Sven Petke

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes ist notwendig, unter anderem deswegen,
weil sich die Sicherheitslage geändert hat. Meine Vorredner sind darauf noch nicht eingegangen. Deshalb möchte ich das an dieser Stelle nachholen.
Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 hatten wir auch in Brandenburg und in Deutschland eine Situation, bei der wir festgestellt haben, dass unsere Register, auch das Melderegister, so aufgestellt waren, wie sie damals aufgestellt waren, nämlich auf der kommunalen Ebene. Es war weder der Polizei noch anderen Sicherheitsbehörden möglich, schnell und zu jeder Tages- und Nachtzeit Meldeauskünfte zu bekommen. Da gab es ganz tatsächliche Schwierigkeiten.
Wir werden mit der Einführung des zentralen Melderegisters in Zukunft diese Schwierigkeiten eben nicht mehr haben. Die geänderte Sicherheitslage macht es notwendig, dass die Sicherheitsbehörden auf ein zentrales Melderegister zugreifen können. Insofern führt die jetzige Gesetzesänderung dazu, dass die Polizei und andere Sicherheitsbehörden ihren Aufgaben in Zukunft in Brandenburg besser und einfacher nachkommen können. Das ist wichtig, und es ist auch richtig, dass wir diesen Schritt jetzt konsequent so gehen.
Die angesprochenen datenschutzrechtlichen Belange sind in der Debatte natürlich ausreichend gewürdigt worden. Ich sage es so deutlich: Wir waren in der Debatte zu diesem Gesetzentwurf natürlich auch beeinflusst von dem Fehlverhalten in der privaten Wirtschaft, wenn es um Daten von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern ging. Das hat in der Debatte innerhalb der Koalition zu Recht eine Rolle gespielt. Ich kann versichern, dass durch die Gesetzesänderung die Belange der Menschen in Brandenburg, der Bürgerinnen und Bürger, nicht negativ beeinflusst werden. Wir gehen einen sehr konsequenten Weg, indem wir diese Daten nur staatlichen Stellen zur Verfügung stellen.
Was sind dann zum Beispiel ganz konkret diese staatlichen Stellen? Da geht es um den Aufbau - das wird, glaube ich, von keiner Partei im Landtag bestritten, dass das notwendig ist - eines zentralen Waffenregisters in Deutschland, sodass wir nach den Ereignissen von Erfurt und Winnenden zentral wissen, wie viele legale Waffen und wie viele legale Waffenbesitzer in Brandenburg registriert sind, sodass die Polizei zum Beispiel bei einem Einsatz in den Nachtstunden weiß, wenn sie zu einer Adresse gerufen wird, ob dort ein legaler Waffenbesitzer gemeldet ist oder ob bei dieser Adresse legale Waffen gelagert werden. Das alles machen wir jetzt mit der Einführung des zentralen Melderegisters möglich.
Aber natürlich wird die Frage des Datenschutzes immer wieder diskutiert. Das ist auch richtig so. Die jetzige Novellierung ist aus meiner Sicht nicht die letzte. Wir können zum Beispiel ins Auge fassen, dass wir in Zukunft Regel und Ausnahme in einem Fall ändern, wenn es zum Beispiel darum geht, ob ein Bürger, der sich in Brandenburg anmeldet oder ummeldet und dessen Daten gespeichert sind, möchte, dass diese Daten an Dritte weitergegeben werden.
Da ist es in der gegenwärtigen gesetzlichen Lage so, dass er dieses ausschließen kann, aber dass das die Ausnahme ist. Der Grundsatz, die Regel ist, dass die Daten an Dritte, also auch an Private, weitergegeben werden.
Ich setze mich dafür ein, dass wir in der neuen Legislaturperiode darüber diskutieren, ob wir dieses Regel-AusnahmeVerhältnis nicht umkehren, dass wir es also zur Regel machen,
dass Daten nicht weitergegeben werden. Wenn allerdings jemand ausdrücklich erklärt, dass er damit leben kann oder dieses wünscht, dann soll er es tun. - Das ist dann, glaube ich, der bessere, der konsequentere Weg.
Wir haben das jetzt so in das zentrale Melderegister nicht aufnehmen müssen, weil es die Datenweitergabe an Private überhaupt nicht vorsieht.
Insofern werbe ich um Zustimmung für die Gesetzesänderung. Sie ist aus sicherheitspolitischen Gründen notwendig und wird unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Aspekte vollzogen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jörg Schönbohm, der Innenminister des Landes Brandenburg, hat deutlich gemacht, dass sich die Landesregierung der zentralen Aufgabe der Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land gestellt hat und dass sie sich ihr weiterhin stellen wird. Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, dass die Beratungen der Landesregierung zu einem ganz wichtigen Teil unseres Beschlusses offensichtlich noch nicht so weit gereift sind, dass sie einen vollumfänglichen Bericht, so wie vom Landtag gewünscht, vorlegen könnte.
Ich rate an dieser Stelle zu Nüchternheit. Den vom Kollegen Dr. Scharfenberg beschworenen Ausfall an Sicherheit sehe ich zurzeit nicht, weder durch die Bundesgesetzgebung noch durch den noch notwendigen Diskussionsprozess innerhalb der Landesregierung. Wir sind vorbereitet - Kollege Schippel hat es beschrieben - auf die Gefahren, die in dem Bericht aufgeführt werden. Das alles sind sensible Punkte, ob es nun Hochwasser ist oder ob es Massenunfälle mit sehr vielen Verletzten bzw. Brandkatastrophen im Verkehrsbereich sind und anderes. Wir müssen uns auch auf die Änderung aufgrund der Bundesgesetze, zu denen Brandenburg - das sage ich an dieser Stelle ausdrücklich - Ja gesagt hat, vorbereiten. Noch haben wir ein wenig Zeit. Insofern schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Schippel, insbesondere in Richtung Finanzministerium, an. Wir erwarten, dass diese Dinge so schnell wie möglich nachgearbeitet werden, damit wir dann eben nicht in die Situation kommen, uns sagen lassen zu müssen, dass wir schlecht vorbereitet sind.
Insofern bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden ihn an einer anderen Stelle noch einmal aufrufen müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen am Beginn meiner Ausführungen einen Überblick über die Situation bei den Fahrzeugen in Brandenburg geben.
Die Führerscheinproblematik ist ja in den bisherigen Redebeiträgen schon hinreichend erläutert worden. Ich glaube, Innenminister Schönbohm wird zu den Abläufen und den Hintergründen noch einiges ausführen.
Wir haben in Brandenburg 200 Einsatzfahrzeuge unter 3,5 t. Da braucht man die Fahrerlaubnis B. Wir haben 300 Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 4,75 t und 800 Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 t. Da braucht man die Fahrerlaubnis C1. Wir haben - und das ist die größte Einzelgruppe - 1 350 Einsatzfahrzeuge, die über 7,5 t schwer sind und wofür die Fahrerlaubnis C notwendig ist.
Kollege Dr. Scharfenberg, es kann Ihnen ja entgangen sein, Schwarz-Rot ist schon länger dran, dieses Problem für die freiwilligen Feuerwehren, aber auch für die anderen beteiligten Hilfsorganisationen zu lösen. Das Bundeskabinett hat ja schon vor einigen Wochen Maßnahmen zu Erleichterungen auf den Weg gebracht, die durch die Landesbehörden entsprechend umgesetzt werden müssen. Insofern - ich wiederhole mich mit Blick auf die Linke, bedarf es - weiß Gott! - nicht Ihrer Hinweise. Aber natürlich nehmen wir die Unterstützung, was die inhaltlichen Aussagen und anderes betrifft, zur Kenntnis und nehmen das auch so mit.
Was wir jetzt auf den Weg bringen, wird dazu führen, dass es, glaube ich, innerhalb der Landesregierung, aber vor allen Dingen auch bei unseren Kommunen Lösungsmöglichkeiten geben wird, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Wir als CDU können uns vorstellen, dass wir nach dem 27. September aus den guten Erfahrungen der Stützpunktfeuerwehren lernen, nämlich die Zweckbindung von Mitteln im Finanzausgleichsgesetz für die Erneuerung der Kfz-Technik bei unseren Wehren im Land. Das ist ja schon fast zwingend. Wenn man Technik beschafft zu einem Kostensatz 50 : 50, also 50 % aus dem FAG und 50 % von den Kommunen, muss man sich natürlich auch die Frage stellen, wer diese dann bedienen soll.
Wir können uns vorstellen, dass ein ähnlich gelagertes Programm für 1 000 Führerscheine für Fahrzeuge über 7,5 t aufgelegt wird, mit dem wir innerhalb der überschaubaren Zeit von
zwei bis drei Jahren den Stau, den es vor Ort gibt, abbauen können. Es geht also darum, dass wir den Kameradinnen und Kameraden Führerscheine zur Verfügung stellen, die nicht nur den Bereich der kleineren Fahrzeuge, sondern die ganze Bandbreite der Fahrzeuge abdecken. Das ist eine Diskussion, die wir nach der Landtagswahl führen werden. Ich glaube, es lohnt sich, sie zu führen.
Wir haben auch andere Ansatzmöglichkeiten. So können wir auf die Situation, wie sie sich im Land nun einmal darstellt, auch so reagieren, dass wir von der schweren Technik wegkommen und bei den Wehren auch Kfz einführen. In Zusammenarbeit mit der Industrie und den Nachfragern - der Kunde soll ja auch einen gewissen Einfluss haben - sind Fahrzeuge zu entwickeln, die unter den genannten Grenzen liegen. Für Kleinlöschfahrzeuge braucht man geringere Führerscheinqualifikationen, was zu einer größeren Einsatzbreite der Kameradinnen und Kameraden, aber vor allen Dingen zu einer Senkung der Kosten führt.
Zusammenfassend stelle ich fest: Wir sind in dieser Frage auf einem guten Weg. Dieser beginnt nicht erst heute, sondern er begann schon eine Weile vorher mit dem Ausbau der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt, mit der starken Unterstützung der Jugendfeuerwehren durch das Innenministerium, mit der Bildung der Stützpunktfeuerwehren und mit der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Jetzt geht es mit Unterstützung des Bundes darum, auch die Führerscheinproblematik bei den Wehren in den Griff zu bekommen. - Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden den vorliegenden Antrag der Linksfraktion an den Ausschuss überweisen, weil dies ein wertiges Thema ist, über das sich seriös zu debattieren lohnt. Seriös ist es aber eben nicht, sich einmal kurz hierher zu stellen, 85 Tage vor der Landtagswahl, und zu sagen: Wir beschließen jetzt wie andere Länder die Ehrenpension und haben damit alle Probleme gelöst.
Lassen Sie mich einen Punkt nennen. Wir haben ein Nachwuchsproblem in vielen Wehren des Landes. Über die Frage, ob sich junge Menschen für die freiwillige Feuerwehr entscheiden, weil sie vielleicht in einigen Jahrzehnten eine Ehrenpension erhalten, kann trefflich diskutiert werden. Das Thema ist für uns wichtig. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, bei diesem Tagesordnungspunkt an etwas Wichtiges zu erinnern. Nach mir wird Jörg Schönbohm seine letzte Rede im Landtag Brandenburg halten. Ich erinnere mich an das Jahr 1999. Für mich als jungen innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion begann eine Zusammenarbeit, die im Landtag eine ganze Reihe von Themen berührt hat. Wir haben als erstes Gesetz das GFG 2000 verabschiedet.
Das war dann auch zugleich der erste Streit in der Koalition. Aber wir haben ihn beigelegt, und zwar so, wie wir das bei fast allen diesen Punkten gemacht haben: zum Wohle des Landes. Das GFG ist verabschiedet worden; es hat gut gewirkt und funktioniert und war ja dann auch der Ausgangspunkt für einen Wechsel hin zum FAG.
Wir haben heute das letzte Gesetz im Innenbereich unter Federführung von Innenminister Schönbohm verabschiedet, nämlich das Meldegesetz. Dazwischen lagen Gesetze, an die man sich kaum noch erinnern kann, aber die wichtig waren.
Dazwischen lagen aber eben auch ganz wichtige Reformvorhaben. Wenn ich den Kollegen Schippel und den Kollegen Schulze sehe, dann erinnere ich mich an über 100 InnenausschussSitzungen und zahllose Vor-Ort-Termine zur Gemeindegebietsreform. - Ein Punkt, der, glaube ich, für den Innenbereich sehr
wichtig war, aber vor allen Dingen für das Land und für die Zukunft des Landes sehr wichtig ist.
Es gab anderes wie die Kommunalverfassung, das Finanzausgleichsgesetz, vor allen Dingen auch die Polizeireform die nicht nur eine technische und organisatorische Modernisierung unserer Polizei zur Folge hatte, sondern auch eine Modernisierung der Arbeitsweisen im Polizeibereich.
Ich finde, es steht mir als innenpolitischer Sprecher gut an zu sagen, dass Jörg Schönbohm als Innenminister eine Stärkung der inneren Sicherheit in Brandenburg, eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung unserer Kommunen in Brandenburg und gerade in der Auseinandersetzung mit dem Extremismus ob es der Rechtsextremismus oder der Linksextremismus war und ist - eine Stärkung des demokratischen Miteinanders in Brandenburg bewirkt hat. Er hat vorhin gesagt: Ich kann auch laut reden. - Ja, das kann er. Aber jeder von uns, der mit ihm zusammengearbeitet hat, hat auch sicherlich die Erfahrung gemacht: Er kann auch leise reden und bei diesem Reden überzeugen.
Ich darf Ihnen, Herr Innenminister, lieber Jörg Schönbohm, Dank sagen für zehn Jahre Zusammenarbeit hier im Parlament, auch im Innenausschuss des Landtags.
- Nein, Kollege Schulze, keine Laudatio, das ist einfach etwas, woran Sie ja als Vorsitzender des Innenausschusses in der vergangenen Legislaturperiode auch einen großen Anteil hatten.
- Das mag ja sein. Sie müssen es ja nicht glauben.
Mir ist es einfach wichtig, das zu sagen, und es ist manchmal gut, Kollege Bischoff, bei bestimmten Dingen einfach einmal zuzuhören, über den eigenen Schatten zu springen und nichts zu erwidern.
Ich möchte mich für die Zusammenarbeit bedanken, und ich glaube, das Wichtigste an dieser Zusammenarbeit war, dass wir Dinge gemeinsam auf den Weg gebracht haben, von denen viele am Anfang liegen geblieben waren, Dinge, die für das Land wichtig waren und die eine bleibende Wirkung haben.
Jörg Schönbohm, haben Sie vielen Dank, und, liebe Kollegen, haben Sie vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Dr. Klocksin, ich glaube, gerade weil es so schlimm war, muss man dazu Stellung nehmen.
Dass die DVU-Fraktion mit ihrer politischen Hetze nicht einmal bei Kindern und Jugendlichen eine Grenze kennt, sagt alles. Lesen Sie einmal den Antrag: „... dem Regierenden Bürgermeister Berlins anzubieten, deutsche Kinder und Jugendliche...“ Diese Fraktion geht also her und differenziert bei Opfern von Gewalt nicht nur danach, wer die Gewalt begangen hat, sondern will nur den deutschen Opfern helfen. Wenn da jemand anders betroffen ist, dann ist es dieser Fraktion offenbar egal. Eine bessere Bestätigung der Einschätzung des Verfassungsschutzes und der Gesellschaft, dass Sie rechtsextrem sind, kann es gar nicht geben.
- Hören Sie doch einmal zu!
Dann auf Seite 2:
„... Zuzugs fremder Menschen und der damit erzwungenen Konfrontation der Deutschen mit immer mehr und immer verschiedeneren Neusiedlern...“.
Das sind Begrifflichkeiten, die nicht unsere sein können.
Wir feiern dieses Jahr 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland und 20 Jahre friedliche Revolution. Ich war damals froh - nicht nur, dass die Mauer gefallen ist, sondern vor allen Dingen, dass sie offengeblieben ist, dass ich dorthin ziehen konnte, wohin ich ziehen wollte, dass ich wiederkommen konnte, dass ich andere in meiner Heimat begrüßen konnte.
Das geht ja dann weiter:
„... ihren Lebensgewohnheiten und Kulturformen - beschönigend 'Einwanderungspolitik' genannt - keine Bereicherung, sondern eine akute und bereits zu schlimmsten Verwerfungen, Hass und Gewalt führende Gefährdung des inneren Friedens darstellt...“.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit Folgendem schließen: Sie rufen zu Hass auf. Sie sind eine Gefahr für den inneren Frieden unserer Gesellschaft. Deswegen ist es gut, dass wir uns im Landtag Brandenburg und in dem bevorstehenden Wahlkampf ganz deutlich aktiv mit Ihnen auseinandersetzen.
Ich sage Ihnen: Die, die für Freiheit und Demokratie stehen, werden in dieser Auseinandersetzung obsiegen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
darf eingangs auf eine Aussage des Kollegen Scharfenberg eingehen, die da lautete: Wir mussten - mussten! - uns mehrfach mit der Situation der Polizei beschäftigen. Das ist natürlich falsch. Wir haben uns hier in den vergangenen zwei Legislaturperioden mehrfach mit der Polizei beschäftigt, und das aus gutem Grund. Ich hätte mir gewünscht, dass die Kollegin Stark auch einmal auf die Situation eingegangen wäre, wie sie 1999 in der Polizei vorgefunden worden ist, was die Personalstärke, die Aufklärungsquote und anderes betrifft. Wir haben uns deswegen damit auseinandergesetzt, weil wir in der Landesregierung gemeinsam vereinbart haben, dass die Polizei des Landes ihren Beitrag zur notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts zu erbringen hat.
Wir haben uns im Landtag mehrfach mit der Polizei beschäftigt, weil wir Dinge wie die Videoüberwachung und andere Veränderungen in das Polizeigesetz aufgenommen haben, die letztlich auch dazu geführt haben, dass sich die Situation in Brandenburg zum Positiven entwickelt hat.
Kollege Dr. Scharfenberg, Sie sind in der Zeit, in der ich dem Parlament angehöre, der dritte innenpolitische Sprecher. Zwischen diesen gab es durchaus Unterschiede. Aber in einem gab es immer eine Kontinuität, egal wie sich die Fraktion, der Sie angehören, gerade genannt hat. Sie haben all das, was wir im Bereich der Polizei auf den Weg gebracht haben - ob es die Polizeistrukturreform gewesen ist oder ob es die notwendigen und berechtigten Veränderungen im Bereich des Polizeigesetzes gewesen sind - abgelehnt, und zwar in Bausch und Bogen. Als Sie hier gesprochen haben, hätte genauso der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Schuster, sprechen können. Es gibt für mich einen Unterschied zwischen dem, was ein Gewerkschaftsfunktionär, der Chef einer Gewerkschaft in Brandenburg, und dem, was ein Oppositionspolitiker, der ab September oder Oktober in Brandenburg Verantwortung tragen will, im Wahljahr sagt und wie er es vorträgt.
Was ich bei meinen Vorrednern vermisst habe, ist das Eingehen auf die wirkliche Situation im Land. Wir können glücklicherweise feststellen, dass die Anzahl der Straftaten in Brandenburg in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist so: Wenn die Anzahl der Straftaten sinkt, sinkt auch die Anzahl der Opfer von Straftaten. Das haben wir insbesondere der Arbeit der Beamtinnen und Beamten bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und in den Gerichten zu verdanken. Dieser Fakt ist nicht genannt worden. Deshalb möchte ich es an dieser Stelle ausdrücklich tun. Mich ärgert es - mich ärgert nicht vieles -, wenn im Antrag der Linken dann steht, dass im Bereich der politischen Kriminalität eine anhaltend hohe Zahl von Straftaten festgestellt werden müsse.
Meine Damen und Herren! Wir haben in Brandenburg in den letzten zehn Jahren durch die Zusammenarbeit in vielerlei Bereichen - nicht nur hier im Landtag und mit der Landesregierung, sondern weit darüber hinaus - einen deutlichen Rückgang der politisch motivierten Gewalt, gerade was den rechtsextremen Bereich betrifft, zu verzeichnen. Darauf können wir stolz sein. Wenn dann eine Fraktion im Landtag daherkommt und dies pauschal in Abrede stellt, ärgert es mich, weil das offensichtlich gegen ihre eigene Wahrnehmung, gegen das eigene Wissen geschieht.
Warum ist das gerade jetzt, fünf Monate vor der Landtagswahl, so? Mich wundert es nicht, wenn die Gewerkschaft der Polizei, wenn andere Gewerkschaften jetzt, fünf Monate vor der Landtagswahl, dies thematisieren.
Bitte, Kollege Bernig.
Kollege Dr. Bernig, Sie zitieren Ihren eigenen Antrag falsch. Darin heißt es:
„Auch bei der politisch motivierten Kriminalität muss eine anhaltend hohe Zahl von Straftaten festgestellt werden.“
Es ist natürlich eine Frage der Bewertung, ob diese Zahl hoch ist. Mir ist sie zu hoch, und ich glaube, eine deutliche Mehrheit im Land sieht es genauso, dass diese Zahl zu hoch ist.
Aber es geht doch um etwas ganz anderes. In den letzten zehn Jahren haben wir erreicht, dass dieser Bereich, der dem Land in der Außenwirkung, aber auch nach innen solche Schwierigkeiten bereitet hat, deutlich zurückgegangen ist. Es ist nicht der einzige Bereich. Die Zahl der Straftaten an sich ist gesunken, die Aufklärungsquote ist gestiegen. Die Polizei ist reformiert worden, sie ist ganz anders ausgestattet worden.
All diese positiven Dinge sollen aus wahlkampftaktischen Erwägungen weggewischt werden. Vor allen Dingen soll auch Ihr Versagen als Oppositionspartei, die uns nie die Zustimmung erteilt hat, die Polizeistrukturreform durchzuführen, die uns nie die Zustimmung erteilt hat, das Polizeigesetz auf die Höhe der Realität zu bringen, weggewischt werden. Das alles wollen Sie vergessen machen. Sie machen puren Wahlkampf, und deshalb halten Sie hier nicht die Reden eines verantwortlichen Oppositionspolitikers, sondern schreiben einfach die Reden von Herrn Schuster ab.
- Das Leben ist relativ, Herr Kollege Dr. Scharfenberg.
Ich bin, was bestimmte Punkte, die hier genannt sind, angeht, durchaus der Meinung, dass das Ministerium Antworten geben wird. Wir werden speziell den hohen Krankenstand hinterfragen. Es kann niemanden kalt lassen, wenn der Krankenstand bei 30 Tagen im Kalenderjahr liegt. Dazu wird es auch die entsprechenden Antworten geben.
Wir werden auch über die Beförderungssituation reden. Aber eines muss klar sein: Das alles kann nur im Kontext der gegenwärtigen Haushaltslage geschehen. Wenn man die heutigen Meldungen liest, welche wirtschaftliche Situation in Deutschland und auch in Brandenburg infolge der Steuerausfälle eintreten wird,
dann erkennt man, dass wir keine großen Sprünge machen können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Holzschuher, es ist bemerkenswert, dass wir bei einem solchen Gesetzentwurf, den ich eher als fachlichen Gesetzentwurf charakterisieren würde, über konservative Grundüberzeugungen und anderes mehr sprechen. Aber das macht ja eine Landtagsdebatte sicher aus.
Die Landesregierung hat uns im September einen Entwurf vorgelegt, der aus mehreren Gründen notwendig geworden ist. Da ist zum einen die technische Entwicklung. Jeder kann nachvollziehen, was sich im Bereich der Navigation in den letzten Jahren getan und welche enormen Fortschritte es gegeben hat. Das bleibt natürlich nicht ohne Auswirkungen auf den hier zu entscheidenden Bereich. Zum anderen haben der Haushalt des Landes und die Haushalte der Kommunen den Gesetzentwurf notwendig gemacht; denn es sind Daten auf dem Markt, es werden Leistungen erbracht, die auf der anderen Seite von den Kunden bezahlt werden. Zum Dritten gehört es zu dem Thema, das sich der Landtag am Beginn der Legislaturperiode notwendigerweise auf die Fahne geschrieben hat, nämlich zur Verwaltungsmodernisierung. Verwaltungsmodernisierung heißt, dass wir bei allem, was wir tun, schauen, dass es kunden- und bürgerfreundlich, aber eben auch bezahlbar und zukunftsweisend ist.
Die einzelnen Punkte sind angesprochen worden. Ich denke, der Gesetzentwurf und der Vorschlag des Innenausschusses, dem ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen zugrunde liegt, sind ein vertretbarer Kompromiss. Wenn Sie sagen, Kollege Scharfenberg, wir müssten beobachten, wie sich das entwickelt, so entgegne ich: Das werden wir tun; das tun wir natürlich bei allen Punkten, aber speziell bei diesem Gesetzent
wurf bietet es sich an, die Auswirkungen dessen, was wir entschieden haben, in der Praxis abzuwarten und gegebenenfalls neu zu bewerten.
Ich entnehme der Formulierung eine Anspielung auf den nächsten Tagesordnungspunkt, was die Auswirkung einer Anhörung betrifft.
- Lag ich richtig? Kollege Scharfenberg, ich höre zu, wenn Sie sprechen. Das ist ja wohl selbstverständlich. Manchmal gibt es sogar eine Reaktion auf das, was Sie sagen.
In der Anhörung ist deutlich geworden, dass wir mehrheitlich eine andere Position zur Kenntnis nehmen mussten als die, die die Landesregierung vertritt. Das heißt nicht automatisch bei jeder Anhörung, dass es zu Veränderungen kommt, denn im politischen Prozess der Abwägung spielen viele Dinge eine Rolle. Darin ist die Anhörung im Landtag ein Baustein, aber natürlich nicht der einzige.
Ich empfehle die Zustimmung zum Vorschlag des Innenausschusses und denke, dass wir damit einen guten Gesetzentwurf haben, der die erfolgreiche Geschichte des amtlichen Vermessungswesens in Brandenburg in den nächsten Jahren und Jahrzehnten fortschreiben wird. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen geht ein interessanter, aber auch durchaus schwieriger Diskussionsprozess im Landtag und in der Öffentlichkeit zu Ende.
Kollege Dr. Scharfenberg, wenn Sie an uns die Bitte richten, Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen, dann darf ich gleich eingangs sagen: Das ist eine sehr mutige Bitte. Denn wir haben Ihren Gesetzentwurf und den unsrigen bewusst an den Innenausschuss überwiesen, um uns auch fachlich mit beiden Gesetzentwürfen zu beschäftigen. Sie können von uns nicht erwarten - jedenfalls nicht von der CDU-Fraktion; Kollege Holzschuher hat es auch für die SPD deutlich gemacht -, dass wir einem Gesetzentwurf zustimmen, zu dem in der Anhörung ganz klar gesagt wurde, dass er untauglich ist.
Diese Einschätzung müssen Sie sich schon gefallen lassen. Sie haben es sonst gelegentlich einfacher, weil dann nur ein Ge
setzentwurf, nämlich der der Landesregierung oder der der Koalitionsfraktionen, in den Ausschüssen des Hauses behandelt wird. Was diese Thematik angeht, sind beide behandelt worden.
Die durchgehende Kritik an Ihrem Gesetzentwurf lautet, dass er nur das feststellt, was ohnehin Realität ist, und dass er für all die Punkte, die Sie hier aufgezählt haben, keinen Hinweis auf eine wirkliche Lösung enthält.
Kollege Dr. Scharfenberg und Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, da ist eben wieder das, was Sie auszeichnet: Die Linke ist eine Protestpartei. Die Linke ist in Brandenburg noch nicht so weit, als dass sie für die Probleme, die es im Land nun einmal gibt, eine wirkliche Lösung anbieten könnte.
- Wir haben es heute in der Aktuellen Stunde gehört. Frau Kaiser, da haben Sie gesagt, Sie wollten für einen Wechsel in Brandenburg einstehen. Aber ich glaube, für einen Wechsel jenseits der Realität, für einen Wechsel nach dem Motto „Wünsch Dir was“ stehen die Menschen in Brandenburg nicht zur Verfügung.
Da geht es weiter. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob wir uns am Modell Thüringens orientieren sollten. Auch wir in Brandenburg haben sehr viel Geld für Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ausgegeben. Aber es ist doch ein bisschen einfach zu sagen: Dann zahlt es halt der Steuerzahler. - Das ist ein Weg, den mit der CDU-Fraktion niemand gehen kann. Deswegen haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Wenn dann gesagt wird, der eine oder andere werde klagen, dann erwidere ich: Das mag so sein. Vor deutschen Gerichten und auf hoher See ist man in der Hand Gottes.
Wenn dann jemand ankündigt, er würde schon jetzt klagen, dann mag auch das so sein. Es ergibt sich möglicherweise zwingend aus der rechtlichen und politischen Position, die er bisher vertreten hat, dass er seinen Leuten sagen muss: Okay, dann werde ich zum Gericht gehen.
Aber das kann uns nicht davon abhalten, einen seriösen, vertretbaren Weg des Ausgleichs in dieser Frage zu gehen.
Meine Damen und Herren, der Fingerzeig in die Vergangenheit mag durchaus erlaubt sein. Aber das hilft uns doch nicht weiter, wenn es jetzt darum geht, dieses Problem, das nun einmal anerkannterweise da ist, für die Zukunft in den Griff zu bekommen. Insofern möchte ich Sie bitten, doch endlich das zu tun, was Sie hier in jeder zweiten Rede ankündigen, nämlich realistische Politik für Brandenburg zu machen. Wer regieren will, der muss auch einmal sagen, wie er das machen will. Er darf sich nicht auf den Hinweis beschränken: „Wir lösen das mit mit einem Fingerschnips“, sondern er muss sich der Verantwortung stellen.
- Kollege Dr. Scharfenberg, ich habe doch versucht, zu Ihrem Gesetzentwurf das Meine beizutragen.
- Wenn Sie schon dem Abgeordneten Petke an der Stelle nicht glauben, Frau Kollegin Kaiser, dann schauen Sie doch in das Anhörungsprotokoll. Das waren durchaus Praktiker, Juristen, Leute, die davon möglicherweise mehr Ahnung haben als wir beide zusammen.
Die haben Ihren Gesetzentwurf als das bezeichnet, was er ist, nämlich untauglich, um die wirklichen Probleme an dieser Stelle zu lösen.
- In dem Protokoll der Anhörung, Kollege Vietze. Das ist ein bitteres Protokoll für Ihre Fraktion, aber es ist eben ein Protokoll. Da ich Sie als realistischen Kollegen kenne, sage ich Ihnen: Lesen Sie es einfach nach, darin steht es als Ergebnis.
Meine Damen und Herren, was wird die Zukunft bringen? Ich rechne nicht damit, dass wir uns jetzt im Parlament zum letzten Mal mit diesem Thema beschäftigen. Das Thema wird auch in Zukunft in der politischen Debatte eine Rolle spielen. Allerdings sei davor gewarnt, hier allzu schnell mit Worten wie „Gerechtigkeit“ oder mit dem Anspruch, es allen Recht tun zu wollen, zu agieren.
Ich kann für die CDU-Fraktion erklären: Wir haben zu keiner Zeit - wie auch Innenminister Jörg Schönbohm nicht - bei den Menschen durch Ankündigungen Erwartungen geweckt, die wir nicht erfüllen können. Wir wussten, dass dies ein schwieriges Problem ist; wir wussten, dass viele betroffen sind. Deswegen haben wir uns an dieser Stelle bemüht, nicht das übliche politische Spiel mitzuspielen, sondern auf dem Boden der Tatsachen zu bleiben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Dr. Scharfenberg, wir bedanken uns für die Zustimmung der Linken, denn das ist wirklich ein wichtiger Gegenstand, über den wir heute diskutieren. Wir wollen nicht erst darüber reden, wenn es zu einer Katastrophe gekommen ist. Diese Situation hatten wir ja schon mehrfach in der relativ kurzen Geschichte des Landes Brandenburg seit der Wiedergründung. Wir haben damals bei den Hochwassern und den anderen Ereignissen erfahren, wie wichtig es ist, einen funktionierenden Katastrophen- und Zivilschutz zu haben.
Wir möchten jetzt darüber informiert werden, welches Konzept die Landesregierung nach den Veränderungen auf der Bundesebene vorlegt. Wir wissen, dass dies vor Ort diskutiert wird, und ich denke, der Antrag hat die richtige Zielrichtung. Zu der Zielrichtung gehört eben auch, dass man, wenn man über Katastrophenschutz, über Brandschutz spricht, natürlich nicht vergessen darf, dass das alles Geld kostet. Das ist ja nicht allein ehrenamtliches Engagement. Da geht es um die Technik und um die Aufwendungen, da geht es um die Frage, wie man sich neuen, vor allen Dingen auch technischen Voraussetzungen stellt. Das alles ist nicht ohne entsprechende Haushaltsmittel zu haben. Auch darüber wollen wir reden. Da stellt sich nicht nur die Frage, was das Land möglicherweise mehr tun muss aufgrund der Veränderungen auf der Bundesebene, sondern es geht auch um die Frage, wie wir den Kommunen helfen können, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden.
Deswegen freue ich mich, dass es eine große Übereinstimmung, eine große Zustimmung zu dem Antrag gibt, und ich denke, dass wir noch in dieser Legislaturperiode zu entsprechenden Ergebnissen kommen werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Scharfenberg, ich bitte Sie: Machen Sie die Arbeit der Kriminalpolizei in Brandenburg nicht schlecht! Da sinkt nach langer Zeit der Steigerung zum ersten Mal die Aufklärungs
quote, und Sie sagen, schuld sei die Arbeit der Kriminalpolizei. Das ist der Schluss aus dem, was Sie vorgetragen haben.
- Das ist keine Unterstellung, das ist der Schluss aus dem, was Sie vorgetragen haben. Das ist falsch, das ist absurd.
Das ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Männer und Frauen, die in der Kriminalpolizei für den Rechtsstaat kämpfen.
Meine Damen und Herren, die gute Nachricht der Polizeilichen Kriminalstatistik 2008 ist die, dass wir in Brandenburg deutlich weniger Straftaten haben; denn deutlich weniger Straftaten heißt - das werden auch die Kollegen der Linken nicht wegdiskutieren können -, dass es in Brandenburg weniger Opfer von Straftaten gibt. Weniger Opfer von Straftaten, das ist der politische Auftrag, den wir haben, nämlich Kriminalität zu vermeiden.
Wenn man sich die Debatten der vergangenen neun Jahre in Erinnerung ruft, da wird man kaum eine Stelle finden, wo die Linke, damals noch PDS, mal irgendeiner Änderung des Polizeigesetzes zugestimmt hat,
irgendeinem Vorschlag der Landesregierung oder der Koalitionsfraktionen, was die Polizeistruktur betrifft. Aber in dem Moment, in dem die Aufklärungsquote in einem Bereich, wo die Luft eben auch sehr dünn wird da oben um die 60 %, ein Stück nach unten geht, sind dann die wohlfeilen Vorschläge da, dann ist es die Ausbildung der Kriminalisten. Da ist Bernig der Pressesprecher der GdP-Spitze, da ist Scharfenberg der Pressesprecher des BDK. Wenn Ihnen politisch nichts Besseres einfällt, als die Pressemitteilungen der Gewerkschaften abzuschreiben, „DIE LINKE“ drüberzuschreiben und das hier in den Landtag einzubringen, dann sind Sie politisch am Ende.
Sie brauchen den Landtag wirklich nicht damit zu belästigen,
dass Sie sich die Pressemitteilungen der Gewerkschaften aus dem Internet ziehen, „LINKE“ drüberschreiben und das hier einbringen.
Wie ist denn die Lage tatsächlich? - Für den Rückgang der Aufklärungsquote auf einen Wert, der uns vor zehn Jahren in Brandenburg immer noch stolz gemacht hätte, von dem andere Länder träumen,
der Ausdruck dafür ist, wie sicher die Menschen in diesem Land leben, mag es Gründe geben. Aber in einer Panikreaktion hier zu sagen, das liege an der Ausbildung der Kriminalisten, halte ich für vollkommen verkehrt. Es sind doch dieselben Kriminalisten, die vor drei oder vier Jahren für eine Auf
klärungsquote von fast 60 % gesorgt haben. Das funktioniert doch nicht. Das ist vielleicht die Logik der Linken, aber das hat mit Logik im eigentlichen Sinne des Wortes absolut nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, wir werden darüber diskutieren müssen und der Innenminister wird auch darauf eingehen, welche Ursachen es dafür gibt, dass die Aufklärungsquote zurückgegangen ist. Jeder hier im Raum, nicht nur die Innenpolitiker, sondern überhaupt Leute mit politischem Verständnis, wozu ich die große Mehrzahl hier im Plenum rechnen will,
wissen: Dafür kann es ganz andere Ursachen geben. Es ist verfehlt, eine Ursache oder eine mögliche Ursache heranzuziehen.
Lassen Sie uns doch einmal über Aus- und Weiterbildung reden.
Herr Kollege Scharfenberg, diejenigen, die in der DDR Kriminalistik an der Humboldt-Universität studiert haben, konnten nichts über das Internet lernen. Mich würde übrigens interessieren, wie die SED, wenn sie an der Spitze der DDR das Internet erlebt hätte - hat sie ja glücklicherweise nicht, weil es die DDR nicht mehr gab -, versucht hätte, auch diese technische Errungenschaft vom Volk der DDR fernzuhalten, wie sie es ja bei vielen anderen Dingen gemacht hat.
Sie hat nicht nur eine Mauer gebaut, sondern noch ganz andere Sachen gemacht. Allein am Beispiel des Internets können Sie sehen, dass Aus- und Fortbildung der Schlüssel ist, wenn man kriminalistisch arbeiten will. Jemandem, der heute Polizist werden will, können wir nicht, Jörg Schönbohm als Innenminister nicht, kein Bundesinnenminister und schon gar nicht die Fraktion DIE LINKE, sagen, was in 20 Jahren notwendig sein wird. Was derjenige braucht, ist die lebenslange Bereitschaft, sich im Berufsleben Wissen anzueignen. Das bedeutet, dass man auf Dinge wie Internetkriminalität oder Terrorismus vorbereitet sein muss. Das alles sind Dinge, über die wir vor 15 Jahren in dieser Form noch gar nicht reden konnten, weil niemand in diesem Raum davon etwas gewusst hat - bis auf die Oppositionsfraktion vielleicht. Wir wussten es jedenfalls nicht.
Deswegen besteht überhaupt keine Notwendigkeit, dem Antrag der Linken zuzustimmen. Wir haben gute Polizisten, und wir bilden gute Polizisten aus. Wir sorgen im Landesdienst dafür, dass sich diejenigen, die Verantwortung tragen, durch Aus- und Fortbildung ständig verbessern können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende veränderte Gesetzentwurf ist tatsächlich ein moderner Gesetzentwurf. Es ist verschiedentlich an dieser Stelle darauf hingewiesen worden, dass die Menschen in Brandenburg viel vom öffentlichen Dienst erwarten, eine hohe Erwartungshaltung haben. Egal, ob sie bei ihrem Begehren mit Angestellten, Arbeitern oder Beamten zu tun haben, die Menschen erwarten, dass Qualität geleistet und dass zügig gearbeitet wird. Die Menschen wissen natürlich, dass der öffentliche Dienst etwas kostet; aber sie erwarten
auch, dass er nicht zu viel kostet, gemessen an den gesamten Ausgaben des Landes. Auch das muss gesehen werden.
Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der für die Beamten in verschiedenen Bereichen deutliche Vorteile bringt. Erstens wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, um eine gute Arbeit auch im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Der zweite hervorzuhebende Aspekt betrifft Verwaltungsvereinfachungen bei Regelungen zur Arbeitszeit, zu Nebentätigkeiten und zu anderen Dingen. Drittens verweise ich auf den besseren Schutz von Beamten mit Behinderung. Auch kommt es - viertens - zu einer Verfahrensvereinfachung bei der Feststellung der Befähigung zum Aufstieg in den höheren Dienst. Auch das ist ein Punkt, der sich auf die Motivation der Beamtinnen und Beamten auswirkt.
Es ist hier schon angesprochen worden, dass wir uns im Kontext mit anderen Ländern bewegen. Tatsächlich hat die Anhörung nicht nur gezeigt - daran möchte ich ausdrücklich erinnern -, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auf die Zustimmung der großen Mehrheit der Anzuhörenden gestoßen ist. Das ist nicht immer der Fall; hier war es der Fall. Die Anhörung hat auch gezeigt - ich verweise auf die Ausführungen des bayerischen Vertreters -, dass andere Länder andere, weitere Wege gehen. Vieles von dem, was der Bayer in der Anhörung gesagt hat, halte ich für diskutabel und für genauso in Brandenburg umsetzbar.
- Kollege Dr. Bernig, Sie machen einen Fehler; wer genau zugehört hat, hat es bemerkt. Als Sie über Bayern gesprochen haben, haben Sie fast ausschließlich die finanziellen Leistungen des Freistaates Bayern genannt und sind nicht auf die inhaltlichen Dinge eingegangen.
Ich habe Zweifel daran - wenn Sie darüber nachdenken, werden diese Zweifel auch bei Ihnen entstehen -, dass allein ein Mehr an Geld tatsächlich modern ist. Das, was sich die Bayern leisten, können sie sich auch leisten. Dieser Hinweis gehört dazu. Als Vertreter einer der die Regierung tragenden Fraktionen sage ich: Das ist in Brandenburg so einfach eben nicht umsetzbar.
Zur Realität gehört, dass in Bayern zum Beispiel das Pensionsalter heraufgesetzt worden ist. Diese Regelung haben wir in Brandenburg nicht.
- „Noch nicht“, wird da gesagt. Das wird sicherlich Teil des weiteren Diskussionsprozesses sein.
- Sie haben es gesagt.
Was wir in Brandenburg schon gemacht haben oder noch machen werden, ist zum Beispiel die „1:1“-Umsetzung des Tarifvertrages für die Angestellten im öffentlichen Dienst auch im Beamtenbereich. Kollege Dr. Bernig, das hätten Sie, wenn Sie allein aufs Geld und auf die jetzige Situation abstellen wollten, erwähnen können. Aus welchen Gründen auch immer haben Sie es nicht getan. Deswegen will ich es einmal ganz deutlich tun. Ich glaube, diese „1:1“-Umsetzung ist etwas, womit die Beamtinnen und Beamten in unserem Land zufrieden sind.
Insgesamt gehen wir einen ersten Schritt in Richtung Erneuerung unseres Beamtenrechts. Ich freue mich, dass wir aus dem Land positive Signale bekommen haben. Ich habe auch Dank zu sagen für die Zusammenarbeit im Innenausschuss zwischen den Regierungsfraktionen und der Landesregierung, was die Änderungen am Regierungsentwurf betrifft. Weitere Änderungen werden in der nächsten Zeit folgen. Deswegen haben wir als Koalition einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, in dem wir Punkte genannt haben, in denen wir weiteren Novellierungsbedarf für die nächsten Jahre erkennen.
Allerdings ist es durchaus vertretbar, dass wir hier nicht der Empfehlung der Opposition folgen und den ganz großen Wurf machen; denn dieser wäre natürlich auch mit Risiken verbunden. Ich bin schon der Meinung, dass wir das, was in Bayern, in Niedersachsen, aber auch in anderen Ländern an grundsätzlichen Änderungen im Beamtenrecht auf den Weg gebracht werden soll, zunächst einmal abwarten sollten, um zu sehen, ob es sich bewährt. Ich bin mir sicher, dass in anderen Ländern viele Regelungen getroffen werden, die wir auch in Brandenburg übernehmen werden. Aber den Weg, den die Linke uns vorschlägt, nämlich Angestellte und Beamte sozusagen gleichzusetzen, ohne dass man das Besondere des Dienstverhältnisses berücksichtigt, werden wir nicht mitgehen. Es ist kein Herrschaftsverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, in das sich der Beamte im Übrigen freiwillig begibt. Es wird niemand gezwungen, Beamter zu werden. Den Kern des Beamtentums werden wir auch in Zukunft erhalten, weil es uns wichtig ist, dass die Männer und Frauen in Brandenburg, die als Beamte und Beamtinnen an den verschiedensten Stellen im Land ihren Dienst tun, diesen Dienst für das Land und für die Menschen im Land tun.
Insgesamt ist es ein moderner Gesetzentwurf, der bessere Möglichkeiten der Mitarbeiterführung mit sich bringt, der dem Einzelnen größere Entfaltungsmöglichkeiten eröffnet und der es insgesamt möglich macht, dass wir weitere Schritte in die richtige Richtung gehen, nämlich in Brandenburg einen modernen, motivierten und vor allen Dingen bezahlbaren öffentlichen Dienst zu haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Dr. Scharfenberg, jawohl, es wird vor der Sommerpause eine gesetzliche Regelung für die Alt- und Neuanschließer geben, und wenn Sie wollen, können Sie dieser gesetzlichen Regelung zustimmen. Das Angebot ist da, nicht nur bei diesem Gesetzgebungsvorhaben, sondern natürlich bei allen Gesetzgebungsvorhaben, die die Koalition oder die Landesregierung in den Landtag einbringt.
Bevor ich zum Thema spreche, möchte ich darauf eingehen, was wir in den letzten Wochen und Monaten bezüglich dieser Problematik geleistet haben. Wir haben im Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, so wie wir das in Aussicht gestellt hatten. Dass wir ihn jetzt im Februar besprechen, liegt daran, dass es im Januar keine Landtagssitzung mehr gegeben hat. Insofern sei mir dieser Hinweis gestattet.
Wir hatten insgesamt sechs Gutachten von insgesamt 269 Seiten auszuwerten, und sie widersprechen sich in vielen wichtigen Punkten. Da gibt es Gutachten, die hier schon angesprochen worden sind, die einen offenbar sehr einfachen Weg aufzeigen. Aus anderen Gutachten gibt es den Schluss, dass dieser einfache Weg so nicht gangbar ist, dass er zu mehr Unsicherheit und vor allen Dingen zu neuen Ungerechtigkeiten im Land führen würde.
Insofern ist Ihr Gesetzentwurf, Herr Dr. Scharfenberg, der Gesetzentwurf der LINKEN, ein Versuch, einen schnellen Strich zu ziehen. Aber er kann für die Regierungskoalition deswegen nicht infrage kommen, weil er zum einen neue Ungerechtigkeiten im Lande schaffen würde und zum anderen rechtlich auf so tönernen Füßen steht, dass wir die Gefahr sehen, einfach realistisch sehen, dass das vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand hat. Damit wäre uns nicht geholfen, vor allen Dingen aber wären die Tausenden Grundstückseigentümer damit überfordert, wenn der Landtag hier etwas verabschiedete, was dann sehenden Auges in eine mögliche Niederlage vor dem Verfassungsgericht führte.
Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt und damit unter Beweis gestellt, dass diese Regierungskoalition, diese Landtagsmehrheit in dieser wichtigen Frage handlungsfähig ist, handlungsfähig, indem sie noch vor der Sommerpause Rechtssicherheit schafft. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin
weisen, dass durch den Zeitablauf niemand einen Schaden zu gewärtigen hatte. Es ist nicht so, wie gelegentlich behauptet wurde, dass durch die notwendigen Beratungen hier im Landtag durch das ganz normale Gesetzgebungsvorhaben vor Ort jemand einen finanziellen oder einen anderen Schaden zu gewärtigen hatte.
Wir werden mit diesem Gesetzentwurf sicherstellen, dass es einen Ausgleich zwischen Alt- und Neuanschließern gibt, dass wir keine neue Neuanschließerproblematik damit in die Welt setzen, da es nun einmal so ist - ich glaube, das sieht auch die große Mehrheit der Grundstückseigentümer in Brandenburg so -, dass, wenn man Eigentum hat, man dafür auch Verantwortung zu übernehmen hat. An anderer Stelle - wenn ich an die Bankenkrise und anderes denke - betont DIE LINKE zu Recht, dass das aus dem Grundgesetz so abgeleitet werden kann.
Aber die Verantwortung darf sich natürlich nicht auf Dinge beziehen, für die man tatsächlich keine Verantwortung zu übernehmen hat, zum Beispiel für Geschehnisse vor dem 3. Oktober 1990. Insofern bin ich Kollegen Holzschuher dankbar, dass er noch einmal darauf hingewiesen hat, dass ein Großteil der Berichterstattung, ein Großteil der Verunsicherung, die es gegeben hat, unnötig war. Wir bemühen uns auch, in Veranstaltungen vor Ort, in vielen Gesprächen, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das, was diesbezüglich in die Welt gesetzt worden ist, nicht korrekt ist.
Was die kommunale Ebene betrifft, die dann entscheiden kann, unter welchen Umständen und in welcher Höhe Grundstückseigentümer zur Zahlung von Beiträgen herangezogen werden, so meine ich nicht, dass wir dort zu einer Überforderung kommen werden. Es liegt geradezu in der Natur der Sache, dass diese Dinge auch vor Ort entschieden werden können. Da mögen wir ein unterschiedliches politisches Verständnis haben, ob Sie das nun hier entscheiden oder ob Sie das den Damen und Herren, die vor Ort Verantwortung tragen, überlassen. Ich glaube, mit dem vorgesehenen Gesetzentwurf - ich denke, das wird in den Anhörungen entsprechend bestätigt werden - geben wir der kommunalen Ebene sehr wohl die Möglichkeit, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Sachgerecht heißt, dass die Dinge, die vor Ort eine Rolle spielen, von Relevanz sind, dann auch entsprechend beachtet werden können. Das gelingt uns so besser, als wenn wir hier eine Regelung für das gesamte Land Brandenburg treffen würden.
Ich freue mich auf die Beratung im Innenausschuss und auf die Anhörung. Ich bin auch gespannt darauf, wie wir das dann zwei Gesetzentwürfe, die das Gleiche wollen, aber etwas Unterschiedliches zum Regelungscharakter haben - praktisch durchführen werden. Zudem bin ich sehr gespannt darauf, ob es zu einer Unterstützung unseres guten Gesetzentwurfs kommt, wenn die Mehrheit der Anzuhörenden sagen sollte, dass das, was Sie aufgeschrieben haben, rechtlich nicht umzusetzen ist. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich bedanke mich für Ihre Strenge. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin dem Kollegen Ziel dankbar, dass ich hier reden kann, ohne eine Probe abgeben zu müssen. Die Idee war wirklich gut, und sie trägt zur Auflockerung der Debatte bei.
- Das ist ein ernstes Thema.
Ich möchte in das Thema einsteigen und bin der Präsidentin dankbar, dass sie mir ein Exemplar der Landesverfassung unbürokratisch zur Verfügung gestellt hat. Insbesondere die DVU sollte sich einmal anhören, was in unserer Verfassung steht, ehe sie mit Christentum und all diesen Dingen, die sie möglicherweise auf ihre Fahne schreiben will, argumentiert. In Artikel 26 Abs. 1 heißt es:
„Ehe und Familie sind durch das Gemeinwesen zu schützen und zu fördern. Besondere Fürsorge wird Müttern, Alleinerziehenden und kinderreichen Familien sowie Familien mit behinderten Angehörigen zuteil.“
Weiter heißt es in Absatz 2:
„Die Schutzbedürftigkeit anderer auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften wird anerkannt.“
Das gilt für diesen Landtag Brandenburg, weil das unsere Landesverfassung ist. Die Lebensrealität der Menschen ist noch viel weiter entwickelt, als wir es gelegentlich in unseren Gesetzen finden. Das betrifft nicht nur Ehe und Familie sowie Lebenspartnerschaften, sondern das betrifft auch viele andere Gebiete, in denen die Gesetze noch etwas vorschreiben, was sich in der Realität möglicherweise längst weiterentwickelt hat.
Insofern sehe ich diese Debatte ganz entspannt, nicht nur als Koalitionspartner, sondern vor allen Dingen als CDU-Fraktion. Wir bekennen uns zu Ehe und Familie. Das ist ja auch eine Überlebensfrage für unser Land. Wenn wir etwa über Dinge wie den demografischen Wandel wie heute Morgen hier im Landtag diskutieren, dann stellt sich die Frage, wie viel Vertrauen Frauen und Männer in Brandenburg haben, um sich zu Kindern zu bekennen, und welche Möglichkeiten wir oder auch Arbeitgeber ihnen geben, um sich bewusst für Nachwuchs zu entscheiden. Einige von uns haben das ja ganz bewusst getan und kennen natürlich auch ganz authentisch die Probleme, die manchmal damit verbunden sind.
Allerdings kann ich kaum akzeptieren, dass dieser Punkt jetzt so auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ich kann nicht erkennen, wo der Mehrwert zum Beispiel für Ehe und Familie oder die Lebenspartnerschaft besteht, wenn wir diesen Antrag heute annehmen sollten. Es steht Ihnen natürlich frei, und ich betrachte es auch nicht als großartige Herausforderung, hier einen eigenen Gesetzentwurf zu präsentieren. Aber Kollege Ziel hat aus einer Rede des Finanzministers zitiert, wo er genau das ausgeführt hat. Ich glaube, auch die Mehrheit derjenigen, die in Lebenspartnerschaften leben oder die sich für dieses Thema interessieren, ist damit zufrieden, wie wir es machen, dass wir, wenn ein Gesetz zur Novellierung ansteht, das Schritt für Schritt aufrufen und dann ändern.
Ich würde das auch nicht im Gegeneinander diskutieren, wie das bei Dr. Bernig hier jedenfalls teilweise herauszuhören war. Jemand, der sich zu Ehe und Familie bekennt, steht doch nicht im Gegensatz zu dem, was in Lebenspartnerschaften gelebt wird.
Zu den Kollegen der DVU möchte ich sagen: Es hat ja einmal ein Brandenburger, ein Preuße, gesagt: „jeder nach seiner Fasson.“ Das gilt natürlich auch gerade in Brandenburg. Da brauchen Sie sich nicht als Verteidiger der wahren Werte in Brandenburg, Preußen oder Deutschland zu versteigen.
Ich sehe uns in der Pflicht, tatsächlich etwas zu tun, damit Menschen in Brandenburg gut leben können, damit sie sich für Nachwuchs, für Kinder, entscheiden. Das hat dieses Land nötig. Je besser wir regieren, desto eher werden die Menschen möglicherweise sagen: Lass uns ein erstes, zweites, drittes oder viertes Kind bekommen. - Wir sind dann in der Pflicht, vernünftige Voraussetzungen zu schaffen: vernünftige Kindergärten, vernünftige Schulen, vernünftige Hochschulen.
Diesen Antrag werden wir ablehnen. Aber wir lehnen ihn nicht ab, weil er von Ihnen kommt, sondern deswegen, weil wir einen anderen Weg gehen und es tatsächlich keine Verbesserung
gäbe, wenn wir diesen Antrag heute annehmen würden. Das bitte ich, an dieser Stelle auch entsprechend zu akzeptieren. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf am Anfang gleich mit der Behauptung aufräumen, dass die Kriminalität ständig steigt. Wenn Sie die Statistiken, die Sie hier vorgelesen haben, einmal korrekt wiedergeben würden, würden Sie feststellen, dass die Gesamtkriminalität in Deutschland in den letzten Jahren gesunken ist. Wir haben in einzelnen Deliktbereichen Steigerungen, bei der Gewaltkriminalität, auch bei der Jugendkriminalität.
Aber insgesamt ist das Land sicherer geworden, und die Anzahl der Straftaten ist nicht nur in Brandenburg, sondern insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland gesunken. Deswegen ist für mich schwer nachvollziehbar, wie man hier so etwas einfach so behaupten kann.
Die Frage der Polizeilichen Kriminalstatistik ist eine, die auch in der Innenministerkonferenz diskutiert worden ist und weiter diskutiert wird. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen ist ein DVUAntrag alles andere als ein geeigneter Gegenstand, dieses wichtige Problem zu diskutieren,
weil - das muss ich ganz deutlich sagen - man bei Ihnen nicht nur das Gefühl hat, sondern es eben auch Tatsache ist, dass da etwas Ausländerfeindliches mitschwingt.
Das ist etwas, was aus meiner Sicht nicht akzeptabel ist. Wer sich mit innerer Sicherheit auseinandersetzen will, der wird natürlich um das Deliktfeld der Ausländerkriminalität nicht herumkommen. Da wird man sicher auch einmal Dinge sagen, mit denen man an der einen oder anderen Stelle aneckt. Das hat Jörg Schönbohm erfahren, das haben andere erfahren. Aber es geht nicht, dass man von Anbeginn dieses einsetzt, um seine ausländerfeindlichen Ressentiments zu pflegen.
Das ist mit uns nicht zu machen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Scharfenberg, wenn Sie den Verdacht äußern, die Landesregierung bzw. die Regierungskoalition würde das mit Absicht hinausschieben, so darf ich das an der Stelle wirklich zurückweisen. Wir haben heute den 21. Januar. CDU und SPD - das hat Kollege Holzschuher ausgeführt werden noch im Januar - so wie es in Aussicht gestellt ist - einen Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten. Wir werden diesen Gesetzgebungsvorschlag auch, wie es sich gehört und wie es gerade beim sensiblen Thema Abwasser notwendig ist, im Innenausschuss und an anderer Stelle ausführlich diskutieren.
An der Stelle darf ich sagen: Es ist ja nicht so, dass wir allein von diesem Urteil überrascht worden wären. Die Überraschung, glaube ich, war ja hier im Landtag und vor Ort gegeben. Dann hier einfach so zu tun, als ob man die schnelle Antwort hätte das ist nicht unser Weg.
Wir haben hier eine Reihe von Gutachten. Wir haben viele Ju
risten, die sich mit dem Sachverhalt beschäftigt haben. Eines kann man feststellen - für diese Aussage werde ich wohl nur Zustimmung bekommen -: Da gibt es teilweise einander stark widersprechende Aussagen. Man kann also nicht einfach sagen: Ich habe ein Gutachten, und der Gutachter ist seriös, und ich gehe dann diesen Weg. - Andere widersprechen da zum Teil sehr heftig und äußern teilweise diametral entgegenstehende Auffassungen.
Insofern ist der Weg, den Sie aufzeigen, einer, den man sicherlich diskutieren kann und den wir diskutieren werden. Aber ich darf an der Stelle schon sagen: Ich halte ihn für rechtlich falsch. Wir stehen vor der Herausforderung - übrigens nicht nur die Regierungsfraktionen, sondern das Haus insgesamt -, wenn wir das Gesetz ändern, eine Gesetzesänderung hinzubekommen, die dann durch Verwaltungsgerichte, durch das OVG oder ein Verfassungsgericht eben nicht wieder korrigiert wird. Ich möchte es nicht erleben, dass wir in zwei oder drei Jahren diese Debatte noch einmal führen. Deswegen ist es wichtig, das, was jetzt erarbeitet wurde, zur Kenntnis zu nehmen und die Lösungsansätze im Innenausschuss ausführlich zu diskutieren. Ich glaube, dazu eignet sich das Plenum zurzeit noch nicht.
Ich darf ein Ergebnis der letzten Innenausschusssitzung am Donnerstag deutlich nennen. Dort ist herausgearbeitet worden, dass wir eben nicht nur ein Altanschließerproblem, sondern auch ein Neuanschließerproblem haben. Würde man Ihren Antrag 1 : 1 umsetzen, würfe das verfassungsrechtliche Fragen auf. Ich halte Ihren Antrag deswegen politisch nicht und schon gar nicht rechtlich für einen gangbaren Weg. Der Vorschlag ist nun einmal in einem Gutachten aufgeworfen worden; deswegen werden wir ihn auch seriös diskutieren. Das heißt, dass wir uns dann auch mit den Argumenten auseinandersetzen.
Zusammenfassend sei gesagt: Es wird im Januar einen Lösungsvorschlag der Regierungsfraktionen und der Landesregierung geben. Wir suchen einen Weg, um das, was durch das Urteil entstanden ist, auch abzumildern, um Wege zu finden, dass es nicht zu unnötigen Belastungen kommt. Aber eines wird uns nicht gelingen: die Quadratur des Kreises. Insofern: Wenn Sie sagen, Sie möchten gern wissen, wo die Probleme am größten sind, habe ich die leise Ahnung, dass Sie dann vielleicht im Landtags- oder Bundestagswahlkampf in den Gegenden ein besonderes Abwasserplakat kleben.
Ich habe im Innenausschuss nicht nachvollziehen können, was der Mehrwert der Antwort auf die Frage wäre: Welcher Zweckverband hat möglicherweise die größten Probleme? Mich beschlich die Ahnung - auch als Sie eben zu uns sprachen -, dass es da auch um den Wahlkampf geht.
Ich will weiß Gott nicht sagen, dass ich Ihnen das vorwerfen könnte. Da ist ein Problem, und von uns ist eine Lösung gefordert. Aber Folgendes gilt bei diesem Thema und vielen anderen Themen auch: Ich kann Sie nur dazu auffordern, den Menschen nicht Sand in die Augen zu streuen. Das haben schon viele versucht, unter anderem Ihre Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern, und mussten sich auch bei diesem Thema entsprechend korrigieren.
Wir werden den Gesetzentwurf im Innenausschuss weiter diskutieren. Ich freue mich auf die Debatte. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Diskussion zum Versorgungsfonds kam mir eines zu kurz: Da wurden die Beamtinnen und Beamten des Landes zu sehr auf Kostenstellen reduziert. Des
wegen bin ich unserem Innenminister Jörg Schönbohm und Kollegen Holzschuher sehr dankbar, dass sie an dieser Stelle darauf hingewiesen haben, dass ohne den öffentlichen Dienst das sind ja nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern natürlich auch die Angestellten, die Arbeiterinnen und Arbeiter all das, was wir hier beschließen, all das, was wir auf den Weg bringen, nicht denkbar wäre.
An der Stelle muss erwähnt werden: Die Leistungsfähigkeit, der Leistungswille und die Qualität der Arbeit des öffentlichen Dienstes in Brandenburg sind eben auch ein Standortfaktor. Die Arbeit des öffentlichen Dienstes macht unser Land lebenswert. Ich will nicht nur die Schulen erwähnen, sondern auch die Polizei, die Verwaltung, die anderen Bereiche, die kommunale Verwaltung. Ohne die Männer und Frauen, die täglich ihren Dienst im öffentlichen Dienst für unsere Gesellschaft versehen, in oftmals sehr schwierigen und anspruchvollen Situationen, wären wir in Brandenburg, wären wir in Deutschland nicht so weit gekommen, wie wir gekommen sind. Die Lebensqualität wäre so nicht gegeben.
Wer dafür ein Beispiel haben will, der kann gelegentlich in andere Länder schauen, wie plötzlich das alltägliche Leben beeinträchtigt wird, wie wirtschaftliche Prozesse gekappt werden, wie an anderen Stellen die Leistungskraft, die Lebensqualität eines Landes sinkt, wenn die Müllabfuhr streikt, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken, wenn andere die Arbeit verweigern. Deswegen kann es nicht sein, dass wir den öffentlichen Dienst allein auf Kostenstellen reduzieren. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch ein wichtiger Gesetzentwurf.
Jörg Schönbohm hat es angesprochen: Es geht um die Weiterentwicklung des Beamtenrechts in Brandenburg. Wir wollen ein zeitgemäßes Beamtenrecht, wir wollen ein Beamtenrecht, das einen Ausgleich findet zwischen den Anforderungen des Dienstherrn - des Landes oder der Kommunen - auf der einen Seite und den Belangen der Bediensteten, der Beamtinnen und Beamten, auf der anderen Seite. Es gibt in diesem Gesetzentwurf - Jörg Schönbohm hat es aufgezählt - viele gute Dinge, die auf der einen Seite das öffentliche Dienstrecht flexibler machen, die aber auf der anderen Seite zum Beispiel die Flexibilität für die Beamtinnen und Beamten erhöhen, wenn es darum geht, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen bzw. diese Vereinbarkeit zu verbessern.
Hier ist in fast allen Redebeiträgen das Laufbahnrecht angesprochen worden. Ich möchte es nicht so ausdrücken, wie Sie, Herr Dr. Bernig, es mit der Formulierung „gegeneinander ausspielen“ getan haben. Ich halte das nicht für sachgerecht. Aber ich nehme auch zur Kenntnis, dass Länder wie Bayern und Niedersachsen, die bedeutend mehr Bedienstete im öffentlichen Dienst haben, andere Wege gehen.
Ich weise auf einen wichtigen Punkt hin, der in der Gesetzgebungsdebatte eine Rolle spielen wird: Soll es allein der Abschluss sein, der über eine Laufbahn entscheidet, oder können nicht auch andere Kriterien wie Berufs- und Lebenserfahrung verstärkt Einfluss haben?
Dafür gibt es ein Beispiel. Wir haben gestern das Hochschulgesetz verabschiedet und gehen damit in Brandenburg einen neuen Weg, nämlich dass man ohne Abitur studieren kann, wenn entsprechende Voraussetzungen hinsichtlich der beruflichen Qualifikation vorhanden sind. Auch da hat es Diskussionen ge
geben. Aber warum soll dieser Aspekt - Berufs- und Lebenserfahrungen - nicht auch im öffentlichen Dienst, wenn es um die Frage der Beförderung bzw. der Übertragung von Ämtern geht, verstärkt eine Rolle spielen? - Anderes werden wir ebenfalls zu diskutieren haben.
Ich freue mich auf die parlamentarische Befassung. Eines kann man an der Stelle, glaube ich, sagen: Wir wollen den Beamtinnen und Beamten eine feste, sichere und gute Grundlage geben, motiviert für das Land Brandenburg, motiviert für die Menschen in Brandenburg ihren Dienst zu verrichten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Scharfenberg, wie konnten Sie auf die Idee kommen, dass ich Ihre Rede verpasse?
Nicht, dass ich erwartet hätte, dass nun unbedingt neue Argumente von Ihnen vorgetragen werden! An der Stelle sei mir erlaubt zu sagen: Warum beschleicht mich - das geht, glaube ich, nicht nur mir allein so - immer, wenn Sie, wenn die Linke von Bürgerrechten, von Datenschutz redet, so ein Gefühl: Ist denn das ehrlich gemeint? - Aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Ich dachte eigentlich, nach Plossin sind Sie ein wenig entspannter und sehen die Dinge nach der Listenaufstellung bei der Linkspartei ein Stück weit gelassener. Aber ich habe mich natürlich getäuscht, Sie sind sich treu geblieben. Ich will gar nicht so sehr zum Polizeigesetz sprechen; denn das haben wir ja im Innenausschuss und hier diskutiert. Ich will mit den falschen Dingen aufräumen, die Sie hier gesagt haben. Ich beginne mit dem BKA-Gesetz.
Das BKA-Gesetz ist durch das Bundeskabinett, durch Frau Merkel, Herrn Steinmeier, Herrn Schäuble, die Bundesjustizministerin, nicht deswegen auf den Weg gebracht worden, weil die Bundesregierung oder die Mehrheit im Deutschen Bundestag die Menschen ausspionieren will, sondern weil es eine tatsächliche terroristische Bedrohung der Menschen in diesem Land gibt. Diese Bedrohung ist real. Kollege Baaske hat auch darauf hingewiesen, dass Sie die Zeitung lesen können. Da sind in unserem Land Menschen zu langjährigen Haftstrafen, die das Gesetz in Deutschland maximal hergibt, verurteilt worden, weil sie versucht haben, Kofferbomben in einem Regionalexpress zu zünden. Aus diesem Grund haben der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung das BKA-Gesetz auf den Weg gebracht, und es ist notwendig.
Zum Zweiten zum Polizeigesetz: Sie behaupten hier, da werde jetzt eine neue Stufe der Eskalation von neuen polizeilichen Maßnahmen geschaffen. Das ist falsch. Die hier in Rede stehenden Maßnahmen zur Kennzeichenfahndung oder Handyortung gibt es in Brandenburg bereits seit zwei Jahren.
Diese Maßnahmen werden erfolgreich angewendet. Was hinzukommt und was von der Linken gerne verschwiegen wird - da kennen Sie sich aus -, ist die Tatsache, dass mindestens eine Maßnahme, nämlich die automatische Kennzeichenfahndung, in Karlsruhe nicht nur Bestand hatte, sondern vor allen Dingen vom Bundesverfassungsgericht sogar gelobt wurde, weil es eine gesetzliche Norm ist, bei der sich Regierung und Gesetzgeber ausdrücklich an das Grundgesetz gehalten haben. Andere sind ja hintenruntergefallen. Die brandenburgische Regelung ist ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht als eine Möglichkeit der gesetzlichen Grundlage für die Kennzeichenerfassung benannt worden, an der sich andere Gesetzgeber orientieren können. Wir haben durchweg positive Erfahrungen gemacht.
An der Stelle möchte ich auch mit der Behauptung aufräumen, der Entschließungsantrag sei eine Idee der SPD-Fraktion. Es ist eine gemeinsame Idee der Koalition.
- Sie können an beiden Enden des Parlaments gern zynisch lachen. Das bringt es so mit sich, wenn man so lange in der Opposition ist. Seien Sie versichert - auch wenn Sie es mir wahrscheinlich nicht glauben -, in beiden Fraktionen macht man sich Gedanken darüber, wie man die Bürgerrechte und die innere Sicherheit, wie man Sicherheit und Freiheit unter einen Hut bringt.
Gern.
Herr Kollege Scharfenberg, durch die Handyortung konnte Menschen in Brandenburg geholfen werden. Wir hören ja genau zu. Selbst Sie haben gesagt, es sei eine sinnvolle Sache, nur: Müsse man sie denn unbedingt im Polizeigesetz regeln? - Ich merke, da ist ein Stückchen Vernunft auf Ihrer Seite, ein Stückchen Anerkenntnis, dass man mit der Handyortung Menschen Gutes tun kann, dass man in Not geratenen Menschen ärztliche Hilfe zuteil werden lassen und Leben retten kann.
Was ich konkret gemeint habe, ist: Das Bundesverfassungsgericht hat unser Gesetz geprüft und für gut befunden. Die Richter haben nicht nur gesagt, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar sei - wir haben über dieses Thema im Plenum diskutiert -, sondern sie haben auch gesagt, es sei eine sehr gute Norm. An der Stelle kann man durchaus stolz darauf sein, dass wir es geschafft haben, Freiheit und Sicherheit gesetzgeberisch so gut unter einen Hut zu bekommen. In der Koalition werden diese Fragen zu Recht diskutiert. Wenn Sie Jörg Schönbohm vorwerfen, er wolle den genetischen Fingerabdruck mit dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichstellen, dann bleibt es lediglich bei dem Vorwurf. In der Sache haben Sie ja nichts beizutragen.
Wie steht es denn eigentlich mit dem Datenmissbrauch in Deutschland? Wenn man den Verlautbarungen der Presse folgt, ist es nicht der Staat, sondern die Privatwirtschaft. Es verschwinden Daten auf der Autobahn, es werden CDs mit Millionen von Daten gehandelt - Urheber ist nicht das Land Brandenburg, nicht die Polizei, sondern der private Bereich. Ich glaube, an der Stelle in eine Diskussion einzutreten, wie sie der Innenminister angeregt hat, ist sinnvoll; denn wir wissen ebenso wie Sie, dass der genetische Fingerabdruck eine Riesenerfolgsgeschichte im Bereich innere Sicherheit ist.
Danke für das Verständnis, Frau Präsidentin. Aber die Antwort darf ich doch noch geben, oder?
Kollege Scharfenberg, ich habe gesagt, dass die Verstöße im privaten Bereich stattfinden. Wir haben kein Aufsichtsproblem. Die meisten Verstöße, die die Menschen in Deutschland betreffen, finden - anders, als Sie es hier im Landtag und anderswo immer wieder predigen - nicht im staatlichen Bereich - da haben wir ein sehr gutes Controlling und klare Gesetze -, sondern im privaten Bereich statt. Das ist so. Mir ist nicht bekannt, dass Brandenburg oder andere Länder ein Aufsichtsproblem hätten. Das wollen Sie herbeireden.
Ich komme zum Schluss. Die Verabschiedung des Polizeigesetzes ist ein sehr gutes Signal. Brandenburg ist ein sicheres Land. Wir werden seiner Polizei mit dem Polizeigesetz weiter die Möglichkeit geben, für die Sicherheit der Menschen in Brandenburg zu sorgen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich haben wir uns ein wenig gewundert, dass nicht einmal zwei Monate nach dem Inkrafttreten des Großteils der gesetzlichen Vorschriften von der Linken ein solcher Antrag eingebracht worden ist. Wenn das wirklich ein ehrliches Begehren gewesen wäre, hätten wir erwartet, dass diese Dinge zunächst einmal im Innenausschuss des Landtages thematisiert werden würden. Ich kann ein positives Fazit ziehen.
- Herr Kollege Scharfenberg, das hat deswegen mit Ehrlichkeit zu tun: Man kann hier einen Antrag einbringen, weil man im Potsdamer Stadtparlament sitzt und ob der Entwicklung dort vielleicht ein wenig frustriert ist. Oder man kann einen Antrag einbringen, weil man sagt: Wir haben hier im Landtag etwas verabschiedet, und man muss wirklich einmal hinterfragen, ob das Hand und Fuß hat.
Ich habe genau zugehört, wie immer, wenn Sie sprechen. Da gibt es Punkte - Fraktionsbildung, Fraktionsstärke -, über die wir im Gesetzgebungsverfahren diskutiert haben. Von einigen wurde in dieser Sache das Verfassungsgericht angerufen, ohne Erfolg. Das wird möglicherweise noch weitere gerichtliche Klärungen nach sich ziehen. Aber um es einmal klar und deutlich zu sagen: Wenn es vor Ort Probleme bei der Auslegung der gesetzlichen Vorschriften der neuen Kommunalverfassung gibt, dann ist zuerst einmal die Kommunalaufsicht zuständig, dann sind zunächst einmal möglicherweise, wenn sie angerufen werden, auch Verwaltungsgerichte zuständig. Aber dies nicht einmal zwei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes hier im Landtag als Novellierungsbedarf zu verkaufen halte ich für vollkommen überzogen. Bei der Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes habe ich auch nicht herausgefunden, dass es in der Vergangenheit in diesem Hause so etwas schon einmal gegeben hätte.
Ich habe die Punkte, die Sie geschildert haben, aufgenommen. Ich meine, dass sie an anderer Stelle zu klären sind. Denjenigen, die dazu Fragebedarf oder Probleme haben, kann dann auch eine substantiierte Antwort gegeben werden. Aber ich glaube nicht, dass das Thema schon reif, schon so angereichert ist, dass sich das Parlament heute mit einer Bilanz der Kommunalverfassung beschäftigen kann.
Was wir sagen können, ist, dass die Vorschriften, die eher in Kraft getreten sind, als sie zur Kommunalwahl angenommen wurden, umgesetzt worden sind. Das betrifft die Frage des Wahlalters und anderes. Die Einführung der Doppik ist ein Prozess, der seit mehreren Jahren läuft. Insofern kann man wohl sagen, dass das, was schon länger in Kraft ist, ein positives Fazit verdient hat. Das andere werden wir uns ganz genau anschauen.
Ich bitte Sie, wenn zukünftig solche Dinge auftreten, den Innenausschuss damit zu befassen - Sie als Vorsitzender des Innenausschusses haben durchaus diese Möglichkeit - oder das entsprechende Ministerium direkt zu befragen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Der Antrag wird natürlich abgelehnt.
Nach der Geburt und dem Ableben des „dritten Weges“ ist es wichtig, dass wir auf die konkreten Dinge im Lande zu sprechen kommen.
Nach Medienberichten haben auch Kommunen Zockgeschäfte getätigt, also Geschäfte, die durch die Finanzmarktkrise jetzt möglicherweise zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen.