Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Klocksin [SPD])

- Diese Anschubkosten, Herr Dr. Klocksin, betragen 160 000 Euro. Das sind einmalige Kosten - davon finanziert das Land Brandenburg 132 000 Euro -, und es gibt dauerhafte Mehrkosten, wo ein Fragezeichen zu setzen ist: Warum in dieser Größenordnung dauerhafte Mehrkosten für diese Behörde? Dazu gehören Miet- und Nebenkosten, Bewirtschaftung der Räume, eine neue mit A 16 besoldete Abteilungsleiterstelle, Anschaffung von Kopierern usw.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Klocksin [SPD])

Diese Summe beläuft sich auf 388 000 Euro und davon zahlt Brandenburg 314 000 Euro.

Fazit: Einsparungen durch diese neue Behörde sind uns leider nicht bekannt geworden. Deshalb noch einmal zum Abschluss die Frage: Wozu diese gemeinsame Behörde, wenn sie kaum Kompetenzen hat? Die Feststellung lautet: Ein ziemlich hohler

Vogel für viel Geld. Meine Damen und Herren, Sie werden sich im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung Mühe geben müssen, unsere Fragen zu beantworten bzw. auf die Finanzierungsquellen einzugehen. Darauf bin ich schon sehr gespannt. Ansonsten haben Sie sich sicherlich schon entschieden, genau so zu verfahren, wie es im Staatsvertrag festgeschrieben ist. Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Der Abgeordnete Klocksin trägt die Position der SPD-Fraktion vor.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegin Tack, nach einem handwerklich standardisierten Auftakt haben Sie doch noch einmal tief in die Kiste gegriffen, und es wundert mich, dass Sie nicht darüber gesprochen haben, ob die veranschlagten 4 500 Euro für die Anmietung eines Kopierers durch ein anderes Angebot unterboten werden könnten. Aber vielleicht ist das dann Aufgabe des Ausschusses.

(Frau Tack [Die Linkspartei.PDS]: Na, na, na!)

Wenn wir uns also in dieser Detailliertheit mit der Angelegenheit auseinander setzen, sollte darüber hinaus nicht verloren gehen, worum es eigentlich geht. Auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung über den Luftfahrtstaatsvertrag überhaupt eine Zusammenarbeit mit Berlin herstellen zu können halte ich für einen großen Schritt nach vorn.

Wenn wir in unserer Region seit vielen Jahren das gemeinsame Ziel verfolgt haben, einen leistungsfähigen Flughafen in Berlin-Schönefeld auf die Beine zu stellen, halte ich es nur für angemessen und zeitlich auch gut platziert, dass die beiden Länder auf dem Gebiet der Luftverkehrsverwaltung zusammenkommen und mit einer gemeinsamen Oberbehörde agieren. Dies wird nach außen für Kunden und Unternehmen eine klare Ansprechbarkeit herstellen. Ich glaube, dass die Synergieeffekte, die sich aus der Zusammenführung bestehender Einheiten ergeben,

(Zuruf der Abgeordneten Tack [Die Linkspartei.PDS])

höher zu bewerten sind als einmalige Anschaffungs- und Anschubfinanzierungen, wie Sie sie eben erwähnt haben.

Sicherlich wird dieser Schritt, der für die Kooperation der beiden Länder gut ist, eine weiterreichende Zusammenarbeit nicht ersetzen. Ich hatte in einem Gespräch mit einem Kollegen gerade die Frage erörtert, ob durch die schrittweise Zusammenarbeit auf vielen Fachgebieten nicht eines Tages die Fusion der beiden Länder nicht mehr auffallen würde. Dazu habe ich klar Nein gesagt. Natürlich brauchen wir die Fusion. Es reicht nicht, damit bei einzelnen Behörden stehen zu bleiben. Das geht sicherlich deutlich weiter.

Hier ist aber ein konkretes Ziel beschrieben, der Staatsvertrag ist unterzeichnet. Ich denke auch, dass wir imstande sind, dafür zu sorgen, innerhalb des Ausschusses noch die eine oder andere von Ihnen angesprochene Erläuterung seitens des Ressorts

zu erhalten, soweit es nicht unmittelbar geschieht. In der Sache jedoch ist dieses Vorhaben ein von unserem Haus und von den Koalitionsfraktionen in jedem Falle unterstützenswertes Vorhaben, das wir vor diesem Hintergrund begrüßen. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Der Abgeordnete Schuldt setzt für die DVU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir es mit der Verwaltungsmodernisierung ernst nehmen, dann ist dieser vorliegende Gesetzentwurf für uns alle alternativlos. Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit von Brandenburg und Berlin auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung ist es, den Verwaltungsaufwand in beiden Ländern zu optimieren und eine effektivere Aufgabenwahrung sicherzustellen, eine einheitliche Rechtsanwendung zu erleichtern sowie Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger beider Länder aus einer Hand anzubieten.

Dass dies der Linkspartei.PDS nicht passt, Frau Tack, ist mir klar. Schließlich ist auch dieser Schritt ein richtiges Signal im Hinblick auf die gemeinsame Realisierung des Flughafenprojekts BBI, auch wenn dieser Anlass nicht unmittelbar dem vorliegenden Entwurf zu dem Staatsvertrag zu entnehmen ist. Sie von der PDS haben dieses letzte, für diese Region strukturpolitisch wie ökonomisch wichtige Projekt seit jeher mit allen Mitteln zu verhindern versucht, und deshalb müssen wir heute über einen Gesetzentwurf debattieren, über dessen Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit bei uns und den anderen demokratischen Fraktionen in diesem Haus eigentlich kein großer Diskussionsbedarf besteht.

Das Flughafenprojekt BBI Schönefeld setzt natürlich auch eine verbesserte Abstimmung beider Länder im Bereich der Luftfahrtverwaltung voraus, und deshalb ist die Schaffung einer gemeinsamen oberen Luftfahrtverwaltungsbehörde an diesem Standort nur konsequent. Natürlich könnte man sich hier über Detailkostenfragen, namentlich über die einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 112 000 Euro im Jahr 2006, sowie über dauerhafte Mehrkosten für die zusätzliche A-16-Planstelle nebst Logistik streiten.

Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, hat meine Fraktion seit jeher infrastrukturpolitisch notwendige Synergieeffekte unterstützt, noch dazu, wenn diese mit sinnvollen Maßnahmen der Verwaltungsstraffung verbunden sind. So werden wir es auch hier halten und werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Der Abgeordnete Schrey setzt für die CDU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz über Ziele und Vorgaben zur Modernisierung der

Landesverwaltung, das mit dem Haushaltssicherungsgesetz eingeführt wurde, hat das Parlament der Regierung einige Aufgaben erteilt, damit doppelte Strukturen mit Berlin abgebaut werden und Verwaltungsvereinfachungen erfolgen können.

In dem Gesetz aus dem Jahre 2003 heißt es:

„Im Zuge der Aufgabenkritik sind unter Wahrung des Grundsatzes des beiderseitigen Nutzens insbesondere für folgende Bereiche Verhandlungen mit dem Land Berlin mit dem Ziel zu führen, eine gemeinsame Aufgabenerledigung zu erreichen.“

Dazu zählt die Luftfahrtverwaltung. Minister Szymanski hat auch im Zuge des Bürokratieabbaus immer wieder auf die Zusammenlegung beider in Berlin und Brandenburg bestehender Luftfahrtämter gedrängt. Ich finde, dies ist ein wichtiger Schritt für das Zusammenwachsen der Infrastruktur und für den weiteren Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Verkehrsbereich. Der Sitz der gemeinsamen Behörde soll der gemeinsame Flughafen Berlin Brandenburg International werden. Auch dies finde ich nur konsequent und richtig.

Ich hoffe, dass sich durch die Gründung des Amtes der Service für Luftfahrer verbessert, der Abstimmungsbedarf weiter verringert und in beiden Ländern die Verwaltungen weiter verschlankt werden können. Wenn beide Parlamente diesem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung zustimmen, werden rund 30 Mitarbeiter ihre Arbeit im August 2006 in Schönefeld aufnehmen können.

Wenn die Menschen in den Urlaub fliegen oder die Geschäftsleute ihre Termine wahrnehmen müssen, dann hat kaum jemand die enorme Leistung der Flugsicherheit im Hinterkopf. Dies soll sich auch nicht ändern. Eine Behörde arbeitet umso besser, je weniger man von ihr öffentlich wahrnimmt.

(Beifall bei der CDU - Dr. Klocksin [SPD]: Wie beim BND!)

Das gemeinsame Luftfahrtamt hat unter anderem die Aufgabe der Zuverlässigkeitsüberprüfung des Personals, der Aufsicht über die Luftfahrtunternehmen sowie die Flugplätze, und es erteilt Genehmigungen für Luftfahrtveranstaltungen oder Landeerlaubnisse. Mit dem Bau des BBI wachsen also auch die Aufgaben dieser Behörde.

Für die 3 000 Piloten im Land wird sich der Service ebenfalls deutlich verbessern. Das gilt unter anderem für Fragen der Lizenzgenehmigung oder beim Überfliegen von Berliner und Brandenburger Territorium.

Ich hoffe, dass sich die Zusammenlegung beider Luftfahrtämter so positiv auswirkt, wie ich das eben dargestellt habe. Der Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung wird sich nochmals damit befassen und auch zukünftig ein Auge auf die Effektivität der Behörde und auf Ersparnisse haben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt beendet.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/2878 an den Hauptausschuss - federführend und an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag angenommen und die Ausschussberatungen können folgen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag vom 04.05.2006 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/2879

1. Lesung

Der Bauminister eröffnet die Debatte. Bitte, Herr Szymanski.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt also den Gesetzentwurf zum Vierten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften vor.

Inhalt ist die Einführung von Vorschriften zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung im Bereich der Raumordnung. Damit werden die Änderung des Landesplanungsvertrages gemeinsam mit Berlin und die Änderung des Regionalplanungsgesetzes erforderlich. Anlass ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung; Abkürzung SUP. Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Einbeziehung von Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen, in denen bestimmte Pläne und Programme im Bereich der Raumordnung, also auch Landesplanung und Regionalplanung, mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen einer Umweltprüfung unterzogen werden.

Auf Bundesebene wurde diese EU-Richtlinie im Jahre 2004 mit der Änderung des Raumordnungsgesetzes durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau erlassen. Die Bundesländer sind verpflichtet worden, diese Änderungen in den Rahmengesetzen bis zum 31.12.2006 umzusetzen.

Bisher gibt es Umweltverträglichkeitsprüfungen im fachrechtlichen Zulassungsverfahren für bestimmte Projekte, weil wichtige Entscheidungen nicht erst im Zulassungsverfahren, sondern bereits im vorgelagerten Verfahren fallen. Nun folgt also die Änderung, die Anknüpfung an Planung und Programme, in denen rechtliche Rahmen für zukünftige Genehmigungsentscheidungen gesetzt werden.

Damit dient diese SUP-Richtlinie der Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Umweltpolitik laut EG-Vertrag. Dies könnte man nun an den einzelnen Artikeln darstellen. Das wären - als Stichworte - Artikel 3 - Gemeinschaftspolitik und Nachhaltigkeit - oder Artikel 174 - Umweltpolitik als Gemeinschaft - usw.; ich kürze das hier ab. Inhalt der SUP ist also die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen eines Programms oder Planes und die Zusammenfassung der Ergebnisse in einem so genannten Umweltbericht.

Ich will deutlich sagen, dass das Neuland ist, was wir hier planerisch auf den Weg zu bringen haben. Ich muss auch sagen, dass damit mehr Kosten verbunden sind, die insbesondere bei der Regionalplanung zu Buche schlagen werden. Bei jeder Planungsgemeinschaft haben wir den Mehraufwand bisher mit rund 30 000 Euro beziffert.