In Artikel 56 steht etwas über das freie Mandat der Abgeordneten. Demnach dürfen Abgeordnete nicht bedrängt werden. Sie sind nur ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen unterworfen. Druck darf auf sie nicht ausgeübt werden.
Gegenstand von Artikel 57 ist die Indemnität. Demnach dürfen Abgeordnete für im Landtag getätigte Äußerungen nicht verfolgt werden, es sei denn, sie sind strafbar.
Gemäß Artikel 58, der die Immunität regelt, dürfen Abgeordnete nicht ohne weiteres der Strafverfolgung unterworfen werden, um nicht Druck auf den Landtag bzw. die politische Entscheidungsfindung ausüben zu können.
Artikel 59 regelt das Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten. Es ähnelt dem von Ärzten, Pastoren und Rechtsanwälten. Wenn Menschen sich Abgeordneten anvertrauen, brauchen diese darüber nicht auszusagen. Auch Gerichte können sie dazu nicht zwingen.
„Mitglieder des Landtages erhalten eine ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Das Nähere regelt ein Gesetz.“
Das Gesetz, von dem hier die Rede ist, ist das Abgeordnetengesetz des Landes Brandenburg. Darüber beraten wir heute. Ich habe soeben schon Aufgabe, Rolle und Funktion eines Abgeordneten anzudeuten versucht. Dieser „Job“ ist nicht ein x-beliebiger, sondern es ist etwas ganz Besonderes, Abgeordneter zu sein. Ich denke, dass ich für die übergroße Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen spreche, wenn ich feststelle: Wir betrachten es als große Herausforderung, uns für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen zu dürfen.
Richtig ist, dass wir hier und da Fehler machen. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Aber die Kolleginnen und Kollegen, die ich kenne, setzen sich mit ganzem Herzen, mit allem, was sie können, mit ihrer Gesundheit und ihrer Zeit für die Mitbürgerinnen und Mitbürger ein.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist und bleibt, dass Abgeordnete unabhängig sind, das heißt, finanziellen Verlockungen und Anfragen gegenüber nicht offen sind. Dazu dient auch die Abgeordnetenentschädigung. Deswegen bewegt sie sich auch nicht auf einem Niveau, das nicht auskömmlich ist.
Wir reden bei diesem Thema, das auch in den letzten Tagen und Wochen wieder sehr streitbefangen war, über eine Grundsatzfrage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, über Demokratie. Ich persönlich bin stolz, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands anzugehören, einer Partei, die seit mehr als 140 Jahren für soziale Rechte und für Demokratie in Deutschland kämpft.
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Dafür wurde in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten gelitten und gestorben und dafür wird heute noch gelitten und gestorben, und zwar deshalb, weil die breite Masse der Bevölkerung nicht nur in unserem Lande, sondern auch in anderen Ländern, in denen das noch keine Selbstverständlichkeit ist, möchte, dass nicht ein Diktator, ein Fürst oder eine andere selbsternannte Persönlichkeit selbstherrlich über ihre Geschicke entscheidet. Vielmehr wollen die Bürgerinnen und Bürger - deshalb kämpft man dafür und deshalb ist das so wertvoll -, dass sie sich in regelmäßigen Abständen Vertreterinnen und Vertreter wählen, die über das gemeinsame Wohl und Wehe zu entscheiden haben. Wir haben also eine Vertreterdemokratie. Das hat über das Hambacher Schloss, die Paulskirche von 1848, die Gründung des Deutschen Reiches und des Reichstages bis hin zur Einführung der Abgeordnetenentschädigung im deutschen Kaiserreich im Jahre 1907 geführt.
Das ist vor fast 100 Jahren so gemacht worden, weil es damals keine Selbstverständlichkeit war, dass ohne Ansehen der Person Arbeiter, Angestellte, Handwerker usw. Abgeordnete werden oder sein konnten. Es war eine Frage des sozialen Status, eine
Frage des Geldes. Sie alle wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung, dass es auch heute noch Länder gibt - das ist Gott sei Dank nicht in Deutschland der Fall -, in denen die soziale Herkunft darüber entscheidet, ob man Abgeordneter sein kann oder nicht. Ich dagegen finde es richtig, dass in diesem Lande jeder Mensch, der sich engagiert, eine faire Chance hat, Vertreterin oder Vertreter seiner Bürgerinnen und Bürger zu werden.
Deshalb reden wir bei der Novelle des Abgeordnetengesetzes über eine wichtige Grundfrage und Grundfeste der Demokratie. Abgeordnete sind nämlich Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger und sind dazu da, die Regierung und den gesamten Verwaltungsapparat zu kontrollieren. Es mag sein, dass die Bürgerinnen und Bürger an der einen und anderen Stelle kritisieren, dass etwas nicht gut genug gemacht worden sei, dass das hätte besser gemacht werden können. Aber ich habe vorhin schon gesagt: Dort, wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht. Niemand von uns wird sagen, dass man an der einen oder anderen Stelle etwas nicht noch besser machen kann. Aber ich weiß, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die ich kenne, Mühe bzw. ihr Bestes geben.
Aber um diese Tätigkeit so ausüben zu können, müssen die Abgeordneten unabhängig sein. Deswegen sind die notwendigen Regelungen an den verschiedenen Stellen in der Verfassung und im Abgeordnetengesetz enthalten.
Im Land Brandenburg gibt es seit 1990 eine Form der Demokratie, die in den alten Bundesländern schon vorher gang und gäbe war. Im Oktober 1990 wurde der erste Landtag des Landes Brandenburg gewählt. Im Jahre 1991 wurde das erste Abgeordnetengesetz für das Land Brandenburg verabschiedet, wurden die Grundregeln, die Rechte und Pflichten, des Abgeordnetenwirkens niedergelegt.
Dieses Abgeordnetengesetz ist seit 1991 nicht grundhaft überholt worden. Ich kann Ihnen sagen - ich war bereits im Jahre 1991 dabei, wenn auch als junger Mensch und als Hinterbänkler -, dass das damals nicht unser wichtigstes Thema war. Das Gesetz ist einfach nur von dem nordrhein-westfälischen Gesetz abgeschrieben worden; denn 1991 hatten wir im Land Brandenburg andere Probleme zu lösen. Das Abgeordnetengesetz gehörte deshalb zur Kategorie „ferner liefen“. Es ist in Ordnung, dass das heute anders ist, aber man muss auch wissen, woher das kommt.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1975 in einem Grundsatzurteil geregelt - weil das bis dahin nicht geregelt war und jeder das handhabte, wie er wollte -, dass die Abgeordneten eine Entschädigung zu erhalten haben und dass die Abgeordneten über diese Entschädigung öffentlich selbst entscheiden müssen. Viele Kolleginnen und Kollegen würden dieses Privileg liebend gern abgeben und darauf verzichten, sich damit zu befassen, und dies sehr gern einer unabhängigen Kommission überlassen. Das dürfen wir aber nicht, es sei denn, das Bundesverfassungsgericht ändert in absehbarer Zeit seine Rechtsprechung.
Wie ich schon ausgeführt habe, ist das Gesetz seit 1991 nicht mehr angefasst und verändert worden, jedenfalls nicht grundhaft. Wir wissen aber, dass sich die Verhältnisse seitdem grundhaft geändert haben. Viele Dinge, die wir uns 1991 erhofft oder erträumt haben, sind so nicht eingetreten. Die Globalisierung und vieles andere ist über unser Land hinweggegangen und for
Gleichwohl gab es seit 1991 immer wieder so genannte Diätenerhöhungen, die kritisiert worden sind, und zwar vor allem deshalb, weil die Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen konnten, nach welchen Gesichtspunkten diese Diätenerhöhungen erfolgten, weil es keinen Maßstab, kein Kriterium gab. Jede Entscheidung wurde als willkürlicher Griff in die Kasse empfunden. Dies kann man so sehen, und diese Kritik kann man auch nachvollziehen. Aus diesem Grund versuchen wir jetzt, nach 15 Jahren, eine grundhafte Erneuerung des Gesetzes.
Dabei haben wir jedoch mit den allgemeinen Rahmenbedingungen zu kämpfen. Der Bundesgesetzgeber hat sich seit einigen Jahren darangemacht, vieles im sozialen System in Deutschland grundlegend umzugestalten. Man kann damit einverstanden sein oder dies kritisieren, aber es ist so. Zahlreiche Vergünstigungen und Rechte der Bürgerinnen und Bürger sind abgeschafft worden. Als Beispiel nenne ich das Sterbegeld. Im Abgeordnetengesetz waren entsprechende Regelungen aber noch enthalten. Für die Bürger ist natürlich nicht nachvollziehbar, warum die Hinterbliebenen von Abgeordneten Sterbegeld bekommen, wenn ihre Hinterbliebenen das nicht erhalten. Das Sterbegeld haben wir schon im Mai des vorigen Jahres abgeschafft.
Daneben gab es noch viele andere Diskussionen über Veränderungsbedarfe. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion im Frühjahr 2005 dafür ausgesprochen, das Abgeordnetengesetz gründlich zu überarbeiten. Das Überbrückungsgeld haben wir bereits abgeschafft.
In der Zwischenzeit wollte der Landtag Nordrhein-Westfalen durch die Einrichtung einer Diätenkommission einen völlig neuen Weg gehen. Einige empfanden diesen Weg, das Nordrhein-Westfalen-Modell, als eine Erlösung bzw. sahen darin den Stein der Weisen. Wir haben uns das angeschaut und dazu auch viele Gespräche geführt.
Es kam dann noch die Bundestagswahl dazwischen. Es ist wohl verständlich, dass in politisch derart bewegten Zeiten für einen solchen „Nebensachverhalt“ wie das Abgeordnetengesetz kein Raum war. Nachdem aber die Bundestagswahl gelaufen war, haben sich die drei Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen der SPD, der CDU und der Linkspartei.PDS zusammengesetzt und sich mit den Sachverhalten beschäftigt.
Der Auftrag meiner Fraktion an mich war, nach 15 Jahren eine grundhafte Überarbeitung und Anpassung des Gesetzes an die Erfordernisse der Zeit, vor allem auch neue Mechanismen für bestimmte Transparenz- und Kontrollregelungen einzufordern und zu verhandeln.
Der Auftrag meiner Fraktion war des Weiteren, für die Reduzierung oder auch die Beseitigung von Vergünstigungen und Privilegien einzutreten.
Ein weiterer Auftrag meiner Fraktion war, die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zu beobachten und zu bewerten und daraufhin zu überprüfen, ob das für das Land Brandenburg ein gangbares Modell ist, und dann in der Fraktion auch darüber zu berichten.
Ferner gab meine Fraktion den Auftrag, im Abgeordnetengesetz zum Beispiel für die Erhöhung der Entschädigung der Abgeordneten - das sind die so genannten Diäten - gemeinsam mit den anderen Kollegen Mechanismen zu entwickeln, die eine Diätenerhöhung transparent und nachvollziehbar machen, um den Anschein oder Verdacht der Selbstbedienung auszuräumen.
Ein weiterer Auftrag meiner Fraktion war, dafür Sorge zu tragen, dass Pauschalen, die Abgeordnete erhalten, nicht mehr zweckentfremdet werden, dass diese Pauschalen also wirklich für das eingesetzt werden, wofür sie vorgesehen sind, nämlich für die Wahlkreisarbeit, für die Arbeit für die Demokratie und für die Bürgerinnen und Bürger.
Ein weiterer wichtiger Auftrag meiner Fraktion war, für die Offenlegung der Nebeneinkünfte Sorge zu tragen. Diesbezüglich gab es in den vergangenen Jahren ja immer wieder Befürchtungen, dies vielleicht nicht so sehr im Land Brandenburg, aber in anderen Ländern oder im Deutschen Bundestag, weil die Bürgerinnen und Bürger nicht genau wussten, auf wessen „Payrole“, auf wessen „Gehaltsliste“, ein Abgeordneter steht, ob er sich dem Mandat widmet oder ob das Mandat eher eine Nebenbeschäftigung ist und andere Beschäftigungen in Wahrheit wichtiger genommen werden.
Im Rahmen dieser Diskussion hat das Nordrhein-WestfalenModell immer wieder eine wichtige Rolle gespielt. Es wurde auch immer wieder deshalb ins Gespräch gebracht, weil es für einige viel Charme hat. Aber reicht Charme? Wer hat nach den Kosten gefragt? Wer hat einmal nachgerechnet? Leider nur sehr wenige, aufseiten der Kritiker unseres Novellierungsvorschlags offensichtlich niemand. Das NRW-Modell wurde hochgejubelt, aber es wurde weder verstanden noch nachgerechnet. Dieses Modell ist mit Sicherheit die teuerste Variante. Dafür werden wir im Rahmen der Gesetzesberatungen noch den Beweis antreten.
Im Rahmen dieser Diskussion hat es zahllose Gespräche gegeben, mit Experten hier im Hause, mit Experten aus dem Deutschen Bundestag, mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern, und es gab Expertisen. Wir haben zahlreiche Dokumente gesichtet. Wir haben uns mit dem Bericht der Diätenkommission des Landes Baden-Württemberg auseinander gesetzt. Die unabhängige Diätenkommission des Landes Baden-Württemberg ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das NRW-Modell auf Baden-Württemberg nicht übertragbar ist, dass es vor allem ein sehr teures Modell ist und für das - reiche - Bundesland Baden-Württemberg nicht infrage kommt.
Wir haben den Bericht des Präsidenten des Landtages Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Er hat an die Präsidenten der Landtage der anderen Bundesländer geschrieben, dass das NRW-Modell für Niedersachsen nicht infrage komme, weil es zu teuer sei. Es ist eben nicht, wie einige versuchen, glauben zu machen, der goldene Weg bzw. eine Einsparung. Wir haben verschiedene Verfassungsgerichtsurteile ausgewertet: das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2000, das Thüringer Verfassungsgerichtsurteil usw. Wir haben dann ein Eckpunktepapier erstellt und es am 6. Februar dieses Jahres Journalistinnen und Journalisten auf einer Landespressekonferenz vorgestellt und viele Hintergrundinformationen gegeben. Wir wollten nicht durch die kalte Küche kommen, sondern wollten, dass die Journalistinnen und Journalisten, die die öffentliche Mei
nung ein ganzes Stückchen prägen und darlegen, informiert sind. Sie haben Fragen stellen und wir ihnen Informationen geben können. Wir haben es dann am 7. Februar in den Fraktionen parallel beraten.
Was wird geregelt? Geregelt werden die Anpassung der Höhe der Diäten, die Hinterbliebenenversorgung, die Absenkung der Pauschalen, die Offenlegung der Nebentätigkeiten, die Verhaltensmaßregeln und die Altersversorgung. Am Anfang wurde dies in der Öffentlichkeit positiv bewertet, aber in den letzten Tagen hat sich der Wind ein wenig gedreht. Es wurden Verdächtigungen ausgesprochen, dass Abgeordnete den Steuerzahler mehr Geld kosten und viele andere Dinge mehr. Darauf werden wir sicher im Rahmen der Ausschussberatungen und einer Anhörung, die wir am 4. Mai durchführen wollen, eingehen.
Ich möchte nur eines ganz klar sagen: Dieses Abgeordnetengesetz dient nicht dem Füllen der Brieftaschen der Abgeordneten. Wir koppeln die Abgeordnetenentschädigung ganz klar an die Lohnentwicklung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wenn man den Bericht des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik, der kürzlich als Presseinformation herausgegeben worden ist, liest, kann man die Bruttolohnentwicklung nachvollziehen: Im Jahr 2005 lagen die Werte bei minus 1,2 bis minus 2,5, je nachdem, welche Berufsgruppen man einbezieht. Für die Regelung, die wir vorsehen, würde das heißen, dass die Abgeordnetenentschädigungen im nächsten Jahr sinken. Nun kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wie Journalisten schreiben können, dass Abgeordnete den Steuerzahler mehr Geld kosten. Ich kann auch nicht verstehen, dass uns vorgeworfen wird, wir würden uns von den Menschen abwenden oder uns von ihnen entfernen. Ganz im Gegenteil: Dieses Gesetz erzeugt Transparenz und Verbundenheit mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir müssen den Menschen diese sehr komplizierte Materie nur erklären. Ich weiß, dass sie sehr kompliziert ist; ich habe auch Monate gebraucht, mich in die Tiefe hineinzuarbeiten, um heute ohne ein ausgefeiltes Redemanuskript darüber sprechen zu können. Aber es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als in der Praxis mit den Bürgern zu reden und ihnen zu erklären, worum es hierbei geht, warum die Dinge so geregelt sind.
Dabei will ich gar nicht ausschließen, dass dies der erste Schritt eines längeren Weges ist, wie der Präsident bereits angedeutet hat. Es wird Veränderungen geben. Aber jeder weiß, dass man bestimmte Dinge nicht übers Knie brechen darf, sondern dass bestimmte Dinge sauber durchgerechnet werden müssen, damit es am Ende nicht mehr kostet, sondern vertretbar bleibt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man den Bürgern immer tiefer in die Taschen greift, sich selbst aber zukünftig bereichern möchte, ist das unehrenhaft und einem wirklichen Volksvertreter unwürdig. Wie der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim am 11.02.2006 in der „Mär
kischen Allgemeinen Zeitung“ letztlich konstatiert, handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein haushalterisches Täuschungsmanöver.
Nur exemplarisch: Künftig soll eine stattliche Amtszulage in Höhe der Grundentschädigung bei Fraktionsvorsitzenden hinzukommen. Dadurch verdoppelt sich der zu versteuernde Teil der Bezüge nach aktuellem Stand auf mindestens 8 798 Euro pro Fraktionsvorsitzenden. Das sind zusätzliche Kosten für die Staatskasse in Höhe von 211 000 Euro pro Jahr.
Die zu versteuernde Grundentschädigung der Abgeordneten von derzeit 4 399 Euro pro Monat soll künftig an eine Messzahl der Einkommensentwicklung gekoppelt werden, welche die Einkommen von Rentnern, Arbeitslosen und Geringverdienern von vornherein ausschließt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der herangezogene Index nicht auch Geringverdiener, Hartz-IV-Empfänger und Rentner einbezieht.
Weiter soll die pauschale Ausstattung für allgemeine Kosten für die Betreuung der Wahlkreise ab 2007 an die Entwicklung des Verbraucherindex angepasst werden. Das ist faktisch eine Erhöhung der Bezüge; denn im letzten Jahr stiegen die Verbraucherpreise bundesweit um mehr als 2 %.
Darüber hinaus soll ein Abgeordneter bereits ab dem ersten Jahr seiner Parlamentszugehörigkeit Rentenansprüche erwerben. Meine Damen und Herren, nicht einmal Beamte haben solch eine Altersversorgung, geschweige denn „ein Normalsterblicher“. Ich denke, zu dem Stichwort „Mogelpackung“ brauche ich hier nichts weiter auszuführen.
Als Parlamentarier sind wir angesichts der massenhaften Unternehmenspleiten und Privatinsolvenzen gut beraten, uns am nordrhein-westfälischen Modell zumindest zu orientieren - nicht, es zu übernehmen -, denn die dortigen Kollegen haben echten Sparwillen gezeigt. Zwar werden dort alle zu versteuernden und steuerfreien Bezüge zu einem Bruttolohn von 9 500 Euro zusammengefasst, im Gegensatz dazu entfällt aber die Staatspension, das heißt, die Parlamentarier müssen mit ihren Bezügen selbst für ihr Alter vorsorgen. Auch werden dort alle steuerfreien Kostenpauschalen gestrichen und die Regelung der Beihilfe- und Zuschussgewährung für Krankheit, Pflege, Geburt und Todesfall wird durch das Prinzip der eigenständigen Sicherung abgelöst. Davon ist der vorliegende Gesetzentwurf weit entfernt, meine Damen und Herren. Ein solches Täuschungsmanöver machen wir nicht mit, sonst würden wir uns als DVU-Abgeordnete unglaubwürdig machen.
Schließlich, meine Damen und Herren, haben wir in all den Jahren im Gegensatz zu SPD, CDU und PDS oder Linkspartei.PDS, wie Sie jetzt heißen, eine echte Absenkung der Grundbezüge gefordert. Dieser Linie werden wir weiterhin treu bleiben. Deswegen sind wir auch nicht dazu eingeladen worden, an den Verhandlungen und Beratungen teilzunehmen. Sie haben einen Vertreter unserer Fraktion von vornherein dort ausgeschlossen, weil unsere Forderungen weitergehend waren. Das wollte man um keinen Preis mit uns erörtern. Das wäre doch viel zu schade für das Portemonnaie der anderen hier im Landtag vertretenen Abgeordneten.