Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

Ich denke, dass es auch finanziell interessante Möglichkeiten gibt, die man in Betracht ziehen muss. Es geht zum Beispiel um die Zustiftung und darum, dass man Immobilien oder Grundstücke übertragen kann, die bei Steuermodellen oder Erstattungen natürlich auch in Anschlag gebracht werden können, oder dass es zum Beispiel Steuermodelle für diejenigen, die stiften und zustiften wollen, die sich so für die Hochschulen engagieren, gibt.

Es gibt bei Weiterungsmöglichkeiten sogar die Chance, dass eine selbstverwaltete Universität Teil einer größeren Stiftung wird und dann die gesamte staatliche Aufgabe von dort übernommen wird.

Wir sollten jetzt die Rahmenbedingungen schaffen, das Gesetz miteinander ändern und dann, wenn es konkret um die Viadrina oder andere Hochschulen geht, noch einmal darüber sprechen. Es ist nicht einfach, wenn der Staat, ein Ministerium zwar

strukturell und finanziell daran beteiligt ist, aber organisatorisch überhaupt keine Möglichkeit des Einspruchs mehr hat. Das sind wesentliche Feinheiten, die geklärt werden wollen.

Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Es wäre schön, wenn wir es in dieser Legislaturperiode hinbekämen, an der Brücke zwischen Mittel- und Osteuropa eine Stiftungsuniversität mit einem guten internationalen Anspruch zu schaffen. Lassen Sie uns dazu die gesetzlichen Voraussetzungen auf den Weg bringen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung spricht Ministerin Prof. Wanka.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, hat einen überschaubaren Umfang zwei Sätze. Trotzdem hat er für die Hochschullandschaft durchaus Bedeutung. Sie haben es bereits mehrfach gehört. Bis jetzt haben wir ganz klassisch staatliche Hochschulen, staatliche Einrichtungen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Herr Jürgens, ich muss Ihnen widersprechen, da Sie in Ihrem Beitrag die Floskel hatten: Nicht ohne Grund muss man so etwas machen. Die klassische Form, wie Hochschulen gesteuert werden, funktioniert bereits seit Jahren nicht mehr. Sie ist zwar in Preußen erfunden worden, hat über Jahrhunderte hinweg funktioniert, funktioniert heute aber eben nicht mehr. Seit ca. 30 Jahren gibt es Versuche, Wege zu finden, wie man Hochschulen anders steuern kann. Es geht nicht darum, die Steuerung wegzulassen, sondern darum, wie man es anders, klüger machen kann. Diese Notwendigkeit ist vorhanden. Es werden unterschiedliche Wege gegangen. Was wir in den letzten Jahren in Richtung Autonomie gemacht haben, sind unsere Antworten in Brandenburg auf diese Frage.

Wenn man aber über eine neue Steuerung nachdenkt, muss man so weit gehen und sagen: Die Rechtsform ist auch zur Disposition gestellt, wenn es einen Antrag gibt, in einer anderen Rechtsform zu agieren.

Noch ein Wort in Richtung Privatisierung, weil sie hier als Schreckgespenst im Raum hing: Ich bin ein Fan von privaten Hochschulen und freue mich über jede - jetzt haben wir die dritte -, die wir nach Brandenburg holen können und bei der Qualität erbracht wird, um unser Spektrum auszuweiten, ohne dass es uns Geld kostet.

Es ist völlig klar - hier stimme ich Ihnen zu -: Wenn eine Hochschule die Absicht hat, in eine andere Rechtsform zu gehen Stiftung ist das, was uns im Moment einfällt, in fünf Jahren vielleicht etwas anderes -, muss sie schon begründen, welche Ziele sie damit verfolgt. Dem Parlament muss klar gemacht werden, dass durch die Veränderung der Rechtsform die konkreten Hochschulaufgaben effizienter, besser, anders erfüllt werden können. Das heißt, es geht nicht darum, dass irgendwo Hochschule draufsteht und etwas ganz anderes drin ist, denn die prinzipiellen Zielstellungen von Hochschulen können dadurch nicht konterkariert werden.

Es kann auch nicht angehen, Frau Münch, einfach nur die Vorteile zu addieren. Ich denke, jeder Chef einer Landeseinrichtung in diesem Land kann zum Beispiel sehr gut damit auskommen, keine Landeshaushaltsordnung beachten zu müssen. Es ist für jeden ein Vorteil. Das sagt jeder sofort, ohne dass wir das deswegen tun, so auch hier. Ich denke, durch die Art und Weise einer Öffnungsklausel kann das jede Hochschule des Landes, wenn sie es will. Falls sie es will, muss konkret verhandelt werden. Die Hochschule muss auf den Tisch legen, welche Ziele sie verfolgt. Wir unterbreiten dann einen Vorschlag, in welcher Organisationsform wir uns das vorstellen. In diesem Prozess sind wir mit der Viadrina. Ich sehe - nun stimmt ja nicht immer alles, was in der Zeitung steht, jedenfalls nicht die Überschriften -, dass die Fronten verhärtet sind, denke aber, dass wir an dieser Stelle in eine intensive Vorleistung vonseiten meines Ministeriums gegangen sind, und bin ganz optimistisch.

Wir haben bei dieser allgemeinen Öffnungsklausel keine Details geregelt, es ist aber völlig klar - das haben wir auch im Ausschuss besprochen -: Wenn eine Hochschule einen Antrag stellt, muss das von der Hochschule in einem breiten Konsens gewollt sein. Darüber, wie dieser definiert wird, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Bei der Viadrina sind wir uns einig. Eine Zweidrittelmehrheit im Senat ist das, was wir mindestens brauchen. Es ist also eine Möglichkeit, um für neue, innovative Vorschläge offen zu sein, ohne sich in extreme demokratische Verästelungen zu begeben. Wir können nicht einen Ausschuss Normen und Standards haben und eine Öffnungsklausel erarbeiten, in der wir wieder alles festlegen, sondern wir sollten uns diesbezüglich Möglichkeiten lassen. Ich denke, diese Öffnungsklausel ist ein Schritt, den wir in den nächsten Jahren nutzen werden, so wir denn heute zustimmen.

Das Paket, wie wir Hochschule neu steuern, ist komplex. Es geht vieles auch ohne eine andere Rechtsform. Wenn eine Hochschule aber eine andere Rechtsform wünscht, dann wollen wir das in Brandenburg möglich machen. - Danke.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Damit sind wir am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt. Ich stelle die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/2082 - Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes - zur Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Wir verlassen Tagesordnungspunkt 9 und kommen zu Tagesordnungspunkt 10:

Gesetz zur Neuorganisation der Liegenschafts- und Bauverwaltung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/2059

1. Lesung

Wir beginnen mit dem Beitrag der Landesregierung, für die der Finanzminister sprechen wird.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung arbeitet vereinbarungsgemäß und mit Ihrer Kenntnis an der Vorbereitung der Bildung des Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen, der zum 1. Januar nächsten Jahres seinen Betrieb aufnehmen soll. Formal ist dazu notwendig, dass mit einem Gesetzentwurf, der Ihnen zur Beschlussfassung vorliegt, ein anderes Gesetz geändert wird, damit die Liegenschafts- und Bauämter, von denen es im Land noch vier gibt, ihre Existenz verlieren und das Personal mit zusätzlichem Personal aus dem Ministerium in den Landesbetrieb übergeleitet wird, der dann mit einer kleinen Steuerungszentrale in Potsdam in vier Niederlassungen arbeiten soll: Frankfurt (Oder), Cottbus, Bernau und Potsdam/Brandenburg. Diese soll zum 1. Januar 2006 in Betrieb gehen.

Zielsetzung ist, neben der Umorganisation und der Einführung der kaufmännischen Buchführung für diesen Betrieb ein effizienteres Bewirtschaften unserer eigenen von den Ressorts genutzten Verwaltungsliegenschaften zu erreichen und diese Liegenschaften mittelfristig in ein Mieter-Vermieter-Verhältnis zu überführen, und das nicht zum Selbstzweck, sondern mit dem Ergebnis, Kostenstrukturen, die wir durch Verwalten im Land verursachen, deutlich werden zu lassen. Ebenso wird sichtbar, an welchen Stellen sich Unregelmäßigkeiten abbilden, wo wir, wenn wir Vergleichsmaßstäbe heranziehen, teurer organisieren als zum Beispiel die private Wirtschaft. Hier mittelfristig in einen Wettbewerb zu treten ist die Überlegung hinsichtlich dieses Projektes.

Ich will es zum 1. Januar umsetzen. Dazu ist dieses Gesetz notwendig. Ich bitte dieses Haus um Unterstützung des Vorschlags der Landesregierung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wir setzen mit dem Beitrag der Linkspartei.PDS-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Osten, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich kann man die Diskussion eines Gesetzentwurfs in 1. Lesung in den Ausschüssen beginnen und in der 2. Lesung vielleicht noch einmal komplettieren. Ich denke aber, dass ich heute die Gelegenheit nutzen sollte, unsere Fragen, die dann in einer sehr schnell anzuberaumenden Beratung im Haushaltsausschuss geklärt werden müssen, zu stellen und deshalb den Finanzminister um besondere Aufmerksamkeit zu bitten.

Wir alle wissen, dass der Gesetzentwurf auf einem Landtagsbeschluss aus dem Jahre 2003 basiert, in dem es um die Modernisierung in der Landesverwaltung ging. Selbst der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung hatte schon im Juni 2004 einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Dennoch wundern wir uns ein bisschen, dass das Überführungsdatum so wenig mit den Zweijahresscheiben des Haushaltsplans zu tun hat. Eine Anpassung hat zumindest der Landesrechnungshof emp

fohlen. Ich hätte es nicht so schlecht gefunden, wenn gesagt worden wäre: Wir haben einen neuen Haushalt und stellen in den Einzelplan 12 nicht nur Leertitel ein, sondern füllen diese schon, weil es so realistisch ist. - Hier ist zumindest etwas nachzureichen.

Außerdem gibt es Fragen, die weniger mit dem Artikelgesetz, sondern mehr mit der Wirkung zu tun haben. Es ist zu lesen, nicht die Gründung eines Betriebes, sondern die Schließung der Ämter müsse vom Landtag bestätigt werden. Deshalb interessiert meine Fraktion, welche Entlastung dem Landeshaushalt in finanzieller und personeller Hinsicht aus der beabsichtigten Gründung langfristig erwächst, wie konkret sich die Effektivitätserhöhung und der Leistungszuwachs darstellen werden und wie auch mit einem neuen Betrieb Bürgernähe und Kundenorientierung verbessert werden sollen.

Antworten auf diese Fragen finden wir in der Rechtsfolgenabschätzung nicht. Wir wollen nicht wissen, wer genau welches Auto benutzt, auch wenn der Landesrechnungshof dafür tolle Beispiele findet, zum Beispiel bei der ZAB. Wir wollen auch nicht genau wissen, welche Software dort eingeführt werden soll. Wir wollen einfach wissen, welchen Effektivitätszuwachs dieser Betrieb uns bringen soll.

Ich habe mit Verwunderung festgestellt, dass der Entwurf eines Wirtschaftsplanes bzw. eine Eröffnungsbilanz - sie müssten Folge der Verabschiedung des Gesetzes sein - noch nicht vorliegen. Dem Haushaltsausschuss ist noch kein Entwurf zugegangen, entgegen dem Versprechen, dies werde nach dem Kabinettsbeschluss - den es jetzt wohl gibt, sonst wäre das nicht in unseren Händen - der Fall sein.

Mich interessieren außerdem die Stellungnahmen der Personalräte. Ferner möchte ich wissen, mit welchen Schritten die Ausgangsintention, das heißt die Einbeziehung der Liegenschaften aller Ressorts, realisiert werden soll.

Weitere Fragen hat Kollege Bochow in seiner Kleinen Anfrage gestellt; sie sind noch nicht alle beantwortet worden.

Zu einer anderen Problematik, die scheinbar nicht damit zusammenhängt: Wir alle wissen, dass im Jahre 2003 der Beschluss zur Abwicklung der Brandenburgischen Bodengesellschaft, die Ende nächsten Jahres vorgesehen ist, gefasst wurde. Damit ergibt sich für die Kommunen eine gewisse Unsicherheit in Fragen der Konversion, weil ein Partner wegfällt. Neben den aktuellen Herausforderungen, auch denen der Bundeswehrreform, wird es also weiter darum gehen, wie das Eigentum des Landes, 20 000 ha WGT-Liegenschaften, zu verwalten, zu entwickeln und zu verwerten ist. Die Restflächen bestehen aus 170 Teilliegenschaften. Sie sind besonders problematisch und bedürfen eines professionellen Umgangs. Hinzu kommen Überwachung und Durchsetzung von vertraglichen Verpflichtungen, auch über das Jahr 2006 hinaus.

Mit der Vermarktung der ehemaligen WGT-Immobilien und anderer Liegenschaften des Landes hat die Brandenburgische Bodengesellschaft Erfahrungen und Managementkompetenzen bei der Verwaltung, Verwertung und Entwicklung erworben, die für weitere Landesimmobilien nutzbar zu machen wären. Die BBG kann auf ein bewährtes Netzwerk von Partnern zurückgreifen. Deshalb fordern wir die Landesregierung noch einmal auf, die Belegschaft der Brandenburgischen Bodenge

sellschaft für die Grundstücksverwaltung und -verwertung bei der Gründung des Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen zu berücksichtigen

(Vereinzelt Beifall bei der Linkspartei.PDS)

und gegebenenfalls Nachfolgelösungen für einzelne Mitarbeiter zu unterstützen. Anderenfalls ginge dem Land dringend benötigtes Know-how verloren. Ein solcher Management- und Kompetenzverlust für das Land sollte verhindert werden. Dem Landtag sollte im Dezember 2005 über die eingeleiteten Maßnahmen Bericht erstattet werden.

Ich fasse zusammen: Die von mir gestellten Fragen sind im Ausschuss zu beantworten. Die Dokumente, die ich genannt habe, sollten uns schnellstmöglich vorgelegt werden. Dann können wir dem Gesetz unsere Zustimmung geben. - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke, Frau Osten. - Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Bischoff fort. Er spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht die 1. Lesung des Gesetzes zur Neuorganisation der Liegenschafts- und Bauverwaltung. Lieber Herr Kollege Niekisch, auch Tagesordnungspunkt 10 scheint auf den ersten Blick ein ziemlich trockenes Thema zu umfassen.

Liebe Frau Kollegin Osten, ich möchte mich nicht unbedingt in Einzelheiten, zum Beispiel die BBG, verstricken, sondern eher auf die Gesamtstrategie und die Schwerpunktsetzung des Gesetzentwurfs eingehen.

Die Haushaltslage ist sehr angespannt. Das ist nicht neu; wir alle wissen es. Die Reduzierung der Ausgaben, die Straffung der Landesverwaltung, ein sozialverträglicher Personalabbau und moderne Landesbehörden sind ein Dauerthema. Die Neuorganisation der Landesliegenschafts- und Bauverwaltung ist deshalb auf den zweiten Blick durchaus ein sehr gutes Beispiel, wie eine Behörde in ein Unternehmen umgewandelt werden kann. Diesen Schritt unterstützen wir ausdrücklich. Ich möchte dies kurz begründen.

Erstens: Die betriebswirtschaftliche Führung wird die kameralistische Verwaltung ablösen.

Zweitens: Allein Dienstleistungen und Wirtschaftlichkeit stehen künftig im Vordergrund.

Drittens: Untere Landesbehörden werden aufgelöst und in einen modernen Landesbetrieb umgewandelt.