Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Drucksache 4/2246

Die mündlichen Anfragen liegen Ihnen vor. Zur Frage 499 (Regionalisierungsmittel) erteile ich zunächst dem Abgeordneten Dr. Klocksin und anschließend der Abgeordneten Tack von der Linkspartei.PDS das Wort, um die Frage 500 (Kürzung der

Regionalisierungsmittel) zu stellen, sodass der Minister beide Fragen zusammen beantworten kann.

In den vergangenen Wochen wurde über die mögliche Absicht der Bundesregierung berichtet, die Regionalisierungsmittel des Bundes an die Länder noch vor der Revision im Jahre 2007 zu kürzen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie gewährleistet sie mittel- und langfristig ein qualitätsgerechtes und ausreichendes Angebot im Bereich des SPNV und ÖPNV im Land Brandenburg?

Frau Abgeordnete Tack, bitte.

Die Bundesregierung plant, die Regionalisierungsmittel bis 2009 drastisch zu kürzen. Mit den Regionalisierungsmitteln werden der regionale Schienenpersonennahverkehr und der öffentliche Personennahverkehr im Land finanziert. Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln müssen vermutlich durch Leistungseinschränkungen und Verteuerungen aufgefangen werden. Durch Fahrpreiserhöhungen, Abbestellung von Strecken, Reduzierung des Verkehrsangebotes und Einführung einer Elternbeteiligung für die Schülerbeförderung wurden SPNV und ÖPNV in der Vergangenheit erheblich belastet, sodass sich die Bedingungen für diese umweltfreundlichen Verkehrsformen weiter verschlechtern würden. Kommunen und Verkehrsunternehmen wehren sich gegen die geplanten Kürzungen. So hat die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung eine Resolution „Keine Kürzungen bei Bus und Bahn“ verabschiedet.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie gegen die beabsichtigte Kürzung der Regionalisierungsmittel?

Danke schön. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Szymanski das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Tack und Herr Abgeordneter Dr. Klocksin, das Regionalisierungsgesetz ist die langfristig zwischen Bund und Ländern abgestimmte Finanzierungsgrundlage für den Schienenpersonennahverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr sowie Grundlage für die Unterstützung von Teilen des übrigen Personennahverkehrs. Bestandteil dieser Vereinbarung war die Festlegung einer gemeinsam im Jahr 2007 vorzunehmenden Revision des Gesetzes mit Wirksamkeit ab dem Jahr 2008.

Aus Sicht der Länder kann ein einseitiges Abweichen des Bundes von dieser Geschäftsgrundlage nicht akzeptiert werden. Die uns in den letzten Wochen durch die Presse bekannt gewordenen drastischen Einsparvorstellungen des Bundes können im bestehenden System nicht abgepuffert werden. Sie hätten

entsprechende Auswirkungen auf Leistungsbestellungen, Investitionen, Tarife und auf die Unterstützung des Landes für den ÖPNV.

Die Landesregierung beabsichtigt, wie folgt aktiv zu werden: Erstens geht es um den Aufbau einer möglichst von vielen Bundesländern mitgetragenen Verhandlungsposition als Grundlage für das nach Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs des Bundes notwendige Bundesratsverfahren. Zweitens werden wir den in der Überarbeitung befindlichen Landesnahverkehrsplan zu aktualisieren haben, falls entsprechende Kürzungen vorgenommen werden. Zum Verfahren werde ich morgen die verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen am Rande der Landtagssitzung zu einem Gespräch bitten, um dies miteinander abzustimmen.

Darüber hinaus werde ich in den anstehenden Haushaltsberatungen darauf aufmerksam machen müssen, dass bei drastischen Kürzungen - wenn auch nur temporär - Möglichkeiten des Landeshaushalts zu prüfen sind. Des Weiteren werden wir im Hinblick auf die Auswirkungen des demografischen Strukturwandels und der Finanzierbarkeit des öffentlichen Verkehrs alle wirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge abzusichern haben.

Es ist bekannt, dass wir eine jährliche Optimierungsprüfung vornehmen. Als Stichworte nenne ich die fortschreitende wettbewerbliche Öffnung sowie die Weiterentwicklung von SPNVaffinen und integrierten Verkehrskonzepten, um die Durchführung des ÖPNV kostengünstiger zu machen. Auch das ist natürlich unsere Zielstellung. Details können wir naturgemäß erst dann bearbeiten und beraten, wenn fest steht, wie dieser Vorschlag umgesetzt wird. Es ist völlig klar, dass unsere Bemühungen zunächst darauf gerichtet sind, diese Einsparungen zu vermeiden. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank. Es gibt Nachfragen. Dr. Klocksin beginnt.

Herr Minister, Sie haben die möglichen Fallvarianten durchgespielt, wobei wir mögliche Kürzungsentscheidungen nicht zu antizipieren beabsichtigen. Wenn es denn zu Kürzungen käme: Welche Folgen hätte das konkret und welche Möglichkeiten der Kompensation gäbe es aus Ihrer Sicht?

Dies würde im Klartext bedeuten, dass Teilstrecken abbestellt bzw. ausgedünnt sowie Investitionen geschoben werden müssten und dass auch in Fragen der Evaluierung des ÖPNV-Gesetzes die Unterstützung - sprich: die 50 Millionen Euro - infrage stünden. Das wären die Auswirkungen.

Was die Kompensation anbelangt - wenn es zu drastischen Kürzungen käme -, habe ich ausgeführt, dass in den anstehenden Haushaltsberatungen zu prüfen sei, inwieweit Landesmittel eingesetzt werden müssten bzw. könnten.

Herzlichen Dank. Frau Tack, bitte schön.

Ich habe drei Nachfragen. Erstens: Wird das Land Brandenburg - speziell der Verkehrs- sowie der Wirtschaftsminister den Vorstoß des rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Verkehrsministers unterstützen, der wohl darin besteht, in der Ministerkonferenz einen Beschlussentwurf einzubringen, gemeinsam auf die Kürzungspläne der Bundesregierung zu reagieren?

Zweitens: Sie sagten soeben, wenn es zu Mittelkürzungen komme - die Wahrscheinlichkeit liegt bei 99 % -, würden auch die Regionalisierungsmittel, die laut Brandenburger ÖPNVGesetz zur Finanzierung herangezogen werden, infrage gestellt. Ich frage in diesem Zusammenhang noch einmal: Gibt es seitens der Landesregierung die Absicht, den Verlust mit Landesmitteln zu kompensieren? Früher wurden Landesmittel für die Finanzierung des ÖPNV in Anspruch genommen.

Drittens: Gibt es Ihrerseits Absprachen mit der DB AG - der Verkehrsvertrag ist ja sehr lukrativ ausgestaltet - bzw. mit Brandenburger Verkehrsunternehmen, gemeinsam gegenüber der Bundesregierung gegen die Mittelkürzungen aktiv zu werden?

Ich beginne mit der dritten Frage. Sie wissen, dass es in den großen Bahnverträgen mit der DB AG bei Kürzungen von Regionalisierungsmitteln eine Revisionsklausel gibt. Es wird eine Überprüfung stattfinden, falls es zu drastischen Kürzungen kommt. Ich will noch einmal sehr deutlich sagen, Frau Tack, dass wir uns dafür einsetzen, dass drastische Kürzungen ausbleiben. Deshalb muss auch die Frage, inwieweit bei einer Kürzung um 50 Millionen Euro das ÖPNV-Gesetz herangezogen werden muss, in Abwägung der verschiedenen Finanzierungszielsetzungen erörtert werden. Ich schließe das nicht aus, das habe ich vorhin gesagt. Eine klare Entscheidung kann man jedoch nur auf der Grundlage der tatsächlich fixierten Einsparsummen darstellen.

Ihre zweite Frage habe ich bereits beantwortet: Wenn es zu drastischen Kürzungen kommt, die wir verhindern wollen - das sage ich jetzt zum dritten Mal -, werde ich in den Haushaltsverhandlungen darzustellen haben, ob es eine temporäre oder eine wie auch immer geartete Kompensation gibt.

Zu Ihrer Frage bezüglich des Antrags: Es tut mir Leid, aber ich persönlich kenne ihn nicht; er wird in der Wirtschaftsministerkonferenz behandelt. Wenn dieser Antrag in Diktion und Inhalt dem entspricht, was ich hier beschrieben habe, werden wir uns ihm natürlich anschließen.

Wir haben jetzt ein kleines Problem. Dr. Klocksin, ich hatte angenommen, Sie wollten nur eine Frage stellen. Diese hatte ich Ihnen gewährt. Sie müssten in Zukunft signalisieren, dass Sie als Fragesteller mehrere Fragen haben. Es ist hier nicht ersichtlich, wie viele Fragen Sie stellen wollen.

Mein beständiges Drücken bewirkt hier nur ein Rot-Grün-Blinken. Wenn Sie mir helfen könnten, wäre ich dankbar.

Sie müssen es ansagen, weil Nachfragen zu Antworten auf Nachfragen nicht erlaubt sind. In diesem Fall erhalten Sie noch einmal das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. Ich will gar nicht beratungsresistent sein, sondern nehme den Hinweis gern auf.

Gestatten Sie mir, Herr Minister, zwei ergänzende Fragen, die mit dem eben Geschilderten korrespondieren. Habe ich Sie recht verstanden, dass vor dem Hintergrund der beschriebenen Sach- und möglicherweise Notlage für den SPNV in Brandenburg gegebenenfalls die Revisionsklausel des Bahnvertrags gezogen werden müsste? Und: Ist seitens der Landesregierung beabsichtigt, zeitnah die Evaluierung des ÖPNV-Gesetzes vorzunehmen?

Wir werden im Sommer 2006 die Evaluierung des ÖPNV-Gesetzes vornehmen.

Zur ersten Frage: Ich habe über verschiedene Möglichkeiten der Kostenreduzierung gesprochen. Eine Möglichkeit ist das Ausschöpfen der Revisionsklausel im Bahnvertrag. Ich halte es für sinnvoll, zunächst die Diskussion und das Bundesratsverfahren abzuwarten. Ich gehe nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass im I. Quartal 2006 feststeht, inwieweit in welchen Jahresscheiben Kürzungen erfolgen oder auch nicht. Dann muss man über alle Möglichkeiten sprechen. Ich schließe nicht aus, dass hier die maximale Anwendung der Revisionsklausel in Betracht gezogen werden muss.

Herzlichen Dank. Das Wort hat Herr Günther. Bitte.

Herr Minister, sehen Sie bereits Anzeichen dafür, dass die Ankündigung einer Mittelkürzung zum Zurückstellen und Verschieben von Investitionen im Bereich Schienenfahrzeuge führt? Wenn es so kommen sollte, teilen Sie mit mir die Sorge, dass die Kürzungen auch Auswirkungen auf Brandenburger Standorte im Schienenfahrzeugbau haben könnten?

Das Land Brandenburg bestellt keine Schienenfahrzeuge und fördert auch keine mehr; dies ist Sache der Eisenbahnunternehmen. Wenn sich der Leistungsumfang - die Anzahl der Fahrten - reduziert, hat dies natürlich auch Auswirkungen auf den Fahrzeugpark von Verkehrsunternehmen und damit die von Ihnen in der zweiten Frage beschriebene negative Wirkung.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 501 (Schlussfolgerungen aus dem Fall Jessica). Die Abgeordnete Hartfelder erhält Gelegenheit, ihre Frage zu formulieren.

Zuvor möchte ich die 10. Klasse der 13. Oberschule Potsdam herzlich bei uns begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Bitte schön, Frau Hartfelder.

Die Eltern der in Hamburg verhungerten Jessica wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Seitens der Senatsverwaltung wurden Maßnahmen beschlossen, die verhindern sollen, dass sich ein solch schrecklicher Fall in Hamburg wiederholt. So wurde beispielsweise eine „Taskforce Kinderschutz“ eingerichtet. Auch der Stadtverband Saarbrücken hat, nachdem Anfang 2003 schwere Fälle von Kindesmissbrauch bekannt geworden sind, ein Memorandum zum Schutz des Kindeswohls verabschiedet.

Ich frage die Landesregierung und nehme dabei Bezug auf die Fälle Pascal und Dennis: Welche Konsequenzen hat sie aus den spektakulären Fällen familiärer Gewalt in Brandenburg gezogen?

Herr Minister Rupprecht, Sie haben sicherlich die Antwort parat. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hartfelder, Sie haben den Fall Jessica in Ihrer Frage aufgeworfen; ich habe auch sofort an Dennis und Pascal gedacht. Diese schrecklichen Fälle sind uns näher und alle haben uns in einem Maße erschrocken, das man schlecht in Worte fassen kann. Sie können sicher sein: Die Fragen des Schutzes von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung sind nach wie vor und jetzt insbesondere eine der Hauptaufgaben und ein Arbeitsschwerpunkt in meinem Haus.

Die in Ihrer Anfrage aufgeführten Beispiele aus Hamburg und auch aus Saarbrücken beziehen sich weniger auf die übergeordnete Landesebene; sie betreffen eigentlich mehr die Aufgaben örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wobei Hamburg eine Sonderstellung hat. Hamburg ist sowohl örtlicher Träger als auch oberste Landesjugendbehörde.

Im Flächenland Brandenburg ist - wie im Achten Buch Sozialgesetzbuch festgelegt - die Angelegenheit der Kinder- und Jugendhilfe so geregelt, dass es festgelegte Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten einerseits und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport andererseits gibt, die deutlich voneinander abgegrenzt sind. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nehmen ihre Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahr. Mein Haus übt hier keine Dienst- und auch keine Fachaufsicht aus. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir uns um diese Fälle nicht kümmern. Wir unterstützen selbstverständlich die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das erfolgt insbesondere in drei Bereichen, nämlich im Rahmen der Beratungsaufgabe des Landesjugendamtes, in der Fortbildungsaufgabe des Sozialpädagogischen Fortbildungswerkes und durch die Förderung von Modellprojekten und überörtlichen Fachinstitutionen durch das Land.

Zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt hat das MBJS bereits 1999 ein Programm gefördert, das die Qualitätsentwicklungsprozesse im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter unterstützt. Ziel ist es hier, die fachliche Qualität der Arbeit der Jugendämter in diesem Bereich zu verbessern und die Kompetenzen der Fachkräfte weiterzuentwickeln. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, wenn ich zum Beispiel an den Prozessverlauf im Fall Dennis aus Cottbus denke. Die Ziele des Projektes Qualitätsentwicklung im ASD stehen in engem Zusammenhang mit den Hilfen in Kinderschutzfällen; denn dort wird der Schutzauftrag der öffentlichen Jugendhilfe in erster Linie wahrgenommen.

Das SPFW - das Sozialpädagogische Fortbildungswerk - hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Veranstaltungen zu verschiedenen Themen der Fallbearbeitung des Kinderschutzes angeboten. Es hat den Kinderschutz zum Schwerpunktthema gemacht und bot für 2005 in verstärktem Umfang Veranstaltungen an, natürlich auch, weil Fälle bekannt geworden sind, die alle Beteiligten sensibilisiert haben. Auch die Förderung der von verschiedenen Institutionen, einschließlich meines Hauses, im Februar dieses Jahres gemeinsam durchgeführten Veranstaltungen zu Aufgaben des Jugendamtes zum Schutze von Kindern und ihren gesetzlichen Grundlagen stehen in diesem Zusammenhang. Eine weitere Tagung des SPFW befasste sich mit Leitlinien zum Schutz kleiner Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung. Weitere Beispiele könnten genannt werden. Die Schwerpunktsetzung Kinderschutz wird im SPFW eine über das Jahr 2005 hinausreichende Thematik mit steigender besonderer Gewichtung sein.

Mein Haus hat in Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 12. Mai 2004 gemeinsam mit anderen Ministerien und den kommunalen Spitzenverbänden einen Entwurf von Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Fällen von Kindervernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen erarbeitet. Dieser Entwurf musste aber wegen der Veränderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch den Bund noch einmal überarbeitet werden. Ich kann Ihnen heute sagen: Er wird Ihnen und allen Interessierten zusammen mit dem Programm zur Qualifizierung in der Kinderschutzarbeit im Frühjahr 2006 vorgelegt. Dann ist er definitiv fertig.

Die Fragestellerin hat Fragen zu Ihrer Antwort. Bitte schön.

Herr Minister, meine erste Frage bezieht sich auf das Kinderund Jugendhilfegesetz des Bundes. Halten Sie es für vernünftig bzw. wird in der Landesregierung darüber nachgedacht, eine Bundesratsinitiative zu starten - Hamburg denkt darüber nach -, um das Kinder- und Jugendhilfegesetz dahin gehend zu verändern, dass eine Fach- bzw. Dienstaufsicht des Landes über die kommunalen Jugendhilfeeinrichtungen geschaffen wird?