Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

Wir wollen ein Umweltgesetzbuch, das im Kern gut für die Umwelt und gut für die mittelständische Wirtschaft in dieser Republik ist.

(Vereinzelt Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Mittelständler mit einem Antrag ein Genehmigungsverfahren bewältigen könnte. Anträge aus Mecklenburg-Vorpommern zielen darauf, wenigstens partiell korrigierend einzuwirken. Wir brauchen ein einheitliches Umweltrecht statt eines neuen Kompetenzwirrwarrs, auf den ich jetzt aus Zeitgründen nicht eingehe. Die Kritik des Sachverständigenrates für Umweltfragen am Föderalismusvorhaben lässt an Deutlichkeit nichts fehlen: lückenhafte Kompetenztitel, keine sachlich angemessene Systematik, Gefährdung

eines einheitlichen Umweltgesetzbuches, erhebliche verfassungsrechtliche Auseinandersetzung und Senkung der Umweltstandards.

Dem abschließenden Satz der Sachverständigen bleibt nichts mehr hinzuzufügen. Der Umweltrat rät, sich den erkennbaren Tendenzen zu widersetzen, dem vagen und abstrakten Ziel einer Stärkung der Eigenstaatlichkeit der Länder die umweltpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu opfern. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Gregor.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das uns zurzeit beschäftigt, ist ein brandaktuelles; es wird zeitgleich im Bundesrat und im Bundestag behandelt. Ich wünschte mir, dass wir als große Koalition, die angesichts der politischen Konstellation auf Bundesebene zurzeit in einer wirklich komfortablen Situation ist und auch im Bundesrat die entsprechende Mehrheit findet, diese einmalige Chance, die sich aufgrund dieser Mehrheitsverhältnisse ergibt, nutzen, um eine Föderalismusreform durchzuführen, die den Namen verdient, dieses Land zukunftsfähig macht und vor allen Dingen im Wettbewerb europäisch und international sowie global nach vorn bringt. Diesen Anspruch hat die Föderalismusreform. Im Umweltbereich allerdings - das muss ich als Umweltpolitikerin zugeben - sehe ich diesen Ansatz noch nicht als gewährleistet an und halte einen großen Wurf für noch nicht umsetzbar.

(Vereinzelt Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Eigentlich sollten Kompetenzen entflochten, Gesetzgebungsprozesse effektiver, die Zersplitterung des Umweltrechts aufgehoben und bundeseinheitlich ein Rechtssystem, das einen einheitlichen Vollzug gewährleistet, geschaffen werden. Das ist im internationalen und vor allem europäischen Wettbewerb vor allem für unsere Unternehmen wichtig. Für unterschiedliche Standorte braucht man das gleiche Genehmigungsprozedere und keine unterschiedlichen Normen und Standards. Wir wollten eine Umweltgesetzgebung, die es ermöglicht, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu implementieren und vor allen Dingen eine integrierte Vorhabengenehmigung durchzuführen.

Ich glaube, dass all diese Ansätze mit dem jetzt verabschiedeten Paket noch nicht das Ziel erreichen können. Wenn ich mir allein die Titel, der dann möglichen Gesetzgebungsformen vorstelle: Wir haben einerseits die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daneben haben wir die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz mit und ohne Erforderlichkeitsklausel. Wir haben das Abweichungsrecht der Länder. Davon gibt es allerdings auch Ausnahmen, bei denen nicht abgewichen werden darf. Wir haben auch noch die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Wir haben damit auf jeden Fall den Juristen für die nächsten Jahre jede Menge Betätigung gesichert, aber keine Verfahrensvereinfachung, Harmonisierung und vor allen Dingen keine einheitliche Umweltgesetzgebung geschaffen.

Vor diesem Hintergrund sind meine Zweifel wohl gerechtfertigt. Ich bin nicht ganz so optimistisch, dass damit das von uns und auch vom Ministerpräsidenten proklamierte Ziel erreichbar ist. Deshalb bin ich ein bisschen unglücklich.

Die diesbezügliche Kritik ist sowohl von der Wirtschaft als auch von Verbänden aus dem Bereich Umwelt gekommen. Ich weiß, dass morgen die Anhörung für den Bereich Umweltschutz stattfindet, und denke, dass es sehr viele Ansatzpunkte und vernünftige Vorschläge geben wird. Ich hoffe, dass wir noch zu guten Ansätzen kommen werden, um nicht das gesamte Paket aufschnüren zu müssen. Wir werden in den Verfahrensschritten zu vernünftigeren Regelungen kommen, um den Wirrwarr, der sich für den Außenstehenden ergibt, zu lösen. Ich durchschaue das noch nicht und bin wahrscheinlich auch zu wenig Verwaltungsjurist, um mir zuzutrauen, das aufzudröseln und vernünftige Regelungen zu finden.

Ich muss gestehen, dass ich angesichts dessen, was sich bei der Debatte über einige vorangegangene Tagesordnungspunkte abgespielt hat, ein gebranntes Kind bin. Wir überbieten uns derzeitig in einem Wettlauf von Entbürokratisierung im Bereich von Normen und Standards.

Gerade im Bereich Umwelt sind wir immer zweiter Sieger, wenn es darauf ankommt. Es wird verdammt schwer werden, in Abwägungsprozessen Normen und Standards aufrechtzuerhalten, vor allem, wenn es darum geht, Standorte nach vorn zu bringen, also Wirtschaftspolitik zu betreiben.

Diesbezüglich habe ich an alle hier im Haus die Bitte, sehr viel Rückgrat zu haben, damit wir unseren Standort und die hohen Standards, die wir im Umweltbereich haben, aufrechterhalten können und nicht womöglich im Standortwettbewerb gegen Berlin plötzlich zu anderen Regelungen kommen. Wir brauchten dann gemeinsame Regelungen mit Berlin, sonst wäre ja alles völlig kontraproduktiv. Wir haben zum Beispiel den gemeinsamen Luftraum und gemeinsame Wasserläufe. Was soll das also alles? Es ist unvorstellbar, was sich diesbezüglich für uns an Arbeit ergibt. Wir scheuen uns sicherlich nicht vor Arbeit, aber eigentlich wollten wir vor allem im Umweltbereich Personal abbauen. Wie soll das funktionieren? Wir haben jetzt schon ein Vollzugsproblem. Wenn wir mehr Kompetenzen haben und im Vollzug mehr Personal brauchen, wird uns das mit dem vorhandenen Personaltableau, vor allen Dingen vor dem Hintergrund des vorgesehenen Abbaus, nicht gelingen. In diesem Sinne kann ich morgen nur allen ein Glückauf auf dem Weg der unbedingt notwendigen Novellierung sagen.

(Beifall bei SPD und der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Gregor. - Das Wort erhält der Abgeordnete Dombrowski von der CDU-Fraktion, weil die DVU-Fraktion Verzicht erklärt hat.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt kann man einmal sehen, dass Kurt Tucholsky vor vielen Jahren schon Recht hatte, als er sagte: Wenn die Deutschen nichts mehr haben, Bedenken haben sie immer.

Wir haben sogar Bedenken über Sachverhalte und Werke, die wir noch gar nicht zur Beurteilung vorzuliegen haben. Die Kollegin Steinmetzer schreibt schon eine Katastrophe an die Wand, wenn sie sagt, dass es Umwelt und Naturschutz in Brandenburg nach der Föderalismusreform praktisch nicht mehr geben werde. Die Kollegin Gregor, der ich ein gutes Stück folgen kann, hat eingeräumt, dass sie es im Moment noch nicht beurteilen kann. Das geht ja auch gar nicht, weil man noch nicht den Überblick über alle angedachten Regelungen haben kann.

Von daher denke ich, bei all den Erfahrungen, die wir in Brandenburg in diesem Bereich haben, und auch angesichts des hohen Niveaus, das wir in Brandenburg für Umwelt und Naturschutz erreicht haben und halten wollen, sollten wir uns darin einig sein, dass eine Diskussion über eine blanke Reduzierung von Normen und Standards speziell hier in Brandenburg gar nicht zur Debatte steht, jedenfalls nicht in der CDU-Fraktion und nicht im Zusammenhang mit dem Schlagwort „Bürokratieabbau“. Es kann immer nur darum gehen, sachlich und fachlich abzuwägen, was das geeignete Mittel und für alle Beteiligten vertretbar ist.

Ich habe überhaupt keine Sorge, dass es uns gelingen wird, auch wenn wir in Bezug auf den Föderalismus an allen Fronten und in allen Fachbereichen gleichzeitig arbeiten müssen, am Ende zu Brandenburger Lösungen zu kommen, die unseren Bedarfen tatsächlich entsprechen und ihnen gerecht werden.

Von daher begrüße ich persönlich den Ansatz der Koalition in Berlin, mit dem Föderalismus endlich ernst zu machen. Die morgige Anhörung im Rechtsausschuss für den Bereich, über den wir gerade reden, wird erste Anhaltspunkte geben.

Wenn wir das Umweltgesetzbuch im Entwurf vorliegen hätten, wäre es für uns wesentlich einfacher, uns einzuordnen. Aber ich habe noch keine sehr erhellenden Hinweise bekommen, was in Wirklichkeit gedacht ist. Man stochert im Moment ein wenig im Nebel; das geht mir auch nicht anders. Wir sind offen für Änderungen. Ich lege auch Wert auf die Feststellung, dass es nicht darum geht, so genannte Normen und Standards in Brandenburg einfach zu senken, sondern es geht darum, festzustellen: Was ist notwendig und sinnvoll? Was können und wollen wir uns leisten? Wie kommen wir mit allen Partnern, die im Bereich Umwelt und Naturschutz beteiligt sind, zurande? Wie erreichen wir nach Möglichkeit ein hohes Maß an Einvernehmen?

Vom Grundsatz her ist es so gedacht, dass sich der Bund mit den großen Themen Globalisierung und Europäisierung befasst, die Erforderlichkeit national und international vernetzter Problemlösungen aufarbeitet und hochrangige Qualitätsziele festschreibt. Das würde ich der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag zutrauen, sodass man nicht auf eine Stufe fällt, die es vielleicht zu Beginn der Industrialisierung in Europa gab. Die Sorge habe ich überhaupt nicht. Ich glaube, dass wir die deutschen Standards in diesen wie in anderen Bereichen als vorbildlich in der Welt werden halten können.

Wenn nun die Länder im Bereich der planerisch gestaltenden Aufgaben, bei der Luftreinhalteplanung, der Lärmminderungsplanung, der wasserwirtschaftlichen Planung, bei Landschaftsplanungen, bei Schutzgebietsfestsetzungen im Naturschutz und auch im Bereich Abfallwirtschaft, mehr Aufgaben übertragen bekommen, habe ich davor auch keine Angst. Der Minister

präsident hat vorhin auch erklärt, wir sollen keine Angst vor mehr Verantwortung haben. Wir haben keine Sorge, dass wir das nicht schultern können. Mehr Verantwortung bedeutet auch mehr Gestaltungsspielraum. Es bedeutet auch mehr Glaubwürdigkeit, wenn ich mich auf meine eigenen Entscheidungen beziehen kann und nicht immer sagen muss: Die anderen haben mir das vorgeschrieben, wir müssen das so machen. Meine Fraktion und ich - ich denke, auch die Kollegen im zuständigen Fachausschuss - sind gerne bereit, Verantwortung zu übernehmen.

Ich gehe davon aus, dass unsere Landesregierung die Brandenburger Position in die Diskussion einbringt und sich bei ihren Entscheidungen ausschließlich vom Wohl des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger leiten lässt, wie es auch in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Alles andere werden wir gemeinsam bewältigen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Recht herzlichen Dank. - Die Diskussion ist damit abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen der Antrag in Drucksache 4/2686, eingebracht von der Linkspartei.PDS - Föderalismusreform: Ein einheitliches Umweltrecht schaffen - vor. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Bei mehreren Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Föderalismusreform: Einheitliche Standards im öffentlichen Dienst sichern

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/2687

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Bernig von der Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Beamten sind Träger der Verwaltung - einer träger als der andere. - Mit solchen Witzen wird sich gern über das Beamtentum in Deutschland nicht nur an Stammtischen lustig gemacht. Nun ist ja Humor bekanntlich, wenn man trotzdem lacht. Betrachtet man aber die Entwicklung im öffentlichen Dienstrecht in den letzten 16 Jahren, kann einem das Lachen schon vergehen. Hier meine ich die Entwicklung im Tarifrecht wie auch im Beamtenrecht.

Wie sieht diese Entwicklung aus? Im Jahr 1971 wurde auf Initiative der Länder die Kleinstaaterei auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung beendet. Danach waren Tarifrecht und Beamtenrecht jahrelang eng aneinander gekoppelt. In der Regel wurden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen inhalts- und zeitgleich auf die Beamten übertragen.

Unser Antrag trägt nicht umsonst die Überschrift: Einheitliche Standards im öffentlichen Dienst sichern. Er zielt letztlich auf die Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten und auf die Gestaltung eines öffentlichen Dienstrechts nach einheitlichen Grundsätzen in der Bundesrepublik. Was aber in den letzten Jahren in Wirklichkeit passiert ist, ist genau das Gegenteil, und das unter bundeseinheitlichen Bedingungen.

In den 90er Jahren war es üblich, die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten zeitlich um Monate abzukoppeln. Dem folgte die inhaltliche Differenzierung, indem Besoldungsbestandteile wie das Weihnachtsgeld eingefroren, Zeitintervalle in den Lebensaltersstufen gestreckt oder die Ruhegehaltsfähigkeit von Erschwerniszulagen gestrichen wurden.

Die Jahre 2002/03 brachten eine weitere entscheidende Zäsur im Beamten- wie im Tarifbereich. In der Beamtenbesoldung wurden so genannte Öffnungsklauseln für die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld eingeführt und Brandenburg war dabei Vorreiter.

Das, sehr verehrter Herr Ministerpräsident - - Er ist nicht hier.

(Minister Schönbohm: Ich gebe es weiter!)

- Das wäre nett, Herr Schönbohm, eigentlich hatte ich hier eine andere Bemerkung vorgesehen, aber aus aktuellem Anlass dies an den Herrn Ministerpräsidenten: Das lässt die Befürchtung wachsen, dass es weitere Einschnitte im Land Brandenburg geben wird.

Richten Sie bitte auch Folgendes dem Herrn Ministerpräsidenten aus: Wenn Herr Stoiber ihm erzählt hat, in Bayern habe er das Weihnachtsgeld gestrichen, dann hat er ihm schlicht etwas vom Pferd erzählt; denn in Bayern gibt es ein Sonderzahlungsgesetz, das Sonderzuwendungen bis A 11 in Höhe von 60 % des Grundgehalts und ab A 12 in Höhe von 50 % des Grundgehalts vorsieht.

(Bischoff [SPD]: Er hat Herrn Stoiber zitiert!)

- Ich sage ja nur, dass Herr Stoiber ihm da offensichtlich etwas vom Pferd erzählt hat; denn es gibt dieses Sonderzahlungsgesetz. Es ist ja gut, wenn man aufklärt, dass da etwas Falsches kursiert.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es ist ein schlechter Vergleich, es ist eben nicht so. Das ist genau das Beispiel, wie versucht wird, arme und reiche Länder gegeneinander auszuspielen.

Im Tarifbereich gab es eine weitere fatale Entwicklung zum Flächentarifvertrag. 2003 kündigten die Länder ihre langjährige Verhandlungsgemeinschaft mit dem Bund und den Kommunen auf - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem nach jahrelangen Verhandlungen endlich ein neuer Tarifvertrag Öffentlicher Dienst auf dem Tisch lag, der den Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten abschafft, stärkere Leistungselemente in die Bezahlung einführt, Bildungsabschlüsse honoriert, jungen Arbeitnehmern eine bessere Chance bietet und zur Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit regionale Lösungen zulässt, aber auch das Weihnachtsund Urlaubsgeld beibehält.

Gleichzeitig begannen der Bund und die Länder im Beamtenbereich mit der Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden bis auf 42 Stunden kraft Gesetzes. Dabei wird immer nur über die Verlängerung der Arbeitszeit debattiert, die ja nicht so gravierend sei. Dass das aber gleichzeitig auch Lohnkürzung bedeutet, wird verschwiegen. Meine Damen und Herren, Dreistigkeit und Scheinheiligkeit haben einen Namen. Aus Gleichbehandlungsgründen und Gründen der inneren Gerechtigkeit dient genau diese Arbeitszeitverlängerung Herrn Möllring jetzt als Begründung, um auch im Tarifbereich längere Arbeitszeiten zu fordern, wogegen sich die Gewerkschaften mit den laufenden Streiks hoffentlich erfolgreich wehren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)