Kerstin Osten

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Ich meine, Ihre Erklärung ist angesichts der Enttäuschung der polnischen Schülerinnen und Schüler, die sich über ein Jahr entsprechend vorbereitet haben und nun erfahren, dass sie nicht an diese Schule kommen können, eigentlich nicht hinnehmbar.
Meine Frage: Wissen Sie, dass sich an dem Tag, als die Schule wieder anfing, ein Vertreter des Schulamts hingestellt und eine Alternative für die polnischen Schüler angeboten hat, nämlich
die Rahnschule in Neuzelle? Das ist eine Privatschule. Ist es das, was wir wollen?
Entschuldigen Sie bitte, dass ich schon nach Ihren ersten beiden Sätzen eine Zwischenfrage habe. Da Sie uns nur so allgemein und unbestimmt beschreiben, möchte ich aber gleich sagen: Wir sind so.
- Hören Sie doch erst einmal zu! - Im Jahre 2007 haben wir mit unseren Vorschlägen 130 Millionen Euro umverteilen wollen,
und zwar 60 Millionen Euro zur Senkung der Neuverschuldung und 70 Millionen Euro für Bildung, Kultur, Kinder etc. Wir sind so!
Herr Minister, darf ich Ihnen eine Freude machen? Ich würde gern die Vorschläge, die wir zum Beispiel bezüglich Steuereinnahmen in die Haushaltsdebatte 2007 eingebracht und zu denen wir gesagt haben, Sie hätten da bewusst einen Puffer gelassen, und die Ergebnisse, die dies dann nach sich zieht, einmal nebeneinander legen. Dann würden Sie das vielleicht realistischer sehen. In den Jahren 2005 und 2006 hat es genauso gestimmt, wie es die Opposition - damals die Linkspartei.PDS - vorgeschlagen hat. Sie sollten also nicht sagen, dass wir unrealistische Vorschläge machen. Sie müssen sie nur einmal diskutieren und vielleicht sogar auch beschließen.
Auch ich war vor Ort bei „Viva“, und ich hätte die Anfrage, die Herr Karney heute gestellt hat, nicht gestellt, eben weil es sich hier um einen solch sensiblen Prozess handelt. Aber da die Frage nun gestellt und damit öffentlich wurde, möchte auch ich den Minister fragen. Es geht ja jetzt vor allem um das Vertrauen in diesen Betrieb. Sie sprachen von intensiver Begleitung. Wären Sie denn bereit, auch vor Ort zu sein und dieses Vertrauen auch dem Markt mit zu vermitteln? Die dort hergestellten Produkte sind wirklich Qualitätsprodukte.
In den Medien war zu lesen, dass Finanzminister Rainer Speer aus politischen und finanziellen Gründen die Unternehmensteuerreform und damit zum Beispiel die Einführung einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 % ablehnt. Ich erinnere auch an die Diskussion in der letzten Landtagssitzung, in der der Minister noch Nachbesserungsbedarf sah. Er scheint sich damit nicht durchgesetzt zu haben.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie wird sie sich übermorgen im Bundesrat bei der Abstimmung über das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verhalten?
Herr Minister, nun sprechen Sie ja für die ganze Landesregierung. Können Sie vielleicht ein, zwei Gründe nennen, warum man nicht dagegen stimmt? - Das sind ja dann wahrscheinlich die Gründe der CDU, wie Sie es gerade darstellten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich mache es kurz, denn wir stimmen mit der Koalition in der Grundaussage überein. Es ist eine unumstößliche Tatsache: Am Sterben lässt sich nicht rütteln, am Erben jedoch schon. Erben ist kein Verdienst, es kann ein Glücksfall sein. Selbst Peter Krämer, Reeder und Millionär aus Hamburg, sagt:
„Der Erbfall ist der reine Zufall. Es ist völliger Zufall, ob Sie jetzt Erbe eines reichen Mannes oder eines armen Mannes sind.“
Das heißt, ein Erbe ist im Grunde ein Geschenk. Wir haben eine Schenkungssteuer, und insofern brauchen wir auch eine Erbschaftsteuer. Genau das hat das Gericht schon beschlossen; das Verfassungsgerichtsurteil ist bereits veröffentlicht. Aufgrund des Beschlusses der Finanzministerkonferenz ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich bis zum Herbst auf Eckpunkte dieser Steuer einigt. Natürlich geht uns das Gerichtsurteil nicht weit genug; denn wir meinen eine tatsächliche Gleichstellung der Vermögensarten. Wir werden, wenn die Arbeitsgruppe die Eckpunkte vorgelegt hat, im Landtag gern darüber diskutieren und der Landesregierung bei ihrer Meinungsbildung helfen.
Abschließend: Erstens: Ihr Antrag ist Flickschusterei, denn er bringt nicht das, was Sie mündlich gefordert haben. Zweitens: Eine Vereinfachung wird damit nicht erzielt. Drittens: Es gibt bereits ein Gerichtsurteil. Wir können uns gern im Landtag dazu verständigen, aber des DVU-Antrags bedarf es dazu nicht. - Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hat für den heutigen Tag das benannte Thema zur Aktuellen Stunde beantragt. Wir wollen also über die Unternehmenssteuerreform bzw. über das Gesetz für 2008 diskutieren. Schon im Titel steht die Aussage, die wir als sehr wichtig empfinden, nämlich dass dies ordnungs- und strukturpolitisch der falsche Weg ist. Nun könnten einige durchaus der Meinung sein, dies betreffe den Landtag nicht und sei vielleicht kein aktuelles Thema, weil es ja erst um nächstes Jahr gehe. Da habe ich zwei Gegenargumente:
Erstens geht dieses Gesetz uns alle an, denn es geht um die finanzielle Situation der öffentlichen Kassen bzw. auch der
Unternehmerinnen und Unternehmer im Land. Zweitens findet heute im Bundestag eine Anhörung zu diesem Gesetz statt, und morgen wird sich der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates damit befassen. Es ist also hochaktuell und gehört auch hierher.
Noch eine Vorbemerkung, ganz speziell an Herrn Baaske: Es geht uns nicht um Wettbewerb darum, welche Fraktion sich als erste positioniert hat. Sie schienen mir gestern sehr verärgert darüber, dass wir die Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes so vehement unterstützt haben. Ganz im Gegenteil: Ich lade Sie ausdrücklich ein, mit uns einer Meinung zu sein und dann auch in den zuständigen Gremien durchzusetzen, dass das Gesetz in der vorliegenden Form nicht beschlossen, sondern gründlich überarbeitet wird.
Ganz abgesehen davon, dass sich die Bundesregierung mit diesem Gesetz vom eigenen Koalitionsvertrag verabschiedet - darin steht „nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis“ -, geht es um sehr viel Geld, das der öffentlichen Hand nicht mehr zur Verfügung gestellt werden soll. Die Bundesregierung schätzt diese Summe auf 5 bis 6 Milliarden Euro. Wir alle wissen aber, dass Experten diese Summe auf ungefähr 12 Milliarden Euro jährlich schätzen. Das ist mittlerweile auch bei der Landesregierung angekommen. Der Finanzminister hat sich in seiner - ich sage einmal - hemdsärmeligen Art zu dem Ergebnis, dass das Land mit Mindereinnahmen von 150 Millionen Euro rechnen müsse, auch schon öffentlich ablehnend gegenüber diesem Gesetz geäußert. Diese Mindereinnahmen widersprechen auch aus Sicht meiner Fraktion dem notwendigen Konsolidierungsziel der öffentlichen Hand und dessen Koppelung an die Beseitigung struktureller Defizite.
Dagegen allerdings positioniert sich der kleine Koalitionspartner in Person von Wirtschaftsminister Junghanns dahin gehend, dass aus Sicht der im Land ansässigen großen Kapitalgesellschaften einiges dafür spricht, dem vorliegenden Gesetzentwurf zu entsprechen. Leider vergisst er dabei, dass die Unternehmensstruktur im Land Brandenburg zu 90 % aus kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht und sich für diese Unternehmen steuerliche Entlastungseffekte nur bedingt einstellen werden. Sogar dies bezweifle ich, denn es werden ja 40 neue Informationspflichten eingeführt, und das kostet - so denke ich - Zeit und damit auch Geld.
Nachdem sich der Ministerpräsident in der Vergangenheit oft zu wichtigen bundespolitischen Themen und Entscheidungen, die teilweise sogar verheerende finanzpolitische Folgen für das Land hatten, äußerte - ich erinnere da zum Beispiel an die Regionalisierungsmittel -, schwieg er diesmal anfänglich, hat sich aber dann, über Ostern, aus der Deckung getraut. Er sagte, nach aktuellem Kenntnisstand würde er dieser Unternehmenssteuerreform ablehnend gegenüberstehen. Der rot-rote Senat in Berlin hat seine Meinungsbildung übrigens längst abgeschlossen. Morgen wird der Senat in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates den Antrag einbringen, den Entwurf dieses Gesetzes in der vorliegenden Fassung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf muss überarbeitet werden. Das heißt, es ist nicht alles schlecht. Wir begrüßen ausdrücklich, dass an der Gewerbesteuer festgehalten wird und geplant ist, ihre Struktur
zu verbessern. Kritisch muss ich aber anmerken, dass ein Finanztableau, in dem die konkreten Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden dargestellt werden, im Gesetzentwurf fehlt. Das ist unverständlich, politisch höchst problematisch und angesichts einer so umfassenden Reform schlicht nicht angemessen.
So ist für die Städte und Gemeinden mehr als zweifelhaft - und das wurde bereits öffentlich widerlegt -, dass sich die politische Zusage der kommunalen Aufkommensneutralität tatsächlich einstellt. Das bezweifle ich sehr, und andere tun das auch. Denn trotz der derzeit höheren Einnahmen bleibt die Finanzsituation der Kommunen in Brandenburg insgesamt weiter angespannt. Der Geschäftsführer des Brandenburgischen Landkreistages, Dr. Humpert, spricht sogar davon, dass sich die Finanzkrise der Kommunen unvermindert fortsetzt. Die Gelder aus der Gewerbesteuer fließen nur punktuell und verteilen sich extrem ungleich über das Land. So wandern fast drei Viertel der Einnahmen in die Kassen von nur 9 % der märkischen Kommunen, sodass sich die finanzielle Schieflage eher verschärft. Wie schon 2006 können voraussichtlich auch in diesem Jahr nur drei von 16 Landkreisen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Deshalb ist mehr als verständlich, dass sich der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund - um es vorsichtig auszudrücken - gegenüber dem vorliegenden Entwurf sehr reserviert verhalten und entsprechende Korrekturen verlangen.
Deshalb fordern wir hier zum wiederholten Male von der Landesregierung ein, die Kommunen und Gemeinden zu unterstützen. Beweisen Sie das mit dem gepriesenen Augenmaß und nehmen Sie auf Bundesebene diesbezüglich Einfluss. Ich möchte daran erinnern, dass auch in der Vergangenheit in diesem Haus sowohl Steuersenkungs- als auch Steuererhöhungspolitik debattiert wurde. Leider waren beides Einbahnstraßen. Während die Steuersenkung stets Großverdiener und große Unternehmen betraf, ging es in jüngster Zeit bei den Debatten, zum Beispiel über die Erhöhung der Mehrwertsteuer, immer um Steuererhöhungen für die Bezieher von Arbeitseinkommen bzw. die Abschaffung oder Einschränkung von Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer; ich erinnere an die Pendlerpauschale.
Ein Steuersystem muss zwei wesentlichen Anforderungen genügen. Erstens muss die Finanzierung der öffentlichen Ausgaben gesichert sein. Zweitens ist zu gewährleisten, dass die Steuerzahler entsprechend ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen, damit die unvermeidlichen finanziellen Belastungen gerecht verteilt werden.
Stellen wir den vorliegenden Gesetzentwurf auf den Prüfstand. Ich möchte nur fünf Kriterien nennen.
Erstens: Das Kriterium „Sicherung der Steuerbasis“ wird nicht erfüllt, weil die Verwirklichung des vorliegenden Entwurfs, wie schon gesagt, milliardenschwere Ausfälle zur Folge hätte.
Zweitens: Steuerprivilegien global wirtschaftender Konzerne werden nicht aufgehoben, der Mittelstand wird nicht gestärkt. Insbesondere der eigenkapitalschwache Brandenburger Mittelstand wird durch die Reform keine Entlastung erfahren.
Drittens: Die Rechtsformneutralität der Besteuerung wird nicht erreicht, weil Einzelunternehmer und Personengesellschaften
auch zukünftig Einkommensteuer zahlen; Kapitalgesellschaften werden gegenüber Personengesellschaften bevorteilt.
Viertens: Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland wird nicht verbessert. Stattdessen wird die Steuerkonkurrenz unter den EU-Staaten weiter forciert.
Fünftens: Auch die Entlastung der Unternehmen von Bürokratie wird nicht erreicht. Im Gegenteil, das Steuerrecht wird verkompliziert, was zu höheren bürokratischen Lasten führt.
Was wir wirklich brauchen, sind wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Steuerflucht. Notwendig sind eine mittelfristige Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen und eine Umsetzung der Besteuerung aller Kapitalentgelte innerhalb der EU. Zudem wollen wir die Bemessungsgrundlage verbreitern und die Gewerbesteuer ausbauen.
Ich erinnere daran: Die steuerliche Entlastung von Kapitalgesellschaften geht nicht, wie der Mainstream der Wirtschaftsund Finanzpolitik postuliert, mit einem entsprechenden Anstieg der Investitionstätigkeit, einer signifikanten Verbesserung von Arbeitseinkommen und mehr Beschäftigung einher. Die Erfahrungen zeigen, dass die Löcher der öffentlichen Haushalte durch fehlende Gegenfinanzierung größer werden. Steuerentlastungen in Zeiten von Wachstum sind sehr umstritten.
Deshalb gebe ich dem Ministerpräsidenten und dem Finanzminister gern Recht: Brandenburg darf diesem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen. Wir sollten uns dafür einsetzen, dass es im Verlaufe der Beratungen im Bundestag noch überarbeitet wird. Ich hoffe, dass wir alle gemeinsam daran mitwirken. - Danke schön.
Die Johann-Wolfgang-von-Goethe-Oberschule in Niederlehme soll nach der Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Wüns
dorf für das kommende Schuljahr keine 7. Klassen einrichten. Die betroffenen Eltern erfuhren dies am 19. März aus der Presse und erhielten am 29. März den entsprechenden Elternbrief vom Schulamt. Obwohl mit 35 Erstanmeldungen die gesetzte Zahl 40 nicht erreicht wurde, gibt es viele Faktoren, die für das kommende Schuljahr für eine sogenannte Übergangsvariante zur Einrichtung einer 7. Klasse sprechen, zum Beispiel offene Ganztagsschule, integratives Schulmodell, Prognosen des staatlichen Schulamtes und der Kommune, dass im übernächsten Schuljahr 2008/09 die Schülerzahlen wieder ansteigen werden. Es wird davon gesprochen, dass dann in der Kommune 100 bis 200 Kinder mehr für diese Klassenstufe vorhanden sein werden.
Deshalb frage ich die Landesregierung, wie sie dieses Verfahren bewertet.
Ich habe zwei Nachfragen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir als Fraktion das stringente Prinzip der Mindestschülerzahlen bzw. die Höhe dieser Zahl grundsätzlich ablehnen?
Zweitens frage ich Sie, ob Sie - es sind betroffene Eltern hier im Raum - zu einem individuellen Gespräch bereit sind. Meiner Meinung nach kann man solche Fragen sowieso nur individuell und konkret klären, wie es auch bei der Vergabe von Fördermitteln geschieht. Es bekommt nicht jeder etwas, sondern es muss geprüft werden, wo es am besten passt. - Daher die Frage nach einem Gespräch mit Ihnen.
Herr Minister, eine offene Eingangsfrage: Können Sie sich an den Antrag der PDS-Fraktion im Rahmen der Haushaltsdebatte erinnern und an den Antrag, der dann im Januar noch einmal eingebracht wurde, um genau diesen Ausgleich, allerdings in Höhe von 9 Millionen Euro, zu erwirken? Und können Sie sich an Ihre Rede erinnern, in der Sie das für unmöglich bzw. für nicht notwendig erklärt haben? Es ist jetzt eine gewisse Freude auf unserer Seite, dass Sie es noch getan haben.
In Ergänzung zur ersten Frage meines Kollegen Domres möchte ich fragen: Welche Begründung gab es, dass dem ersten Fördermittelantrag im Prinzip von Ihnen mit Bedingungen an das Unternehmen stattgegeben wurde? Unter anderem geht es um Fragen wie die, ob 500 Arbeitsplätze noch aktuell sind. Gibt es weitere Fakten, die es rechtfertigen, dem Fördermittelantrag zuzustimmen? In der Bevölkerung wird das sehr kritisch gesehen.
Herr Minister, ist es richtig, dass die Verabredungen, die im Jahr 2003 mit dem Tarifvertrag und dem Sozialpakt getroffen wurden, mit dem jetzigen Gesetz nicht kompatibel sind bzw. diesem widersprechen?
Die zweite Nachfrage: Es ist natürlich so, dass auch die Linksfraktion einschätzen kann, dass die Haushaltslage schwierig ist.
Trotzdem wollen wir wissen, ob es wirklich anständig ist, 57 Millionen Euro als globale Minderausgabe in den Einzelplan 20 einzustellen, ohne dass dieser Tarifabschluss bzw. Solidarpakt getroffen wurde, sodass damit sozusagen die Erpressung da ist: Wenn wir den Haushaltsplan erfüllen wollen, muss das so sein.
Danke, Herr Präsident, dass ich zum letzten Tagesordnungspunkt, zur Föderalismuskommission II, sprechen darf.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie mit dem vorliegenden Antrag einverstanden sind, heißt das: Wir fordern Sie auf - Landtage, kommunale Spitzenverbände -, verbindliche Mitwirkungsrechte im Rahmen der Föderalismuskommission II einzuräumen - also eine ganz unkomplizierte Sache -, um damit auch wichtige demokratische Erfahrungen aus der ersten Phase der Föderalismusreform zu nutzen.
Ich möchte daran erinnern, dass Herr Fritsch und Frau Blechinger damals als Fraktionsvorsitzende der SPD- bzw. der CDUFraktion in unserem Landtag gemeinsam mit Prof. Bisky auf dem Lübecker Konvent dafür gestritten haben, die Landtage an der Erarbeitung der Föderalismusreform zu beteiligen. Nach der umfassenden Diskussion wurde am 31. März 2003 einstimmig beschlossen - und zwar von den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, FDP sowie PDS, Bündnis 90/Die Grünen der Landtagsfraktionen auch anderer Länder -, das notwendige Signal zu setzen, dass die Landesparlamente und Landesregierungen daran beteiligt werden. Das Signal war nötig, denn auch damals wollte weder die Bundesregierung, noch wollten die vier damals im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen eine Beteiligung der Landtage an der Diskussion zulassen. Es ist anders gekommen, und das war maßgeblich auf den Druck der Landtage zurückzuführen.
Die Mehrzahl forderte die institutionelle Einbeziehung in die Debatte zur Föderalismusreform. Mit dem am 16. Oktober 2003 gefassten Einsetzungsbeschluss wurde beschlossen, dass sechs Abgeordnete von Landtagen als beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht sowie drei Vertreter aus den Präsidien der kommunalen Spitzenverbände mit Gaststatus an den Sitzungen der Föderalismuskommission teilnehmen können. Eine ähnliche Regelung wollen wir mit unserem Antrag anregen. Das heißt nur, dass wir daran teilnehmen wollen, das heißt nicht, mit PDS-Mandat, sondern, dass die Landtage einbezogen werden. Es gibt also keine sachlichen Gründe, das abzulehnen; denn gewählte Landtage sind ja nicht nur die einzigen Gesetzgeber eines Bundeslandes, sie sind die einzigen Verfassungsorgane.
Folgt man dem Text der Landesverfassung, dann können sie für sich das Budgetrecht reklamieren. Um dieses Gestaltungsrecht mittels Gesetzgebung und um das Budgetrecht geht es bei der anstehenden Föderalismusreform II. Ich gehe davon aus, dass sie nicht in Zeiten wie vor der Paulskirchen-Verfassung von 1848/49 zurückfallen wollen, als deutsche Parlamente über fast alles debattieren, aber aufgrund des fehlenden Budgetrechts nichts wirklich entscheiden konnten. Dieses in Frankfurt am Main erstmals deklarierte Königsrecht des Parlaments sollten wir auch 150 Jahre später nicht preisgeben. Ganz im Gegenteil, die Landtage sollten ihre künftigen Spielräume mitgestalten können, sollten über verbriefte Antrags- und Rederechte in der einzusetzenden Föderalismuskomission auch streiten.
Worum es im Rahmen dieser zweiten Föderalismusreformstufe geht, ist noch nicht endgültig beschlossen. Die bisher vorlie
gende offene Themensammlung zu einer Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen, die nach unserer Kenntnis am 13. Dezember auf der Ministerpräsidentenkonferenz erneut beraten werden soll, ruft mehrere Themen auf. Ich nenne einige: Da geht es um die Haushaltswirtschaft, die Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltsrisiken. Es wird um Aufgabenkritik gehen, Entbürokratisierung, Stärkung der Finanzausstattung alles wichtige Themen, die wir auch schon beredet haben. Wir haben uns - oftmals kontrovers - ausgetauscht. Wir und Sie sind inhaltlich also schon motiviert, über diese Themen zu diskutieren. Die Mitglieder meiner Fraktion werden sich intensiv in den Diskurs zur Neuordnung der Finanzverfasstheit der Bundesrepublik einbringen.
Ich will noch einmal unterstreichen: Die Vertreter von bundesdeutschen Landtagen gehören an den Tisch der Verhandlungen zur zweiten Stufe der Föderalismusreform, und ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, um damit auch dem Ministerpräsidenten einen Handlungsauftrag für die nächste Konferenz mit seinen Amtskollegen geben zu können. - Danke schön.
Frau Melior, können Sie sich daran erinnern, dass die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes zwar die Zusammenarbeit im Beirat gelobt haben, aber sich auch bei uns, den Abgeordneten, fast schon beschwert haben, dass ihre Forderungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes viel zu wenig berücksichtigt worden seien?
Herr Finanzminister, Sie sagten gerade, dass es in der Anhörung für Sie nichts Neues gab, dass Sie die Argumente der Spitzenverbände - ich nehme an, auch die der dort vertretenen Kommunen - kennen. Wie geht es Ihnen eigentlich dabei, wenn Sie die Argumente kennen, alle die gleiche Meinung haben und
Sie im Widerspruch dazu ein anderes Gesetz vorlegen? Wie können Sie das als Person vertreten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion zum Finanzausgleichsgesetz, die hier gerade geführt wurde, macht eigentlich deutlich, dass der Sinn der Diskussion hier im Hause über wichtige Fragen infrage zu stellen ist.
Die Koalitionsfraktionen blockieren sich gegenseitig und sind nicht in der Lage, fehlerhafte Vorschläge der Landesregierung mit ihrer parlamentarischen Stimme zu korrigieren. Die Landesregierung ihrerseits, hier in Person von Herrn Speer, bedient Vorbehalte gegenüber der Opposition, die einfach ungerechtfertigt sind.
Erstens: Wir geben Ihnen doch Recht, dass manches an dem Gesetz gut ist. Zweitens: Wir sind auch dafür, dass wir über die zentralörtliche Gliederung neu diskutieren. Wir sind aber dagegen, dass die finanzpolitischen Pflöcke schon eingeschlagen werden und das Gesetz, über das eigentlich noch diskutiert werden soll, durch die kalte Küche schon manifestiert wird.
Das ist ein Fehler.
Ein weiterer Fehler ist der Landesregierung einfach beim Zusammenzählen passiert, nämlich bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts. Meine Fraktion hat diesen Fehler klar benannt. Das gilt übrigens auch für alle Vertreter der kommunalen Familie, die sich im Rahmen der Anhörung durch den Finanzausschuss dazu geäußert haben. Mir ist deshalb völlig unklar, warum meine Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, obwohl sie bei dieser Anhörung anwesend waren, nicht zumindest die Rechenfehler in dem Gesetz beseitigt haben. Der Minister hat vorhin behauptet, dass er das DIW-Gutachten vollständig umgesetzt habe. Wir wissen aber alle, dass im DIW-Gutachten eine ganz andere Summe steht, die für das Jahr 2006 nachgesteuert werden müsste.
Lassen Sie mich nun die fünf wichtigsten Kritikpunkte aus unserer Sicht benennen. Voranstellen möchte ich, dass wir natürlich begrüßen, dass es den Nachtragshaushalt überhaupt gibt. Wir hätten diesen Nachtragshaushalt schon gern im Sommer gehabt. Gleichzeitig möchte ich aber daran erinnern, dass es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Landesregierung gehandelt hat. Das ist also nicht geschehen, weil die Landesregierung die Lage so eingeschätzt hat. Vielmehr war die Grundlage ein Urteil des Landesverfassungsgerichts zu Neulietzegöricke, in dem festgelegt worden ist, dass ein Symmetriebericht erstellt werden muss. Die Nachsteuerung ist dadurch notwendig geworden. Das geht zu einem Stück also auch auf den Protest der kommunalen Familie zurück.
Nun zu den fünf Kritikpunkten im Einzelnen.
Erstens: Die Finanzsituation der Kommunen wird auf Landesebene schöngerechnet. Die Defizite sind zum Teil existenzbedrohend und bedeuten weniger Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger, höhere Gebühren und Beiträge, also mehr soziale Härten, Gefahr für den sozialen Frieden mit allen weiteren damit verbundenen Auswirkungen.
- Noch etwas zur Ausgangssituation, und zwar jetzt noch etwas konkreter, Herr Bischoff, wenn Sie das so wünschen. Die Kommunen im Lande wurden von Anfang an sträflich behandelt. Die Steuerverbundquote ging von anfangs 26 % kontinuierlich zurück und ist jetzt bei 20 % angelangt. Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebundes beläuft sich die Unterfinanzierung der Kommunen gegenüber dem Land seit 1991 auf 1,742 Milliarden Euro.
Auch wenn die Einnahmen aus einigen Steuern steigen, und zwar im Durchschnitt, auch bei den Kommunen,
sind Kredite von 1,699 Milliarden Euro aufgenommen worden und Kassenkredite - das ist das noch Schlimmere - von 661 Millionen Euro aufgelaufen.
Diese Situation ist im Vergleich der neuen Bundesländer einmalig. Das wurde auch von den Anzuhörenden so benannt.
Zweitens: Das Symmetriegutachten von Herrn Dr. Vesper, das ich schon angesprochen habe, gibt einen Nachsteuerungsbetrag von 216 Millionen Euro an. Wenn man die Spitzabrechnung für 2003/04 von 69,8 Millionen Euro dabei unberücksichtigt lässt, dann kommt man immer noch auf 146 Millionen Euro, aber nicht auf nur 105 Millionen Euro. Deshalb auch unser Antrag, die betreffende Finanzmasse um 40,5 Millionen Euro zu erhöhen.
Drittens: Der eigentliche Skandal besteht darin, dass Sie eine Entlastung der Kommunen aus vorangegangenen Gesetzen in einer Art schönrechnen, die ich nicht nachvollziehen kann und die vonseiten der kommunalen Vertreter in der Anhörung auch mit Fakten widerlegt wurde. Es gibt keinen Nachweis dafür, dass Kommunen zum Beispiel durch die Novellierung des Kita-Gesetzes wirklich Geld gespart haben, während Sie hier sogar eine Einsparsumme von mehr als 20 Millionen Euro errechnen. Diese fiktive Zahlenspielerei gehört nicht in das Gesetz. Deshalb lehnt meine Fraktion die Minderung von 24,5 Millionen Euro rigoros ab. Ich meine, dass hier die Notwendigkeit einer Richtigstellung besteht.
In diesem Zusammenhang möchte ich das Wort speziell an Herrn Schrey richten: Das ist keine Interpretationsfrage, sondern hierbei geht es wirklich um Geld, das von dem Ausgleichsbetrag abgezogen worden ist. Ich erinnere dazu an die Kleine Anfrage meines Kollegen Dr. Scharfenberg, bei der genau auf diese Frage hin geantwortet wurde, bei dem Charakter
des Gesetzes sei es nicht möglich gewesen, eine finanzielle Entlastung schon exakt zu bestimmen. Da ging es bekanntlich um die Entlastungsgesetze. Selbst die Regierung ist sich da also sehr unschlüssig.
Meiner Meinung nach rächt es sich für das Land, an seinen Kommunen zu sparen, weil das Leben ja dort stattfindet. Dort entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über ihre Perspektiven, gehen weg oder bleiben - auch das muss an dieser Stelle einmal gesagt werden -, hier wird Bildung und bürgerschaftliches Engagement, Arbeit und Lebensqualität gelebt bzw. darüber entschieden. Für diese Rahmenbedingungen steht das Land in großer Verantwortung. Es nutzt uns als Landespolitikern auch überhaupt nichts, wenn 300 bis 400 Millionen Euro an investiven Mitteln nicht abfließen, auch weil sie durch die Kommunen nicht kofinanziert und deshalb nicht in Anspruch genommen werden können. Außerdem geht es hier um eine Deckungsquelle, die wirklich machbar ist, zumal die Landesregierung diese ja auch selbst gewählt hat.
Ich bitte Sie, die Argumente der kommunalen Spitzenverbände nicht vom Tisch zu wischen, unseren diesbezüglichen Anträgen hier also Rechnung zu tragen und im Übrigen Empfehlungen aus dem Innenministerium skeptisch gegenüberzustehen, nach denen dieses Geld prinzipiell zum Stopfen der Haushaltslöcher verwendet werden soll. Ich sage: Diese Mittel sollen ins Leben, und darüber entscheiden die Kommunen selbst.
Der Kollege hätte zwar etwas schneller sein können, aber bitte schön!
Die Fragestellung ist nicht ganz korrekt, Herr Abgeordneter Bischoff.
Ich stimme Ihnen zu, dass das Geld direkt an die Kommunen geht, aber der Gesamtbetrag hat sich nicht entwickelt, nur weil die Prioritätenlisten weggefallen sind, sodass letztendlich nicht mehr Geld dort ankommt. Das kritisieren wir. Wenn Sie sich das bei den Kommunen einmal genau anschauen, dann werden Sie feststellen, dass der Bedarf an Fördermitteln klar ist, dass aber unklar ist, wie die Kofinanzierung bewerkstelligt werden soll. Deshalb sollten die Möglichkeiten der Kommunen zur Kofinanzierung gestärkt werden. Das ist unser Anliegen.
Herr Dombrowski, sind Sie so lieb und nehmen zur Kenntnis, dass wir genau dieser Meinung sind, dass die BBG gut gearbeitet hat, auch unter der Leitung von Frau König, dass wir sagen, neue Leitlinien für die Konversion sind wichtig? Das Einzige, was gemäß diesem Antrag gemacht werden soll, ist das, was Herr Bischoff gesagt hat: Es soll in den Haushalt, und zwar in die Titelgruppe 65 für die Konversion.
Mehr wollten wir mit diesem Antrag nicht. Die Konversion steht nicht infrage.
Herr Minister, für mich sind nicht die schulorganisatorischen Lücken Hauptaugenmerk, sondern ich sehe vor allen Dingen den Nachteil für die Kinder vor Ort. Ich kann mich an die Haushaltsdiskussionen erinnern, in denen es um die Bildungsoffensive der Koalition, vor allem der SPD, ging.
Ich frage Sie deshalb: Ist diese Vorgehensweise, die Sie nicht nur an dem Beispiel aufzeigen - mir fallen noch viele andere ein -, eine Zwangssituation, der Sie aus finanzpolitischen Gründen folgen? Ich denke, weniger Kinder könnten auch eine Chance für höhere Qualität des Unterrichts sein.
Der Jahresabschluss 2005 machte erhebliche Probleme des Mittelabflusses in Bezug auf Investitionsfördermaßnahmen - sprich: Mittel des Bundes, des Landes und auch der EU deutlich. Beispielsweise sind 22 Millionen Euro für die gewerbliche Wirtschaft und 110 Millionen Euro für Investitionen in die kommunale Infrastruktur nicht abgeflossen. Deshalb war der Wirtschaftsminister im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, wo er Bericht erstatten sollte, warum das so ist und wie es weitergehen soll. Er sagte, dass es zeitlich noch nicht möglich war und später geschehen werde. Deshalb gab es die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft am 26.04.2006, in der der Staatssekretär für Wirtschaft Bericht darüber erstatten sollte, welche Analyse und welche Schlussfolgerungen es in der Landesregierung gibt. Eigentlich wurde nur gesagt, dass das schlechte Wetter dafür gesorgt habe, dass der Mittelabfluss 2006 noch schlechter sei.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Hat sie sich mit den Ursachen der im Jahr 2005 ausgebliebenen Investitionen in Höhe von 309 Millionen Euro beschäftigt bzw. wurden daraus Schlussfolgerungen für das kommende Jahr und weitere Jahre gezogen?
Von komplexer Berichterstattung habe ich andere Vorstellungen. Zudem sprach ich nicht über Verpflichtungsermächtigungen, sondern über die Mittel.
Erste Frage: Die Qualifizierung des Bewilligungsverfahrens halten Sie für die wichtigste Schlussfolgerung. Wird diese Maßnahme - die Sie jetzt wahrscheinlich gemeinsam mit der ILB beraten - bereits für das Jahr 2006 wirksam werden? Können wir bereits im Jahr 2006 die Mittel für die Wirtschaftskraft im Land abfließen lassen?
Die zweite Frage: Es gab vor Jahren die These, Fördermittel seien dreifach überzeichnet. Wie schätzen Sie derzeit den Stand der Dinge ein? Könnte man an dieser Stelle nicht etwas flexibler agieren, indem man etwas vorzieht, wenn anderes etwas länger dauert?
Herr Staatssekretär, ich hoffe, dass die Rede jetzt nicht umsonst war. Ich stelle nur die Frage, ob die kommunalen Entlastungsgesetze, die ja vom Landtag mehrheitlich beschlossen wurden, nach Ihrer Einschätzung irgendwelche finanziellen Einsparwirkungen bei den Kommunen hatten oder nicht, ganz abgesehen von Dr. Vesper, Steuerschätzungen usw.
Wir bleiben gleich beim Geld. Am 11. Mai 2006 sind die Ergebnisse der 127. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für die Jahre 2006 bis 2010 bekannt gegeben worden. Danach ist für 2006 und die Folgejahre mit höheren Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen zu rechnen. Einzelne Nachrichten aus dem Finanzministerium erreichten uns ja schon in den letzten Tagen durch die Presse.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie wirken sich die Ergebnisse der Steuerschätzung auf die Steuereinnahmen des Landes Brandenburg und der Kommunen des Landes aus und wie ist das für die Jahre 2006 bis 2010 jeweils einzuschätzen?
Herr Finanzminister, ich wollte natürlich, dass auch Sie einmal positive Nachrichten verkünden können.
Deshalb noch eine Nachfrage. Wie schätzen Sie den Zuwachs des nominalen Bruttoinlandsprodukts ein? Den Zuwachs für die gesamte Bundesrepublik konnte man aus der Zeitung erfahren. Wie schätzen Sie ihn für Brandenburg ein?
Ich danke auch dafür, dass die Möglichkeit bestand, die Fragen zu tauschen, und zwar auch im Interesse der anwesenden Schülerinnen und Schüler der Schule.
Die Herderschule in Königs Wusterhausen war seit 1996 eine erfolgreiche Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Zum Schuljahr 2005/06 lagen zwar 56 Anmeldungen für die Klasse 11 vor; dennoch durfte die Schule keine 11. Klassen eröffnen und wurde in eine Oberschule umgewandelt. Jetzt hat die Herderschule 33 Anmeldungen für die Klasse 7. Sie resultieren ausschließlich aus den Erstwünschen der Eltern. Durch die Hinzuziehung von Zweitwünschen läge die nötige Mindestzahl von 40 durchaus im Bereich des Möglichen. Doch diesen Weg ist das Schulamt offensichtlich nicht zu gehen bereit. Stattdessen ist die Schule durch die drohende Nichteinführung der 7. Klassen in ihrem Bestand bzw. in ihrer Qualität gefährdet. Das fällt umso schwerer ins Gewicht, als die Lehrkräfte an dieser Schule seit Errichtung der gymnasialen Oberstufe vor zehn Jahren sehr engagiert und erfolgreich gearbeitet haben und die Schule in den letzten Jahren mit 3,3 Millionen Euro saniert wurde. Außerdem werden die Schülerzahlen in Königs Wusterhausen in den nächsten Jahren nachweislich wieder steigen, sodass der Bedarf an schulischer Kapazität wachsen wird.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie zum Erhalt der Herderschule in Königs Wusterhausen?
Ich habe drei Nachfragen.
Erstens: Herr Minister, sind Sie bereit, aufgrund der erfolgreichen, engagierten Arbeit, aufgrund des Standortfaktors, aufgrund der Möglichkeit, mit einer kleineren Zahl von Schülern einen besonders guten Unterricht zu machen, aufgrund der qualitativ negativen Erfahrungen mit Schulen, an denen 7. Klassen nicht mehr eingerichtet wurden, die Absage noch einmal zu prüfen?
Zweitens: Sehen Sie es auch so, dass es, auch wenn Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Erstwunsch für die Herderschule bereits jetzt Briefe mit einer Empfehlung für eine andere Schule bekommen haben, obwohl Ihr Haus den 8. Mai für die Feinplanung festgelegt hat, in diesem Verfahren durch weitere Zweitwünsche für die Herderschule jetzt noch Bewegung gibt?
Drittens - danach muss ich Sie jetzt einfach fragen -: Entspricht es nicht auch der Philosophie der Landesregierung, dass regionale Wirtschaftskerne - dazu gehören Königs Wusterhausen, Wildau, Schönefeld - in ihrer gesamten Struktur entwickelt werden sollen, woraus sich natürlich auch ableiten müsste, dass eine 7. Klasse an der Herderschule mit 33 Erstwünschen, 3 Zuzügen, 3 Ummeldern aus anderen Schulen und vielleicht auch noch einer geringen Zahl von Wiederholern, erhalten wird und dass damit vielleicht die Möglichkeit der Ausnahme, die dann auch begründet wäre, durchaus bestehen könnte?
Herr Senftleben, da Sie den Bericht genau studiert haben, können Sie sich daran erinnern, gelesen zu haben, dass der Vertreter oder die Vertreterin der PDS-Fraktion dem Bericht nicht zugestimmt und sogar ein Minderheitenvotum eingebracht hat?
Herr Minister, sehen Sie - erstens - wirklich einen direkten Zusammenhang zwischen dem Flughafenausbau und dieser Ausstellung?
Zweitens: Geben Sie mir Recht, dass sich für viele Bevölkerungsgruppen die Attraktivität der ILA ohne den militärischen Teil erhöhen würde? Bei der Automesse in Leipzig sieht man auch keine Panzer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen im Namen von Herrn Christoffers ausdrücklich für die guten Wünsche an ihn zur Geburt von Julia.
Zunächst möchte ich eine Vorbemerkung zum Tagesordnungspunkt 3 machen, in dem es um den Sachstandsbericht und den Antrag meiner Fraktion geht. Der Sachstandsbericht wurde im Oktober 2005 erstellt und uns am 1. Dezember 2005 übergeben; in der Zeit dazwischen ist viel geschehen.
Nun versuchte der Herr Staatssekretär - das erkenne ich an -, die aktuelle Situation zu erklären. Dennoch hätte ich mir gewünscht, eine Ergänzung, eine Fortschreibung in den Händen zu halten, damit die Grundlage unserer heutigen Diskussion vorher bekannt gewesen wäre.
Die Anlage - die Analyse zur sozioökonomischen Lage - wurde bereits vom Staatssekretär gewürdigt und soll - so steht es darin - die Grundlage für die Ausarbeitung der Operationellen Programme - zumindest für die Ziele 1 und 3 - und das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum bilden.
Es liegt mir fern, die Arbeit der drei wissenschaftlichen Institute, die das vollbrachten, nicht zu würdigen. Ich würdige sie ausdrücklich. Dennoch fallen mir zumindest drei wichtige Punkte ein, die im Sachstandsbericht noch fehlen.
Erstens fehlt die qualitative Bewertung der erreichten Ergebnisse, die Einschätzung der Effizienz des Einsatzes von mindestens 3 bis 3,2 Milliarden Euro für die Überwindung der Strukturschwächen im Land und den Aufholprozess in den Jahren 2000 bis 2006. Die rein buchhalterische Auflistung in der Analyse gibt keine Auskunft darüber, ob hier der größtmögliche Effekt der Landesentwicklung erreicht wurde. Diesbezüglich genügen die Bemerkungen des Ministerpräsidenten so schön es sich auch anhört, was in diesem Land gut und gelungen sei - nicht.
Des Weiteren würde ich mich auch gern mit der Aussage von Herrn Bochow auseinander setzen, es sei nicht so schlimm, wenn wir weniger Geld bekämen. - Gingen wir von vornherein von einem Versickern des Geldes im märkischen Sand aus, würde ich ihm sogar zustimmen. Jedoch widerspreche ich ihm, wenn wir die benötigten Effekte mit diesem Geld erzielen; denn es geht um viel Geld.
Zweitens wird im Teil der Lagebeschreibung zur Finanzsituation die Reduzierung der Mittel ziemlich lapidar ausgeführt. Laut der darin abgegebenen Prognose schmilzt der Landeshaushalt bis zum Jahr 2020 auf 7,5 Milliarden Euro. Meines Erachtens wird es noch weniger sein; die Prognose in diese Richtung wird zutreffen. Dennoch fehlen mir im Bericht die Ansatzpunkte für eine Konsolidierung durch die Einnahmeerhöhung.
Drittens fehlt in den Handlungsempfehlungen der Ansatz einer gegensteuernden mittel- und langfristigen Haushalts- und Finanzpolitik. Diesbezüglich genügt mir die Aussage von Frau
Richstein, sie habe langfristige Konzepte, nicht; denn ich kenne diese Konzepte nicht und fordere sie bereits seit langem ein.
Die Frage der Transparenz ist enorm wichtig. Der Staatssekretär erwähnte, dass es Berichte im Haushaltsausschuss gab. Jedoch wurden mir die Türen nicht eingerannt, sondern wir haben sie gemeinsam mit Herrn Bochow in der Ausschusssitzung am 19.01.2006 auf die Tagesordnung im Haushaltsausschuss gesetzt und damit die Landesregierung zu einem Bericht gezwungen.
Den von Staatssekretär Dr. Krüger eben dargestellten Stand der Dinge - dass Ausschreibungen gemacht wurden, Ministerien bereits umfangreiche Leistungsbeschreibungen erarbeitet haben, diese Ausschreibungen schon vergeben sind, zum Teil kurz vor der Vergabe stehen - hätte ich nicht erwartet. Für mich wäre demnach ein Kabinettsbeschluss mit der inhaltlichen Orientierung wichtig, wobei klargestellt werden muss, in welche Richtung wir die Schwerpunkte setzen; denn die hier erwähnten Leitlinien sind die der Europäischen Union.
Ich möchte wissen, wofür wir das Geld im Land Brandenburg einsetzen und wofür wir uns in diesem Operationellen Programm stark machen. Mir ist nicht klar, auf welcher Grundlage die ressortführenden Ministerien diese Arbeit bereits ohne Informationen leisten konnten. Inwieweit das Kabinett informiert ist, kann ich nicht einschätzen. Jedoch haben die Fachausschüsse bzw. das Parlament diesbezüglich weder mitreden noch mitentscheiden können; wir wissen es einfach nicht.
Ich muss noch einmal daran erinnern, dass es für die nächste Förderperiode um etwa 2,7 Milliarden Euro - die ländlichen Mittel eingeschlossen - gehen wird. Uns allen ist die N-plus2-Regel bekannt, nach der wir in den Jahren 2007 und 2008 noch Mittel in Höhe von nahezu 1 Milliarde Euro für die wichtigsten Schwerpunkte ausgeben dürfen.
In der Kleinen Anfrage an Herrn Bochow stand etwas über die Initiative für mehr Transparenz der Entscheidungsprozesse der Europäischen Union, was ich gern unterstütze. Darin wird von Bürgerinnen und Bürgern gesprochen, wobei ich davon ausgehe, dass auch wir als Landtagsabgeordnete gemeint sind.
Da wir Gesetzgeber sind, sind wir wohl insbesondere gemeint.
In unserem Antrag geht es darum, den Landtag einzubeziehen, Regionalfonds einzuführen und hier vor allem den Sektor für öffentlich geförderte Beschäftigung einzurichten, um insbesondere KMU zu fördern. Zudem würde ich empfehlen, dass EFRE- und ESF-Mittel verzahnt werden, um den größtmöglichen Effekt zu erreichen, wobei der ESF wenigstens 30 % der Gesamtsumme beinhalten sollte. - Danke schön.
Frau Richstein, das ist nicht der Hauptpunkt unserer Auseinandersetzung. Ich habe Herrn Staatssekretär Dr. Krüger ja ausdrücklich dafür gedankt, dass er uns das heute erläutert hat. Wir haben doch nur zum Ausdruck bringen wollen, dass wir dann, wenn in dem Sachstandsbericht Terminleisten von Januar 2006 zu finden sind, zumindest erfahren sollten, ob das vielleicht schon abgearbeitet ist. Das ist ja nicht ein endgültiger Bericht, sondern nur ein Sachstandsbericht zu dem Zeitpunkt Oktober gewesen. Wenn wir also jetzt, im Januar, darüber reden, dann kann die Landesregierung doch sagen, wie weit sie jetzt ist, sodass wir das einbeziehen können. Das war im Übrigen keine Forderung, sondern nur ein Wunsch.
Die Bewilligung von Fördergeldern in Höhe von 15 Millionen Euro für den Freizeitpark Tropical Islands wurde lange öffentlich diskutiert und beschäftigte in Anwesenheit des Wirtschaftsministers auch den Landtagsausschuss für Wirtschaft und den für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschuss. Das neue Konzept des Konzerns Tanjong lag zu dieser Zeit noch nicht endgültig vor, sodass der Minister nur eine Entscheidung ankündigte und Näheres noch nicht sagen konnte. Nun soll nach Presseberichten die Entscheidung für eine 15Millionen-Euro-Förderung getroffen worden sein.
Deshalb frage ich die Landesregierung, auch vor dem Hintergrund auffallend vieler Fehlentscheidungen für so genannte verlorene Zuschüsse - damit meint man Fördergelder in dreistelliger Millionenhöhe -, unter welchen Konditionen diese Entscheidung für eine Förderung getroffen worden ist.
Herr Minister, den Dank und die Würdigung des Engagements, die Sie hier gerade ausgesprochen haben, können Sie auch im Namen des ganzen Landtags formulieren. Das brauchen Sie also nicht nur als Minister zu tun, weil wir das nicht anders sehen. Trotzdem habe ich noch Fragen an Sie.
Es gab zu dem Thema verschiedene Pressemitteilungen, zum Beispiel in der „MAZ“ vom 15.11.: „Tropical Islands erwartet noch weniger Besucher. Weitere Millionenverluste“ und weitere Meldungen. Die Meldungen in den Zeitungen gingen also in eine andere Richtung als in die, die Sie hier gerade dargestellt haben. Dazu möchte ich drei Nachfragen an Sie richten.
Erstens: Wofür sind die 15 Millionen Euro? - Sie wissen genau, dass wir alle dagegen sind, mit öffentlichen Mitteln betriebliche Defizite abzudecken oder Betriebskosten zu zahlen. Also darf ein nicht gut funktionierendes Unternehmen, das rote Zahlen schreibt, nicht mit 15 Millionen Euro gefördert werden, damit es in schwarze Zahlen kommt. Also: Wofür sind die 15 Millionen Euro?
Zweitens: Ich habe in der Presse gelesen - ich kann mich immer nur auf Pressemeldungen beziehen, weil ich keine anderen Informationen habe -, dass sich zum Beispiel der Vertreter des Finanzministeriums geweigert hat, an der Abstimmung zu genau dieser Entscheidung teilzunehmen, und dass auch das Infrastrukturministerium der Förderung nicht zugestimmt und bis zum morgigen Tage weitere Informationen verlangt hat. Dazu die Frage: Wie war das Abstimmungsverhalten der Landesregierung, das ich gerade angesprochen habe, und warum war das Abstimmungsverhalten so?
Drittens möchte ich an die Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 30.11. erinnern, in der Sie davon gesprochen haben, dass Sie, wenn alle Voraussetzungen vorlägen, diese Entscheidung mittragen könnten. Sie haben diese Voraussetzungen allerdings nicht näher beschrieben. Deswegen frage ich Sie: Welche Voraussetzungen sind das konkret?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich kann man die Diskussion eines Gesetzentwurfs in 1. Lesung in den Ausschüssen beginnen und in der 2. Lesung vielleicht noch einmal komplettieren. Ich denke aber, dass ich heute die Gelegenheit nutzen sollte, unsere Fragen, die dann in einer sehr schnell anzuberaumenden Beratung im Haushaltsausschuss geklärt werden müssen, zu stellen und deshalb den Finanzminister um besondere Aufmerksamkeit zu bitten.
Wir alle wissen, dass der Gesetzentwurf auf einem Landtagsbeschluss aus dem Jahre 2003 basiert, in dem es um die Modernisierung in der Landesverwaltung ging. Selbst der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung hatte schon im Juni 2004 einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Dennoch wundern wir uns ein bisschen, dass das Überführungsdatum so wenig mit den Zweijahresscheiben des Haushaltsplans zu tun hat. Eine Anpassung hat zumindest der Landesrechnungshof emp
fohlen. Ich hätte es nicht so schlecht gefunden, wenn gesagt worden wäre: Wir haben einen neuen Haushalt und stellen in den Einzelplan 12 nicht nur Leertitel ein, sondern füllen diese schon, weil es so realistisch ist. - Hier ist zumindest etwas nachzureichen.
Außerdem gibt es Fragen, die weniger mit dem Artikelgesetz, sondern mehr mit der Wirkung zu tun haben. Es ist zu lesen, nicht die Gründung eines Betriebes, sondern die Schließung der Ämter müsse vom Landtag bestätigt werden. Deshalb interessiert meine Fraktion, welche Entlastung dem Landeshaushalt in finanzieller und personeller Hinsicht aus der beabsichtigten Gründung langfristig erwächst, wie konkret sich die Effektivitätserhöhung und der Leistungszuwachs darstellen werden und wie auch mit einem neuen Betrieb Bürgernähe und Kundenorientierung verbessert werden sollen.
Antworten auf diese Fragen finden wir in der Rechtsfolgenabschätzung nicht. Wir wollen nicht wissen, wer genau welches Auto benutzt, auch wenn der Landesrechnungshof dafür tolle Beispiele findet, zum Beispiel bei der ZAB. Wir wollen auch nicht genau wissen, welche Software dort eingeführt werden soll. Wir wollen einfach wissen, welchen Effektivitätszuwachs dieser Betrieb uns bringen soll.
Ich habe mit Verwunderung festgestellt, dass der Entwurf eines Wirtschaftsplanes bzw. eine Eröffnungsbilanz - sie müssten Folge der Verabschiedung des Gesetzes sein - noch nicht vorliegen. Dem Haushaltsausschuss ist noch kein Entwurf zugegangen, entgegen dem Versprechen, dies werde nach dem Kabinettsbeschluss - den es jetzt wohl gibt, sonst wäre das nicht in unseren Händen - der Fall sein.
Mich interessieren außerdem die Stellungnahmen der Personalräte. Ferner möchte ich wissen, mit welchen Schritten die Ausgangsintention, das heißt die Einbeziehung der Liegenschaften aller Ressorts, realisiert werden soll.
Weitere Fragen hat Kollege Bochow in seiner Kleinen Anfrage gestellt; sie sind noch nicht alle beantwortet worden.
Zu einer anderen Problematik, die scheinbar nicht damit zusammenhängt: Wir alle wissen, dass im Jahre 2003 der Beschluss zur Abwicklung der Brandenburgischen Bodengesellschaft, die Ende nächsten Jahres vorgesehen ist, gefasst wurde. Damit ergibt sich für die Kommunen eine gewisse Unsicherheit in Fragen der Konversion, weil ein Partner wegfällt. Neben den aktuellen Herausforderungen, auch denen der Bundeswehrreform, wird es also weiter darum gehen, wie das Eigentum des Landes, 20 000 ha WGT-Liegenschaften, zu verwalten, zu entwickeln und zu verwerten ist. Die Restflächen bestehen aus 170 Teilliegenschaften. Sie sind besonders problematisch und bedürfen eines professionellen Umgangs. Hinzu kommen Überwachung und Durchsetzung von vertraglichen Verpflichtungen, auch über das Jahr 2006 hinaus.
Mit der Vermarktung der ehemaligen WGT-Immobilien und anderer Liegenschaften des Landes hat die Brandenburgische Bodengesellschaft Erfahrungen und Managementkompetenzen bei der Verwaltung, Verwertung und Entwicklung erworben, die für weitere Landesimmobilien nutzbar zu machen wären. Die BBG kann auf ein bewährtes Netzwerk von Partnern zurückgreifen. Deshalb fordern wir die Landesregierung noch einmal auf, die Belegschaft der Brandenburgischen Bodenge
sellschaft für die Grundstücksverwaltung und -verwertung bei der Gründung des Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen zu berücksichtigen
und gegebenenfalls Nachfolgelösungen für einzelne Mitarbeiter zu unterstützen. Anderenfalls ginge dem Land dringend benötigtes Know-how verloren. Ein solcher Management- und Kompetenzverlust für das Land sollte verhindert werden. Dem Landtag sollte im Dezember 2005 über die eingeleiteten Maßnahmen Bericht erstattet werden.
Ich fasse zusammen: Die von mir gestellten Fragen sind im Ausschuss zu beantworten. Die Dokumente, die ich genannt habe, sollten uns schnellstmöglich vorgelegt werden. Dann können wir dem Gesetz unsere Zustimmung geben. - Danke schön.
Genau aus diesem Grunde, Herr Minister, habe ich mich gewundert, als ich das Interview mit Ihnen in der gestrigen Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ gelesen habe. Deshalb frage ich Sie, ob Sie eine inhaltliche Diskussion zum Investitionsbegriff wirklich wollen oder ob das nur ein öffentlicher Schlagabtausch werden soll. Vor dem Hintergrund, dass die Debatte, die der Ministerpräsident mit seiner Regierungserklärung hier begonnen hat, nicht fortgesetzt wurde, dass Sie und der Ministerpräsident sich in öffentlichen Äußerungen zwar gegenseitig überbieten, aber kein Konzept vorhanden ist, dass im Fortschrittsbericht nichts darüber zu lesen ist und dass die CDU dazu wahrscheinlich eine ganz andere Meinung hat, interessiert mich, wie ernsthaft diese Debatte wirklich geführt werden soll, wobei ich im Übrigen gern wüsste - Sie selbst haben den Fortschrittsbericht angesprochen; er ist im Internet nachzulesen, ist dem Landtag aber noch nicht zugeleitet worden -, ob wir den Fortschrittsbericht im Landtag diskutieren wollen.
Ich hatte die Absicht, zwei Fragen zu stellen; es steht mir auch zu.
Herr Minister, der Europa- und der Haushaltsausschuss haben sich bereits in die Diskussion einzubringen versucht. Ich stelle deshalb auch überhaupt keine Fragen nach Zahlen, sondern mir geht es erstens um Folgendes: Ein Vertreter der Landesregierung hat im Haushaltsausschuss gesagt, es gebe keine Zeitfenster. Weil wir hingegen von anderen Bundesländern gehört haben, dass solche Zeitfenster doch vorhanden sind, haben wir eigentlich auch einen gewissen Druck auf die Landesregierung auszuüben versucht, dass schnell etwas vorgelegt wird.
Meine Frage: Wie schätzen Sie die Zeitfenster wirklich ein? Dabei rede ich nicht von einem Beschluss in Brüssel zu den Budgets, sondern zur Sache an sich.
Zweitens würde mich interessieren, was die Landesregierung in Bezug auf die Einbeziehung des Landtages plant. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass es in Mecklenburg-Vorpommern eine Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung, sprich: einen Zwischenbericht zu Förderschwerpunkten
der Ressorts bei der EU-Strukturpolitik ab 2007, bereits am 13.07.2005 gab; dass es in Sachsen-Anhalt einen Brief der Landesregierung an den Präsidenten des Landtages zum Einsatz der EU-Strukturfonds für die Förderperiode mit Förderschwerpunkten, zu näheren Festlegungen der Organisationsstruktur etc. und bereits einen Plan für den Einsatz der Strukturfonds und eine Analyse der Ausgangslage Mitte des laufenden Jahres gab und dieser dem Landtag schon vorliegt.
Ich habe das Gefühl, Sie sind zu langsam. Können Sie uns noch einmal sagen, wie Sie das planen?
Herr Petke, nehmen Sie zur Kenntnis - ich nehme es Ihnen gar nicht übel, wenn Sie es nicht wissen, denn damals waren Sie noch nicht im Landtag -, dass in der Wahlperiode von 1994 bis 1999 zehn Abgeordnete anderthalb Jahre lang im Rahmen ei
ner Enquetekommission, die übrigens auf Antrag der PDSFraktion zustande gekommen ist, gearbeitet haben, um das Wie zu besprechen, und dass es einen sehr ausführlichen Bericht über deren Ergebnis gegeben hat?
Es tut mir Leid, dass ich Sie gerade bei dem Zitat unterbreche. Es geht mir nur darum, ob Sie verstanden haben, dass wir an der Stelle, die Sie benannt haben, nämlich was die Verwendung der Bundesergänzungszuweisungen und die Regelung im FAG betrifft, überhaupt kein Problem miteinander haben, sondern da sehr genau übereinstimmen? Es geht nur um die Art der Verteilung, die so bleiben soll, wie sie festgelegt ist. Mehr wollen wir mit unserem Antrag nicht.
Herr Finanzminister, da Sie gleichzeitig zum Einzelplan 15 am Mikrofon sind, stelle ich eine Frage, die die Ausbildung der Finanzanwärter betrifft: Inwieweit ist es denn notwendig, dass die Finanzakademie, die jetzt Finanz- und Justizakademie werden soll, mit viel Geld - ich habe 14 Millionen Euro in Erinnerung - modernisiert und ausgebaut wird, wenn die Landesregierung plant, wie Sie gerade sagten, dass in Zukunft vielleicht gar keine Ausbildung mehr stattfindet oder sie vielleicht sehr eingeschränkt wird? Wie sind die Pläne gemeinsam mit Berlin? Da Sie das noch nicht explizit gesagt haben, würde ich Sie bitten, dazu einen Satz zu formulieren.
Auch wenn ich das Gefühl habe, dass die Diskussion ein wenig müde wird, frage ich, ob Sie uns falsch verstanden haben. Erstens: Die PDS-Fraktion möchte natürlich, dass Sie Vorsorge treffen, aber bitte transparent und nachvollziehbar. Zweitens: Wir haben nie behauptet, unsere Steuerschätzung sei von der Realität meilenweit entfernt. Wir sind noch nicht einmal von einem Wachstum ausgegangen, sondern vom Istzustand 2004. Haben Sie missverstanden, was wir gefordert haben?
Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals ist, obwohl es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde des Kreises zum Abriss freigegeben worden. Nach geltendem Denkmalschutzgesetz ist in solchen Fällen das Benehmen mit der Denkmalfachbehörde herzustellen, die gegebenenfalls ihrem Recht auf Prüfung nachkommen kann.
Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt die Denkmalfach- und die oberste Denkmalschutzbehörde zur Genehmigung der Abrissarbeiten durch den Eigentümer des Grundstücks? Ich möchte wissen, wie sich die Landesregierung dazu verhalten hat.
Frau Ministerin, da ich die oberste Denkmalschutzbehörde nicht fragen kann, frage ich die Landesregierung; Sie können sich also nicht zurückziehen. Ich erinnere daran, dass es sich bei dem Grundstück in Ziegenhals, auf dem sich die Gedenkstätte befindet, um ein sehr großes, schönes Grundstück mit einer Fläche von 4 600 Quadratmetern handelt. Es geht also nicht nur um das Gebäude.
Das Grundstück wurde für 86 000 Euro erworben. Das ZDF hat darüber am letzten Sonntag berichtet.
Vor dem historischen Hintergrund des Ortes - dort hat Thälmann, egal, wie man zu ihm steht, im Februar 1933 vor dem Hitlerfaschismus gewarnt - frage ich nach:
- das wird man wohl hier noch sagen dürfen!
Wird sich die Landesregierung für den Erhalt des Denkmals einsetzen und damit das Versprechen des langjährigen Ministerpräsidenten Dr. Stolpe einlösen, der dies dem Freundeskreis versprochen hatte?
Hat sich die oberste Denkmalschutzbehörde eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Sie haben soeben von einer Stellungnahme gesprochen. Eine Stellungnahme dient immer als Grundlage für eine Entscheidung. Ich denke, die Argumente sind noch nicht ausgetauscht worden.
Wie steht die Landesregierung dazu, dass es sich beim Erwerb des Grundstücks um einen spekulativen Erwerb in Kenntnis der zu erwartenden Änderung des Denkmalschutzgesetzes und der damit verbundenen Möglichkeit der Entlassung des Objektes aus der Denkmalschutzliste handeln könnte?
Frau Ministerin, ich meine, dass Ihr Wort vom Rednerpult aus großen Stellenwert hat. Sie haben das Stichwort „50 Plus“ gegeben. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, inwieweit Sie als Ministerin bzw. das Kabinett insgesamt den Fortbestand der betreffenden Programme für die Zukunft sicherstellen wollen. Ich kann mich daran erinnern, dass in diesem Bereich meist Kürzungen vorgenommen wurden. Wie wollen Sie versuchen, das Hartz-IV-Gesetz durch Landesprogramme so auszugleichen, dass wenigstens die angesprochenen Möglichkeiten bestehen bleiben?
Frau Ministerin, sehen Sie - erstens - auch vor dem Hintergrund der Durchsetzung der Hartz-IV-Gesetze bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen Probleme? Ich erinnere daran, dass zum Beispiel im Kreis Potsdam-Mittelmark der Landrat die Kreisumlage von 39,17 auf 45,4 % erhöhen will das sind über 10 Millionen Euro mehr -, und zwar vor dem Hintergrund der Mehrbelastung durch erstens die Kita-Versorgung und zweitens die Durchsetzung der Hartz-IV-Gesetze.
Zweitens: Sehen Sie es aus genau diesem Grund für notwendig an, die Finanzausstattung der Kommunen im Jahr 2005 entsprechend dem Finanzausgleichsgesetz so wie beschlossen ungekürzt zu gewährleisten?
Herr Chef der Staatskanzlei, ich bitte um Sachlichkeit! Niemand von uns hat hier gesagt, alle Fälle würden beanstandet. Es geht um die Aufklärung von unberechtigten Zahlungen. Das nur nebenbei; denn das kann man nicht so stehen lassen.
Werfen Sie uns bitte nicht vor, dass wir Fragen stellen. Wenn Sie die Antworten geben würden, brauchten wir die Fragen nicht zu stellen.
Erste Frage: Die Finanzministerin der vergangenen Legislaturperiode hat versprochen - das ist mindestens ein halbes Jahr her -, es werde neue landesgesetzliche Regelungen geben, um zur Konkretisierung dessen beizutragen, was weit auslegbar ist und dessen Aufklärung im Augenblick sehr schwierig ist. Wie weit sind Sie mit der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs bzw. der Verordnungen?
Zweite Frage: Der Landtag befindet sich in Vorbereitung auf die Haushaltsdebatte. Im Haushaltsausschuss streiten wir uns manchmal sogar über hundert oder tausend Euro. Können Sie angesichts dessen nachvollziehen, dass ich das Bedürfnis habe, dass ein Sachverhalt, bei dem es um die Rückforderung von Millionen geht, vor Beginn der Haushaltsdebatte geklärt wird? Schaffen Sie das?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wort „Kassensturz“ habe nicht ich erfunden - so ist nun einmal die deutsche Sprache. Es geht nicht um das Stürzen der Kasse vom Finanzminister - darin ist nichts, das wissen wir; zudem redet Herr Speer ständig davon -, nicht um Nachhilfe für mich oder meine Fraktion oder darum, dass womöglich irgendwelche Berichte nicht lesbar seien, und auch nicht um den Erhalt von Mittelabflusslisten oder um schön geredete Statistiken. Es geht um das Recht aller Abgeordneten auf Information. Die Karten gehören
endlich auf den Tisch. Wir alle müssen wissen, in welcher finanziellen Situation sich das Land wirklich befindet, über welche politischen Handlungsspielräume wir noch verfügen oder ob es vielleicht nur noch um eine Bankrotterklärung geht.
Mit diesem Antrag fordern wir grundlegende Informationen der Landesregierung vor der Haushaltsdebatte, die sich - wie es scheint - noch sehr lange hinziehen kann und in der wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dann gern um 100 oder 1 000 Euro streiten können.
Natürlich. Die PDS immer.
Herr Schulze, das müssten Sie wissen. Sie sind Geschäftsführer der SPD und müssten die hier verteilten Zettel auch lesen können.
Ich kann Ihnen gern mehrere Beispiele nennen. Es gibt zum Beispiel einen Bericht des Landesrechnungshofes - den müssten Sie auch kennen -, in dem mehrere Informationsdefizite enthalten sind. Es ist nicht meine Erfindung, sondern es ist ein Bedürfnis nach Transparenz in diesem Lande, damit man weiß, wo man steht.
Dazu werde ich später noch etwas sagen; gedulden Sie sich ein wenig, Herr Schulze.
Heute Morgen habe ich die Zeitung gelesen - Sie, Herr Schulze, vielleicht auch - und wieder einmal feststellen können, dass die Regierung - in dem Fall der Finanzminister - gegenüber der Presse bereits den Offenbarungseid - nicht zu wissen, wie es weitergehen soll - geleistet hat. Umso mehr hat der Landtag das Recht zu erfahren, wie die finanzielle Situation im Lande wirklich ist. Eigentlich wollte ich Ihnen ersparen, meine Skep
sis gegenüber jeglicher Regierungserklärung der kleinen Koalition zu erläutern.
Aber gern. - Ich bin nur etwas überrascht, denn sonst lassen mich die Männer ausreden.
Herr Lunacek, wie Sie wissen, tue ich das auch. Dennoch denke ich, dass die geschlossenen Sitzungen...
Dann stellen Sie sie doch.
Das wollte ich gerade erklären. - Deshalb, weil ich meine, dass dieser wichtige Punkt nicht nur Bestandteil der Tagesordnung einer geschlossenen Sitzung des Haushaltsausschusses sein darf,
sondern es einen Antrag in der Landtagsdebatte und einen Bericht der Regierung dazu geben muss. Das ist meine feste Überzeugung.
Natürlich. Es kann jeder fragen, auch Frau Dr. Enkelmann.
Das kann ich nur bestätigen. Das konnte man nicht nur in den Untersuchungsausschüssen beobachten, sondern auch in den Haushaltsdebatten und vor allem im Haushaltsvollzug.
Da wir derzeit noch am Beginn dieser Legislaturperiode sind, muss man darauf Rücksicht nehmen, dass sich im Parlament neue Abgeordnete befinden. In der PDS-Fraktion sind es fast 50 %.
Deshalb sind diese Fragen durchaus berechtigt und zu stellen. Ich sage es noch einmal: Ich wollte Ihnen die Darstellung meiner Skepsis, die ich gegenüber jeder Regierungserklärung der kleinen Koalition habe, ersparen. In der vergangenen Legislaturperiode konnten wir ja schon die Erfahrung machen, dass Koalitionsvereinbarungen Schall und Rauch sind, insbesondere was die Zahlen - zumindest in Brandenburg - betrifft.
Sie werden sich vielleicht daran erinnern - vor allem die Abgeordneten, die schon länger dabei sind -, dass die Koalition der letzten Legislatur die Illusion hegte, bis zum Jahre 2002 ohne neue Schulden auszukommen. Der Traum ist geplatzt. Sie haben in den letzten fünf Jahren die Schulden des Landes von 12,5 auf mindestens 17,5 Milliarden Euro erhöht. Das sind im Durchschnitt fast 1 Milliarde Euro pro Jahr neue Schulden, die nicht durch Einnahmen gedeckt werden konnten.
Das ist rekordverdächtig. Dazu fallen mir all Ihre kritischen Bemerkungen - Herr Lunacek, Sie haben mir fast das Wort gegeben - in Wahlkampfzeiten ein. Als ich das las, hatte ich manchmal das Gefühl, dass Sie von 1999 bis 2004 Oppositioneller gewesen sind. Sie haben gesagt, dass es mit der Neuverschuldung so nicht weitergehen könne, und haben Vorschläge unterbreitet, wie das zu ändern sei. Ich gebe Ihnen Recht. So kann es nicht weitergehen. Manche Ihrer Vorschläge fand ich nicht schlecht. Ich frage mich aber: Warum haben Sie die letzten fünf Jahre nicht genutzt, um diese Vorschläge einzubringen?
Warum fordern Sie den Abbau der Bürokratie und sind dabei zum Beispiel mit Harz IV -, diese neu zu schaffen bzw. im großen Stil wieder aufleben zu lassen? Das nur nebenbei.
Unser Thema ist heute - das ist viel wichtiger -: Wie geht es in diesem Land weiter?
Neben der Koalitionsvereinbarung gab es das öffentliche Versprechen des Ministerpräsidenten - anders ist eine Regierungserklärung nicht aufzufassen -, dass es im Landeshaushalt jährlich 175 Millionen Euro weniger Schulden geben soll. Das soll bis zum Jahr 2010 - hinsichtlich des Zeitraums ist man etwas vorsichtiger geworden - auf null reduziert werden. 2010 ist übrigens das Jahr nach dieser Legislaturperiode; somit kann man das schon nennen.
Man möchte in der Nettoverschuldung auf null kommen. Auf welcher Grundlage entstehen solche Zahlen? Wir alle wissen, dass Einnahmen - hausgemacht und bundespolitisch von RotGrün so gewollt - stagnieren und zurückgehen, dass Ausgaben scheinbar sinken, nach wie vor aber Millionen im märkischen Sand ohne Wachstumseffekt versinken, dass es steigende Zinslasten gibt, die gedeckt werden müssen, und dass uns gemeinsame Ausgabeposten - zum Beispiel die Pensionslast - ins Haus stehen, die sich der Höhe der Wirtschaftsförderung des Wirtschaftsministeriums nähern.
So kann es also nicht weitergehen. Es hilft uns auch nicht, dass Kredite im Haushalt versteckt werden, zum Beispiel eine gegenseitige Deckung von Personal- und Investitionsmitteln legitimiert wird und Vermögensnachweise nicht vollständig vorliegen bzw. ausgespart werden.
Es hilft uns auch nicht, wenn Teile der Ministerialverwaltung ausgelagert und zu Landesbetrieben umorganisiert werden, die den Steuerzahler dann noch teurer zu stehen kommen. Das ist alles nur Schein.
Es kann deshalb nur darum gehen, die eigenen Spielräume real einzuschätzen, bundespolitische Rahmenbedingungen zugunsten öffentlicher Kassen zu verändern und wirkliche Prioritäten zu setzen. Ich will in Regierungserklärungen nicht länger die Träume von Ministerpräsident Platzeck und einiger seiner Kabinettskolleginnen und -kollegen hören, sondern wissen, auf welcher Grundlage dieses Land noch Entwicklungschancen hat.
Vor dieser Wahrheit kann niemand von uns die Augen verschließen. Deshalb fordern wir die Regierung auf, dem Parlament den geforderten Bericht zu übergeben. Ich gehe davon aus, dass auch Herr Speer diesen Überblick hat. Schließlich muss es Gründe dafür geben, dass er den bisher ausgearbeiteten Haushalt sprichwörtlich in den Papierkorb wirft und nächste Woche in einer Haushaltsklausur neue Festlegungen treffen will.
Wir wollen und müssen die Haushaltsdebatte auf der eindeutigen Grundlage, die uns dieser Bericht bieten soll, führen können. Wir müssen wissen, was wir uns leisten können, und die Mittel dann sozial gerecht verteilen. - Danke schön.
Ich gebe mir Mühe. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde es ganz kurz machen. Ich verstehe nicht ganz, warum Sie so aufgeregt reagieren. Es geht doch nur um einen Bericht. Ich denke, diesen Bericht hat der Finanzminister auch schon in der Tasche. Anderenfalls brauchte er doch nicht einen Haushalt, den er bereits hat, in den Papierkorb zu werfen bzw. wäre er nicht vorbereitet auf eine Klausurtagung, die schon am kommenden Montag stattfinden soll.
Es geht um Transparenz, die auch von Frau Funck zu Recht eingefordert worden ist. Bei unserem Antrag geht es auch nicht darum, dass ein Bericht nur an die PDS-Fraktion gegeben werden soll; vielmehr geht es um einen Bericht an alle Abgeordneten, sodass wir auf die Haushaltsberatungen vorbereitet sind.