Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

Europäischen Gerichtshofs zu Dienstleistungskonzessionen hinsichtlich des Anforderungsprofils an Transparenz nachzulesen und zu bedenken, dass Dienstleistungskonzessionen Sachverhalte sind, die noch nicht einmal vergeben werden müssen. Ich bitte, diesen Zusammenhang in den Fokus der weiteren Diskussion einzubeziehen.

Der Antrag umfasst verschiedene Sachverhalte. Sie schlagen unter anderem die Einführung von - wie ich es nenne - Gleitklauseln vor, wonach vom billigsten Gebot abgewichen werden kann. Ich möchte auf meine vorherige Bemerkung zurückkommen: Ohne eine gesetzliche Regelung, die über einer derartigen Verordnung steht, werden diese Gleitklauseln angreifbar sein. Deshalb muss in diesem Punkt Ihres Antrages der Zusammenhang rechtlicher Regelungen mit Vergabe zwingend hergestellt werden.

Ich erinnere mich an die Debatten im Wirtschaftsausschuss, als Berlin die Wertgrenzen einseitig angehoben hatte, ohne uns zu informieren. Wir haben lange Debatten mit Berlin geführt, um eine einheitliche Regelung für die Region Brandenburg und Berlin hinzubekommen. Ich habe das damals als einen unfreundlichen Akt begriffen, um das einmal deutlich zu sagen. Ich empfehle, dass unter Punkt zwei die Landesregierung beauftragt wird, nicht nur Berlin zu informieren, sondern stärker zu betonen, dass die Harmonisierung der Vergaberegelungen in beiden Ländern nicht nur anzustreben, sondern auch umzusetzen ist. Berlin und Brandenburg sind eine Wirtschafts- und Sozialregion. Die Unternehmen sowohl in Berlin als auch Brandenburg arbeiten auf beiden Seiten der Landesgrenze. Diesen Punkt müssen wir noch stärker betonen.

Eine weitere Bemerkung zu dem vorliegenden Antrag: Ich habe ein Problem mit der Höhe des in der Begründung definierten Wertes. Ich sage deutlich, dass wir die Begründung nicht beschließen. Andere Länder, die höhere Freigrenzen als Brandenburg haben, zum Beispiel Sachsen-Anhalt, haben geringere Wertgrenzen. Ich möchte gern mit dem Ministerium, mit den betroffenen Verbänden, mit den Kommunen wie auch mit dem Ausschuss darüber reden, welche Wertgrenzen wir bei freihändiger Vergabe tatsächlich ansetzen wollen. Freihändige Vergaben wie auch beschränkte Ausschreibungen sind genau die Punkte, die, wie Sie, Herr Müller, es angesprochen haben, öffentlich in der Kritik stehen, weil die Gefahr des Missbrauchs tatsächlich gegeben ist. Insofern müssen wir abwägen zwischen der politischen Verantwortung im Umgang mit Steuermitteln durch die Festsetzung derartiger Wertgrenzen und der Notwendigkeit, dieses Instrument im Land Brandenburg handhabbar zu machen. Deswegen ist eine Diskussion und eine Begleitung durch den Ausschuss zwingend erforderlich.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin für eine Debatte über die Anhebung der Wertgrenzen, weil wir das Instrument brauchen. Die Anhebung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen löst das vergaberechtliche Problem allerdings nicht. Wir brauchen vergaberechtliche Regelungen. Ich bitte die Fraktionen, diesen Zusammenhang in die weitere Diskussion einzubeziehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Karney.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bürokratieabbau ist nicht nur auf Bundesebene ein erklärtes Ziel der Regierung, sondern auch auf Landesebene versuchen wir alles, um eine Schneise durch das Dickicht des Bürokratiedschungels zu schlagen.

Nach fast einem Jahr legt die Landesregierung heute Nachmittag den Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau vor. Dass dies nur der Anfang sein kann, ist wohl jedem hier klar. Auch wir möchten mit dem vorliegenden Antrag von SPD und CDU einen Beitrag zum Bürokratieabbau für unsere Wirtschaft leisten. Weder die Vergabestellen der öffentlichen Hand noch die Unternehmen können sich den hohen bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten von Ausschreibungen mit geringem Wertvolumen leisten. Aus diesem Grunde wollen wir, dass die Landesregierung die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bei den Auftragsvergaben des Landes und der Kommunen anhebt. Damit können wir einen wichtigen Beitrag zum Wachstum der Wirtschaft in Brandenburg leisten.

Um dies transparent genug darzustellen, sind entsprechende Regelungen zu treffen, die es ermöglichen, eine solche Vergabe nachvollziehbar und offen zu gestalten. Durch die anhaltend schwierige Situation der öffentlichen Haushalte werden viele Aufträge an die billigsten Anbieter vergeben. In vielen Fällen ist dies allerdings nicht der wirtschaftlichste Anbieter. Durch die Einführung so genannter Bewertungspauschalen werden die Vergabestellen der Gemeinden und Kreise in die Lage versetzt, auch Vorteile von Anbietern zu bewerten, die sich nicht direkt im Angebotspreis widerspiegeln. Dazu können unter anderem Wartungskosten, Bediener- oder Nutzerfreundlichkeit, technische Hilfen, Kundendienst oder Kundennähe zählen. Bei der Anhebung der Vergabegrenzen durch Einführung von Bewertungspauschalen und Transparenzregeln möchten wir uns mit diesem Antrag an die im letzten Jahr eingeführten Vergaberegelungen von Bayern halten, nicht etwa, weil wir die Berge lieben, oder weil wir neidisch auf deren Regelungen zur Außengastronomie und zum Ladenschluss für die kommende WM sind - na gut, darauf sind wir zu Recht neidisch -, nein, wir sind der Meinung, dass die Gesamtheit der Neuregelungen im Freistaat in diesem Bereich führend ist und eine vereinfachte und bessere Praxis für die Wirtschaft bedeutet. Warum sollten wir uns an schlechten Beispielen orientieren, wenn sehr gute Erfahrungen mit einem besseren Modell gemacht worden sind?

Wir haben unsere Überlegungen im Gespräch mit Kammern und Verbänden aus dem Land Brandenburg gewonnen und wurden von ihnen in unserer Initiative unterstützt, wie Herr Müller gesagt hat. Wir sind für eine Anhebung der Wertgrenze von derzeit 5 000 Euro bei der freihändigen Vergabe und 100 000 Euro bei der beschränkten Ausschreibung. Bei dem Punkt, diese Anhebung mit Berlin zu harmonisieren, liegen wir auf einer gemeinsamen Welle. Die Gespräche müssen mit den Berlinern geführt werden. Allerdings sollten wir unsere Entscheidung zeitlich und inhaltlich nicht von deren Votum abhängig machen.

Um Ihnen unsere Harmonisierungsbemühungen zu verdeutlichen, möchte ich Sie auf die morgige Sitzung des Abgeordnetenhauses hinweisen. In dieser wird von der dortigen CDU

Fraktion ebenfalls ein solcher Antrag mit der Drucksachennummer 15/5101 eingebracht werden. Ich wünsche unseren christlich-demokratischen Parteifreunden viel Erfolg dabei. Allerdings habe ich kaum Hoffnung, dass dieser Antrag vom Abgeordnetenhaus so beschlossen wird.

Um einiges zuversichtlicher bin ich, wenn es darum geht, unseren Antrag hier im brandenburgischen Landtag zu verabschieden. Ich bitte Sie der kleinen und mittleren Unternehmen in Brandenburg wegen um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Für die Fraktion der DVU spricht jetzt die Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der kleinsten Fraktion hier im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Mittelstandsförderung mit integriertem neuen Vergabegesetz muss Ihnen doch mächtig in die Knochen gefahren sein.

(Beifall bei der DVU)

Nicht nur, dass Sie selbst unfähig sind, ein ähnliches Gesetzeswerk zu erstellen und in den Landtag einzubringen, nicht nur, dass Ihr Wirtschaftsminister mit all den hoch bezahlten, aber offensichtlich nicht hoch qualifizierten Mitarbeitern seines Hauses, obwohl er dies schon seit 1999 versprochen hat, dazu nicht in der Lage ist, nein, meine Damen und Herren, es bedarf erst eines Gesetzentwurfs der DVU-Fraktion und einer Neufassung der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich des bayerischen Innenministeriums, damit Sie wenigstens einen minimalen Teilbereich herausgreifen und dazu einen Antrag erstellen.

(Beifall bei der DVU)

Meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen sagen, Sie können nicht einmal richtig abschreiben. Aber dazu komme ich noch zum Schluss meines Beitrags.

Kommen wir nun zu Ihrem Antrag. Natürlich begrüßen wir, was Sie von uns abgeschrieben haben, nämlich die Anhebung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen. Selbstverständlich finden wir die Anhebung auf 30 000 Euro für beschränkte Ausschreibungen, für freihändige Vergaben gut.

(Zuruf des Abgeordneten Karney [CDU])

Gut finden wir auch die geforderten erhöhten Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen auf 300 000 Euro für den Tiefbaubereich bzw. 150 000 Euro für den Hochbaubereich.

Dasselbe gilt für die so genannten Wertungspauschalen. Bayern hat bekanntlich die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im kommunalen Bereich diesbezüglich weiter vereinfacht. Seit dem 1. November 2005 können die Kommunen ihre Bauaufträge flexibler und unbürokratischer vergeben. Dafür wurden die

so genannten Wertungspauschalen eingeführt. Diese pauschalieren solche Kriterien, die neben dem Preis bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach VOB bewertet werden dürfen. Den Kommunen soll damit ermöglicht werden, ohne aufwändige Einzelbewertung vom billigsten Angebot abzuweichen. Natürlich findet auch das unsere Zustimmung.

Jetzt kommt der Haken, ein Haken, den Sie nicht von uns abgeschrieben haben. Dass Sie die Landesregierung nur schön bitten, statt klar und deutlich zu fordern, eine solche Anhebung der Wertgrenzen und Wertungspauschalen einzuführen und dem Landtag mit Fristsetzung darüber zu berichten, konterkariert die Intention Ihres Antrags bereits wieder teilweise.

(Beifall bei der DVU)

Selbstverständlich sollte die Landesregierung das tun, und zwar schnell, und es sollte ihr ein ganz klarer spätester Termin 30.09.2006 - gesetzt werden. Sonst verschläft sie auch diesen Antrag wieder einmal, wie schon so oft geschehen.

Herr Müller, von Versprechen, gerade was diese Landesregierung anbelangt, halten wir sehr wenig.

(Beifall bei der DVU)

Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Dr. Krüger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt schon so etwas wie eine gute Tradition in Brandenburg, dass die Abgeordneten, mit dem Ohr am Puls der regionalen Wirtschaft und der kommunalen Verwaltungen, der Landesregierung den Anstoß für Regelungen geben, die das Vergabewesen im Land Brandenburg verbessern sollen. Damit soll die Erhöhung der Wettbewerbschancen im Land erreicht werden. Gleichzeitig ist das Ziel der Vermeidung übermäßiger Bürokratie um ihrer selbst willen, also, die Vermeidung eines Bürokratismus anstelle guter Bürokratie nicht aus den Augen zu verlieren. Ja, meine Damen und Herren, die gute Bürokratie gibt es nämlich auch.

Dass die Koalitionsfraktionen diesem Anliegen folgen, ergibt sich bereits aus der Bezeichnung des Antrags. Den Beginn einer guten Tradition erkennen wir schon allein, wenn wir einen kurzen Blick in die vergangene Legislaturperiode werfen, etwa auf den Beschluss des Landtags zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mittelstand und Handwerk vom 21. November 2001. Damals haben Sie eine Angleichung der Verfahrenswertgrenzen an die Berliner Werte gefordert und die Landesregierung hat dies umgesetzt. Als Ergebnis können wir verzeichnen: Die Verfahrenswertgrenzen bei der Auftragsvergabe durch Berlin und Brandenburg waren entgegen den früheren Erwartungen seither stabil.

Der Antrag, über den wir unter diesem Tagesordnungspunkt sprechen, belegt, dass sich die Erhöhung der Wertgrenzen als richtig erwiesen hat, sodass wir zulegen sollten. Von welcher Größenordnung betroffener Auftragsvergaben sprechen wir? Es geht hier in einzelnen Quartalen eines Wirtschaftsjahres um

bis zu 50 % aller Bauaufträge im Land. Diesen Anteil machen die öffentlichen Aufträge an der Baunachfrage teilweise aus leider, muss ich sagen, denn wir könnten einen höheren Anteil privater und gewerblicher Bauten gut gebrauchen -, und je höher die Verfahrenswertgrenzen angesetzt sind, umso stärker nähern wir uns den 80 oder 90 % der Bauaufträge, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Im Extremfall würden Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte fast gar nicht mehr öffentlich ausgeschrieben.

Warum ist dieses Anstoßen der Landesregierung durch die Abgeordneten im Bereich öffentliches Auftragswesen dennoch nötig? - Nun, als Abgeordnete haben Sie die Budgethoheit und im fiskalischen Leben gilt Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als höchstes Ziel. In der Landesregierung ist das zuvörderst, aber nicht alleinige Aufgabe des Finanzressorts, und schließlich ist in einem Wirtschaftsressort nicht nur die unmittelbare Wirtschaftsförderung angesiedelt, sondern auch die Bewahrung der Wirtschaftsordnung, die seit Ludwig Erhard mit großem Erfolg Marktwirtschaft und Wettbewerb heißt.

Diese Gesichtspunkte sprechen für die vollständige Öffnung des Wettbewerbs. Das hieße die Rückkehr zu den alten Verfahrenswertgrenzen der Verwaltungsvorschrift, zu § 55 der Landeshaushaltsordnung: 2 525 000 Euro. Aber die Realität zeigt, dass man dabei gelegentlich von einem Wettbewerb ohne Rücksicht auf Verluste sprechen müsste. Es kann aber nicht unser Ziel sein, Hunderte Bewerber für relativ kleine Aufträge Angebote bearbeiten zu lassen. Wenn diese 100 Bieter nur eine Stunde für die Bearbeitung brauchten, wären das immer noch 99 Stunden verlorene Arbeitszeit, denn 99 Bewerber erhalten eine Absage und nur ein Glücklicher erhält den Auftrag. So glücklich ist er vielleicht gar nicht, weil er sich womöglich mit objektiv zu niedrigen Preisen übernommen hat, um bei der zahlenmäßig starken Konkurrenz den Auftrag zu bekommen.

In der Praxis werden es nicht alle Tage 100 Bewerber sein, aber es wird deutlich, dass es von vornherein unwirtschaftlich sein kann, bei der Vergabe relativ kleiner Aufträge unbegrenzte Bewerberzahlen zu haben.

Dasselbe gilt für den Aufwand auf der Auftraggeberseite. Denn alle Angebote sind zu prüfen, und auch das kostet Zeit und damit Geld der Verwaltung. Damit ist es im Hinblick auf die Bedeutung der Haushaltsgrundsätze und der Wirtschaftsordnung sehr wichtig, dass der Auftrag zur Überarbeitung von Regelungen aus dem Parlament kommt.

Die öffentliche Ausschreibung, um deren Einschränkung es bei der Einführung oder Erhöhung von Verfahrenswertgrenzen geht, gilt als das transparenteste Verfahren und als der Garant gegen Preisabsprachen und Korruption. Mit der Erhöhung der Verfahrenswertgrenzen werden wir - so sieht es auch der vorliegende Beschlussantrag in Ziffer 1 vor - Regelungen treffen müssen, die die Transparenz möglichst gleich wirksam erhalten müssen, wie dies bei der öffentlichen Ausschreibung quasi automatisch ohne weiteres Zutun der Fall ist.

Gleichzeitig müssen wir aber verhindern, dass die Ersatzregelung die Verwaltungsvereinfachung, die mit beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe verbunden ist, wieder gänzlich zunichte macht. Was wir alle unter der Bezeichnung Korruptionsregistergesetz in den vergangenen Jahren auf Bundesebene, aber auch bei einigen Ländern gesehen haben,

ist sehr oft ein erheblicher Aufwand, den die vielen redlichen Unternehmer, aber auch die Verwaltungen betreiben müssen, um die wenigen unredlichen ausfindig zu machen. Der Aufwand ist also zu begrenzen.

Das Für und Wider einer Ausweitung des Bereichs, in dem der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr zwingend gelten soll, macht deutlich, dass hier nicht der Stein der Weisen nach dem Motto „Viel hilft viel“ verborgen liegt, sondern ein Stück Abwägungsarbeit auf uns zukommt, die in anderen Ländern mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmendaten auch zu unterschiedlichen Verfahrenswertgrenzen geführt hat. Was wir auf jeden Fall bei der Erhöhung der Verfahrenswertgrenzen verbessern müssen, ist die Rechtssicherheit für die kommunalen Auftraggeber und die Klärung von Zweifelsfragen, die mit der alten Ausnahmeregelung verbunden sind.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu der Forderung nach einer Regelung von Wertungspauschalen sagen. Die bayerische Vorlage hierfür führt keine Wertungspauschalen neu ein. Vielmehr geht die Bekanntmachung davon aus, dass im Rahmen der Wertungsbestimmungen des Vergaberechts eine Pauschalierung der wirtschaftlichen Vorzüge von alternativen Lösungen ohnehin schon zulässig ist, und definiert nur als Handlungsanleitung, wie man sachlich damit umgeht.

Mit der Erhöhung der Verfahrenswertgrenzen geben wir viel Verantwortung zurück in die Hand der Vergabestellen und Kommunen als öffentliche Auftraggeber. Damit sind dann auch deren Kontrolleure und damit in vorderster Linie die Gemeindevertreter, die letztlich über die Rechtmäßigkeit der Vergabevorschläge der Verwaltung zu befinden haben, in der Verantwortung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, die Fraktion der Linkspartei.PDS begehrt die Überweisung des vorliegenden Antrags, Drucksache 4/2883, an den Wirtschaftsausschuss. Wer dem Folge leistet, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Dies ist eine Mehrheit. Stimmenthaltungen? - Das stelle ich nicht fest.

Wir stimmen also über den Antrag in der Sache ab. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei der Enthaltung einer Fraktion ist der Antrag damit angenommen.

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

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