Jutta Lieske
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große! Völlig richtig hat die Linke in ihrem An
tragsschreiben zur Aktuellen Stunde „Kita-Initiativen ernst nehmen“ erkannt, dass parteiübergreifend Einigkeit herrscht, was die herausragende Bedeutung der frühkindlichen Entwicklung und Bildung unserer Kinder und Jugendlichen betrifft.
Wir sind uns in der Sache aber immer uneins, wenn es um die Situation und die Darstellung im Lande geht. Ich möchte versuchen, Ihnen die Sichtweise meiner Fraktion und sicherlich auch die der Koalition dazu deutlich werden zu lassen.
Wenn es darum geht, die demografische Entwicklung zu steuern und den Kindern einen optimalen Start in ihr Leben zu ermöglichen, ist die flächendeckende Kindertagesbetreuung aus dem Instrumentenkasten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mehr wegzudenken. Wenn es darum geht, die gesellschaftliche Mehrheit in Deutschland für eine moderne Familienpolitik über den Krippenausbau hinaus zu sensibilisieren und zu wandeln, ist das nur möglich, weil sich auch die Sozialdemokraten hier in Brandenburg seit 19 Jahren genau dieses Themas angenommen und die frühkindliche Bildung und Erziehung in den Fordergrund gestellt haben. Der Erfolg des Krippengipfels auf Bundesebene ist nicht zuletzt der Anstrengung aus Brandenburg zu verdanken. Viele Millionen fließen über diesen Weg in den Haushalt von Brandenburg und dankenswerterweise auch in die Kita-Infrastruktur.
Kinder und die Qualität von Bildung und Erziehung sind in Brandenburg seit der Gründung des Landes zentrales politisches Thema. Ganz konkret bedeutet das, dass 43,3 % der Knirpse unter drei Jahren und fast 94 % der über Dreijährigen in Brandenburg betreut werden. Da ist das „Rettungsschirmchen“ aus meiner Sicht nicht die Lösung, sondern das muss dann schon ein großes Zelt sein, was dafür erforderlich ist.
- Ich glaube, die Zahlen sind nicht unglaublich, sondern sie stellen die Situation dar.
- Nein, das sind Spitzenplätze im bundesweiten Vergleich, die wir mit der Betreuungsquote einnehmen.
Bildungsteilhabe ist in Brandenburg von Anfang an konsequent umgesetzt worden. Die brandenburgische öffentliche Hand gibt im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Ländern am meisten Geld für die unter Zehnjährigen aus. Gemessen an den gesamten Ausgaben der öffentlichen Haushalte sind es wiederum die Brandenburger, die hier mit 5,6 % - Ostdeutschland 5,3 % - den Spitzenplatz einnehmen - so die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie, die gern zur Kritik herangeführt wird.
Ganz konkret hat das Land Brandenburg 2001 128,8 Millionen Euro, 2008 136,9 Millionen Euro und in diesem Jahr 149 Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das sind Werte, die sich durchaus sehen lassen können.
Damit wird die politische Prioritätensetzung auch finanziell klar: Unsere Erzieherinnen und Erzieher verfügen über ein hohes Qualifikationsniveau. 92 % der Pädagogen haben einen Fachschulabschluss. Kitas sind in Brandenburg schon lange keine „Verwahranstalten“ mehr. Deshalb ist es mit der bloßen Betreuung
natürlich nicht getan. Vielmehr ist die Kita der Anfang eines Bildungsverlaufes. Nur weil es keinen Unterrichtsplan gibt, bedeutet das nicht, dass hier keine Bildung stattfindet. Hier findet sie anders als in der Grundschule statt.
Meine Damen und Herren, die frühkindliche Bildung soll die natürliche Neugier der Kids fördern. Sie sollen spielend lernen und sich ausprobieren dürfen. Denn nie wieder lernt ein Mensch so viel wie in den ersten Lebensjahren.
Deshalb hat Brandenburg bereits Mitte der 90er Jahre einen Prozess der Qualitätssteigerung entwickelt. Wir subsumieren dies unter dem Begriff „Grundsätze der elementaren Bildung“. Dieses Koordinatensystem schlüsselt die praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse der frühkindlichen Bildung und Erziehung so auf, dass das Kita-Personal viele Beispiele und Anregungen an die Hand bekam, wie die Kinder unter anderem in ihrem Bewegungsdrang, bei den Naturwissenschaften oder in der Musik unterstützt und gefördert werden können.
In Reaktion auf die alarmierenden Sprachstörungen der ABCSchützen hat Brandenburg im Jahr 2006 die Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung eingeführt. Ist man zunächst davon ausgegangen, dass 5 bis 10 % der Kinder stottern, undeutlich sprechen oder die Kommunikation total verweigern, wird die Zahl nach allen jetzt erfolgten Betrachtungen nach oben korrigiert werden müssen. Experten sprechen davon, dass sich jedes fünfte Kind nicht seinem Alter entsprechend artikulieren kann. Brandenburg ist demnach gut damit beraten, wenn es seine Anstrengungen genau in diesem Bereich verstärkt. Dazu gehört eine auskömmliche Finanzierung genauso wie das notwendige Zeitkontingent für die Erzieherinnen und Erzieher. Diese Erkenntnis haben wir nicht erst mit der Aktuellen Stunde der Linken gewonnen, sondern wir haben uns hier zu diesem Thema schon mehrheitlich ausgetauscht.
Die Qualität in der frühkindlichen Bildung und Erziehung steht und fällt mit der Ausbildung und dem Engagement des KitaPersonals. In diesem Punkt schließe ich mich den Ausführungen meiner Vorrednerin ausdrücklich an und kann dies nur mehrfach unterstreichen. Diesbezüglich gibt es eine weitere Sorge, die uns umtreibt. Ein Großteil des Kita-Personals ist älter als 51 Jahre. Zudem handelt es sich fast ausschließlich um Frauen.
In Brandenburg haben wir aber auch ein weiteres Problem zu lösen; denn von den 11 000 Erzieherinnen und Erziehern sind gerade einmal 87 Männer zu verzeichnen. Bei den Leiterinnen sieht es ähnlich aus. Den 1 655 Leiterinnen stehen gerade einmal zwölf Leiter gegenüber. Es ist also eine Herausforderung, den Männern diesen Beruf nicht nur schmackhaft zu machen, sondern sie dafür auszubilden. Projekte wie in Cottbus stimmen uns in dieser Hinsicht optimistisch. Dennoch muss diese Anstrengung verstärkt werden, weil dieses Problem der Jungen und deren Bezugspersonen in der Kita beginnt, sich jedoch nicht im Grundschul- und im Sek-I-Bereich fortsetzen soll. Hier sollten wir weiterhin tätig werden.
- Herr Hammer ist natürlich eingeladen, sich einzumischen.
Aber nicht nur Männer fehlen. Richtig ist, dass die pädagogische Arbeit in unseren Einrichtungen häufig an ihre Grenzen stößt. Das wissen auch wir. Das Versprechen der brandenburgischen
Sozialdemokraten vom Wochenende - Frau Große erwähnte es bereits -, 25 Millionen Euro vor allem für die Kleinsten der Kleinen zu investieren, kommt aus unserer Sicht genau zum richtigen Zeitpunkt. Ich habe von hier aus schon oft verkündet, dass der nächste Finanzplanungszeitraum unser Wirkungsgrad sein wird, wenn es um die Verbesserung der Quote, also um den Erzieherschlüssel, geht.
Daher erwarten wir eine bessere Ausstattung im Bereich der Sprachförderung und der Leitungsfunktionen. Auch in diesem Punkt schließe ich mich Ihnen an. Management und Organisation sind Prozesse, die längst nicht mehr nur im Zusammenhang mit der Wirtschaft im Munde geführt werden, sondern auch Einzug in die Bildungsinstitutionen unseres Landes gefunden haben. Dennoch geht es natürlich auch um die Arbeit mit den Eltern. Genau dies wird oft in der Diskussion vernachlässigt. Dabei zeigen Kita-Qualitätsuntersuchungen - wie die von Prof. Tietze -, dass der familiäre Hintergrund wesentlich entscheidender für die Bildungsqualität der Kinder ist.
Die Ausstattung der Qualitätsmerkmale der Kita spiegelt sich zu 50 % in der Bildung der Kinder und Jugendlichen wider. Die anderen 50 % haben die Eltern zu verantworten. Genau hier hat Brandenburg von 2006 bis 2008 mit dem Modellprojekt „ElternKind-Zentren“ angesetzt und wird dies entsprechend der Ankündigung des Bildungsministeriums auch im Jahr 2009 mit den Eltern-Kind-Gruppen fortführen; denn für uns ist klar: Eltern sollen angeleitet werden, auch wenn sie ohne soziale Bezüge auskommen müssen, auch wenn sie sich bewusst dafür entscheiden, mit ihren Kindern in den ersten Lebensjahren zu Hause zu bleiben oder sie keinen Anspruch auf einen Kita-Platz haben, weil sie nicht im klassischen Sinne berufstätig sind. Entwicklungsdefizite sollen mit Hilfe von pädagogischem Fachpersonal frühzeitig erkannt und die Eltern-Kind-Bindung verstärkt werden.
Brandenburg war vielfach Initiator und Vorreiter für Betreuungsquote, Bildungsstandards, Qualifizierungen und Modellprojekte.
Das sollten wir an dieser Stelle nicht vergessen.
Frau Große, Ihre Aufforderung war ja, von uns zu erfahren, was wir vorschlagen. Am Wochenende haben wir klar formuliert, wohin unser Weg geht. Wir wollen und werden dafür kämpfen, ein Gesamtpaket für unsere Kitas zu schnüren. Neben der Verbesserung des Betreuungsschlüssels werde ich mich natürlich auch meine gesamte Fraktion - dafür einsetzen, dass innerhalb der von uns in Aussicht gestellten 25 Millionen Euro folgende Projekte realisiert werden: Zeit für die Kooperation Kita und Grundschule, eine Aufstockung der Mittel für die Sprachförderung, ein System der Qualifizierung unseres heutigen und des zukünftigen Kita-Personals. Darüber hinaus möchte ich konkret auch die Qualifizierung der Tagespflege und die Verbesserung der Netzwerkarbeit in diesen Ring einbringen; denn vor allem die Arbeit der sogenannten Leuchtturm-Kitas hat gezeigt, dass nicht immer viel Geld erforderlich ist, um diese Netzwerkarbeit zu leisten. Damit ist die Partizipation der Einrichtungen voneinander auch mehr als deutlich gesetzt.
Mit diesem Paket ist aus unserer Sicht die Chancengleichheit für unsere Landeskinder auch weiterhin gesichert. Der Be
schluss der Sozialdemokraten vom Wochenende zeigt deutlich, in welche Richtung wir uns bewegen wollen. - Vielen Dank.
Mehr als 2 Milliarden Euro stellt der Bund in den Jahren 2008 bis 2013 für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. In einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 16.02.2009 war zu lesen, dass sich der finanzielle Abfluss verzögert.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Verwendung der Bundesmittel in Brandenburg einzuschätzen?
Herr Minister, Sie haben von der hohen Kompetenz bei der Verwendung der Mittel der Kommunen und der Landkreise gesprochen. Ich frage: Haben Sie von deren Ebene schon über Schwierigkeiten gehört, die dem positiven Eindruck hinsichtlich der Verwendung oder des Abflusses der Mittel, den Sie haben, vielleicht entgegenstehen, nämlich dass es bürokratische Aufwendungen gibt, die nicht zu schultern sind? Die „Süddeutsche“ hat Ähnliches angedeutet. Ich möchte nur wissen: Gibt es das in Brandenburg?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Krause, Sie haben die inhaltlichen Punkte der Jugendbildungsstätten hier schon sehr eindrücklich geschildert. Ich möchte mich recht herzlich dafür bedanken und zugunsten unseres Zeitplans davon nichts wiederholen.
Da auch der vorhergehende Tagesordnungspunkt zum Wollen, Können und Handeln hier eine andere Diskussion ausgelöst hat, möchte ich nur sagen: An diesem Punkt ist der Antrag schlicht und einfach nicht erforderlich. Er ist durch Regierungshandeln überholt worden. Es finden bereits Verhandlungen zwischen den Jugendbildungsstätten und dem Ministerium statt.
Wir wollen und können also handeln, und damit wird die Zustimmung zu diesem Antrag vonseiten unserer Fraktion als nicht mehr unbedingt erforderlich angesehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Krause, das Programm zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in Brandenburg ist so, wie Sie schon richtig erwähnten, im Jahre 1996, ganz konkret im April, vom MBJS mit dem Ziel verabschiedet worden, einen Beitrag zur Sicherung einer personellen Grundausstattung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu leisten.
Schon bei diesem Titel und der Einrichtung des Programms dafür danke ich Ihnen sehr, dass Sie schon selbst darauf hingewiesen haben - ist klar, dass es sich bei diesem Programm um eine Anschubfinanzierung handeln sollte. Mit der Entwicklung dieses Programms ist von Anfang an klar gewesen: Das Land Brandenburg möchte sich gern aus dieser Anschubfinanzerung Schritt für Schritt zurückziehen und setzt damit ein Zeichen, diese Grundausstattung mit Beginn des Programms zu unterstützen.
Jetzt haben wir das Jahr 2009. Wir befinden uns immer noch in diesem Programm, auch als Landesfinancier. Dafür von meiner Seite als jugendpolitische Sprecherin herzlichen Dank für das Engagement des Landes Brandenburg. Sie haben vielleicht vergessen zu erwähnen, dass dieses Engagement für das Jahr 2012 bereits festgeschrieben ist, zwar nur mit der Grundausstattung von 510 Stellen, aber es ist festgeschrieben bis zum Jahr 2012, also weit über die jetzige Legislaturperiode hinaus. Insofern ergibt sich zwischen diesem Programm und Ihrem Antrag bereits der erste Widerspruch. Es geht um einen Beitrag und um die Grundausstattung.
Die Prioritätensetzung und die Modalitäten bei der Umsetzung des Programms veränderten sich, um auch dem geänderten Bedarf gerecht zu werden. Ich möchte das gern an meinem eigenen Landkreis Märkisch-Oderland festmachen und die Entwicklung darstellen. Das können auch einige Abgeordnete aus Ihrer eigenen Fraktion mit begleiten, weil sie selbst dort kommunalpolitische Verantwortung mittragen.
In früheren Jahren konnten sich die Träger in Märkisch-Oderland um diese Stellen einfach bewerben. Sie haben sicherlich entsprechend ihrer Schnelligkeit den Zuschlag erhalten. In den Folgejahren wurden diese Stellen nach geänderten Prämissen entsprechend der regionalen Bedarfslage vergeben. Ich glaube, dass einer Änderung, die von quantitativer Seite vorgegeben wird, manchmal auch eine qualitative Verbesserung nicht abgesprochen werden kann. Genau das können wir in MärkischOderland feststellen.
Die Verantwortung wurde hier ganz konkret in den Sozialraum gegeben. Ich sage: Das war gut so. Ein wichtiges Ergebnis in Märkisch-Oderland war, dass in jedem Amt und in jeder amtsfreien Gemeinde mindestens eine hauptamtliche Fachkraft in diesem Bereich tätig ist. Das spricht genau dagegen, dass wir nicht flächendeckend vertreten sind. Hier zeigt ein Landkreis seine Verantwortung bei der Vergabe dieser Stellen.
Das Programm wird damit aus der Sicht des Landkreises selbst als effizient und möglichst bestens nutzbar dargestellt. Märkisch-Oderland hat nach der Förderung die Pflicht, mindestens 38 Stellen zu fördern. Insgesamt fördert Märkisch-Oderland, obwohl es ein Haushaltsdefizit von mehr als 40 Millionen Euro hat, 40 Vollzeitstellen - das sind zwei Vollzeitstellen mehr, als der Bedarf hergeben würde -, die sich in 48 Personalstellen widerspiegeln. Davon sind die von Ihnen schon erwähnten 25 % in dem Bereich der Arbeit zwischen Schule und Jugendhilfe tätig. Wir vernehmen allesamt im Land Brandenburg, dass dieser Ruf nach Förderung von Schulsozialarbeit immer stärker wird und möglichst auch die Förderung aus dem öffentlichen Bereich dafür.
Um an dieser Stelle bestimmten Dingen zu widersprechen: Überwiegend sind hier die Beschäftigten mit 36 Wochenstun
den tätig. Das ist aus meiner Sicht eine akzeptable Arbeitszeit, mit der man sein Leben bestreiten kann.
Ich könnte Ihnen jetzt darstellen, wie sich der Beschäftigungsumfang in den einzelnen Verbänden widerspiegelt: Das sind 75 % bei den freien Trägern, 4 % bei den Wohlfahrtsverbänden, 2 % bei der Kirche und 19 % bei den kommunalen Trägerschaften. Auf Landesebene sehen diese Prozentsätze besser bzw. unterschiedlich aus. Das zeigt die unterschiedliche Bedarfslage vor Ort. Jeder Landkreis, jeder Träger der Kinder- und Jugendhilfe muss selbst herausfinden, an welcher Stelle welche Prioritäten gelten. Damit hat das Land Brandenburg, auch wenn es die 25 % für Schulen und Jugendhilfe vorgegeben hat, trotzdem die anderen 75 % weitgehend freigestellt und den Landkreisen viele Möglichkeiten gegeben, ihren Bedarf zu decken.
Der Landkreis Märkisch-Oderland hat eine intensive Evaluation seines Programms vorgenommen, sicherlich unter der Voraussicht, dass nur ein begrenzter Förderungsumfang für Stellen zur Verfügung steht. Aber er geht damit sehr verantwortlich um und schätzt selbst ein, dass das eine gute Angelegenheit war, die die Qualität in den Einrichtungen verbessert hat und die Bedarfssituation in dem sozialen Raum deckt.
Kommunale Selbstverwaltung - das sage ich als Bürgermeisterin einer Gemeinde, die selbst eine freie Finanzierung einer Sozialarbeiterin in der Gemeinde über 15 Jahre aus dem kommunalen Topf finanziert hat - geht mir über alles. Ich glaube, die Landkreise und kreisfreien Städte sind durchaus in der Lage, mit dieser Verantwortung umzugehen und mit ihren Jugendhilfeausschüssen die Prioritäten zu setzen.
Ich empfehle meiner Fraktion, Ihrem Antrag nicht zu folgen.
Zum Thema des unbürokratischen Umgangs mit dem Programm haben Sie sich, Herr Ministerpräsident, schon geäußert. Ich setze meine Hoffnung darauf, dass den Antragstellern unbürokratisch die Möglichkeit gegeben wird, das Programm dann auch in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank. - Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten Sie gerade den finanzschwachen Kommunen bieten, die Programme dann in Anspruch zu nehmen. Ist bei den einzelnen Programmen ein gestaffeltes Verfahren geplant, oder wie ist das?
Nachdem das IZBB in Brandenburg sehr erfolgreich und übernachgefragt war, bestand bis zum 15. Dezember 2008 nochmals für 20 Grundschulen und 10 Schulen der Sekundarstufe I die Möglichkeit, einen Antrag auf Einrichtung des Ganztagsbetriebs zu stellen.
Ich frage die Landesregierung: Wann werden die Anträge der Schulen beschieden?
Beim IZBB-Programm, dessen Erfolg hier ja außer Frage steht, hat auch der regionale Proporz der Antragsteller eine Rolle ge
spielt. Wie wird es in diesem nachgeschobenen Verfahren damit aussehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der „Märkischen Oderzeitung“ ist am 7. November 2008 über die Preisverleihung der RAA Brandenburg zum Thema „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ berichtet worden.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Stellenwert räumt sie diesem Projekt ein, das unter anderem darauf gerichtet ist, die Erhaltung von Freiheit und Demokratie einer Gesellschaft zu thematisieren, aber auch Toleranz und Menschenachtung zu vermitteln?
Nur geringen. - Vielen Dank, Herr Minister! Ihre Information zu diesem Projekt ist sehr erfreulich. Der Titel wird einmal verliehen. Sie haben gesagt, die Schulen „lebten“ dann dieses Programm. Wird überprüft, ob das Programm auch durchgehalten wird?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Große, Sie sind ziemlich schnell durch dieses Thema gehetzt, um so viele Informationen wie möglich hier und heute an den Mann und an die Frau zu bringen. Ihrer Fraktion ist es dabei schon schwergefallen, Ihre Worte an der jeweils richtigen Stelle mit Applaus zu würdigen.
Der Bildungsgipfel am 22. Oktober ist meiner Meinung nach durchaus geeignet gewesen, das Thema Bildung, Weiterbildung, Aus- und Fortbildung in den breiten Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Dass die Ergebnisse etwas mager sind, gebe ich gern zu. Aber ich glaube, im Vorfeld war zu spüren, dass gerade die Ergebnisse der Föderalismusreform durch diesen Bildungsgipfel nicht umgestoßen werden. Länderhoheiten spielen hier eine große Rolle, und bekanntlich wäre Brandenburg gern bereit, die Zuständigkeit für dieses Thema an den Bund abzugeben.
Darüber wurde auch gestritten, aber wir haben es nicht geschafft, uns durchzusetzen. Das muss man an der Stelle jetzt erst einmal akzeptieren. Wenn den Ländern durch den Bildungsgipfel vorgeschrieben worden wäre, wofür sie ihr Geld einsetzen sollten, dann hätte ich übrigens gern einmal die Stimmen in der Presse dazu gehört.
Im Übrigen bin ich mit Ihnen gemeinsam der Auffassung, dass das hier gesteckte Ziel, 10 % der Ausgaben für das Thema Bildung bzw. Forschung einzusetzen, richtig ist. Die Länder haben die Aufgabe, das jetzt entsprechend ihrer Haushaltssituation ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber glaubhaft umzusetzen.
Sie haben hier viele Dinge angesprochen. Ich möchte jetzt nur noch einmal auf die Qualifizierungsinitiative und auf die PISA-Ergebnisse eingehen. Vielleicht hat die Fraktion DIE LINKE ja gehofft, dass die Ergebnisse der PISA-Studie, die gestern veröffentlicht worden sind, nicht so positiv ausfallen würden,
wie sie für Brandenburg dann doch ausgefallen sind. Dabei geben wir durchaus zu, dass die Ergebnisse keinen Grund dafür darstellen, uns auszuruhen. Wir befinden uns innerhalb von Deutschland im guten Mittelfeld. Das darf man auch betonen. Insbesondere im Bereich Lesekompetenz gibt es bei uns noch sehr viele Reserven, die erschlossen werden können. Gerade im heutigen Pressespiegel können Sie einen Beitrag lesen, bei dem es um die Einrichtung von Schulbibliotheken geht. Aus Brandenburger Sicht gibt es hierzu eine gute Lösungsmöglichkeit. Im Rahmen des Ganztagsschulprogramms gibt es Möglichkeiten, sich mit Kooperationspartnern im Bereich Bibliotheken in Verbindung zu setzen. Es muss nicht so sein, dass in jedem Einzelfall eine eigene Schulbibliothek errichtet wird. Es sind etwa auch Kooperationen mit Bibliotheken in den Gemeinden möglich, um auf diesem Wege den Kindern und Jugendlichen das Lesen nahezubringen. Das können wir nicht allein mit staatlichen Mitteln schaffen. Vielmehr sind da auch Eltern, Medien und die Schülerinnen und Schüler selbst gefragt, das Lesen für sich selbst zu entdecken, statt immer nur den Computer anzuschalten und von dorther schnelle Informationen einzusaugen, wobei nach dem Ausschalten des Geräts vielleicht die Hälfte der unbekannten Begriffe schon wieder nicht mehr zum Nachschlagen zur Verfügung steht.
Ich glaube, dass die Dinge, die es jetzt schon in den Ländern gibt bzw. jetzt beim nationalen Bildungsgipfel vereinbart worden sind, trotzdem nicht kleingemacht werden sollten. Sprachkurse nicht nur für Migranten, sondern auch für Kinder, die in ihrer Sprachentwicklung gestört sind, sind in Brandenburg im Zuge der letzten Kita-Debatte eingerichtet worden. Wir sind dabei, die entsprechenden Kurse ab 2010 verpflichtend einzurichten, und wir werden die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um dem entsprechende Programm zum Erfolg zu verhelfen.
Auch das ambitionierte Ziel, die Halbierung der Abbrecherzahlen in Schule und Lehre zu erreichen, wird uns viel Kraft kosten. Wir haben, wie Sie, Frau Große, hier schon richtig gesagt haben, in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses über dieses Thema diskutiert und wissen, dass die Wege zur Erreichung dieses Zieles vielfältig sind. Niemand von uns hier in diesem Hohen Hause hat das Patentrezept dafür in der Tasche. Da muss noch eine ganze Menge gemacht werden. Es gibt Maßnahmen im Bereich IOS, gezielte Sprachförderung, FLEX in der individuellen Förderung, die Ausweitung der Stundentafeln mit Stärkung der Fächer Mathe und Deutsch. Wir alle wollen dies fortführen, gerade was das Thema Berufsorientierung, Kooperationsmodelle zwischen OSZ, Förderschulen, Ganztagsschulen und Oberschulen angeht. Jeder soll auch die Chance haben, möglichst einen Berufsabschluss zu erreichen.
Das geht natürlich nur im engen Schulterschluss mit der Wirtschaft, um auch dort klarzumachen, welche Möglichkeiten Schülerinnen und Schüler haben, sich auf ein Berufsbild entsprechend vorzubereiten. Jeder sollte die Möglichkeit haben, in diesem Ausbildungschaos besser durchzublicken, um zu wissen, was zur Verfügung steht. Dazu gehören natürlich auch Anstrengungen von der kommunalen Ebene und der Landesebene.
Wir haben über den Hauptschulabschluss gesprochen. Auf dem Bildungsgipfel wurden dazu Vereinbarungen getroffen. Sie sind noch nicht abschließend da, aber ich bin hoffnungsfroh, dass es hierfür eine Lösung gibt.
Auch das Thema Weiterbildung ist dort gewürdigt worden. In Brandenburg betrug die Weiterbildung im Jahre 2007 insgesamt 44 %, im Jahre 2005 waren es 41 %. Hier ist eine Steigerung zu verzeichnen. Wir alle gemeinsam wissen: Diese Anstrengungen müssen verstärkt werden, weil Weiterbildung künftig ein noch wesentlicheres Berufsfeld oder ein Anstrengungsfeld für uns ist. Wir müssen unsere Haushaltsberatungen dazu nutzen, dort Spielräume zu entdecken.
- Es muss niemand klatschen. Das ist nicht das Thema. - Zum Hochschulpakt wird Frau Dr. Münch noch Ausführungen machen.
Ich möchte zum Thema frühkindliche Bildung sprechen und dabei die „Grundsätze der elementaren Bildung“ anführen und die Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule in den Fokus stellen. Gerade hier sind die Anstrengungen unserer Fraktion nicht fruchtlos geblieben. Sie münden in einen gemeinsamen Bildungsrahmen zwischen Kita und Grundschule. Das alles sind Erfolge, die sich sehen lassen können.
Ich bin mir sicher, dass der Bildungsgipfel Brandenburg nicht gefehlt hat. Wir hätten gern die finanzielle Unterstützung des Bundes gehabt. Die steht uns derzeit nicht zur Verfügung. Also müssen wir mit den Haushaltsmitteln, die wir haben, im Sinne der Bildung und Weiterbildung unserer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen größtmögliche Erfolge erzielen. Das können wir nur gemeinschaftlich mit allen gesellschaftlichen Kräften. Vielen Dank.
Ende September 2008 wurde vom Deutschen Bundestag das Kinderförderungsgesetz verabschiedet. Damit ist nun abschließend - die Zustimmung durch den Bundestag vorausgesetzt - die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Kindertagesbetreuung, wie auf dem sogenannten Krippengipfel zwischen den Bundesländern vereinbart, geschaffen. Der Minister für Bildung, Jugend und Sport hat berichtet, in Brandenburg soll die Verteilung der Mittel so erfolgen, dass Kontingente pro Landkreis und kreisfreier Stadt gebildet und die Jugendämter die eingehenden Anträge bewerten müssen. Somit wurde den Kommunen hier ein großer Gestaltungsspielraum gegeben.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist das Verfahren in Brandenburg angelaufen?
Herr Minister, vielen Dank für die Antwort auf meine Frage. Mich interessiert noch: Inwieweit sind die Anträge auf die Sanierung vorhandener Kita-Plätze bzw. auf die Neuschaffung ausgerichtet?
Im Weiteren möchte ich Sie um Ihre Einschätzung bitten: Wie sehen Sie die Bedarfsanalyse nach dem Jahr 2013 im Land Brandenburg, wenn ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht?
Das Programm zur Stärkung der Oberschule, IOS - Initiative Oberschule - genannt, läuft seit dem Schuljahr 2007/2008. Ziel des Programms ist es, die Oberschule so zu entwickeln, dass alle Schülerinnen und Schüler optimal auf das spätere Berufsleben vorbereitet werden.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie wurde dieses Programm in quantitativer und qualitativer Hinsicht bisher von den Schulen angenommen?
Am Montag hat auch im Landesjugendhilfeausschuss das Thema „Kooperation Schule - Jugendhilfe“ eine Rolle gespielt. Es wurde von dieser Stelle bemängelt, dass das Programm zwar ein erfolgreicher Schritt in die richtige Richtung ist, aber die Kooperation abschließend noch nicht als gut betrachtet wird und immer noch weitere Unterstützung erforderlich ist, um sich als gleichberechtigte Partner zu verstehen.
Für mich wäre es wichtig zu wissen, wie hoch der quantitative Anteil der Projekte für diesen Bereich ist, der über die Initiative Oberschule laufen kann. Sind Sie persönlich damit zufrieden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin Frau Große hat vor etwa fünf Minuten bereits verkündet, dass in der Landtagsdebatte am 28. Mai 2008 schon sehr ausführlich zu dem Thema der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesprochen wurde. Ich sage dazu: Der ermittelte Konsens gilt heute. Es gibt Handlungsbedarf, Frau Große, nur sind wir uns über die zeitlichen Schritte und die Möglichkeiten der Umsetzung der Verbesserung uneinig; das sind wir uns heute, und das waren wir uns auch am 28. Mai 2008.
Heute liegt uns nun ein Teil Ihres Antrag vom 28.05.2008 - als Gesetzentwurf qualifiziert - vor, der die Personalausstattung in den Kindertagesstätten betrifft. Von diesem Gesetzentwurf erwarten Sie, dass wir den Bundesdurchschnitt erreichen. Das steckt mehr oder weniger hinter Ihrem Gesetzentwurf.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, natürlich ist uns Folgendes - das hat Frau Siebke am 28. Mai 2008 an dieser Stelle nicht anders gesagt - vollkommen klar: Wenn wir all die Ziele, die wir uns gesteckt haben, flächendeckend und mit hoher Qualität in unserem Land erreichen wollen, kommen wir mittelfristig an einer Veränderung des Personalschlüssels in den Kindertagesstätten nicht vorbei. Diesbezüglich gibt es keine Veränderung zu der Debatte, die wir im Mai dieses Jahres geführt haben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind wir - für Sie wahrnehmbar - auf eigenem Weg zu dieser Erkenntnis gelangt. Wir haben von Ihnen in dieser Sache keinen Hinweis und keinen Anstoß - schon gar nicht im monatlichen Rhythmus - benötigt. Ich glaube, das ist uns klar.
Nein. Ich glaube, wir sind heute inhaltlich zu diesem Thema zu keiner anderen Auffassung gelangt.
- Ja, das ist kein Problem.
Ich werde an dieser Stelle nicht müde, Ihnen zu erklären, dass wir insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung in diesem Land Fortschritte erzielt haben. Die hohen Betreuungsquoten sprechen für sich. Ich erspare es mir an dieser Stelle, die Quoten zu wiederholen, denn sie haben in der heutigen Aktuellen Stunde bereits eine Rolle gespielt. Brandenburg nimmt im gesamten Bundesgebiet diesbezüglich einen Spitzenplatz ein. Auch wenn wir an einigen Stellen von anderen überholt werden, so bleiben wir bei der Betreuungsquote im Spitzenbereich.
Um es Ihnen auch anhand anderer Zahlen zu verdeutlichen: Die Ausgaben des Landes für die Kindertagesbetreuung werden sich bis zum Jahr 2011 um 16 % erhöhen. Von 2001 bis 2011 werden 16 % mehr in die Kindertagesbetreuung gesteckt. Das entspricht einer Summe von 152,5 Millionen Euro.
Verehrte Kollegen, Sie wissen, dass es dabei nicht ausschließlich um eine steigende Anzahl zu betreuender Kinder geht, sondern dass mit der letzten Kita-Novelle im Jahr 2007 auch 4 Millionen Euro in die Qualitätsverbesserung geflossen sind. Mit dem Geld werden unter anderem Sprachstandsfeststellungen und -förderungen in den Kindertagesstätten durchgeführt. Auch das ist nicht Bundesmaßstab. Es gibt noch nicht in allen Bundesländern verpflichtend die Sprachstandsfeststellung und -förderung. Diese Aufgabe wird von Personal übernommen, das sehr engagiert, hoch motiviert und vor allem aus Liebe zu den Kindern tätig ist. Dafür gebührt den Erzieherinnen und Erziehern mein herzlicher Dank und meine hohe Anerkennung für ihre tagtäglichen Leistungen.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass auch in Zukunft viele junge Frauen und auch junge Männer den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ergreifen. Eine herausragende weitere Maßnahme zur Professionalisierung ist der Modellstudiengang an der Universität Potsdam. Verehrte Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam die Erfahrungen aus diesem Studiengang evaluieren und diskutieren. Lassen Sie uns aber auch weiterhin über Betreuungsformen - wie die Eltern-Kind-Zentren - diskutieren. Die Erfahrungen im Land zeigen, dass es einen großen Bedarf an dieser Form der Kinderbetreuung gibt, dem wir Rechnung tragen sollten; denn frühkindliche Bildung und Erziehung werden nur gemeinsam mit den Eltern erfolgreich zu leisten sein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, ich weiß beim besten Willen nicht - das hat Frau Große in Ihrer Vorrede auch nicht erklärt -, wie Sie bei dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf darauf kommen, dass die Variante, die Sie bezüglich der Veränderung des Personalschlüssels vorschlagen, lediglich 4 Millionen Euro zusätzliche Kosten für das Land bedeuten soll. Ich konnte weder Modellrechnungen dazu anstellen, noch wollte ich mich dazu hinreißen lassen. Fakt ist aus unserer Sicht: Der vorliegende Gesetzentwurf ist 85 Millionen Euro schwer.
Ich erinnere an dieser Stelle an das Prinzip der Konnexität. Aus unserer Sicht gehört zu einer verantwortungsvollen Politik, zu
der wir uns als Sozialdemokraten bekennen, dass wir den Kindern und Kindeskindern in unserem Land keine Schuldenberge übergeben, die sie erdrücken.
Folgendes möchte ich noch einmal verdeutlichen: Sie werden im nächsten Haushalt unsere Handschrift erkennen, indem wir unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass wir der KitaPersonalausstattung klar und deutlich Priorität geben werden. Vielen Dank.
Seit dem Schuljahr 2007/08 besteht für die Oberschulen die Möglichkeit - unter anderem durch die „Initiative Oberschule“ -, ihr Profil zu erweitern und zu schärfen. Durch Projekte und Maßnahmen, die auch außerhalb der Schule stattfinden können, sollen die Schülerinnen und Schüler - neben anderen Schwerpunkten dieser Initiative - besser auf das spätere Berufsleben vorbereitet werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie wurde dieses Programm bisher quantitativ und qualitativ von den Schulen dieses Landes angenommen?
Vielen Dank, Herr Minister, für die umfängliche Antwort. Zu meiner Frage bezüglich der Qualität habe ich heute auch keine ausführlichere Antwort erwartet. Ich glaube, dass sich die Qualität während der ersten Etappe der Förderperiode im Blickfeld der Koordinierungsstelle befindet.
Sie hatten in Ihrer Antwort angedeutet, dass der bürokratische Aufwand, den die Schulen zu betreiben hätten - damit haben wir uns im Bildungsausschuss bereits beschäftigt -, immens sei und vielleicht manche Schulen davon abhalte, einen Antrag zu stellen. Im Bildungsausschuss wurde berichtet, dass man daran arbeite, dieses Verfahren zu vereinfachen. Ich frage Sie: Welcher Stand ist bei der Vereinfachung des Antragsverfahrens erreicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Doppelter Abiturjahrgang - Chancen frühzeitig nutzen! Frau Abgeordnete Große, die erste Debatte über dieses Thema haben wir im April vergangenen Jahres geführt. Ich sage: Zeiten und Aktualitäten verändern sich. Im April vergangenen Jahres haben Sie noch gesagt, wir würden hier ein Thema aufnehmen, das eigentlich selbstverständlich sein sollte und nicht unbedingt der Formulierung eines Antrags bedürfe. Heute haben Sie selbst von diesem Podium verkündet, dass viele Eltern nachfragen, Unsicherheiten beseitigt wissen möchten, da es für sie ein Dauerbrenner bzw. ein aktuelles Thema sei.
Wir als Koalition sehen uns darin bestätigt, diesen Antrag überhaupt gestellt zu haben und darüber zu diskutieren. Ein Bericht der Landesregierung ist vielleicht nicht mit einem Konzept der Landesregierung zu vergleichen. Wir haben hier einen Bericht erwartet. Der Bericht liegt ausformuliert vor.
Studien- und Berufsorientierung - darin gebe ich Ihnen voll und ganz Recht - ist ein Dauerbrenner. Der Dauerbrenner wird uns hier im Plenum bis zum Jahr 2012 und weit darüber hinaus begleiten.
Sowohl die Aspekte Fachkräftebedarf und demografischer Wandel als auch der etwas verhaltene Aufschwung - 2007 war bisher das beste wirtschaftliche Jahr für Brandenburg, also gibt es auch einen wirtschaftlichen Aufschwung, der nicht zu verschweigen ist - werden uns weiterhin beschäftigen, wenn es darum geht, Berufs- und Studienorientierung unserer Kinder voranzutreiben, zu verbessern und den Jugendlichen rechtzeitig ihre Berufs- und Studienorientierung zu offerieren.
Solche Bewegungen zeigen - ich möchte die Stiftungsbildung
in Eisenhüttenstadt hervorheben, die von ArcelorMittal vorangetrieben worden ist -: Auch die Wirtschaft hat das Ziel erkannt, mit einer Stiftungsgründung Fachkräfte an diese Aufgabe und damit an sich zu binden.
Ich möchte auf die Debatte vom April vergangenen Jahres zurückkommen. Ich fühle mich darin bestätigt, dass es sehr wichtig ist, sich rechtzeitig, frühzeitig und fortwährend diesem Thema zu stellen. Das zeigt auch die heutige Debatte über dieses Thema. Der vorgelegte Bericht ist, auch wenn er nicht dem Anspruch eines Konzepts entspricht, eine geeignete Grundlage, dieses Thema bis zum Jahr 2012 mithilfe aller Werkzeuge, die uns Parlamentariern zur Verfügung stehen, aktiv zu begleiten und Lehrer und Schüler in unseren Wahlkreisen zu motivieren, sich diesem Thema zu stellen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Abitur in zwölf Jahren unstreitig. Dem haben wir uns in der Debatte im April vergangenen Jahres einmütig gestellt. Fast alle Bundesländer stellen sich fast flächendeckend diesem Thema. Streitig in der Debatte war jedoch der Weg dorthin. Er wird auch weiterhin streitig bleiben. Parteien haben nun einmal unterschiedliche Auffassungen. Dem müssen wir uns in demokratischen Verhältnissen stellen. Ich finde richtig, dass die Koalition dieses Thema weiterhin intensiv begleitet. Unsere Fraktion wird in diesem Jahr das Thema „Schule - Wirtschaft“ und damit nicht nur von Oberschulen, sondern von Gymnasien weiterhin begleiten.
Bildung, Ausbildung und Studienfähigkeit von Abiturienten werden immer wieder im Mittelpunkt der Debatte hier im Plenum stehen. Auch wenn wir Abgeordnete in Anbetracht der heutigen Tagesordnung schon etwas müde sind, der Debatte zu folgen, sollten wir die Wertstellung immer wieder hervorheben.
Abschließend stelle ich in den Mittelpunkt der Betrachtung die Veränderungen im Bereich Ü 7, also dem Übergangsverfahren von der Klassenstufe 6 zur Klassenstufe 7, und von der Klassenstufe 10 zur Klassenstufe 11. Die Veränderungen, die wir als SPD-Fraktion gemeinsam mit dem Ministerium auf den Weg gebracht haben, sind erwähnenswert und bieten denjenigen die Möglichkeit, die das Abitur nicht nach 12 Jahren ablegen, es an den Oberstufenzentren nach 13 Jahren zu absolvieren. Das sollten wir in der heutigen Debatte nicht ganz vergessen.
Als Parlament haben wir die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und zu begleiten. So verstehe ich die Debatte, die wir hier zu diesem Tagesordnungspunkt führen. Wir haben eine gute Grundlage. Ein Bericht ist ein Bericht und kein Konzept. Wir sind weiterhin gefordert, parlamentarisch wirksam tätig zu werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zu Beginn vergangener Woche gab es unter Bezugnahme auf das Landeskriminalamt alarmierende Meldungen über eine angeblich besonders hohe Anzahl von Kindstötungen im Land Brandenburg. Demnach seien allein im Jahr 2006 13 Kinder Todesopfer von Gewaltdelikten oder Verwahrlosung geworden. Zugleich stand die Behauptung im Raum, in keinem anderen Bundesland gebe es eine so hohe Anzahl von Kindstötungen. Inzwischen gibt es Aussagen, wonach diese unter Bezug auf das LKA veröffentlichten Angaben nicht den Tatsachen entsprechen und die Zahlen tatsächlich deutlich niedriger liegen. Diese Berichte konterkarieren jedoch die umfangreichen - auch ehrenamtlichen - und nach meiner Kenntnis erfolgreichen Bemühungen auf Landes- und kommunaler Ebene für den Kinderschutz.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen ergreift sie zum Kinderschutz?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entsetzliche und schockierende Fälle von Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und -missbrauch haben uns in den letzten Jahren im Rahmen der Aktuellen Stunde immer wieder beschäftigt. Sie machen drastisch deutlich, dass die Kleinsten unseren besonderen Schutz verlangen und erwarten; die Aufmerksamkeit aller gesellschaftlichen Kräfte ist erforderlich.
Wir alle sind uns heute hier im Plenum weitestgehend einig, dass das Aufwachsen in einer Familie, in der die Eltern und andere erziehende Personen wie die Großeltern ihre Rechte und ihre Verantwortung gegenüber den Kindern bzw. Enkelkindern in vollem Umfang wahrnehmen, der beste Kinderschutz ist.
Aber Vorsicht: Das darf nicht zu einem familienpolitischen Tunnelblick führen. Ich danke Herrn Werner, dass er eindringlich deutlich gemacht hat, dass Familien nicht mehr in jedem Fall in der Lage sind, genau diese Ansprüche zu erfüllen. Bei diesem Thema geht es längst nicht mehr allein um die Kon
fliktlinie starke Eingriffsrechte des Staates versus Elternrechte; es geht um die Kinder. Jede andere Diskussion von dieser Stelle aus wäre zynisch.
Wir Sozialdemokraten sind mit dem Ziel angetreten, kein Kind zurückzulassen. Wir streiten und kämpfen um die Kultur des Hinschauens, für eine Gesellschaft, in der Mit- und Füreinander keine hohlen Phrasen sind. Für uns heißt Kindeswohl und Schutz vor Vernachlässigung ganz konkret: Kinder müssen in Brandenburg gesund aufwachsen können. Sie müssen frühzeitig Bildungschancen erhalten, und sie müssen vor Gewalt geschützt werden. Dafür brauchen wir die Eltern, die Großeltern, die Ämter, Lehrer, Erzieher, die Justiz und die Polizei, schlicht alle. Die Gerichte - Frau Blechinger und Herr Sarrach haben dies soeben ausgeführt - spielen eine große Rolle.
Wir haben in diesem Hause schon vieles zum Thema Kinderschutz gehört; zumeist jeweils auf einen Aspekt beschränkt: Rechtspolitik, Gesundheitspolitik, Bildungs- oder Sozialpolitik. Der von mir skizzierte und umfassende Anspruch kennt diese Ressortzuständigkeit nicht, sondern verlangt nach einer übergreifenden und stark vernetzten Politik. Genau daran haben wir gearbeitet.
Ich möchte einige Beispiele nennen. Erstens, das Programm für Familien- und Kinderfreundlichkeit. Dass Familien und Kinder in Brandenburg Vorrang haben, wurde am 18.10.2005 vom Kabinett beschlossen. Konkretisiert und finanziell untersetzt wurde dieser Beschluss mit dem am 20.12.2005 vom Kabinett verabschiedeten Maßnahmenpaket für Familien- und Kinderfreundlichkeit; Stichwort: Prävention.
Wir haben das Kinder- und Jugendhilfegesetz präzisiert und damit Klarheit in eine rechtlich unübersichtliche Situation gebracht. Das heißt, das Jugendamt kann auch tätig werden, wenn Eltern keine konkrete Hilfe beantragt haben.
Wir haben im März letzten Jahres ein Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit im Land Brandenburg beschlossen. Neben der Verbesserung der Mitarbeiterkompetenzen im Umgang mit Fällen von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung zielt dieses Programm auf präventive Angebote im Bereich der Familienbetreuung. Dazu zählen natürlich auch die Eltern-Kind-Zentren.
Wir haben das Kita-Gesetz geändert. Damit bleibt der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch im Falle, dass die Eltern ihre Arbeit verlieren, bestehen. Auch das ist Prävention und bedeutet konkreten Kinderschutz. Die kompensatorische Sprachförderung ist schon angesprochen worden.
Es wurden Änderungen im Schulgesetz vorgenommen. Es wurden die stärkere Zusammenarbeit von staatlichen Schulämtern, Jugendämtern und Schulen bei Verdachtsmomenten festgelegt und die Grundschulverordnung so geändert, dass jedes Kind der Schule persönlich vorgestellt werden muss, wenn es das vorschulfähige Alter hat.
Wir haben das Bündnis „Gesund aufwachsen in Brandenburg“. Staatliche und nichtstaatliche Akteure beobachten und analysieren die gesundheitliche Lage; das ist eine Art Frühwarnsystem. Sie sind in der Lage, schnell und vor allem frühzeitig auf
Wir brauchen - das ist, denke ich, Konsens in diesem Hause mehr langfristig angelegte Präventionsmaßnahmen. Aus diesem Grund fördert die Landesregierung zum Beispiel die drei Netzwerke „Gesunde Kinder“ in der Niederlausitz, im Havelland und in der Eberswalder Region. Alle drei Netzwerke arbeiten nach dem gleichen Präventionskonzept. Herausragendes Merkmal ist das Zusammenführen aller familienunterstützenden und präventiven Angebote sowohl des Gesundheitswesens als auch der Jugendhilfe in der Region und die passgenaue Vermittlung an junge Familien. Geschulte ehrenamtliche Patinnen und Hebammen besuchen diese Familien regelmäßig in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Sie beraten in Gesundheitsfragen, sie informieren über wichtige kindliche Entwicklungsphasen, und sie helfen bei der Lösung von Alltagsproblemen. Gerade Letzteres ist wichtig zu erwähnen; denn oftmals fehlt in den Familien der Zusammenhalt. Großeltern, Onkel oder Tanten, die früher Empfehlungen und Ratschläge geben konnten, fehlen heute in vielen Familien. Ganz nebenbei entdecken die Patinnen und Hebammen Verzögerungen in der kindlichen Entwicklung, vielleicht sehen sie auch Anzeichen von Vernachlässigung oder gar Misshandlung. Ich gehe jedoch davon aus, dass es dank dieses engmaschigen Netzes gar nicht zu solchen Ausfällen kommt. Im Übrigen vermitteln sie Hilfe, wenn das nötig ist, in den dem lokalen Netzwerk angeschlossenen Einrichtungen - das ist ein weiteres, ganz wesentliches Merkmal -, nämlich zum Beispiel den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, den Frauen- und Kinderärzten, den Hebammen, der Jugendhilfe und dem Gesundheitsamt.
Nach einem Jahr können wir wohl allesamt erfreut feststellen: Die Projekte laufen gut. Die Angebote richten sich an alle jungen Familien mit kleinen Kindern. Auch das ist ein wichtiger Grund für die hohe Akzeptanz, die die regionalen Netzwerke inzwischen finden: Niemand, der an diesem Projekt teilnimmt, wird als „schwierige Familie“ stigmatisiert. Deshalb werden die erfolgreich gestarteten Projekte ausgedehnt, und ab dem nächsten Jahr werden wir drei weitere fördern. Dies kann allerdings nicht dirigistisch von oben nach unten gemacht werden; vielmehr brauchen wir dafür auch die Initiative und das Engagement der lokalen Akteure.
Darüber hinaus werden wir den Kinderschutz weiter stärken. Heute war ja schon mehrfach vom öffentlichen Gesundheitsdienst die Rede. Im Alter zwischen 30 und 42 Monaten sollen die Kinder durch den öffentlichen Gesundheitsdienst untersucht werden, und zwar alle Kinder, vor allem auch die, die zu Hause betreut werden und die deshalb bisher vielleicht durch das Raster der regelmäßigen Untersuchungen gefallen sind. Bei der zuletzt genannten Gruppe von Kindern besteht ein weitaus größeres Risiko, dass Entwicklungsstörungen zu spät oder gar nicht erkannt werden.
Einmalig ist bisher auch die verpflichtende nachsorgende Betreuung von Kindern mit auffälligen Befunden durch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Künftig wird der öffentliche Gesundheitsdienst dafür sorgen, dass die betreffenden Kinder auch wirklich in den Genuss der notwendigen Fördermaßnahmen und Therapien kommen.
Führend ist Brandenburg ebenfalls bei dem neu einzuführenden System der Einladung zu den Früherkennungsuntersuchungen der niedergelassenen Ärzte. Wir wissen, dass mit zunehmendem Alter der Kinder die Quote der Teilnahme an diesen Untersuchungen leider sinkt. Deshalb werden wir für alle
Defizite in der Entwicklung oder im Verhalten von Kindern zu reagieren. Frau Wöllert hat das ÖGD angesprochen. Ich bin mir ihr diesbezüglich nicht einer Meinung. Frühwarnsystem heißt für mich, Defizite in der kindlichen Entwicklung aufzuspüren, und das hat für mich etwas mit Kinderschutz zu tun.
Ich könnte noch viele andere Instrumente nennen, die sich im Land Brandenburg etabliert haben: Familienpass, lokale Bündnisse etc. Abschließend sage ich: Ich möchte in einer Gesellschaft leben, die die Bezeichnung „kinderfreundlich“ zu Recht trägt. Ich meine, wir befinden uns auf einem guten Weg.
Der Antrag der CDU-Fraktion zu dieser Aktuellen Stunde basiert auf dem Gesetzentwurf, der heute schon eine große Rolle gespielt hat, und soll dazu beitragen, dass Maßnahmen entwickelt werden, die eine erhöhte Verantwortungsbereitschaft der Kommunen und der Justiz mit sich bringen. Wenn Sie den aktuellen „Pressespiegel“ gelesen haben, wird Ihnen aufgefallen sein, dass die Stadt Cottbus, die eine schwarze Geschichte im Bereich des Kinderschutzes hat, einer der Wegbereiter in diese Richtung ist. Ich zitiere aus dem Artikel:
„Schwerpunkte des jetzt vorgelegten Papiers sind unter anderem die Einrichtung eines zentralen Kinderschutztelefons, die Schaffung eines Informationsportals für aktuelle Beratungs-, Vermittlungs- und Hilfseinrichtungen sowie ein Netzwerk zur Bündelung der präventiven Arbeit von öffentlichen und freien Trägern.“
Das afrikanische Sprichwort „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen.“ lässt sich auch auf den Kinderschutz übertragen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass wir Herrn Krause nicht hören. Vielleicht hätte er mir mit seinen Ausführungen die Intention des Antrags näherbringen können. Ich muss Ihnen meine Auffassung dazu jetzt leider kundtun, ohne Herrn Krause gehört zu haben.
Den Kinderschutz im Land Brandenburg zu sichern ist unbestritten eines unserer wichtigsten Ziele. Darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause sicherlich alle einig. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir gestern das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz mit wesentlichen Änderungen in dieser Hinsicht beschlossen. Die Sommerpause steht bevor, und ich hoffe, dass unser Kurzzeitgedächtnis nicht ganz so „kurz“ ist und wir uns an die Beschlüsse des gestrigen Tages
erinnern können. Gestern haben wir nichts Geringeres verabschiedet als die Verbesserung von Schutzmaßnahmen gegen Kindeswohlgefährdung. Dafür wurde das Jugendamt in seiner Bedeutung wesentlich gestärkt.
Sehr geehrte Kollegen von der Linken, Sie bringen heute einen Antrag ein, mit dem der Kinderschutz dadurch gesichert werden soll, dass die bewährten Kinder- und Jugendhilfestrukturen erhalten bleiben. Ich frage mich wirklich - nicht nur heute, sondern schon tagelang -: Wie kommen Sie darauf, dass wir diese Strukturen ändern wollen und etwas in dieser Hinsicht auf dem Wege sei? Vielmehr verunsichern Sie mit Ihrem Antrag aus unserer Sicht alle Menschen, die - zum Wohle unserer Kinder! seit Jahren in diesem Bereich tätig sind, in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen arbeiten, Fallmanagement betreiben, in Akutsituationen schnell eingreifen und dabei helfen, präventiv zu wirken und sich untereinander abzustimmen.
Wieso stellen Sie ohne konkreten Anlass und ohne Not diesen Antrag - Herr Krause, es ist schade, dass Sie jetzt erst kommen -, der aus unserer Sicht substanzlos ist? Ich möchte Sie auffordern, gemeinsam konstruktiv am Thema Kindeswohl zu arbeiten. Das sind wir den Kindern schuldig. Aus diesem Grund werden wir von der SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns heute in der 2. Lesung vorliegende Gesetzentwurf ändert das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Änderungen sind vordringlich aufgrund bundesrechtlicher Regelungen wie dem Kinder- und Jugendweiterentwicklungsgesetz sowie dem Tagesbetreuungsausbaugesetz erforderlich geworden.
Ich verweise wie mein Kollege Krause auf die ausführliche inhaltliche Debatte über dieses Änderungsgesetz in der 1. Lesung und möchte mich vor allem auf die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE beziehen. Die Verbesserung des Kinderschutzes, wie in § 2 enthalten, war im Rückblick auf die furchtbaren Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung dringend erforderlich. Dass die Jugendämter nunmehr die Möglichkeit haben, ohne einen konkreten Antrag der Eltern bei Kindeswohlgefährdung tätig zu werden, ist mehr als zeitgemäß.
Die Verstärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen, die sich wie ein roter Faden durch das Gesetz zieht, findet unsere volle Zustimmung und Unterstützung; dies wird dazu beitragen - da bin ich mir sicher -, das künftige Mitwirken von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Wir haben heute Jugendverbände und -gruppen für ihre beispielhafte Projektarbeit im Ehrenamt ausgezeichnet. Diese Jugendlichen haben bewiesen, dass sie sich einmischen möchten, kluge Ideen haben und das kommunalpolitische Geschehen mitgestalten wollen. Diese Mitwirkungsmöglichkeit wird ihnen mit diesem Gesetz ins Stammbuch geschrieben. Viele Jugendliche nutzen sie - das konnten wir heute erleben schon jetzt in Form von Jugendparlamenten oder -beiräten, aber auch in Form von Kinder- und Jugendforen, die zu konkreten Themen von den Kommunen veranstaltet werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum § 17a Abs. 2 ist für mich nicht recht verständlich, da darin explizit auf Heimbeiräte abgestellt wird und alle anderen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, die mithilfe von § 17a stärker in die Beteiligungsrechte eingebunden werden sollen, vernachlässigt werden. Insofern ist der Änderungsantrag aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig; denn wir werden mit dem Gesetz eine breitere Mitwirkungspflicht der Kinder und Jugendlichen verankern.
Auch den § 4 Abs. 5 sehen wir anders als die Fraktion DIE LINKE. Ich verstehe die Regelung eher als Klarstellung gegenüber der bisherigen Praxis denn als Schwächung des Jugendhilfeausschusses. Dem Jugendhilfeausschuss sind bundesgesetzlich explizit bestimmte Aufgaben zugewiesen; die kann man ihm per Kreistagsbeschluss nicht einfach entziehen. Ich weiß, dass so etwas in der Praxis durchaus vorkommt, aber Fakt ist: Es hat eine rechtliche Würdigung dieses Themas gegeben.
Ja, bitte.
Ich glaube, hier hat vorrangig der Hauptverwaltungsbeamte die Aufgabe, zu entscheiden, in welchen Fällen die Beschlussfassung in den Kreistag gehört und in welchen Fällen die Entscheidungsgewalt beim Jugendhilfeausschuss liegt.
Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Ich denke nicht, dass man durch das Entziehen von Beschlusslagen dem Jugendhilfeausschuss Macht nimmt. Da gibt es aus meiner Sicht keine direkten Ansatzpunkte. Dass dazu konkret vor Ort vielleicht einmal unterschiedlich verfahren wird, will ich nicht ausschließen. Aber ich sehe keinen Grund dafür, diese Klarstellungen, wie sie hier gewählt sind, zu verändern. Sie haben auch in Ihrem Beitrag zur 1. Lesung angeführt, dass Beschlüsse, die nach fachlicher Debatte im Jugendhilfeausschuss gefasst werden, dann von Kreistagen kassiert werden.
Genau die Form, die in der Klarstellung im Gesetz enthalten ist, dass vorher die Anhörung des Jugendhilfeausschusses dazu zu erfolgen hat, wenn so etwas geplant ist, ermächtigt dann auch den entsprechenden Hauptverwaltungsbeamten in dem Falle, dass das gesetzlich nicht einwandfrei ist, zu reagieren.
Das Gleiche gilt für den Änderungsantrag zu § 18. Auch dieser Antrag wird von uns nicht mitgetragen; denn wir sind mit dem Tagesbetreuungsgesetz dazu aufgefordert, eine größere Gestaltungsvielfalt zu erlauben. Gerade mit den Regelungen im § 18 geht es um eine bessere und vereinfachte Genehmigungspraxis - das muss ich noch einmal klar sagen - für bis zu fünf Kinder, also nicht sechs und sieben, sondern es ist auch hier klar geregelt: Ab mehr als fünf Kinder ist dazu ein entsprechender Antrag zu stellen.
Beim zuvor behandelten Thema ging es um eine Verwaltungsvereinfachung und um Entbürokratisierung. Da sind wir hier, denke ich, schon an der richtigen Stelle. Wenn ich noch einmal ausführen darf: Bei der Genehmigung stehen das Erfordernis des Kindeswohls, insbesondere bezüglich Qualifizierung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Tagesperson, im Vordergrund. Ich glaube, hier kann man den Jugendämtern ganz differenziert zutrauen, die entsprechende Genehmigung für die Tagespflege zu erteilen.
Aus unserer Sicht ist mit dem Gesetzentwurf der Kinderschutz maßgeblich verbessert, die Beteiligung und Mitwirkung der Jugendlichen verstärkt und auch die Tagespflege in die richtige Bahn gebracht worden.
Wir bitten um Zustimmung - ohne Berücksichtigung der entsprechenden Änderungsanträge -, bitten also, dem Beschlussvotum des Ausschusses zu folgen. - Vielen Dank.
Der Minister für Bildung, Jugend und Sport erklärte am 30. März dieses Jahres vor der Presse, dass das Land Brandenburg eine Initiative zur Stärkung der Oberschulen in der neuen EU-Förderperiode im Rahmen des Europäischen Sozialfonds startet. - Wir haben in den letzten beiden Tagen darüber schon mehrfach gesprochen.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie plant sie diese Initiative umzusetzen bzw. zu begleiten?
Ich hätte zwei Nachfragen.
Ab wann und wo werden die Beratungsstellen eingerichtet werden, ab wann werden sie also Ansprechpartner für die Schulen sein?
Die zweite Nachfrage: Warum beschränkt man dieses Serviceangebot auf Oberschulen und breitet es nicht - wie es heute ja auch schon Kritik gefunden hat - auf Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe aus?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Perspektiven für junge Menschen in Brandenburg - Fragezeichen oder Ausrufezeichen? Für mich steht da ganz klar ein Ausrufezeichen.
Aus meiner Sicht sind folgende Aspekte erwähnenswert, wobei ich auch auf einige Ausführungen von Herrn Krause eingehen werde, die er, wie ich meine, fälschlicherweise gemacht hat, und dabei in wesentlichen Punkten unsere Sicht der Dinge darstellen werde.
Vieles von dem, was in der Großen Anfrage thematisiert worden ist, ist bereits durch Gesetzesinitiativen oder Anträge der Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht worden. Herr Krause, wir tun also was.
Mitwirkung von Jugendlichen. - Gerade der rege Kontakt und Austausch mit außerschulischen Partnern, Landesjugendring, Kreisjugendringe, Jugendverbände und vielen anderen mehr, war und ist es, der uns nicht nur für jugendpolitische Themen sensibilisiert, sondern auch gute Rahmenbedingungen für die Arbeit vor Ort schafft. So haben wir im Schulgesetz festgelegt,
dass auch außerschulische Partner an den Schulkonferenzen beteiligt werden. Sie sind für uns nämlich Mitglied der Schulgemeinschaft und nicht nur Nachmittagsgestalter, wenn es beispielsweise um die Ganztagsschulen geht. Das macht für uns eine lebendige, selbstständige und an Partizipation orientierte Schule aus.
Beim Stichwort Partizipation lassen Sie mich auf das 8. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz hinweisen, worauf auch Herr Krause schon eingegangen ist. Auch dort haben wir die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen beispielsweise im Jugendhilfeausschuss gestärkt. Kinder und Jugendliche sind die Experten bei Planungsvorhaben im Bereich Bau, etwa beim Bau von Spielplätzen oder Jugendklubs. Kinder und Jugendliche sollen hier beteiligt werden. Ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Wir wollen gemeinsam mit ihnen und nicht ohne sie entscheiden.
Fit für die Zukunft, womit ich die Berufs- und Studienorientierung meine. - In der Großen Anfrage wird vor allem das Problem der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation in den Fokus der Betrachtung gerückt. Das ist ohne Zweifel ein entscheidender Aspekt in der Frage der Zukunft der brandenburgischen Jugendlichen. Die Schlagworte demografischer Wandel, Abwanderung, Wegzug, Ausbildungsfähigkeit - ich sage hier: Ausbildungsfähigkeit für alle Schüler -, Fachkräftemangel, Schulabstinenz sind ohne Zweifel Ihnen allen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bekannt. Sie treiben uns alle - an dieser Stelle wage ich, die Behauptung aufzumachen - in diesem Saal um. Sie lassen uns Sozialdemokraten aber nicht in Handlungsunfähigkeit, Lethargie und Fragestellung verfallen, sondern sind Ansporn für unsere Arbeit.
Auch bezüglich dieses Punktes darf ich auf diverse Aktivitäten aus den Reihen der Koalitionsfraktionen verweisen. Wir waren es, die im vergangenen Jahr die Anträge „Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler“ und „Verlässliche Schule in Brandenburg“ gestellt haben.
Nein, ich möchte erst zu Ende ausführen.
Das waren zwei Anträge, die im Kern auf Sicherung der Chancengerechtigkeit zielen: Wir wollen, dass unsere Schülerinnen und Schüler eine sehr gute schulische Ausbildung erhalten, dass wir sie fit machen, ihr Leben selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. Gerade darauf zielt auch unser Antrag „Berufsund Studienorientierung“ ab, über den wir morgen gemeinsam debattieren werden. Eine gute schulische Ausbildung, eine systematische Berufs- und Studienorientierung sind die Garanten, die besten Voraussetzungen für die Zukunft jeden einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin, und zwar hier in Brandenburg.
Ich darf an dieser Stelle - ich möchte das Thema auch nicht herunterspielen - den Zukunftstag in Brandenburg erwähnen, der nicht nur als „Girls Day“ hier abgehalten wird, sondern der
sowohl Jungen als auch Mädchen neue Berufsperspektiven aufzeigen soll. Ich denke, es ist schon ein Stück weit unverschämt, an den morgigen Tag zu denken und zu sagen, es wäre nicht möglich, eine entsprechende Aktion der Fraktion zu starten. Ich denke, jeder Abgeordnete im Saal hat die Verantwortung für seinen Wahlkreis und ist dort aktiv. Wenn wir diesen Zukunftstag in Brandenburg nicht gemeinsam so aktiv etabliert hätten, wären wir heute noch nicht dort, wo wir sind.
Als weiteres Instrument - das sollten wir hier nicht unerwähnt lassen, denn Schule und Wirtschaft gehören als Partner eng zusammen, und das kann nicht alles staatlicherseits organisiert werden - wird in diesem Jahr erstmals der „Tag des offenen Unternehmens“ stattfinden. Herr Karney hat sich als Präsident der Handwerkskammer schon dazu geäußert, dass von den Unternehmen mehr Bereitschaft gezeigt werden sollte, diesen Tag auch für die Schülerinnen und Schüler entsprechend zu gestalten. Für mich ist auch ein vorsichtiger Anfang ein Anfang und zeigt die Bereitschaft der Unternehmen, die es begriffen haben, eine Perspektive für sich zu schaffen. Wichtig ist es, Schülerinnen und Schüler auf diesem Weg mitzunehmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich es auch nicht verpassen, die Initiative zur Stärkung der Oberschulen zu nennen, eine Initiative, die mit einer Menge Ressourcen ausgestattet ist, nämlich mehr als 20 Millionen Euro für vier Schuljahre. Mit diesem Programm wollen wir nicht nur die Berufsorientierung beispielsweise durch Praxislernen verstärken, sondern auch sogenanntes Servicelernen anbieten. Dieses kommt meines Erachtens in der Debatte immer etwas zu kurz. Dabei ist es immens wichtig, dass Schülerinnen und Schüler - gerade im Falle des Abbrechens einer Ausbildung - auch außerhalb der Schule lernen. Schüler müssen erkennen, dass Mittel aus diesem Programm für soziale, karitative und ökologische Projekte zur Verfügung stehen. Man kann Praktika in Altenheimen, Behindertenheimen und Kindertagesstätten, aber auch Unterrichtsprojekte zur Analyse von Umweltbedingungen starten bzw. sich mit Stadtentwicklung beschäftigen oder auch Feste und Feierlichkeiten in einer Kommune entsprechend vorbereiten. Es sind viele Betätigungsfelder, die den Jugendlichen auch Zukunftschancen eröffnen und ihnen klarmachen, welche Ansprüche an einen Beruf gestellt werden.
Motivation für unsere Anträge und Gesetzesvorhaben war und ist der enge Kontakt zu unseren jugendlichen Brandenburgern. Wir machen keine Politik vom Reißbrett aus, wir stellen nicht nur Fragen, sondern stehen im permanenten Austausch mit unseren Jugendlichen. So haben wir nicht umsonst, wie auch andere, die Wette im vergangenen Jahr mit dem Landesjugendring gewonnen. Jeder Abgeordnete hat das mindestens einmal gemacht; viele haben das weit übertroffen, viele mehr, als an einer Hand abzuzählen sind. Sie stellen auch heute noch entsprechende Kontakte her und werden das auch in Zukunft tun. Damit ist aber auch bewiesen, dass Aufgeschlossenheit gegenüber der Jugendpolitik vorhanden ist, dass entsprechende Jugendveranstaltungen stattfinden und dass die Jugendlichen auch sehr gern auf ihre Abgeordneten zugehen und diese sich mit der Thematik beschäftigen. Am vergangenen Wochenende fanden aus meiner Sicht sehr imposante Veranstaltungen statt. Wenn man in über 174 Veranstaltungen im Rahmen der
48-Stunden-Woche dem Aufruf der Bandenburger Landjugend gefolgt ist, dann zeugt das davon, dass Jugendliche verstanden haben, worum es im Land Brandenburg geht, dass es keine Null-Bock-Stimmung in Größenordnungen in diesem Land gibt und dass auch Abgeordnete sehr hilfreich sind, wenn diese Aktionen stattfinden. Manchmal beteiligen sie sich durch Motivation, manchmal auch durch finanzielle Unterstützung oder in der Form eines persönlichen Besuchs.
Wir bringen in diesem Jahr bereits das zweite Mal den Schülerkalender heraus und blicken ebenso erfolgreich auf die Kampagne „Schule trifft Wirtschaft“ zurück, die im Jahr 2002 installiert worden ist.
Sie sehen, Herr Krause, wir machen eine Menge für die Jugendlichen. Jugendpolitik genießt in unserer Fraktion hohe Priorität.
Abschließend möchte ich Sie einladen, nach dem Slogan, welcher Ihnen sicherlich bekannt ist - wenn vielleicht auch nicht aus Ihrem eigenen Jugendleben -, „Macht mit, macht nach, macht's besser!“ zu handeln.
Im Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz über die Verbrennung von Stoffen im Freien vom 26.02.2007 werden Randbedingungen genannt, unter denen Holzfeuer ohne Genehmigung zulässig sind. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass „die Verbrennung
sonstiger Abfälle aus Haushaltungen und Gärten, insbesondere feuchter pflanzlicher Abfälle im Freien nach § 4 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung verboten ist.“ Bei von Schädlingen befallenen Pflanzenresten - zum Beispiel Laub von Kastanien, die von der Miniermotte befallen sind - wird jedoch die Verbrennung ausdrücklich empfohlen und von der Kompostierung abgeraten, da dadurch die weitere Verbreitung der Schädlinge befördert würde.
Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Bedingungen ist die Verbrennung kleiner Mengen Pflanzenreste, die von Schädlingen befallen sind, in privaten Gärten zulässig?
Erstens: Welche Erfahrungen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren mit der Umsetzung des Verbrennungserlasses gesammelt?
Meine zweite Frage betrifft die Miniermotte: Sind der Landesregierung Vorkommnisse bekannt, die dem entsprechenden Erlass zuwiderlaufen? Ich spreche insbesondere den öffentlichen Bereich an: Kommunen und deren Straßenbäume; in meiner Region gibt es zum Beispiel sehr viele Kastanien und damit auch sehr viel Kastanienlaub mit Miniermottenbefall.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich gern meinen beiden Vorrednerinnen an, weil ich glaube, auch sie haben eindeutig das Ziel, die Betreuung der Kinder in Brandenburg zu verbessern. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf, und wir tun es - um neudeutsch zu sprechen - step by step. Die Qualität in den Kindertagesstätten wird mit diesem Gesetz, wenn wir es verabschiedet haben, auf jeden Fall verbessert. Der Schritt, den wir heute gehen, weist in die richtige Richtung. Wir werden sowohl die Qualität in den Kitas als auch die Quantität der Einrichtungen verbessern.
Die Initiative zu dieser Gesetzesnovelle geht von unserer Fraktion aus. Unser Koalitionspartner hat sich sehr gern angeschlossen und das Anliegen entsprechend unterstützt. Frau Große hat schon Verlautbarungen aus der Fraktion angesprochen; einige Kollegen setzen sich für den uneingeschränkten Rechtsanspruch für Kinder ab 2 Jahre ein. Wir werden einmal sehen, wie sich die entsprechenden Verhandlungen auf Bundesebene gestalten werden.
In der Altersgruppe der Kinder von 0 bis 3 Jahren werden derzeit in Brandenburg 22 000 Kinder betreut. Wir liegen im Ländervergleich in Deutschland an dritter und damit aus meiner Sicht an respektabler Stelle, was die Betreuung der 0- bis 3-Jährigen betrifft. Wir werden diese Stellung mit der Verab
schiedung des Gesetzentwurfs noch verbessern. Diese Entscheidung kostet uns 1,5 Millionen Euro. Aber ich glaube, dieses Geld ist gut in die Zukunft unseres Landes investiert.
Ich möchte das Thema einmal von der Landes- auf die Kreisebene herunterbrechen und aus einer Zeitung zitieren, die heute Morgen in meinem Briefkasten lag. Die PDS informiert auch die Bewohner der Region sehr gut. In dieser Zeitung wird die Situation im Landkreis Märkisch-Oderland dargestellt und beispielhaft die Kreisstadt Seelow genannt, in der 429 Kinder - das entspricht 89,7 % - in Einrichtungen betreut werden; damit nimmt sie eine Vorreiterfunktion wahr. Man sieht, dass die Kommunen ihre Selbstverwaltungspflicht sehr wohl in die Hand nehmen und darüber auch die entsprechende Sachgewalt haben.
Im Bereich der Kindertagesstätten wird nicht nur der Rechtsanspruch erfüllt, sondern die kommunalen Träger gehen weit über den Rechtsanspruch hinaus und das, was wir jetzt mit der Erweiterung des Rechtsanspruchs beschließen, ist in den Kommunen oft schon Realität. Ich glaube, das weiß auch Frau Große. Gerade in den ländlichen Gebieten, wo die soziale Situation vielleicht ein wenig verschärfter ist, werden diese Angebote schon vorgehalten. Ich denke, das ist jetzt die finanzielle Rückgabe dessen, was im Vorfeld schon gelaufen ist.
Es wird sogar schon weiter gedacht. Da spreche ich insbesondere den Amtsbereich Barnim-Oderbruch an, der in all seinen Kindertagesstätten Ganztagsangebote vorhalten und durchaus darauf eingehen möchte, dass Kinder unter Umständen morgens nicht mit einer Stulle in die Kita kommen; sondern hier werden vom Frühstück bis zur Vesper Angebote unterbreitet und damit auch, wenn die Frage der finanziellen Verantwortung steht, Angebote an die Familien gemacht, um Versorgungsmissstände in der Ernährung zu kompensieren.
Aber auch die Befragung der Kita-Leiterinnen hat ergeben, dass die Armut unter den Kindern in den Kindertagesstätten nicht deutlich zutage tritt. Am Monatsende gibt es durchaus die Situation, dass einige Kinder nicht mehr mit Obst in die Einrichtung kommen, sondern vielleicht nur noch einen Zwieback in der Brottasche finden. Aber dass den Kindern die Armut ins Gesicht geschrieben steht oder an ihrem Verhalten abzulesen ist, haben die Kindertagesstättenleiterinnen verneint. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Hinweis, den wir in der Landespolitik aufnehmen sollten.
Mit dem Gesetz - das hat Frau Große ein bisschen kritisiert werden die Grundsätze der elementaren Bildung verpflichtend eingeführt. Der Kita-Qualitätsbericht hat genau das Ergebnis gebracht, dass diese Verpflichtung notwendig ist, wenn wir mehr Qualität und Bildung in den Kindertagesstätten haben möchten. Auch das ist ein richtiger Schritt, den wir mit der Gesetzesnovelle gehen.
Sie haben die Prozentsätze der Kinder mit Sprachstörungen und der Kinder mit Entwicklungsstörungen angesprochen. Auch diesbezüglich sind mit den Grenzsteinen in den Kindertagesstätten schon jetzt Instrumente vorhanden, nicht erst im letzten Jahr auf bestimmte Defizite einzugehen, sondern rechtzeitig eine entsprechende Förderung in der Einrichtung vorzuhalten. Wir wissen aufgrund des Kita-Qualitätsberichts, dass wir unterschiedliche Qualitäten vorfinden. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Qualitäten möglichst vereinheitlichen und gute Qualität in alle Einrichtungen bringen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und auf die Verabschiedung des Gesetzes. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinder schützen und Jugendliche beteiligen - so könnte auch die Überschrift zur entsprechenden Gesetzesnovelle heißen. Wir haben ja heute im Zuschauerraum viele Jugendliche sitzen, die sich Gedanken darüber machen können, von ihren Beteiligungsrechten in Zukunft vielleicht stärker als bisher Gebrauch zu machen.
Unter anderem in Reaktion auf die furchtbaren Fälle von Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigung in Brandenburg werden die Schutzmaßnahmen für Kinder verstärkt. Die komplizierte Rechtslage hat es in der Vergangenheit mitunter erschwert, bei einem Verdacht der Verletzung des Kindeswohls schnell zu reagieren. Ein Antrag der Eltern war Voraussetzung für ein Eingreifen des Jugendamtes.
Kinderschutz muss Vorrang vor Elternrechten haben. Schnelle
res und sicheres Handeln der Jugendämter ist hier dringend erforderlich.
Ein weiterer Punkt ist: Wir stärken mit der Änderung dieses Gesetzes die Jugendämter, sie können demnächst bei Verdachtsfällen schneller handeln, da ein Antrag der Eltern nicht mehr erforderlich ist.
Weiterhin werden die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen beispielsweise im Jugendhilfeausschuss gestärkt. Kinder und Jugendliche sind die Experten bei Planungsvorhaben, wie beim Bau von Spielplätzen oder Jugendklubs. Wir wollen mit ihnen gemeinsam entscheiden und sie daran beteiligen. Gerade angesichts dieser Partizipation der Kinder und Jugendlichen sind die Jugendlichen und die Kinder gefordert, hieran mitzuwirken. Ich weiß aus Erfahrung, dass es nicht so einfach ist, auf kommunaler Ebene Jugendparlamente zu installieren. Wenn sie schließlich installiert worden sind, haben sie manchmal nur eine kurze Lebensdauer. Hier ergeht also auch der Ruf an Kinder und Jugendliche, vor allem an die Jugendlichen, sich in die Belange ihrer Selbstverwaltungskommune einzumischen, ihre Belange deutlich zu machen und sich auch bereitzuerklären, demokratisch mitzuwirken.
Weiterhin ist das Genehmigungsverfahren, wie von Herrn Krause hier angesprochen, im Bereich der Tagespflege vereinfacht worden. Unsere Fraktion begrüßt dieses Verfahren. Wir haben nicht ganz so viele Probleme damit, zu sagen, die Qualität in der Kinderbetreuung könnte dramatisch sinken, sondern hier wird eine Alternative in der Tagespflege entsprechend gestärkt. Gerade auch für den berlinnahen Raum ist das ein Instrument, das sehr gern in Anspruch genommen wird. An dieser Stelle möchten wir auch die Wahlfreiheit der Eltern gern gestärkt wissen.
Insgesamt möchte ich folgendes Resümee für diesen Gesetzentwurf ziehen: Mit diesem vereinfachten Verfahren und der insgesamt bundesweiten Vorreiterrolle des Landes Brandenburg in der Kita-Versorgung können wir zukünftig noch besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern und der Kinder eingehen.
Ich freue mich auf die Diskussion hierzu wiederum im Ausschuss. Über die Kritikpunkte, die hier von Herrn Krause angesprochen worden sind, werden wir uns sicher entsprechend auseinandersetzen. Ich weiß, dass auch der Landkreistag zu bestimmten Regelungen im Ausführungsgesetz durchaus eine andere Meinung hat. Aber auch hier gilt es dann, sich entsprechend zu streiten und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu handeln. - Vielen Dank.
Am 26. Oktober 2006 hat das Europäische Parlament unter anderem die Programme „Jugend in Aktion“ und „Lebenslanges Lernen“ verabschiedet. Die Jugend ist Europas Zukunft. Gerade angesichts der wachsenden Skepsis mancher Jugendlichen gegenüber Europa und gleichzeitiger Selbstverständlichkeit der
Sie sehen also, Frau Lieske, wir tun das uns Mögliche, um unseren Jugendlichen diese interessanten Programme der EU und dadurch auch die europäische Idee nahezubringen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde unserer heutigen Landtagssitzung und mit den Impressionen meiner Besuchergruppe im Hintergrund verspreche ich Ihnen, mich relativ kurz zu fassen.
Frau Adolph hat die Situation an sich, glaube ich, sehr eindrücklich geschildert. Das ist ein Thema, an dem jeder Landtagsabgeordneter - zumindest durch Presseinformationen - sicherlich schon einmal teilhatte.
Der Antrag der Fraktion lautet: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern zur Erarbeitung eines Staatsvertrages zum Aufbau eines bundeseinheitlichen Qualitätsmanagements im Bereich der Lebensmittelsicherheit einzusetzen.