Wenn man sich hinstellt und sagt: Wir haben im Ausschuss eine Aussage getroffen und Sie haben mit uns darüber nicht reden wollen; deshalb haben wir Bedenken angemeldet!, dann ist das sicherlich nachvollziehbar, aber ein in der Sache sehr bequemer Weg. Sie sollten sich vielleicht einmal untereinander abstimmen, wie Sie vorzugehen gedenken. Das ist der Punkt, den ich meine.
Ich glaube, in der Sache ist alles gesagt. Wir werden dem Antrag zustimmen. Ich hoffe, er findet die Mehrheit des Hauses. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was immer du tust, mache es klug und bedenke die Folgen! So hieß es schon bei den alten Römern.
Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs sind die bei den für die Zulassung zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten bestehenden Rückstände aus Gebühren und Auslagen. Diese resultieren aus Forderungen gegenüber Kfz-Haltern, beispielsweise wegen fehlenden Versicherungsschutzes oder nicht erfolgter Umschreibung nach dem Halterwechsel.
Frau Mächtig, Ihre Anmerkung, dass es in unserem Ausschuss keine Diskussion darüber gegeben habe, muss ich strikt zurückweisen, denn gerade in dieser - letzten - Ausschusssitzung habe ich Herrn Staatssekretär Dellmann, die, wie ich denke, zentrale Frage gestellt,
nämlich: Inwieweit ergibt sich aus vorliegendem Gesetzentwurf eine klar definierte Forderung? Das heißt: Um welche Gebühren und Auslagetatbestände handelt es sich hier eigentlich konkret? Die Gründe für unsere Bedenken liegen in der Formulierung des § 1 Abs. 1, also darin, ob damit nicht Tür und Tor dafür geöffnet wird, die mit dem Gesetz verfolgte Sanktion, das heißt, eine Verweigerung der Kfz-Zulassung, auch auf andere Abgabetatbestände - wenn auch nur Kfz-bezogene auszuweiten. Herr Staatssekretär Dellmann führte daraufhin aus, dass diese Möglichkeit zumindest theoretisch bestehe. Insofern stellt sich natürlich die Frage, ob in diesem Punkt nicht mehr Rechtsklarheit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden muss. Deshalb ist zu hinterfragen, ob die Umsetzungspraxis - gerade unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit - nicht unbillige Ergebnisse zulasten des Bürgers bringt. Gerade im Bereich der Eingriffsverwaltung braucht der Bürger aber - das ist feste Überzeugung meiner Fraktion - Rechtsklarheit und -sicherheit.
Deshalb bleibt hier der begründete Zweifel, ob nicht der einfache Bürger mit Maßnahmen rechnen muss, die außerhalb des Rechtlichen, Sinnvollen und Zulässigen liegen. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Vielen Dank, Frau Hesselbarth. - Die CDU-Fraktion verzichtet auf einen weiteren Redebeitrag an dieser Stelle, sodass wir zum Redebeitrag der Landesregierung kommen. Dafür ist Herr Staatssekretär Dellmann als Redner vorgesehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist aus unserer Sicht ein Beitrag zur Durchsetzung von Gebührengerechtigkeit im Land Brandenburg im Bereich der Fahrzeugzulassung. Ich glaube, er sollte auch ein sehr deutliches Signal sein, dass der - wenn ich so sagen darf - brave Gebührenzahler in Brandenburg in Zukunft nicht mehr der Dumme ist.
Es ist vor allen Dingen ein Gesetz zugunsten der Landkreise und der kreisfreien Städte. Ich fand die Antworten auf die Fragen der SPD-Fraktion, welche diese an die Landkreise und an kreisfreie Städte gerichtet hatte, sehr interessant. Frau Mächtig, da Sie aus dem Barnim kommen, würde ich, wenn die SPDFraktion gestattet, kurz zitieren, was der Ihnen wohl bekannte und von Ihnen auch geschätzte Beigeordnete Bockhard zu dem Gesetzentwurf mitteilt:
Er spricht davon, dass der Landkreis Barnim mit Stand letztes Jahr in diesem Bereich Rückstände in Höhe von ca. 430 000 Euro gehabt habe, das Gesetz auch ein wirksamer Schritt zur Reduzierung von verwaltungsinternem Aufwand und insoweit uneingeschränkt begrüßenswert sei.
Wir haben Ermittlungen eigenständig durchgeführt - und zwar in der Rückkopplung zum Landkreistag, zum Städte- und Gemeindebund -, sodass sich Ihre Aufforderung, Frau Mächtig, und die Ihrer Fraktion, hier große Untersuchungen anzustellen, wirklich erledigt hat; denn wenn der Landkreistag und einzelne Landkreise sowie kreisfreie Städte uns uneingeschränkt mitteilen, dass dies für sie eine Vereinfachung sei, die sogar mit geringerem Verwaltungsaufwand einhergehe, dann ist für uns nicht ersichtlich, warum wir noch eigenständige Untersuchungen anstellen sollten.
Die Einnahmesituation der Landkreise wird deutlich verbessert. Wir kennen die Diskussion. Gerade im sozialen Bereich drückt den Landkreisen am meisten der Schuh. Wir gehen davon aus, dass den Landkreisen tatsächlich mehr Mittel als bisher für solche Vorhaben zur Verfügung stehen werden. Die Regelung ist sogar einfacher als die bisherige. Einem geringen Aufwand steht ein hoher Nutzen gegenüber.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass inzwischen nicht nur Berlin den Beschluss über ein entsprechendes Gesetz gefasst hat; es ist am 25. März in Kraft getreten. Auch andere Länder wollen einen ähnlichen Weg wie wir hier in Brandenburg einschlagen.
Da in der Öffentlichkeit Irritationen aufgetreten sind, möchte ich daran erinnern, dass das Gesetz, über das heute beraten wird, nicht im Zusammenhang mit der Verordnung des brandenburgischen Finanzministeriums über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer steht.
Ich fasse zusammen: Aus der Sicht der Landesregierung ist das Gesetz gut und fortschrittlich. Die Vereinfachung von Verfahren wird unterstützt. Damit wird ein Beitrag zum Bürokratieabbau, aber auch zur Herstellung von Gerechtigkeit im Land Brandenburg geleistet. Deshalb bitten wir den Landtag darum, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen herzlichen Dank.
Recht herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/2739 vor. Wer ihr die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Wir können damit Tagesordnungspunkt 6 schließen.
Während er nach vorn kommt, begrüße ich ganz herzlich die Damen und Herren von Horizonte e. V. aus Lübben. Seien Sie herzlich willkommen bei uns!
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Höhepunkt des heutigen Tages, dem Abgeordnetengesetz. Formal bin ich der Einreicher. Entsprechend dem gewählten Verfahren haben sich die Fraktionen auf Eckpunkte verständigt. Irgendjemand musste daraus einen Fließtext herstellen. Formal war es der Präsident. In Wirklichkeit waren es natürlich meine Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung. Ich danke ihnen dafür herzlich.
Die spannende Diskussion über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung entspinnt sich jedes Mal aufs Neue, wenn ein Land oder der Bund anfängt, das entsprechende Gesetz zu novellieren. Nach meinem Eindruck hat sich der Schwerpunkt der Diskussion verlagert. In der Öffentlichkeit ist es weitgehend akzeptiert, dass die Entschädigung von monatlich 4 399 Euro durchaus nicht überbemessen ist, wenngleich ich Zuschriften und Presseveröffentlichungen zur Kenntnis nehme, in denen selbst 16 Jahre nach der Wende darauf hingewiesen wird, dass wir von Hartz IV bis Ackermann eine Einkommensspanne haben, die wir zu DDR-Zeiten einfach nicht gewöhnt waren. Einen so riesengroßen Unterschied gab es schlichtweg nicht.
Die spannende Frage lautet: Wo haben sich Abgeordnete eines Landtages einzuordnen? Um Ihnen eine Vorstellung zu vermitteln: Wir bewegen uns mit den Abgeordnetenentschädigungen auf dem Gehalts- bzw. Besoldungsniveau des hauptamtlichen Bürgermeisters einer mittleren Stadt in Brandenburg, eines Referatsleiters in einem Ministerium oder des Leiters einer etwas größeren Gesamtschule. Es geht in Brandenburg um 88 Personen. Die anderen Berufsgruppen sind viel umfänglicher. Angesichts dessen ist unsere Entschädigung nicht übertrieben.
Das prägt auch die öffentliche Diskussion. Der Schwerpunkt der Debatte hat sich auf die Altersversorgung verlagert. Das Thema ist in der Tat spannend. Im Vorfeld hat es lebhafte Diskussionen darüber gegeben. Ich halte fest: Mit dem vorliegenden Entwurf werden auch an dieser Stelle Schritte in die gewollte Richtung eingeleitet: Erhöhung des Eintrittsalters; Anpassung an die neuen Lebensarbeitszeiten, wenn der Bundesgesetzgeber Entsprechendes beschließt; Absenkung der Höchstprozentzahl von 75 auf 69. Die Details werden in Ihren Redebeiträgen vermutlich noch erörtert.
Wenn wir sehen, welche Mühe es dem Gesetzgeber offensichtlich bereitet, das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen - im Koalitionsvertrag ist vom Jahr 2035 die Rede; nach Münteferings Vorstellungen wird es vielleicht schon 2029 soweit sein -, dann erkennen wir den Hintergrund dieses Prozesses: Die Lebensplanung der Menschen erstreckt sich über viele Jahre, und nur dementsprechend kann eine Anpassung erfolgen. Die Forderung, per Umlegen eines Schalters das gesamte System der Altersversorgung schnell umzukrempeln, ist schlichtweg irreal, wenn man es halbwegs anständig machen will.
Ich bin durchaus der Meinung, dass die Abgeordneten des Landtages Brandenburg im Konsens mit den übrigen Bundes
ländern und dem Bundestag weiter über das Thema debattieren sollten. Alleingänge halte ich insoweit nicht für besonders sinnvoll. Wenn diese Aufgabe wahrgenommen wird, werden wir auch Lösungen finden. Dabei geht es insbesondere um die richtigen Zeiträume, in denen die Neuregelungen umzusetzen sind.
Was nicht hilfreich ist und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft eher stört, sind Berichterstattungen, die von „Raffgier bei Abgeordneten“ sprechen. Ich muss es sehr deutlich sagen: Dieses Hohe Haus ist dazu da, Gesetze zu beschließen, die das Zusammenleben der Brandenburger regeln. Das ist eine hoch verantwortungsvolle Aufgabe, deren Erfüllung wir uns nicht schlechtreden lassen sollten.
Wenn wir uns allerdings das Ranking der Berufe im öffentlichen Ansehen anschauen, stellen wir fest, dass die Politiker relativ weit unten zu finden sind. Vielleicht ist es eine Aufgabe für uns, auch daran zu arbeiten, dass wir deutlich weiter nach oben rutschen. Dann hätten wir viele dieser Diskussionen überhaupt nicht.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Herr Abgeordneter Schulze erhält das Wort. Er spricht für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Werte Anwesende! Abgeordnete sind in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg.
Abgeordnete sind nicht irgendwelche Personen, sondern mit der Erfüllung ihrer Aufgaben spielen sie eine Sonderrolle in der Gesellschaft. Es handelt sich um eine Sonderfunktion mit Sonderrechten. Ich will aus der Landesverfassung, unserer grundsätzlichsten Spielregel, zitieren. In Artikel 55 Abs. 1 heißt es: