Herr Minister, meine erste Frage bezieht sich auf das Kinderund Jugendhilfegesetz des Bundes. Halten Sie es für vernünftig bzw. wird in der Landesregierung darüber nachgedacht, eine Bundesratsinitiative zu starten - Hamburg denkt darüber nach -, um das Kinder- und Jugendhilfegesetz dahin gehend zu verändern, dass eine Fach- bzw. Dienstaufsicht des Landes über die kommunalen Jugendhilfeeinrichtungen geschaffen wird?
Meine zweite Frage: Kann sich die Landesregierung vorstellen, dass man innerhalb der vorgeschriebenen, aber nicht pflichtigen U-1- bis U-10-Untersuchungen der Kinderärzte eine Anzeigepflicht oder ein Anzeigesystem Richtung Jugendamt impliziert? - Das ließe sich auf Landesebene regeln.
Drittens: Könnte sich die Landesregierung vorstellen, Sanktionen zu verhängen, wenn Eltern diese Untersuchungen nicht wahrnehmen? Im Fall Dennis ist die Elternpflicht ganz klar verletzt worden und weder das Jugendamt noch andere Einrichtungen sind tätig geworden. Das heißt: Könnte man Eltern unter Androhung von Sanktionen zwingen, a) den Impfschutz der Kinder zu gewährleisten und b) die frühkindlichen Untersuchungen durchführen zu lassen?
Zur ersten Frage: Wir sind dabei, einen Beitrag für die nächste Jugendministerkonferenz vorzubereiten, der genau in diese Richtung geht. Bundesgesetzliche Regelungen - speziell das Kinder- und Jugendhilfegesetz - sollen geprüft werden. Gegebenenfalls soll dann auf eine Änderung hingewirkt werden. Ich habe mit einigen Kolleginnen und Kollegen gesprochen, deren Sensibilität aufgrund ähnlicher Vorfälle in ihrem Bundesland erhöht ist. Ich bin optimistisch, dass sich da etwas tut.
Die Untersuchungen von 1 bis 10 halte ich für ausgesprochen geeignet, um auf Verdachtsfälle aufmerksam zu werden und dann auch geeignete Maßnahmen zu initiieren. Bei meinem kürzlichen Finnland-Besuch habe ich eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter kennen gelernt. Es ist ganz wichtig - der Prozess in Cottbus macht es einmal mehr deutlich -, dass diese Zusammenarbeit auch bei uns funktioniert. Merkwürdigerweise scheitert sie nicht daran, dass die Ämter nichts für den Kinder- und Jugendschutz tun wollen, sondern an irgendwelchen bürokratischen Hindernissen oder Animositäten, die man schwer nachvollziehen kann. In Finnland scheint ein gesamtgesellschaftliches Grundvertrauen zu herrschen: Man vertraut darauf, dass jeder das Beste will. Das wünschte ich mir auch für unser Land; denn dann könnten wir besser und schneller auf solche Vorfälle reagieren und auch präventiv arbeiten.
Zu Sanktionen gegen die Eltern: Ich denke, wir sollten vielleicht eher darüber nachdenken, Eltern in den Prozess der präventiven Arbeit, den ich eben zu beschreiben versucht habe, einzubeziehen. Durch präventive Maßnahmen kann man den betreffenden Elternhäusern Sanktionen ersparen. In Fällen, in denen dies nicht gelingt - die Zahl der auffälligen Elternhäuser nimmt leider nicht ab -, muss man Eltern mit geeigneten Maßnahmen dazu zwingen, ihren elterlichen Pflichten nachzukommen.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Der Abgeordnete Nonninger stellt die Frage 502 (Verkehrserziehung im Land Branden- burg). Bitte.
Auf der 3. Plenarsitzung des Forums für Verkehrssicherheit des Landes Brandenburg am 2. Dezember 2005 in Potsdam war die Verkehrserziehung an den Schulen in Brandenburg ein großes Thema. Vertreter der Brandenburger Polizei kritisierten, dass viele Schulämter im Hinblick auf die Verkehrserziehung an unseren Schulen nicht zur Kooperation mit der Polizei bereit sind. Als Grund werden meist zu enge Rahmenpläne genannt. Viele Schulen wissen daher gar nicht um die Angebote der Polizei zum Thema „Sicherer Schulweg“.
Ich frage die Landesregierung: Für wie wichtig hält sie das schulische Arrangement der Brandenburger Polizei bei der Verkehrserziehung an den Schulen unseres Landes?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nonninger, ich könnte Ihnen eine ganz kurze Antwort geben und einfach sagen: Für sehr wichtig.
Ich möchte kurz klarstellen: Sie meinen sicherlich das Engagement der Polizei. Dieses halte ich für außerordentlich wichtig und will das kurz begründen.
Für die schulische Verkehrserziehung hat das Engagement der Brandenburger Polizei einen extrem hohen Stellenwert. Es trägt nämlich insgesamt zur erhöhten Verkehrssicherheit in unserem Land bei; und diesbezüglich gibt es viel zu tun.
Die Verkehrssicherheitsarbeit im Bereich der polizeilichen Prävention umfasst neben der Verkehrsüberwachung auch die Verkehrsunfallprävention. Dazu nenne ich eine Zahl, die zwar allgemein bekannt, gleichwohl immer wieder erschreckend ist: Junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren machten im Jahre 2004 laut Statistik des Landesamts für Statistik einen erschreckend hohen Anteil von 24 % aller Verunglückten im Lande Brandenburg aus. Das sollte uns zu denken geben.
Ich halte es deshalb für sehr wichtig, dass gezielte verkehrserzieherische Maßnahmen bereits im Kindergarten und in der Grundschule beginnen. Es gibt eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Polizei durch einen gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, durch den die Schulen dazu aufgefordert werden, mit der Polizei Kooperationsmaßnahmen zu vereinbaren. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten unserer Schulen einen direkten Ansprechpartner bei der Polizei haben. Dabei geht es nicht nur um akute Vorfälle in dem Sinne, dass etwa sofort eine Telefonnummer parat und jemand in der Schule präsent ist, sondern auch um präventive Maßnahmen, die auf diesem Wege hervorragend koordiniert werden können.
In dem Falle haben wir zwar immer noch nicht genug getan insoweit teile ich Ihre Sorge -, aber ich meine, damit wurde eine sehr gute Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Arbeit der Polizei, die ich sehr hoch schätze, auf diesem Gebiet durch uns unterstützt werden kann. Natürlich werde ich die Schulen dahin gehend motivieren, weiterhin auf diesem Gebiet tätig zu sein und sich dem nicht zu entziehen, weil Letzteres einfach dumm wäre.
Herr Minister, was gedenken Sie denn in Zukunft zu tun, um die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schulämtern zu intensivieren und zu verbessern?
Das ist das, was ich gerade gesagt habe. Ich danke Ihnen aber für diese Ergänzung, dass nicht nur die einzelnen Schulen, sondern auch die Schulämter entsprechend motiviert werden sollten. Das können wir tun, indem wir zum Beispiel bei den Sitzungen mit den Leitern der staatlichen Schulämter, die regelmäßig bei uns stattfinden, auf dieses Problem hinweisen. Auf den 18 Kreisreisen, die ich bis jetzt unternommen habe und auf denen ich auch immer mit den Schulen Kontakt hatte, ist mir das, wie gesagt, jedenfalls sehr häufig als positives Beispiel genannt worden. Der bei Ihnen entstandene Eindruck, dass Schulen oder Schulämter beispielsweise extrem blockten, entspricht offenbar nicht der Realität.
Danke sehr, Herr Minister. - In Absprache mit dem Fragesteller und dem zuständigen Minister wird die Frage 503 gegen die Fragen 520 und 521, die eigentlich für die morgige Fragestunde vorgesehen waren, getauscht. Zunächst zur Frage 520 (Teil- zeitverbeamtung von Lehrkräften), die von der Abgeordneten Geywitz gestellt wird. Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen zieht sie aus dem Urteil zur Teilzeitverbeamtung von Lehrkräften?
Frau Abgeordnete Große, stellen Sie jetzt bitte die Frage 521 (Verwaltungsgerichtsurteil zu Teilzeitverbeamtungen).
Aus einem Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts ergibt sich, dass die Landesregierung seit 1998 ca. 8 000 Lehrerinnen und Lehrer fehlerhaft und damit rechtsunwirksam verbeamtet hat. Sollte dieses Urteil in höchster Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden, so würden alle 8 000 Teilzeitbeamten ihren Beamtenstatus verlieren und auf das Land kämen enorme Nachzahlungen in die Renten- und Sozialversicherungskassen zu.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf das Schulressourcenkonzept des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Geywitz, sehr geehrte Frau Große, ich möchte vorwegschicken, dass es in den beiden Anfragen um einen ebenso wichtigen wie komplizierten Sachverhalt geht, der nicht in einigen einfachen Sätzen dargestellt werden kann; das werden Sie bei meiner folgenden Antwort erleben. Dafür bitte ich im Übrigen deshalb um Entschuldigung, weil es ziemlich juristisch wird, was bei einem so komplizierten Prozess, bei dem es eventuell auch um sehr viel Geld geht, aber sicherlich nicht zu beanstanden ist. Deswegen werde ich mich ganz strikt an die Vorlage halten.
Nach sorgfältiger Prüfung durch mein Haus sehe ich keine Veranlassung, aus den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Cottbus und Potsdam unmittelbare Konsequenzen zu ziehen. Die beiden Verwaltungsgerichte haben in mehreren Fällen Anträge von Lehrkräften, die zum Ziel hatten, einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung als Beamte zu realisieren, mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Beamtenverhältnis nicht wirksam zustande gekommen sei. Die Urkunden seien fehlerhaft.
Ich bin anderer Auffassung. Sowohl das Verwaltungsgericht Cottbus als auch das Verwaltungsgericht Potsdam haben in ihren Entscheidungen die Ansicht vertreten, dass eine auf die Begründung eines Beamtenverhältnisses eigener Art gerichtete Ernennung als unwirksam angesehen werden müsse. Das wird auch von der Landesregierung nicht angezweifelt. Voraussetzung für die Unwirksamkeit wäre jedoch, dass durch die Formulierung in den Ernennungsurkunden tatsächlich ein im existierenden abschließenden Katalog des Beamtenrechtsrahmengesetzes nicht aufgeführtes Beamtenverhältnis begründet werden sollte. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch im öffentlichen Recht ist der wirkliche Wille zu erforschen, wenn es um die Auslegung eines Verwaltungsakts und dessen Ausformulierung geht. Maßgebend ist der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte. Dabei ist vom Standpunkt dessen auszugehen, für den die Erklärung bestimmt ist. Natürlich sind auch die Interessen der Beteiligten in den Blick zu nehmen. - So weit die Juristen.
Vor diesem Hintergrund sind auch jetzt keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass das Land im Verhältnis zu den in Teilzeit tätigen Beamten ein rechtlich nicht zulässiges Beamtenverhältnis eigener Art schaffen wollte. Weder der konkrete in der Urkunde verwendete Wortlaut noch die Aufnahme einer die Teilzeitbeschäftigung betreffenden Regelung in die Ernennungsurkunde stehen der Wirksamkeit der Ernennung entgegen. Es war das erklärte Ziel des Landes, nicht mehr und nicht weniger als genau die Rechtswirkung zu erreichen, wie sie in den anderen Bundesländern durch eine Ernennungsurkunde und eine die Teilzeitbeschäftigung betreffende gesonderte Verfügung bewirkt worden ist. Das ist zum Beispiel der Unterschied zu Thüringen, wo es ja ebenfalls Teilzeitbeamte gibt.
Die Begründung eines Beamtenverhältnisses eigener Art war ersichtlich nicht beabsichtigt. Auch bei den Empfängern der Urkunden hat diese Vorstellung nicht bestanden. Das ergibt sich übrigens auch aus der mit der Ernennung einhergehenden Begleitverfügung, die jeder erhalten hat und in deren Einleitung es ausdrücklich heißt, es werde zur Ernennung zur Lehrerin oder zum Lehrer gratuliert. Eine einschränkende oder er
Zugleich mit der Ernennung erfolgte die Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit auf einen Beschäftigungsumfang unterhalb der Vollzeit.
Vor diesem Hintergrund wurde für die durch die Ernennungsurkunde des ins Beamtenverhältnis übernommenen Beamten unmissverständlich klar, dass ein den Regeln entsprechendes vollwertiges Beamtenverhältnis begründet wurde. Das erfolgte aber unter gleichzeitiger Einschränkung der Arbeitszeit.
Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass bereits in der nächsten Instanz, beim Oberverwaltungsgericht, dieser Auffassung des Landes gefolgt wird.
Meine Zuversicht gründet sich auch darauf, dass ich mich mit meiner vorgetragenen Begründung fast in vollständiger Übereinstimmung - das ist wichtig und für manche wohl immer noch neu - mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) befinde, das sich in einem Streit um die Höhe der Besoldung einer Lehrkraft ausführlich mit den Entscheidungen der anderen beiden Verwaltungsgerichte auseinander gesetzt hat und zu einem mit meiner Rechtsauffassung völlig übereinstimmenden Ergebnis gekommen ist. Drei Gerichte und zumindest zwei verschiedene Urteile!
Die Auffassung der Landesregierung ist also ausdrücklich nach sorgfältiger Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts Cottbus und des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt worden.
Ich denke, vor diesem Hintergrund - jetzt wird es interessant können die in Teilzeit tätigen Lehrer beruhigt in die Zukunft sehen. Es gibt allen Anlass zu der Erwartung, dass es auch keiner ergänzenden gesetzlichen Klarstellung bedarf, um unmissverständlich klar zu machen, was sowohl die Landesregierung als auch die betroffenen Beschäftigten wussten. Es war immer die Absicht, sie in ein Beamtenverhältnis der im Gesetz vorgesehenen Art zu übernehmen, nur mit der subjektiv unangenehmen, aber objektiv leider unvermeidbaren Beschränkung auf Teilzeitbeschäftigung, wenn, wie es im Landesbeamtengesetz festgelegt ist, „aufgrund einer infolge der Herstellung der deutschen Einheit bedingten Personalstruktur eine Vollzeitbeschäftigung nicht angeboten werden kann.“ Für den 01.08.2008 das ist in der Öffentlichkeit vielleicht so nicht bekannt - ist daher die Übernahme aller in Teilzeit arbeitenden Lehrkräfte in die Vollverbeamtung vorgesehen, wenn sie das möchten; denn das ist natürlich freiwillig.
In der Landesregierung besteht Einigkeit darüber, dass es keinen Anlass gibt, bereits jetzt eine Gesetzesänderung vorzunehmen, um die Verwaltungsgerichtsentscheidungen gewissermaßen ins Leere laufen zu lassen. Dennoch sei hier festgestellt: Sollte wider Erwarten eine rechtskräftige Entscheidung zustande kommen, nach der die Lehrkräfte, die in Teilzeit ins Beamtenverhältnis übernommen worden sind, nicht Beamte sein können, würde selbstverständlich eine Nachversicherung mit der vollen Anerkennung der Zeiten als Rentenversicherungszeiten erfolgen.
Danach würden sich diese Lehrkräfte bis zum Jahr 2013 nach dem Schulressourcenkonzept, für das die bestehenden tarif
Um die große Verunsicherung - die kann ich sehr gut nachvollziehen - der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu beseitigen, werde ich noch in dieser Woche in einem Brief an alle Lehrerinnen und Lehrer die notwendigen Informationen liefern.
Danke schön, Herr Minister. - Die Riege derer, die Nachfragen haben, ist groß. Zunächst hat Frau Siebke das Wort. - Bitte schön.
Herr Minister, Sie können mir glauben, dass ich mit Ihnen übereinstimme und hoffe, dass Ihre Rechtsauffassung vom Oberverwaltungsgericht geteilt wird. Dennoch habe ich zwei Fragen. Wie groß schätzen Sie das Risiko ein, dass die Urteile Bestand haben werden?
Daraus ergibt sich die zweite Frage: Welche finanziellen Auswirkungen kämen auf das Land Brandenburg zu, wenn zum Beispiel die Versicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssten, weil sich die Lehrer weiterhin im Angestelltenverhältnis befunden haben?
Ich werde die Fragen im Block beantworten. Wie bereits erwähnt, schätze ich das Risiko als sehr gering ein. Diese Einschätzung teilen auch namhafte Juristen, die damals an den Anhörungen zum Thema Teilzeitverbeamtung im Landtag teilgenommen haben. Einer von Ihnen - ein führender Beamtenrechtler Deutschlands - wird uns im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten. Ich bin sicher, dass es am Ende - möglicherweise erst in letzter Instanz - ein Urteil geben wird, das diese Teilzeitverbeamtungen für rechtskräftig erklärt. Ich halte das Risiko also für sehr gering.
Die finanziellen Auswirkungen - wenn Gerichtsentscheidungen im Spiel sind, gibt es immer ein Restrisiko - wären außerordentlich beachtlich. Das Problem besteht darin, dass man das, was man ansonsten innerhalb vieler Jahre bezahlt hätte, nun sofort bezahlen müsste. In den Medien werden diverse Zahlen gehandelt; 200 Millionen Euro scheint mir eine relativ realistische Zahl zu sein. Man muss bedenken: Jeder Teilzeitbeamte kostet pro Jahr etwa 8 000 Euro weniger als ein Angestellter, der zum Beispiel über den Einstellungskorridor eingestellt wird. Bei 300 Beschäftigten, die wir pro Jahr laut Schulressourcenkonzept im Rahmen dieses Einstellungskorridors einstellen wollen, kämen wir pro Jahr auf Kosten in Höhe von etwa 2,4 Millionen Euro. Das wäre außerordentlich schwierig, weil es sehr viel Geld kosten würde.