Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Erfahrungen in anderen Ländern zeigen deutlich, dass sich das Unfallrisiko um 20 bis 40 % reduziert. In Niedersachsen ist dies in einer ersten Zwischenbilanz ebenfalls bestätigt worden. Dort sind 40 % weniger Unfälle zu verzeichnen.

Ich freue mich, dass wir dieser Verordnung nach einer sehr offenen und konstruktiven Diskussion in den letzten Monaten und in der letzten Woche im Kabinett zugestimmt haben. Ich habe sie heute unterschrieben. Sie wird am 01.02. nächsten Jahres in Kraft treten. Damit können junge Menschen in Begleitung Fahrpraxis erlangen und haben damit eine bessere Fahrpraxis, bevor sie 18 Jahre alt sind und das Fahrzeug allein steuern können.

Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Forum für Verkehrssicherheit, bei der Landesverkehrswacht, bei den kommunalen Spitzenverbänden, bei Ihnen als Abgeordneten, die an der Erarbeitung der Verordnung teilgenommen haben, sowie beim Landesschulbeirat und beim Fahrlehrerverband für die Unterstützung. Ich bin sicher, dass wir in einer ersten Evaluation positive Ergebnisse vorweisen können. - Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Senftleben.

Herr Minister, trifft es zu, dass wir im Land Brandenburg bei den Verkehrsunfallstatistiken sinkende Zahlen nachweisen können, aber weitere dramatische Entwicklungen - Sie haben es eben beschrieben - feststellen müssen? In dem immer noch aktuellen Verkehrssicherheitsprogramm ist festgehalten, dass das Fahrsicherheitstraining gerade für junge Fahranfänger von Bedeutung ist, um in den ersten Jahren praktische Erfahrungen zu sammeln. Ist das Thema Fahrsicherheitstraining noch in diesem Modellversuch enthalten oder soll es außerhalb des Programms weitergeführt werden?

Dies wird außerhalb des Programms fortgeführt, denn der Bundesgesetzgeber hat durch die Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes den Ländern die Möglichkeit gegeben, an diesem Modellvorhaben teilzunehmen.

Herzlichen Dank. - Die Frage 507 (Kürzung im internationa- len Jugendaustausch) wird vom Abgeordneten Krause gestellt.

Meine Frage richtet sich an den Bildungsminister. Das Bildungsministerium hat im internationalen Jugendaustausch seit dem Jahre 2000 sukzessive allein im Landesjugendplan eine Kürzung von 72 % realisiert. Standen den Jugendverbänden im Jahr 2000 noch 357 904 Euro für internationale Maßnahmen zur Verfügung, so sind es in diesem Jahr nur noch 100 000 Euro.

Bei den Bewilligungen aus Lottomitteln für Schüler- und Jugendbegegnungen sieht es noch drastischer aus. Dort gab es Kürzungen um 85 %.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Welchen Stellenwert misst sie dem internationalen Jugendaustausch bei?

Herzlichen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krause, die von Ihnen genannten Zahlen stimmen leider nicht ganz mit den mir vorliegenden überein. Da müssen wir noch einiges gerade rücken - nehme ich an. Richtig ist, dass im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung auch im Landesjugendplan gekürzt werden musste und diese Kürzung leider auch den internationalen Jugendaustausch betroffen hat.

Gleichzeitig ist festzustellen, dass dies ein Bereich ist, für den den Jugendverbänden kaum Mittel aus dem Landesjugendplan zufließen, weil die Jugendverbände in aller Regel über ihre Bundesverbände durch Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden.

Bei der internationalen Jugendarbeit muss man überdies bedenken, dass sie innerhalb der gesamten Kinder- und Jugendarbeit tatsächlich der einzige Bereich ist, bei dem es keine fest definierte Zuständigkeit einer einzelnen staatlichen Ebene gibt. Die internationalen Jugendbegegnungen werden - ich zähle einiges auf - sowohl von den örtlichen Jugendämtern als auch vom Land, vom Bund, von Institutionen wie dem DeutschFranzösischen oder dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk und schließlich auch von der EU gefördert.

Wenn man alle diese Förderungen - Landes-, Bundes- und Europamittel - zusammenrechnet, die nach Brandenburg geflossen sind, um damit Maßnahmen in der internationalen Jugendarbeit zu fördern, dann stehen Ausgaben von 812 000 Euro im Jahr 2000 und immer noch Ausgaben in Höhe von 786 000 Euro im Jahre 2004 gegenüber. In dieser Summe sind noch nicht jene Mittel enthalten, die auf direktem Wege über die Bundeszentralen an die Jugendverbände fließen. Daher kann man meiner Meinung nach nicht von einer drastischen Verringerung reden.

Dass die Landesregierung die internationale Jugendarbeit sehr schätzt und dass sie ihr am Herzen liegt, sieht man auch daran, dass die dafür im Landeshaushalt 2006 vorgesehenen Mittel wieder steigen. Sie werden mit 150 000 Euro veranschlagt; damit sind wir zumindest wieder auf dem Stand der Jahre 2003/2004. Das sollte als positives Zeichen gesehen werden.

Der internationale Jugendaustausch wird dem Land Brandenburg - um Ihre Frage direkt zu beantworten - auch weiterhin sehr am Herzen liegen und einen hohen Stellenwert haben.

Recht herzlichen Dank, Herr Minister. - Es gibt vom Fragesteller Nachfragen.

Ich habe drei Nachfragen.

Die erste bezieht sich auf die falschen Zahlen. Ich würde gern vom Minister erfahren, wieso die Angaben in der Drucksache 4/2213 nicht korrekt sind.

Die zweite Nachfrage: Laut Haushaltsgesetz stehen für 2006 150 000 Euro für internationale Jugendbegegnungen zur Verfügung. In Zeitungsberichten ist nachzulesen, dass das Ministerium diese Zahl vakant stellt.

Drittens würde ich gern wissen wollen, ob der Landesregierung bekannt ist, dass das Deutsch-Polnische Jugendwerk bis heute keine Angaben darüber hat, wie viel Geld im Jahre 2005 zur Verfügung steht.

Herr Minister!

Ich beginne mit dem Angebot, die Zahlen abzugleichen. Es bezog sich überhaupt auf die Zahlen. Auch ich war irritiert, als ich den Zeitungsartikel gelesen habe; offensichtlich herrschte totale Verwirrung. Mein Angebot bestand nicht darin, Position für Position zu vergleichen, denn das kann ich natürlich nicht. Aber das können wir beide gemeinsam tun; ich biete das an.

Die andere Frage ist offensichtlich auf einen Irrtum zurückzuführen. Herr Hilliger, der zuständige Abteilungsleiter, hat in der letzten Sitzung des Landeshilfejugendausschusses erwähnt, dass die Mittel für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Jahre 2006 wieder auf 200 000 Euro hochgefahren werden; sie waren auf 160 000 Euro gekürzt worden. Er hat nicht davon gesprochen, dass die Mittel - nämlich besagte 150 000 Euro -, die für die internationalen Jugendbegegnungen vorgesehen sind, noch erhöht werden. Das ist ja schon eine Erhöhung.

Letzter Punkt. Diese Information ist für mich neu, aber ich werde sie verfolgen. Sie irritiert mich ein wenig, da das Jahr 2005 eigentlich zu Ende ist. Ich gehe der Frage nach und werde Ihnen dann eine Mitteilung zukommen lassen. Versprochen!

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die Fragestunde ist damit beendet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3:

Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/1932

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung

Drucksache 4/2190

Wir kommen zur Aussprache und ich erteile der Abgeordneten Frau Böhnisch von der Linkspartei.PDS das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Es war einmal...“ Ja, so fangen die meisten Märchen an. Ich will Ihnen jetzt kein Märchen erzählen, sondern die Realität vorführen. Es war einmal eine Zeit - das ist noch gar nicht so lange her, nämlich drei Jahre -, da einigten sich die Bauminister aller 16 Länder auf eine Musterbauordnung. Alles sollte einfacher, klarer, einheitlicher und übersichtlicher werden. - So weit das lobenswerte Anliegen.

Nun hätte man meinen können, die Bauminister seien zufrieden mit dieser Musterbauordnung am Abend nach Hause gefahren und hätten alles frohgemut in ihren Ländern umgesetzt. Sie hätten damit Arbeitszeit und unnötigen Bürokratieaufwand eingespart.

Doch weit gefehlt! In fast allen Ländern, die ich kenne, wurden seitdem die Ministerien in Marsch gesetzt, um eigene neue Bauordnungen zu entwerfen. In allen neuen Bundesländern haben die Ministerialbeamten eifrig wie die sieben Zwerge - denn jeder wollte es ja richtig machen - an neuen Bauordnungen gebastelt: mit zahllosen Paragraphen, Richtlinien, neuen Satzungsregelungen. Das war so in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und auch in Brandenburg.

(Zuruf von der SPD: Szymanski ist doch kein Zwerg!)

- Dazu komme ich noch. - Die Berliner haben bei dieser Bauordnung den Vogel abgeschossen: Sie haben im April dieses Jahres ein so genanntes Bauvereinfachungsgesetz gemacht, das auf rund 155 Seiten aufgebläht wurde. Bauvereinfachungsgesetz!

Aber auch wir Brandenburger können uns noch nicht rühmen. Ich möchte Sie daran erinnern - ein Teil der jetzigen Abgeordneten saß damals bereits hier im Parlament -: Im Juni 2003, also vor gut zwei Jahren, verabschiedete der Landtag eine neue Bauordnung für das Land Brandenburg. Sie trat zum 1. September 2003 in Kraft und wurde damals, Herr Szymanski, als das Modernste vom Modernen gepriesen. Das von der Landesregierung damals formulierte Ziel der Novellierung hieß: Die Verwaltungen müssen laufen und nicht die Bürger! Diesem Anspruch wollte man durch Fristverkürzungen, durch Straffung

von Verfahren, mehr Bürgerfreundlichkeit, mehr Wirtschaftsfreundlichkeit gerecht werden.

Wir haben damals kritisiert, dass das auf Kosten der Kinder, der in ihrer Mobilität beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen gehen würde. Zu der Frage, ob die seinerzeit vorgesehenen Verbesserungen bereits eingetreten sind, liegt uns heute noch keine abschließende Bewertung vor, aber es wird schon wieder an einer neuen Bauordnung gebastelt.

Heute liegt uns bereits das Dritte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung zur Beschlussfassung vor. Unser Herr Minister Szymanski, der, wie wir alle wissen, ein dynamischer Mensch ist bzw. immer sein will, hat schon Ende November, vor wenigen Tagen also, ein neues Änderungsvorhaben in der Presse angekündigt. Müssen wir deshalb wohl bald mit einem vierten oder fünften Änderungsgesetz rechnen? Für das nächste Jahr wurde uns im Ausschuss außerdem eine umfassende Novellierung der Bauordnung angekündigt. Also wir bleiben immer noch in Bewegung - wie wir heute früh schon einmal gehört haben.

Solche Änderungen der Gesetzeslage im Halbjahrestakt werden in aller Regel nicht zum Bürokratieabbau, sondern zu neuerlichen Verordnungen und Richtlinien, auch zu neuer Verwirrung bei den bauplanenden und bauleitenden Ingenieuren sowie bei den Bauherren führen. Nicht zu vergessen: Die kommunalen Bauämter müssen immer wieder die neuen Paragraphen durchsetzen, sich auf eine geänderte Rechtslage einstellen.

Abgesehen davon, dass wir nicht alles schlecht finden, was geändert werden soll, stellt sich uns auch die Frage, ob solche häufigen Änderungen der Bauordnung statt zum Abbau nicht eher zu mehr Bürokratie und Verwirrung beitragen. Denken Sie einmal an die Architekten und Bauingenieure und an das, was hier ständig anders gemacht werden muss. Wahrscheinlich findet man sich dann doch nicht so schnell in den neuen Paragraphen zurecht, und dann folgen schon wieder neue.

Deshalb, Herr Szymanski, unser Vorschlag: Wenn Sie wirklich dynamisch sein wollen, wagen Sie jetzt den großen Schritt, nicht nur den kleinen. Machen Sie Schluss mit der Kleinstaaterei in der Baugesetzgebung, denn das ist fast wie mit den Zollgrenzen im Mittelalter: Hinter dem Teltowkanal gilt eine andere Ordnung als davor. Überzeugen Sie doch Ihre Kollegen Bauminister in den anderen Ländern, vor allem auch den in Berlin, dass es sinnvoll ist, sich auf eine gemeinsame schlanke Bauordnung zu einigen. Diese sollte die zentralen Mindeststandards zur Sicherung des Allgemeinwohls enthalten, zum Beispiel einheitliche Regelungen für den Brandschutz, die Bausicherheit und Statik, die Energieeinsparung, Barrierefreiheit, und ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Wir fordern auch, dass das Satzungsrecht der Kommunen, was die bauliche Nutzung und Gestaltung betrifft, gestärkt wird.

Mit einer solchen Musterbauordnung, die in allen Ländern eingeführt würde, könnte man viel Bürokratie abbauen und einheitliche Verfahren in allen Ländern festlegen. Dann könnte das Märchen vom Bürokratieabbau - jedenfalls auf diesem Gebiet - doch noch ein gutes Ende finden und Sie hätten uns an Ihrer Seite, Herr Minister.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. Es spricht nun der Abgeordnete Günther von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat es ist angesprochen worden -: Nach nicht einmal drei Jahren Brandenburgischer Bauordnung sollen wir nun bereits das dritte Gesetz zur Änderung derselben beschließen. Auch die Frage: „Ist das nötig?“, ist - mit anderen Worten - gestellt worden. Meiner Meinung nach ist es nötig, denn wie jedes Gesetz muss sich auch und gerade eine Bauordnung vor allem in der Praxis bewähren. Wenn in der Praxis dringender Änderungsbedarf besteht, muss man auch so mutig sein, diesem noch vor einem langwierigen, aber nötigen Evaluationsprozess zu entsprechen.