Da es mit dem Vertrag auch darum geht, Stellen im nichtrichterlichen Bereich abzubauen - an allen Amtsgerichten sind nach der Personalbedarfsplanung 5,36 Stellen für Rechtspfleger und 16,18 Stellen im Servicebereich für Mahnsachen vorgesehen -, muss auf den Tisch, wie hoch der Anteil hier am Einsparungsziel der 463 Stellen bis zum Jahr 2009 ist. Wie sicher ist es, dass die anteiligen 13 Stellen am zentralen Mahngericht in Berlin durch Mitarbeiter an brandenburgischen Amtsgerichten besetzt werden? - Solche Zusagen hat es gegeben. In Artikel 2 Abs. 3 des Staatsvertrages ist nur von einer Übernahme der Bediensteten Brandenburgs in einem „angemessenen Umfang“ die Rede. Wie also wird das versprochene Zugriffsrecht in Höhe von 13 Stellen gesichert? - Nach Ihren Äußerungen von soeben scheint es Ihnen darum nun nicht mehr zu gehen.
Im Übrigen interessiert die angestellten Bediensteten, die nach Berlin wechseln, ob sie bei einem neuen Dienstherrn wieder eine Probezeit bekommen und ob sie eine Option für die Rückkehr nach Brandenburg haben.
Diese Fragen müssen jetzt in den Ausschüssen behandelt und geklärt werden. Der Überweisung des Gesetzentwurfs versperrt sich meine Fraktion also natürlich nicht. Aber in der Sa
che selbst sind wir noch weit davon entfernt, Frau Ministerin, für den von Ihnen abgelieferten Gesetzentwurf zu applaudieren. - Ich danke Ihnen.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Sarrach. - Bevor ich dem Abgeordneten Holzschuher das Wort erteile, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des katholischen Gymnasiums Bernhardinum aus Fürstenwalde. Seien Sie bei uns herzlich willkommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schön, dass vor mir traditionell der Kollege Sarrach redet. Dadurch können wir heute auch bei so simplen Dingen wie einem gemeinsamen Mahngericht gleich in eine Grundsatzdiskussion einsteigen. Glaubt man Ihnen, Herr Sarrach, so ist die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg gescheitert, ist die gesamte Landesregierung dilettantisch, arbeitet nur daran, Kosten zu verursachen statt Kosten zu sparen, und hat überhaupt jeden Überblick verloren. Ich glaube, das nimmt Ihnen hier, abgesehen vielleicht von Mitgliedern Ihrer Fraktion, niemand ab. So ist die Situation ja weiß Gott nicht.
Herr Sarrach, Sie greifen das an einem Punkt auf, der aus meiner Sicht auch in den betroffenen Kreisen völlig unstreitig ist, nämlich an der Frage, ob für das Land Brandenburg und das Land Berlin ein gemeinsames Mahngericht in Berlin eingerichtet werden soll.
Die Kooperation zwischen Berlin und Brandenburg im Justizbereich ist sehr weit fortgeschritten. Sie verläuft weiß Gott nicht ohne Probleme, was ja auch nicht zu erwarten war. Beide Länder haben nicht immer die gleichen Interessen und müssen erst lernen, die gemeinsamen Interessen in den Vordergrund zu stellen und Trennendes zu überwinden. Das ist auch im Justizbereich so.
Natürlich haben auch die Mitarbeiter in den Behörden eigene Interessen, die nicht immer mit den Interessen der Länder Berlin und Brandenburg konform gehen. Daran muss gearbeitet werden und das tut unsere Landesregierung. Eigentlich arbeitet auch die Landesregierung in Berlin daran. Daran haben Ihre Parteifreunde in Berlin übrigens einen Anteil. Wenn das mit Berlin so schlecht läuft, dann fragt man sich hier immer, welche Probleme Sie mit Ihren Parteikollegen in Berlin eigentlich haben, die ja dort, wie ich meine, eine sehr vernünftige, sachgerechte Arbeit leisten.
Die Justiz in unserem Land ist aus meiner Sicht Vorreiter, was die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg angeht. Das ist gut so. Wir können hier auch aus manchen Fehlern lernen. Auf der anderen Seite können wir an Dingen, bei denen es einfach und nahe liegend ist, lernen, wie leicht es im Grunde
doch ist, vernünftige Politik im Interesse der Region zu betreiben. Das gemeinsame Mahngericht ist dafür ein Beispiel.
Brandenburger Unternehmen, die viel mit Mahnverfahren zu tun haben, fordern ein automatisiertes Mahnverfahren seit vielen Jahren. In Berlin gibt es das bereits seit langem. Das läuft dort kostengünstig und schnell und alle sind zufrieden. Warum soll Brandenburg angesichts dessen eine Lösung im eigenen Lande schaffen, wenn alle wissen, dass das mehr Geld kostet, statt sich mit Berlin zusammenzutun und die dort eingespielte Lösung zu nutzen und damit auch im Interesse der Brandenburger Wirtschaft zu handeln? Es gibt überhaupt nichts, was dagegen spricht. Gerade dieses Beispiel ist so verdammt schlecht dafür geeignet, Kritik an der Zusammenarbeit Berlins mit Brandenburg und Brandenburgs mit Berlin zu üben.
Uns liegt ein vernünftiger Staatsvertrag vor. Ich bin sicher, dass die Interessen des Landes Brandenburg dabei vernünftig berücksichtigt worden sind. Wir haben überhaupt keine Zweifel daran, dass durch das gemeinsame Mahngericht Kosten gespart und Verfahren erleichtert werden und dass das Gericht auch im Interesse des Landes Brandenburg arbeiten wird.
Vielleicht lassen Sie sich eines Tages ja auch davon überzeugen, dass es mit Berlin gar nicht so schlimm ist, dass man eine Institution auch einmal dort ansiedeln kann, wenn - das füge ich hinzu - im Gegenzug andere Institutionen aus Berlin zu uns nach Brandenburg kommen. Daran werden wir arbeiten. Das ist auch im Interesse unserer Landesregierung und das werden wir in Zukunft weiterverfolgen.
Ich sage noch einmal: Das Mahngericht ist das schlechteste Beispiel, das Sie hier wählen konnten. Es ist gut, dass es in Berlin ist.
Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfs zustimmen und, wenn sich da nichts weiter ändert, dem Gesetzentwurf auch inhaltlich unsere Zustimmung geben. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Prozessökonomie ist auch Kostenökonomie. Aus diesem Grund ermöglicht § 689 Abs. 3 Satz 4 ZPO, dass mehrere Länder über die Landesgrenze hinaus die Zuständigkeit eines Amtsgerichts für Mahnsachen vereinbaren können. Das ist nachvollziehbar und praktikabel. Ich denke, dass jeder Gläubiger, der diesen Weg der Durchsetzung seiner Zahlungsforderung wählt, gut damit leben kann, zukünftig nicht erst eruieren zu müssen, welches Amtsgericht im Land Brandenburg für die Beantragung eines Mahnbescheids zuständig ist.
Fragwürdig im vorliegen Gesetzentwurf ist allerdings die Rechtsfolgenabschätzung unter dem Kostenaspekt. Hier hätte die Landesregierung zumindest prüfen müssen, inwieweit dienstrechtlich eine gewisse Dynamik implementiert werden kann, zumal es sich bei den betreffenden Personalstellen um solche für Landesbeamte
handelt. Wie die Landesregierung in ihrer Rechtsfolgenabschätzung allerdings auf die zwingende Idee kommt, die Kosten, die durch die Erweiterung des Amtsgerichtes Wedding zum zentralen Mahngericht anfallen, durch Gebühreneinnahmen des Landes aus den Mahnverfahren decken zu sollen, ist für mich schlichtweg nicht nachvollziehbar, Frau Ministerin.
Die Landesregierung sollte es unterlassen, bei jedem Teilbereich einer länderübergreifenden Kooperation von einem bedeutsamen Schritt auf dem Weg zu einer engeren Verflechtung der Länder Berlin und Brandenburg zu fabulieren. Die Landesregierung bedient sich dieser Floskel regelmäßig bei fast jedem Staatsvertrag mit Berlin, um einen historischen Schritt in Richtung Länderfusion zu postulieren. Dies entspricht angesichts der gegenwärtigen Position der Landesregierung nicht den Fakten und wird schon durch die im Artikel 9 beschlossene im wesentlichen offene Kündigungsklausel als Worthülse entlarvt.
Ungeachtet dessen macht das unterschiedliche Gläubigeraufkommen in Brandenburg und Berlin die Umsetzung der im § 689 ZPO enthaltenen Ermächtigung sinnvoll. Wir werden uns dem selbstverständlich nicht entziehen und stimmen der Überweisung - und auch dem Gesetzentwurf - vollinhaltlich zu. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen hat die Ministerin bei der Einbringung des Entwurfs alles Notwendige und Wichtige bereits gesagt. Unterstrichen wurden ihre Ausführungen durch den Beitrag meines Kollegen Holzschuher.
Herr Sarrach, Sie haben - sich ein wenig im Elan befindend zwei Bemerkungen gemacht, die ich gern richtig stellen möchte: Großbeeren ist meines Erachtens nicht im Alleingang entschieden worden, sondern wurde sehr wohl mit uns abgestimmt. Die Sachlage bezüglich Spremberg hat sich daraus ergeben, dass die intensiven Bemühungen der Landesregierung, des Justizministeriums, Belegungen auch aus Nachbarländern zu bekommen, gescheitert sind.
Nachdem Sie, Herr Sarrach, in Ihrem Schlusssatz zu erkennen gegeben haben, dass Sie einer Ausschussüberweisung nicht entgegenstehen werden, dürfen wir Hoffnung haben, dass Sie sich bei der weiteren Behandlung des Themas in den Ausschüssen eventuell belehren bzw. bekehren lassen werden, dass wir mit dem gemeinsamen Mahngericht auf dem richtigen Weg sind. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr von Arnim. Es gibt einige Anträge zur Intervention. - Bitte schön, Herr Sarrach.
Ich hoffe, ich bin trotz der großen Unruhe im Saal gut zu verstehen. Ich habe ja die Verstärkung über das Mikrofon, könnte mich notfalls aber auch ohne Mikrofon durchsetzen.
Ich möchte auf die Ausführungen des Kollegen von Arnim mit einer Kurzintervention reagieren. - Vonseiten des Ministeriums wurde in einer Rechtsausschusssitzung berichtet, dass es bei der Entscheidung für den Neubau einer JVA Großbeeren des Landes Berlin zu keiner Abstimmung mit Brandenburg gekommen sei. Die Auseinandersetzungen rund um Spremberg bzw. die Zukunft und das Konzept der dortigen JVA - die Sicherung einer geschlossenen Vollzugsanstalt dort - haben die Kollegin Wöllert und ich vor Ort ausgiebig begleitet. An dieser Stelle muss ich Ihnen, Herr von Arnim, also widersprechen. Hier gab es auch andere Lösungen und Wege, vor allem wenn man die Kooperation mit dem Land Berlin gesucht hätte.
Herr Abgeordneter Sarrach, auch durch mehrfaches Wiederholen werden falsche Aussagen nicht wahrer. Ich habe im Rechtsausschuss ausführlich berichtet, dass wir uns, gerade was die JVA-Spremberg anbelangt, intensiv bemüht darum haben, sowohl mit Berlin als auch mit Sachsen und Thüringen über eine gemeinsame Nutzung ins Gespräch zu kommen. Das war nicht möglich, weil weder Berlin noch Sachsen und Thüringen die Lage von Spremberg für ihren Strafvollzug als akzeptabel angesehen haben und weil die laufenden Betriebskosten in Spremberg aufgrund der schlechten Ausstattung so hoch waren, dass man dort einen Neubau hätte errichten müssen.
Vielleicht fragen Sie Ihre Kollegen, die etwas vom Baubereich verstehen: Es ist immer teurer, einen Bau abzureißen und danach neu zu bauen, als nur neu zu bauen. Dass sich Berlin für Spremberg als Standort nicht in hohem Maße interessiert hat, ist allein mit einem Blick auf die Landkarte nachvollziehbar.
Die Entscheidung für Großbeeren ist nicht unabgestimmt mit uns erfolgt. Zu einer Aussage für eine gemeinsame Nutzung war Berlin jedoch bisher nicht bereit. Das ist aber auch nicht notwendig, da mit dem Bau in Großbeeren noch nicht begonnen wurde. Wenn der Bau abgeschlossen ist, kann man weiter darüber nachdenken - insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung von Gefangenenzahlen -, ob eine gemeinsame Nutzung möglich ist. Wir sind weiterhin daran interessiert.
Wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir signalisieren Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin ständig Gesprächsbereitschaft, um zu Kooperationen im Strafvollzug zu kommen. Sie wissen, es gibt Kooperationen mit Berlin im Frauenstrafvollzug, und wir beabsichtigen eine Kooperation mit Sachsen-Anhalt im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Das heißt, wir haben alles in unserer Macht Stehende getan, um eine Zusammenarbeit anzustoßen.
Ich bedanke mich für diese Erwiderung. - Bitte, Herr Abgeordneter Sarrach, Sie haben noch einmal das Wort.
Ich möchte auf den Beitrag der Ministerin reagieren. Was die Einschätzung zu Sanierungskosten, Sanierungsbedürfnissen und Mängeln an Justizeinrichtungen betrifft, haben wir unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Konzept zu den Amtsgerichten ja schon gesammelt und gesehen, was die Informationen, die das Ministerium vorlegt, wert sind. Es ist glücklicherweise - das soll meine Erwiderung sein - im Plenarprotokoll nachlesbar, wie die Zahlen bezüglich Spremberg schöngerechnet wurden, um in Brandenburg an der Havel einen Neubau bzw. einen Umbau zu rechtfertigen.
Es gibt keine weiteren Anträge zur Kurzintervention. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/2306 zum Mahngerichtsvertrag an den Hauptausschuss zur federführenden Beratung und an den Rechtsausschuss. Wer dieser Überweisungempfehlung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Mit wenigen Stimmenthaltungen wurde dieser Empfehlung stattgegeben.
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften