinetwegen auch über die Verkehrsministerkonferenz gemeinsam für die 0,0-PromilleRegelung im Straßenverkehr engagieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei der Fraktion der PDS und bei der Kollegin Tack für den vorliegenden Antrag bedanken, gibt uns dieser Antrag doch Gelegenheit, uns in diesem Hause wieder einmal - es ist ja jetzt wahrlich nicht das erste Mal - zum Thema zu äußern. Gleich
zeitig gibt der Antrag der Landesregierung Gelegenheit, ihre verdienstvolle Arbeit im Sinne der Verkehrssicherheit und der Entalkoholisierung unserer Straßen und Wege darzustellen.
Die legale Droge Alkohol als Massenproblem und ihre Assoziationen haben Sie völlig richtig dargestellt. Alkohol im Straßenverkehr ist wahrlich kein Kavaliersdelikt. Gleichwohl müssen wir natürlich schauen, wie sich die Zahlensituation tatsächlich darstellt.
Ich habe mir einiges an Unterlagen mitgebracht und Sie verzeihen mir sicherlich, dass ich die eine oder andere Zahl für das Protokoll über die heutige Sitzung von mir gebe.
2004 war ein ereignisreiches Jahr in Brandenburg. 86 771 Unfälle waren zu verzeichnen, davon 1 978 Fahrten unter Alkoholeinfluss. Dabei starben 30 Menschen und 992 Personen wurden verletzt. Da hört der Spaß definitiv auf. In der Tat ist auch schon bei Verletzungen das Leben der Betroffenen unter Umständen völlig verändert; das ist ein Schaden für die Betroffenen und ihre Familien.
Aber wir sollten uns das auch noch einmal differenziert nach Personengruppen anschauen. Sie, Frau Tack, haben das zum Teil bereits dargestellt. Unter den 1 293 an Unfällen beteiligten alkoholisierten Personen waren insbesondere im Bereich der Personen- und schweren Sachschäden 172 Personen - das entspricht einem Anteil von 13,3 % - der Altersgruppe der 18bis 21-Jährigen zuzurechnen. Das ist im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung mehr als das Doppelte und ein Hinweis darauf, dass es insbesondere Jugendliche oder junge Heranwachsende sind, die im Bereich der Alkoholunfälle beteiligt sind.
Von den 953 Personen, die an Unfällen mit Personen- und schweren Sachschäden beteiligt und infolge Alkoholkonsums fahruntüchtig waren, hatten 233 Personen, also etwa ein Viertel, den Führerschein noch nicht einmal drei Jahre. Auch das ist ein deutlicher Hinweis auf die Struktur, die hier zu beachten ist.
Kurzum: Jeder achte Verkehrstote in Deutschland geht auf das Konto von Alkohol am Steuer. Das Land Brandenburg hat sich, wie ich eingangs schon erwähnt habe, wiederholt mit dem Thema befasst. Für die Landesregierung gilt dies gleichermaßen. Sie ist auf der Basis der Beschlusslage des Landtages in den vergangenen Jahren tätig geworden, hat sich - ich habe das einmal zusammenstellen lassen - 1997, 1998, 1999, 2002 in Bundesratsinitiativen entweder allein oder in Kooperation mit anderen Bundesländern darum bemüht, die Senkung auf 0,0 Promille hinzubekommen.
Bedauerlich ist für uns alle, dass sich das Land Brandenburg dabei nicht hat durchsetzen können, wie wir nüchtern sehen müssen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass wir gerade erst am Anfang dieses Monats im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz auf Vorschlag des Landes Berlin und des Bundesverkehrsministers eine Absenkung der Promillegrenze erreichen wollten. Der Landesverkehrsminister wird das sicherlich gleich ausführlich darstellen.
kehrsunfällen gestorben sind, sind in der Tat ein Anlass, darüber nachzudenken, wenn wir schon nicht auf die 0,0-PromilleGrenze für alle Personengruppen kommen, was ich mit Ihnen zusammen gern bedauere, ob nicht für Fahranfänger sinnvollerweise bestimmte Restriktionen gelten sollten. Dies begreife ich weder als verfassungsrechtlich problematisch noch als diskriminierend. Vor mir liegen Studien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, von Emnid und der TU Dresden. In allen drei Studien kommt man zu dem für mich persönlich interessanten Ergebnis, dass der überwiegende Teil junger Fahrerinnen und Fahrer ein generelles Alkoholverbot begrüßt, um dem Gruppendruck zu entgehen, der alltäglich und bei der abendlichen Fahrt von der Disko nach Hause ausgeübt wird. Dieses aus meiner Sicht bemerkenswerte Ergebnis motiviert uns, diesen Weg zu gehen, auch wenn es sich hierbei um einen ersten Schritt handelt, der nicht ausreicht. Auch darin stimmen wir überein.
Lassen Sie mich nach so vielen Zahlen und so viel Grundsätzlichem noch eine politische Bemerkung machen: Wir wissen ja, wie die Verhältnisse sind. Manchmal habe ich den Eindruck, dass solche Anträge, die von ihrem Anlass her eigentlich ernsthaft zu behandeln wären und über deren Inhalt wir vielleicht auch gemeinsam im gesellschaftlichen Bereich diskutieren Stichwort Landesverkehrswacht -, zu Schaufensteranträgen verkommen. Wenn die Mehrheit dieses Hauses diesen Antrag ablehnen wird, dann werden Sie, Frau Kollegin Tack, überall kundtun, dass die anderen Fraktionen dieses Hauses nicht bereit seien, der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen. Dies bedauere ich, das ist nicht hilfreich. Sie wissen um die Position des Landtages und der Landesregierung sowie um deren Aktivitäten, kommen aber trotzdem mit einer Initiative, die an dieser Stelle aus meiner Sicht nicht ehrlich gemeint ist.
Die SPD-Fraktion ist klar für 0,0 Promille. Wir werden uns aber nicht vorführen lassen, sondern diesen Antrag ablehnen. Danke schön.
Ihre Redezeit ist abgelaufen. Das Signal, dass Frau Tack eine Frage stellen möchte, fiel in Ihre letzten Sätze. Aber es ist alles im Rahmen der Geschäftsordnung. - Frau Tack, bitte fragen Sie.
Als Erstes weise ich zurück, dass wir einen unehrlichen Antrag gestellt hätten. Als Zweites frage ich Sie, auf welchen Wegen Sie, wenn Sie für 0,0 Promille im Straßenverkehr sind, zu Mehrheiten beim Bundesgesetzgeber kommen wollen, wenn nicht auf diesem Wege.
renz und die verschiedenen Initiativen, die ich genannt habe. Insofern habe ich nicht den Eindruck, dass ich die Landesregierung erst dazu treiben müsste, im Sinne Ihres Antrags tätig zu werden. Genau das, was Sie hier als Antrag formuliert haben, ist Alltagspraxis in der Politik des Verkehrsministeriums in Brandenburg. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass Ihr Antrag Schaufenstercharakter hat.
Das Wort geht jetzt an die Abgeordnete Hesselbarth. Sie spricht für die Fraktion der DVU. Bitte, Frau Hesselbarth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alkohol am Steuer ist in der Tat eine ernste Sache und eine der wesentlichen Ursachen für mangelnde Verkehrssicherheit. Gleichwohl ist der vorliegende Antrag der PDS nicht ohne weiteres allen Teilen der Öffentlichkeit plausibel zu machen, denn er bedeutet einen radikalen Schnitt bei den Lebensgewohnheiten in Deutschland.
Sicherlich wird die 0,0-Promille-Grenze in den neuen Ländern aufgrund der hiesigen Traditionen leichter als westlichen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen zu vermitteln sein. Nichtsdestotrotz dürfen wir die Augen nicht vor den Fakten in Brandenburg verschließen oder gar den statistisch erwiesenen Zusammenhang zwischen schweren Verkehrsunfällen und der Alkoholeinwirkung bei Kraftfahrern negieren.
Dennoch möchte ich den Abgeordneten der PDS, die sich in ihrem Antrag als Rechtslaien outen, auf die Sprünge helfen. Ich meine hier die erwähnte Differenzierung im Hinblick auf die Strafbarkeit bei bereits 0,3 Promille mittlerer Blutalkoholkonzentration. Es geht hierbei um nichts anderes als um straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Erwägungen, ausgehend von der Unterscheidung von Erfolgs- und Handlungsunrecht sowie von der Unterscheidung zwischen strafbarer Überschreitung einer aus der Rechtsprechung heraus entwickelten Unrechtsschwelle und geringfügiger Schuld. Dies alles sind natürlich Begriffe, die Rechtslaien nur schwer zugänglich sind. Aber von Parlamentariern, deren Aufgabe es ist, Gesetze zu machen, kann man zumindest erwarten, dass sie sich bei rechtskundigen Mitarbeitern die notwendigen Informationen verschaffen.
Deswegen enthält Ihre Antragsbegründung bereits ein Argument, das mit der Sache an sich nichts zu tun hat. Dass in den Ostblockländern wie auch in der ehemaligen DDR andere Beurteilungsmaßstäbe gegolten haben, steht natürlich außer Zweifel. Dass Sie daran anknüpfen, ist Ihr Problem. Sehr geehrte PDS-Kollegen, öffentliches Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist in einem Rechtsstaat natürlich nicht so undifferenziert wie in einer Diktatur.
Auch die im PDS-Antrag enthaltene Unterstellung, Kraftfahrer würden sich aufgrund der bestehenden 0,5-Promille-Grenze an das Limit herantrinken, ist wenig hilfreich. Das ist ein polemisches Pauschalurteil und lässt ebenfalls an der Seriosität des vorliegenden Antrags zweifeln.
der antragstellenden Fraktion nicht unaufgeschlossen gegenüber. Gerade in Brandenburg haben wir es aufgrund der besonderen Verkehrsinfrastruktur - ich nenne hier besonders die schlechten Verkehrswege - mit erhöhten Gefahrenpotenzialen im Straßenverkehr zu tun. Wenn dann noch Alkoholeinfluss am Steuer mitspielt, braucht man sich nicht zu wundern, dass wir nach wie vor eine traurige Spitzenrolle in den Unfallstatistiken der Länder einnehmen. Durch die Einführung einer 0,0-Promille-Grenze könnte zumindest hier eine der vorhandenen Unfallursachen gemindert werden.
In unserer Fraktion wird jeder Abgeordnete natürlich seinem Gewissen folgend entscheiden, wobei das Abstimmungsverhalten unterschiedlich sein mag, was in der parlamentarischen Kultur meines Erachtens legitim ist und möglich sein muss.
Ansonsten stelle ich Ihnen, Frau Tack, am Ende noch eine Frage: Wenn Sie es wirklich ernst meinen, warum setzen Sie sich dann für die Legalisierung von anderen Drogen, speziell Cannabis, ein? - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alkoholgenuss und die Führung eines Fahrzeuges sind Dinge, die schon in der Vergangenheit nicht zusammengehörten; sie werden auch in Zukunft nicht zusammengehören. 23 Menschen mussten in Brandenburg im Jahre 2003 sterben, weil Fahrer angetrunken am Steuer saßen und dabei Unfälle verursachten. Mehr als 1 100 Menschen wurden verletzt. Die Zahl der Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss fuhren, stieg im Jahre 2003 im Vergleich zum Jahre 2002 um 10,2 %. Dabei sind an jedem dritten Unfall junge Fahrer beteiligt. Diese Tatsachen sind erschreckend. Ihnen müssen wir alle persönlich, aber vor allen Dingen als Landespolitiker etwas entgegenhalten.
Die Mitglieder der Landesregierung halten seit Jahren Kontakt zu ihren Amtskollegen, um diese Problematik auf Bundes- und Länderebene zu erörtern und zu lösen. Auf der Verkehrsministerkonferenz in der vergangenen Woche wurde ein Antrag Berlins eingebracht, wonach für Fahranfänger eine 0,0-Promille-Regelung gelten soll.
Nachdem eine solche Regelung in diesem Gremium schon mehrmals beraten wurde und auch darüber abgestimmt worden ist, wurde sie leider auch auf dieser Tagung denkbar knapp abgelehnt. Nichtsdestotrotz soll es laut Bundesminister noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz geben.
Außerdem unterstützt das Innenministerium des Landes Brandenburg die Kampagne „Don't drug + drive“ der Versicherungswirtschaft. Diese im letzten Jahr gestartete Initiative richtet sich eindeutig gegen das Fahren unter Drogeneinfluss. Dazu zählt nun einmal auch der Alkohol.
Daneben werden natürlich auch weiterhin die Polizeikontrollen konsequent durchgeführt, um die Alkoholsünder aus dem Verkehr zu ziehen.
Alle diese präventiven Maßnahmen zielen nur auf den Zweck ab, die Unfallzahlen in unserem Land zu senken.
Insgesamt kann man feststellen, dass die Landesregierung schon viele Maßnahmen beschlossen hat, um die Unfallzahlen abzubauen. Damit sind wir auf dem richtigen Weg. Allerdings ist nach wie vor jeder Unfall einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßt und unterstützt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, in Absprache mit den Ländern und dem Bund eine Null-Promille-Regelung einzuführen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter der PDS-Fraktion, Sie sehen also, dass es nicht erst eines Antrags Ihrer Partei bedarf, um die Landesregierung auf den richtigen Weg zu schicken. Ihr Antrag unterstellt der Landesregierung, dass auf dem Gebiet der Eindämmung der Unfallzahlen in den letzten Jahren nichts passiert sei. Dem widerspricht meine Fraktion vehement