- Nicht immer! Dass Herr Bochow nicht nur in seiner Familie, sondern auch in seinem Landkreis Teltow-Fläming Vorbild ist, versteht sich von selbst.
Die Verkehrssicherheitskampagne „Lieber sicher. Lieber leben.“ war und ist ein sehr gutes Instrument und es stößt auf hohe Akzeptanz.
Eine weitere wichtige Frage lautet: Wo können die Landesregierung und unsere Ministerium in baulicher Hinsicht Unterstützung - zum Beispiel mit dem Programm Schulwegsiche
rung - geben? Im Jahr 2006 werden den Kommunen für bauliche Schulwegsicherung etwa 450 000 Euro zur Verfügung gestellt, wobei es um den Bau von Radwegen, um Querungshilfen auf dem Weg zur Schule, aber auch um die Anlage von Schulbushaltestellen bzw. Wartehäuschen geht.
Das Gremium „Forum für Verkehrssicherheit“ setzt sich in Brandenburg sehr intensiv mit speziellen Arbeitsgruppen auseinander, in denen die Komplexität der Unfallverhütung und der Vorsorge im Mittelpunkt standen.
Angesichts dessen, dass der Innenminister vor nicht allzu langer Zeit sinkende Unfallzahlen bekannt gegeben hat, meine ich, sind wir als Land Brandenburg - auch wenn wir das Ziel noch nicht erreicht haben - mit den gemeinsamen, auch vom Landtag und von der Landesverkehrswacht Brandenburg intensiv begleiteten Aktivitäten auf dem richtigen Weg. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Das Wort erhält die Abgeordnete Dr. Schröder zur Formulierung der Frage 616 (Fahr- planwechsel 2006).
Die Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofs am 28. Mai 2006 führt im Regionalverkehr zu veränderten Zugverbindungen. Neue Bahnhöfe werden eingebunden. Bisherige direkt angebundene Orte scheinen nur noch über zeitraubende Umwege erreichbar. Erfreulichen Verkürzungen von Fahrzeiten auf der einen Seite stehen scheinbar erheblichen Verlängerungen von Fahrzeiten auf der anderen Seite gegenüber. Heute noch bestehende Streckenverbindungen, zum Beispiel von Luckenwalde nach Schönefeld, soll es nach dem 28. Mai nicht mehr geben. So melden sich in meiner Bürgersprechstunde Arbeitnehmer aus Luckenwalde, die am Flughafen Schönefeld beschäftigt sind und nun befürchten, abgehängt zu werden oder ihren Dienst nicht rechtzeitig antreten zu können.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Zusammenwirken mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg vonseiten des Landes sowie der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte im Personennahverkehr ab Juni 2006 für wegfallende Linienführungen und Bahnstrecken geplant, um den Berufsverkehr für von den neuen Streckenführungen negativ betroffene Berufspendler weiterhin sicherzustellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Schröder, mit der Eröffnung des Nord-SüdTunnels gibt es eine völlig neue Qualität im Regionalbahnver
kehr des Landes Brandenburg. Für die große Mehrzahl der Fahrgäste wird es zu deutlichen Verbesserungen bei der Erreichbarkeit Berlins kommen. Im Umkehrschluss werden hoffentlich auch viele Berliner die guten Ausflugsmöglichkeiten in Brandenburg - zum Beispiel am Wochenende - besser nutzen können.
Dieses Projekt ist seit Mitte der 90er Jahre allen bekannt. Vom Grundsatz her ist seither klar, dass es veränderte Regionalbahnführungen geben wird. Sie werden zum Juni 2006 - konkret ab 28. Mai, kurz vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft - in Betrieb genommen.
In Einzelfällen wird es zu Verschlechterungen, das heißt zu verlängerten Fahrzeiten, kommen. Diesbezüglich sind Alternativen zu überlegen, wobei das tatsächliche Fahrgastaufkommen zu berücksichtigen ist. In der von Ihnen angesprochenen direkten Relation zwischen Schönefeld und Luckenwalde - der VBB beleuchtete dies im Detail - wäre ein Fahrgastaufkommen von weniger als 300 Fahrgästen pro Tag zu verzeichnen. Eine solche Dimension würde die Bestellung eines LuckenwaldeSchönefeld-Shuttles nicht rechtfertigen; denn diese Verkehrsbestellung würde jährlich etwa 2,5 Millionen Euro kosten.
Es gibt in dieser Sache sehr intensive Gespräche zwischen den betreffenden Landkreisen und dem Verkehrsverbund über die Bewerkstelligung einer guten Verkehrsverbindung. Dies ist dann aber nur in der Kombination von Busverkehr - in Zuständigkeit der Landkreise - und Bahnverkehr - DB Regio -, die Anschlussverbindungen schaffen müssen, möglich, sodass in der Region Schönefeld arbeitende Luckenwalder weiterhin gut zu ihrem Arbeitsplatz kommen.
Wir hegen gemeinsam die Hoffnung - bezogen auf den Prozess liegen wir in den letzten Zügen - auf einen erfolgreichen Verlauf. Als zuständiges Fachministerium sind wir uns sicher, dass der eine oder andere in Schönefeld Arbeitende dennoch in die Region Luckenwalde ziehen wird, denn in Luckenwalde wohnt man sehr gut.
An dieser Stelle möchte ich nicht verhehlen, dass wir angesichts der Diskussion zu den Regionalisierungsmitteln die Bestellung von weiteren Verkehren sehr genau überlegen müssen. Das erfordert von uns einen maßvollen Umgang mit den vorhandenen Regionalisierungsmitteln, die wir auf Schwerpunkte konzentrieren müssen. Deshalb können wir als regionale, lokale Lösung lediglich gute Abstimmungen im ÖPNV-Betrieb sprich: Busbetrieb und Bahnanschluss - anbieten, wofür ich um Ihr Verständnis bitte. - Vielen Dank.
Herr Dellmann, mit dem Fahrplanwechsel ab dem 28. Mai 2006 werden die Haltepunkte für die ländlichen Zentren - die Städte Trebbin und Jüterbog - ausgedünnt. Bereits jetzt sind die Pendlerzüge um 4.45 Uhr, 5.45 Uhr und 6.45 Uhr sehr voll. Die von Ihnen angegebene Zahl von 300 bezieht sich möglicherweise nur auf die nach Schönefeld fahrenden Pendler. Insofern sind hier andere Zahlen zu verzeichnen.
Wie erklären Sie sich die fachliche Entscheidung, vor allem diese ländlichen Zentren - die Städte Trebbin und Jüterbog von den Haltepunkten abzuhängen? Was werden Sie konkret dagegen tun?
Auf der einen Seite ist die Mobilität - möglicherweise aufgrund des Zusammenhangs zwischen den Arbeitsmarktzahlen und der Nähe zum Ballungsraum Berlin - in Deutschland nirgends so hoch wie im Land Brandenburg und auf der anderen Seite wird die Bedeutung gerade der Pendlerzüge nicht wahrgenommen, sondern es werden Haltepunkte abgehängt.
Sehr geehrte Frau Wehlan, Sie müssen natürlich zwischen dem Verkehrsaufkommen insgesamt und dem Verkehrsaufkommen in Spitzenzeiten unterscheiden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ging es Ihnen um die Spitzenzeiten. Wir müssen abwägen, wofür wir unser Geld tatsächlich einsetzen. Dazu gab und gibt es sehr gute Verkehrsprognosen und -erhebungen. Mithilfe dieser Prognosen ist abzuwägen, in welcher Relation man welche Frequenz nutzen kann.
Ergänzend dazu muss mit den Verkehrsunternehmen - in dem Fall konkret mit der DB Regio - darüber gesprochen werden, welche Züge zum Einsatz kommen. Bei bestimmten Relationen kommt es einerseits vor allem in Spitzenzeiten zur Überfüllung, sodass Reisende stehen müssen - der RE 1 ist dafür in den Früh- und Abendrelationen ein Beispiel -, andererseits zum Teil zu leeren Zügen.
- Darauf wollte ich gerade eingehen. - Wir unterscheiden zwischen den RB-Linien, die auf jeder Station einen Haltepunkt haben, und den RE-Strecken, auf denen die Züge schnell vorankommen sollen; für Stationen, die sie nicht bedienen, sind Haltepunkte des RB-Verkehrs vorgesehen.
um wirklich im Detail auf den Fahrplan und auf den Fahrplanwechsel im Juni bzw. Ende Mai 2006 eingehen zu können.
Vielleicht in Verbindung mit einer gemeinsamen Probefahrt. Herzlichen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt und liegen gut in der Zeit. Ich kann Sie also bis 13 Uhr in die Mittagspause entlassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist 13 Uhr. Wir hatten verabredet, zu diesem Zeitpunkt in der Tagesordnung fortzufahren.
Bevor sie hier am Pult ist, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums Angermünde. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wo Leib und Leben vieler Menschen gefährdet sind, muss der Bürokratieabbau zurücktreten. Der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall löste eine bundesweite Grundsatzdiskussion aus, welche Mindestkontrollen die Landesbauordnungen zwingend vorsehen müssen, damit es zukünftig zu derartigen Tragödien nicht mehr kommen kann.
Bundesbauminister Tiefensee forderte von den Ländern, dass diese prüfen sollen, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen zur Erhaltung und auch zur Verbesserung der Standsicherheit von Gebäuden in Deutschland erforderlich sind. Tiefensee dazu wörtlich:
„Das tragische Unglück hat uns allen noch einmal die Bedeutung einer ausreichenden Standsicherheit von Gebäuden vor Augen geführt. Leben und Gesundheit dürfen durch Bauwerke nicht gefährdet werden. Bei der Errichtung von Gebäuden geht es ebenso wie während der Nutzungsphase um wirksame Gefahrenvorsorge. Jetzt sind die Länder am Zuge, die in den Landesbauordnungen geregelten Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden und die Kontrollen bestehender Gebäude einer kritischen Prüfung zu unterziehen.“
Wir als DVU-Fraktion sind zu dem Ergebnis gelangt, dass auch unser Bauordnungsrecht Lücken aufweist, besonders was die Sicherheit von Großbauten anbelangt.
Meine Damen und Herren, jedes Auto wird alle zwei Jahre auf seine Verkehrssicherheit überprüft, damit keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Für Turnhallen, Konzertsäle oder Schwimmbäder besteht hingegen keine vergleichbare Prüfungsverpflichtung. Gerade jetzt im Winter bei größerem Schneeaufkommen sind größere Gebäude besonders gefährdet. Hier handelt es sich hauptsächlich um ein Problem der Tragkonstruktion. Konkrete Einsturzgefahr liegt da aber nicht - das
will ich ausdrücklich betonen - vorrangig in der Höhe der Schneelast. In der Regel ist die Ursache schwerer Unglücke aufgrund von Baumängeln und Schäden an der Tragkonstruktion gegeben, die durch eine regelmäßige fachgerechte Prüfung abwendbar gewesen wären.
Ein Hallendach ist von seinem Gefährdungspotenzial sicherlich vergleichbar mit einer Brücke, die per Gesetz in regelmäßigen Abständen überprüft werden muss. Auch Gebäudeteile wie Fahrstühle oder Treppen müssen nach derzeitigem Stand regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden, nach der brandenburgischen sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungsprüfungsverordnung ebenso die gesamte elektrische Sicherheits- und Ablufttechnik. Warum dies für die tragende Konstruktion von Gebäuden nicht der Fall sein soll, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar.
Die Prüfung von mehr als 30 Jahre alten Bauwerken ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die durch ausgebildete Fachleute erfolgen muss. Dabei müssen alte Unterlagen gesichtet werden und an der einen oder anderen Stelle muss die Tragkonstruktion zur Begutachtung freigelegt werden. Das kostet zwar Geld, aber gemessen an dem Schadenspotenzial und möglichen Inanspruchnahmen wegen grober Verletzung der Verkehrssicherungspflichten sind diese Kosten überschaubar und alternativlos.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Bauordnungsnovellierung im Jahr 2003 wurde die Rohbauabnahme abgeschafft. Bereits damals haben wir uns dagegen ausgesprochen. Die gegenwärtigen Unglücksfälle haben mich in dieser Überzeugung nur bestärkt. Wir können bei Gebäuden, in denen sich regelmäßig Hunderte von Menschen aufhalten, nicht nur durch die Deregulierungsbrille schauen, sondern nur aus der Perspektive der öffentlichen Sicherheit. Dem Schutz von Leib und Leben von Menschen gebührt hier die größte Aufmerksamkeit.