Insofern habe ich auch in Bezug auf die Hartz-IV-Empfänger ein Problem. Ihre Einbeziehung in den Index klingt erst einmal
gut. Aber ich finde es unanständig, wenn gesagt wird, dass die Ost-West-Angleichung der Bezüge der Hartz-IV-Empfänger, die bitter, bitter nötig ist, 5 oder 4,5 % der Bezüge ausmacht, und wenn man dies mit den 4,5 %, die bei den Diäten zutage treten würden, vergleicht. Etwas mehr Souveränität ist hier vonnöten! Das erste bringt Populisten, wenn sie das deutlich machen, immer einen überzeugenden Auftritt. Die Realität und die sachlichen Fakten sind manchmal schwerer zu vermitteln, sind jedoch der einzige Weg, eine solche gesetzliche Entscheidung, wie wir sie auf dem Tisch haben, souverän, sachlich mit Experten zu diskutieren. Dann wünsche ich uns gemeinsam die Souveränität, auch mit Experten zu diskutieren. Ich wünsche uns gemeinsam die Souveränität, dies in der Aussprache mit den Bürgerinnen und Bürgern, Wählerinnen und Wählern durchzustehen. - Danke schön.
Bevor wir zur Abstimmung darüber kommen, wie mit dem Gesetzentwurf weiter verfahren wird, verweise ich noch einmal darauf, dass es während der Diskussion einen Hinweis aus der DVU-Fraktion gegeben hat, dass die Wortwahl bzw. der Zwischenruf eines Abgeordneten als ungebührlich empfunden wurde. Ich habe dies zwischenzeitlich zu klären versucht. Es gibt hier eine unterschiedliche Auslegung. Ich bitte darum, das Protokoll abzuwarten, damit wir uns dies dann gemeinsam ansehen, um die Situation zu klären.
Dann würde ich Sie bitten, der Empfehlung des Präsidiums, den Gesetzentwurf in Drucksache 4/2680, Siebentes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und anderer Rechtsvorschriften, an den Hauptausschuss zu überweisen, zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz mit großer Mehrheit an den Hauptausschuss überwiesen worden.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg - Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG) - vom 19. März 1996, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 298) und durch das 3. Änderungsgesetz vom 29. Juni 2004 (GVBl. I S. 289)
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nun wird sich der eine oder andere im Plenum fragen, wieso die DVUFraktion einen Gesetzentwurf vorlegt, um der Videoüberwachung öffentlicher Plätze im Brandenburgischen Polizeigesetz eine gesetzliche Grundlage zu geben, obwohl die Landesregierung einen eigenen Entwurf im Januar im Innenausschuss angekündigt hat.
Genau das werde ich Ihnen jetzt kurz erläutern, meine Damen und Herren: In unserer Fraktion besteht das Bestreben, die Videoüberwachung im Land Brandenburg auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger mit einer möglichst großen Effizienz in Bezug auf die Verhütung und Verfolgung von Straftaten optimal zu regeln, aber eben ohne den Bogen in die eine oder andere Richtung zu überspannen. Genau das sahen und sehen wir von der DVUFraktion nach den Äußerungen aus den Reihen der Landesregierung und der Regierungsfraktionen zum Entwurf der Landesregierung als nicht so ohne weiteres gewährleistet an. Herr Kollege Petke hat dies schon des Öfteren angesprochen; in der Zeitung konnte man es auch lesen.
Meine Damen, meine Herren, man kann nicht alles gleichzeitig wollen und dabei sozusagen das Kind mit dem Bade ausschütten. Das gibt bereits das rechtliche Gutachten im Zusammenhang mit dem Bericht der Landesregierung nicht her. Aus diesem Rechtsgutachten ergibt sich nämlich, dass die Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. In diesem Rahmen ist bei geeigneten Voraussetzungen für die Errichtung von Überwachungsstandorten bei Begrenzung auf Kriminalitätsschwerpunkte gegenüber der heute in Brandenburg geltenden Drei-MinutenHistorie eine deutliche Verbesserung der Aufzeichnungen und der Speicherung von Videomaterial über verdächtige Vorgänge möglich. Das Ergebnis sind eine verbesserte Verhütung und Aufklärung von Straftaten und ein objektiv verbesserter Schutz vor Straftaten für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das ist ohne besondere intellektuelle Weisheit zu erkennen. Daran haben wir uns orientiert und folgende Werteinschätzung getroffen:
Die effektive Verhütung und Aufklärung von Straftaten ist besser als eine Vorgehensweise wie bei der Fernsehserie „Big Brother“, bei der überall Kameras aufgestellt wurden. Das Ergebnis ist ein kompletter Gesetzentwurf, der auf den beiden dem Bericht der Landesregierung beigefügten Gutachten beruht, mit folgendem Inhalt im Rahmen unserer Werteinschätzung:
Erstens: Die Videoüberwachung bleibt das, wozu sie taugt, ein ergänzendes polizeiliches Mittel zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten.
Zweitens: Die Videoüberwachung in Brandenburg wird dort, wo sie stattfindet, möglichst optimal mit Aufzeichnungsmöglichkeiten und Fristen für die Speicherung sowie im Zusammenwirken mit Polizeikräften vor Ort und anderen Polizeimaßnahmen ausgestaltet.
sentliche beschränkt, also auf örtliche Kriminalitätsschwerpunkte, und beeinträchtigt nicht übermäßig die Persönlichkeitsrechte der Bürger.
Viertens: Die Videoüberwachung führt nicht dazu, dass polizeiliche Präsenz oder andere Aufgaben im Zuge von Sparmaßnahmen beeinträchtigt werden.
Die vier soeben genannten Punkte sind also die zentralen Anliegen unseres Gesetzentwurfs; sie haben in den Absätzen 1 bis 3 des als § 31 a, also des speziell für die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze neu in das Polizeigesetz eingefügten Gesetzestextes, ihren Niederschlag gefunden. Sie können dies dort noch einmal nachlesen, meine Damen und Herren.
Darüber hinaus enthält dieser neue § 31 a in Abs. 4 Satz 1 eine gegenüber dem bisherigen § 31 a Abs. 3 erweiterte Zuständigkeitsregelung für die Errichtung und Erstellung einer Videoüberwachung sowie in Abs. 4 Satz 2 eine Verpflichtung der Landesregierung zur jährlichen Berichterstattung. Das Erste ist erforderlich, um die Flexibilität bei der Auswahl von Standorten und hierbei eine möglichst praxisnahe Sachkunde zu gewährleisten. Letzteres halten wir zumindest für sinnvoll, weil dadurch die Auswirkungen der Überwachung, etwa Verdrängungseffekte vor allem bei der organisierten Kriminalität, weiter wissenschaftlich und transparent begleitet werden.
Bei der Konzeption dieser Gesetzesänderung war zumindest uns von der DVU-Fraktion wichtig, dass die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen als polizeiliche Standardmaßnahme in einer eigenen Vorschrift geregelt wird, also in dem neuen § 31 a. Das verhindert erstens das inhaltliche Ausufern des bisherigen § 31 Abs. 3 und ermöglicht zweitens eine größere Übersichtlichkeit des Gesetzestextes für die Bürgerinnen und Bürger und für dessen Anwender.
Im Übrigen ergeben sich hieraus zwangsläufig Gesetzesänderungen. Die Überschrift des § 31 wird dem angepasst, also § 31 Abs. 3 gestrichen, und der bisherige § 31 a wird demzufolge zu § 31 b.
So viel zunächst zu den Grundlagen und Inhalten unseres Antrags. - Ich danke erst einmal für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. - Frau Abgeordnete Stark verzichtet auf ihr Rederecht, ebenso die Linkspartei.PDS. Somit erhält der Abgeordnete Petke das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Selbstverständlich hätte es des vorliegenden Gesetzentwurfs der DVU nicht bedurft. Ich weise darauf hin, dass wir seit nunmehr mehreren Monaten im Internetangebot der CDUFraktion im Landtag Brandenburg einen entsprechenden Ge
setzentwurf eingestellt haben. Dazu, dass nun die Fraktion der DVU auf die Idee gekommen ist, dies im Wesentlichen zu kopieren und heute in den Landtag zu bringen, mag jeder seine eigene Meinung haben.
So sehr es richtig ist, was Kollege Vietze hier gesagt hat, nämlich dass die Wende zu spät gekommen ist, so sehr werden wir nicht zu spät kommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hier im Landtag Brandenburg diskutieren. Ich sage hier im Namen der Koalition, dass wir die Vorschriften zur Videoüberwachung ändern werden. Wir werden einen anderen Aufzeichnungsmodus haben. Das bedeutet in der Praxis, dass nicht nur dann aufgenommen wird, wenn der Beamte eine Situation sieht und einen Knopf drückt, sodass aufgenommen wird. Vielmehr wird regelmäßig aufgezeichnet werden; nach einer entsprechenden Frist - hierzu laufen noch Diskussionen, auch mit der Datenschutzbeauftragten - werden diese Aufzeichnungen automatisch gelöscht werden, es sei denn, in dieser Zeit ist eine Straftat zur Anzeige gekommen oder hat es einen Hinweis auf eine Straftat gegeben, sodass diese Aufzeichnungen benötigt werden, um den Straftäter dingfest zu machen oder die Straftat anderweitig aufzuklären.
Darüber hinaus werden wir durch gesetzliche Regelungen die dauerhafte Videoüberwachung in Brandenburg an denjenigen Punkten möglich machen, an denen sie präventiv sinnvoll zum Einsatz kommen kann. Das ist eine Lehre aus den Jahren der Videoüberwachung, wie es sie in Brandenburg an vier Standorten gibt. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der Videoüberwachung gemacht: Die Kriminalität ist zurückgegangen. Das hat natürlich auch dazu geführt, dass der eine oder andere, der diese Überwachung bei ihrer Einführung kritisch sah und entsprechende Nachfragen hatte, ihr dennoch eine Chance geben wollte, heute seine Meinung zu Recht geändert hat und die Videoüberwachung jetzt als dauerhaftes Instrument der Prävention und der Kriminalitätsbekämpfung akzeptiert.
Die Menschen in Brandenburg sollen wissen, dass es hier zu einer Gesetzesänderung aus der Koalition kommt. Das wird nicht der einzige Punkt sein, in dem das Polizeigesetz des Landes geändert werden wird. Insofern sind wir wie in den vergangenen sechs Jahren auf einem guten Weg, die Kriminalität in Brandenburg zurückzudrängen und das Leben der Menschen in Brandenburg sicherer zu machen. Das halte ich für eine sehr wichtige Aufgabe der Landesregierung und des Innenministers Jörg Schönbohm, aber auch der Mehrheit dieses Hauses. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Petke. - Die Landesregierung verzichtet auf eine Äußerung hierzu. Herr Abgeordneter Claus, daher haben Sie jetzt noch einmal für vier Minuten das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts dessen, was ich in der Zeitung lese, verwundert es mich eigentlich gar nicht, dass sich die PDS enthält. In der „Märkischen Allgemeinen“ konnte man unter der Überschrift „Expertenanhörung der Linkspartei.PDS“ lesen, dass zum Beispiel Michael Werner, stellvertretender
Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, die Kameras als wirksames Mittel zur Verhütung von Straftaten bezeichnete; das muss Sie wohl erst einmal geschockt haben. Des Weiteren machte Herr Schuster von der Gewerkschaft der Polizei, der Ihnen ebenfalls wohl gesinnt ist, deutlich, dass die Gewerkschaft der Polizei grundsätzlich für die gesetzliche Möglichkeit der Überwachung ist. Um jemanden zu zitieren, der in der Hierarchie noch höher angesiedelt ist, nenne ich Wolfgang Bauch, den Landesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der äußerte, es sei ein gutes Ansinnen, mit Videokameras zu arbeiten.
Herr Kollege Petke, Sie haben uns ja im Prinzip inhaltlich mit unserem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, voll Recht gegeben. Das gilt zum Beispiel für das, was Sie zur Aufzeichnungsdauer, zu den Standorten usw. gesagt haben.
Im Prinzip könnten Sie also unserem Gesetzentwurf zustimmen, aber das hat natürlich zwei kleine Haken: Erstens dürfen Sie laut Koalitionsvereinbarung nicht zustimmen und zweitens - selbst wenn Sie zustimmen dürften - steht über dem Gesetzentwurf „Fraktion der DVU“. Es gibt also zwei Gründe, weshalb Sie unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen dürfen.
Außerdem darf ich Ihnen sagen, wir brauchen bei der CDU nicht nachzugucken; unseren Gesetzentwurf haben wir nicht von Ihnen abgeschrieben, sondern der ist von uns allein formuliert worden.
Stimmen Sie also unserem Gesetzentwurf zu! Wir können doch über alles reden, und wir werden uns mit Ihnen auch offen darüber unterhalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/2699 an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Ich stelle jetzt den Gesetzentwurf in der Sache zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Drucksache 4/2699 in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Auch hier ist die Mehrheit dagegen. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Gesetz zur Förderung des Mittelstandes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Mittelstandsförde- rungs- und Vergabegesetz - BbgMFG)